Mehr Aufmerksamkeit für Kinder in der Hermannspforte
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anregung, mehr Verkehrszeichen zur Sicherheit von Kindern in der Hermannspforte aufzustellen. Der Magistrat lehnt dies ab, da keine Gefahrenlage festgestellt wurde und eine Überbeschilderung vermieden werden soll.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch aufmerksame Verkehrsteilnehmer*innen die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen können und auch nicht mit ihr rechnen müssen.
Auch sollen - mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen - in verkehrsberuhigten Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Diese Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung dienen nicht zuletzt auch dazu, eine Überbeschilderung zu vermeiden und insbesondere Gefahrzeichen nicht in ihrer Wirkung durch häufige Verbreitung im Einsatz "abzunutzen".
Es dient abschließend zur Kenntnis, dass auch kein Anlass zur Annahme einer Gefahrenlage besteht: Im gesamten Verlauf der Straße Hermannspforte wurde von 2016 bis 2023 nur ein einziger Verkehrsunfall mit (leichtem) Personenschaden polizeilich aufgenommen (2018, Unfalltyp 1 "Fahrunfall", Beteiligung ausschließlich PKW).
Der Anregung wird nicht entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2024OFOF 210/14Mehr Aufmerksamkeit für Kinder in der HermannspforteOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. November 2024OMOM 6156Mehr Aufmerksamkeit für Kinder in der HermannspforteDirektanregung
- 28. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 508Mehr Aufmerksamkeit für Kinder in der HermannspforteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab