Verkehrsgefährdende Situationen in der östlichen Hedderichstraße vermeiden
Zusammenfassung
Der Magistrat hat entschieden, dass keine qualifizierte Gefahrenlage in der Hedderichstraße vorliegt, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h rechtfertigen würde. Es wurden in den letzten Jahren keine Unfälle mit Personenschaden registriert, und es gibt keine schützenswerten Einrichtungen entlang der Straße. Daher wird der Vorschlag abgelehnt.
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Thema Kultur verfolgenStellungnahme des Magistrats
Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine das allgemeine Risiko erheblich übersteigende qualifizierte Gefahrenlage besteht und die Anordnung von Tempo 30 die einzige in Betracht kommende Maßnahme wäre. Unter besonderen örtlichen Verhältnissen wird zum Beispiel die Streckenführung verstanden, der Ausbauzustand der Straße, witterungsbedingte Einflüsse und nicht zuletzt die Verkehrsbelastung der Strecke und die daraus eventuell zu ermittelnden Unfallzahlen.
Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze liegt für die Hedderichstraße keine derartige qualifizierte Gefahrenlage vor, die die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h nach § 45 Absatz 1 Satz 1 i.V.m. Absatz 9 Satz 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) begründen könnte. Von 2021 bis 2023 wurde auf der in Rede stehenden Strecke kein Unfall mit Personenschaden polizeilich aufgenommen, speziell Unfälle mit Personenschaden von Fußgänger:innen wurden von 2016-2023 keine polizeilich aufgenommen. Weiterhin befinden sich in der Hedderichstraße auch keine schützenswerten Einrichtungen mit direktem Zugang zur Straße, die für eine ausnahmsweise Einrichtung von Tempo 30 gemäß § 45 Absatz 9 Satz 4 Ziffer 6 StVO erforderlich wären.
Die rechtlichen Voraussetzungen, die allgemeine innerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf unter 50 km/h zu reduzieren, sind somit nicht erfüllt. Der Anregung darf seitens der Straßenverkehrsbehörde daher nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2024OFOF 1172/5Verkehrsgefährdende Situationen in der östlichen Hedderichstraße vermeidenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 5. Juli 2024OMOM 5777Verkehrsgefährdende Situationen in der östlichen Hedderichstraße vermeidenDirektanregung
- 6. Januar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 43Verkehrsgefährdende Situationen in der östlichen Hedderichstraße vermeidenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab