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  • Konzept „Präventive Altenhilfe“ für ein selbstbestimmtes Leben
    STOB 5
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 479 Betreff: Konzept "Präventive Altenhilfe" für ein selbstbestimmtes Leben Die Altenhilfe nach § 71 SGB XII soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken. Die präventive Altenhilfe hat in Frankfurt einen hohen Stellenwert. So initiiert, koordiniert und verwaltet die Stadt Frankfurt gemeinsam mit unterschiedlichen Trägern Angebote für die Handlungsfelder: Beteiligung, Information, Beratung, Begegnung, Engagement, Bildung, Kultur, Digitalisierung, Wohnen, Versorgung, Mobilität, Gesundheit und Pflege. Bei den Angeboten gibt es oft Überlappungen zwischen den Handlungsfeldern. Für die Stadtteile Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim gibt es eine Vielzahl an Angeboten, wie die folgende Tabelle aufzeigt. Aktuelle Angaben, wie z. B. Öffnungszeiten sind bitte den online Auftritten der Angebote zu entnehmen. Angebot Organisation/Kontakt Beratung und Unterstützung bei Sozialen Hilfen (z. B. Grundsicherung, Grüne Karten, Frankfurt Pass, Wohngeld); auch in Kooperation mit dem Ehrenamtlichen Dienst (Sozialbezirksvorsteher:innen) Sozialrathaus Dornbusch Am Grünhof 10 60320 Frankfurt am Main Telefon: 069 212 70735 Sozialbezirksvorsteher:innen (SBV) Rat bei schwierigen Lebenssituationen; Unterstützung bei der Beantragung von Sozialleistungen; Begleitung bei Behördengängen; Unterstützung bei der Organisation ambulanter Hilfen; Vermittlung von Kontaktstellen Timo List (Dornbusch und Ginnheim) Petra Schillkowski (Eschersheim) Sozialbezirksvorsteher:innen im Netz unter www.frankfurt.de Suchbegriff: Sozialbezirksvorsteher/in Pflegestützpunkt Wettbewerbsneutrale und kostenfreie Beratung zu allen Fragen rund um das Thema Pflege. Hansaallee 150 60320 Frankfurt am Main pflegestuetzpunkt@frankfurt.de Telefon: 0800 589 3659 Die Wohnberatung für barrierefreies Wohnen informiert Menschen mit Behinderungen und Senior:innen über verschiedene Möglichkeiten, die eigene Wohnung den körperlichen Fähigkeiten entsprechend anzupassen. Diese Stelle unterstützt auch bei Fragen zu Hilfsmitteln und Finanzierungsmöglichkeiten. Leitstelle Älterwerden Hansaallee 150 60320 Frankfurt am Main wohnberatung@stadt-frankfurt.de Telefon: 069 212 70676 Angebot Organisation/Kontakt Sondersprechstunden Kostenlose und herstellerunabhängige Beratung zu allen Themen um Gedächtnis- Gehör- oder Sehverlust im Alter. Leitstelle Älterwerden Hansaallee 150 60320 Frankfurt am Main Gedächtnisverlust: Ruth Müller info@frankfurt-alzheimer.de Telefon: 069 677 36633 Sehverlust: Cintia Spellmeier spellmeier@sbs-frankfurt.de Telefon: 069 955 12468 Hörverlust: Horst Buchenauer h-buchenauer@t-online.de Telefon: 0172 760 4872 Seniorenrestaurants in der Umgebung: Mittagessen und Ansprache für 6,30€. Für Inhaber:innen der Grünen Karte beträgt der Eigenanteil 2,80€. Wird ein teureres Essen ausgewählt, so ist der Differenzbetrag durch die Kund:in selbst zu tragen. Julie-Roger-Haus (Eckenheim) Pflegeheim Praunheim Pflegeheim Bockenheim Kontaktdaten und weitere Seniorenrestaurants werden im Magazin Stadt Frankfurt im Blick veröffentlicht. Essen auf Rädern für nicht mobile ältere Menschen: Preis 6,30€ zuzüglich Anlieferungspauschale von 2,50€ Für Inhaber:innen der Grünen Karte beträgt der Eigenanteil 2,80€. Wird ein teureres Essen ausgewählt, so ist der Differenzbetrag durch den/die Kund:in selbst zu tragen. Gemeinnützige und private Anbieter übernehmen die Versorgung mit Essen auf Rädern für das gesamte Stadtgebiet. Alle potentiellen Kunden der Essensversorgung werden vierteljährlich in der Stadt Frankfurt im Blick über die aktuellen Anbieter des Essens auf Rädern informiert. Bewegungsangebote für Menschen um und über 80 Jahre - auch und gerade, wenn sie wenig Bewegungserfahrung haben, vielleicht nur unsicher stehen und gehen können und sich deshalb eher nicht in einen Sportverein "trauen". "Aktiv-bis-100" Turnverein Eschersheim 1895 e.V. Telefon: 069-521214 E-Mail: info@turnverein-eschersheim.de TSV Ginnheim 1878 e.V. Telefon: 069-531782 E-Mail: gymnastik@tsv-ginnheim.de Ausflugsprogramm Kultur, Freizeit und Begegnung Angebote werden im Magazin Stadt Frankfurt im Blick veröffentlicht (siehe unten) Leitstelle Älterwerden Hansaallee 150 60320 Frankfurt am Main seniorenangebote@stadt-frankfurt.de Unterstützungs- und Lernangebote zum Thema Digitalisierung Café Anschluss Frankfurter Verband e.V. Hansaallee 150 60320 Frankfurt am Main cafe.anschluss@frankfurter-verband.de Telefon: 069 299 807 2350 https://www.cafe-anschluss.de/ Stadteilübergreifend und informativ: - Das kostenlose Magazin "Stadt Frankfurt im Blick - Informationen für Älterwerdende" (ehemals Senioren Zeitschrift), das viermal im Jahr erscheint und an 500 Stellen im Stadtgebiet ausliegt. Updates und Vorlesefunktion unter www.stadt-frankfurt-im-blick.de. - Die jährlichen Aktionswochen Älterwerden bieten vielfältige Möglichkeiten, das große Programm der Angebote für ältere Menschen in Frankfurt kennenzulernen. Unabhängig von den Angeboten der Stadt Frankfurt am Main stehen im Bereich des Ortsbezirkes 9 diverse ambulante Pflegedienste, sowie folgende Einrichtungen und Kirchengemeinden für die genannten Anforderungen zur Beratung, Vermittlung und Unterstützungsleistung bereit: Haus Aja Textor - Goethe Sozial-Pädagogisches Zentrum e.V. Hügelstraße 69, 60433 Frankfurt am Main Telefon 069 530 930 E-Mail info@haus-aja.de Internet www.haus-aja.de Evangelische Andreasgemeinde Kirchhainer Straße 2, 60433 Frankfurt am Main Telefon 069 52 50 22 E-Mail buero@andreasgemeinde-ffm.de Internet https://www.andreasgemeinde-ffm.de Evangelische Emmausgemeinde Alt-Eschersheim 22, 60433 Frankfurt am Main Telefon 069 52 50 05 E-Mail info@emmausgemeinde-frankfurt.de Internet http://www.emmausgemeinde-frankfurt.de Quartiersbüro Ginnheim Internationaler Bund Südwest gGmbH Franz-Werfel-Straße 37 (Platanenstraße 79z), 60431 Frankfurt am Main Telefon 0160 2 25 91 12 E-Mail ginnheim@frankfurt-sozialestadt.de Internet https://frankfurt-sozialestadt.de/ginnheim Evangelische Bethlehemgemeinde Frankfurt Ginnheim Evangelische Kirche in Frankfurt und Offenbach Fuchshol 1, 69431 Frankfurt am Main Telefon 069 52 99 47 E-Mail Bethlehemgemeinde.Frankfurt@ekhn.de Begegnungszentrum Ginnheim Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe e.V. Ginnheimer Landstraße 172-174, 60431 Frankfurt am Main Telefon 069 299 807 2227 E-Mail zentrale@frankfurter-verband.de Internet https://frankfurter-verband.de/aktiv-aelterwerden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.01.2025, V 1111

  • Aufstellen einer Sitzbank auf der Grünfläche an der Eckenheimer Landstraße/Kühhornshofweg im Bereich der Haltestelle „Hauptfriedhof“
    STOB 3
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 480 Betreff: Aufstellen einer Sitzbank auf der Grünfläche an der Eckenheimer Landstraße/Kühhornshofweg im Bereich der Haltestelle "Hauptfriedhof" Der Magistrat wird die Anregung des Ortbeirates 9 umsetzen und eine neue Sitzbank an geeigneter Stelle aufstellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6410

  • Lokales Gewerbe unterstützen: Änderung der Gebührenbemessung für Sondernutzungen
    STOB 3
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 481 Betreff: Lokales Gewerbe unterstützen: Änderung der Gebührenbemessung für Sondernutzungen Der Magistrat unterstützt die Außengastronomie und das lokale Gewerbe hinsichtlich der Nutzung von Parkflächen. Die Änderungssatzung, in der auch die Gebührenziffer für Sondernutzungen auf Parkflächen optimiert wurde, befindet sich im Geschäftsgang. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.12.2024, OA 518

  • Treppenstufen im U-Bahnhof Heddernheim
    STOB 2
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 482 Betreff: Treppenstufen im U-Bahnhof Heddernheim Seit dem 1. Juni 2024 werden die Treppenabgänge und die Unterführung von der FES Frankfurt/FFR GmbH gereinigt, nachdem die Reinigungsdienstleistungen neu vergeben wurden. Die Reinigung erfolgt dreimal wöchentlich trocken und einmal wöchentlich nass. Die genannten Verschmutzungen, wie Zigarettenkippen, werden im Rahmen der wöchentlichen Reinigungen entfernt. Aufgrund der hohen Frequentierung der Station ist es jedoch nicht möglich, rund um die Uhr einen perfekten Reinigungszustand zu gewährleisten. Die Beschwerdelage betreffend des U-Bahnhofs Heddernheim ist bislang seitens der Kunden unauffällig, dennoch wird die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) eine zusätzliche Sonderreinigung veranlassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6278

  • Sachstandsauskunft Sanierungsarbeiten Höllbergspielplatz
    STOB 2
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 483 Betreff: Sachstandsauskunft Sanierungsarbeiten Höllbergspielplatz Die Arbeiten der Grundsanierung des Spielplatzes an der Höllbergstraße mussten aus Witterungsgründen ausgesetzt werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Garten- und Landschaftsbauarbeiten bis zum Beginn der Spielsaison 2025 abgeschlossen sind, sofern es keine wetterbedingten Ausfälle gibt. Der Einbau und vor allem die Lieferung der neuen Spielgeräte kann derzeit nicht valide avisiert werden, da es von den Herstellern keine genauen Liefertermine gibt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.02.2025, V 1131

  • Geschwindigkeitsmessungen im Ortsbezirk 4
    STOB 1
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 484 Betreff: Geschwindigkeitsmessungen im Ortsbezirk 4 Nachfolgend die Übersicht über die im Jahr 2024 durchgeführten mobilen Geschwindigkeitskontrollen im Ortsbezirk 4 sowie die Vergleichswerte für die Jahre 2017 bis 2024. *Kontrollen in der Comeniusstraße im Bereich des Ortsbeirat 3: (Anz. Kontr.: 2, gem. Fzg. 617; Anz./Verw. 66; Ü-Quote: 10,7%) **Kontrollen in der Dortelweiler Straße im Bereich des Ortsbeirat 3: (Anz. Kontr.: 9, gem. Fzg.: 3.749; Anz./Verw.: 283; Ü-Quote: 7,55%) Vergleichswerte mobile Geschwindigkeitskontrollen im Ortsbeirat 4 Vergleichswerte mobile Geschwindigkeitskontrollen 2017 bis 2024 im OBR 4 Jahr km/h Anzahl Kontrollen Anzahl kontrollierter Fahrzeuge Anzahl Anzeigen Übertretungs- quote 2017 10 27 2.890 991 34,3% 30 231 80.276 9.466 12,6% 50 11 10.616 300 2,8% Insgesamt 269 93.782 10.757 11,5% 2018 10 21 2.851 1.205 42,3% 30 205 82.175 12.330 15,0% 50 32 43.972 1.824 4,1% Insgesamt 258 128.998 15.359 11,9% 2019 10 15 2.290 760 33,2% 30 147 52.111 6.925 13,3% 50 22 22.752 805 3,5% Insgesamt 184 77.153 8.490 11,0% 2020 10 17 2.221 824 37,1% 30 172 63.692 8.727 13,7% 50 25 21.614 710 3,3% Insgesamt 214 87.527 10.261 11,7% 2021 10 15 2.466 958 38,8% 30 347 124.385 13.435 10,8% 50 35 35.428 810 2,3% Insgesamt 397 162.279 15.203 9,4% 2022 10 18 1.329 527 39,6% 30 350 148.386 16.449 11,1% 50 17 17.033 309 1,8% Insgesamt 385 166.748 17.285 10,4% 2023 10 8 610 242 39,7% 30 340 166.681 17.534 10,52% 50 14 13.718 250 1,82% Insgesamt 362 181.009 18.026 9,95% 2024 10 8 535 205 38,32% 30 257 125.422 10.194 8,13% 50 33 46.946 499 1,06% Insgesamt 298 172.903 10.898 6,30% G Im Vergleich zum Vorjahr sank die Anzahl der durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen im Ortsbezirk 4 um ca. 18%. Obwohl die Anzahl der erfassten Fahrzeuge nur um ca. 4,5 % niedriger war, sank die Anzahl an Verwarnungen im Vergleich zum Vorjahr um 39,5%. Die Übertretungsquote lag damit bei 6,3%. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 622

  • Freizeit-/Aufenthaltsangebot „Unterstand“ für Jugendliche
    ST
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 485 Betreff: Freizeit-/Aufenthaltsangebot "Unterstand" für Jugendliche Der Anregung wird entsprochen, ein entsprechender Unterstand wird ausgesucht und mit dem Ortsbeirat besprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6309 Antrag vom 05.05.2025, OF 1052/10 Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6963

  • Hochwasser-Schutzmaßnahmen für Niederursel planen und einleiten
    STOB 8
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 486 Betreff: Hochwasser-Schutzmaßnahmen für Niederursel planen und einleiten Der Magistrat hat in der Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirates 8 am 05.09.2024 ein Konzept für mittelfristige Hochwasser- bzw. Starkregenschutzmaßnahmen vorgestellt. Im Rahmen dieses Konzeptes wurde der gesamte Flusslauf betrachtet und alle Grundstücke der Stadt Frankfurt am Main berücksichtigt, die für Schutzmaßnahmen in Frage kommen. Die genannten städtischen Flächen unterhalb der Stadtgrenze zu Oberursel sind in dem Konzept bereits eingeschlossen. Auf Basis des Konzepts soll eine Entwurfsplanung erarbeitet werden. Nach deren Abschluss wird die Stadt Frankfurt versuchen, die erforderlichen Flächen möglichst unbürokratisch zu erwerben. Inwieweit die Maßnahme umgesetzt werden kann, hängt aber zum größten Teil von der Flächenverfügbarkeit ab - also von der Bereitschaft der Eigentümer zum Verkauf der benötigten Grundstücke. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6279

  • Bepflanzung der Baumscheiben am Alten Harheimer Kirchplatz
    STOB 3
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 487 Betreff: Bepflanzung der Baumscheiben am Alten Harheimer Kirchplatz Vorläufige Stellungnahme: In der vorgenannten Sache kann derzeit keine abschließende Stellungnahme abgegeben werden. Die Fachämter befinden sich noch in der Abstimmung über die mögliche Bepflanzung der Baumscheiben am Alten Harheimer Kirchplatz. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5968

  • Fahrradweg auf „Steinstraße“ zurückbauen
    STOB 1
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 488 Betreff: Fahrradweg auf "Steinstraße" zurückbauen Der Magistrat entspricht der Anregung, den derzeit ausgewiesenen Fahrradweg auf dem Niederurseler Hang aus dem Radwegweisungsnetz zu nehmen, da die derzeitige Wegebreite und der Wegezustand diesem nicht gerecht werden. Die jetzt über die Steinstraße führenden Zielrouten sind über den Knotenpunkt Kreuzerhohl und den Radweg entlang der Rosa-Luxemburg-Straße mit einem vertretbaren Umweg erreichbar. Somit besteht bereits eine alternative Wegeverbindung in Richtung Bad Homburg und Riedberg. Dem angeregten Ausbau zu einem zeitgemäßen und regelgerechten Fußweg kann der Magistrat nicht entsprechen, da es sich um keine städtische Fläche handelt. Die beiden vorhandenen Vollwegweiser am nördlichen und südlichen Endpunkt der Strecke werden vorerst beibehalten, jedoch neu ausgerichtet. Damit wird die Option einer Ertüchtigung der Steinstraße für den Radverkehr aufrechterhalten. Der Überwuchs von Sträuchern, Bäumen und insbesondere Brombeeren entlang des Wegs wird weiter jährlich im Auftrag des Magistrats zurückgeschnitten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6281

  • Nied: Retablierung einer Haltestelle des Bücherbusses in Nied-Süd
    STOB 8
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 489 Betreff: Nied: Retablierung einer Haltestelle des Bücherbusses in Nied-Süd Die Stadtbücherei hat die zugesicherte Wiedereinrichtung der Bücherbushaltestelle in der Dürkheimer Straße in Nied-Süd (ebenso wie die im Galluspark) fest eingeplant. Wie 2022 angekündigt (OM 2360/22 OBR 6; ST 639/23) wird dies in die nächste Überarbeitung des Fahrplans aufgenommen. Ein neuer Fahrplan wird nach der Wiederbesetzung aller Personalstellen sowie einer erfolgreichen Ersatz-Busbeschaffung aufgelegt (derzeit ist weiterhin nur ein Bus vorhanden). Es ist vorgesehen, die letzte noch vakante Personalstelle im Sommer 2025 auszuschreiben. Aktuell läuft die europaweite Ausschreibung des Ersatz-Bücherbusses. Mit der Inbetriebnahme ist mit jetzigem Stand im Frühjahr 2026 zu rechnen. Die beabsichtigte Aufwertung des Platzes an der Dürkheimer Straße zu einem Quartiersplatz wurde zwischenzeitlich (Februar 2025) zur Förderung beantragt. Eine Bewilligung steht noch aus. Eine Umsetzung dieser Maßnahme ist allerdings erst mittelfristig zu erwarten. Einen kostenlosen beziehungsweise kostengünstigen Zugang zu Büchern erhalten die Menschen vor Ort über Bücherschränke am Neumarkt, sowie seit Februar 2024 vor dem Alten Nieder Rathaus. Im Oktober 2023 konnte auf dem Gelände der Kirchengemeinde St. Markus ein Tauschschrank auf Initiative des Quartiersmanagements in Kooperation mit der FES installiert werden, der u.a. für den Tausch von Büchern dient und rege genutzt wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.01.2025, V 1093

  • Vorstellung der Pläne durch die verantwortlichen Ämter in einer Ortsbeiratssitzung vor Umsetzung von infrastrukturellen Maßnahmen im Ortsbezirk 9
    STOB 5
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 490 Betreff: Vorstellung der Pläne durch die verantwortlichen Ämter in einer Ortsbeiratssitzung vor Umsetzung von infrastrukturellen Maßnahmen im Ortsbezirk 9 Die Vorgehensweise bei der Einbindung der Ortsbeiräte erfolgt stets einzelfallbezogen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6286

  • Entfernen der verunglimpfenden Schmierereien
    STOB 3
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 491 Betreff: Entfernen der verunglimpfenden Schmierereien Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5865

  • Parkplatzgewinnung durch Parkplatzmarkierungen in der SelmaLagerlöfStraße und RicardaHuchStraße
    STOB 15
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 492 Betreff: Parkplatzgewinnung durch Parkplatzmarkierungen in der Selma-Lagerlöf-Straße und Ricarda-Huch-Straße Bei den genannten Parkplätzen handelt es sich überwiegend um Schrägparkplätze in eigens dafür baulich angelegten Parkbuchten. Insgesamt gibt es mehr als 300 einzelne Parkstände. Es würde mit einem sehr hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand einhergehen, eine solche große Anzahl zu markieren. Für die Arbeiten müssten die Buchten frei von parkenden Fahrzeugen sein. Dies würde Haltverbote erforderlich machen. Die einzelnen Parkbuchten könnten auch nur nacheinander gesperrt werden, um den Parkdruck im Umfeld nicht zusätzlich zu erhöhen. Die Maßnahme würde sich also über Wochen hinziehen und dadurch Kapazitäten bei den ausführenden Unternehmen binden. Die geforderte Markierung von einzelnen Parkständen ist nicht zwingend erforderlich und würde lediglich der besseren Orientierung dienen. Mit Blick auf die vorhandenen Kapazitäten müssen Arbeiten, die der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit dienen, priorisiert werden. Einem Ansinnen, das den hier beschriebenen Aufwand mit sich bringt, kann daher aktuell nicht nachgekommen werden. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6283

  • Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich des Ortsbezirks 9 temporär ausschalten
    STOB 5
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 493 Betreff: Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich des Ortsbezirks 9 temporär ausschalten Der Magistrat hat die Situation überprüft und wird die Beleuchtungsanlage der Rosa-Luxemburg- Straße im Bereich des Ortsbezirks 9 in beiden Richtungen zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr außer Betrieb nehmen. Die Beleuchtung der Zu- und Abfahrten zur Rosa-Luxemburg-Straße bleibt bestehen, da sich in diesen Bereichen Überwege befinden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.12.2024, V 1089

  • Schwanheim: Kürzere Wartezeiten an Fußgängerampel auf der Höhe des REWEMarkts
    STOB 14
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 494 Betreff: Schwanheim: Kürzere Wartezeiten an Fußgängerampel auf der Höhe des REWE-Markts Der Magistrat verweist zunächst auf die Stellungnahme ST 1329 vom 03.06.2022 in der die Gründe für die auftretenden Wartezeiten ausgeführt sind. Im Zusammenhang mit der geplanten Geschwindigkeitsreduzierung am Schwanheimer Ufer von 70 auf 50 Km/h zwischen Geisenheimer Straße und Rheinlandstraße wird die Steuerung derart angepasst, dass die Grüne Welle früher zu Gunsten des wartenden Fuß- oder Radverkehrs abgebrochen werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.11.2024, V 1058

  • Ginnheimer Landstraße: Droht ein Verkehrsproblem?
    STOB 2
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 495 Betreff: Ginnheimer Landstraße: Droht ein Verkehrsproblem? Der Erschließung der beiden vorgesehenen Stellplätze von der Ginnheimer Landstraße wurde mit folgender Begründung und Maßgabe für vertretbar gehalten und somit zugestimmt: Bereits heute darf auf der rechten Fahrbahnseite der Ginnheimer Landstraße geparkt werden (Längsparken). D. h., es finden Ein- und Ausparkvorgänge statt. Unfälle sind nicht bekannt. Somit unterscheidet sich dieser Straßenabschnitt nicht wesentlich von anderen städtischen Grundnetzstraßen. In der Ausgestaltung der neuen Zufahrt zum Grundstück muss darauf geachtet werden, dass die Sicht beim Ausfahren auf den Verkehr nicht durch die parkenden Autos eingeschränkt wird. Dazu wird voraussichtlich eine Parkmarkierung und/oder eine Sperrfläche im öffentlichen Verkehrsraum erforderlich. Die Stellplätze auf dem Grundstück sollten rückwärts angefahren werden, da eine Ausfahrt "vorwärts" verkehrssicherer ist. Die angesprochene Maßgabe wurde in der Baugenehmigung unter dem Punkt Hinweise aufgenommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.12.2024, V 1088

  • Informationsveranstaltung „Starkregen-Vorsorgekonzept“ Frankfurter Berg
    STOB 7
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 496 Betreff: Informationsveranstaltung "Starkregen-Vorsorgekonzept" Frankfurter Berg Zu 1. Die Eigentümerinformationsveranstaltung hatte das Ziel weitere Erkenntnisse im Austausch mit Grundstückseigentümern zu generieren und über die bereits vorliegenden Lösungsmöglichkeiten zu informieren. Diese gewonnenen Informationen müssen von den Fachabteilungen des Eigenbetriebs und dem Amt für Straßenbau und Erschließung, sowie von den beteiligten Ingenieurbüros in das Konzept eingearbeitet werden. Dies benötigt Zeit, darum war eine abschließende Stellungnahme noch nicht möglich. Die Versammlung richtete sich an Eigentümerinnen und Eigentümer. Zudem war die Ortsvorsteherin eingeladen. Zu 2. Bei der Informationsveranstaltung wurde kein Protokoll geführt. Dies war nicht notwendig. Die gezeigte Präsentation wurde nach der Veranstaltung auf der Homepage der Stadtentwässerung Frankfurt am Main zur Verfügung gestellt und ist dort jederzeit abrufbar unter: Stadtentwässerung Frankfurt am Main - Starkregenvorsorge Frankfurter Berg . Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6208

  • Außerordentliche Verkehrsbelastung bei Umleitungen - Sigmund-Freud-Straße
    STOB 1
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 497 Betreff: Außerordentliche Verkehrsbelastung bei Umleitungen - Sigmund-Freud-Straße Mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln kann letztlich nicht verhindern werden, dass Verkehrsteilnehmer:innen, insbesondere ortskundige, andere als die ausgeschilderten Umleitungsstrecken nutzen. Es dient ferner zur Kenntnis, dass die zusammengefassten Verkehrsstärkewerte der Detektion - von der Sigmund-Freud-Straße auf die Gießener Straße verlassenen und der - von der Gießener Straße in die Sigmund-Freud-Straße einbiegenden Verkehre seit dem 9. November 2024 bis zum 12. Dezember 2024 ohne auffällige Schwankungen unter den Werten des Monats Oktober liegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6212

  • Parkverbot für Lkws über 3,5 Tonnen auf der Gießener Straße stadtauswärts
    STOB 1
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 498 Betreff: Parkverbot für Lkws über 3,5 Tonnen auf der Gießener Straße stadtauswärts Die angeregte Beschilderung des Verkehrszeichens 314 Straßenverkehrs-Ordnung mit dem Zusatzzeichen 1010-58 erlaubt ausschließlich das Parken für Personenkraftwagen. Dabei ist nicht, wie oft irrtümlich angenommen, das zulässige Gesamtgewicht oder die Anzahl der Sitzplätze ausschlaggebend, sondern die Bauart. Ein Personenkraftwagen ist ein Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen (ausgenommen dem Fahrersitz). Sie gliedern sich nach dem Aufbautyp in Personenkraftwagen und Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung: Personenkraftwagen sind Limousinen, Schräghecklimousinen, Kombilimousinen, Coupes, Cabrio-Limousinen sowie Mehrzweckfahrzeuge. Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung sind Wohnmobile, Krankenwagen, Notarzteinsatzfahrzeuge, Leichenwagen, beschussgeschützte Fahrzeuge und Rollstuhlgerechte Fahrzeuge. Wohnmobile, Wohnanhänger und andere Anhänger sowie Fahrzeuge zur Güterbeförderung und LKW dürften demnach dort nicht parken. Der Anregung wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6210

  • Fahrradständer am Burglehen/Am Mainbörnchen in Fechenheim
    STOB 10
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 499 Betreff: Fahrradständer am Burglehen/Am Mainbörnchen in Fechenheim Der Magistrat entspricht der Anregung. In Rahmen eines ämterübergreifenden Ortstermins wird ein geeigneter Standort für die gewünschten Radbügel ermittelt. Die Installation wird im zweiten Halbjahr 2025 umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5640

  • Parkverbot im Wendehammer der Ludwig-Reinheimer-Straße
    STOB 11
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 500 Betreff: Parkverbot im Wendehammer der Ludwig-Reinheimer-Straße Die Ludwig-Reinheimer Straße ist ein mit Verkehrszeichen 325 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beschilderter verkehrsberuhigter Bereich. Dieses Verkehrszeichen ordnet u.a. an: "Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen." Verkehrszeichen, die lediglich eine gesetzliche Regelung wiedergeben, sind durch die Straßenverkehrsbehörde nicht anzuordnen. Auch sollen mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen in verkehrsberuhigten Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Durch Pflasterung gekennzeichnet sind Parkstände in Höhe der Hausnummern 20 - 26, die zudem auf Privatgrund liegen (halböffentliche Verkehrsfläche). Es gelten ansonsten die Maßgaben zum Halten und Parken des § 12 StVO. Die Anregung wird daher nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6276

  • Fahrradaufstellfläche und zusätzliche Ampel für Radfahrende ins Gutleut
    STOB 10
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 501 Betreff: Fahrradaufstellfläche und zusätzliche Ampel für Radfahrende ins Gutleut Aufgrund der aktuellen Position der Fußgängerfurt über die Gutleutstraße ist die kurzfristige Neuaufstellung eines Signalgebers für den indirekt linksabbiegenden Radverkehr platztechnisch herausfordernd und wäre mit größeren Umbauten (neuer Maststandort) verbunden. Die Lösung der Problematik ist jedoch derzeit in dem in der Vorplanung befindlichen Projekt "Gutleutstraßenbahn" bereits vorgesehen. Im Zuge dessen wird sich die Situation am Baseler Platz in den nächsten Jahren ganzheitlich verändern. Vor diesem Hintergrund wird von der kurzfristigen Lösung der Problematik, durch Schaffung von Provisorien, abgesehen. Der Magistrat wird prüfen, ob eine gegenüber dem Gesamtumbau zeitlich vorgezogene Herstellung des baulichen Endzustandes im Teilbereich Gutleutstraße/ Baseler Straße möglich ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6257

  • Plätzchen „Am Bürgerbrunnen“ teilweise entsiegeln und bepflanzen
    STOB 9
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 502 Betreff: Plätzchen "Am Bürgerbrunnen" teilweise entsiegeln und bepflanzen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat begrüßt die Anregung und versucht diese in ämterübergreifender Zusammenarbeit umzusetzen. Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5677

  • Erlaubnis zum Parken mit zwei Reifen auf dem Gehweg
    STOB 9
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 503 Betreff: Erlaubnis zum Parken mit zwei Reifen auf dem Gehweg Das Parken auf Gehwegen darf - auch unter Beachtung der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG 3 C 5.23 - Urteil vom 06. Juni 2024) - nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Fußverkehr gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhl auch im Begegnungsverkehr bleibt (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs- Ordnung zu Zeichen 315 Parken auf Gehwegen, Randnummer 1, Satz 1). Neuanordnungen von Gehwegparken erfolgen daher nicht mehr, wenn die verbleibende Gehwegbreite 2,20 Meter (in Ausnahmefällen bei nur sehr geringem Fußverkehrsaufkommen 1,50 Meter) unterschreiten würde. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6205

  • Verkehrsregelung in der Wilhelm-Kobelt-Straße
    STOB 10
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 504 Betreff: Verkehrsregelung in der Wilhelm-Kobelt-Straße Ein Ortstermin wird als sinnvoll erachtet. Es werden drei Terminvorschläge über das Büro der Stadtverordnetenversammlung versendet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6161

  • Ausbesserung der Straße Am Steinberg
    STOB 11
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 505 Betreff: Ausbesserung der Straße Am Steinberg Der Magistrat entspricht der Anregung und stellt die Fahrbahn im Rahmen der Instandhaltung wieder her. Die Ausführung wird voraussichtlich bis zum dritten Quartal 2025 abgeschlossen sein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6558

  • Die Beantwortung des Auskunftsersuchens vom 06.02.2024, V 844, kommt für die Weihnachtsmärkte zu spät
    STOB 6
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 506 Betreff: Die Beantwortung des Auskunftsersuchens vom 06.02.2024, V 844, kommt für die Weihnachtsmärkte zu spät Der Magistrat bedauert, dass die des Ortsbeirates nichtfristgerecht beantwortet wurde und gelobt Besserung. Mit dem Schreiben vom 15.10.2024 sind die Gewerbevereine in den Stadtteilen über die Förderung der Weihnachtsbeleuchtung informiert worden. Dabei wurde auch darauf hingewiesen, dass aus Haftungsgründen die Installation der Beleuchtung in den Stadtteilen ausschließlich durch die SRM erfolgen kann. Dem Magistrat ist bewusst, dass durch diese Vorgabe höhere Kosten anfallen. Vor diesem Hintergrund hatte das Dezernat für Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing im letzten Jahr die Montage- und Demontagekosten sowie die Einlagerungskosten der für das Projekt zugelassenen Motive zu 100% übernommen. Der Magistrat ist sich der wesentlichen Bedeutung der Weihnachtsbeleuchtung in den Stadtteilen bewusst und prüft aktuell, wie die Gewerbevereine dahingehend weiter durch die Stadt Frankfurt am Main unterstützt werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 26.11.2024, OA 510

  • Busverbindung zwischen Hostatostraße und Höchster Bahnhof
    STOB 16
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 507 Betreff: Busverbindung zwischen Hostatostraße und Höchster Bahnhof Der Anregung wird entsprochen. Die Maßnahmen der Luftbildskizze zur Anpassung der Kreuzung Hostatostraße/Albanusstraße sollen im ersten Halbjahr 2025 umgesetzt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6293

  • Mehr Aufmerksamkeit für Kinder in der Hermannspforte
    STOB 1
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 508 Betreff: Mehr Aufmerksamkeit für Kinder in der Hermannspforte Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch aufmerksame Verkehrsteilnehmer*innen die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen können und auch nicht mit ihr rechnen müssen. Auch sollen - mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen - in verkehrsberuhigten Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Diese Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung dienen nicht zuletzt auch dazu, eine Überbeschilderung zu vermeiden und insbesondere Gefahrzeichen nicht in ihrer Wirkung durch häufige Verbreitung im Einsatz "abzunutzen". Es dient abschließend zur Kenntnis, dass auch kein Anlass zur Annahme einer Gefahrenlage besteht: Im gesamten Verlauf der Straße Hermannspforte wurde von 2016 bis 2023 nur ein einziger Verkehrsunfall mit (leichtem) Personenschaden polizeilich aufgenommen (2018, Unfalltyp 1 "Fahrunfall", Beteiligung ausschließlich PKW). Der Anregung wird nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM 6156

  • Eine Seilbahn für Bergen-Enkheim
    STOB 5
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 509 Betreff: Eine Seilbahn für Bergen-Enkheim Zu 1.: Eine vertiefte Prüfung wird derzeit nicht für zielführend gehalten, da eine Seilbahn nicht die gleiche Feinerschließung wie eine Buslinie leisten kann. Dies gilt insbesondere für die Buslinie 42 mit zahlreichen Haltestellen in den engen Straßen in Bergen und Enkheim. Für eine flächenhafte Erschließung Bergens wäre somit trotzdem weiterhin eine Bedienung durch Linienbusse erforderlich, was wiederum den Nutzen einer möglichen Seilbahn deutlich reduzieren würde. Zu 2.: Der Vorentwurf des Regionalen Flächennutzungsplans befindet sich momentan in der politischen Beratung. Nach der Beschlussfassung wird der Plan im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgestellt und es besteht die Möglichkeit, zu den geplanten Inhalten Stellungnahmen abzugeben. Die frühzeitige Beteiligung wird voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2025 stattfinden. Zu a): Grundsätzlich haben Seilbahnen im Vergleich zu unterirdisch geführten U-Bahnen zwar geringere Baukosten, aber bedingt durch den durch die Einführung eines zusätzlichen Verkehrssystems entstehenden Umsteigezwang auch einen niedrigeren Nutzen. Ein ausschließlich stationsbezogener Vergleich von Baukosten ist nicht zielführend, denn es muss immer jeweils die gesamte Trasse betrachtet werden. Hinzu kommt, dass die Kosten für U-Bahntrassen von der Art der Führung (ober- oder unterirdisch) und der Anzahl der Stationen abhängig sind. Bei Tunnelstrecken variieren die Baukosten zudem in Abhängigkeit von der möglichen Bauweise (z.B. offene Baugrube oder Tunnelvortriebsmaschine). Die Kosten für die Errichtung einer Seilbahn lassen sich ebenfalls nicht pauschal benennen, da sie von mehreren Faktoren abhängen. Die wichtigsten Faktoren sind dabei die Stationsanzahl, die Stationsgröße sowie das Seilbahnsystem. Bei einer Seilbahn ist weniger die Gesamtlänge der Trasse, sondern mehr die Anzahl der Stationen für die Kosten verantwortlich. Auch die Anzahl der benötigten Stützen sowie die Größe (Länge) der Stationen haben einen signifikanten Einfluss auf die Gesamtkosten. Diese ergeben sich in erster Linie aus der Fahrtgeschwindigkeit, die wiederum von der benötigten Beförderungsleistung abhängig ist. Außerdem ist die Wahl des Seilbahnsystems von hoher Relevanz. Die verschiedenen Seilbahnsysteme (Ein-Seil-Bahn, Mehrseil-Bahn, Pendelbahn) werden in Abhängigkeit von der benötigten Beförderungsleistung sowie den Anforderungen aus den topographischen Gegebenheiten ausgewählt. Zu b): Der Personaleinsatz einer Seilbahn richtet sich nach der Anzahl der Stationen, dem gewählten Seilbahnsystem sowie dem Betriebskonzept und lässt sich nicht pauschal beziffern. Da es sich bei Seilbahnen um ein neues Verkehrssystem innerhalb des ÖPNV handelt, müssen an einigen Stellen neue, hoch qualifizierte Personale eingesetzt oder ausgebildet werden. So werden im Seilbahnbereich ein Betriebsleiter, Maschinisten und Wartungspersonal benötigt, hinzu kommt Stationspersonal. Der Einsatz von Bestandspersonal ist entsprechend unwahrscheinlich, wodurch kaum Synergieeffekte zu erwarten sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6265

  • Nidda-Ufer - Bessere Beleuchtung der Unterführungen am UferRadweg
    STOB 9
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 510 Betreff: Nidda-Ufer - Bessere Beleuchtung der Unterführungen am Ufer-Radweg Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Die genannte Wegeverbindung liegt im Naturschutzgebiet der Zonen I und II. Eine Beleuchtungsanlage ließe sich mit dem somit gebotenen Schutz der Flora und Fauna nicht in Einklang bringen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6164

  • Ampelregelung am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Baumaßnahmen beibehalten
    STOB 10
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 511 Betreff: Ampelregelung am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Baumaßnahmen beibehalten Der Anregung kann unter Voraussetzung der planungs- und kostentechnischen Abstimmung grundsätzlich zugestimmt werden. Klärungsbedarf besteht vor allem, inwieweit die derzeit bestehende mobile Lichtsignalanlage nach Beendigung der Baumaßnahmen weiter betrieben werden kann und wer die Kosten dafür trägt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6266

  • Einsatz von zusätzlichen digitalen Geschwindigkeitsmessanlagen im Stadtteil BergenEnkheim
    STOB 11
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 512 Betreff: Einsatz von zusätzlichen digitalen Geschwindigkeitsmessanlagen im Stadtteil Bergen-Enkheim Die Städtische Verkehrspolizei führt auch in Bergen-Enkheim - sowohl mobil als auch mit einem sog. Enforcement-Trailer - Geschwindigkeitskontrollen zur Generalprävention durch. Ortsfeste Verkehrsüberwachungsanlagen werden ausschließlich zur Spezialprävention an Unfallhäufungsstellen auf Beschluss der Unfallkommission errichtet. Sämtliche Straßen im Stadtgebiet werden von der Polizei und der Unfallkommission beobachtet und im Falle einer Unfallhäufung behandelt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt weist der Stadtteil Bergen-Enkheim nicht die Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle auf und wird somit nicht von der Unfallkommission behandelt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6267

  • Mehr Attraktivität für den Schwanheimer Stadtteilkern - wissenschaftliche Evaluation
    STOB 9
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 513 Betreff: Mehr Attraktivität für den Schwanheimer Stadtteilkern - wissenschaftliche Evaluation Der Anregung lässt sich aktuell nicht entsprechen. Aufgrund der Personalsituation und des Vorrangs zeitkritischer gesetzlicher Pflichtaufgaben (Bearbeitung von Anträgen auf Bau- und Arbeitsstellen) stehen absehbar keinerlei Ressourcen zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6162

  • Angebot der Buslinie 35
    STOB 9
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 514 Betreff: Angebot der Buslinie 35 Die Anregung einer Verlängerung der Buslinie 35 zur S-Bahn-Station "Stresemannallee", zur Heimatsiedlung oder zur Tiroler Straße wird im Rahmen der perspektivischen Weiterentwicklung des Busnetzes geprüft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6192

  • Keine aktive Ableitung von Verkehrsströmen von der Kennedyallee nach Niederrad bei Veranstaltungen im Deutsche Bank Park
    STOB 9
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 515 Betreff: Keine aktive Ableitung von Verkehrsströmen von der Kennedyallee nach Niederrad bei Veranstaltungen im Deutsche Bank Park Die Beschilderung zum Parkhaus Sandhofstraße führt vom Oberforsthaus über die Schwarzwaldstraße, Rennbahnstraße und Deutschordenstraße. Wenn die Parkplätze rund um den Deutschen Bank Park voll sind und die Verkehrssituation es erfordert, wird der PKW-Verkehr - mit Unterstützung des Verkehrsdienstes und gegebenenfalls der Polizei - aktiv zum Parkhaus Sandhofstraße umgeleitet. Diese Maßnahme wird jedoch nicht bei jeder Veranstaltung angewendet, sondern nur, wenn dies zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit notwendig ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6199

  • Halteverbot in der Willemerstraße in Sachsenhausen endlich entfernen
    STOB 10
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 516 Betreff: Halteverbot in der Willemerstraße in Sachsenhausen endlich entfernen Die Anregung wurde zum Anlass genommen, einen Ortstermin durchzuführen. Nach einem Abgleich der Fotos mit dem Internet (Geoportal) aus der Vergangenheit wurde klar, dass die ortsfeste Beschilderung nicht korrekt ist. Die Änderung der Beschilderung ist bereits beauftragt. Aktuell sind zwei mobile Haltverbote aufgestellt (Genehmigung bis zum 28.01.2025). Weitere mobile Haltverbote sind nicht vorhande n (Stand 27.01.2025). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6191

  • Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf dem Schulweg zur Willemerschule
    STOB 10
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 517 Betreff: Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf dem Schulweg zur Willemerschule Bei der beschriebenen Verkehrssituation handelt es sich um ein Fehlverhalten der Autofahrenden, die bei Grün trotz Rückstau in eine Kreuzung einfahren. Diesem Fehlverhalten ist mit signaltechnischen Mitteln nicht entgegen zu wirken. Die hier angeregten zusätzlichen Kfz-Signale unmittelbar vor den Fußgängerüberwegen wirken sich in zweierlei Hinsicht negativ aus. Zum einen müssten diese, um ein Räumen des Knotenpunkts sicherzustellen, im Versatz, das heißt mit einer etwas längeren Grünphase als die vorgelagerten Kfz-Signale, geschaltet werden. Es ist davon auszugehen, dass hierdurch das Fehlverhalten noch zunehmen beziehungsweise gefördert wird. Zum anderen wäre das zulässige Rechtsabbiegen von zur Fußgängerfurt parallel geführter Kfz- Ströme, zum Beispiel Ausfahrt Willemerstraße zur Darmstädter Landstraße, nicht mehr möglich, da die angeregten Signale während der Grünphase für die zu Fuß Gehenden Rot zeigen würden. Aufgrund dessen wird von der zusätzlichen Signalisierung Abstand genommen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt weist der Bereich zwischen Affentorplatz / Willemer Straße und Hedderichstraße nicht die Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle auf und wird somit nicht von der Unfallkommission behandelt. Sämtliche Straßen im Stadtgebiet werden von der Polizei und der Unfallkommission beobachtet und im Falle einer Unfallhäufung von der Unfallkommission behandelt. Eine Änderung / Ergänzung der Markierung und Beschilderung erscheint aktuell nicht notwendig. Aufgrund des Kreuzungsumbaus Darmstädter Landstraße, Textorstraße und Dreieichstraße steht pro Fahrtrichtung nur eine Fahrspur zur Verfügung. Nach Abschluss der Baumaßnahme (voraussichtlich April 2025) wird eine Geschwindigkeitsmessung vorgenommen, um eine objektive Datengrundlage für weitere Prüfungen zu erhalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6190

  • Verlegung Sportanlage Mainwasen: ÖPNV-Anbindung verbessern
    STOB 12
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 518 Betreff: Verlegung Sportanlage Mainwasen: ÖPNV-Anbindung verbessern Die Sportanlage Mainwasen erstreckt sich derzeit im Stadtteil Sachsenhausen-Nord auf der Südseite der Gerbermühlstraße (Nr. 110) zwischen Deutschherrnbrücke und Osthafenbrücke. Die Sportanlage Mainwasen ist durch den ÖPNV hauptsächlich über die Bushaltestelle "Deutschherrnbrücke" der Linie 45 erschlossen. Für die dort beheimateten Sportvereine ist ein Umzug zu einer derzeit noch unbebauten Fläche im Stadtteil Oberrad zwischen Gerbermühlstraße (schräg ggü. Nr. 109) und Kaiserleipromenade vorgesehen. Der Ersatzstandort für die Sportvereine befindet sich im fußläufigen Einzugsbereich der S-Bahn-Station "Offenbach Kaiserlei" bzw. der dortigen Bushaltestelle "Kaiserlei Westseite". Noch näher am Ersatzstandort liegt die Bushaltestelle "Amsterdamer Straße". Die S-Bahn-Linien S1, S2, S8 und S9 bieten Direktverbindungen aus den Innenstädten von Frankfurt und Offenbach in dichtem Takt. An der Haltestelle "Amsterdamer Straße" verkehren die Offenbacher Stadtbuslinien 103, 104, 105 und 107, sodass es zusätzliche Direktverbindungen in mehrere Teile Offenbachs gibt. Der Ersatzstandort kann mit einmaligem Umsteigen aus der Ortslage Oberrad über die Haltestelle "Offenbach Stadtgrenze" und aus Sachsenhausen über die S-Bahn-Station "Mühlberg" erreicht werden. Während der heutige Standort mit der Buslinie 45 von Sachsenhausen aus zwar gut erreicht werden kann, ist am Ersatzstandort eine deutlich bessere Anbindung aus Offenbach und aus der Frankfurter Innenstadt gegeben. Die Erreichbarkeit zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus Oberrad verändert sich nur geringfügig. Im Rahmen der ständigen Überprüfung des ÖPNV-Netzes bzw. der Vorarbeiten für eine Neufassung des Nahverkehrsplanes Frankfurt wird rechtzeitig zur Verlegung der Sportanlagen geprüft, ob und wie die Anbindung der verlegten Sportanlagen zusätzlich verbessert werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6186

  • Verlängerung der Betriebszeiten der Buslinie 84 in Niederrad
    STOB 15
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 519 Betreff: Verlängerung der Betriebszeiten der Buslinie 84 in Niederrad Quartierbusse wie die Buslinie 84 haben die Funktion einer zusätzlichen feinräumigen Erschließung und Verbindung innerhalb von Stadtteilen. Sie verkehren täglich bis 21 Uhr, also in einem eingeschränkten Betriebszeitraum, zu Zeiten mit einer höheren Gesamtnachfrage. Daher verkehrt auch die Linie 84 nur bis 21 Uhr, denn danach nimmt die Nachfrage im ÖPNV stark ab. Durch eine Verlängerung des Betriebszeitraums ist nur mit wenigen zusätzlichen Fahrgästen zu rechnen, weshalb eine Ausweitung des heutigen Angebots nicht in Aussicht gestellt werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6185

  • Wildes Parken während Veranstaltungen im Frankfurter Waldstadion vermeiden und damit die südlichen Stadtteile entlasten
    ST
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 520 Betreff: Wildes Parken während Veranstaltungen im Frankfurter Waldstadion vermeiden und damit die südlichen Stadtteile entlasten Der Magistrat hat im Gesamtkontext seiner Bemühungen zur Erschließung weiterer Parkierungskapazitäten im Umfeld des Waldstadions diese Gespräche bereits geführt. Da die betreffenden Betreiber:innen ihre Eigeninteressen geltend machen, sind sie letztlich fruchtlos geblieben. Ansonsten wird auf die Stellungnahme des Magistrats ST 2113 vom 06.12.2024 verwiesen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6196 Antrag vom 04.06.2025, OF 1438/5 Auskunftsersuchen vom 27.06.2025, V 1228

  • Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung des Wendelswegs/Ecke Miltenberger Straße
    STOB 14
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 521 Betreff: Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung des Wendelswegs/Ecke Miltenberger Straße Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges ("Zebrastreifen") geschieht nach Maßgabe der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 26 StVO und der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ). Sie gibt die allgemeinen, verkehrlichen, sowie örtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges und die erforderliche Ausstattung vor. Zur erforderlichen Ausstattung gehört nach 3.4 R-FGÜ eine ortsfeste Beleuchtung nach DIN 5044 "Ortsfeste Verkehrsbeleuchtung" und DIN 67523 "Beleuchtung von Fußgängerüberwegen mit Zusatzbeleuchtung". Wird ein unzureichend beleuchteter Fußgängerüberweg eingerichtet, erhöht er nicht die Verkehrssicherheit, sondern spiegelt Fußgänger:innen falsche Sicherheit vor. Die vorhandene Straßenbeleuchtung im gegenständlichen Bereich entspricht nicht den Vorgaben der R-FGÜ, weshalb diese erneuert werden muss. Eine Erneuerung ist auf absehbare Zeit allerdings nicht möglich, da zunächst Ertüchtigungsmaßnahmen an bereits eingerichteten Fußgängerüberwegen im Stadtgebiet durchgeführt werden müssen. Die Ertüchtigungsmaßnahmen sind im Interesse der öffentlichen Sicherheit unabweisbar. Der Magistrat wird eigenständig prüfen, welche anderweitigen Maßnahmen zu einer Verbesserung der Sichtbeziehung des motorisierten Individualverkehrs zu querenden Schulkindern beitragen können. Die Prüfungsgrundlage bildet die Wegeführung gemäß Schulwegplan. Der Anregung, einen Fußgängerüberweg einzurichten, kann aus den genannten Gründen nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4726

  • Poloplatz in Niederrad als Teil der Stadt Frankfurt anerkennen und anbinden
    STOB 15
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 522 Betreff: Poloplatz in Niederrad als Teil der Stadt Frankfurt anerkennen und anbinden Zur Anbindung durch den ÖPNV: Für mögliche Wendefahrten von Linienbussen auf den öffentlichen Straßen am Poloplatz in Niederrad wurden zwischenzeitlich rechnergestützte fahrgeometrische Studien auf Basis der digitalen Stadtgrundkarte erstellt. Ein Kleinbus kann gegebenenfalls (wie auf den Quartierbuslinien 81/82 in Oberrad eingesetzt) vor der Liegenschaft Am Poloplatz 4 (EBL Bildungszentrum Frankfurt) eine Wendefahrt über das öffentliche Straßendreieck vornehmen. Für einen Midibus (wie auf der Quartierbuslinie 84 in Niederrad eingesetzt) fällt das Ergebnis nicht eindeutig aus. Die Übergänge zwischen der befestigten Straße (Asphaltbelag) und den unbefestigten Randstreifen sind eher fließend. Voraussetzung für die Wendefahrt ist in beiden Fällen, dass keine abgestellten Fahrzeuge den erforderlichen Platzbedarf für das Abbiegen der Linienbusse im spitzen Winkel einengen. In ämterübergreifender Zusammenarbeit werden zeitnah Testfahrten mit einem Kleinbus durchgeführt. Die Befahrung wird jedoch derzeit aufgrund der Einschränkungen durch umfangreiche Bahnbaustellen in Niederrad und teilweise Streckensperrungen erschwert. Zum Schul- und Arbeitsweg: Die Golfstraße wird im Zuge des Ausbaus der Eisenbahnstrecke zwischen dem Sportfeld und dem Hauptbahnhof umgestaltet. Vorgesehen ist ein ausgebauter Rad- und ein Gehweg im Bereich der Unterführung. Im weiteren Verlauf bis zur Waldfriedstraße gibt es einen geschützten Geh- und Radweg innerhalb der Waldfläche mit versickerungsfähiger Oberfläche, welche auch nicht versiegelt werden soll. Die direkte Zuwegung zur Friedrich-Fröbel-Schule führt entlang des Bahndamms zur Waldfriedstraße, welcher sich jedoch in privaten Eigentum befindet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5187

  • Überquerung der Berger Straße zwischen Bornheimer Uhrtürmchen und Eichwaldstraße ermöglichen
    ST
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 523 Betreff: Überquerung der Berger Straße zwischen Bornheimer Uhrtürmchen und Eichwaldstraße ermöglichen Die Außengastronomieflächen wurden von Seiten des Magistrats genehmigt. Diese Sondernutzungsflächen müssen nach bestimmten Vorgaben gesichert werden, beispielsweise durch Blumenkübel. Vorgesehene Querungsmöglichkeiten befinden sich an der Eichwaldstraße und an der Wiesenstraße. Im Verlauf der Berger Straße befinden sich auf beiden Seiten Einfahrten. Weil dort keine Fahrzeuge abgestellt werden dürfen, lässt sich die Fahrbahn an dieser Stelle überqueren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6168 Antrag vom 02.06.2025, OF 522/4 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7131

  • Fahrradbügel vor der Musterschule errichten
    STOB 2
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 524 Betreff: Fahrradbügel vor der Musterschule errichten Der Magistrat entspricht der Anregung und wird die Radbügel voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 installieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6390

  • Freies Geleit für Rettungswagen und Feuerwehr auf dem Weg zur Seniorenanlage
    STOB 1
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 525 Betreff: Freies Geleit für Rettungswagen und Feuerwehr auf dem Weg zur Seniorenanlage Die Örtlichkeit wird im Rahmen des Streifendienstes durch die Städtische Verkehrspolizei regelmäßig kontrolliert und die ordnungswidrig abgestellten Fahrzeuge entsprechend des jeweiligen Verstoßes verwarnt. Leider werden die Verwarnungen - beispielsweise Parken vor abgesenktem Bordstein (ab 10 €) - häufig billigend in Kauf genommen, sodass (angesichts des vom Magistrat nicht zu beeinflussenden, nach Ansicht des Magistrats aber viel zu niedrigen Sanktionsniveaus) mit repressiven Mitteln keine nachhaltige Verbesserung möglich ist. Es handelt sich hier eindeutig um vorsätzliches und gewohnheitsmäßiges Fehlverhalten. Der Anregung wird seitens des Straßenverkehrsamtes daher in dem Sinne entsprochen, dass hier eine Sperrfläche mit Pollern und Fahrradbügeln zur Absicherung des Kurvenbereichs angebracht wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6236

  • Ampelschaltung an der Schloßstraße
    STOB 2
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 526 Betreff: Ampelschaltung an der Schloßstraße Die Anregung wird befürwortet. Die Anlage wird mit entsprechenden Detektionsmitteln (insbesondere Fußgängertaster) ausgestattet, um flexibler auf die Verkehrslage reagieren zu können. Ein genauer Umsetzungstermin kann aktuell noch nicht genannt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6225

  • Dunkelheit auf den Gehwegen in der Schloßstraße - Durch ein nachhaltiges und innovatives Beleuchtungskonzept dafür Sorge tragen, dass Fußgänger die Gehwege in der Schloßstraße zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße sicher begehen können
    STOB 4
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 527 Betreff: Dunkelheit auf den Gehwegen in der Schloßstraße - Durch ein nachhaltiges und innovatives Beleuchtungskonzept dafür Sorge tragen, dass Fußgänger die Gehwege in der Schloßstraße zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße sicher begehen können Die in der Schloßstraße errichtete Straßenbeleuchtung wurde nach den zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen und anerkannten Regeln der Technik und unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Normen hergestellt. Die lichttechnischen Größen sind erfüllt und werden durch regelmäßige Wartung gewährleistet. Dies vorausgeschickt plant der Magistrat - bei ausreichender Mittelverfügbarkeit - die Beleuchtungsanlage in diesem Bereich ab 2028 sukzessive umzubauen. Dabei werden auch innovative LED-Leuchten berücksichtigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6224

  • Was wurde aus der Problem-Kreuzung Häuser Gasse/An den Bangerten und Abzweig Knöterichweg
    STOB 5
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 528 Betreff: Was wurde aus der Problem-Kreuzung Häuser Gasse/An den Bangerten und Abzweig Knöterichweg Zu 1.: Die bauliche Absicherung ist beauftragt und wird zeitnah angebracht. Zu 2. Wer an dieser Stelle die Straße queren möchte, kann dies eigenverantwortlich tun. Alle anderen Verkehrsteilnehmende wird empfohlen die Straße jeweils bereits ein ganzes Stück vor der Unterführung zu überqueren, um dann weiter in den Knöterichweg zu kommen. Hier ist die Sicht auf ankommende Fahrzeuge besser: Weitere straßenverkehrsrechtliche Mittel bzw. "andere Verkehrsmaßnahmen" sind nicht beabsichtigt. Es gibt bereits bessere alternative Querungsmöglichkeiten (siehe Bildausschnitte), auch wenn diese nicht den kürzesten Weg darstellen, können diese von Verkehrsteilnehmenden frei gewählt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6242

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