Plätzchen "Am Bürgerbrunnen" teilweise entsiegeln und bepflanzen
Zusammenfassung
Der Magistrat begrüßt die Anregung, die Fläche "Am Bürgerbrunnen" teilweise zu entsiegeln und zu bepflanzen. Dies soll in Zusammenarbeit mit verschiedenen Ämtern umgesetzt werden. Eine endgültige Stellungnahme kann jedoch noch nicht abgegeben werden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Der Magistrat begrüßt die Anregung und versucht diese in ämterübergreifender Zusammenarbeit umzusetzen. Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Februar 2024OFOF 159/13Plätzchen am Bürgerbrunnen teilweise entsiegeln und bepflanzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Juli 2024OMOM 5677Plätzchen „Am Bürgerbrunnen“ teilweise entsiegeln und bepflanzenDirektanregung
- 18. November 2024STST 1948Plätzchen „Am Bürgerbrunnen“ teilweise entsiegeln und bepflanzenStellungnahme
- 28. März 2025Sie sind hierSTST 502Plätzchen „Am Bürgerbrunnen“ teilweise entsiegeln und bepflanzenStellungnahme
- 24. Oktober 2025STST 1767Plätzchen „Am Bürgerbrunnen“ teilweise entsiegeln und bepflanzenStellungnahme
- 4. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 114 WochenSTST 785Plätzchen “Am Bürgerbrunnen“ teilweise entsiegeln und bepflanzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab