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Festsetzung des geförderten sowie genossenschaftlichen Wohnungsbaus im Baugebiet "Bonames-Ost/Am Eschbachtal" - Bebauungsplan Nr. 516

Vorlagentyp: V
466 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Festsetzung des geförderten Wohnungsbaus und der genossenschaftlichen Wohnungsbau im Baugebiet "Bonames Ost/Am Eschbachtal" soll aus sozialer Verantwortung angegangen werden, um den Mangel an bezahlbaren Wohnungen in Frankfurt zu lindern. Damit soll besonders sozial schwächeren Gruppen, Alleinerziehenden und Menschen mit mittleren Einkommen geholfen werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Ist es möglich, die Festsetzung des geförderten Wohnungsbaus auf mindestens 40 Prozent der Wohnfläche im Bebauungsplan Nr. 516 festzuschreiben?
  2. Können wir sicherstellen, dass wenigstens zehn Prozent der Wohnfläche für genossenschaftliches bzw. gemeinschaftliches Bauen reserviert wird?

Begründung

In Frankfurt herrscht ein eklatanter Mangel an bezahlbaren Wohnungen. Darunter leiden die sozial Schwächeren. Aber auch Alleinerziehende, Beschäftigte in sozialen Berufen sowie im allgemeinen Menschen und Familien mit mittleren Einkommen sind besonders davon betroffen. Für diese Gruppen muss mehr Wohnraum mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus und der Mittelstandsförderung bereitgestellt werden. Auch der Zugang für genossenschaftliches bzw. gemeinschaftliches Bauen muss erleichtert werden. Dies beeinträchtigt in keiner Weise die soziale Durchmischung im Baugebiet und im Stadtteil, sondern bereichert diese nachhaltig.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Februar 2016OFOF 936/10Festsetzung des geförderten sowie genossenschaftlichen Wohnungsbaus im Baugebiet „Bonames-Ost/Am Eschbachtal“ - Bebauungsplan Nr. 516Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 16. Februar 2016Sie sind hier
    VV 1583Festsetzung des geförderten sowie genossenschaftlichen Wohnungsbaus im Baugebiet „Bonames-Ost/Am Eschbachtal“ - Bebauungsplan Nr. 516
    Anfrage
  3. 20. Mai 2016STST 824Festsetzung des geförderten sowie genossenschaftlichen Wohnungsbaus im Baugebiet "Bonames-Ost/Am Eschbachtal" - Bebauungsplan Nr. 516Stellungnahme
  4. 6. Januar 2025Antwort des Magistrats · nach 466 WochenSTST 5Festsetzung des geförderten sowie genossenschaftlichen Wohnungsbaus im Baugebiet "BonamesOst/Am Eschbachtal" - Bebauungsplan Nr. 516Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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