Außerordentliche Verkehrsbelastung bei Umleitungen - Sigmund-Freud-Straße
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der außerordentlichen Verkehrsbelastung bei Umleitungen in der Sigmund-Freud-Straße. Es wird festgestellt, dass ortskundige Verkehrsteilnehmer:innen alternative Routen nutzen, was nicht verhindert werden kann. Die Verkehrsstärkewerte zeigen seit November 2024 keine auffälligen Schwankungen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln kann letztlich nicht verhindern werden, dass Verkehrsteilnehmer:innen, insbesondere ortskundige, andere als die ausgeschilderten Umleitungsstrecken nutzen. Es dient ferner zur Kenntnis, dass die zusammengefassten Verkehrsstärkewerte der Detektion
- von der Sigmund-Freud-Straße auf die Gießener Straße verlassenen und der
- von der Gießener Straße in die Sigmund-Freud-Straße einbiegenden
Verkehre seit dem 9. November 2024 bis zum
12. Dezember 2024 ohne auffällige Schwankungen unter den Werten des Monats Oktober liegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2024OFOF 935/10Außerordentliche Verkehrsbelastung bei Umleitungen - Sigmund-Freud-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. Dezember 2024OMOM 6212Außerordentliche Verkehrsbelastung bei Umleitungen - Sigmund-Freud-StraßeDirektanregung
- 28. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 497Außerordentliche Verkehrsbelastung bei Umleitungen - Sigmund-Freud-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab