Bebauung "Schubert Park" im Wendelsweg/Sachsenhausen
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Zusammenfassung
Im Rahmen des Auskunftsersuchens wird die Bebauung des Schubert Parks im Wendelsweg/Sachsenhausen thematisiert. Es wird nach den Abweichungen vom Bebauungsplan, dem Ersatz für gefällte Bäume, der Anzahl öffentlich geförderter Wohnungen und der finanziellen Beteiligung des Investors gefragt.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Wendelsweg — 15 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.09.2026.
- Schulwegsituation rund um die Mühlbergschule zeitnah optimieren08.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Verbesserung der Schulwegsicherheit im Bereich Wendelsweg/Miltenberger Straße04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Auskunftsersuchen zum Grundstück im Wendelsweg 70, auf dem sich ehemals die denkmalgeschützte Schubert-Villa befand21.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu Wendelsweg per E-MailFragen an den Magistrat
wird der Magistrat Folgendes gefragt:
- Welche Abweichungen von einem Bebauungsplan müssen noch erfolgen, damit ein Bebauungsplan geändert wird und die Stadtverordnetenversammlung darüber entscheiden kann, wie gebaut wird?
- Wie soll ein Ersatz für die 30 gefällten Bäume geschaffen werden, auch in Anbetracht des Umstandes, dass alle Häuser von einer sehr großen Tiefgarage unterbaut sind?
- Wie viel öffentlich geförderte Wohnungen entstehen bei der geschilderten Bebauung des "Schubert Parks"?
- Ist der Investor im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages aufgrund der erteilten Befreiungen an den Kosten, die Voraussetzung oder Folge seines Vorhabens sind (siehe hierzu § 11 Baugesetzbuch), beteiligt worden und wenn ja, welche Leistungen hat der Investor danach übernommen?
Kontext
Wesentliche Teile des "Schubert Parks" im Wendelsweg werden derzeit entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 847 bebaut. Die dort realisierte Bebauung hat mit dem Bebauungsplan nichts mehr zu tun. Folgende Abweichungen vom Bebauungsplan sind offenbar genehmigt worden:
Insgesamt sechs Gebäude werden in Abweichung von den Baufenstern im Bebauungsplan realisiert und anstelle einer zweigeschossigen Bebauung plus Staffelgeschoss ist eine dreigeschossige Bebauung mit Staffelgeschoss genehmigt worden. Zur Erteilung der Baugenehmigungen müssen die folgenden Befreiungen vom Bebauungsplan erteilt worden sein:
- mindestens für die sogenannten Häuser A, B, C und E musste eine Befreiung von der Art der Nutzung von Parkanlage in Allgemeines Wohngebiet erteilt worden sein;
- für mehrere Häuser muss eine Befreiung von den Baugrenzen erteilt worden sein, da sie diese drastisch überschreiten;
- es sind mindestens ca. 30 im Bebauungsplan zur Erhaltung festgesetzte Bäume gerodet worden, auch insoweit musste eine Befreiung ausgesprochen werden.
Darüber hinaus mussten wenigstens drei denkmalschutzrechtliche Entscheidungen getroffen werden, um das Bauvorhaben entgegen dem Denkmalschutz realisieren zu können. Es handelt sich um die Folgenden:
- die Parkanlage, in der die Häuser errichtet werden, ist denkmalfachlich als geschütztes Parkensemble festgesetzt, davon musste Dispens erteilt werden;
- die denkmalgeschützte Villa Schubert wurde abgerissen;
- das sogenannte Haus A rückt viel näher an die denkmalgeschützte Henninger Villa, sodass hier Fragen des denkmalschutzfachlichen Umgebungsschutzes für diese Villa betroffen sind.
Dies vorausgeschickt
Begründung
Wendelsweg/Sachsenhausen Wesentliche Teile des "Schubert Parks" im Wendelsweg werden derzeit entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 847 bebaut. Die dort realisierte Bebauung hat mit dem Bebauungsplan nichts mehr zu tun. Folgende Abweichungen vom Bebauungsplan sind offenbar genehmigt worden: Insgesamt sechs Gebäude werden in Abweichung von den Baufenstern im Bebauungsplan realisiert und anstelle einer zweigeschossigen Bebauung plus Staffelgeschoss ist eine dreigeschossige Bebauung mit Staffelgeschoss genehmigt worden. Zur Erteilung der Baugenehmigungen müssen die folgenden Befreiungen vom Bebauungsplan erteilt worden sein: - mindestens für die sogenannten Häuser A, B, C und E musste eine Befreiung von der Art der Nutzung von Parkanlage in Allgemeines Wohngebiet erteilt worden sein; - für mehrere Häuser muss eine Befreiung von den Baugrenzen erteilt worden sein, da sie diese drastisch überschreiten; - es sind mindestens ca. 30 im Bebauungsplan zur Erhaltung festgesetzte Bäume gerodet worden, auch insoweit musste eine Befreiung ausgesprochen werden. Darüber hinaus mussten wenigstens drei denkmalschutzrechtliche Entscheidungen getroffen werden, um das Bauvorhaben entgegen dem Denkmalschutz realisieren zu können. Es handelt sich um die Folgenden: - die Parkanlage, in der die Häuser errichtet werden, ist denkmalfachlich als geschütztes Parkensemble festgesetzt, davon musste Dispens erteilt werden; - die denkmalgeschützte Villa Schubert wurde abgerissen; - das sogenannte Haus A rückt viel näher an die denkmalgeschützte Henninger Villa, sodass hier Fragen des denkmalschutzfachlichen Umgebungsschutzes für diese Villa betroffen sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. August 2024OFOF 1197/5Bebauung „Schubert Park“ im Wendelsweg/SachsenhausenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 13. September 2024Sie sind hierVV 1024Bebauung „Schubert Park“ im Wendelsweg/SachsenhausenAnfrage
- 6. Januar 2025Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 24Bebauung "Schubert Park" im Wendelsweg/SachsenhausenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen