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Etablierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Zeilsheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die aktuell angespannte Lage hinsichtlich des Betreuungsplatzangebots in Zeilsheim ist dem Magistrat bekannt. Derzeit gestaltet sich die Versorgungssituation mit Betreuungsplätzen wie folgt: In der Altersgruppe der Kinder unter drei Jahren hat sich in Zeilsheim ein Rückgang der Kinderzahlen um -4,7 % im Vergleich zum Vorjahr abgezeichnet. Zum 30.06.2024 waren im Stadtteil 453 Kinder in dieser Altersgruppe gemeldet. Die Versorgung für die unter 3-Jährigen liegt mit 136 Betreuungsplätzen (111 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 25 Plätze in Tagesfamilien) bei 30 %. In der Altersgruppe der 3- bis 6-Jährigen zeigt sich ein Rückgang der Kinderzahlen um -4,4 % im Vergleich zum Vorjahr. Zum 30.06.2024 waren in diesem Stadtteil 556 Kinder in dieser Altersgruppe gemeldet. Den Kindern im Kindergartenalter stehen in Stadtteil 500 Plätze zur Verfügung. Die Versorgungsquote liegt somit bei 90 %. Die beiden Grundschulen im Stadtteil Käthe-Kollwitz- sowie Adolf-Reichwein-Schule setzen ab dem Schuljahr 2024/25 den Pakt für den Ganztag um. Derzeit stehen im Stadtteil 320 Betreuungsplätze in der Erweiterten Schulischen Betreuung an den beiden Schulen zur Verfügung. In Zeilsheim ist zudem eine Umwandlungsmaßnahme für Kinder im Kindergartenalter in der Umsetzung. Das Hort-Angebot im Kinderzentrum Kegelbahn läuft nach und nach aus und die 42 Hortplätze werden sukzessive in Betreuungsplätze für 3- bis 6jährige umgewandelt. Die Nachmittagsbetreuung der Grundschulkinder wird dann perspektivisch an den Schulstandorten umgesetzt. Nach Realisierung dieser Umwandlung werden den 3- bis 6jährigen Kindern 42 weitere Betreuungsplätze zur Verfügung stehen, was die Versorgung auf 97% anhebt. Um die Situation im Stadtteil weiter zu verbessern, werden die Träger und Einrichtungen, die wegen akutem Personalmangel Plätze nicht vergeben konnten, zur Stabilisierung ihrer Teams und zur Organisation des Teamaufbaus durch das Stadtschulamt beraten und unterstützt. Die häufig aus Gründen des Personalmangels nicht besetzten Betreuungsplätze in den Einrichtungen in Zeilsheim haben in der Vergangenheit erheblich dazu beigetragen, dass den Familien im Stadtteil nicht genügend Betreuungsangebote rechtzeitig zur Verfügung standen. Mit diesen beiden Maßnahmen konnten für das Kindergartenjahr 2024/2025 bereits wieder mehr Betreuungsplätze angeboten werden. Gemäß den einzelnen Verfahrensschritten, die einer Weiterentwicklung einer Kita zu einem KiFaZ vorausgehen, bzw. zu einer Neugründung führen, erfolgt zunächst die Identifizierung neuer KiFaZ-Standorte gemäß dem "JHA-Beschluss zur Vergabe von Förderungen für Kinder- und Familienzentren" vom 14.09.2009 in Abstimmung zwischen Stadtschulamt und Jugend- und Sozialamt. Im Januar 2021 wurden die Stadtteile Fechenheim-Nord, Gallus und Nied als priorisierte Standorte identifiziert. Aktuell wird die damalige Priorisierung gemeinsam durch das Stadtschulamt und das Jugend- und Sozialamt dahingehend überprüft, ob der Stadtteil Zeilsheim als neu priorisierter Stadtteil aufgenommen werden kann. Für die Festlegung eines KiFaZ ist der Standort, bzw. die (gegebene) Liegenschaft sowie die konzeptionellen Anforderungen wesentlich: Ein Kinder- und Familienzentrum nach dem Frankfurter Modell besteht in seinem Fundament aus der strukturellen Kooperation einer (bestehenden) Kindertageseinrichtung mit einer Familienbildungsstätte und entsteht in Wohngebieten mit verdichteten sozialen Problemlagen. Die Größe der Kindertageseinrichtung muss mindestens vier Gruppen für Kinder im Alter von acht Wochen bis mindestens zur Einschulung umfassen. Das Anforderungsprofil für Kinder- und Familienzentren in Frankfurt am Main sieht zudem vor, dass alle Kinder- und Familienzentren nach dem Early Excellence Ansatz arbeiten und über diesen ihre Arbeit nach dem hessischen Bildungs- und Erziehungsplan ausgestalten. Um bedarfsorientiert Beratungs-, Vermittlungs- und Bildungsangebote für Familien anzubieten, müssen die Räumlichkeiten geeignet sein für die zusätzliche Förderung der Eltern und Kinder. Demnach besteht ein Bedarf von mindestens drei Gruppenräumen, einem Beratungsraum, Küche und WC in oder nahe der Kindertageseinrichtung. In der Vergangenheit hat sich ein KiFaZ meist aus einer bestehenden Kindertageseinrichtung weiterentwickelt. Auf Grundlage der Leistungsbeschreibung für Kinder- und Familienzentren können sich Träger mit entsprechenden Unterlagen um eine Trägerschaft bewerben. Für diesen Schritt müssen jedoch zunächst die Identifizierung als priorisierter Stadtteil sowie eine Klärung zu geeigneten Standorten und o.g. Grundkriterien gegeben sein. Da es sich bei einem KiFaZ um ein Jugendhilfeangebot handelt, findet die Entscheidung über die Vergabe von Fördermitteln nach Vorbereitung durch das Stadtschulamt und den Fachausschuss Kinderbetreuung im Jugendhilfeausschuss statt.

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