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Festsetzung des geförderten sowie genossenschaftlichen Wohnungsbaus im Baugebiet „Bonames-Ost/Am Eschbachtal“ - Bebauungsplan Nr. 516

Vorlagentyp: OFSPD
466 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

genossenschaftlichen Wohnungsbaus im Baugebiet "Bonames-Ost/Am Eschbachtal" - Bebauungsplan Nr. 516 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in den noch zu beschließenden Bebauungsplan Nr. 516 "Bonames Ost / Am Eschbachtal" folgendes festzuschreiben: Der geförderte Wohnungsbau wird auf mindestens 40% der Wohnfläche festgesetzt. Wenigstens 10% der Wohnfläche wird für genossenschaftliches bzw. gemeinschaftliches festgesetzt. Als Bemessungsgrundlage dient die Gesamtwohnfläche und nicht die durch Eigentumsflächen deutlich niedrigere Mietwohnfläche. Begründung: In Frankfurt herrscht ein eklatanter Mangel an bezahlbaren Wohnungen. Darunter leiden die sozial Schwächeren. Aber auch Alleinerziehende, Beschäftigte in sozialen Berufen sowie im allgemeinen Menschen und Familien mit mittleren Einkommen sind besonders davon betroffen. Für diese Gruppen muss mehr Wohnraum mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus und der Mittelstandsförderung bereitgestellt werden. Auch der Zugang für genossenschaftliches bzw. gemeinschaftliches Bauen muss erleichtert werden. Dies beeinträchtigt in keiner Weise die soziale Durchmischung im Baugebiet und im Stadtteil sondern bereichert diese nachhaltig.

Inhalt

Antrag vom 01.02.2016, OF 936/10

Betreff: Festsetzung des geförderten sowie genossenschaftlichen Wohnungsbaus im Baugebiet "Bonames-Ost/Am Eschbachtal" - Bebauungsplan Nr. 516 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in den noch zu beschließenden Bebauungsplan Nr. 516 "Bonames Ost / Am Eschbachtal" folgendes festzuschreiben: Der geförderte Wohnungsbau wird auf mindestens 40% der Wohnfläche festgesetzt. Wenigstens 10% der Wohnfläche wird für genossenschaftliches bzw. gemeinschaftliches festgesetzt. Als Bemessungsgrundlage dient die Gesamtwohnfläche und nicht die durch Eigentumsflächen deutlich niedrigere Mietwohnfläche.

Begründung: In Frankfurt herrscht ein eklatanter Mangel an bezahlbaren Wohnungen. Darunter leiden die sozial Schwächeren. Aber auch Alleinerziehende, Beschäftigte in sozialen Berufen sowie im allgemeinen Menschen und Familien mit mittleren Einkommen sind besonders davon betroffen. Für diese Gruppen muss mehr Wohnraum mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus und der Mittelstandsförderung bereitgestellt werden. Auch der Zugang für genossenschaftliches bzw. gemeinschaftliches Bauen muss erleichtert werden. Dies beeinträchtigt in keiner Weise die soziale Durchmischung im Baugebiet und im Stadtteil sondern bereichert diese nachhaltig.Beratung im Ortsbeirat: 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Februar 2016Sie sind hier
    OFOF 936/10Festsetzung des geförderten sowie genossenschaftlichen Wohnungsbaus im Baugebiet „Bonames-Ost/Am Eschbachtal“ - Bebauungsplan Nr. 516
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 16. Februar 2016VV 1583Festsetzung des geförderten sowie genossenschaftlichen Wohnungsbaus im Baugebiet „Bonames-Ost/Am Eschbachtal“ - Bebauungsplan Nr. 516Anfrage
  3. 20. Mai 2016STST 824Festsetzung des geförderten sowie genossenschaftlichen Wohnungsbaus im Baugebiet "Bonames-Ost/Am Eschbachtal" - Bebauungsplan Nr. 516Stellungnahme
  4. 6. Januar 2025Antwort des Magistrats · nach 466 WochenSTST 5Festsetzung des geförderten sowie genossenschaftlichen Wohnungsbaus im Baugebiet "BonamesOst/Am Eschbachtal" - Bebauungsplan Nr. 516Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 10
Sitzung 49 · 16.02.2016
TO I, TOP 18
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1583 2016 1. Dem Geschäftsordnungsantrag der CDU wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 936/10 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPD
Enthaltung:
LinkeFDP
zu 2)
Zustimmung:
SPDLinke
Ablehnung:
CDUFDP
zu 2 / Rest)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinke
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: Zu 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Anregung an den Magistrat); LINKE. und FDP (= Enthaltung) Zu 2.: Zweiter Satz: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Rest der Vorlage: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung)

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