Plätzchen "Am Bürgerbrunnen" teilweise entsiegeln und bepflanzen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat eine vorläufige Stellungnahme zu dem Vorschlag abgegeben, die Fläche "Am Bürgerbrunnen" teilweise zu entsiegeln und zu bepflanzen. Aufgrund der vorgegebenen Zeit kann jedoch noch keine endgültige Stellungnahme abgegeben werden.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Februar 2024OFOF 159/13Plätzchen am Bürgerbrunnen teilweise entsiegeln und bepflanzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Juli 2024OMOM 5677Plätzchen „Am Bürgerbrunnen“ teilweise entsiegeln und bepflanzenDirektanregung
- 18. November 2024STST 1948Plätzchen „Am Bürgerbrunnen“ teilweise entsiegeln und bepflanzenStellungnahme
- 28. März 2025STST 502Plätzchen „Am Bürgerbrunnen“ teilweise entsiegeln und bepflanzenStellungnahme
- 24. Oktober 2025Sie sind hierSTST 1767Plätzchen „Am Bürgerbrunnen“ teilweise entsiegeln und bepflanzenStellungnahme
- 4. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 114 WochenSTST 785Plätzchen “Am Bürgerbrunnen“ teilweise entsiegeln und bepflanzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab