Beleuchtungskonzept vor jüdischen Einrichtungen im Ortsbezirk 2
Stellungnahme des Magistrats
Die Mainova AG betreibt als Eigentümerin über Ihre 100% Tochter SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM) die Anlagen der Straßenbeleuchtung in Frankfurt im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main. Eine ausreichende und funktionstüchtige Straßenbeleuchtung ist von höchster Bedeutung, um die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum und insbesondere im Straßenverkehr gewährleisten zu können. Die Stadt Frankfurt ist als Trägerin der Straßenbaulast nach §823 BGB für die Erfüllung der Anforderungen aus der Verkehrssicherungspflicht für die öffentlichen Straßen und Wege in Frankfurt verantwortlich. Vor diesem Hintergrund liegt bei der Stadt Frankfurt die Entscheidung, ob und mit welchen Leuchtentypen Verkehrswege beleuchtet werden. Der Stadt Frankfurt obliegen auch die Festlegungen der Ein- und Ausschaltzeiten und des Beleuchtungsniveaus. Zum Stichtag 14.11.2024 begleitet die SRM kein aktives Projekt zum Ausbau der Beleuchtung in der Savignystraße 66. Zum Ausbau der Beleuchtung in der Westendstraße 43 und 45 bis 47 steht federführend die Stadtverwaltung in einem Austausch mit der SRM.