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Ginnheimer Landstraße: Droht ein Verkehrsproblem?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Erschließung der beiden vorgesehenen Stellplätze von der Ginnheimer Landstraße wurde mit folgender Begründung und Maßgabe für vertretbar gehalten und somit zugestimmt: Bereits heute darf auf der rechten Fahrbahnseite der Ginnheimer Landstraße geparkt werden (Längsparken). D. h., es finden Ein- und Ausparkvorgänge statt. Unfälle sind nicht bekannt. Somit unterscheidet sich dieser Straßenabschnitt nicht wesentlich von anderen städtischen Grundnetzstraßen. In der Ausgestaltung der neuen Zufahrt zum Grundstück muss darauf geachtet werden, dass die Sicht beim Ausfahren auf den Verkehr nicht durch die parkenden Autos eingeschränkt wird. Dazu wird voraussichtlich eine Parkmarkierung und/oder eine Sperrfläche im öffentlichen Verkehrsraum erforderlich. Die Stellplätze auf dem Grundstück sollten rückwärts angefahren werden, da eine Ausfahrt "vorwärts" verkehrssicherer ist. Die angesprochene Maßgabe wurde in der Baugenehmigung unter dem Punkt Hinweise aufgenommen.

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