Streuobstwiesen
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt plant zur Erhaltung der Streuobstwiesen, dass zwei zusätzliche Stellen im Umweltamt für Naturschutz und Biodiversität geschaffen werden. Das Ziel ist, die wertvollen Streuobstwiesen zu optimieren und zu pflegen. Langfristig sollen damit die vorhandenen Streuobstwiesen gesichert werden.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das Arten- und Biotopschutzkonzept der Stadt Frankfurt (ABSK) weist Ziele und Maßnahmen für den Erhalt von Streuobstwiesen im gesamten Stadtgebiet auf. Dies beinhaltet auch Maßnahmenvorschläge für Streuobstwiesen in Preungesheim und weiteren Stadtteilen des Ortsbezirks 10. Da aktuell die größte Gefahr für Streuobstwiesen die Nutzungsaufgabe darstellt, ist das wichtigste Ziel für den Arten- und Biotopschutz die besonders wertvollen Streuobstwiesen zu erhalten und zu optimieren. Zudem müssen zu intensiv genutzte Streuobstwiesen extensiviert und brachfallende Bestände wieder gepflegt werden. Da Streuobstwiesen in Frankfurt trotz Verlusten noch verhältnismäßig großflächig vorhanden sind, ist die Neuanlage von Streuobstwiesen gemäß ABSK im Moment nachrangig. In 2025 werden zwei zusätzliche Stellen im Umweltamt - Abteilung Naturschutz und Biodiversität geschaffen, die für die Umsetzung des Arten- und Biotopschutzkonzepts mit besonderem Schwerpunkt für den Streuobstwiesenschutz tätig sein werden. Ziel ist es, eine Strategie mit lokalen Schwerpunkten zu erarbeiten und umzusetzen, um dadurch vorhandene Streuobstwiesen durch die Umsetzung von Maßnahmen langfristig zu erhalten und zu pflegen. Aussagen zu konkreten Maßnahmen im Ortsbezirk 10 können derzeit noch nicht getroffen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. September 2014OFOF 441/7Kita Breitenbachbrücke - Ablehnung des Standortes durch die StadtverordnetenversammlungOrtsbeiratsantrag · SPD, fraktionslos
- 7. Oktober 2014OAOA 559Kita Breitenbachbrücke - Ablehnung des Standortes durch die Stadtverordnetenversammlung Bericht des Magistrats vom 22.04.2014, B 120Anregung
- 29. April 2016STST 704Kita Breitenbachbrücke - Ablehnung des Standortes durch die StadtverordnetenversammlungStellungnahme
- 13. Februar 2017STST 382Kita Breitenbachbrücke - Ablehnung des Standortes durch die StadtverordnetenversammlungStellungnahme
- 14. August 2017STST 1498Kita Breitenbachbrücke - Ablehnung des Standortes durch die StadtverordnetenversammlungStellungnahme
- 6. Januar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 537 WochenSTST 19Kita Breitenbachbrücke - Ablehnung des Standortes durch die StadtverordnetenversammlungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab