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  • Sossenheim: Kinderbetreuung sicherstellen
    STOB 12
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 21 Betreff: Sossenheim: Kinderbetreuung sicherstellen Die Stellungnahme bezieht sich direkt auf die vier Fragen, die vom Ortsbeirat gestellt wurden: 1.Seit wann sind dem Magistrat die "erheblichen baulichen Mängel" und die drohende Schließung der Einrichtung bekannt? Am 16.02.2024 wurde das zuständige Fachamt über wiederholte Wasserschäden im Kinderzentrum Johann-Klohmann-Straße informiert, die zu einer Einschränkung bzgl. der räumlichen Nutzung und damit verbunden der Belegung führen könnten (Aufnahmestopp). Am 03.07.2024 wurde die Notwendigkeit der Schließung mitgeteilt (s.u.), da keine Einigung mit der Vermietung zur Behebung der Schäden gefunden werden konnte. 2.Welche Anstrengungen wurden unternommen, um eine Einigung mit dem Vermieter zu erzielen und eine Beseitigung der "erheblichen baulichen Mängel" zu erwirken, sodass eine Schließung hätte vermieden werden können? Es gab wiederholt Vorort-Termine mit der Hausverwaltung, in denen auf die Missstände hingewiesen und um Abhilfe gebeten wurde. 2010 trat der erste Wasserschaden auf und seitdem kommt es in regelmäßigen Abständen in verschiedenen Bereichen des Kinderzentrums zu Wasserschäden aus den Abwasserrohren der darüber liegenden Wohnungen. In allen Fällen sucht Kita Frankfurt zeitnah das Gespräch mit der Hausverwaltung. Allerdings verläuft die Schadensbearbeitung schleppend. 2012 erfolgte eine erste Mietkürzung wegen nicht erfolgter Mängelbearbeitung. In Bezug auf nachfolgende mehrfache, weitere Wasserschäden blieben Mails und Aufforderungen des Liegenschaftsmanagements von Kita Frankfurt an die Hausverwaltung unbeantwortet. Da in der Regel mehrere Räume oder sehr betreuungsrelevante Räume wie der Bewegungsraum vom Wassereintritt betroffen waren, erfolgte die Mängelbearbeitung in einzelnen Fällen in Eigenregie durch Kita Frankfurt. Im Herbst 2020 kam es bis zum Frühjahr 2021 zu einer erneuten Mietminderung. 2023 beauftragte Kita Frankfurt bei einem erneuten Wassereintritt eine externe Firma zur Mängelbegutachtung, da auch in diesem Fall die Hausverwaltung nicht unmittelbar auf die Mängelmeldung reagierte. Da es sich erneut um Fäkalienwasser handelte, wurde das Gesundheitsamt zur Begutachtung des Schadens hinzugezogen. Kita Frankfurt entschied sich aufgrund einer weiteren Gefahrenabwehr zur Kündigung des Mietverhältnisses, da Gutachten ergeben haben, dass eine große Sanierung der Wasser Zu- und Ableitung durchgeführt werden müssten. Diese hätte ebenfalls einen vorübergehenden Auszug der Einrichtung bedeutet. Allerdings hat weder die Vermietung noch die Hausverwaltung einer solchen Sanierungsmaßnahme zugestimmt oder sie angekündigt. Nach Eingang der Kündigung kam es im Mai 2024 zu einem Gespräch mit dem Eigentümer, indem die Mängelsachverhalte erneut umfassend erläutert wurden. Bedauerlicherweise haben sich auch aus diesem Gespräch weder Lösungsvorschläge noch Planungen zur Sanierung ergeben. 3.Inwieweit wurde bereits nach Bekanntwerden der "erheblichen baulichen Mängel" nach alternativen Standorten gesucht? Das Liegenschaftsmanagement von Kita Frankfurt hat nach je aktuellem Kenntnisstand nach alternativen Möglichkeiten im Stadtteil gesucht. Bis zum Zeitpunkt der Entscheidung für die Schließung gab es keine alternative Möglichkeit zur Anmietung von Objekten oder Flächen, die für eine Auslagerung der Einrichtung geeignet gewesen wären. 4. Wie wird, vor dem Hintergrund der bereits angespannten Betreuungssituation, sichergestellt, dass die Kinder Platzangebote in unmittelbarer Nähe erhalten? Kita Frankfurt versorgt die Kinder des KIZ Johann-Klohmann-Straße mit Platzangeboten in weiteren Einrichtungen des Trägers. Die Leitungen des Kinderzentrum Johann-Klohmann-Straße begleiten jede Familie individuell bei der Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz. Dabei wird auf die Nähe zum jeweiligen Wohnort, auf Freundschaften zwischen den Kindern sowie die gemeinsame Betreuung von Geschwisterkindern geachtet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5797

  • Etablierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Zeilsheim
    STOB 7
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 22 Betreff: Etablierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Zeilsheim Die aktuell angespannte Lage hinsichtlich des Betreuungsplatzangebots in Zeilsheim ist dem Magistrat bekannt. Derzeit gestaltet sich die Versorgungssituation mit Betreuungsplätzen wie folgt: In der Altersgruppe der Kinder unter drei Jahren hat sich in Zeilsheim ein Rückgang der Kinderzahlen um -4,7 % im Vergleich zum Vorjahr abgezeichnet. Zum 30.06.2024 waren im Stadtteil 453 Kinder in dieser Altersgruppe gemeldet. Die Versorgung für die unter 3-Jährigen liegt mit 136 Betreuungsplätzen (111 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 25 Plätze in Tagesfamilien) bei 30 %. In der Altersgruppe der 3- bis 6-Jährigen zeigt sich ein Rückgang der Kinderzahlen um -4,4 % im Vergleich zum Vorjahr. Zum 30.06.2024 waren in diesem Stadtteil 556 Kinder in dieser Altersgruppe gemeldet. Den Kindern im Kindergartenalter stehen in Stadtteil 500 Plätze zur Verfügung. Die Versorgungsquote liegt somit bei 90 %. Die beiden Grundschulen im Stadtteil Käthe-Kollwitz- sowie Adolf-Reichwein-Schule setzen ab dem Schuljahr 2024/25 den Pakt für den Ganztag um. Derzeit stehen im Stadtteil 320 Betreuungsplätze in der Erweiterten Schulischen Betreuung an den beiden Schulen zur Verfügung. In Zeilsheim ist zudem eine Umwandlungsmaßnahme für Kinder im Kindergartenalter in der Umsetzung. Das Hort-Angebot im Kinderzentrum Kegelbahn läuft nach und nach aus und die 42 Hortplätze werden sukzessive in Betreuungsplätze für 3- bis 6jährige umgewandelt. Die Nachmittagsbetreuung der Grundschulkinder wird dann perspektivisch an den Schulstandorten umgesetzt. Nach Realisierung dieser Umwandlung werden den 3- bis 6jährigen Kindern 42 weitere Betreuungsplätze zur Verfügung stehen, was die Versorgung auf 97% anhebt. Um die Situation im Stadtteil weiter zu verbessern, werden die Träger und Einrichtungen, die wegen akutem Personalmangel Plätze nicht vergeben konnten, zur Stabilisierung ihrer Teams und zur Organisation des Teamaufbaus durch das Stadtschulamt beraten und unterstützt. Die häufig aus Gründen des Personalmangels nicht besetzten Betreuungsplätze in den Einrichtungen in Zeilsheim haben in der Vergangenheit erheblich dazu beigetragen, dass den Familien im Stadtteil nicht genügend Betreuungsangebote rechtzeitig zur Verfügung standen. Mit diesen beiden Maßnahmen konnten für das Kindergartenjahr 2024/2025 bereits wieder mehr Betreuungsplätze angeboten werden. Gemäß den einzelnen Verfahrensschritten, die einer Weiterentwicklung einer Kita zu einem KiFaZ vorausgehen, bzw. zu einer Neugründung führen, erfolgt zunächst die Identifizierung neuer KiFaZ-Standorte gemäß dem "JHA-Beschluss zur Vergabe von Förderungen für Kinder- und Familienzentren" vom 14.09.2009 in Abstimmung zwischen Stadtschulamt und Jugend- und Sozialamt. Im Januar 2021 wurden die Stadtteile Fechenheim-Nord, Gallus und Nied als priorisierte Standorte identifiziert. Aktuell wird die damalige Priorisierung gemeinsam durch das Stadtschulamt und das Jugend- und Sozialamt dahingehend überprüft, ob der Stadtteil Zeilsheim als neu priorisierter Stadtteil aufgenommen werden kann. Für die Festlegung eines KiFaZ ist der Standort, bzw. die (gegebene) Liegenschaft sowie die konzeptionellen Anforderungen wesentlich: Ein Kinder- und Familienzentrum nach dem Frankfurter Modell besteht in seinem Fundament aus der strukturellen Kooperation einer (bestehenden) Kindertageseinrichtung mit einer Familienbildungsstätte und entsteht in Wohngebieten mit verdichteten sozialen Problemlagen. Die Größe der Kindertageseinrichtung muss mindestens vier Gruppen für Kinder im Alter von acht Wochen bis mindestens zur Einschulung umfassen. Das Anforderungsprofil für Kinder- und Familienzentren in Frankfurt am Main sieht zudem vor, dass alle Kinder- und Familienzentren nach dem Early Excellence Ansatz arbeiten und über diesen ihre Arbeit nach dem hessischen Bildungs- und Erziehungsplan ausgestalten. Um bedarfsorientiert Beratungs-, Vermittlungs- und Bildungsangebote für Familien anzubieten, müssen die Räumlichkeiten geeignet sein für die zusätzliche Förderung der Eltern und Kinder. Demnach besteht ein Bedarf von mindestens drei Gruppenräumen, einem Beratungsraum, Küche und WC in oder nahe der Kindertageseinrichtung. In der Vergangenheit hat sich ein KiFaZ meist aus einer bestehenden Kindertageseinrichtung weiterentwickelt. Auf Grundlage der Leistungsbeschreibung für Kinder- und Familienzentren können sich Träger mit entsprechenden Unterlagen um eine Trägerschaft bewerben. Für diesen Schritt müssen jedoch zunächst die Identifizierung als priorisierter Stadtteil sowie eine Klärung zu geeigneten Standorten und o.g. Grundkriterien gegeben sein. Da es sich bei einem KiFaZ um ein Jugendhilfeangebot handelt, findet die Entscheidung über die Vergabe von Fördermitteln nach Vorbereitung durch das Stadtschulamt und den Fachausschuss Kinderbetreuung im Jugendhilfeausschuss statt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5799

  • Höchst: Planung des Ettinghausen Platzes durch die KEG unterstützen
    STOB 8
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 23 Betreff: Höchst: Planung des Ettinghausen Platzes durch die KEG unterstützen 1. Der Magistrat befindet sich mit der KEG in Gesprächen zur Übernahme einer temporären Gestaltung des Ettinghausenplatzes. Die Umsetzung einer dauerhaften Umgestaltung des Platzes obliegt dem Magistrat und kann nicht durch die KEG übernommen werden. Die KEG hat die grundsätzliche Bereitschaft zur Übernahmen dieser Aufgabe signalisiert. Zur Konkretisierung sind u.a. noch verschiedene Rahmenbedingungen auf Seiten der KEG zu klären. 2. Eine Klärung der offenen Fragen wird bis Ende des Jahres 2024 erwartet. 3. Eine umgehende Umsetzung ist vorgesehen. Aufgrund der Planungs-, Vergabe-, Liefer-, und Bauzeiten ist frühestens mit einer Fertigstellung im vierten Quartal 2025 zu rechnen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5804

  • Bebauung "Schubert Park" im Wendelsweg/Sachsenhausen
    STOB 7
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 24 Betreff: Bebauung "Schubert Park" im Wendelsweg/Sachsenhausen Zu 1.): Insgesamt beträgt die Größe des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 847 - Rund um den Henninger Turm - ca. 27 ha. Der Bereich des "Schubert Parks", in dem die genannte Bebauung realisiert wurde, beträgt ca. 1,2 ha. Der Regelungsinhalt des Bebauungsplanes ist somit räumlich und inhaltlich deutlich größer gefasst. Von Festsetzungen eines Bebauungsplans kann befreit werden, wenn unter anderem die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Durch die angepasste Bebauung kann einerseits eine größere zusammenhängende Parkfläche umgesetzt und andererseits die Öffnung der historischen Parkanlage ermöglicht werden. Die Bauvorhaben im "Schubert Park" wurden in enger Abstimmung zwischen dem Stadtplanungsamt, dem Umweltamt, dem Denkmalamt und der Bauaufsicht genehmigt. Zu 2.): Durch den Magistrat wurde die Fällung von insgesamt 27 Bäumen auf dem Areal genehmigt. Die Genehmigung wurde mit der Auflage zur Nachpflanzung von 25 Laubbäumen erteilt. Zwei der gefällten Bäume waren bereits abgestorben und stehen nicht im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben, sondern wurden aus verkehrssicherungstechnischen Gründen gefällt. Eine Verpflichtung zur Nachpflanzung besteht für diese beiden Bäume nicht. Insgesamt wird die Parkanlage auf der Grundlage eines gartendenkmalpflegerischen Entwicklungskonzepts hergerichtet. Zu 3.): Bei der Bebauung des "Schubert Parks" entsteht kein geförderter Wohnraum. Der Bebauungsplan Nr. 847 - Rund um den Henninger Turm - setzt keine Anteile geförderten Wohnungsbaus fest. Der Magistrat hat somit keine rechtliche Grundlage um die Bauherrschaft zur Herstellung von gefördertem Wohnraum zu verpflichten. Zu 4.): In einem Städtebaulichen Vertrag wurden diverse Kostenbeteiligungen für Infrastrukturmaßnahmen vereinbart. Diese können aus vertragsrechtlicher Sicht nicht öffentlich gemacht werden. Aufgrund der erteilten Befreiungen wurde kein weiterer städtebaulicher Vertrag geschlossen. Im Erschließungsvertrag wurde jedoch festgehalten, dass für die Nutzung des Schubertschen Parks als öffentlich zugängliche Grünanlage Baulasten bzw. Grunddienstbarkeiten für die Nutzung durch die Allgemeinheit einzutragen sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.09.2024, V 1024

  • Palmengartenstraße 8: Immobilie im Dauerstress - Spekulationsskandal endlich beenden
    STOB 1
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 25 Betreff: Palmengartenstraße 8: Immobilie im Dauerstress - Spekulationsskandal endlich beenden Zu Ziffer 1. und 3.: Das Amt für Wohnungswesen hat nach dem Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetz (HWoAufG) im Rahmen einer Ersatzvornahme in einer Wohnung im Dachgeschoss Arbeiten zur Schimmelbeseitigung sowie Instandsetzungen am Fenster ausführen lassen. Bei einer aktuellen Überprüfung einer Dachgeschosswohnung am 13.11.2024 wurden keine erheblichen Mängel nach dem HWoAufG festgestellt. Das Haus wird aktuell durch drei Mietparteien bewohnt. Die Mieter:innen sind in Bezug auf die Mängel am Dach selbst tätig geworden und haben auf eigene Kosten mit einer Notabdeckung das Dach abdichten lassen und rechnen dies gegen die Mietzahlungen auf. Kenntnisse über auf die Straße gestürzte Dachteile liegen nicht vor und konnten durch eine vor Ort befragte Mieterin auch nicht bestätigt werden. Eine bauaufsichtlich relevante Gefahrenlage für die Mieter:innen besteht nach Erkenntnis der Bauaufsicht nicht. Der Einbau der neuen Heizungsanlage konnte aufgrund der Insolvenz der Eigentümerin nicht abgeschlossen werden. Die drei noch bewohnten Wohnungen im Dachgeschoss wurden von der Eigentümerin provisorisch mit ausreichend Elektroradiatoren ausgestattet. Die Kosten für den Stromverbrauch werden von der Eigentümerin übernommen. Zu Ziffer 2., 5. und 6.: Mit Datum vom 05.11.2024 wurde über das Vermögen der Palmengarten Grundbesitz GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet, welches beim AG Darmstadt unter dem Az. 9 IN 595/23 geführt wird. Laut Information der Rechtsvertreter der Eigentümerin wurde die Liegenschaft am 13.11.2024 verkauft. Zu Ziffer 4.: Die Beratung durch die Stabsstelle Mieterschutz im Amt für Wohnungswesen wurde Anfang 2023 intensiviert, nachdem die Eigentümerin die Modernisierungsarbeiten eingestellt hatte. Diesen stehen grundlegend ohne Zweifel umfangreiche mietrechtliche Forderungen zur Seite (Mangelbeseitigung, Mietminderung). Es handelt sich jedoch ausdrücklich um zivilrechtliche Problemstellungen, bei denen es Kommunen entlang der Struktur der deutschen Rechtsordnung nicht möglich ist, Mieter:innen zivilrechtlich vor den einzig zuständigen Amtsgerichten zu vertreten. Es handelt sich dabei um Auseinandersetzungen, in denen die Vertretung der Mieter:innen Anwaltskanzleien o. ä., jedenfalls aber nicht dem Staat überlassen ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6040

  • Nächtlicher Fluglärm am 13. August 2024 - Wiederholung verhindern
    STOB 1
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 26 Betreff: Nächtlicher Fluglärm am 13. August 2024 - Wiederholung verhindern Wetterbedingte Ausnahmegenehmigungen sind ärgerlich für alle betroffenen Anwohner:innen und haben Auswirkungen auf der Nachtruhe und einen erholsamen Schlaf. Die außergewöhnlich hohe Belastung am 13. August 2024 kann in diesem Zusammenhang als herausragendes Ereignis bezeichnet werden. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main ist für Ausnahmegenehmigungen von verspäteten Starts und Landungen nicht zuständig, da diese durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen genehmigt werden. Der Magistrat wird sich jedoch weiterhin im guten Austausch mit den Genehmigungsbehörden für die Vermeidung solch extremer Ereignisse sowie der Einhaltung der Betriebszeiten am Flughafen Frankfurt einsetzen. Aufgrund des voranschreitenden Klimawandels, zu dem auch der Flugbetrieb beiträgt, können derartige Extremwetterereignisse häufiger auftreten und sind dabei weniger präzise vorhersagbar, was in der Konsequenz Auswirkungen auf die Genehmigung von Ausnahmeflügen haben kann. Ausnahmen sind nicht planbar, können in Einzelfällen bis 24 Uhr genehmigt werden und stehen bei Wetterereignissen häufig in größeren, überregionalen Zusammenhängen. Die Verspätungsgründe müssen in diesen Fällen zusätzlich außerhalb des Einflussbereichs der Airlines liegen. Der Magistrat setzt sich deshalb über die Stabsstelle für Fluglärmschutz zur nachhaltigen Vermeidung von Fluglärm und schädlichen Auswirkungen des Luftverkehrs ein. Einen Beitrag kann die Stärkung der Multimodalität am Verkehrshub Frankfurter Flughafen und die damit verbundene Verlagerung von Kurzstreckenflüge auf alternative Verkehrsträger leisten. Diese machen derzeit rund 20% aller Flugbewegungen aus. Zusätzlich könnte ein Abschwellen der Flugbewegungen zu mehr Nachtruhe führen, da ein Teil der Kurzstreckenflüge am Abend innerdeutsche Verbindungen bedient. Darüber hinaus setzt sich der Magistrat in der Fluglärmkommission für die Reduzierung der Fluglärmbelastung - insbesondere in der Nacht - ein. Beispiele sind auch hier die Förderung der Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf die Schiene, die Reduzierung von Verspätungsflügen, die Prüfung von Optimierungen der Flugrouten und die Weiterentwicklung der Entgeltordnung des Verkehrsflughafens Frankfurt Main. Weitere Infos zu den Stellungnahmen und Positionspapieren der Fluglärmkommission Frankfurt unter Fluglärmkommission Frankfurt (flk-frankfurt.de) Wirkungsvolle Maßnahmen zu Erreichung dieser Ziele sind in aktuellen Koalitionsverträgen auf Stadt-, Landes- und Bundesebene verankert und können zum Schutz aller betroffenen Bürger:innen beitragen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5950

  • STE 24/21 Straßenbeleuchtung in der Oskar-Sommer-Straße
    STOB 4
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 27 Betreff: STE 24/21 Straßenbeleuchtung in der Oskar-Sommer-Straße Die Mainova AG betreibt als Eigentümerin über Ihre 100% Tochter SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM) die Anlagen der Straßenbeleuchtung in Frankfurt im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main. Eine ausreichende und funktionstüchtige Straßenbeleuchtung ist von höchster Bedeutung, um die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum und insbesondere im Straßenverkehr gewährleisten zu können. Die Stadt Frankfurt ist als Trägerin der Straßenbaulast nach §823 BGB für die Erfüllung der Anforderungen aus der Verkehrssicherungspflicht für die öffentlichen Straßen und Wege in Frankfurt verantwortlich. Vor diesem Hintergrund liegt bei der Stadt Frankfurt die Entscheidung, ob und mit welchen Leuchtentypen Verkehrswege beleuchtet werden. Der Stadt Frankfurt obliegen auch die Festlegungen der Ein- und Ausschaltzeiten und des Beleuchtungsniveaus. Mit ihrem Tochterunternehmen SRM steht Mainova der Stadt Frankfurt gerne beratend zur Seite und setzt gewünschte Maßnahmen im Auftrag der Stadt um. Zum Stichtag 14.11.2024 begleitet die SRM kein aktives Projekt zum Ausbau der Beleuchtung in der Oskar-Sommer-Straße im Ortsbezirk 5. Defekte an der Straßenbeleuchtung sind technisch nicht auszuschließen. In diesem Falle kann eine entsprechende Meldung über die Website der SRM erstellt werden (Störungsmeldung Frankfurt - SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH (srm-rheinmain.de)). Die SRM prüft die Meldungen vor Ort und führt notwendige Reparaturen innerhalb weniger Tage durch. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5177

  • Stadtteile stärken, Einrichtungen der Grundversorgung für die Bürger erhalten
    ST
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 28 Betreff: Stadtteile stärken, Einrichtungen der Grundversorgung für die Bürger erhalten Der Magistrat nimmt wie folgt Stellung: Über die Wirtschaftsförderung unterstützt der Magistrat ansässige Betriebe und Unternehmen bei spezifischen Standortproblemen und trägt dadurch aktiv dazu bei, Geschäftsaufgaben zu verhindern und Leerstände möglichst zu vermeiden. Ein weiterer Schwerpunkt der Wirtschaftsförderung liegt in der Organisation von Informations- und Netzwerkveranstaltungen zu relevanten Themen, um den Austausch zwischen lokalen Akteuren zu fördern. In engem Dialog mit Frankfurter Einzelhändlern, Gewerbevereinen und Interessengemeinschaften wird regelmäßig über anstehende Projekte und Maßnahmen beraten. Zu den Aktivitäten in den Stadtteilen gehören beispielsweise das Aktionsprogramm "Frankfurt am Start", Wirtschaftstage sowie Gewerbeschauen, die oft mit Stadtteilfesten verbunden sind. Darüber hinaus finden Sonderaktionen wie Weihnachtsaktionstage oder der Aktionstag "Bike Stop & Shop" im September 2024 im Nordend statt. Obwohl ein direkter Nachweis, in welchem Umfang diese Maßnahmen langfristig zur Stabilisierung und Belebung des Viertels sowie zur Vermeidung und Beseitigung von Leerständen beitragen, nicht möglich ist, ist das Feedback von Gewerbetreibenden und Kundinnen und Kunden überwiegend positiv. Ein zentrales Element der Strategie der Wirtschaftsförderung ist das aktive Leerstandsmanagement. Dieses erstreckt sich nicht nur auf die Berger Straße im Nordend oder den Stadtteil Bornheim, sondern auf das gesamte Stadtgebiet. Die Gewerbeberater der Wirtschaftsförderung erfassen kontinuierlich Leerstände und nehmen, wenn möglich, Kontakt zu den Eigentümern auf, um Lösungen zu finden. Zum Stand von Oktober 2024 wurden auf der Unteren Berger Straße im Nordend-Ost 10 Leerstande ermittelt, während im Stadtteil Bornheim 9 Leerstände verzeichnet wurden. Im Vergleich dazu lagen die Zahlen im Jahr 2022 im Nordend-Ost bei vier Leerständen und 2021 ebenfalls bei 10. Von den aktuell erfassten Leerständen wurden jeweils zwei in Bornheim und zwei im Nordend-Ost durch die Eigentümer bestätigt. Es kommt jedoch regelmäßig vor, dass von Eigentümern keine Auskunft über den Status ihrer Immobilie erhältlich ist. Zudem handelt es sich bei einigen der registrierten Objekte nicht um tatsächliche Leerstände, da sie trotzt bestehender Mietverträge aufgrund von Umbaumaßnahmen noch nicht genutzt werden und daher wie Leerstand wirken. Insgesamt unterliegen die Zahlen einer hohen Dynamik und andern sich fortlaufend. Drei weitere Liegenschaften auf der Berger Straße müssen gesondert betrachtet werden, da diese seit über einem Jahrzehnt leer stehen. Die Gründe für diese langfristigen Leerstände sind vielfältig und reichen von baulichen Einschränkungen bis hin zu Eigentümerentscheidungen, was die Einflussmöglichkeiten der Stadt auf diese Fälle stark einschränkt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2982 Antrag vom 09.04.2025, OF 869/3 Auskunftsersuchen vom 24.04.2025, V 1167

  • Beleuchtungskonzept vor jüdischen Einrichtungen im Ortsbezirk 2
    STOB 3
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 29 Betreff: Beleuchtungskonzept vor jüdischen Einrichtungen im Ortsbezirk 2 Die Mainova AG betreibt als Eigentümerin über Ihre 100% Tochter SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM) die Anlagen der Straßenbeleuchtung in Frankfurt im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main. Eine ausreichende und funktionstüchtige Straßenbeleuchtung ist von höchster Bedeutung, um die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum und insbesondere im Straßenverkehr gewährleisten zu können. Die Stadt Frankfurt ist als Trägerin der Straßenbaulast nach §823 BGB für die Erfüllung der Anforderungen aus der Verkehrssicherungspflicht für die öffentlichen Straßen und Wege in Frankfurt verantwortlich. Vor diesem Hintergrund liegt bei der Stadt Frankfurt die Entscheidung, ob und mit welchen Leuchtentypen Verkehrswege beleuchtet werden. Der Stadt Frankfurt obliegen auch die Festlegungen der Ein- und Ausschaltzeiten und des Beleuchtungsniveaus. Zum Stichtag 14.11.2024 begleitet die SRM kein aktives Projekt zum Ausbau der Beleuchtung in der Savignystraße 66. Zum Ausbau der Beleuchtung in der Westendstraße 43 und 45 bis 47 steht federführend die Stadtverwaltung in einem Austausch mit der SRM. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5129

  • Umspannwerk "Fechenheim" auf dem ehemaligen Samson-Gelände - zukünftige Trassenführung offenlegen
    ST
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 2 Betreff: Umspannwerk "Fechenheim" auf dem ehemaligen Samson-Gelände - zukünftige Trassenführung offenlegen Das Gebiet des Ortsbezirkes 11 ist von der Trassenführung voraussichtlich im Bereich des Stadtteils Fechenheim betroffen. Da die Trasse dort nach derzeitigem Kenntnisstand in einem unterirdischen Tunnel verlaufen soll, ist nur mit sehr geringen Beeinträchtigungen von Anwohnern und Umwelt zu rechnen. Derzeit liegt nur eine grobe Kartendarstellung mit Maßnahmenbeschreibung vor, die die überregionalen Verknüpfungen schematisch darstellt und noch keine belastbaren Aussagen zur Trassenführung entfällt. Der Magistrat steht bei der weiteren Konkretisierung der Trasse im Austausch mit der TenneT TSO GmbH. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5788 Antrag vom 23.01.2025, OF 685/11 Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6464

  • Weggeworfene Kleinabfälle etc.
    STOB 6
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 30 Betreff: Weggeworfene Kleinabfälle etc. Zu 1.: Es ist nicht möglich, die stadtpolizeiliche Statistik nach Ortsbezirken auszuwerten. Zu 2.: Es ist nicht möglich die Ordnungswidrigkeitenverfahren nach Ortsbezirken auszuwerten. Zu 3.: Die Anzahl jener Kontrollen wird nicht statistisch erfasst. Zu 4.: Die Stadtpolizei hat rund 180 Außendienstkräfte. Davon gehören zwölf Bedienstete der Dienstgruppe "Umwelt- und Naturschutz / Abfallrecht" an, deren Aufgabenschwerpunkt Ermittlungen bei wilden Müllablagerungen sind. Zu 5.: Bei dem Regelbetrag für die unsachgemäße Entsorgung von Kleinabfällen hat sich das Ordnungsamt bewusst für 55,- € entschieden. Dies ist der nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz maximale Betrag für die Erhebung eines Verwarnungsgeldes. Die Stadtpolizei, die die Option dieser Handhabung für äußerst sinnvoll hält, hat dadurch die Möglichkeit einen auf frischer Tat ertappten Müllsünder vor Ort zur Rechenschaft zu ziehen. Der Betroffene kann durch sofortige Zahlung beim kontrollierenden Stadtpolizisten die Verwarnung annehmen und das Verfahren ist damit abgeschlossen. Die Sanktion für das gezeigte Fehlverhalten folgt auf dem Fuß und die Einleitung eines förmlichen und aufwendigeren Bußgeldverfahrens ist dadurch entbehrlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.10.2024, V 1037

  • Einsichtnahme in den Konsortialvertrag II
    STOB 6
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 31 Betreff: Einsichtnahme in den Konsortialvertrag II Wie der Magistrat bereits mit Stellungnahme ST 1461 zur OM 5631 ausführte, war und ist keine Beschlussfassung bzw. Zustimmung des Ortsbeirates zur M 3/2024 erforderlich; die Übersendung der Vorlage diente lediglich der Information. Der Konsortialvertrag regelt insb. das Verhältnis der Konsortialpartner u. a. bzgl. Ziele und Zwecke des Konsortiums. Insoweit wird grundsätzlich keine wichtige Angelegenheit, die den OBR betrifft, gesehen, die eine Beteiligung nach § 82 Abs. 3 HGO rechtfertigt. Angesichts des unveränderten Sachverhalts gilt auch dies weiterhin. Mit der zur Verfügung gestellten Gegenüberstellung des maßgeblichen Paragraphen liegen dem Ortsbeirat die wesentlichen Informationen vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6122 (nicht öffentlich)

  • Sindlingen: Tischtennisplatten am Spielplatz im Feierabendweg
    STOB 2
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 32 Betreff: Sindlingen: Tischtennisplatten am Spielplatz im Feierabendweg Der Anregung wird entsprochen. Die zwei Tischtennisstandorte werden, sobald es die Witterung zulässt, im Frühjahr 2025 saniert. Die Tischtennisplatten werden ersetzt und die Flächen unter, bzw. im Umfeld der Platten erneuert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5971

  • Messung von Luftschadstoffen im Stadtteil Sachsenhausen aufgrund gestiegener Verkehrsbelastung
    STOB 2
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 33 Betreff: Messung von Luftschadstoffen im Stadtteil Sachsenhausen aufgrund gestiegener Verkehrsbelastung Zu 1.) Sämtliche Messungen im Stadtgebiet Frankfurt am Main belegen den deutlichen Rückgang der Belastung durch Stickstoffdioxid. Die Messstation in der Friedberger Landstraße - eine von vier voll ausgestatteten Luftmessstationen des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) - mit weit in die Vergangenheit zurückreichenden Messreihen ist hierfür das beste Beispiel. Auch an den höchstbelasteten lufthygienischen Hotspots mit hoher Randbebauung und schlechter Durchlüftung wird der lufthygienische Grenzwert für Stickstoffdioxid in Höhe von 40 µg/m³ im Jahresmittel inzwischen deutlich unterschritten (Mainzer Landstraße, Battonnstraße, Hochstraße mit 34,5 µg/m³, 31,7 µg/m³ bzw. 30,6 µg/m³, vgl. https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/luft/jahresberichte/2023/Lufthygienisch er_Jahreskurzbericht_2023.pdf). Insofern können auch unter Berücksichtigung etwaiger Verkehrsverlagerungen Grenzwertüberschreitungen im Frankfurter Süden oder kritische Konzentrationen in Hinblick auf den Grenzwert sicher ausgeschlossen werden. Eine verkehrsnahe Messung im Frankfurter Süden würde keine neuen Erkenntnisse liefern. Auf die Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1391, wird verwiesen: "Auch unter Berücksichtigung etwaiger Verkehrsverlagerungen auf den Frankfurter Süden bei Sperrung des Mainkais können dortige Grenzwertüberschreitungen oder kritische Konzentrationen in Hinblick auf den Grenzwert sicher ausgeschlossen werden. Unter Berücksichtigung des Vorgenannten sieht der Magistrat keinen Bedarf eines weiteren Ausbaus des Luftmessnetzes entgegen dem vorherrschenden Trend." Zu 2.) Wie erläutert haben die vorgenommenen Modellierungen bereits für das Jahr 2020 keine kritischen Konzentrationen ergeben. Die im Luftreinhalteplan verankerten Maßnahmen beziehen sich im Wesentlichen auf die Ergebnisse der Modellierung. Lediglich zur Beurteilung der Erfordernis von etwaigen Fahrverboten sind einzelne Messstandorte zusätzlich eingerichtet worden, welche zum größeren Teil bereits schon wieder rückgebaut wurden. Im Rahmen der Luftreinhaltung finden im Frankfurter Süden an vier Stellen lufthygienische Messungen statt. Eine weitere Luftmessstation des HLNUG erhebt in der Schwanheimer Bahnstraße Daten zur Luftqualität (Beurteilungsgebiet: städtischer Hintergrund). Bezogen auf den Bevölkerungsanteil sind lufthygienische Messungen im Frankfurter Süden (südlich des Mains) nicht unterrepräsentiert. Zu 3.) Die lufthygienischen Messungen (Stickstoffdioxid) am Frankfurter Römerberg wurden bereits Anfang 2023 eingestellt. Die Messungen waren wegen sicherer Einhaltung des Grenzwertes entbehrlich geworden und wurden im Zuge einer größeren Passivsammler-Rückbauaktion durch das HLNUG abgebaut. Hintergrund der dortigen Messung war die Feststellung der Luftqualität an einem der belebtesten Plätze Frankfurts. Die Messung am Mainkai dokumentiert derzeit noch die direkten Auswirkungen einer vollständigen Verkehrsberuhigung auf die Stickstoffdioxidbelastung, eine lufthygienische Notwendigkeit besteht aber auch hier nicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5944

  • Erhöhung der Aufenthaltsqualität untere Eckenheimer Landstraße
    STOB 6
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 34 Betreff: Erhöhung der Aufenthaltsqualität untere Eckenheimer Landstraße Der Magistrat begrüßt nach wie vor die Anregung des Ortsbeirates, im unteren Teil der Eckenheimer Landstraße die Aufenthaltsqualität durch Baumpflanzungen zu verbessern. Der Magistrat geht davon aus, dass es sich um den Straßenabschnitt südlich der Stahlburgstraße handelt. Die Vorlage des gewünschten Planes setzt eine umfangreiche Objektplanung einschließlich einer Trassenplanung voraus und bedarf einer ämterübergreifenden Abstimmung. Die Planung für mögliche Baumstandorte obliegt dem Amt für Straßenbau und Erschließung als Baulastträger, in Abstimmung mit dem Grünflächenamt. Bei der planerischen Umsetzung werden die städtischen Ausbaustandards berücksichtigt. Dem Magistrat stehen derzeit aber leider keine personellen Kapazitäten zur Verfügung, um dieses Projekt in die Wege zu leiten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5919

  • Grüne Pergola für den Luisenplatz
    STOB 1
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 35 Betreff: Grüne Pergola für den Luisenplatz Der Luisenplatz wurde als erster Platz in Frankfurt im Jahr 2017 klimaangepasst umgebaut. Unter anderem wurden zehn Stadt-Linden gepflanzt, die gut angewachsen, bereits schon einen deutlichen Kronenzuwachs zeigen. Wir gehen davon aus, dass der spürbare Verschattungseffekt der Bäume von Jahr zu Jahr weiter steigen wird. Die ebenfalls neu hergestellten Pflanzbeete haben während der Pandemiezeit ganz erheblich unter dem Nutzungsdruck sehr vieler Menschen gelitten und mussten, wie schon vom Ortsbeirat erwähnt, im letzten Jahr erneuert werden. Die Evaluation der gesamten Umbaumaßnahme wird deshalb erst in 2027 erfolgen. Mit dem Beschluss zur Umsetzung des Leitfadens zur klimaangepassten Stadtplatzgestaltung ist auch verbunden, dass vom Magistrat Plätze benannt werden, die mit hohem Handlungsbedarf zuerst klimaangepasst umgestaltet werden sollen. Luisenplatz und Paul-Arnsberg-Platz sind als bereits umgestaltet aufgeführt. Etliche Plätze warten noch auf eine Umgestaltung. Die Kapazitäten des Magistrats sind gebunden. Eine erneute bauliche Maßnahme kann auf dem Luisenplatz zurzeit nicht angeboten werden. Der Magistrat schlägt vor, im Sommer temporär drei große Sonnenschirme (analog Rathenauplatz) aufzustellen. Damit kann die Übergangszeit überbrückt werden bis die noch jungen Bäume ein spürbares Kronenvolumen entwickelt haben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5918

  • Insektenwiese Neue Mainzer Straße
    STOB 5
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 36 Betreff: Insektenwiese Neue Mainzer Straße Der Magistrat wird die Anregung des OBR 1 zum Anlass nehmen und die angesprochene Mittelinsel, die bereits 2018 mit einer insektenfreundlichen Staudenmischung angelegt wurde, überarbeiten. Das Grünflächenamt wird dabei weiterhin auf insektenfreundliche Stauden zurückgreifen, soweit es unter den erschwerten Standortbedingungen möglich ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6001

  • Hauptwache II: Wie geht es weiter mit dem Pavillon?
    STOB 6
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 37 Betreff: Hauptwache II: Wie geht es weiter mit dem Pavillon? Die ehemalige Verkehrsinsel an der Hauptwache wurde von der FES gekauft. Sie wird zukünftig gemeinsam durch das Klimareferat und die FES genutzt werden und soll als Anlaufstelle für Einwohnende und Gäste zu den Themen Klima und Nachhaltigkeit in Frankfurt am Main dienen. Zu diesem Zweck wird sie in den nächsten Wochen umgestaltet und umfangreich renoviert werden. Die Pläne und Abstimmungen zwischen FES und Klimareferat hierfür laufen aktuell, die Arbeiten sollen im Februar beginnen. Parallel wird ebenfalls in Absprache von FES und Klimareferat ein Konzept für die Angebote in der Insel erarbeitet. Hier soll es regelmäßige Öffnungszeiten mit Informationsangeboten zum Beispiel zu Nachhaltigkeits-, Zero Waste-, Klimaschutz- und Klimaanpassungsthemen und dem Förderprogramm "Klimabonus" geben. Darüber hinaus sind Veranstaltungen und Aktionen, auch mit weiteren Partnern, zu diesem Themenkreis an der Insel geplant. Die Eröffnung ist für das Frühjahr 2025 geplant. Für die Terminierung eines Informationsaustausches steht das Fachamt dem Ortsbeirat gern zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5999

  • Sossenheim: Verbesserung der Rad-, Fußwegverbindung nach Sulzbach - Vorplanungen
    ST
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 38 Betreff: Sossenheim: Verbesserung der Rad-, Fußwegverbindung nach Sulzbach - Vorplanungen Mitte September hat das Mobilitätsdezernat Gespräche mit der RTW-Planungsgesellschaft geführt. Ein Brückenbauwerk der RTW wird in unmittelbarer Nähe zur Unterführung am Sulzbach gebaut werden. Im Rahmen der beabsichtigten Novellierung des Gesellschaftsvertrags der RTW Planungsgesellschaft mbH (RTW GmbH) soll es der Gesellschaft künftig ermöglicht werden, Fuß- und Radweganlagen zu planen und zu errichten, die nicht direkt aus dem Projekt "Regionaltangente West" resultieren. Im Vorgriff auf diese Gesellschaftsvertragsänderung hat die RTW GmbH, der das Interesse der Gemeinden Frankfurt und Sulzbach an einer Fuß- und Radwegverbindung unter der BAB 66 bekannt ist, bereits mit ersten Vorarbeiten begonnen. Sobald die Vertragsänderung erfolgt ist, können die Stadt Frankfurt und die Gemeinde Sulzbach die RTW GmbH mit den Arbeiten beauftragen. Eine Beauftragung der RTW liegt in diesem Falle auf der Hand, da im Zuge der Realisierung der Regionaltangente West Bautätigkeiten an Wegen stattfinden, die auch Zuwegungen zu einer aufgewerteten Unterführung sind. Sobald eine Planung vorliegt wird der Magistrat dem Ortsbeirat hierzu berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4008

  • Entsiegelung von Flächen Ackermannstraße 72 bis 74
    STOB 6
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 39 Betreff: Entsiegelung von Flächen Ackermannstraße 72 bis 74 Der Magistrat hat die Fläche in einen Maßnahmenkatalog zur Entsiegelung aufgenommen. Da sich darin zahlreiche Projekte finden, die schrittweise abgearbeitet werden, lässt sich ein Termin für die Umsetzung aktuell noch nicht konkretisieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5079

  • Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichen
    ST
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 3 Betreff: Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichen Die ehrenamtliche Tätigkeit, die von allen Frankfurter Vereinen geleistet wird, begrüßt der Magistrat ausdrücklich und bedankt sich für das starke Engagement. Im Zusammenhang mit der Montage und Demontage der Weihnachtsbeleuchtung an öffentlichen Straßenbeleuchtungsmasten gilt es jedoch zu beachten, dass sich im Laufe der vergangenen Jahre erhebliche Veränderungen ergeben haben. Neben einer rasanten technologischen Entwicklung, technische und normative Anforderungen haben sich auch haftungsrelevante Regelungen und Bewertungen geändert. Die DGUV-Vorschrift 3 sei hier exemplarisch erwähnt. Hinzu kommen versicherungs- und haftungstechnische Gründe, die eine Montage sowie Demontage durch die SRM erforderlich machen. Inzwischen ist alleine die Mainova AG/SRM Eigentümer sowie Betreiberin der Beleuchtungsanlagen, soweit keine Einzelfallregelung besteht. Sie unterliegt gemäß dem Straßenbeleuchtungsvertrag für das Gebiet der Stadt Frankfurt am Main zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Mainova AG inkl. Nachträgen den darin fixierten Verpflichtungen, insbesondere in Bezug auf die Einhaltung gesetzlicher, technischer, sicherheitsrelevanter, wirtschaftlicher, ökologischer sowie haftungsrechtlicher Vorgaben. Um diesen geänderten technischen, normativen und haftungsrelevanten Aspekten unter Berücksichtigung aller Beteiligten in ausreichendem Maße Rechnung tragen zu können, hatte das Wirtschaftsdezernat gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung, dem Stadtplanungsamt und der Mainova das Projekt Weihnachtsbeleuchtung in den Frankfurter Einkaufsstraßen für die Gewerbevereine ins Leben gerufen, bei dem die Gewerbevereine und Interessensgemeinschaften, die die Weihnachtsbeleuchtung in den Stadtteil- und Einkaufsstraßen ermöglichen und organisieren, finanziell unterstützt werden. Die Initiative des Wirtschaftsdezernates wird auch 2024 fortgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3041 Antrag vom 29.01.2025, OF 347/15 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6507

  • Verlegung Sitzauflage am südlichen Beet auf dem Tel-Aviv-Platz
    STOB 3
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 40 Betreff: Verlegung Sitzauflage am südlichen Beet auf dem Tel-Aviv-Platz Der Magistrat hat sich in ämterübergreifend abgestimmt und entschieden, die Bänke mit Rückenlehne, die sich direkt am Haus am Tel-Aviv-Platz befinden, vorerst abzubauen und einzulagern. Von einer Umgestaltung oder Versetzung der vorhandenen Betonformsteine sieht der Magistrat vorerst ab. Sollte dies notwendig werden, müssen für diese größere bauliche Maßnahme planerische und finanzielle Voraussetzungen geschaffen werden, die einen zeitlichen Vorlauf benötigen. Sollte es weiter zu Lärmbeschwerden kommen oder der Wunsch bestehen, die Bänke wieder aufzubauen, bittet der Magistrat um eine Nachricht von Seiten des Ortsbeirats. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4220

  • Verkehrssicherheit in der Kölner Straße
    STOB 1
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 41 Betreff: Verkehrssicherheit in der Kölner Straße Der Anregung wurde entsprochen und die Maßnahme bereits umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5750

  • Informationen zum neuen Verkehrsleitsystem
    STOB 1
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 42 Betreff: Informationen zum neuen Verkehrsleitsystem Auf den Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 120, nebst umfangreicher Anlagen wird verwiesen. Diese Informationen stehen auch den Ortsbeiräten zur Verfügung. Nach haushalterischer Verfügbarkeit der freigegebenen Planungsmittel arbeitet die Stadtverwaltung derzeit an den weiterführenden Planungsphasen mit dem Ziel der Erstellung einer Bau- und Finanzierungsvorlage. Ein voraussichtliches Datum hierfür kann noch nicht genannt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.05.2024, V 963

  • Verkehrsgefährdende Situationen in der östlichen Hedderichstraße vermeiden
    STOB 10
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 43 Betreff: Verkehrsgefährdende Situationen in der östlichen Hedderichstraße vermeiden Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine das allgemeine Risiko erheblich übersteigende qualifizierte Gefahrenlage besteht und die Anordnung von Tempo 30 die einzige in Betracht kommende Maßnahme wäre. Unter besonderen örtlichen Verhältnissen wird zum Beispiel die Streckenführung verstanden, der Ausbauzustand der Straße, witterungsbedingte Einflüsse und nicht zuletzt die Verkehrsbelastung der Strecke und die daraus eventuell zu ermittelnden Unfallzahlen. Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze liegt für die Hedderichstraße keine derartige qualifizierte Gefahrenlage vor, die die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h nach § 45 Absatz 1 Satz 1 i.V.m. Absatz 9 Satz 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) begründen könnte. Von 2021 bis 2023 wurde auf der in Rede stehenden Strecke kein Unfall mit Personenschaden polizeilich aufgenommen, speziell Unfälle mit Personenschaden von Fußgänger:innen wurden von 2016-2023 keine polizeilich aufgenommen. Weiterhin befinden sich in der Hedderichstraße auch keine schützenswerten Einrichtungen mit direktem Zugang zur Straße, die für eine ausnahmsweise Einrichtung von Tempo 30 gemäß § 45 Absatz 9 Satz 4 Ziffer 6 StVO erforderlich wären. Die rechtlichen Voraussetzungen, die allgemeine innerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf unter 50 km/h zu reduzieren, sind somit nicht erfüllt. Der Anregung darf seitens der Straßenverkehrsbehörde daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5777

  • Glasfaseranschlüsse in den nördlichen Stadtteilen
    ST
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 4 Betreff: Glasfaseranschlüsse in den nördlichen Stadtteilen Nach dem Beitritt zur Gigabitregion im Frühjahr 2024 wurde zur Aufgabenzuordnung in der Stadtverwaltung eine bereits vorhandene Stabsstelle im Dezernat V umgewidmet. Die Stabsstelle "Gigabit Performance-Center" nahm im August 2024 ihre Arbeit auf und nimmt die städtischen Koordinierungsaufgaben rund um das Thema "Glasfaserausbau" wahr. Insgesamt fünf Telekommunikationsunternehmen haben seither Sondierungsgespräche mit der Stabsstelle gesucht und teilweise in mehreren Runden geführt. Im ersten Quartal 2025 sollen nun Kooperationsvereinbarungen mit Unternehmen über den Glasfaserausbau abgeschlossen werden. Das gilt auch für die nördlichen Stadtteile Frankfurts, soweit das Interesse der Unternehmen bekundet wurde. Alle weiteren derzeit verfügbaren Informationen wurden auf einer Informationsveranstaltungen gemeinsam mit der Gigabitregion für alle Ortsvorsteher:innen Anfang Dezember im Haus Silberberg präsentiert. Die Inhalte wurden anschließend per Mail seitens der Stabsstelle an alle Ortsvorsteher:innen als Dateien übermittelt, mit der Option auf eine Rückmeldung, sofern es den Wunsch gibt, in einzelnen Ortsbeiräten zusätzlich noch einmal zu präsentieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5252

  • Festsetzung des geförderten sowie genossenschaftlichen Wohnungsbaus im Baugebiet "BonamesOst/Am Eschbachtal" - Bebauungsplan Nr. 516
    ST
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 5 Betreff: Festsetzung des geförderten sowie genossenschaftlichen Wohnungsbaus im Baugebiet "Bonames-Ost/Am Eschbachtal" - Bebauungsplan Nr. 516 Zur beschleunigten Bereitstellung der für das Gymnasium Nord und eine Grundschule benötigten Flächen wurde 2018 der Teilbereich nördlich der Bahngleise aus dem Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" herausgelöst. Derzeit wird für diesen Bereich das Bebauungsplanverfahren Nr. 923 "Nordwestlich auf der Steinern Straße" durchgeführt, mit dem zeitlichen Ziel, innerhalb des nächsten Jahres Planungsrecht zu erhalten. Für das Bebauungsplanverfahren Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" südlich der Bahngleise hingegen werden Studien weiterverfolgt, um zu prüfen, in welcher Form die Planung weitergeführt werden kann. Dabei werden unter anderem auch mögliche Optionen zur Erschließung geprüft und bewertet. Eine grundlegende Voraussetzung für die Weiterentwicklung des südlichen Bereichs ist jedoch die Inbetriebnahme der geplanten Stadtbahnstation im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 923, welche eine positive Beeinflussung der Verkehrssituation erwarten lässt. Was die Regelungen zum geförderten sowie genossenschaftlichen Wohnungsbau betrifft, gilt gegenüber der Lage im Jahr 2016 nun, dass der Magistrat mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020, § 5590, beauftragt ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zur Wohnbaulandentwicklung den Baulandbeschluss für eine sozialgerechte Stadtentwicklung anzuwenden. Die Stadt verfolgt hierbei das Ziel, bei allen Wohnbauentwicklungen eine Quote von 30 Prozent der durch die Bebauungspläne zusätzlich ermöglichten Bruttogeschossfläche für den geförderten Wohnungsbau zu sichern. Zudem soll ein Anteil von 15 Prozent der Bauflächen für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte vorgehalten werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.02.2016, V 1583

  • Grünzug Platenstraße: Prozess zur Namensgebung mit Bürgerinnen und Bürgern starten
    ST
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 6 Betreff: Grünzug Platenstraße: Prozess zur Namensgebung mit Bürgerinnen und Bürgern starten Seit Beginn des Grünen Ypsilons werden Positionen und Meinungen der Bürger in zahlreichen Prozessen und mit unterschiedlichen Methoden in das Projekt eingebracht. Dies geschieht i.d.R. durch das Fördergebietsmanagement des Grünen Ypsilon als auch unter Beteiligung des Quartiersmanagements. Auch hinsichtlich der vom Ortsbeirat initiierten Namensgebung hat bereits eine Abstimmung zwischen Ortsbeirat, Grünflächenamt, Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung und Fördergebietsmanagement stattgefunden. Der Magistrat begrüßt den Vorstoß und den Austausch hierzu. Die weitere Koordinierung des Prozesses erfolgt über die Stabstelle Bürger:innenbeteiligung und das Fördergebietsmanagement. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5852

  • Trinkbrunnen für das Eckenheimer Kirschwäldchen
    ST
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 7 Betreff: Trinkbrunnen für das Eckenheimer Kirschwäldchen Trinkwasserbrunnen sind eine geeignete Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel. Der Magistrat hat den vom Ortsbeirat 10 vorgeschlagenen Standort bereits mit in die umfängliche Liste potentieller weiterer Trinkwasserbrunnenstandorte aufgenommen und wird zu gegebener Zeit prüfen und entscheiden. Die Auswahl der Standorte erfolgt in Abstimmung mit allen zu beteiligenden Ämtern und Institutionen entsprechend dem Überwärmungspotential des Platzes/der Umgebung, dem Bedarf an Trinkwasser an diesem Ort (z.B. nicht in der Nähe des Wohnortes der Nutzerinnen und Nutzer, kein weiterer Trinkwasserbrunnen in fußläufiger Nähe, längerer Aufenthalt von Personen, hohe Nutzungswahrscheinlichkeit) und der Realisierbarkeit (mögliche Wasserleitungen, geeigneter Standort, Beschaffenheit des Untergrundes etc.). Zur Abstimmung und zum Austausch mit zu beteiligenden Ämtern und Institutionen wurde eine "AG Trinkbrunnen" gebildet. Das Grünflächenamt ist Teil dieser Abstimmungsrunde. Es hält die Installation eines Trinkbrunnens in der Grünanlage Kirschwäldchen für denkbar und könnte eine Fläche für einen Trinkbrunnen zur Verfügung stellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5898

  • Hortplätze auf dem Gelände von Eintracht Frankfurt
    ST
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 8 Betreff: Hortplätze auf dem Gelände von Eintracht Frankfurt Der Magistrat wird Kontakt mit dem Verein aufnehmen und die Liegenschaft auf die Nutzbarkeit zum Zwecke einer betriebserlaubnispflichtigen Betreuungseinrichtung prüfen. Der Ausbau von Kindertageseinrichtungen wird nicht allein im Stadtschulamt gestaltet. Es bedarf eines Zusammenwirkens der Bauaufsicht, der Stadtplanung, des Amts für Bau und Immobilien, der Unteren Naturschutzbehörde, des Grünflächenamts, des Gesundheitsamts, des Brandschutzes, der Unfallkasse Hessen, etc. Bei positiver Eignungsprüfung einer Liegenschaft stellt das Stadtschulamt den Kontakt zu einem Jugendhilfeträger her und begleitet die Schritte zur Erlangung einer Betriebserlaubnis. Falls dem Ortsbeirat weitere leerstehende Liegenschaften mit entsprechendem Außengelände im Riederwald bekannt sind, können diese unter Angabe der konkreten Adresse sowie Kontaktdaten einer Ansprechperson an folgende Emailadresse gemeldet werden: Kita-sofortprogramm.amt40@stadt-frankfurt.de. Das Stadtschulamt nimmt dann umgehend eine Eignungsprüfung vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5642

  • Neues Gerätehaus für die Freillige Feuerwehr Praunheim
    ST
    06.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 9 Betreff: Neues Gerätehaus für die Freillige Feuerwehr Praunheim Zu Fragen Nr.: 1. Aktuell wird die Realisierung der Baumaßnahme auf der Liegenschaft Heerstraße 80 geprüft. Die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG (BKRZ GmbH & Co. KG) führt hier aktuell Grundstücksverhandlungen. 2. Es ist beabsichtigt, den Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Praunheim nach Abschluss der gegenwärtigen Baumaßnahmen (Neubauten der Gerätehäuser für die Freiwilligen Feuerwehren Oberrad und Griesheim) durchzuführen. Ein möglicher Baubeginn für den Neubau eines Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Praunheim ist nach derzeitigem Planungsstand für das Jahr 2026 vorgesehen, dies allerdings unter der Voraussetzung, dass die aktuellen Verhandlungen über das avisierte Grundstück zum Erfolg führen und die entsprechenden Mittel im Haushalt 2026 zur Verfügung gestellt werden. 3. Es ist vorgesehen, das Projekt zu gegebener Zeit und bei notwendiger Planungsreife dem Ortsbeirat 7 vorzustellen. 4. Im aktuellen Planungsstadium sind hierzu noch keine konkreten Aussagen möglich. Generell werden die Belange der von Baumaßnahmen Betroffenen bei den Planungen durch die BKRZ GmbH & Co. KG mit dem Ziel berücksichtigt, die Beeinträchtigungen auf ein verträgliches Maß zu beschränken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.09.2024, V 998

  • Gedenktafel für Margarete und Dr. Fritz Kahl an deren Wohnhaus
    OFOB 9
    05.01.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 1050/2 Betreff: Gedenktafel für Margarete und Dr. Fritz Kahl an deren Wohnhaus Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Kontakt zu den Eigentümern des Hauses in der Blanchardstraße 22 in Frankfurt-Bockenheim aufzunehmen, um dem Engagement des Ehepaars zu Zeiten des Nationalsozialismus' ein Andenken zu setzen. Der Ortsbeirat, Kontakt über die Antragstellerin, bittet in die Gestaltung der Plakette einbezogen zu werden. Der Ortsbeirat würde es begrüßen, wenn das Vorhaben seitens der Stadt unterstützt würde. Der Ortsbeirat unterstützt das Vorhaben mit einem Zuschuss i.H.v. 1.000,- Euro. Begrüßenswert wäre eine rasche, unbürokratische Umsetzung des Vorhabens. Begründung: Das Ehepaar Kahl bildeten gemeinsam mit Herrn Pfarrer Welke das sogenannte Bockenheimer Netzwerk. Sie setzten sich für verfolgte Juden ein, versteckten diese, beschafften Ausweise und Lebensmittelkarten und vermittelten auch Kontakte in die Schweiz. Dorthin gelang auch Robert Eisenstädt 1943 gemeinsam mit seiner Verlobten Eva Müller die Flucht. Robert Eisenstädt war 1942 die Flucht aus dem Lager Majdanek gelungen. Ihn im eigenen Haus in der Blanchardstraße 22, in dem das Ehepaar Kahl mit vier Kindern lebte, zu verstecken, bedeutete ein hohes Risiko auch für die Retter. Die Soziologin und Forscherin zum Rettungswiderstand Frau Petra Bonavita hat in ihrer Ausstellung (siehe dazu: https://rettungs-widerstand-frankfurt.de/widerstand-als-rettungs-widerstand-das- bockenheimer-netzwerk/) die Geschichte dieses Netzwerks und deren Arbeit zusammengetragen. Bereits im Jahr 2021/22 waren Teile davon, auch die Geschichte der Familie Kahl, in der Ausstellung: "Frankfurt und der NS" im Historischen Museum zu sehen. Der Studienkreis Widerstand 1933-1945 e.V. in der Rossertstraße 9, 60323 Frankfurt/M, www.widerstand-1933-1945.de , hat diese Ausstellung im Verleih und für das Archiv "Rettungswiderstand" von Petra Bonavita mit der Unterstützung des Ortsbeirats 2 Räumlichkeiten zur Zwischennutzung in der Dondorf-Druckerei beantragt. Die Antragstellerin, Frau Dr. Hartmann, hat Kontakt zu der heute in Berlin lebenden 96jährigen Schwiegertochter des Ehepaars Kahl aufgenommen. Familie Kahl würde sich sehr freuen, wenn ihre Vorfahren in dieser Form geehrt würden. Inzwischen hat die Antragstellerin nicht zuletzt wegen eigener familiärer Verbindungen einige Kontakte zu Nachfahren von Weggefährten und Unterstützern, aber auch zu Historikern aufgenommen, weshalb die Abstimmung der Form und Gestaltung der Plakette sowie des Tafeltexts im engen Austausch erfolgen sollte. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6376 2025 Die Vorlage OF 1050/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Grüneburgweg: Einbahnregelung aufheben
    OFOB 2
    05.01.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 1052/2 Betreff: Grüneburgweg: Einbahnregelung aufheben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, die Einbahnstraßen-Regelung auf dem Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Im Trutz aufzuheben und wieder - wie westlich davon - zum Zweirichtungsverkehr zurückzukehren, weil die derzeitige Situation unerträgliche Nachteile und Gefahren generiert. Begründung: Die alltäglichen Verkehrsbedürfnisse der Menschen zwingen sie zu Umwegfahrten, die - mehr Treibstoff verbrauchen, - daher mehr Abgas emittieren, - mehr Verkehrslärm in den Wohnvierteln verursachen, - mehr Passanten in den einstmals ruhigen und sicheren Wohnvierteln gefährden. So müssen Einwohner aus Gärtnerweg und Sachsenlager, die zur Eschersheimer Landstraße wollen, statt auf dem kurzen Weg nun über Grüneburgweg - Körnerstraße - Auf der Körnerwiese - Hansaallee fahren: durch meist reine Wohnstraßen. Weshalb viele doch schnell entgegen der Einbahnregelung den gewohnten kurzen Weg nehmen. Wer aus den anderen Wohnvierteln südlich des Grüneburgwegs zur Eschersheimer Landstraße will, fährt statt über ein kurzes Stück Reuterweg und dann den Grüneburgweg entlang nunmehr die lange Strecke durch Reuterweg - Wolfsgangstraße, letztere ebenfalls reine Wohnstraße, und außerdem Schulstandort. Zudem kann man täglich sehen, daß viele Autofahrer gegen die Einbahnstraße durchfahren, weil die Neuregelung keinem vernünftigen Menschen einsichtig ist. Und viele tun es aus reiner Verzweiflung, weil sie unerwartet mit einer absurden Regelung konfrontiert werden, so wie ich schon zahlreiche - besonders Lieferwagen- und LKW-Fahrer - gesehen habe, die lange am Trutz die Straße blockieren (und, weil abgelenkt, Fußgänger und Radfahrer gefährden), weil sie plötzlich vor einem Sperrschild der neuen Einbahnstraße stehen. Manche fahren dann in den Trutz und besagte weite Wege durch die Wohnviertel. Und manche fahren einfach geradeaus weiter, weil die Straße ja auch im weiteren Abschnitt unverändert breit genug ist und das Ziel Eschersheimer Landstraße schon voraus zu sehen ist. Es ist kein Zeichen politischer Intelligenz, unter dem Vorwand, umweltfreundliche Verkehrssituationen zu schaffen, mehr Umweltschäden zu verursachen. Und nein, Menschen sind keine Reiz-Reaktions-Automaten, denen man nur eine neue Regel aufzwingen muß, damit sie sich so verhalten, wie sich der Planer das vorgestellt hat. Menschen entwickeln Ausweichverhalten, die den ursprünglichen Plan nicht nur in diesem Fall konterkarieren. Auch Verkehrspolitik sollte nach rationalen Kriterien arbeiten, statt nach ideologischen Scheuklappen-Vorgaben. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1052/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

  • U-Bahn-Station „Dornbusch“ behindertengerecht ertüchtigen
    OFOB 9
    05.01.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 1054/2 Betreff: U-Bahn-Station "Dornbusch" behindertengerecht ertüchtigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge in die vordringliche Verkehrsplanung aufnehmen, - die U-Bahn-Station Dornbusch behindertengerecht zu ertüchtigen, insbesondere den Platz vor dem Bürger- und Einkaufszentrum - zukünftig Reich-Ranicki-Platz - durch einen Aufzug mit der B-Ebene zu verbinden; - die Bahnsteige durch Aufzüge mit der B-Ebene zu verbinden; Fahrkartenautomaten auch in der B-Ebene aufzustellen. Begründung: Die Station Dornbusch ist der zentrale Anschluß für das dortige Bürgerbüro und die verschiedenen Einkaufsgelegenheiten. Trotzdem ist sie für Behinderte und Menschen mit Kinderwagen nicht nutzbar. Die Aufzugsanbindung des Platzes sollte ohne große Probleme machbar sein. Die Aufzugsanbindung der Bahnsteige stellt sicher einige Probleme, da die Bahnsteige sehr schmal sind - die Notwendigkeit der behindertengerechten Anbindung ist aber wesentlich bedeutender als vordergründige Ratlosigkeit angesichts nicht-trivial lösbarer Probleme. Der Antragsteller ist gern bereit, Vorschläge zu unterbreiten, die von den zuständigen Fachleuten sachgerecht geprüft werden können. Bei den Fahrkartenautomaten auf den Bahnsteigen sind die Bildschirme, über die die gesamte Fahrkarten-auswahl erfolgt, bei intensivem Sonnenlicht nicht lesbar. Deshalb sollten weitere Fahrkartenautomaten an Stellen aufgestellt werden, die immer ausreichende Lesbarkeit garantieren, wie z.B. in der B-Ebene. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1054/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)

  • Bitte die öffentliche Uhr an der U-Bahn-Station „Kirchplatz“ wieder korrekt stellen
    OFOB 10
    05.01.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 1058/2 Betreff: Bitte die öffentliche Uhr an der U-Bahn-Station "Kirchplatz" wieder korrekt stellen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die Uhr an der U-Bahn Station auf dem Kirchplatz in Bockenheim an allen Seiten wieder korrekt gestellt wird. Begründung: Die Uhren an der U-Bahn Station am Kirchplatz in Bockenheim zeigen jeweils mindestens an zwei Seiten die falsche Uhrzeit (siehe Foto in der Anlage). Dies ist schon seit vielen Monaten so. Daher wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass auf allen Seiten der Uhr wieder die richtige Uhrzeit angezeigt wird. Uhren im öffentlichen Raum werden weniger. Umso wünschenswerter, wenn die noch vorhandenen öffentlichen Uhren den Bürgerinnen und Bürgern die richtige Zeit angeben. Zumal dieser Wunsch den Ortsbeirat aus der Anwohnerschaft am Kirchplatz erreichte. . Foto (Völker) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1058/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6527 2025 Die Vorlage OF 1058/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die Uhr an der U-Bahn-Station auf dem Kirchplatz in Bockenheim - nachdem sie auf drei Ziffernblättern zwischenzeitlich wieder richtig gestellt wurde - auch auf dem vierten Ziffernblatt wieder korrekt gestellt wird." Weiterhin in der Begründung an das Ende des ersten Absatzes folgender Wortlaut angehängt: "Nach Antragstellung wurde an der Uhr gearbeitet, was schon sehr geholfen hat. Im Ergebnis läuft die Uhr seitdem an drei Seiten/Ziffernblättern richtig. Leider geht ein Ziffernblatt weiter nicht korrekt." Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1

  • Was wird aus dem Kulturcampus?
    OFOB 9
    05.01.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 1060/2 Betreff: Was wird aus dem Kulturcampus? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge möglichst bald prüfen und berichten, Wie ist der Stand der Planungen für einen neuen Standort des Max-Planck-Instituts für empirische Ästhetik, nachdem die Dondorf-Druckerei offenbar nicht mehr dafür zur Verfügung steht ? Ist dabei weiterhin der Kulturcampus als Standort im Gespräch ? Ist es denkbar, evtl. erneut mit dem MPI in Gespräche über die Druckerei einzutreten, um doch noch eine Nutzung durch das Institut zu ermöglichen, indem unter Berücksichtigung des Erhalts des Gebäudes ein veränderter Planauftrag erteilt wird ? Wie ist der Stand der Planungen für den vorgesehenen Standort der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst auf Kulturcampus ? Gibt es Überlegungen, evtl. Synergien zu nutzen, indem man auch andere Institutionen der musikalischen Bildung, wie z.B. die Jugendmusikschule, in die Nähe der HfMDK verlegt ? Wie sieht die Zukunft der Stadt- und Universitätsbibliothek aus, insbesondere: bleibt sie am bisherigen Standort, oder was wird aus dem architekturgeschichtlich wichtigen Gebäude an der Bockenheimer Warte im Fall eines Wegzugs ? Begründung: Der Eindruck verdichtet sich zunehmend, daß alle Planungen für den Kulturcampus derzeit eingestellt sind und sich bei den zuständigen Ämtern und Politikern Ratlosigkeit breit macht. Dabei wird die Gefahr immer deutlicher, daß sowohl das MPI für empirische Ästhetik als auch die HfMDK möglicherweise nicht nur nicht zum Kulturcampus ziehen, sondern sogar ganz aus der Stadt Frankfurt wegziehen könnten, weil sich bei diesen Institutionen offenbar der Eindruck verstärkt, die Stadt habe kein Interesse an ihrem Verbleib. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1060/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

  • Umsetzungsstand „Pakt für den Ganztag“ im Ortsbezirk 2
    OFOB 2
    05.01.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 1062/2 Betreff: Umsetzungsstand "Pakt für den Ganztag" im Ortsbezirk 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie der derzeitige Umsetzungsstand des wichtigen "Paktes für den Ganztag" in unserem Ortsbezirk ist. Folgende Fragestellungen sind für die Eltern im Ortsbezirk von hohem Interesse: Wie groß ist die Lücke der Plätze, um den Rechtsanspruch auf eine Schulkindbetreuung am Nachmittag ab dem Schuljahr 2026/2027 im Ortsbezirk zu schließen? Wie wird diese Zahl berechnet? Ist z.B. sichergestellt, dass keine Kinder erfasst sind, die derzeit in einem nicht schulischen Hort/ Schülerladen betreut werden und "nur" wechseln wollen? Der Pakt für den Ganztag sieht eine Möglichkeit zur Ganztagsbetreuung vor. Soll es im Ortsbezirk jetzt eine "Pflicht" zur Ganztagsbetreung geben? So sieht z. B. das Konzept der Engelbert Humperdinck-Schule eine zwingende Anwesenheit der Erstklässler und Zweitklässler von 8/8:30 Uhr bis 13:00 Uhr bzw 13:45 Uhr (ohne Mittagessen!) und der Drittklässler und Viertklässler von 8/8:30 Uhr bis 14:30 Uhr (mit Mittagessen) vor. Dadurch werden die Wahlmöglichkeiten wie z.B. Betreuung zu Hause oder Betreuung in einem auswärtigen Ort abgeschnitten. Die Kita FFM befürchtet die Schließung der Horte, da keine Kinder nach 14:30 nach in einem 15Min-Fußweg entfernten Hort gehen, sondern im schulischen Hort bleiben werden - wobei die Schule jedoch deutlich immer wieder sage, dass sie auf die Horte angewiesen sei und nicht alle Schüler in der Schule betreuen könne. Wie erfolgt die Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen Schulen und Horten im Ortsbezirk und wer koordiniert diese? Ist eine Verzahnung mit den Horten geplant? Wie viele Schulkinder im Ortsbezirk können derzeit am Pakt für den Ganztag (Betreuung ist mit dem schulischen Angebot verzahnt und ist ein Ganztagsangebot bis 17.00 Uhr) teilnehmen (1. bis 4. Klasse, absolut und in %, aufgeschlüsselt nach Grundschulen) und welche Verbesserungen sind mit dem neu erarbeiteten Gesamtkonzept Ganztag zu erwarten? Die Zahlen sollten nach den einzelnen Schulen im Ortsbezirk aufgeschlüsselt werden. Welche Planungen von Seiten des Magistrats und zuständigen Dezernates gibt es, um eventuell fehlenden Kapazitäten (Räume, Personal) im Ortsbezirk sicher zu stellen? Begründung: Das Problem fehlender Nachmittagsbetreuung verschärft sich Jahr für Jahr. Einige Schulen haben offenbar schon Konzepte entwickelt, doch stellen sich aus Elternsicht viele Fragen. Ab dem Schuljahr 2026/27 soll es einen Rechtsanspruch auf eine vollständige Nachmittagsbetreuung für alle Schulkinder geben. Bislang ist nicht absehbar, wie dieser erreicht werden soll, wenn man die aktuellen Nöte der Eltern und die tatsächliche Zahl von Plätzen in der Betreuung am Nachmittag zur Kenntnis nimmt. Auch scheint es keine Abstimmung zwischen schulischen und nicht-schulischen Angeboten zu geben. In zwei Jahren greift die Tatsache eines Rechtsanspruchs, den Eltern gegen die Kommune geltend machen können. Die Antworten auf die Fragen sollen Licht ins Dunkle der städtischen Planungen bringen - für den Ortsbeirat und die betroffenen Eltern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.01.2025, OF 1066/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 23 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über die Vorlage OF 1062/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6373 2025 Auskunftsersuchen V 1105 2025 1. Die Vorlage OF 1062/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass am Ende des Antragstenors Ziffer 2. mit folgendem Wortlaut ergänzt wird: "Der Magistrat wird gebeten, im Ortsbezirk 2 im Laufe des Jahres 2025 entsprechende Informationsveranstaltungen zur Umsetzung des Pakts für den Ganztag durchzuführen bzw. anzubieten." 2. Die Vorlage OF 1066/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Ziffer 1. a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL; FDP und BFF (= Enthaltung) Ziffer 1. b) GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Ziffern 1.c) bis 1. e) und 2.: Annahme bei Enthaltung BFF zu 2. Annahme bei Enthaltung BFF

  • Information über Baumfällungen sowie Pflanzungen von Bäumen
    OFOB 2
    05.01.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 1064/2 Betreff: Information über Baumfällungen sowie Pflanzungen von Bäumen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: die Information über Baumfällungen je Ortsbeiratsgebiet nicht einzeln pro Baumfällung, sondern beispielsweise monatlich in einer Auflistung mitzuteilen zudem eine Information ebenso in Form einer Auflistung zur Verfügung zu stellen, aus der ersichtlich ist, wo welche Bäume als Ausgleich gepflanzt wurden Begründung: Die Ortsbeiratsmitglieder über alle Baumfällung in je einer E-Mail informiert. Eine Information welche Bäume als Ersatz gepflanzt werden jedoch wird nicht mitgeteilt. Ein ausreichend objektives Bild über den Baumbestand im Ortsbezirk können sich die OBR-Mitglieder damit nicht machen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6374 2025 Die Vorlage OF 1064/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut von Ziffer 1. wie folgt lautet: "die Information über Baumfällungen je Ortsbezirk um eine monatliche Auflistung der einzelnen Meldungen zu ergänzen". Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD, FDP, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

  • VGF-Fahrkartenautomaten am Hauptbahnhof reinigen
    OFOB 1
    05.01.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 1485/1 Betreff: VGF-Fahrkartenautomaten am Hauptbahnhof reinigen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die VGF-Fahrkartenautomaten an der Straßenbahnhaltestelle Hauptbahnhof sowie den Boden davor intensiv reinigen zu lassen und sämtliche Zigarettenstummel entfernen zu lassen. Begründung: Die Fahrkartenautomaten geben kein gutes Bild mehr ab und wirken nicht sehr hygienisch. Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 1485/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, FDP, Linke und Die Partei gegen CDU und SPD (= Annahme)

  • Waffenverbotszone Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof aufheben
    OFOB 5
    05.01.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 1486/1 Betreff: Waffenverbotszone Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof aufheben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Rechtsverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern im Frankfurter Bahnhofsviertel und dem Frankfurt Hauptbahnhof in der Fassung vom 16. Dezember 2024 ersatzlos aufzuheben. Begründung: Durch die vorbezeichnete Verordnung wurde das Waffen- und Messerverbot, das zuvor bereits räumlich auf das Gebiet des Hauptbahnhofs ausgeweitet worden war, nunmehr zeitlich von neun Stunden auf 24 Stunden täglich erweitert. Zudem sind von dem Verbot nun nicht mehr nur Messer mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimetern erfasst, sondern alle Messer. Das Verbot greift völlig unverhältnismäßig in die Freiheit unbescholtener Bürger ein, ohne dass sich an den grundsätzlichen kriminologischen Gegebenheiten in dem Gebiet etwas ändern würde. Eine Lektüre des ebenfalls neugefassten Ausnahmenkatalogs offenbart zudem, dass die Verordnung grundlegenden rechtsstaatlichen Anforderungen an Klarheit und Bestimmtheit von Vorschriften, deren Verletzung Sanktionen nach sich zieht, nicht gerecht wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6349 2025 Die Vorlage OF 1486/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 2 GRÜNE, FDP, Linke und Die Partei gegen 1 GRÜNE, CDU und SPD (= Ablehnung); 3 GRÜNE (= Enthaltung)

  • Defekte Beleuchtung Goetheplatz/Rathenauplatz instand setzen
    OFOB 1
    05.01.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 1492/1 Betreff: Defekte Beleuchtung Goetheplatz/Rathenauplatz instand setzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die defekten Wandeinbaustrahler an den Abgängen zum Parkhaus Goetheplatz bzw. zur B-Ebene am Rathenauplatz instand setzen zu lassen. Begründung: Die Lampen sind seit längerer Zeit defekt. Es gilt die Verkehrssicherungspflicht. Um die Stolpergefahr zu entschärfen, sind die Lampen kurzfristig instand zu setzen und regelmäßig zu kontrollieren. Gerade von älteren Menschen sowie Eltern mit Kindern wird das Parkhaus bzw. der Abgang zur B-Ebene häufig genutzt. Zudem dienen die Ausgänge als Fluchtwege und müssen daher stets gut beleuchtet sein. Am Abgang zum Parkhaus Dom/Römer am Römerberg gab es ein ähnliches Problem und wurde inzwischen behoben. Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6354 2025 Die Vorlage OF 1492/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei

  • Fußgängerzonen Innenstadt schützen - offenes Befahren mit PKW unterbinden
    OFOB 5
    05.01.2025 · CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 1493/1 Betreff: Fußgängerzonen Innenstadt schützen - offenes Befahren mit PKW unterbinden Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Befahren a) der Neuen Kräme über Liebfrauenberg, zwischen Berliner Straße (beidseits) und über Braubachstraße, b) des Römerbergs über Braubachstraße, c) des Fahrtors vom Mainkai aus, d) des Mainufers vom Mainkai aus, e) des Rathenauplatzes vom Goetheplatz und der Biebergasse aus, f) und der Fressgass'/Großen Bockenheimer Straße zwischen Rathenauplatz und Hochstraße sowie von der Alten Rothofstraße, Kleinen Hochstraße, Kaiserhofstraße und Meisengasse aus mit dem PKW mittels Poller zu unterbinden, ähnlich wie bereits für die Hauptwache umgesetzt. Berechtigte Fahrzeuge können die Poller mittels Feuerwehrschließung entnehmen und müssen diese unmittelbar wieder verschließen. Zur besseren Sichtbarkeit sind die Poller im oberen Bereich mit rot-weißen Reflektor-Aufklebern zu versehen. Das ordnungsgemäße Wiedereinsetzen der Poller ist bei Bestreifungen regelmäßig mit zu kontrollieren. Begründung: Aktuell können die o.g. Fußgängerzonen relativ einfach mit dem PKW befahren und beparkt werden, was rege genutzt wird. Dabei handelt es sich nicht nur um Lieferanten, sondern zum großen Teil auch um private Fahrzeuge. Taxifahrer fahren von der Braubachstraße aus regelmäßig über den Zebrastreifen in die Neue Kräme hinein, um zu wenden. Teilweise gibt es bereits Bodenhülsen, um Poller einsetzen zu können, aber die Poller fehlen und wurden bereits seit längerer Zeit nicht wieder eingesetzt. Quelle: Google Quelle: Google Hauptwache: Poller bereits realisiert; Quelle: Google Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6355 2025 Die Vorlage OF 1493/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um die folgenden Buchstaben ergänzt wird: g) Fahrgasse/Zeil h) Große Friedberger Straße/Zeil i) Konrad Adenauer Straße/ Zeil Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei

  • Kinderärztliche Versorgung Innenstadt/Altstadt sicherstellen
    OFOB 1
    05.01.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 1494/1 Betreff: Kinderärztliche Versorgung Innenstadt/Altstadt sicherstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine ausreichende kinderärztliche Versorgung in der Innenstadt/Altstadt sicherzustellen. Begründung: Für die Innenstadt/Altstadt gibt es nur einen einzigen Kinderarzt. Aufgrund der vielen dort wohnenden Kinder sowie der zahlreichen Kindertagesstätten ist die Versorgung absolut nicht ausreichend. Dies ist eines der Hauptanliegen des Kinderbüros bzw. der Kinderbeauftragten der Innenstadt/Altstadt (Karin Wilhelm, Carola Staal). Die nächsten Kinderärzte sind im Westend, Gallus, Ostend, in Sachsenhausen, Bornheim sowie am Zoo und ebenfalls stark frequentiert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1494/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1494/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1494/1 wurde zurückgezogen.

  • Radweg Seilerstraße und Anfahrt-/Ladebereich Pflegeheim Seilerstraße einrichten
    OFOB 5
    05.01.2025 · CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 1495/1 Betreff: Radweg Seilerstraße und Anfahrt-/Ladebereich Pflegeheim Seilerstraße einrichten Vorgang: OM 382/21 OBR 1; ST 1892/21 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu beantworten, wann mit dem Radweg in der Seilerstraße zu rechnen ist und ob für das örtliche Alten- und Pflegeheim in der Seilerstraße 20 ein Anfahrt-/Ladebereich eingerichtet werden kann. Dies ist mit dem Geschäftsführer Jens Thomas Lück abzustimmen. Begründung: Die letzte Antwort des Magistrats ist von 2021 und bis heute gibt es noch immer keinen Radweg. Vor dem Alten- und Pflegeheim müssen regelmäßig Rettungswagen, Krankentransport-Fahrzeuge und Fahrdienste für Rollstuhlfahrer halten, um Bewohnerinnen und Bewohner abzuholen, in ein Krankenhaus zu fahren und auch wieder zurückzubringen. Um nicht über die mehrspurige Straße laufen zu müssen, halten die Fahrzeuge auf der linken Fahrbahn. Ebenso müssen Ausflüge der Bewohner mit Bussen regelmäßig durch Kräfte des 1. Polizeireviers abgesichert werden, um ein gefahrloses Ein- und Aussteigen zu ermöglichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 382 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1892 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1104 2025 Die Vorlage OF 1495/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sicherheitskonzept Weihnachtsmarkt
    OFOB 5
    05.01.2025 · CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 1496/1 Betreff: Sicherheitskonzept Weihnachtsmarkt Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu beantworten, ob das Sicherheitskonzept des Frankfurter Weihnachtsmarktes nach der Amok-Fahrt in Magdeburg überprüft und optimiert wurde bzw. wird und wenn ja, wie. Begründung: Auch in Frankfurt hätte man an manchen Stellen relativ einfach mit dem PKW in Bereiche des Weihnachtsmarktes einfahren können, da teilweise keine Überfahrsperren oder sonstige Barrieren vorhanden waren, z.B. an der vielbefahrenen Berliner Straße. Daher ist es wichtig, das Konzept nochmals zu überprüfen und zu überarbeiten. Quelle: Google Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1496/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 Linke und Die Partei gegen CDU, SPD und 1 FDP (= Annahme); 1 Linke (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 FDP

  • Zebrastreifen Bushaltestelle „Eppenhainer Straße“
    OFOB 5
    05.01.2025 · CDU, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 1500/1 Betreff: Zebrastreifen Bushaltestelle "Eppenhainer Straße" Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Zebrastreifen an der Bushaltestelle Eppenhainer Straße in der Idsteiner Straße einzurichten. Begründung: Da es an dieser Stelle vermehrt zu Unfällen gekommen ist, wird ein Zebrastreifen benötigt, um das sichere Überqueren der Straße zu ermöglichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6359 2025 Die Vorlage OF 1500/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei

  • Taubenfütterungsverbot Frankenallee anbringen und besser kennzeichnen
    OFOB 5
    05.01.2025 · CDU, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 1501/1 Betreff: Taubenfütterungsverbot Frankenallee anbringen und besser kennzeichnen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die vorhandenen Hinweisschilder zum Taubenfütterungsverbot an der S-Bahn-Station Galluswarte um Piktogramme zu ergänzen und ein weiteres Schild am nahen Kinderspielplatz an der Frankenallee anbringen zu lassen. Begründung: Da die derzeitigen Schilder nur deutsche Texte enthalten, werden sie nicht von allen Menschen verstanden. Daher sollen Piktogramme, ähnlich wie in Hofheim, ergänzt werden. Am Kinderspielplatz an der Frankenallee füttert jemand regelmäßig Tauben, wodurch zahlreiche Ratten angelockt werden. Daher ist hier ebenfalls ein Schild notwendig. Quelle: C. Throl Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 1501/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, FDP, Linke und Die Partei gegen CDU und SPD (= Ablehnung)

  • Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbin-den
    OFOB 1
    05.01.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 1502/1 Betreff: Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbin-den Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts hinter der LSA vor der Ackermannstraße das Befahren und Beparken des Gehwegs mittels Poller zu unterbinden. Begründung: Da an dieser Stelle ordnungswidrig geparkt wird und dadurch Fußgänger behindert und gefährdet werden sowie die Mindestgehwegbreite dabei deutlich unterschritten wird, ist dieser Bereich mittels Stahlabweiser abzusichern. Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6360 2025 Die Vorlage OF 1502/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts hinter der Lichtsignalanzeige vor der Ackermannstraße das Befahren und Beparken des Gehwegs mittels Poller zu unterbinden, wenn möglich sollen Fahrradbügel installiert werden." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und Die Partei

  • Fahrbahnmarkierungen Europa-Allee stadtauswärts erneuern
    OFOB 5
    05.01.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 1504/1 Betreff: Fahrbahnmarkierungen Europa-Allee stadtauswärts erneuern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fahrbahnmarkierungen in der Europa-Allee stadtauswärts an der Lichtsignalanlage vor der Einmündung Pariser Straße / Ecke FAZ-Tower zu erneuern. Begründung: Aufgrund von Baustelleneinrichtungen und temporären Fahrbahnmarkierungen ist die ursprüngliche Markierung inzwischen verblasst und nicht mehr gut sichtbar. Da die Baustellen auf diesem Abschnitt fertiggestellt sind, kann die Markierung erneuert werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6361 2025 Die Vorlage OF 1504/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei

  • Sonnensegel für den Kinderspielplatz am Lotte-Specht-Park
    OFOB 5
    05.01.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 1505/1 Betreff: Sonnensegel für den Kinderspielplatz am Lotte-Specht-Park Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Sonnensegel für den Kinderspielplatz am Lotte-Specht-Park nachrüsten zu lassen. Die genaue Verortung soll mit der Kinderbeauftragten für das Europaviertel (Stefanie Fries) abgestimmt werden. Begründung: Da die vorhandenen Bäume nicht richtig wachsen, können sie keinen ausreichenden Schatten spenden. Der vorhandene Starkwindsonnenschirm ist zu klein und deckt nur einen geringen Bereich ab. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6362 2025 Die Vorlage OF 1505/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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