Freies Geleit für Rettungswagen und Feuerwehr auf dem Weg zur Seniorenanlage
Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die wiederholten Verstöße gegen das Parkverbot reagiert und plant, eine Sperrfläche mit Pollern und Fahrradbügeln anzubringen, um die Zufahrt für Rettungswagen und Feuerwehr zu sichern. Dies soll eine nachhaltige Verbesserung der Situation herbeiführen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Örtlichkeit wird im Rahmen des Streifendienstes durch die Städtische Verkehrspolizei regelmäßig kontrolliert und die ordnungswidrig abgestellten Fahrzeuge entsprechend des jeweiligen Verstoßes verwarnt.
Leider werden die Verwarnungen - beispielsweise Parken vor abgesenktem Bordstein (ab 10 €) - häufig billigend in Kauf genommen, sodass (angesichts des vom Magistrat nicht zu beeinflussenden, nach Ansicht des Magistrats aber viel zu niedrigen Sanktionsniveaus) mit repressiven Mitteln keine nachhaltige Verbesserung möglich ist. Es handelt sich hier eindeutig um vorsätzliches und gewohnheitsmäßiges Fehlverhalten.
Der Anregung wird seitens des Straßenverkehrsamtes daher in dem Sinne entsprochen, dass hier eine Sperrfläche mit Pollern und Fahrradbügeln zur Absicherung des Kurvenbereichs angebracht wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. November 2024OFOF 1035/2Freies Geleit für Rettungswagen und Feuerwehr auf dem Weg zur SeniorenanlageOrtsbeiratsantrag · SPD
- 2. Dezember 2024OMOM 6236Freies Geleit für Rettungswagen und Feuerwehr auf dem Weg zur SeniorenanlageDirektanregung
- 28. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 525Freies Geleit für Rettungswagen und Feuerwehr auf dem Weg zur SeniorenanlageStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab