Festsetzung des geförderten sowie genossenschaftlichen Wohnungsbaus im Baugebiet "Bonames-Ost/Am Eschbachtal" - Bebauungsplan Nr. 516
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Regelungen zum geförderten und genossenschaftlichen Wohnungsbau im Baugebiet "Bonames-Ost/Am Eschbachtal" zu aktualisieren. Ziel ist es, eine Quote von 30 Prozent für geförderten Wohnungsbau und 15 Prozent für gemeinschaftliche Projekte zu sichern, um eine sozialgerechte Stadtentwicklung zu fördern.
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Am Eschbachtal — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.02.2026.
- Erschließung und Wohnungsneubau im Bereich Bonames-Ost24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ortsrandstraße Bonames15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Kontrollen im Bereich der Kreuzung Heddernheimer Landstraße/Hessestraße, am KarlPerottPlatz und am Spielplatz hinter den Häusern Heddernheimer Landstraße 9928.11.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Am Eschbachtal per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zur beschleunigten Bereitstellung der für das Gymnasium Nord und eine Grundschule benötigten Flächen wurde 2018 der Teilbereich nördlich der Bahngleise aus dem Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" herausgelöst. Derzeit wird für diesen Bereich das Bebauungsplanverfahren Nr. 923 "Nordwestlich auf der Steinern Straße" durchgeführt, mit dem zeitlichen Ziel, innerhalb des nächsten Jahres Planungsrecht zu erhalten. Für das Bebauungsplanverfahren Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" südlich der Bahngleise hingegen werden Studien weiterverfolgt, um zu prüfen, in welcher Form die Planung weitergeführt werden kann. Dabei werden unter anderem auch mögliche Optionen zur Erschließung geprüft und bewertet. Eine grundlegende Voraussetzung für die Weiterentwicklung des südlichen Bereichs ist jedoch die Inbetriebnahme der geplanten Stadtbahnstation im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 923, welche eine positive Beeinflussung der Verkehrssituation erwarten lässt.
Was die Regelungen zum geförderten sowie genossenschaftlichen Wohnungsbau betrifft, gilt gegenüber der Lage im Jahr 2016 nun, dass der Magistrat mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020, § 5590, beauftragt ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zur Wohnbaulandentwicklung den Baulandbeschluss für eine sozialgerechte Stadtentwicklung anzuwenden. Die Stadt verfolgt hierbei das Ziel, bei allen Wohnbauentwicklungen eine Quote von 30 Prozent der durch die Bebauungspläne zusätzlich ermöglichten Bruttogeschossfläche für den geförderten Wohnungsbau zu sichern. Zudem soll ein Anteil von 15 Prozent der Bauflächen für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte vorgehalten werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Februar 2016OFOF 936/10Festsetzung des geförderten sowie genossenschaftlichen Wohnungsbaus im Baugebiet „Bonames-Ost/Am Eschbachtal“ - Bebauungsplan Nr. 516Ortsbeiratsantrag · SPD
- 16. Februar 2016VV 1583Festsetzung des geförderten sowie genossenschaftlichen Wohnungsbaus im Baugebiet „Bonames-Ost/Am Eschbachtal“ - Bebauungsplan Nr. 516Anfrage
- 20. Mai 2016STST 824Festsetzung des geförderten sowie genossenschaftlichen Wohnungsbaus im Baugebiet "Bonames-Ost/Am Eschbachtal" - Bebauungsplan Nr. 516Stellungnahme
- 6. Januar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 466 WochenSTST 5Festsetzung des geförderten sowie genossenschaftlichen Wohnungsbaus im Baugebiet "BonamesOst/Am Eschbachtal" - Bebauungsplan Nr. 516Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab