Kita-Projekt Breitenbachstraße/Rödelheimer Landstraße
Zusammenfassung
Der Magistrat hat entschieden, den Bau der Kita an der Ecke Rödelheimer Landstraße / Breitenbachstraße nicht weiterzuverfolgen, da das Versorgungsziel im U3-Bereich bereits überschritten ist. Die Versorgungsquote wird durch neue Kitas im Schönhofviertel weiter ansteigen, was die Versorgung der dort lebenden Kinder sicherstellt.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Im Planungsbezirk Bockenheim ist das Versorgungsziel von 50% im U3-Bereich bereits erreicht bzw. mit einer aktuellen Versorgungsquote von 54% überschritten. Im Zuge der Baumaßnahmen neuer Kitas im Schönhofviertel wird die Versorgungsquote für U3-Betreuungsplätze perspektivisch noch ansteigen, auch um die dann dort lebenden Kinder zu versorgen. Daher wird der geplante Bau der Kita Ecke Rödelheimer Landstraße / Breitenbachstraße nicht weiterverfolgt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. April 2014BB 120Kita-Projekt Breitenbachstraße/Rödelheimer LandstraßeMagistratsbericht
- 11. Mai 2014OFOF 393/7KITA-Projekt Breitenbachstraße/Rödelheimer Landstraße Bebauungsplan.670 .Am Industriehof.Ortsbeiratsantrag · SPD, fraktionslos
- 13. Mai 2014OAOA 511Kita-Projekt Breitenbachstraße/Rödelheimer Landstraße Bericht des Magistrats vom 22.04.2014, B 120Anregung
- 29. April 2016STST 702Kita Projekt Breitenbachstraße/Rödelheimer LandstraßeStellungnahme
- 27. Februar 2017STST 448Kita-Projekt Breitenbachstraße/Rödelheimer LandstraßeStellungnahme
- 27. Oktober 2017STST 2110Kita Projekt Breitenbachstraße/Rödelheimer LandstraßeStellungnahme
- 6. Januar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 559 WochenSTST 20Kita-Projekt Breitenbachstraße/Rödelheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab