Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Bebauung "Schubert Park" im Wendelsweg/Sachsenhausen

Vorlagentyp: V
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Im Rahmen des Auskunftsersuchens wird die Bebauung des Schubert Parks im Wendelsweg/Sachsenhausen thematisiert. Es wird nach den Abweichungen vom Bebauungsplan, dem Ersatz für gefällte Bäume, der Anzahl öffentlich geförderter Wohnungen und der finanziellen Beteiligung des Investors gefragt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Wendelsweg — 15 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.09.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Wendelsweg per E-Mail

Fragen an den Magistrat

wird der Magistrat Folgendes gefragt:

  1. Welche Abweichungen von einem Bebauungsplan müssen noch erfolgen, damit ein Bebauungsplan geändert wird und die Stadtverordnetenversammlung darüber entscheiden kann, wie gebaut wird?
  2. Wie soll ein Ersatz für die 30 gefällten Bäume geschaffen werden, auch in Anbetracht des Umstandes, dass alle Häuser von einer sehr großen Tiefgarage unterbaut sind?
  3. Wie viel öffentlich geförderte Wohnungen entstehen bei der geschilderten Bebauung des "Schubert Parks"?
  4. Ist der Investor im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages aufgrund der erteilten Befreiungen an den Kosten, die Voraussetzung oder Folge seines Vorhabens sind (siehe hierzu § 11 Baugesetzbuch), beteiligt worden und wenn ja, welche Leistungen hat der Investor danach übernommen?

Kontext

Wesentliche Teile des "Schubert Parks" im Wendelsweg werden derzeit entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 847 bebaut. Die dort realisierte Bebauung hat mit dem Bebauungsplan nichts mehr zu tun. Folgende Abweichungen vom Bebauungsplan sind offenbar genehmigt worden:

Insgesamt sechs Gebäude werden in Abweichung von den Baufenstern im Bebauungsplan realisiert und anstelle einer zweigeschossigen Bebauung plus Staffelgeschoss ist eine dreigeschossige Bebauung mit Staffelgeschoss genehmigt worden. Zur Erteilung der Baugenehmigungen müssen die folgenden Befreiungen vom Bebauungsplan erteilt worden sein:

- mindestens für die sogenannten Häuser A, B, C und E musste eine Befreiung von der Art der Nutzung von Parkanlage in Allgemeines Wohngebiet erteilt worden sein;

- für mehrere Häuser muss eine Befreiung von den Baugrenzen erteilt worden sein, da sie diese drastisch überschreiten;

- es sind mindestens ca. 30 im Bebauungsplan zur Erhaltung festgesetzte Bäume gerodet worden, auch insoweit musste eine Befreiung ausgesprochen werden.

Darüber hinaus mussten wenigstens drei denkmalschutzrechtliche Entscheidungen getroffen werden, um das Bauvorhaben entgegen dem Denkmalschutz realisieren zu können. Es handelt sich um die Folgenden:

- die Parkanlage, in der die Häuser errichtet werden, ist denkmalfachlich als geschütztes Parkensemble festgesetzt, davon musste Dispens erteilt werden;

- die denkmalgeschützte Villa Schubert wurde abgerissen;

- das sogenannte Haus A rückt viel näher an die denkmalgeschützte Henninger Villa, sodass hier Fragen des denkmalschutzfachlichen Umgebungsschutzes für diese Villa betroffen sind.

Dies vorausgeschickt

Begründung

Wendelsweg/Sachsenhausen Wesentliche Teile des "Schubert Parks" im Wendelsweg werden derzeit entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 847 bebaut. Die dort realisierte Bebauung hat mit dem Bebauungsplan nichts mehr zu tun. Folgende Abweichungen vom Bebauungsplan sind offenbar genehmigt worden: Insgesamt sechs Gebäude werden in Abweichung von den Baufenstern im Bebauungsplan realisiert und anstelle einer zweigeschossigen Bebauung plus Staffelgeschoss ist eine dreigeschossige Bebauung mit Staffelgeschoss genehmigt worden. Zur Erteilung der Baugenehmigungen müssen die folgenden Befreiungen vom Bebauungsplan erteilt worden sein: - mindestens für die sogenannten Häuser A, B, C und E musste eine Befreiung von der Art der Nutzung von Parkanlage in Allgemeines Wohngebiet erteilt worden sein; - für mehrere Häuser muss eine Befreiung von den Baugrenzen erteilt worden sein, da sie diese drastisch überschreiten; - es sind mindestens ca. 30 im Bebauungsplan zur Erhaltung festgesetzte Bäume gerodet worden, auch insoweit musste eine Befreiung ausgesprochen werden. Darüber hinaus mussten wenigstens drei denkmalschutzrechtliche Entscheidungen getroffen werden, um das Bauvorhaben entgegen dem Denkmalschutz realisieren zu können. Es handelt sich um die Folgenden: - die Parkanlage, in der die Häuser errichtet werden, ist denkmalfachlich als geschütztes Parkensemble festgesetzt, davon musste Dispens erteilt werden; - die denkmalgeschützte Villa Schubert wurde abgerissen; - das sogenannte Haus A rückt viel näher an die denkmalgeschützte Henninger Villa, sodass hier Fragen des denkmalschutzfachlichen Umgebungsschutzes für diese Villa betroffen sind.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. August 2024OFOF 1197/5Bebauung „Schubert Park“ im Wendelsweg/SachsenhausenOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 13. September 2024Sie sind hier
    VV 1024Bebauung „Schubert Park“ im Wendelsweg/Sachsenhausen
    Anfrage
  3. 6. Januar 2025Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 24Bebauung "Schubert Park" im Wendelsweg/SachsenhausenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen