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Weggeworfene Kleinabfälle etc.

Vorlagentyp: V
20 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

In diesem Auskunftsersuchen wird der Magistrat aufgefordert, Informationen bezüglich der Kontrollen, Bußgelder und Personalressourcen zur Bekämpfung von Kleinabfällen im Ortsbezirk 1 bereitzustellen. Hintergrund sind die erheblichen Probleme, die durch achtlos weggeworfenen Müll verursacht werden, insbesondere in Bezug auf die öffentliche Gesundheit und Lebensqualität. Ziel ist es, wo nötig, Maßnahmen zur Verbesserung der Situation zu ergreifen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie viele Kontrollen bezüglich achtlos weggeworfener Kleinabfälle (sog. Littering) es seit 2021 im Ortsbezirk 1 jährlich gegeben hat?
  2. Wie viele Bußgelder dabei verhängt wurden und in welcher Höhe?
  3. Das gleiche für Urinieren im öffentlichen Raum sowie nicht eingesammelte Hundehaufen?
  4. Wie viel Personal für o. g. Kontrollen zur Verfügung steht?
  5. Ob es geplant ist, die Höhe der zu zahlenden Bußgelder anzuheben?

Begründung

Achtlos weggeworfener Abfall stellt ein erhebliches Problem dar und führt zu einer Verschlechterung der Lebensqualität. Tiere können durch achtlos weggeworfenen Müll verletzt oder getötet werden. Abfall kann Krankheitserreger enthalten, die sowohl für Menschen als auch für Tiere gefährlich sein können. Dies gilt insbesondere für organischen Abfall, der Schimmel und Bakterien anziehen kann. Müll, der in Grünflächen, an Gehwegen oder Plätzen herumliegt, beeinträchtigt das Erscheinungsbild und kann die Wohnqualität von Vierteln und die Aufenthaltsqualität öffentlicher Plätze mindern. Die Beseitigung von achtlos weggeworfenem Abfall verursacht erhebliche Kosten für die Stadt, die für die Reinigung und Entsorgung aufkommen muss. Ratten werden von Essensresten und Abfall angezogen, da sie darin eine leicht zugängliche Nahrungsquelle sehen. Der Müll bietet Ratten darüber hinaus Schutz und Unterschlupfmöglichkeiten, besonders in städtischen Gebieten. Bei achtlos weggeworfenem Müll werden seit Sommer 2020 55 Euro Bußgeld fällig. Doch das Problem hat sich seitdem nicht sichtbar gebessert. Die Höhe des zu zahlenden Bußgeldes muss eine ausreichend abschreckende Wirkung entfalten können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. August 2024OFOF 1371/1Weggeworfene Kleinabfälle etc.Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 29. Oktober 2024OFOF 1440/1Weggeworfene Kleinabfälle etc.Ortsbeiratsantrag · CDU
  3. 29. Oktober 2024Sie sind hier
    VV 1037Weggeworfene Kleinabfälle etc.
    Anfrage
  4. 6. Januar 2025Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 30Weggeworfene Kleinabfälle etc.Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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