Bebauungsplan-Absicherung der Anlage 2 des KGV Mainwasen e. V.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die rechtliche Absicherung der Kleingartenanlage 1+2 des KGV Mainwasen e.V. als Dauerkleingärten. Dies soll die Lebensqualität im Viertel sichern und die negativen Auswirkungen der Wohnverhältnisse ausgleichen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAntrag
V.
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Kleingartenanlage 1+2 des KGV Mainwasen e.V. durch rechtsverbindlichen Bebauungsplan ggfs. als Ergänzung hierzu als Dauerkleingärten zu sichern.
Begründung
Die Kleingärten des KGV Mainwasen e.V. sichern die Lebens- und Aufenthaltsqualität des Viertels in vielfältigster Weise. Neben der Tätigkeit zahlreicher anderer Vereine dienen Kleingartenvereine und ihre Anlagen der Identifikation mit dem Viertel, bieten den Bewohnern ein hochwertiges wohnortnahes Erholungsgebiet, gleichen die negative Grünflächenbilanz im Viertel aus und bieten einen Ausgleich für die manchmal sehr beengten Wohnverhältnisse im Viertel. Speziell der KGV Mainwasen e.V. ist durch seine vielseitigen Aktivitäten und nicht nur aus naturschutzrechtlichen Belangen heraus, ein im Quartier sehr geschätzter und vorbildlicher Verein, der mit seinen Kleingartenparzellen uneingeschränkt zu erhalten ist. Deshalb muss aus Sicht des Ortsbeirates alles unternommen werden, um die bestehenden Kleingärten als Dauerkleingartenanlagen zu erhalten und planungsrechtlich zu sichern. Die durch die unsinnige Diskussion zur Errichtung der Europäischen Schule auf dem Festplatzgelände eingetretene Verunsicherung ist nunmehr durch den schnellen Abschluss beziehungsweise durch die Einleitung der B-Plan-Verfahren bzw. deren entsprechende Ergänzung zu beenden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Januar 2025 brachten CDU, SPD, FDP im Ortsbeirat 5 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.01.2025 im OBR 5 angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme