Bebauung "Schubert Park" im Wendelsweg/Sachsenhausen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Bebauung im Schubert Park genehmigt, um eine größere Parkfläche zu schaffen und die historische Parkanlage zu öffnen. Es wurden 27 Bäume gefällt, jedoch 25 Laubbäume nachgepflanzt. Es entsteht kein geförderter Wohnraum, da der Bebauungsplan keine entsprechenden Anteile festlegt.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.):
Insgesamt beträgt die Größe des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 847 - Rund um den Henninger Turm - ca. 27 ha. Der Bereich des "Schubert Parks", in dem die genannte Bebauung realisiert wurde, beträgt ca. 1,2 ha. Der Regelungsinhalt des Bebauungsplanes ist somit räumlich und inhaltlich deutlich größer gefasst.
Von Festsetzungen eines Bebauungsplans kann befreit werden, wenn unter anderem die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Durch die angepasste Bebauung kann einerseits eine größere zusammenhängende Parkfläche umgesetzt und andererseits die Öffnung der historischen Parkanlage ermöglicht werden.
Die Bauvorhaben im "Schubert Park" wurden in enger Abstimmung zwischen dem Stadtplanungsamt, dem Umweltamt, dem Denkmalamt und der Bauaufsicht genehmigt.
Zu 2.):
Durch den Magistrat wurde die Fällung von insgesamt 27 Bäumen auf dem Areal genehmigt. Die Genehmigung wurde mit der Auflage zur Nachpflanzung von 25 Laubbäumen erteilt. Zwei der gefällten Bäume waren bereits abgestorben und stehen nicht im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben, sondern wurden aus verkehrssicherungstechnischen Gründen gefällt. Eine Verpflichtung zur Nachpflanzung besteht für diese beiden Bäume nicht.
Insgesamt wird die Parkanlage auf der Grundlage eines gartendenkmalpflegerischen Entwicklungskonzepts hergerichtet.
Zu 3.):
Bei der Bebauung des "Schubert Parks" entsteht kein geförderter Wohnraum. Der Bebauungsplan Nr. 847 - Rund um den Henninger Turm - setzt keine Anteile geförderten Wohnungsbaus fest. Der Magistrat hat somit keine rechtliche Grundlage um die Bauherrschaft zur Herstellung von gefördertem Wohnraum zu verpflichten.
Zu 4.):
In einem Städtebaulichen Vertrag wurden diverse Kostenbeteiligungen für Infrastrukturmaßnahmen vereinbart. Diese können aus vertragsrechtlicher Sicht nicht öffentlich gemacht werden. Aufgrund der erteilten Befreiungen wurde kein weiterer städtebaulicher Vertrag geschlossen. Im Erschließungsvertrag wurde jedoch festgehalten, dass für die Nutzung des Schubertschen Parks als öffentlich zugängliche Grünanlage Baulasten bzw. Grunddienstbarkeiten für die Nutzung durch die Allgemeinheit einzutragen sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. August 2024OFOF 1197/5Bebauung „Schubert Park“ im Wendelsweg/SachsenhausenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 13. September 2024VV 1024Bebauung „Schubert Park“ im Wendelsweg/SachsenhausenAnfrage
- 6. Januar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 24Bebauung "Schubert Park" im Wendelsweg/SachsenhausenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab