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Erlaubnis zum Parken mit zwei Reifen auf dem Gehweg

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Erlaubnis zum Parken mit zwei Reifen auf dem Gehweg. Es wird darauf hingewiesen, dass das Parken nur gestattet werden kann, wenn ausreichend Platz für den Fußverkehr bleibt. Daher kann der Anregung nicht entsprochen werden.

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Thema Fußverkehr verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Das Parken auf Gehwegen darf - auch unter Beachtung der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG 3 C 5.23 - Urteil vom

06. Juni 2024) - nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Fußverkehr gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhl auch im Begegnungsverkehr bleibt (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs- Ordnung zu Zeichen 315 Parken auf Gehwegen, Randnummer 1, Satz 1). Neuanordnungen von Gehwegparken erfolgen daher nicht mehr, wenn die verbleibende Gehwegbreite 2,20 Meter (in Ausnahmefällen bei nur sehr geringem Fußverkehrsaufkommen 1,50 Meter) unterschreiten würde.

Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. November 2024OFOF 184/13Erlaubnis zum Parken mit zwei Reifen auf dem GehwegOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 3. Dezember 2024OMOM 6205Erlaubnis zum Parken mit zwei Reifen auf dem GehwegDirektanregung
  3. 28. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 503Erlaubnis zum Parken mit zwei Reifen auf dem Gehweg
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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