Weggeworfene Kleinabfälle etc.
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats behandelt die Problematik der weggeworfenen Kleinabfälle und die Maßnahmen der Stadtpolizei zur Bekämpfung dieser. Es wird erläutert, dass die Stadtpolizei über spezielle Außendienstkräfte verfügt, die sich mit der Ermittlung von wilden Müllablagerungen befassen. Zudem wird der Regelbetrag für die unsachgemäße Entsorgung von Kleinabfällen auf 55,- € festgelegt, um eine sofortige Ahndung zu ermöglichen.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.:
Es ist nicht möglich, die stadtpolizeiliche Statistik nach Ortsbezirken auszuwerten.
Zu 2.:
Es ist nicht möglich die Ordnungswidrigkeitenverfahren nach Ortsbezirken auszuwerten.
Zu 3.:
Die Anzahl jener Kontrollen wird nicht statistisch erfasst.
Zu 4.:
Die Stadtpolizei hat rund 180 Außendienstkräfte. Davon gehören zwölf Bedienstete der Dienstgruppe "Umwelt- und Naturschutz / Abfallrecht" an, deren Aufgabenschwerpunkt Ermittlungen bei wilden Müllablagerungen sind.
Zu 5.:
Bei dem Regelbetrag für die unsachgemäße Entsorgung von Kleinabfällen hat sich das Ordnungsamt bewusst für 55,- € entschieden. Dies ist der nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz maximale Betrag für die Erhebung eines Verwarnungsgeldes. Die Stadtpolizei, die die Option dieser Handhabung für äußerst sinnvoll hält, hat dadurch die Möglichkeit einen auf frischer Tat ertappten Müllsünder vor Ort zur Rechenschaft zu ziehen. Der Betroffene kann durch sofortige Zahlung beim kontrollierenden Stadtpolizisten die Verwarnung annehmen und das Verfahren ist damit abgeschlossen. Die Sanktion für das gezeigte Fehlverhalten folgt auf dem Fuß und die Einleitung eines förmlichen und aufwendigeren Bußgeldverfahrens ist dadurch entbehrlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. August 2024OFOF 1371/1Weggeworfene Kleinabfälle etc.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 29. Oktober 2024OFOF 1440/1Weggeworfene Kleinabfälle etc.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 29. Oktober 2024VV 1037Weggeworfene Kleinabfälle etc.Anfrage
- 6. Januar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 30Weggeworfene Kleinabfälle etc.Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab