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Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung des Wendelswegs/Ecke Miltenberger Straße

Vorlagentyp: STMagistrat
81 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Anregung zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges am Wendelsweg/Ecke Miltenberger Straße abgelehnt. Die vorhandene Straßenbeleuchtung entspricht nicht den erforderlichen Standards, und eine Erneuerung ist derzeit nicht möglich. Der Magistrat wird alternative Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtbeziehung für Schulkindern prüfen.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges ("Zebrastreifen") geschieht nach Maßgabe der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 26 StVO und der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ). Sie gibt die allgemeinen, verkehrlichen, sowie örtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges und die erforderliche Ausstattung vor.

Zur erforderlichen Ausstattung gehört nach 3.4 R-FGÜ eine ortsfeste Beleuchtung nach DIN 5044 "Ortsfeste Verkehrsbeleuchtung" und DIN 67523 "Beleuchtung von Fußgängerüberwegen mit Zusatzbeleuchtung". Wird ein unzureichend beleuchteter Fußgängerüberweg eingerichtet, erhöht er nicht die Verkehrssicherheit, sondern spiegelt Fußgänger:innen falsche Sicherheit vor. Die vorhandene Straßenbeleuchtung im gegenständlichen Bereich entspricht nicht den Vorgaben der R-FGÜ, weshalb diese erneuert werden muss. Eine Erneuerung ist auf absehbare Zeit allerdings nicht möglich, da zunächst Ertüchtigungsmaßnahmen an bereits eingerichteten Fußgängerüberwegen im Stadtgebiet durchgeführt werden müssen. Die Ertüchtigungsmaßnahmen sind im Interesse der öffentlichen Sicherheit unabweisbar.

Der Magistrat wird eigenständig prüfen, welche anderweitigen Maßnahmen zu einer Verbesserung der Sichtbeziehung des motorisierten Individualverkehrs zu querenden Schulkindern beitragen können. Die Prüfungsgrundlage bildet die Wegeführung gemäß Schulwegplan.

Der Anregung, einen Fußgängerüberweg einzurichten, kann aus den genannten Gründen nicht entsprochen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. September 2023OFOF 924/5Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung des Wendelsweg/Ecke Miltenberger StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 24. November 2023OMOM 4726Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung des Wendelswegs/Ecke Miltenberger StraßeDirektanregung
  3. 5. Februar 2024STST 307Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung des Wendelswegs / Ecke Miltenberger StraßeStellungnahme
  4. 19. August 2024STST 1489Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung des Wendelswegs/Ecke Miltenberger StraßeStellungnahme
  5. 28. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 81 Wochen
    STST 521Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung des Wendelswegs/Ecke Miltenberger Straße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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