Weggeworfene Kleinabfälle etc.
Zusammenfassung
In diesem Antrag fordert der Ortsbeirat Maßnahmen gegen achtlos weggeworfene Kleinabfälle und die Erhöhung von Bußgeldern. Dies soll helfen, die Lebensqualität in den Stadtteilen zu verbessern und die Gefahren für Tiere und Menschen zu reduzieren. Die Umsetzung der Vorschläge wird erwartet, um die Sauberkeit in den öffentlichen Räumen zu gewährleisten.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, zu beantworten,
- wie viele Kontrollen bezüglich achtlos weggeworfener Kleinabfälle (sog. Littering) es seit 2021 im Ortsbezirk 1 jährlich gegeben hat,
- wie viele Bußgelder dabei verhängt wurden und in welcher Höhe,
- das gleiche für Urinieren im öffentlichen Raum sowie nicht eingesammelte Hundehaufen,
- wie viel Personal für o.g. Kontrollen zur Verfügung steht und
- ob es geplant ist, die Höhe der zu zahlenden Bußgelder anzuheben.
Begründung
Achtlos weggeworfener Abfall stellt ein erhebliches Problem dar und führt zu einer Verschlechterung der Lebensqualität. Tiere können durch achtlos weggeworfenen Müll verletzt oder getötet werden. Abfall kann Krankheitserreger enthalten, die sowohl für Menschen als auch für Tiere gefährlich sein können. Dies gilt insbesondere für organischen Abfall, der Schimmel und Bakterien anziehen kann. Müll, der in Grünflächen, an Gehwegen oder Plätzen herumliegt, beeinträchtigt das Erscheinungsbild und kann die Wohnqualität von Vierteln und die Aufenthaltsqualität öffentlicher Plätze mindern. Die Beseitigung von achtlos weggeworfenem Abfall verursacht erhebliche Kosten für die Stadt, die für die Reinigung und Entsorgung aufkommen muss. Ratten werden von Essensresten und Abfall angezogen, da sie darin eine leicht zugängliche Nahrungsquelle sehen. Der Müll bietet Ratten darüber hinaus Schutz und Unterschlupfmöglichkeiten, besonders in städtischen Gebieten. Bei achtlos weggeworfenem Müll werden seit Sommer 2020 55,00 Euro Bußgeld fällig. Doch das Problem hat sich seitdem nicht sichtbar gebessert. Die Höhe des zu zahlenden Bußgeldes muss eine ausreichend abschreckende Wirkung entfalten können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. August 2024OFOF 1371/1Weggeworfene Kleinabfälle etc.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 29. Oktober 2024Sie sind hierOFOF 1440/1Weggeworfene Kleinabfälle etc.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 29. Oktober 2024VV 1037Weggeworfene Kleinabfälle etc.Anfrage
- 6. Januar 2025Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 30Weggeworfene Kleinabfälle etc.Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, FDP und BFF gegen SPD, ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung)