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  • Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Großer Hasenpfad/Ossietzkystraße erhöhen
    OFOB 5
    30.03.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2025, OF 1384/5 Betreff: Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Großer Hasenpfad/Ossietzkystraße erhöhen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Kreuzungsbereich Großer Hasenpfad und Ossietzkystraße übersichtlicher zu gestalten und das mitten auf der Straße stehende Verkehrsschild zu entfernen. Begründung: In dem oben genannten Kreuzungsbereich kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern. Außerdem kommt es durch das mitten auf der Straße stehende Verkehrsschild zu Unfällen mit diesem. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6872 2025 Die Vorlage OF 1384/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung)

  • Hinweisschilder für öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 5
    OFOB 5
    30.03.2025 · CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2025, OF 1395/5 Betreff: Hinweisschilder für öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 5 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, im Ortsbezirk 5 Hinweisschilder für öffentliche Toiletten aufzustellen. Begründung: Im Ortsbezirk 5 sind sehr wenige öffentliche Toiletten vorhanden, wiewohl die Fertigstellung der Toilette am Südbahnhof die Situation etwas entschärft hat. Dafür ist jetzt die Toilette am Lokalbahnhof wegen eines Wasserschadens seit einigen Monaten außer Betrieb. An der Ersatz-Toilette hatte jemand ein privates Schloss angebracht, so dass dieses zeitweise auch nicht zu benutzen war. Es wird seit mehr als zehn Jahren an dem Toilettenkonzept der Stadt Frankfurt gearbeitet. Es wäre hilfreich, wenn Hinweisschilder aufgestellt würden, damit Frankfurter und vor allem auch Ortsunkundige schnell eine Toilette finden könnten. Im Frankfurter Süden gibt es durch das Vergnügungsviertel Alt Sachsenhausen einen besonderen Bedarf. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6879 2025 Die Vorlage OF 1395/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Samstags autofrei rund um den Wochenmarkt am Bornheimer Uhrtürmchen
    OFOB 8
    30.03.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2025, OF 498/4 Betreff: Samstags autofrei rund um den Wochenmarkt am Bornheimer Uhrtürmchen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob und wie eine (teilweise) Sperrung der Zufahrten zum Bornheimer Wochenmarkt an Samstagen möglich ist. Um das Fortkommen flüssig zu halten und gefährliche Verkehrssituationen zu minimieren, könnten die Zufahrten Wiesenstraße und die Spessartstraße für den individuellen PKW-Verkehr gesperrt werden. Zu- bzw. Durchfahrt sollten nur die Marktbeschicker, Rettungsfahrzeuge und Anwohnende erhalten. Denkbar ist, die Wirkung dieser Maßnahmen in einer mehrmonatigen Testphase zu prüfen. Begründung: Sehr häufig wird dem Ortsbeirat geschildert, welche drangvolle Enge insbesondere an Samstagen auf der Berger Straße und rund um den Bornheimer Wochenmarkt herrscht. Dabei kommt es zu gefährlichen Situationen und teilweise rücksichtslosem Verhalten, wenn sich Fußgehende, Radfahrende und Autofahrende an diesen Engstellen begegnen. Um das Schlendern auf unserer Berger-Einkaufsstraße und dem Wochenmarkt in entspannterer und sicherer Atmosphäre weiterhin genießen zu können, wäre die zeitweise Herausnahme von fahrenden und parkenden PKW ein probates und von zahlreichen Bürger*innen gefordertes Mittel. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 4 am 22.04.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6803 2025 Die Vorlage OF 498/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU und dFfm (= Ablehnung)

  • Kreuzungsbereich Mainkurstraße/Ringelstraße endlich verkehrssicher machen!
    OFOB 12
    30.03.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2025, OF 499/4 Betreff: Kreuzungsbereich Mainkurstraße/Ringelstraße endlich verkehrssicher machen! Vorgang: OM 5633/20 OBR 4; ST 771/20; OM 3204/22 OBR 4; ST 772/23 Der Magistrat wird gebeten, im obigen Kreuzungsbereich endlich das Parken an allen vier Straßenecken durch die Markierung von Sperrflächen und das Anbringen von Pollern zu verhindern und infolgedessen sicherer für alle Verkehrsteilnehmenden zu gestalten. Begründung: Dieser Veränderungshinweis hat bereits eine lange Tradition. Erstmals wurde in 2020 um Verbesserung an dieser Kreuzungsstelle gebeten, in 2022 daran erinnert. Im dritten Quartal 2023 wurde eine zielführende Umsetzung avisiert. In der Zwischenzeit hat sich die Dringlichkeit eher erhöht, wie auch in der letzten Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 4 eindrücklich geschildert wurde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5633 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 771 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3204 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 772 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 4 am 22.04.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 499/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 4 am 27.05.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage OF 499/4 wurde zurückgezogen.

  • Rücksicht nehmen - Piktogramme anbringen
    OFOB 10
    30.03.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2025, OF 978/9 Betreff: Rücksicht nehmen - Piktogramme anbringen Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf dem Weg zwischen Amöneburger Straße und Ziegenhainerstraße (in Verlängerung/Teil der Sigmund-Freud-Straße) teilen sich verschiedene Verkehrsteilnehmende den Weg. Da es dort gelegentlich zu Missverständnissen und. Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrenden kommt, wird der Magistrat gebeten, in diesem Abschnitt Piktogramme "Rücksicht macht Wege breit" anzubringen. Begründung: Die verkehrsrechtlichen Regelungen an dieser Stelle sind klar. Eine Reflektion des eigenen Verkehrsverhaltens mithilfe der Piktogramme kann dazu beitragen, mögliche Stress- und Konfliktsituationen zu verhindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 14 Die Vorlage OF 978/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6838 2025 Die Vorlage OF 978/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Ortsangabe "Amöneburger Straße" durch "Victor-Gollancz-Weg" ersetzt wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)

  • Sachstand Parkbuchten Platenstraße
    OFOB 2
    30.03.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2025, OF 988/9 Betreff: Sachstand Parkbuchten Platenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Bei einem Ortstermin in der Platenstraße wurde vor einiger Zeit diskutiert, ob die Einrichtung von Ausweichbuchten für den fließenden Verkehr im Abschnitt der Platenstraße zwischen Fallerslebenstraße und Sudermannstraße sinnvoll ist, um dem sich begegnenden Verkehr die Möglichkeit zu geben, ausweichen zu können. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: - Ist es geplant hier Ausweichbuchten zu errichten? - Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Maßnahme zu rechnen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 988/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 988/9 wurde zurückgezogen.

  • Sichere Wege an der Kreuzung Fallerslebenstraße/Immermannstraße
    OFOB 10
    30.03.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2025, OF 991/9 Betreff: Sichere Wege an der Kreuzung Fallerslebenstraße/Immermannstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten für den Kreuzungsbereich Fallersleben/Immermannstraße eine Planung zu erstellen, wie eine sichere Querung der Straße und gute Sichtbeziehungen an dieser Stelle gesichert werden können, entsprechend dem Konzept. "Sichere und passierbare Wege". https://www.radfahren-ffm.de/615-0-Sichere-und-passierbare-Wege.html Dabei sollte auch geprüft werden, ob die Einrichtung einer Lieferzone sinnvoll erscheint. Begründung: Es kommt an dieser Kreuzung immer wieder zu Behinderungen und der Beeinträchtigung der Sichtbeziehungen durch falsch geparkte Autos. Um die Sicherheit der Zu-Fuß-Gehenden und die Passierbarkeit auch für Kinderwagen, Rollatoren u.ä. an dieser Stelle zu gewährleisten, erscheint eine zusätzliche Absicherung sinnvoll. Für den, an dieser Stelle befindlichen Kiosk, sollte die Einrichtung einer Lieferzone unterstützend wirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 991/9 wurde zurückgezogen.

  • Freizeitgärten im Zuge der Parkerweiterung (M 11) erhalten
    NR
    29.03.2025 · GRÜNE, SPD, FDP, Volt

    S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2025, NR 1180 Betreff: Freizeitgärten im Zuge der Parkerweiterung (M 11) erhalten Aus der Bevölkerung kommen klagen, dass etliche Freizeitgärten ( z.B. Flur 334, Flurstück 231/87 der Güntherburgparkerweiterung geopfert werden könnten. Grünflächenamt am 31.01.25: "Es tut uns sehr leid, dass Ihr Garten nicht erhalten werden kann, da ansonsten die Planung nicht vollumfänglich umgesetzt werden könnte" Es handelt sich um diesen Bereich, siehe Foto, Quelle M11: Dies vorrausgeschickt möge Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Die Freizeitgärten bleiben erhalten. 2. Der gut erhaltene Zaun nördlich des Günthersburgparks bzw ehemaligen Grünflächenamtes bleibt erhalten, alleine schon aus Kostengründen. 3. Die alten hochstämmigen Kirschbäume, Zwetschgenbäume, Apfelbäume, Wallnusbäume bleiben erhalten. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.01.2024, M 11 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1180 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1180 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schwichtenberg dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX ELF (= Prüfung und Berichterstattung) und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6097, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 67-2

  • Wann erhalten die Eltern der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule endlich Planungssicherheit zur Schulauslagerung in das ehemalige DIPFGebäude?
    OFOB 2
    29.03.2025 · GRÜNE, CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2025, OF 1123/2 Betreff: Wann erhalten die Eltern der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule endlich Planungssicherheit zur Schulauslagerung in das ehemalige DIPF-Gebäude? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie ist die Schulauslagerung in das ehemalige DIPF-Gebäude konkret geplant und wie soll diese konkret umgesetzt werden? 2. Wie kommen die Grundschulkinder der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule sicher zur ausgelagerten Schule in das ehemalige DIPF-Gebäude und wie wird der Weg mittags von Schule zu Hort bzw. von Hort zu Schule gelöst? 3. Wird die Außenstelle bis zum 15.8.2025 für den Schulbetrieb fertiggestellt? Der Magistrat wird gebeten, den genannten Schüleröffnungstermin 15.8.2025 neu zu prüfen und falls dieser Termin gefährdet ist, einen Notfallplan zu erstellen und diesen zu kommunizieren. Begründung: Da die (noch nicht im Bau befindliche!) Grundschule im neuen Schönhofviertel wohl frühestens erst ab 2027/2028 fertig gestellt werden soll, aber bereits immer mehr Familien mit Kindern in das Viertel einziehen, müssen die betreffenden Grundschulkinder aktuell in der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule beschult werden. Da das aktuell viel zu kleine Schulgebäude in der Pfingstbrunnenstraße bereits jetzt völlig überbelegt ist, muss die GBS-Grundstufe die Überkapazität (2025/2026 wohl über 100%!) durch eine temporäre Auslagerung im ehemaligen DIPF-Gebäude, Schloßstraße 29, auffangen. Dies bedeutet nun, dass alle bestehenden und neuen Grundschüler*innen, die in unmittelbarer Nähe der aktuellen GBS-Grundstufe wohnen, sowohl einen wesentlich weiteren Schulweg auf sich nehmen müssen (bis zu 1,8 km pro Strecke), zum Mittagessen wieder in die alten Horte zurückkehren müssen, die sich in unmittelbarer Nähe der alten Schule befinden (ca. 1 km Strecke), um dann nach dem Mittagessen wieder zur Nachmittagsbetreuung in die neue Schule zu laufen (wieder ca. 1 km Strecke). Einige Grundschulkinder (6 bis 9 Jahre) laufen somit knapp 6 km pro Tag. Erschwerend hinzu kommt, dass dieser längere, neue Weg, außerhalb des bestehenden Grundschulbezirks, an zahlreichen Stellen sehr unsicher ist - neben der Unterführung Westbahnhof, mit anstehendem Umbau, müssen die Schüler*innen enge Gehwege entlang der Voltastraße / Hamburger Allee, diverse ungesicherte Überquerungen, viel zu kurze Grünphasen an den Ampelanlagen und schlecht einsehbare Straßenecken überwinden. Im Rahmen der am 28.3.2025 durchgeführten Schulwegbegehung mit dem Amt, konnten sich einige Mitglieder aus unterschiedlichen Fraktionen des OBR 2 selbst ein Bild davon machen, wie schier verzweifelt die Eltern mit dieser Situation sind, da sie sehr große Angst um die Sicherheit ihrer Kinder haben. Die Planungen zur konkreten Auslagerung der Grundstufe inkl. der Hort-/Schulwegsituation sowie die neue Aufteilung der Grundschulbezirke hätten schon längst erfolgen müssen und wurden seitens des OBR 2 bereits im Jahr 2022 gefordert. Die auf der Schulwegbegehung geäußerte Aussage der Amtsvertreter an zwei Eltern, die Schulleitung wäre an der späten Planung Schuld, da sie erst kürzlich entschieden hat mit der Grundstufe umzuziehen, wird von der Schule entschieden zurückgewiesen. Bereits im Jahr 2022 war völlig klar, dass die Grundstufe umziehen muss (siehe u.a. OBR-Antrag OF 506/2 vom 14.10.2022. Spätestens seit 2022 ist dem Amt bekannt, dass die GBS-Grundstufe in das neue DIPF-Gebäude umziehen soll. Der Umzug wurde bereits um ein Schuljahr verschoben, da sich der Umbau verzögert; ob das Gebäude zum Sommer hin fertig wird bleibt abzuwarten. Leider wurde den Eltern bis dato kein Notfallplan aufgezeigt, für den Fall, dass die Schule bis August 2025 nicht fertig werden sollte. Die Eltern und Ihre Grundschulkinder brauchen dringend Planungssicherheit und konkrete Lösungsvorschläge. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 23 Die Vorlage OF 1123/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke erklärt. Beschluss: Anregung OA 554 2025 Die Vorlage OF 1123/2 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung an das Ende des vierten Absatzes der folgende Wortlaut eingefügt wird: "haben und zudem die Hortsituation (zusätzlich anfallende Laufstrecke für das Mittagessen) bis dato weiterhin nicht gelöst scheint." Weiterhin wird im Anschluss ein neuer Absatz mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Im Schreiben des Stadtschulamtes vom 10.04.2025 zur Schulwegsicherung wird weder auf diese Bedenken/Tatsachen eingegangen, sodass die Grundschüler:innen bis zu sechs Kilometer pro Tag laufen müssen, noch wird auf die Querung des Westbahnhofes/enge Tunnelsituation eingegangen, der zudem ja auch noch umgebaut werden soll." Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Bitte um vollständige Auskunft zur Sicherheit an der Georg-Büchner-Schule (GBS)
    OFOB 6
    29.03.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2025, OF 1124/2 Betreff: Bitte um vollständige Auskunft zur Sicherheit an der Georg-Büchner-Schule (GBS) Vorgang: OM 6039/24 OBR 2; ST 188/25 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die in der OM 6039 vom 4.11.2024 adressierten Fragen vollständig und hinreichend zu beantworten. Die Stellungnahme ST 188 vom 03.02.2025 liefert lediglich Teilantworten und als ungenügend zurückzuweisen. Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wer kontrolliert die Umsetzung und Beseitigung der Brandschutzmängel? 2. Wie werden die Platzbedarfe / Mindest-Platzbedarf pro Schüler*in genau berechnet? Was bedeutet das für die GBS-Grundstufe (Gebäude E); sind hier noch die gesetzlich geltenden Platzbedarfe gewährleistet? 3. Was ist die maximale Anzahl an Schüler*innen und Personen, die in der GBS ohne Sicherheitsbedenken untergebracht werden können? 4. Wer haftet, wenn die Schulleitung mehrfach schriftlich darauf hingewiesen hat, dass sie (auf Basis des Sicherheits-Gutachtens) keine Gewährleistung mehr übernehmen kann? Begründung: Die konkret gestellten Fragen zur Sicherheit an der GBS wurden nicht vollumfänglich bzw. überzeugend beantwortet. Im Fall der GBS Grundstufe, Gebäude E wurden mehrfach mündliche wie schriftlich Bedenken geäußert. Erst durch die Einbeziehung des Medical Airport Service (MAS) sowie eines Arbeitsschutzmediziners seitens der Schule wurden die ersten groben Mängel beseitigt. Jedoch steht weiterhin die Frage im Raum, wie viele Schüler*innen in der Grundstufe mit den bestehenden Raumkapazitäten / Brandschutzbestimmungen untergebracht werden können. Die in der Stellungnahme aufgeführte Tabelle stehen lediglich die Gesamtzahlen der Schüler*innen - nicht aber die Information, für welche Maximalkapazität an Personen die Räumlichkeiten bzw. der Brandschutz ausgelegt sind. Die bereits im Juli 2021 festgestellten Mängel über den MAS an der GBS Grundstufe (E-Gebäude) wurden bis Februar 2025 noch immer nicht komplett beseitigt. Die genannten Sicherheitsvorkehrungen reichen augenscheinlich nicht aus uns müssen generell geprüft und optimiert werden, da es hier um die Sicherheit von Grundschulkindern geht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6039 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 188 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1174 2025 Die Vorlage OF 1124/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Verbesserung der Zustände auf öffentlichen Plätzen und Spielplätzen in Sachsenhausen
    OFOB 5
    29.03.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2025, OF 1382/5 Betreff: Verbesserung der Zustände auf öffentlichen Plätzen und Spielplätzen in Sachsenhausen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, folgende Maßnahmen gegen Vermüllung und Verwahrlosung öffentlicher Plätze und Spielplätze in Sachsenhausen zu ergreifen: 1. Erhöhung der Reinigungsfrequenz auf stark genutzten öffentlichen Plätzen und Spielplätzen, insbesondere im Bereich Martha-Wertheimer-Platz. 2. Bessere Müllentsorgung durch mehr Abfallbehälter, regelmäßige Leerungen und gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der Vermüllung. 3. Einrichtung öffentlicher Toiletten, insbesondere an stark frequentierten Plätzen und in der Nähe von Spielplätzen, um unzumutbare Hinterlassenschaften im öffentlichen Raum zu vermeiden. 4. Soziale Maßnahmen vor Ort zur Unterstützung wohnungsloser Menschen, um das Nächtigen auf Spielplätzen und öffentlichen Plätzen zu reduzieren. Dazu gehört eine gezielte soziale Unterstützung für psychisch kranke und obdachlose Menschen, insbesondere durch Streetworker-Teams und niedrigschwellige Hilfsangebote, um alternative Aufenthaltsorte und Hilfestellungen zu bieten. 5. Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch Sanierung und Begrünung der Plätze und eine verstärkte Präsenz des Ordnungsamtes zur Überwachung der Zustände. Begründung: Der Ortsbeirat 5 beobachtet mit zunehmender Besorgnis die Vermüllung und Verwahrlosung öffentlicher Plätze und Spielplätze in Sachsenhausen. Seitens der Bürgerinnen und Bürger sind bereits zahlreiche Beschwerden dazu eingegangen. Ein großes Problem stellt das Nächtigen von Personen auf öffentlichen Plätzen und Spielplätzen dar. Da es an ausreichenden öffentlichen Toiletten fehlt, kommt es zudem zu unzumutbaren hygienischen Zuständen, die besonders für Kinder auf den Spielplätzen eine Gesundheitsgefahr darstellen. Die zunehmende Verschmutzung und die unhaltbaren hygienischen Bedingungen beeinträchtigen die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger und insbesondere die von Familien mit Kindern. Obdachlose, kranke Menschen sollten in unserer Stadt nicht sich selbst überlassen werden. Es fehlen niedrigschwellige Hilfsangebote im Stadtteil. Die Stadt sollte endlich reagieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6870 2025 Die Vorlage OF 1382/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Einrichtung von Sitzbänken und Wetterschutz an der Straßenbahnhaltestelle in der Gartenstraße/Ecke Stresemannallee
    OFOB 5
    29.03.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2025, OF 1383/5 Betreff: Einrichtung von Sitzbänken und Wetterschutz an der Straßenbahnhaltestelle in der Gartenstraße/Ecke Stresemannallee Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, an der Straßenbahnhaltestelle in der Gartenstraße/Ecke Stresemannallee Richtung Hauptbahnhof Sitzbänke und einen Wetterschutz aufzustellen. Begründung: Die kürzlich neu gestaltete Haltestelle in der Gartenstraße/ Ecke Stresemannallee verfügt bislang weder über Sitzgelegenheiten noch einen Wetterschutz. Dabei befindet sich diese Haltestelle direkt an einem Ärztehaus mit einer großen rheumatologischen Praxis. Hier warten oft Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, für die Sitzgelegenheiten unerlässlich sind. Dafür wäre ausreichend Platz vorhanden. Allerdings ist ein großer Teil der Fläche mit Fahrradständern belegt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum gerade an dieser Haltestelle keine Sitzbänke vorgesehen wurden. Sitzgelegenheiten und Wetterschutz sollten zur Grundausstattung jeder Haltestelle gehören, insbesondere an Standorten mit einer hohen Zahl an mobilitätseingeschränkten Fahrgästen. Daher sollte die Ausstattung der Haltestelle bitte zeitnah verbessert werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6871 2025 Die Vorlage OF 1383/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Radweg und Spielstraße - Maßnahmen für ein sicheres Miteinander auf dem Brückenspielplatz
    OFOB 5
    29.03.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2025, OF 1386/5 Betreff: Radweg und Spielstraße - Maßnahmen für ein sicheres Miteinander auf dem Brückenspielplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zur Erhöhung der Sicherheit der Kinder auf dem Brückenspielplatz folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Kurzfristige Maßnahmen: In Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt soll geprüft werden, wie die Einfahrten zum Spielplatz so gestaltet werden können, dass Radfahrer ihre Geschwindigkeit reduzieren bzw. absteigen müssen. Mögliche Maßnahmen sind die Installation von Schranken, Bodenwellen oder anderen geeigneten Hindernissen. Ziel ist ein sicheres und rücksichtsvolles Miteinander auf dem Gelände des Brückenspielplatzes. 2. Langfristige Maßnahmen im Zuge der Neugestaltung des Brückenspielplatzes: Im Zuge der Neugestaltung des Brückenspielplatzes die Verkehrsführung so anzupassen, dass der Radweg nicht mehr über den Spielplatz verläuft. Stattdessen soll eine alternative Route über die Bodenstedtstraße oder die Schifferstraße geprüft werden. Zudem sind in Abstimmung mit dem Grünflächenamt Maßnahmen zu ergreifen, die verhindern, dass der Rad-Durchgangsverkehr weiterhin ungehindert durch den Spielplatz fährt. Begründung: Die aktuelle Situation auf dem Brückenspielplatz ist unübersichtlich und gefährlich und führt zunehmend zu Konflikten. Der Weg durch den Spielplatz ist sowohl als Radweg als auch als Spielstraße ausgewiesen. Viele Radfahrer, insbesondere auf E-Bikes, sowie Lieferdienste nutzen diesen Weg mit hoher Geschwindigkeit, oft in der Annahme, Vorfahrt zu haben. Gleichzeitig wird der Bereich intensiv von Kindern genutzt: Kleine Kinder fahren auf ihren Rädchen oder sitzen auf dem Weg und malen mit Kreide bunte Bilder. Der Brückenspielplatz ist für viele Familien in Sachsenhausen-Nord, dem Kinderreichsten Stadtteil Frankfurts, einer der wenigen geschützten Orte für freies Spielen. In der ST 2101 heißt es: "....Generell ist die Achse Brückenstraße mit der Querung des Alten Friedhofs heute schon Wegweisungsnetz und wird zukünftig Teil des Radhauptnetzes sein." Die Planung, das Radhauptnetz, den Durchgangsverkehr auch mit E-Bikes und Lastenräder, ausgerechnet auf einer Spielstraße mitten über einen Spielplatz zu führen, ist geradezu absurd und mit der Lebensrealität vor Ort unvereinbar. Eine geringfügige Umleitung des Radwegs ist für Radfahrer durchaus zumutbar. Zum Brückenspielplatz als Spielplatz und Naherholungsgebiet für die Nachbarschaft gibt es kaum eine Alternative. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 1386/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1386/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7204 2025 Die Vorlage OF 1386/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Paradieshof in Alt-Sachsenhausen: Leerstand endlich beenden
    OFOB 5
    29.03.2025 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2025, OF 1387/5 Betreff: Paradieshof in Alt-Sachsenhausen: Leerstand endlich beenden Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Mittel für den Baukostenzuschuss im Rahmen des Konzeptvergabeverfahrens zum Paradieshof im Haushalt 2025 bereitzustellen - oder das Gebäude zeitnah für den eigenen Raumbedarf selber zu nutzen. Ziel ist, den Leerstand schnellstmöglich zu beenden, den Paradieshof mit einer sinnvollen Nutzung zu beleben, um das Quartier aufzuwerten. Begründung: Seit über 20 Jahren steht der Paradieshof leer und verfällt. Der Leerstand des zentralen Gebäudes am Platz führt zu Vandalismus, trägt zur Verwahrlosung des Viertel bei und sorgt für großen Unmut in der Bürgerschaft. Dabei kommt dem Gebäude bei der Entwicklung des Quartiers eine besondere Bedeutung zu. Eine entsprechende Nutzung des Gebäudes am zentralen Platz in Alt-Sachsenhausen könnte einen positiven Impuls für die Entwicklung des Stadtteils geben und das Quartier tagsüber beleben. Die Stadt sollte dafür Sorge tragen, den Leerstand des Paradieshofes baldmöglichst zu beenden und mit entsprechender Infrastruktur die vielfältigen Problemlagen in diesem Quartier zu lösen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6874 2025 Die Vorlage OF 1387/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Anpassung der Außengastronomie-Verordnung - Vielfalt und Infrastruktur in den Stadtteilen sichern
    OFOB 5
    29.03.2025 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2025, OF 1426/5 Betreff: Anpassung der Außengastronomie-Verordnung - Vielfalt und Infrastruktur in den Stadtteilen sichern Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, sicherzustellen, dass die neue Verordnung zur Außengastronomie nicht dazu führt, dass die gewachsene Infrastruktur und die Vielfalt an Einzelhandelsangeboten - insbesondere in der Schweizer Straße - eingeschränkt werden. Die Verordnung ist so zu handhaben, dass auch kleinere, nicht gastronomische Gewerbebetriebe wie "Schmitz Papeterie" oder die Blumengalerie auf der Schweizer Straße erhalten bleiben können. Die Außengastronomie-Verordnung muss so angepasst oder flexibel gehandhabt werden, dass eine sinnvolle Koexistenz von Gastronomie und Einzelhandel weiterhin möglich ist. Eine starre Auslegung der Regelung darf nicht dazu führen, dass funktionierende, gewachsene Strukturen zerstört werden und inhabergeführte Läden aus den Stadtteilen verdrängt werden. Begründung: Seit fast 30 Jahren ist "Schmitz Papeterie" ein fester Bestandteil der Schweizer Straße - ein beliebtes Fachgeschäft für Papeterie und Wohnaccessoires. Seit 15 Jahren befindet sich das Geschäft im traditionsreichen Gebäude des "Gemalten Hauses" in Sachsenhausen. Im Zuge der neuen Außengastronomie-Verordnung, die seit dem 1. April 2023 gilt, dürfen Außenflächen für die Gastronomie nur noch unmittelbar vor dem eigenen Geschäftsbereich genutzt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass die Gaststätte "Gemaltes Haus" - die zugleich Eigentümerin des Gebäudes ist - ihre Außenbewirtschaftung statt wie bisher jahrzehntelang von 30 qm nun auf eine Fläche von 11,20 qm beschränken muss, da ein Teil der bisherigen Fläche vor der angemieteten Fläche von "Schmitz Papeterie" liegt. Die Konsequenz: Um die wirtschaftlich wichtige Außengastronomie weiterhin betreiben zu können, sah sich die Betreiberin des "Gemalten Hauses" gezwungen, der Papeterie nach 15 Jahren das Mietverhältnis vorsorglich zu kündigen - nicht aus fehlendem Bedarf, sondern allein aus Gründen der Flächenregelung. Im schlimmsten Fall müsste die Ladenfläche leer stehen oder als Lager genutzt werden, damit sie dem Geschäftsbereich der Gaststätte zugerechnet werden kann. Die neue Verordnung zur Außengastronomie schwächt hier die Vielfalt im Stadtteil, den Einzelhandel und die Nahversorgung. Das bedeutet in vielen Fällen eine Monokultur an Gaststätten, wie in Alt Sachsenhausen. Der Verlust von Vielfalt und Infrastruktur in den Stadtteilen kann nicht das Ergebnis der Verordnung zur Außengastronomie sein. Hier gilt es dringend nachzubessern. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7027 2025 Die Vorlage OF 1426/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Luftreinhalteplanung
    OFOB 1
    29.03.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2025, OF 1605/1 Betreff: Luftreinhalteplanung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Mitteilung gebeten, 1. wie sich die im Ortsbezirk 1 gemessene Stickstoffdioxidbelastung in den letzten drei Jahre entwickelte und ob die jeweils gültigen Grenzwerte eingehalten wurden; W2 wie sich die im Ortsbezirk 1 gemessene Feinstaubbelastung in den letzten drei Jahren entwickelte und ob die jeweils gültigen Grenzwerte eingehalten wurden; 3. ob die Aufrechterhaltung der Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit innerhalb des Anlagenrings auf 40 km/h zur Einhaltung der Stickstoffdioxid- und Feinstaubgrenzwerte weiterhin für erforderlich gehalten wird. Begründung: In der Vergangenheit wurden die gültigen Grenzwerte für die Schadstoffbelastung der Luft, insbesondere durch Stickstoffdioxid, im Ortsbezirk 1 und darüber hinaus überschritten. Hiergegen wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, unter anderem die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit innerhalb des Anlagenrings auf 40 km/h, aber auch etwa Maßnahmen der Parkraumbewirtschaftung sowie der Einsatz abgasarmer Busse. Diese Maßnahmen hatten auch den Zweck, die bei Überschreitung der Grenzwerte unter Umständen als notwendig angesehene Verhängung von Fahrverboten für bestimmte ältere Kraftfahrzeuge zu verhindern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1182 2025 Die Vorlage OF 1605/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Einrichtung eines „Ständigen Sicherheitsbeirats“ und eines Arbeitskreises „Sicherheit und Ordnung im ÖPNV“ für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr
    B
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.03.2025, B 123 Betreff: Einrichtung eines "Ständigen Sicherheitsbeirats" und eines Arbeitskreises "Sicherheit und Ordnung im ÖPNV" für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2012, § 1301 - NR 210/12 CDU, l. B 119/24 - Der Arbeitskreis "Sicherheit und Ordnung im ÖPNV" tagte im Jahr 2024 nicht, da Fragen zu Sicherheitsthemen im ÖPNV in den regelmäßigen allgemeinen Routinen von Verkehrsgesellschaften, Feuerwehr und der Polizei behandelt werden. Der "Ständige Sicherheitsbeirat" tagte am 09.12.2024. Schwerpunktthema der Sitzung war eine erste auszugsweise Vorstellung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung für den Planungszeitraum bis 2033 auf der Grundlage des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG). Es ist vorgesehen, die Entwurfsplanung hierzu im ersten Quartal 2025 mit den zu beteiligenden Querschnittsämtern abzustimmen und hieran anschließend die Bedarfs- und Entwicklungsplanung als Vortrag des Magistrats durch die Stadtverordnetenversammlung beschließen zu lassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.01.2012, NR 210 Bericht des Magistrats vom 25.03.2024, B 119 Bericht des Magistrats vom 23.02.2026, B 65 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 123 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6049, 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 05.05.2025 Aktenzeichen: 92-1

  • Gefahrstellen im Radverkehr
    B
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.03.2025, B 124 Betreff: Gefahrstellen im Radverkehr Vorgang: A 329/24 ÖkoLinX-ELF Zu 1.: In diesem Streckenabschnitt konnte im Zusammenwirken mit dem Ortsbeirat noch keine zufriedenstellende Verkehrslösung gefunden werden. Zu 2. Die folgenden im Frankfurter Rundschau-Artikel genannten Punkte konnten zwischenzeitlich (teil-)gelöst werden: "Innenstadt: Ob es Planungen für den Cityring gibt, möchte Ralph Lange wissen." Die Machbarkeitsstudie liegt vor. Auf dieser Grundlage hat der Magistrat in Teilbereichen die Planung aufgenommen. "Innenstadt: Wie soll die Gegend rund um den Hauptbahnhof fahrradfreundlicher werden, fragt Maxim." Bauliche Änderungen werden erst langfristig erfolgen. Mit dem viergleisigen Straßenbahnausbau vor dem Hauptbahnhof werden auch neue und zeitgemäße Radwege entstehen. Die Vorplanung wurde bereits durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. "Niederrad: Robin Galka möchte wissen, was für den Radverkehr im Stadtteil Niederrad getan werden soll, er hält die Gesamtsituation dort für problematisch" - Der Bau einer lichtsignalgeregelten Querung vom Mainuferweg zur Lyoner Straße ist seit 2023 umgesetzt. Siehe auch https://www.radfahren-ffm.de/738-0-Neue-Furt-am-Mainuferweg.html - Das Radverkehrskonzept für den Frankfurter Süden ist fertiggestellt und dient als Vorlage für eine Vielzahl von Verbesserungen im Radverkehrsnetz. - Für die Schwarzwaldstraße wird die Entwurfsplanung erstellt, wenn die SEF die Kanalplanung als Grundlage für die Entwurfsplanung der erforderlichen Gleisverlegung abgeschlossen hat. Zum Teil wurden 2024 bereits Verbesserungen umgesetzt. Siehe auch https://www.radfahren-ffm.de/794-0-Besser-zum-Waldstadion-kommen.html "Nieder-Erlenbach: Yannick Schwander fragt, wann der Radweg zwischen Nieder-Erlenbach und Nieder-Eschbach gebaut wird." Die Eröffnung des Radwegs steht unmittelbar bevor (voraussichtlich 03/2025). Siehe auch https://www.radfahren-ffm.de/751-0-Radweg-von-Nieder-Eschbach-nach-Nieder-Erlenb ach-ist-in-Bau.html "Heddernheim: Auf der Dillenburgerstraße, zwischen Maybachbrücke und Ortskern, sei der Radweg benutzungspflichtig, aber sehr schmal, oft liefen dort Fußgängerinnen und Fußgänger, so "SBi". Lässt sich da was tun?" Die Problemstelle ist seit 2023 behoben. Hier wurde zwischenzeitlich in beide Fahrtrichtungen eine Radspur eingerichtet. Siehe auch https://www.radfahren-ffm.de/772-0-Ein-Nordstrang-fuer-den-Radverkehr.html "Westliche Stadtteile: Wie lässt sich die Verbindung von Sossenheim nach Eschborn verbessern, fragt "FrankfurtWest"." Der Magistrat hat sich in dieser Angelegenheit an Hessen Mobil gewandt. Hessen Mobil hat aktuell angekündigt die Planung hierfür aufzunehmen und Maßnahmen ab 2026 umzusetzen: https://www.radfahren-ffm.de/836-0-Provisorischer-Radw eg-fuer-die-Siegener-Strasse.html "Bergen: Jockel Hofmann möchte wissen, ob die Vilbeler Landstraße, kurz vor Am Rebenborn bis zur Marktstraße, fahrradfreundlicher gestaltet werden könnte. Hinter den Seckbacher Gärten gebe es eine alte Schranke, die schwer zu umfahren sei. An der Ampel sei zu wenig Platz für den Radverkehr. Der Weg hinauf zur Marktstraße wäre mit einem Radweg sicherer, findet er." Hier wurde die alte Schranke geöffnet und rot-weiße Stahlabweiser eingebaut. Sämtliche Straßen im Stadtgebiet werden von der Polizei und der Unfallkommission beobachtet und im Falle einer Unfallhäufung werden diese dann behandelt. Die aufgeführten Problemstellen weisen nicht die Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle auf und werden somit nicht von der Unfallkommission behandelt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 29.11.2024, A 329 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 5, 6, 8, 10, 13, 16 Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO II, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 124 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 124 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 124 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage B 124 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 16 am 29.04.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 124 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP, Linke und BFF gegen CDU (= Zurückweisung) 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage B 124 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 38. Sitzung des OBR 13 am 29.04.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 124 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 26.05.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 124 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6171, 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 26.05.2025 Aktenzeichen: 66-2

  • Kostenlose Energiesparberatung - Kooperationsprojekt
    B
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.03.2025, B 125 Betreff: Kostenlose Energiesparberatung - Kooperationsprojekt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4994 - E 76/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Bisher wurden noch keine Umsetzungsmaßnahmen in Bezug auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024 vorgenommen. Dies liegt daran, dass sich aktuell der Entwurf einer weiteren Beschlussvorlage in der Abstimmung befindet, welcher deckungsgleiche Ziele verfolgt. Für den Austausch von nicht effizienten Haushaltsgeräten soll im Haushaltsjahr 2025 ein Betrag bereitgestellt werden, wodurch wesentlich mehr Haushalte als im vorliegenden Antrag angedacht gefördert werden können. Um die Ressourcen effizient zu nutzen und für den berechtigten Personenkreis keine Doppelstrukturen zu schaffen, erscheint die Zusammenführung der beiden Vorhaben sinnvoll. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 76 Bericht des Magistrats vom 04.08.2025, B 274 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.04.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 125 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Beratung) 36. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.05.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 125 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis, da der Ausschuss um eine genauere Beschreibung des im Bericht erwähnten Projekts bittet. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6172, 36. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 22.05.2025 Aktenzeichen: 51

  • Ring Politischer Jugend: Demokratiebildung fördern
    B
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.03.2025, B 126 Betreff: Ring Politischer Jugend: Demokratiebildung fördern Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.2025, § 5740 - E 89/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 12/25 - Zwischenbericht: Die Auszahlung der 15.000 € aus E 89 an den Ring Politischer Jugend (RPJ) in 2024 ist erfolgt. Aktuell befasst sich der Fachausschuss Kinder- und Jugendförderung des Jugendhilfeausschusses mit der Entwicklung einer Förderrichtlinie für Jugendorganisationen politischer Parteien in Abstimmung mit dem Ring Politischer Jugend. Die verschiedenen Bedingungen werden hierbei diskutiert und berücksichtigt. Die Auszahlung der 15.000 € für 2025 steht noch aus und soll nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 89 Bericht des Magistrats vom 13.01.2025, B 12 Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 284 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.04.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 126 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 23. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 19.05.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 126 dient zur Kenntnis. Beschlussausfertigung(en): § 6040, 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 24.04.2025 Aktenzeichen: 00-33-0

  • Sicherheitssperren ästhetisch anspruchsvoll gestalten
    B
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.03.2025, B 127 Betreff: Sicherheitssperren ästhetisch anspruchsvoll gestalten Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5589 - NR 79/21 CDU, NR 186/21 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 350/24 - Zwischenbericht: Die interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter Federführung des Mobilitätsdezernats prüft weiter die Möglichkeiten, wie Zufahrtssperren in Frankfurt am Main stadtgestalterisch und funktional ansprechend umgesetzt werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 23.06.2021, NR 79 Antrag vom 26.11.2021, NR 186 Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 350 Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 333 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 5 Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage B 127 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage B 127 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und Linke gegen GRÜNE, ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Zurückweisung) 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 26.05.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 127 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6173, 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 26.05.2025 Aktenzeichen: 66-0

  • „Frankfurt-Zuschlag“ für alle städtischen Bediensteten
    B
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.03.2025, B 128 Betreff: "Frankfurt-Zuschlag" für alle städtischen Bediensteten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5669 - NR 1084/24 Linke - Die Stadt Frankfurt am Main ist als Arbeitgeberin an den Tarifvertrag TVöD/VKA gebunden. Dieser enthält keine Regelung, die die Gewährung eines "Frankfurt-Zuschlags" an alle städtischen Tarifbeschäftigten ermöglicht. Ein "Frankfurt-Zuschlag" wäre somit eine übertarifliche Leistung. Die Stadt Frankfurt am Main ist jedoch aufgrund der Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) Hessen zur Tariftreue verpflichtet. Mit Beschluss der Mitgliederversammlung der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) vom 21.11.2008 wurde erstmalig den Mitgliedsverbänden befristet freigestellt, eine Arbeitsmarktzulage als übertarifliche Leistung in Einzelfällen zu gewähren, soweit es zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften im Einzelfall erforderlich ist. Diese Freigabe wurde zuletzt mit Beschlussfassung des Präsidiums des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Hessen vom 02.07.2024 bis 31.12.2028 verlängert und dahingehend modifiziert, dass ein solcher Einzelfall auch für Gruppen von Beschäftigten gegeben sein kann, sofern es sich um - vom Konkurrenzdruck wegen starker Nachfragen und fehlendem Arbeitskräfteangebot auf dem Arbeitsmarkt betroffene Beschäftigtengruppen oder - um ein gegenüber dem privaten lokalen Arbeitsmarkt erheblich nachteiliges Entgeltniveau handelt. Derzeit wird die Umsetzung der Gewährung einer Arbeitsmarktzulage an pädagogisches Fachpersonal geprüft. Die pauschale Gewährung eines "Frankfurt-Zuschlags" an alle städtischen Beamt:innen ist wegen der fehlenden gesetzlichen Regelung im Hessischen Beamtengesetz (HBesG) nach § 56 HBesG ebenfalls nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 20.12.2024, NR 1084 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6050, 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 05.05.2025 Aktenzeichen: 40-4

  • Kleingartenanlage „Kreuzerhohl“
    B
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.03.2025, B 129 Betreff: Kleingartenanlage "Kreuzerhohl" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5707 - OA 519/24 OBR 12 - 1. Bei der Vielfalt an Bauformen und Materialien, die heute angeboten werden, ist es erforderlich ein Mindestmaß an Übereinstimmung herzustellen, damit die Gärten als Teil einer Anlage erscheinen und nicht wie aneinandergereihte Einzelgärten. 2. Auflagen zu den Lauben einer neuen Kleingartenanlage werden in der Regel mit dem Entwurfskonzept zur Anlage abgestimmt und sind daher anlagenspezifisch. Neben dem prominenten Beispiel der Systemlaube nach Margarete Schütte-Lihotzky in der Römerstadt gibt es weitere Beispiele für neu gebaute Kleingartenanlagen aus verschiedenen Zeiten, an denen ein klares Laubenkonzept abzulesen ist. 3. Mit der Übergabe an den KGV Riedberg e.V. ist im April 2025 zu rechnen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 06.12.2024, OA 519 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 129 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 22.05.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 129 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) 39. Sitzung des OBR 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Die Vorlage B 129 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6174, 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 22.05.2025 Aktenzeichen: 67-1

  • Bolongaropalast - Sanierung und Neukonzeption hier: Integration der Porzellansammlung in das „Bolongaro-Museum“
    B
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.03.2025, B 130 Betreff: Bolongaropalast - Sanierung und Neukonzeption hier: Integration der Porzellansammlung in das "Bolongaro-Museum" Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5496 - NR 204/21 CDU, B 181/24 - Die Erstellung eines tragfähigen Nutzungskonzeptes für das Kronberger Haus, als ein wichtiges Teilsegment einer noch laufenden Machbarkeitsstudie, dauert an. In einem moderierten Workshop, unter Beteiligung aller interessierten Höchster Vereine, die sich im Vereinskreis engagieren, sowie städtischer Ämter, werden unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten wie die Entwicklung des "Hauses der Vereine und Initiativen" mit Begleitung durch ein Architekturbüro derzeit entwickelt und bewertet. Bekanntermaßen steht das Kronberger Haus unter Denkmalschutz, dessen kulturhistorische und baugeschichtliche Wertigkeit und Sichtbarkeit bei aller Überlegung zur Nachnutzung nicht vernachlässigt werden darf. In diesem Sinne wird eine für das laufende Jahr geplante bauhistorische Untersuchung durchgeführt, die den Grundstock bei jeglicher Umgestaltungsabsicht des Gebäudes darstellen. Der Magistrat hat sich bereits in früheren Berichten zu Sanierungsbedürftigkeit des Kronberger Hauses geäußert. Erste Maßnahmen können nach vollständigem Auszug des Porzellanmuseums erfolgen. Die dazu notwendigen Planungsschritte werden in einem nächsten Schritt definiert und die erforderlichen Planungsmittel geschätzt. Die Einstellung von Planungsmitteln in den Haushalt erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 08.12.2021, NR 204 Bericht des Magistrats vom 13.05.2024, B 181 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 130 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 27.05.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 130 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) 36. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.05.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 130 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6175, 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 27.05.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • Mülltrennung - Welche Schuhe trägt der Schuster?
    B
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.03.2025, B 131 Betreff: Mülltrennung - Welche Schuhe trägt der Schuster? Vorgang: A 332/25 BFF-BIG Zwischenbericht: Die Trennung und Entsorgung des in der städtischen Verwaltung und in städtischer Gesellschaften anfallenden Abfalls ist nicht zentral geregelt und erfolgt daher nicht einheitlich. Aus diesem Grund wurden die verschiedenen städtischen Stellen angeschrieben und um Beantwortung der in der Anfrage aufgeführten Fragen gebeten. Leider liegen noch zu wenige Rückmeldungen vor, um die Anfrage zu beantworten. Die städtischen Stellen, von denen bisher keine Antworten vorliegen, wurden nochmals angeschrieben und zur Beantwortung aufgefordert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 09.01.2025, A 332 Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 238 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 131 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6041, 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 24.04.2025

  • Erweiterungsflächen des Markuskrankenhauses nur für den Klinikbetrieb, Wohnungen für Beschäftigte und direkt mit dem Krankenhausbetrieb verbundene Dienstleistungen nutzen
    B
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.03.2025, B 132 Betreff: Erweiterungsflächen des Markuskrankenhauses nur für den Klinikbetrieb, Wohnungen für Beschäftigte und direkt mit dem Krankenhausbetrieb verbundene Dienstleistungen nutzen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.2025, § 5736 - NR 544/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 4 /25 - Zwischenbescheide des Magistrats vom 21.08.2025 und 12.01.2026 Der Beschluss ist weiter in Umsetzung. Der Tauschvertrag mit der AGAPLESION Frankfurt Diakonie Kliniken gemeinnützige GmbH ist nun final verhandelt und bereit zur notariellen Beurkundung. Die Tauschfläche für die Stadt soll in die bereits bestehenden Erbbaurechte auf dem Klinikgelände aufgenommen werden. Im Zuge dieser Neuaufnahme werden die bestehenden Erbbauverträge aktualisiert und die vielen Nachträge konsolidiert zu einem einheitlichen Vertragswerk. Diese Anpassungen finden aktuell noch statt und bedürfen der finalen Prüfung und Freigabe. Das Ziel der Parteien ist nun zeitnah, sowohl den Tauschvertrag als auch die Konsolidierung der Erbbaurechts-Bestandsverträge, in einem gemeinsamen Notartermin zu beurkunden. Die Sicherung der städtischen Tauschfläche für ausschließlich klinikaffine Nutzungen (Ergänzungsbeschluss der Stadtverordneten) wird über eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit abgesichert und damit rechtssicher umgesetzt. Die Parteien planen im 1. Quartal 2025 die notarielle Beurkundung abzuschließen. Ergänzung Neu: Die Tauschpartner haben den Tauschvertrag endverhandelt und wollen den Vertrag nun beurkunden. Der gemeinsame Ergänzungsbeschluss NR 544 zur ausschließlichen Verwendung des städtischen Grundstücks für Klinikbetrieb bzw. Beschäftigtenwohnen wurde entsprechend vertraglich umgesetzt und über eine Dienstbarkeit zusätzlich abgesichert. Im Zuge dieser Festlegung der einheitlichen "Kliniknutzung" der Tauschflächen (auch über das laufende B-Plan-Verfahren) ist die ursprünglich von der städtischen Wertermittlungsstelle höherwertige Einstufung der städtischen Fläche als "eventuelle Seniorenresidenz" hinfällig. Die ursprünglich im Gutachten und in der Magistratsvorlage errechnete Wertdifferenz der Tauschflächen besteht somit nicht mehr. Im Vergleich zu der genehmigten Magistratsvorlage besteht damit kein Herauszahlungsanspruch zu Gunsten der Stadt mehr (151.840,- €), da die Tauschflächen nun alle gleichwertigen Nutzungen (Klinik) unterliegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.12.2022, NR 544 Bericht des Magistrats vom 26.04.2024, B 160 Bericht des Magistrats vom 06.01.2025, B 4 Bericht des Magistrats vom 18.05.2026, B 171 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO II, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 132 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 27.05.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 132 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO II, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 132 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 132 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat) 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 132 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat) Beschlussausfertigung(en): § 6195, 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 27.05.2025 § 6745, 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 28.10.2025 § 7284, 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 24.02.2026 Aktenzeichen: 23-12

  • Fachkräfte sichern für Klimaschutz und Energiewende
    B
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.03.2025, B 133 Betreff: Fachkräfte sichern für Klimaschutz und Energiewende Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5644 - NR 710/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 306/24 - Im Antrag NR 710 werden Fragen, wie auch Handlungsaufforderungen formuliert. Im Folgenden wird der aktuelle Kenntnisstand dazu knapp dargestellt und Handlungsansätze aufgezeigt: 1. Auftrag an den Magistrat, die für eine Fachkräfte-Offensive im Bereich Klimaschutz und Energiewende besonders relevanten Akteur*innen in Frankfurt und der Region Rhein/Main zeitnah zu einem geeigneten Austauschformat einzuladen, um gemeinsam nach Möglichkeiten zu suchen, wie der aktuelle und bis 2035 weiter zunehmende Fachkräftemangel in der Klimaschutz- und Energiewende-Branche schnellstmöglich und wirksam in Frankfurt behoben werden kann. Zu 1: Die Stadt Frankfurt am Main hat sich dazu bekannt, bis 2035 Klimaneutralität zu erreichen. Dazu bedarf es Fachkräfte, die diesen Umbau in der Fläche umsetzten. Aktuell steht der Ausbildungs- und Arbeitsmarkt im Zeichen besonderer Krisenereignisse. Die Corona-Pandemie hat in vielen Ausbildungsberufen und Geschäftsbereichen zu Abwanderungen in andere Bereiche geführt. Die Erholung der Wirtschaft wurde zusätzlich durch die in Folge des Ukraine-Kriegs steigende Inflation und den Wegfall niedriger Zinsen abgeschwächt. Mit der Dekarbonisierung verschiebt sich zusätzlich die Angebots- und Nachfragesituation auf dem Arbeitsmarkt (Vgl. Fachkräftestrategie Bundesregierung, S. 10). Frankfurt am Main ist auf Grund seiner Wirtschaftskraft und als urbaner Raum in der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main im Bundesvergleich gut aufgestellt. Gerade deshalb steht die Stadt seit langem in engem Austausch mit den Vertreter*innen der Arbeitgeber*innen, der Arbeitnehmer*innen, einzelnen Unternehmen und nicht zuletzt den städtischen Gesellschaften wie der Mainova. Gerade die Nachwuchsförderung wird dort als Schlüssel für eine erfolgreiche Zukunft angesehen. Deswegen hat das Thema Ausbildung junger Menschen bei der Mainova einen besonderen Stellenwert, gerade vor dem Hintergrund der Energie- und Wärmewende. Auch deshalb steigen dort die Ausbildungszahlen in diesem Bereich stark an. Wichtig ist hierbei auch, dass in enger Abstimmung mit Universitäten ebenfalls eine Vielzahl dualer Studiengänge angeboten wird. Diese Beziehungen werden von Seiten der Stadt fortwährend ausgebaut, wenn es um das immer wichtig werdende Thema des Klimaschutzes und dessen effektive Umsetzung geht. Dabei werden die Beruflichen Schulen in unserer Trägerschaft aktiv in Ihren Belangen unterstützt. Berücksichtigt wird dabei außerdem, dass der Einsatz und die Nachfrage von Berufen mit Green Skills, nicht nur von den ausgebildeten Fachkräften selbst abhängt, sondern im Kontext von konkreten Maßnahmen, etwa im Bausektor, steht. So hängt der Einbau von Wärmepumpen nicht nur von verfügbaren Fachkräften ab, sondern auch von Genehmigungsverfahren, die länger dauern, wenn sich die Fachkräfteknappheit - etwa in der Bauplanung und -überwachung - verschärft (Vgl. Fachkräftestrategie Bundesregierung, S. 13). Die Projekte des Masterplans Industrie der Stadt Frankfurt am Main auf dem Handlungsfeld Arbeit und Qualifizierung sollten weiter ausgebaut und dezernatsübergreifend in die weitere Umsetzung überführt werden. Damit die Vielfalt einzelner Maßnahmen und Sektoren strategisch für mehr Klimaschutz zusammenwirken können, wird geprüft werden, ob über bestehende Netzwerke hinaus weitere etabliert werden müssen. 2. Auftrag an den Magistrat, sich bei den Planungen zum "Campus für berufliche Bildung" in Rödelheim dafür einzusetzen, dass der Schwerpunkt auf Ausbildungsgänge im Bereich Klimaschutz und Energiewende (insbes. Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik sowie Solartechnik-Anlagen) gelegt und diese aus der Philipp-Holzmann-Schule übernommen werden. Zudem soll ein zukunftsweisendes Schulungscenter für Wärmepumpen und Technik zur regenerativen Wärme-/Energieversorgung entstehen. Zu 2: Die Planungen zum "Campus für Berufliche Bildung" finden in einer engmaschigen Abstimmung zwischen der Stadt Frankfurt als Schulträgerin, der Philip-Holzmann-Schule, der Handwerkskammer, den Unternehmen in der Region und dem Staatlichen Schulamt statt. Der Campus soll durch ein integriertes Bildungskonzept eine innovative, interdisziplinäre und phasenübergreifende Aus- und Weiterbildung bieten. Die Schule plant ihr Profil im Bereich Ökologie weiter zu stärken und die Schulform "Berufliches Gymnasium" um den Schwerpunkt Umwelttechnik zu erweitern. In diesem Rahmen ist es nicht geplant, Ausbildungsgänge wegfallen zu lassen. Auf dem Gelände wird es diverse innovative Ansätze geben, in denen neue Formen der Ausbildungsganggestaltung angewendet werden. In der Phase Null wurden funktionale und baustrukturelle Ideen skizziert, die grundlegend für die Gebäudekonzeption sind u.a. Fassaden- und Dachbegrünung, innovatives Bauen zeigen, neue Technologien erproben. Zukunftweisende Technik, die in den kommenden Jahren nachgefragt sein wird, wie etwa die Wärmepumpe, wird hier praxisnah vermittelt. Es wird ein Cluster für den Bereich der Anlagenmechanik entstehen. Die Anlagenmechanik wird die innovative und technische Infrastruktur des Campus als Lern- und Anschauungsobjekt nutzen. Zusätzlich werden Labore für Sanitär- und Umwelttechnik zur Verfügen stehen. Insgesamt wird dort die Breite des Bildungsangebotes vom Einstieg in die berufliche Bildung, über die duale Ausbildung bis hin zu studienqualifizierenden vollschulischen Bildungsgängen in einem neuen Gebäude angeboten werden. Dies wird von einem neuen Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main ergänzt, in dem von praxisnahen Unterweisungen für Lehrlinge bis zur Meisterausbildung ein ebenso breites Angebot gemacht werden wird. Die Kooperation dieser Institutionen ist Teil des Konzepts, was auch die gemeinsame Nutzung der Infrastruktur und Geräte miteinschließt. 3. Auftrag an den Magistrat, sich beim hessischen Kultusministerium als Vertretung im Bund-Länder-Koordinierungsausschuss "Ausbildungsordnungen/Rahmenlehrpläne" der KMK (Kultusministerkonferenz) dafür einzusetzen, dass die Rahmenlehrpläne für die Berufsausbildung im Bereich Klimaschutz und Energiewende weiterhin kontinuierlich und angemessen weiterentwickelt werden, damit sie den rasanten technischen Fortschritt bei der Anlagentechnik und die zunehmende Ausdifferenzierung der Berufsbilder abbilden können. Diesem Erfordernis soll auch das hessische Kultusministerium bei der Umsetzung des Rahmenlehrplans in einen eigenen Lehrplan für Hessen nachkommen. Zu 3: Wir teilen die Einschätzung, dass der technische Fortschritt im Kontext des Klimaschutzes und der Energiewende rasant voranschreitet. Als Schulträgerin setzten wir uns gegenüber dem Hessischen Kulturministerium über unsere kommunalen Vertretungsorgane beim Hessischen Städtetag dafür ein, dass diese Thematik so berücksichtigt wird, dass Ausbildungsgänge am Zahn der Zeit bleiben. Wir werden diese Anregungen auch weiterhin in unsere kommunalen Vertretungsorgane einbringen. 4. Auftrag an den Magistrat, zu prüfen und berichten, in welcher Form Schüler*innen an Frankfurter Schulen (insbesondere 9. und 10. Klasse aller Schulformen) über die Chancen und Möglichkeiten von Ausbildungsberufen im Bereich Klimaschutz und Energiewende in Frankfurt/Rhein-Main informiert werden. Dafür sollen Angebote des Berufsinformationszentrums der Arbeitsagentur, Angebote zur aufsuchenden Berufsberatung in Schulen, Berufspraktika in Handwerksbetrieben, Berufsbildungsmessen usw. betrachtet werden. Zu 4: In Frankfurt am Main werden Jugendliche am Übergang zu Ausbildung, höheren Bildungsabschlüssen und Berufen dabei unterstützt, den für sie passenden Bildungsweg zu finden. Dabei steht das Individuum mit den eigenen Präferenzen und Fähigkeiten im Fokus. Gleichzeitig werden Chancen und Risiken von Bildungswegen angemessen vermittelt. Zur Umsetzung dieser Aufgaben unterstützt die Stadt Frankfurt am Main auch Angebote der Jugendhilfe. An 25 Schulen mit dem Förderprogramm Jugendhilfe in der Schule wird das Frankfurter Ausbildungsprogramm (FAP) der Gesellschaft für Jugendbeschäftigung (GJB) umgesetzt. Jeder dieser Schulen ist ein/eine feste/r Berater*in zugeordnet, die Schüler*innen darin unterstützt, den Anschlusswunsch einer Ausbildung umzusetzen. Neben der individuellen Beratung und Unterstützung der Schüler*innen beim Bewerbungsprozess, kooperiert die GJB mit Kammern, Berufsinnungen und Verbänden. Gemeinsam mit diesen Akteuren werden Berufsinformationsveranstaltungen, Betriebsbesichtigung, Praxistage, berufsbezogene Bewerber*innen Speed-Datings, u.a. angeboten. Die Berater*innen des FAP bilden sich stetig weiter und sind stets informiert über neue Berufe, um diese Informationen an die Schüler*innen, Lehrkräfte und Eltern zu vermitteln. Die Themen Klimaschutz und Energiewende spielen in allen Berufsfeldern eine immer größere Rolle und fließen in die Vorstellung der Berufsfelder bzw. Ausbildungsberufe mit ein, wie z.B. beim Elektroniker*in - Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik, Fachkraft für Abfallwirtschaft, etc. Letzte Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung aus dem Jahr 2023 zeigen, dass sich Jugendliche immer häufiger für Berufe mit sogenannten Green Skills entscheiden, wobei der Bedarf an Fachkräften aktuell noch schneller steigt (Vgl. IAB IAB-KURZBERICHT 19|2023). Auf der jährlichen Berufsmesse Einstieg in Frankfurt stellen nicht nur die Kammern und Berufsverbände ihre Angebote vor, sondern insbesondere Firmen informieren Interessierte direkt über ihre Arbeitsfelder und die jeweiligen Ausbildungsberufe. Auch hier werden Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte über verschiedene Ausbildungsberufe informiert. Die Schulen haben neben der Berufsberatung verschiedene weitere Möglichkeiten ihre Schüler*innen über neue Berufe zu informieren, hierzu gehört z.B. der M+E Info Truck von Hessenmetall, der gebucht werden kann und die Schule besucht, damit Schüler*innen sich direkt vor Ort erlebnisorientiert über Ausbildungsberufe in der Elektro- und Metallwirtschaft informieren können. Ein Besuch im Berufsinformationszentrum (BIZ) der Agentur für Arbeit ist zudem für die meisten Schulen bereits seit Jahrzehnten obligatorisch. Außerdem werden von Seiten des Frankfurter Klimareferats in Kooperation mit dem Verein Umweltlernen in Frankfurt e.V. Bildungseinheiten für Kindertageseinrichtungen, Schulen aller Schulformen und Fortbildungen für Lehrkräfte angeboten. Um dem Fachkräftemangel in Zukunft entgegenzuwirken, wird ein spezielles Konzept für den Bereich der beruflichen Bildung für Schulklassen entwickelt. Hier werden insbesondere Berufe der "grünen Arbeitswelt" vorgestellt und die Kooperation mit Schulen forciert. Für die kommenden Jahre wird dieses Angebot verstetigt und ausgeweitet. 5. Auftrag an den Magistrat, sich bei den Hochschulen in Frankfurt und der Region Rhein/Main dafür einzusetzen, dass im Rahmen der Beratung von Studienabbrecher*innen attraktive Angebote zur Vermittlung in Ausbildungsberufe im Bereich Klimaschutz und Energiewende eingeführt bzw. etabliert werden. Zu 5: Die Hochschulen gehören zu den unter Punkt 1 genannten wichtigen Akteur*innen mit Bezug zu den Themen Klimawandel und Energiewende. Entsprechend sollten sie bei der Gestaltung des Ausbildungsmarktes einbezogen werden. Auch der Berufsbildungsbericht 2023 des BMBF stellt einen Zusammenhang zwischen der Entwicklung des Berufsbildungsmarktes und der Zahl der Studienabbrüche her. Die hohe Zahl an unbesetzten Ausbildungsplätzen bei gleichzeitig hohen Abbrecherquoten im Hochschulbereich wirkt dabei als Wachstumsbremse mit Blick auf die Herausforderungen der Transformation im Rahmen der Klimawende. Die hohe Bedeutung betrieblicher Ausbildungen wird in ihrer Bedeutung für die Fachkräfteversorgung unterstrichen (Vgl.: Berufsbildungsbericht 2023, S. 134). Die klare Empfehlung zur Stärkung der dualen Ausbildung gerade im Kontext von Berufen mit Bezug zum Klimawandel ist daher ein Leitmotiv, dass in den Austauschprozess mit den relevanten Akteuren*innen in der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main eingebracht wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 27.06.2023, NR 710 Bericht des Magistrats vom 12.08.2024, B 306 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 22.04.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 133 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Votum im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 133 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Zurückweisung) 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 28.04.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 133 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6042, 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 28.04.2025 Aktenzeichen: 79-3

  • Gebäudebrüter-Nistmöglichkeiten an städtischen Gebäuden
    B
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.03.2025, B 134 Betreff: Gebäudebrüter-Nistmöglichkeiten an städtischen Gebäuden Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5328 - E 153/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 177/24 - Im Magistrat werden Nisthilfen vom Umweltamt für Neubaumaßnahmen bereitgestellt und finanziert. Der Magistrat steht hierzu mit fachkundigen Ansprechstellen (u. a. mit dem Naturschutzbund Deutschland) in Verbindung. Das Ziel des Magistrats ist es, für die kommende Brutsaison Nisthilfen für Höhlenbrüter und Fledermäuse einzusetzen. Aktuell wird am Standort Braubachstraße 35/33a (nahe dem Römer) der Aufbau der genannten Nisthilfen für Höhlenbrüter und Fledermäuse vorangetrieben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 153 Bericht des Magistrats vom 06.05.2024, B 177 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage B 134 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 27.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 134 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6176, 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 27.05.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • IT-Probleme der Schulen ernst nehmen und beheben
    B
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.03.2025, B 135 Betreff: IT-Probleme der Schulen ernst nehmen und beheben Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5631 - NR 857/24 CDU - Zu 1. Der Magistrat ist bemüht, zum Abschluss der IT-Rollouts an den Frankfurter Schulen sicherzustellen, dass die an den Schulen verteilten Geräte voll funktionsfähig sind. Aufgrund der derzeit sehr heterogenen baulichen Voraussetzungen (insbesondere der Verkabelung mit Strom und Netzwerk) ist dies jedoch nicht immer vollumfänglich möglich. So werden, um Geräte nutzbar zu machen beispielsweise unabsehbare infrastrukturelle Maßnahmen erforderlich. Alle offenen Punkte werden für die Nachbearbeitung in einem abschließenden Übergabeprotokoll festgehalten. Zu 2. Die Schulen werden nach einem IT-Rollout über ausstehende Nacharbeiten schriftlich informiert. Durch die Einbindung des IT-Schulsupports ist sichergestellt, dass potenzielle Probleme zeitnah behoben werden können. Es ist angedacht, dass erforderliche Nacharbeiten zukünftig in einem gemeinsamen Termin zwischen den Schulvertretern und dem IT-Schulsupport persönlich besprochen werden. Zu 3. Von den insgesamt 4.180 in den Frankfurter Schulen verbauten WLAN Accesspoints konnten aktuell 98 Stück noch nicht abschließend installiert werden, da durch das Amt für Bau und Immobilien fehlende Anschlüsse noch nachzurüsten oder defekte Netzwerkdosen auszutauschen sind. Die Endmontage wird unmittelbar nach Abschluss dieser Arbeiten durch das Schulamt veranlasst. Sämtliche Accesspoints befinden sich bereits vor Ort und sind nach Installation sofort betriebsbereit. Störungstickets, die auf eine mangelnde Stabilität des WLAN Signals hindeuten, liegen dem Amt für Informations- und Kommunikationstechnik nicht vor. Zu 4. Eine Unterscheidung der Benutzer-Logins steuert aktuell nur Berechtigungen für den Zugriff auf Daten. Eine benutzerbezogene Steuerung nach Inhalten und Datenvolumina ist technisch aktuell nicht möglich, da ein zentraler Internetproxy eingesetzt wird, der nicht nach Benutzeranmeldung unterscheidet. Der Inhaltsfilter ist zudem ebenfalls zentral für alle Schulen konfiguriert und lässt keine Trennung nach Schule oder Benutzergruppe zu. Es ist aber möglich, dass in einem EDV-Fachraum die Lehrkraft den Internetzugang aller Schülerinnen- und Schüler-PCs sperrt und wieder erlauben kann. Zu 5. Alle Frankfurter Schulen sind mit einer Datenverkabelung gemäß Cat6 oder Cat7 ausgestattet. Diese sind zertifiziert und gigabitfähig. Zudem ist die Funktionsfähigkeit im Rahmen der Abnahme durch Messprotokolle nachgewiesen worden. Es lässt sich erfahrungsgemäß leider nicht ausschließen, dass im Laufe der Jahre Beschädigungen an der Infrastruktur auftreten oder Anschlussdosen nicht mehr zuverlässig funktionieren. In der Regel wird das Amt für Bau und Immobilien dann durch das Stadtschulamt mit der Instandsetzung beauftragt. Eine Bandbreite von 10 Gbit/s im Clientbereich ist weder notwendig noch sinnvoll. Alle an einem Switch angebundenen Endgeräte teilen sich den Glasfaser Uplink zum Schul-Coreswitch und danach die LWL Anbindung der Schule an den städtischen Backbone. Von daher sind 100 Mbit/s vollduplex für Anwendergeräte vollkommen ausreichend und gelebte Praxis in allen Frankfurter Schulen. Es sei angemerkt, dass die im Antrag genannten 10Gbit/s mittels Kupferkabel nur über eine Strecke von ca. 15m übertragbar sind. Die vom Amt für Informations- und Kommunikationstechnik eingesetzten Netzwerkkomponenten sind ausreichend bemessen und werden regelmäßig durch aktuelle Geräte ersetzt. Eine Überlastung ist nicht erkennbar. Zu 6. Es wird weiterhin mit Hochdruck an der Umsetzung des DigitalPaktes gearbeitet. Dieser umfasst die Maßnahmen zur Ausstattung mit WLAN, mobilen Endgeräten, Präsentationstechnik und Infrastruktur für den Betrieb an den Schulen. Die größte noch abzuwickelnde Maßnahme ist dabei die Präsentationstechnik. Bisher konnte die Präsentationstechnik nur an einer begrenzten Anzahl von Schulen umgesetzt werden, da zum einen die Personalressourcen für die Schwerpunkte WLAN etc. gebunden waren und die Lieferanten gerade bei den interaktiven Tafelsystemen ihre Produktionskapazitäten steigern mussten. Es ist weiterhin geplant, alle Frankfurter Schulen im Rahmen des Digitalpaktes mit Präsentationstechnik zu versorgen. Hier bedurfte es der Klärung mit allen rund 170 Schulen, ob die ursprünglichen Anträge bzw. gemeldeten Bedarfe aus dem Jahr 2020 noch Bestand haben oder ob es zwischenzeitlich Anpassungen benötigt. 50 Liegenschaften wurden erfolgreich mit ca. 530 interaktiven Tafelsystemen und 370 Beamern ausgestattet. An rund 85 Liegenschaften wurden Bestellungen ausgelöst bzw. befinden sich im Bestellprozess. An rund 40 Schulen werden derzeit die Bestellungen vorbereitet bzw. abschließenden Gespräche geführt. Zu 7. Die Lehrerendgeräte wurden ab der zweiten Hälfte des Jahres 2021 nach Vorgaben (Standardwarenkorb) des Landes/Hessischen Kultusministeriums beschafft und ausgeliefert. Für den Betrieb und Support stand für 2021 nur ein begrenztes Budget von 6,8 Mio. Euro für ganz Hessen zur Verfügung. Wie lange die Mittel über 2021 hinaus ausreichen würden, war unbekannt. Dies sollte in den künftigen Haushaltsplanungen des Landes Berücksichtigung finden. Weiterhin sollte 2021/2022 ein langfristiges Konzept zur Finanzierung und Organisation von Support und Ersatzbeschaffungen der Leihgeräte für Lehrkräfte unter Federführung des Hessischen Kultusministeriums erarbeitet und mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt werden. Vor diesem Hintergrund hatte sich das Stadtschulamt dazu entschieden, vorerst alle Geräte in das Supportangebot der ekom21 (über das Kultusministerium vereinbart und bereitgestellt) zu überführen, anstatt den Support bei noch fehlender Konzeptionierung und ungesicherter Finanzierung selbst zu übernehmen. Eine Aufnahme in das pädagogische Netz und damit in den Support der Stadt, hätte nach erfolgter Konzeptionierung und einhergehender Finanzierung erfolgen können. Das Konzept wurde allerdings nicht erstellt und die Endgeräte laufen bis Ende 2024 sukzessiv aus der Hardwaregewährleistung aus. Im Koalitionsvertrag der Landesregierung ist vorgesehen, eine Ausstattung mit mobilen Endgeräten zur zeitgemäßen Unterrichtsgestaltung für Lehrkräfte sicherzustellen. Dazu ist aus Sicht des Stadtschulamtes eine sinnvolle Konzeptionierung und zugehörige Finanzierung des Landes Hessen gemeinsam mit den Schulträgern und kommunalen Spitzenverbänden erforderlich. Ob und wann das umgesetzt wird ist dem Magistrat nicht bekannt. Zu 8. Es gibt bereits diverse Gremien, um die von Schul-IT betroffenen Parteien regelmäßig zusammenzubringen. So gibt es bspw. das IT-Beauftragten (ITB) Treffen mit dem Stadtschulamt und dem Medienzentrum Frankfurt. Weiterhin stimmt sich das Stadtschulamt regelmäßig mit den Ämtern Amt für Informations- und Kommunikationstechnik sowie dem Amt für Bau und Immobilien ab und transportiert hier u.a. die Inhalte aus dem ITB-Treffen und umgekehrt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 24.01.2024, NR 857 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 28.04.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6051, 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 28.04.2025 Aktenzeichen: 40-1

  • Jugendhaus Nieder-Eschbach/Am Bügel hier: Sanierung des Gebäudes
    B
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.03.2025, B 136 Betreff: Jugendhaus Nieder-Eschbach/Am Bügel hier: Sanierung des Gebäudes Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5476 - OA 501/24 OBR 15 - Der Magistrat strebt, entsprechend des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024(§ 5476), die Beschleunigung der zur Sanierung laufenden dringenden Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung des gesamten Jugendhauses am Bügel an. Die wesentlichen Sanierungsmaßnahmen beziehen sich explizit auf die Wiedernutzbarmachung aller Räume innerhalb des Jugendhauses. Diese sind bekanntlich aufgrund erheblicher Mängel beim Brandschutz und im Bereich Elektro seit 2022 teilweise für die Nutzung gesperrt. Die Durchführung dieser Sanierungsmaßnahmen hat Priorität. Eine signifikante Verbesserung der Situation der Nutzenden wird bis Sommer 2026 erreicht werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 01.11.2024, OA 501 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 15 am 25.04.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 136 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 27.05.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 136 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6177, 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 27.05.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • Wie geht es weiter mit der Fürstenberger Realschule und dem Elisabethengymnasium?
    B
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.03.2025, B 137 Betreff: Wie geht es weiter mit der Fürstenberger Realschule und dem Elisabethengymnasium? Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5641 - OA 512/19 OBR 3, B 185/24 - Zwischenbescheide des Magistrats vom 21.08.2025, 12.01.2026 und 12.03.2026 Zu a): Der Magistrat hat für das derzeitige Gelände der Außenstelle der Elisabethenschule eine Machbarkeitsstudie beauftragt. Zu b): Ein Zeitplan für den Ablauf der geplanten Baumaßnahmen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden. Zu c): Es ist geplant, die Fürstenbergerschule von zwei auf drei Züge zu erweitern. Die Machbarkeitsstudie ist in Varianten für eine Schule zur Zwei- und Dreizügigkeit ausgelegt. Der Bedarf für diesen Standort wird derzeit validiert. Zu d): Eine Erhöhung der Zügigkeit der Elisabethenschule ist im Rahmen der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans zu beschließen. Ein endgültiger Entschluss fällt dann, wenn die zusätzlichen Räume im derzeitigen Gebäude der Fürstenberger Realschule zur Verfügung stehen. Zu e): Nach der Sanierung der Elisabethenschule wurde ein überwiegender Teil der Containeranlage auf dem Schulhof nicht abgebaut und ist für die Elisabethenschule weiterhin nutzbar. Sobald alle notwendigen Vorabstimmungen getroffen wurden, wird der weitere Bedarf ermittelt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.12.2019, OA 512 Bericht des Magistrats vom 13.05.2024, B 185 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 137 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie FDP (= Enthaltung) 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 26.05.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 137 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 27.10.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 137 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 137 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, 4 CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; 1 CDU (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6178, 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 26.05.2025 § 6746, 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 27.10.2025 § 7285, 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 23.02.2026

  • Bebauungsplan Nr. 908 - Südlich Am Riedsteg hier: Satzungsbeschluss - § 10 BauGB
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    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 58 Betreff: Bebauungsplan Nr. 908 - Südlich Am Riedsteg hier: Satzungsbeschluss - § 10 BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.11.2021, § 819 (M 132) Aus Rechtsgründen wird der Text dieser Vorlage auf Veranlassung des Magistrats im Internet nicht öffentlich dargestellt. Anlage 1_BPlan_Textteil (ca. 11,2 MB) Anlage 2_Begruendung (ca. 11,6 MB) Anlage Satzung_S01-S03 (nicht öffentlich - ca. 474 KB) Anlage Satzung_S04-S100 (nicht öffentlich - ca. 12,6 MB) Anlage Satzung_S101 (nicht öffentlich - ca. 171 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.09.2021, M 132 Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6904 Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6905 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 13 Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt; Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Annahme) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 13 am 29.04.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 58 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6133, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 61-01

  • Umgestaltung der Düsseldorfer Straße inklusive der Haltestelle „Platz der Republik“ hier: Genehmigung der Vorplanung und Freigabe von Planungsmitteln der Lph. 3 bis 5
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    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 59 Betreff: Umgestaltung der Düsseldorfer Straße inklusive der Haltestelle "Platz der Republik" hier: Genehmigung der Vorplanung und Freigabe von Planungsmitteln der Lph. 3 bis 5 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 21.03.2024, § 4567 (M 17) I. Es dient zur Kenntnis, dass a) diese Vorplanung an die beschlossene Vorplanung "4-gleisiger Ausbau der Straßenbahnhaltestelle ‚Hauptbahnhof' und Umbau des Verkehrsraums am Hauptbahnhofsvorplatz" (§ 4567 vom 21.03.2024) anknüpft, b) diese Vorlage den an die Planungen am Hauptbahnhof angrenzenden nördlichen Anschlussraum in der Düsseldorfer Straße bis einschließlich Platz der Republik betrachtet, c) diese Vorlage die unmittelbaren Anschlussbereiche in Richtung Karlstraße, Poststraße und Richtung Straßenbahnhaltestelle anpasst. II. Der in der Anlage vorgelegten Vorplanung für die Umgestaltung der Düsseldorfer Straße inklusive der Haltestelle Platz der Republik wird zugestimmt. III. Der Magistrat wird beauftragt, a) das Projekt auf Basis der Vorplanung mit Priorität baureif weiterzuentwickeln, die erforderlichen Finanzmittel in künftigen Haushalten im Rahmen der Eckwerte zu berücksichtigen und zügig eine Bau- und Finanzierungsvorlage zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen, b) die verkehrlichen Anpassungsnotwendigkeiten der durch die Umgestaltung des Planungsraum erforderlichen Verkehrsveränderungen und -verlagerungen im quartiersübergreifenden Verkehrsnetz zu untersuchen, um negative Auswirkungen zu antizipieren und diesen entsprechend gegenwirken zu können. IV. Es ist beabsichtigt, dass a) die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) Vorhabenträgerin im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) für das Projekt "Umgestaltung der Düsseldorfer Straße inklusive der Haltestelle Platz der Republik" werden soll, b) sowie ergänzend neben der Durchführung des Bauprojektes "Umgestaltung der Düsseldorfer Straße inklusive der Haltestelle Platz der Republik" den Umbau des Verkehrsraums in der Düsseldorfer Straße nordwestlich anschließend an den Hauptbahnhofsvorplatz, einschließlich Platz der Republik, übernehmen soll, um eine Ausführung des Gesamtkonzeptes aus einer Hand zu ermöglichen. Der VGF wird daher die Befugnis eingeräumt, die für die Erstellung der baureifen Planung erforderliche Bestandserfassung auszuführen. Die Planung umfasst neben den Anlagen und Bauwerken der Straßenbahn auch die erforderlichen Planungen für die Verkehrsanlagen, die durch den Ausbau der Straßenbahnanlage bedingt sind, sowie die damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben aus Projektleitung, Koordination und Abstimmung der Verkehrsplanung mit den Fachämtern und Organisationen der Stadt Frankfurt am Main. V. Der Magistrat wird deshalb beauftragt, die VGF mit einer Planungsvereinbarung für das Projekt "Umgestaltung der Düsseldorfer Straße inklusive der Haltestelle Platz der Republik" mit folgenden wesentlichen Eckpunkten zu beauftragen und soweit erforderlich zu bevollmächtigen: a) in Abstimmung mit den städtischen Fachstellen eine baureife Planung für die Straßenbahnanlagen auf Grundlage der hier vorgelegten Vorplanung mit den zugehörigen Plänen und Kostenanschlägen und damit zusammenhängende Aufgaben im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu erstellen, b) die Genehmigungsunterlagen aufzustellen und das Verfahren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzuleiten, c) die baureife Planung mit den zugehörigen Plänen und Kostenanschlägen und damit zusammenhängende Aufgaben für die in Verbindung mit der Straßenbahntrasse in der Düsseldorfer Straße und im Knotenpunkt Platz der Republik sowie der Straßenbahnhaltestelle Platz der Republik stehenden Straßenverkehrsanlagen im Namen und Auftrag der Stadt zu erstellen, d) im Rahmen der mit der DB AG vereinbarten Projektstruktur die Projektleitung des Projekts inkl. der Straßenverkehrsanlagen sowie die Koordination und Abstimmung der Verkehrsplanung mit den Fachämtern und Organisationen der Stadt Frankfurt am Main zu erbringen und zu gegebener Zeit der Stadtverordnetenversammlung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss vorzulegen, e) zu prüfen, ob die Maßnahme mit Bundes- oder Landesmitteln förderfähig ist (GVFG /FAG/MobiFöG), entsprechende Förderanträge zu stellen und die notwendige Nutzen-Kosten-Untersuchung durchzuführen. VI. Es werden Mittel in Höhe von 860 T€ bewilligt und freigegeben. Die Verteilung der Baunebenkosten auf die am Bau Beteiligten erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt auf Grundlage der noch abzuschließenden Planungsvereinbarung. VII. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass a) sich die Gesamtkosten des Projektes "Umgestaltung der Düsseldorfer Straße inklusive der Haltestelle Platz der Republik" (Stadt und VGF) auf voraussichtlich rund 33,6 Mio.€ belaufen und davon der städtische Anteil voraussichtlich rund 9,8 Mio.€ (brutto) beträgt; b) für die beiden Projekte zum Ausbau der Straßenbahnkapazitäten am Hauptbahnhof, 4-gleisiger Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" und Umgestaltung der Düsseldorfer Straße inklusive der Haltestelle "Platz der Republik", die geschätzten Gesamtkosten auf 73,8 Mio.€ belaufen und davon der städtische Anteil voraussichtlich rund 22,9 Mio.€ (brutto) beträgt. Es wird angestrebt, beide Projekte in einem Planfeststellungsverfahren zusammenzuführen; c) für das Projekt "Umgestaltung der Düsseldorfer Straße inklusive der Haltestelle Platz der Republik", in der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.010891 Umbau Düsseldorfer Straße, noch Planungsmittel in Höhe von 695 T€ zur Verfügung stehen; d) eine Deckung der darüber hinaus erforderlichen Mittel i. H. v. 165 T€ über die Projektdefinition 5.007005 Radverkehr, Produktgruppe 16.03, erfolgt; e) für die im Auftrag der traffiQ durchgeführten Planungsphasen 1 und 2 Kosten i. H. v. 165 T€ angefallen und über den konsumtiven städtischen Zuschuss an die traffiQ größtenteils bereits ausgezahlt sind. Begründung: A. Zielsetzung Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2024, § 4567 (M 17), wurde die Vorplanung des 4-gleisigen Ausbaus der Straßenbahnhaltestelle Hauptbahnhof und der Umbau des Verkehrsraums am Hauptbahnhofsvorplatz beschlossen. Diese Maßnahme zielt auf eine zur Bewältigung der steigenden Fahrgastnachfrage erforderlichen Kapazitätserhöhung und Angebotserweiterung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ab. Im Zuge dieses viergleisigen Ausbaus der Straßenbahnhaltestelle am Hauptbahnhofsvorplatz entstehen auch neue Rahmenbedingungen für das Umfeld des Planungsbereiches. Durch eine Umgestaltung des nördlichen Anschlussraumes des Hauptbahnhofs soll die Ausschöpfung des vollen Potentials, welches durch die 4-gleisige Haltestelle am Hauptbahnhof entsteht, ermöglicht werden. Gleichzeitig wird die Attraktivität der Haltestelle Platz der Republik für Quell- und Zielverkehr durch verbesserte Aufenthaltsqualität und Anbindung für Fuß- und Radverkehr erhöht. Dies entspricht dem Ziel aus dem beschlossenen Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ (§ 7285 vom 04.03.2021), den Öffentlichen Personennahverkehr als gemessen an der Verkehrsleistung wichtigsten Bestandteil des Umweltverbundes weiter zu einem zuverlässigeren, leistungsfähigeren Rückgrat des städtischen Mobilitätssystems zu entwickeln. Die Zielsetzung, die Kapazitäten des ÖPNVs zu erhöhen und auch bei erhöhtem Fahrgastaufkommen und Fahrtenanzahl die betrieblichen Abläufe durch entsprechend leistungsfähige ÖV-Infrastruktur möglichst störungsfrei zu halten, erhält durch das anhaltende Wachstum der Stadt besondere Relevanz. Weiterhin ergeben sich durch die mit dem 4-gleisigen Ausbau am Hauptbahnhofsvorplatz bereits beschlossenen Änderungen an der Verkehrsführung im Bereich der Taunusstraße Anpassungsbedarfe für den Linienbusverkehr. Neu zu schaffen ist die Möglichkeit des Linksabbiegens für Linienbusse von der Mainzer Landstraße in Richtung Hauptbahnhof. Durch diese veränderten Rahmenbedingungen entstehen Notwendigkeiten für die Anpassung des gesamten Straßenraumes. Die Deutsche Bahn AG plant und realisiert derzeit zahlreiche Projekte im Umfeld des Frankfurter Hauptbahnhofs (u.a. Umbau der B-Ebene, Gleis 25, Fernbahntunnel). Der Magistrat ist daran im Rahmen einer mit der DB AG vereinbarten Gesamtprojektstruktur beteiligt. In diesem Zusammenhang wurde erkannt, dass die engen Zeitpläne der DB AG zur Verwirklichung der verschiedenen Vorhaben und dem voraussichtlichen Baubeginn des Fernbahntunnels den Zeitrahmen für den Bau der Straßenbahnhaltestelle bestimmen. Aufgrund der für Bau-und Zwischenzustände erforderlichen Flächen rund um den Hauptbahnhof bleibt für den Bau der Straßenbahnhaltestelle also nur ein Zeitfenster bis zum Jahr 2029. Das Erreichen dieses Zeitfensters ist ein ambitioniertes, aber mit Anstrengung aller Beteiligten noch erreichbares Ziel. B. Alternativen Es sind verschiedene Varianten der Trassenführung, der Haltestellengestaltung, der Führung des Kraftfahrzeugverkehrs und des Radverkehrs untersucht worden. Auch für die Verbindungsstrecke zwischen den beiden Haltestellen Hauptbahnhof und Platz der Republik wurden mehrere Varianten, insbesondere eine zweigleisige als auch eine dreigleisige Trassenführung, untersucht. Eine durchgängige Führung mit drei Gleisen zwischen den beiden Haltestellen soll aufgrund von fehlendem Mehrwert für den Betriebsablauf und der beengten Platzverhältnisse in der Düsseldorfer Straße nicht weiterverfolgt werden. Das geplante Betriebskonzept sieht stattdessen die Sortierung der Straßenbahnen zwischen den beiden Einmündungen Poststraße und Niddastraße vor. Durch eine platzoptimierte Planung mit einer zweigleisigen Verbindungsstrecke können auch zukünftig zusätzliche Flächen für den Motorisierten Individualverkehr (MIV), Fuß- und Radverkehr zur Verfügung gestellt werden. Um der Erhöhung der Straßenbahnfahrten am Hauptbahnhof auch an der Haltestelle Platz der Republik Rechnung zu tragen, wurden für diese Haltestelle mehrere Ausgestaltungsvarianten untersucht. Dabei hat sich schon zu einem frühen Zeitpunkt herausgestellt, dass eine dreigleisige Haltestelle notwendig sein wird, um die Vorteile der viergleisigen Haltestelle am Hauptbahnhof voll nutzen zu können. In diesem Zusammenhang wurden an der Haltestelle Platz der Republik Seiten- und Mittelbahnsteige in unterschiedlicher Anzahl und Lage geprüft. Dabei hat sich die Anzahl von zwei Bahnsteigkanten für Straßenbahnen in Fahrtrichtung Norden und einer Bahnsteigkante in Fahrtrichtung Süden als zielführend herausgestellt. Prägend in der Entscheidungsfindung waren insbesondere die Optimierung der Platzbedarfe und die Ermöglichung von Durchfahrten und Anleitern durch Feuerwehrfahrzeuge bei gleichzeitiger Optimierung der Umsteigebeziehungen für Nutzende des ÖV. Durch die Anordnung des Mittelbahnsteigs zwischen dem Gleis in Fahrtrichtung Hauptbahnhof und dem Gleis in Fahrtrichtung Gallus wird eine direkte Umsteigemöglichkeit auf der Relation Messe - Gallus geschaffen. Alternative Führungen des Kraftfahrzeugverkehrs in Richtung Norden wurden ebenfalls geprüft. Bei einem Erhalt der heutigen Situation mit einem Kfz-Fahrstreifen in Richtung Norden ist der Ausbau der Haltestelle Platz der Republik nicht anforderungsgerecht möglich und es ergeben sich Nachteile für die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes. Durch den dreigleisigen Ausbau der Haltestelle Platz der Republik kann ein Ausfahren der Straßenbahnen in Richtung Messe und in Richtung Gallus in einer gemeinsamen Signalphase ermöglicht werden. Der Kraftfahrzeugverkehr in Richtung Norden und Westen wird zukünftig über die Karlstraße zur Mainzer Landstraße geführt. In der Radverkehrsführung wurden unter Beachtung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019, § 4424, zur Fahrradstadt Frankfurt am Main für den Radverkehr verschiedene Ausgestaltungen entworfen und geprüft. Dabei wurden die jeweiligen individuellen Rahmenbedingungen im Verkehrsraum hinsichtlich Sicherheit und Attraktivität der Radverkehrsverbindung und Anforderungen der Mitbenutzung durch Rettungsdienste betrachtet, weshalb unterschiedliche Lösungen im Planungsraum vorgesehen sind. Mit dem Ausbau der Haltestelle Platz der Republik können die Chancen, welche durch die Planung der Haltestelle am Hauptbahnhof entstehen, noch deutlich erweitert werden. Kapazitätsengpässe im Öffentlichen Verkehr (ÖV) an der Haltestelle Platz der Republik können mit der Maßnahme vermieden werden. Ein attraktives Straßenbahnnetz kann zu einem Bedeutungszuwachs des ÖPNV führen und damit potentiell einer weiteren Überforderung des Straßennetzes entgegenwirken. C. Lösung Die verkehrliche Vorplanung wurde in der Koordinierungsgruppe Verkehr (KGV) durch die städtischen Fachstellen intensiv diskutiert und als Basis der vertiefenden Planung beschlossen. Folgende Ansätze liegen der verkehrlichen Vorplanung zugrunde und sind in der baureifen Planung weiterzuentwickeln. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV): Die verkehrliche Planung schließt an die beschlossene Vorplanung des 4-gleisigen Ausbaus der Straßenbahnhaltestelle Hauptbahnhof an. Die vier Gleise der Straßenbahnhaltestelle Hauptbahnhof werden in der Düsseldorfer Straße in zwei Gleise zusammengeführt. Das östliche Gleis wird in Fahrtrichtung Norden befahren und das westliche Gleis in Fahrtrichtung Süden. Vor dem Haltestellenbereich verzweigt sich das östliche Gleis auf zwei Gleise. Die Haltestelle Platz der Republik besteht aus einem Seitenbahnsteig mit Ausstieg auf einen angehobenen Radweg (signalgeregelt) sowie einem Mittelbahnsteig. Die Bahnsteigkanten besitzen eine Länge von jeweils 80 m, sodass an diesen jeweils zwei T40- Straßenbahnwagen gleichzeitig hintereinander halten können. Die östliche Bahnsteigkante (Gleis 4) kann sowohl von Straßenbahnen als auch von Linienbussen angefahren werden. Die Straßenbahnlinien in Fahrtrichtung Norden halten an der östlichen Bahnsteigkante (Gleis 4), die Straßenbahnlinien in Fahrtrichtung Westen halten an der mittleren Bahnsteigkante (Gleis 3) und die Straßenbahnlinien in Fahrtrichtung Süden halten an der westlichen Bahnsteigkante (Gleis 1/2). Die Buslinien in Fahrtrichtung Süden halten an einer Fahrbahnrandhaltestelle mit einer Länge von 18 m. Buslinien in Fahrtrichtung Osten können vom Gleis 4 in die östliche Mainzer Landstraße abbiegen. Für die Fahrtbeziehung in Gegenrichtung wurde ein gesonderter Linksabbiegestreifen für die Busführung aus der östlichen Mainzer Landstraße in die Düsseldorfer Straße geschaffen, da diese die bisherige Strecke über die Taunusstraße nicht mehr nutzen können. Die Linienbusse in Fahrtrichtung Süden fahren zwischen der Niddastraße und der Poststraße auf die Kombitrasse auf. Um den Verkehrsfluss des MIV an dieser Stelle nicht zu beeinträchtigen, wurde für den Bus vor der Auffahrt auf die Kombitrasse eine Aufstellfläche mit einem zusätzlichen Signal eingeplant. Rad- und Fußverkehr: Der Radverkehr wird im Planungsraum überwiegend baulich getrennt vom MIV geführt. Dies trägt zur Erhöhung der Sicherheit bei und beugt illegalem Halten und Parken vor. Weiterhin wurden für den Radverkehr am Knotenpunkt Platz der Republik neue Relationen in Form von Linksabbiegetaschen zum indirekten Linksabbiegen in Richtung Norden, Osten und Westen geschaffen. Die Nord-Süd-Achse wird als durchgängige Radverkehrsverbindung ausgestaltet. Durch eine neu geplante Fußgängerquerung über die Düsseldorfer Straße nördlich der Poststraße wird die Anbindung für den Fußverkehr verbessert und die Trennungswirkung der Düsseldorfer Straße verringert. Die Querung nördlich der Niddastraße wurde in die Flucht der Niddastraße gelegt, sodass sich die Verbindung auch hier verbessert. Motorisierter Individualverkehr (MIV): Die Fahrtbeziehung für den MIV in der Düsseldorfer Straße in Richtung Norden entfällt. Der aus Süden vom Hauptbahnhof kommende MIV wird über die Karlstraße zur Mainzer Landstraße geführt. Der Linksabbieger in die Poststraße dient dagegen hauptsächlich der Anbindung und Erschließung des Hauptbahnhofs. Diese Änderung ist eingebettet in die quartiersübergreifende Gestaltung des Kfz-Verkehrs im Umfeld des Hauptbahnhofs, welche auf eine zukunftsfähige Bündelung und Abwicklung der Kfz-Verkehre abzielt. Mit dem beschlossenen Umbau des Verkehrsraums am Hauptbahnhofsvorplatz (§ 4567 vom 21.03.2024) wurde aufgrund der erforderlichen Verlängerung der Straßenbahnhaltestelle am Hauptbahnhof sowie aus Leistungsfähigkeitsgründen für den Kraftfahrzeugverkehr festgelegt, die Taunusstraße nicht weiter an den Hauptbahnhofsvorplatz anzubinden. Aus diesem Grund werden die bisher aus der Taunusstraße kommenden und in die Düsseldorfer Straße abbiegenden Kfz-Verkehre bereits im Vorfeld andere Relationen nutzen müssen. Für die aus Süden in Richtung Düsseldorfer Straße kommenden Verkehre werden jedoch neue Wege notwendig. Hierbei ist zu erwarten, dass alternative Routen und insbesondere Knotenpunkte sowohl im näheren als auch im weiteren Umfeld des Planungsraums stärker belastet werden. Aus diesem Grund werden verkehrliche Untersuchungen und Simulationen notwendig, die die Auswirkungen der Änderungen aufzeigen und zielgerichtet den Entwurf von Maßnahmen zur Abschwächung negativer Auswirkungen ermöglichen sollen. Diese Untersuchungen haben bereits begonnen und werden gebündelt mit den Analysebedarfen aus der Hauptbahnhofsvorplanung durchgeführt, um eine Gesamtaussage zu den Auswirkungen aller Änderungen treffen zu können. Die Andienung der gewerblichen Nutzungen in der Düsseldorfer Straße erfolgt zukünftig über die Niddastraße sowie die Mainzer Landstraße. Hierzu werden Lieferverkehrsflächen ausgewiesen. Die Fahrstreifen des MIV in Fahrtrichtung Hauptbahnhof wurden bereits in der Friedrich-Ebert-Anlage auf den Knotenpunkt Platz der Republik zufließend von zwei auf einen Fahrstreifen reduziert, um entsprechend an die beschlossene Planung des Hauptbahnhofsvorplatzes (§ 4567 vom 21.03.2024) anzuschließen. In den weiteren Untersuchungen ist ein besonderes Augenmerk auf erforderliche Maßnahmen zur Leistungsfähigkeit an diesem und anderen relevanten Knotenpunkten zu legen. Verkehrsuntersuchungen: Erste Verkehrsuntersuchungen, welche im Rahmen der Planung zur Umgestaltung des Hauptbahnhofsvorplatzes beauftragt wurden, errechneten veränderte MIV-Verkehrsmengen im Umfeld des Hauptbahnhofs. Insbesondere ist absehbar, dass sich die Verkehrsmengen in Fahrtrichtung Norden durch das Abbinden der Taunusstraße deutlich verringern. Neben großräumigen Verkehrsverlagerungen werden Verlagerungen sowohl in den Hafentunnel als auch in die Taunusanlage (in Richtung Mainzer Landstraße und in Richtung Gutleutstraße) erwartet. Die geplante Kreuzungsgestaltung soll einen optimierten Betriebsablauf im ÖV durch einen parallelen Abfluss von Straßenbahnen in Richtung Messe und in Richtung Gallus ermöglichen. Dabei wird der Eingriff in den Verkehrsablauf des MIV auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt. Gleichwohl wird die Kapazität für den MIV spürbar reduziert. Ohne die Umsetzung weiterer begleitender Maßnahmen zur Abschwächung negativer Auswirkungen wird für den Knotenpunkt Platz der Republik ein Leistungsfähigkeitsdefizit prognostiziert. Die Auswirkungen der Verkehrsverlagerungen sowie Strategien im Umgang mit den veränderten Verkehrsmengen werden untersucht. Der Untersuchungsumfang beinhaltet eine mikroskopische und makroskopische Betrachtung des Kfz-Verkehrs sowie eine Betriebssimulation des ÖPNV. Rettungsdienste: In Abstimmung mit der Branddirektion sind in der Planung die erforderlichen Aufstellflächen der Löschfahrzeuge an den Liegenschaften im Zusammenhang mit dem zweiten Rettungsweg sowie die Anforderungen an die Verkehrsführung berücksichtigt. Der Radweg in der Düsseldorfer Straße in Fahrtrichtung Norden wird für Rettungsfahrzeuge freigegeben. Die Einfahrt auf den Radweg erfolgt in Höhe der Einmündung Karlstraße. Gleisflächen und Borde werden - soweit sinnvoll - so gestaltet, dass eine Überfahrbarkeit durch Rettungsdienste gegeben ist. Begrünung: Die Aufwertung und der Ausbau von Grünflächen und Baumstandorten wurde im Rahmen der Planung geprüft. Im Zuge dessen sollen vorhandene Baumstandorte soweit sinnvoll erweitert werden sowie acht neue Baumstandorte für den Knotenpunkt Platz der Republik entstehen. Zusätzlich sollen zwei neue Bäume in Höhe der Hausnummer 1 der Düsseldorfer Straße vorgesehen werden. Im Bereich des Knotenpunkts Platz der Republik sollen Teile der Verkehrsinseln entsiegelt und begrünt werden. D. Kosten Geschätzte Gesamtkosten Die Gesamtkosten aus Bau- und Baunebenkosten für den Aus- und Umbau der Straßenbahn und der Verkehrsanlagen (VGF und Stadt Frankfurt am Main) werden sich nach derzeitigem Planungsstand auf voraussichtlich rund 33,6 Mio.€ belaufen und davon der städtische Anteil voraussichtlich rund 9,8 Mio.€ (brutto) beträgt. Die Kosten der Planung werden nach einem in der weiterführenden Planung noch genauer festzulegenden Kostenteilungsschlüssel zwischen dem Haushalt der Stadt Frankfurt am Main und dem der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) aufgeteilt. Derzeit wird der städtische Kostenanteil mit 26 %, der VGF-Kostenanteil mit 74 % geschätzt. Hinweis: Die Beauftragung der Lph. 1 und Lph. 2 erfolgte durch die traffiQ. Verausgabt wurden bisher (Stand: 05.12.2024) insgesamt 165.043 €. Finanzierungsbedarfszeitraum der Planungsmittel mit Angabe der Jahresraten: 2025: 240.000 € 2026: 120.000 € 2027: 220.000 € 2028: 280.000 € Anlage _Lageplan (ca. 2 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.04.2025, NR 1199 Antrag vom 23.04.2025, NR 1211 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vortrag des Magistrats vom 08.03.2024, M 17 Vortrag des Magistrats vom 17.04.2026, M 65 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 28.04.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 59 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1211 wird im Rahmen der Vorlage NR 1199 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1211) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1211) sowie BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); FRAKTION (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme) sowie Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 59 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1211 wird im Rahmen der Vorlage NR 1199 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1211) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1211) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); FRAKTION (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 59 und NR 1199 = Ablehnung) Gartenpartei (M 59 = Ablehnung, NR 1199 und NR 1211 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 59, NR 1199 und NR 1211 = Annahme) 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 45 Beschluss: 1. Der Vorlage M 59 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 1199 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1199 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage NR 1211 wird zurückgewiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); 1 FDP und Linke (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Kenntnis) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 59 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1211 wird im Rahmen der Vorlage NR 1199 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1211) sowie BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1211) sowie BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); FRAKTION (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme) sowie Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 59 und NR 1199 = Enthaltung, NR 1211 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 59 = Annahme, NR 1199 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1211 = Ablehnung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 43 Beschluss: 1. Der Vorlage M 59 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1211 wird im Rahmen der Vorlage NR 1199 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1211) sowie BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1211), BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung); FRAKTION und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme) sowie Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung ohne Zusatz) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6134, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 61-1

  • Modernisierung von Sportanlagen - Umwandlung des Naturrasenkleinspielfeldes in ein Kunstrasenkleinspielfeld, zwei Soccer Courts und ein Teqballfeld hier: Bau- und Finanzierungsvorlage für die Sportanlage Frankfurter Berg
    M
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 60 Betreff: Modernisierung von Sportanlagen - Umwandlung des Naturrasenkleinspielfeldes in ein Kunstrasenkleinspielfeld, zwei Soccer Courts und ein Teqballfeld hier: Bau- und Finanzierungsvorlage für die Sportanlage Frankfurter Berg 1. Der Umwandlung des Naturrasenkleinspielfeldes in ein Kunstrasenkleinspielfeld, zwei Soccer Courts und einem Teqballfeld auf der Sportanlage Frankfurter Berg wird entsprechend der vorliegenden Planung zugestimmt. Die erforderlichen Mittel für den Umbau, mit einem Investitionsbedarf von insgesamt 1.630.000,00 Mio. € (brutto), werden bewilligt und freigegeben. In den Investitionskosten ist ein Betrag von 20% für Unvorhergesehenes enthalten. 2. Für den Anteil der entgeltlichen Überlassung (z.B. an Sportvereine) ist ein Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten möglich. Im Rahmen der nichtunternehmerischen Nutzung für den Schulsport ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Der Investitionsbedarf ist deshalb nicht nach den Nettokosten zu beziffern, sondern entsprechend der für die jeweilige Sportstätte festgelegten Vorsteuerabzugsquote für die einzelne Maßnahme innerhalb des Programms zu ermitteln. Eine Überschreitung der Investitionskosten infolge von Veränderungen in der Vorsteuerabzugsfähigkeit ist gegenwärtig nicht auszuschließen. 3. Die Finanzierung von 1.630.000,00 Mio. € für die Maßnahme (Umwandlung des Naturrasenkleinspielfeldes in ein Kunstrasenkleinspielfeld, zwei Soccer Courts und ein Teqballfeld) stellen investive Kosten dar. Die Kosten werden aus vorhandenen Mitteln des Kunstrasenprogrammes (Projektdefinition 5.007474) finanziert. 4. Es dient zur Kenntnis, dass sowohl mit einem jährlichen Sachaufwand für Abschreibung in Höhe von insgesamt 81.500,00 € als auch mit kalkulatorischen Zinsen in Höhe von insgesamt 14.262,50 € zu rechnen ist. 5. Es dient ferner zur Kenntnis, dass mit der Maßnahme keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden sind. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt auf der Sportanlage Frankfurter Berg, das vorhandene Naturrasenkleinspielfeld in einen Kunststoffrasenplatz umbauen zu lassen. Gemäß Planungsauftrag des Sportamtes sollen auf der, östlich zum 2018 errichteten Kunstrasenspielfeld gelegene Naturrasenfläche, ein Kunstrasenkleinspielfeld, zwei Kunstrasenminispielfelder (Soccer Courts) und eine Teqballfläche mit Trainingsbeleuchtung entstehen, um so dringend benötigte weitere Trainings- und Spielflächen zu erhalten. Das projektierte Rasenspielfeld sowie große Teile des Kunstrasengroßspielfeldes liegen nicht im LSG. Die Fläche ist planungsrechtlich als Sportplatz festgeschrieben. Ein Antrag auf landschaftsschutzrechtliche Genehmigung ist entbehrlich. Voruntersuchungen hinsichtlich Vermessung, Baugrundgutachten, Kampfmittel und Leitungsauskunft wurden durchgeführt. Laut dem KMRD Hessen besteht Kampfmittelverdacht. Eine Kampfmittelsondierung wurde durchgeführt und die Verdachtspunkte werden im Rahmen der Erdarbeiten überprüft. Geplant sind ein Kunstrasenkleinspielfeld (75 x 44 m), zwei Kunstrasenminispielfelder (je 20x13 m). und ein Teqballfeld (16x8,1 m). Der Aufbau der Spielfelder ist wasserdurchlässig. Des Weiteren wird ein Drainagesystem mit Sauger- und Sammlerleitungen eingebaut. Die Anschlüsse erfolgen an den vorhandenen Entwässerungseinrichtungen. Für die Durchführung der Baumaßnahme ist ein zeitlicher Rahmen von ca. 5 Monaten angesetzt. Angestrebt wird ein Baubeginn ab 01.09.2025 B. Alternativen Kunstrasenplätze haben sich seit Jahren bewährt und gewährleisten einen hohen Auslastungsgrad. Im Vergleich zu Rasenplätzen ist eine vielfach längere Nutzungszeit möglich. Die Bespielbarkeit der Kunstrasenplätze erlaubt darüber hinaus eine ganzjährige Nutzung. Dies ist mit anderen Belägen nicht möglich. C. Lösung Nach eingehender fachlicher Prüfung wurde festgestellt, dass ein entsprechender Neubau als Kunstrasenplatz erforderlich ist, um zukünftig den Vereinen optimale Spiel- und Trainingsbedingungen zu bieten. D. Kosten 1. Investitionsbedarf: Der Investitionsbedarf umfasst 1.630.000,00 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Der bewilligte Gesamtbetrag in Höhe von rd. 1.630.000,00 Mio. € wird nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam. 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben: keine: b) Sachkosten wie z. Bsp. Kosten für - Reparaturen, Reinigung, Wartung und Pflege - Verwaltungskosten - Steuern, Abgaben und Versicherungen - Betriebskosten für Abwasser, Wasser, Wärme und Kälte sowie Strom - Bedienung, Wartung und Inspektion - Verkehrs- u. Grünflächen - Bauunterhaltungskosten für Bauwerke, Geräte u. Außenanlagen, ggf. auch für alternative Baumaterialien c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung: Kosten für kalkulatorische Verzinsung (1,75% auf 1.630.000,00 € / 2) werden mit insgesamt 14.262,50 € erwartet. 2. Abschreibung: Nach Abschluss der Baumaßnahme werden jährliche Aufwendungen für Abschreibung (20 Jahre = 5% auf 1.630.000,00 €) von 81.500,00 € erwartet 5. Jahreserträge: Gebühren, Entgelte und dgl. keine 6. Leistungen Dritter: Zuweisungen, Zuschüsse und dgl. keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine Anlage 1_Erleuterungsbericht (ca. 13,1 MB) Anlage 2_Kostenberechnung (nicht öffentlich - ca. 503 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO II, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 60 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 29.04.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 60 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO II, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 60 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 44 Beschluss: Der Vorlage M 60 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6135, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 52-2

  • Einführung eines Nachtrats zur Stärkung der Nachtökonomie und Nachtkultur
    M
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 61 Betreff: Einführung eines Nachtrats zur Stärkung der Nachtökonomie und Nachtkultur Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 09.06.2022, § 1832 Anlage 14 (M 29) - E 69/19 CDU/SPD/GRÜNE, E 142/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - I. Der Einrichtung eines Nachtrats wird zugestimmt. Die Etablierung dient als Erweiterung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 zur Einführung eines Nachtbürgermeisters, um die besonderen Gegebenheiten in Frankfurt angemessen zu berücksichtigen. II. Der Nachtrat besteht aus bis zu 15 Mitgliedern bestehen, die u.a. ihre Expertise in Bereichen wie Clubs und Vernetzung, Kultur, Konzert- und Veranstaltungsbereich, Jugend und weiteren relevanten Themen der Nachtökonomie einbringen. Der Nachtrat soll perspektivisch paritätisch besetzt sein und somit die gesamte diverse Frankfurter Stadtgesellschaft widerspiegeln. Diese kollektive Struktur ermöglicht eine umfassende Vertretung der vielfältigen Interessen der Nachtszene, von Gastronomie und Kultur bis hin zur Zivilgesellschaft. Darüber hinaus sind Vertreter relevanter Verbände eingebunden, um den konstruktiven Austausch und die Koordination unter den Beteiligten zu fördern und die politische Unabhängigkeit des Nachtrats zu gewährleisten. Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern erfolgt gezielt über öffentliche Formate wie Bürgersprechstunden. Der Nachtrat wird über das gesamte Frankfurter Stadtgebiet wirken. Er setzt sich mit Stadtteilen auseinander, in denen das Kultur-, Nacht, - und Veranstaltungsangebot eine zentrale Rolle spielen. Die Betrachtung beschränkt sich nicht auf die Innenstadt und rein touristische Gebiete allein, sondern berücksichtigt auch urbane Räume, die eine nachhaltige Entwicklung der Nachtökonomie und Stadtkultur beeinflussen. III. Die Verstetigung des Nachtrats durch eine regelmäßige Finanzierung ist notwendig, um die langfristige Wirksamkeit und professionelle Arbeit des Gremiums sicherzustellen. Ein jährliches Budget von 25.000 Euro ist erforderlich, um organisatorische Aufgaben, Durchführung von Beteiligungsformaten und die Evaluation des Nachtrats zu gewährleisten. Dies soll personell durch einen Moderator und eine Kommunikationsagentur begleitet werden. Hierzu erfolgen separate Ausschreibungen. Darüber hinaus soll die Möglichkeit geschaffen werden, spezifische Projekte gesondert zu finanzieren. Hierfür sind 75.000 EUR jährlich vorgesehen. Dies umfasst sowohl die Grundfinanzierung für organisatorische Aufgaben als auch Projektmittel. Die Kontrolle und Überwachung der bereitgestellten Mittel erfolgt durch das zuständige Dezernat in enger Abstimmung mit der Geschäftsstelle, die organisatorisch in der Stabsstelle Stadtmarketing angesiedelt ist. Dies gewährleistet eine ordnungsgemäße Verwendung der Finanzmittel und eine effektive Steuerung der Aktivitäten des Nachtrats. IV. Es dient zur Kenntnis, dass die jährlich erforderlichen Mittel i. H. v. 100.000 EUR im Haushaltsjahr 2025 im Dezernatsbudget zur Verfügung stehen sowie im weiteren Finanzplanungszeitraum 2026 - 2028 im vorhandenen Budget des Dezernates IV - Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing in der Kontengruppe 60, 61, 67 - 69 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen vorgesehen sind. V. Der Magistrat wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen. Begründung: Frankfurt am Main ist ein Erlebnisort und Emotionsraum für Freizeit, Kultur und gesellschaftliche Begegnung. Als moderne Metropole hat die Stadt den Anspruch, kulturelle Aktivitäten und Dienstleistungen rund um die Uhr verfügbar zu machen und Lebensqualität auch nach 20 Uhr zu schaffen. Restaurants, Bars, Theater, Live-Musik, Festivals, Sportveranstaltungen sowie eine aktive und lebendige Club- und Nachtszene erfüllen somit für Einwohnerinnen und Einwohner, aber auch für Gäste aus dem regionalen Umland sowie Touristen aus dem In- und Ausland einen wichtigen Zweck. Zusätzlich schaffen sie eine Umwegrendite, die zahlreichen weiteren Branchen zugutekommt. In den vergangenen Jahren hat sich das kulturelle Angebot Frankfurts insbesondere im Bereich der Nachtökonomie sukzessive ausgedünnt. Strukturelle Defizite sind erwachsen, die sich in zunehmend vielen Feldern bemerkbar machen. So hat die Verdrängung von Clubs nicht nur die Musik-Szene geschwächt, sondern auch zu einem Mangel an Veranstaltungsflächen sowie Treffpunkten mit Müll-, Lärmschutz- und Sicherheitskonzepten beigetragen. Die Corona-Pandemie sowie inflationsbedingt steigenden Preise in gastronomischen Betrieben haben den Trend zum Konsum günstiger alkoholischer Getränke und von Mitnahme-Speisen auf öffentlichen Flächen weiter verstärkt. Beide Entwicklungen üben Druck auf den öffentlichen Raum aus und führen zu unkontrolliertem Geschehen, Lärm, Müllverschmutzung und beschädigten Grünflächen. Um ähnlichen Entwicklungen entgegenzuwirken, wurde in mehreren deutschen und europäischen Großstädten die Rolle eines/einer Nachtbürgermeister/in geschaffen. Diese Person soll regelmäßig als Schnittstelle zwischen Clubszene und Verwaltung fungieren und einen Beitrag zum Interessenausgleich zwischen den Akteuren der Nachtökonomie sowie Anwohnern schaffen. In Frankfurt am Main soll diesem Vorbild gefolgt werden. A. Zielsetzung Der Frankfurter Nachtrat wird geschaffen, um die vielfältigen Anforderungen an die Nachtökonomie und Nachtkultur in Frankfurt effektiv zu adressieren. Er vereint Expertinnen und Experten sowie Akteure aus verschiedenen Bereichen - von Jugend und Kultur über Stadtteil-Engagement bis hin zu Gastronomie und Hotellerie - und bietet eine Plattform für den Austausch, die Entwicklung und die Umsetzung zukunftsweisender Ideen. Die Zielsetzung des Nachtrats umfasst: · Förderung der Vielfalt und Potenziale der Nachtökonomie sowie der Nachtkultur, um Frankfurt als lebendige 24-Stunden-Stadt zu positionieren. · Entwicklung eines integrativen Konzepts, das Tag- und Nachtökonomie miteinander verbindet und Konflikte minimiert. · Bereitstellung von Impulsen, Netzwerken und Empfehlungen für Politik, Verwaltung und weitere Akteurinnen und Akteure. · Organisation transparenter Beteiligungsformate, die Bürgerinnen und Bürger aktiv einbinden. Der Nachtrat versteht sich als flexibles Netzwerk, das Expertise aus unterschiedlichen Bereichen vereint. Er reagiert dynamisch auf neue Herausforderungen und integriert bei Bedarf externe Akteurinnen und Akteure, um die bestmöglichen Lösungen zu entwickeln. Der Nachtrat ist keine Beschwerdestelle. B. Alternativen Die Alternative zur Einrichtung des Nachtrats wäre die ursprünglich diskutierte Einführung eines Nachtbürgermeisters. Diese Option wurde im politischen Prozess zugunsten eines Gremiums vorerst zurückgestellt. Ein Nachtrat könnte durch seine Struktur und Zusammensetzung wesentlich besser in der Lage sein, die Vielfalt der Perspektiven und Interessen rund um die Themen Nachtökonomie und Nachtkultur zu berücksichtigen. Ein Gremium bietet folgende Vorteile gegenüber einer Einzelperson: · Breitere Expertise: Durch die Einbindung von Expertinnen und Experten sowie Akteurinnen und Akteuren aus verschiedenen Bereichen wird die Komplexität der Themen besser abgebildet. · Flexibilität: Der Nachtrat kann je nach Thema oder Herausforderung weitere Stakeholder einbinden und temporäre Arbeitsgruppen bilden. · Transparenz: Entscheidungen und Empfehlungen werden im Rahmen eines kollektiven Prozesses erarbeitet und sind dadurch breiter abgestützt. · Beteiligung: Der Nachtrat ermöglicht durch seine Netzwerkstruktur die gezielte Einbindung weiterer Interessengruppen sowie Bürgerinnen und Bürger. Die Option, auf eine solche koordinierte Struktur zu verzichten, würde die Umsetzung des politischen Auftrags erschweren und die Entwicklung von tragfähigen Lösungen für die Nachtökonomie behindern. C. Lösung Die Einrichtung des Nachtrats als flexibles, offenes und partizipatives Gremium ermöglicht die Umsetzung der im politischen Beschluss formulierten Ziele. Nach der erfolgreichen Bildung des Nachtrats und den ersten Erfahrungen soll sich zeigen, ob dieses Modell die Vielfalt der Themen und Herausforderungen rund um die Nachtökonomie und Nachtkultur besser abdecken kann als eine Einzelperson. Um die Arbeitsfähigkeit und den langfristigen Erfolg des Nachtrats sicherzustellen, wird vorgeschlagen: 1. Verstetigung der Struktur: Der Frankfurter Nachtrat soll als dauerhafte Institution etabliert werden, die regelmäßig zusammenkommt und flexibel auf neue Themen mit Impulsen reagieren kann. Dabei bleibt er offen für die gezielte Einbindung weiterer Akteurinnen und Akteure sowie externer Expertinnen und Experten. 2. Organisation und Koordination: Die kontinuierliche Arbeit des Frankfurter Nachtrats erfordert eine professionelle organisatorische Unterstützung, die durch eine Geschäftsstelle gewährleistet wird. Diese übernimmt Aufgaben wie die Vorbereitung und Nachbereitung der Sitzungen, die Koordination von Beteiligungsformaten sowie die Kommunikation mit Verwaltung und Öffentlichkeit. 3. Transparenz und Beteiligung: Der Frankfurter Nachtrat wird seine Arbeit durch transparente Prozesse und öffentliche Beteiligungsformate zugänglich machen. Regelmäßige Evaluierungen und die Möglichkeit weitere Beteiligte themenbezogen einzubinden, stärken die Legitimation und Wirkung des Gremiums. Ebenfalls ist angedacht die Stabsstelle Büger:innenbeteiligung gezielt und projektbezogen einzubinden. Um die Erreichbarkeit des Nachtrates für die Öffentlichkeit in seiner Gesamtheit sicherzustellen, soll eine Geschäftsstelle eingerichtet werden. Die Aufgaben der Geschäftsstelle werden durch die Stabsstelle Stadtmarketing übernommen. Der Magistrat wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen. Der Nachtrat beschließt im Rahmen seiner Organisation eine Geschäftsordnung. Die Besetzung und genaue Zusammensetzung des Nachtrats soll in der Geschäftsordnung geregelt werden. Dies gewährleistet eine transparente und repräsentative Zusammensetzung des Gremiums, die die Vielfalt der Frankfurter Stadtgesellschaft widerspiegelt. Der Nachtrat hat eine beratende Funktion. Die Umsetzung von Ideen und Projekten erfolgt durch die Stabstelle Stadtmarketing. D. Kosten Für die Verstetigung des Frankfurter Nachtrats und die Sicherstellung seiner Arbeitsfähigkeit wird ein jährliches Budget i.H.v. 100.000 EUR benötigt. Die Finanzierung wird im Rahmen des vorhandenen Budgets der gegenwärtigen Finanzplanung des Dezernats IV - Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing - sichergestellt. Diese Summe dient dazu, die organisatorischen und strukturellen Aufgaben des Gremiums abzudecken, Projekte anzustoßen und umzusetzen und besteht aus folgenden Komponenten: 1. Organisation und Koordination: Moderation und Nachbereitung der Nachtrat-Sitzungen. Sicherstellung der internen und externen Kommunikation sowie der Koordination zwischen Gremium, Verwaltung und den Akteurinnen und Akteuren. 2. Beteiligungsformate: Planung und Durchführung öffentlicher Veranstaltungen und Workshops zur Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern sowie weiteren Stakeholdern. 3. Evaluation und Weiterentwicklung: Kontinuierliche Überprüfung und Optimierung der Arbeit des Nachtrats, einschließlich der Erarbeitung von Berichten und Handlungsempfehlungen. Zusätzlich zur Grundfinanzierung wird angeregt, Projektmittel auch aus dem Tourismusbeitrag abzurufen. Voraussetzung hierfür ist die Einbindung des Tourismusbeirats. Bei der Finanzierung sind keine Auswirkungen auf den Stellenplan vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.06.2025, NR 1295 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.11.2018, M 199 Etatantrag vom 25.01.2019, E 69 Vortrag des Magistrats vom 18.02.2022, M 29 Etatantrag vom 04.05.2022, E 142 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 22.04.2025, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 61 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung); CDU (= Votum im Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport) sowie Linke (= Votum im Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 29.04.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 61 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt 35. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 05.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 61 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX ELF und FRAKTION (= Beratung) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 61 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen Linke (= Beratung); CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Enthaltung) 36. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.05.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport die Beratung der Vorlage M 61 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 36. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 02.06.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage M 61 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Beratung); Linke (= Enthaltung) 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage M 61 auf den Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport zurück delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen BFF-BIG und AfD (= Ablehnung der Delegation); CDU (= Enthaltung) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO II, TOP 21 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage M 61 auf den Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport zurück delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen BFF-BIG und AfD (= Ablehnung der Delegation); CDU (= Enthaltung) 37. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 26.06.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa die Beratung der Vorlage M 61 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION 37. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.06.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport die Beratung der Vorlage M 61 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 40. Sitzung des Ältestenausschusses am 03.07.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 61 wird im Rahmen der Vorlage NR 1295 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1295 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen AfD und FRAKTION (= Ablehnung); CDU, BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 61 = Ablehnung) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Der Vorlage M 61 wird im Rahmen der Vorlage NR 1295 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1295 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und BFF BIG (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen AfD und FRAKTION (= Ablehnung); CDU, BFF-BIG und ÖkoLinX ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6264, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 § 6384, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 10-0

  • Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main
    M
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 62 Betreff: Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.03.2020, § 5436 1. Der Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung (siehe Anlage 1) der Stadt Frankfurt am Main wird zugestimmt. 2. Die Richtlinie für Öffentlichkeitsbeteiligung bildet die Grundlage der systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung aller Dezernate/Ämter/Betriebe/Organisationseinheiten der Stadt Frankfurt am Main. 3. Der Magistrat wird beauftragt im dritten Jahr nach Inkrafttreten der Richtlinie eine externe Evaluation in Auftrag zu geben. Auf Basis der Ergebnisse der Evaluation ist eine Beschlussfassung über eine angepasste Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung mit Wirkung ab 08.05.2028 herbeizuführen. Sollte diese Beschlussfassung nicht fristgerecht erfolgen, gilt die bestehende Beschlusslage, bis eine Einigung erzielt ist. 4. Der Magistrat wird beauftragt die Richtlinie und die in der Richtlinie benannten Maßnahmen umzusetzen. 5. Für die Implementierung und Umsetzung der in der Richtlinie benannten Maßnahmen stellt der Magistrat der Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung des Dezernats V ab 2025 zusätzliche Personal-/Stellenressourcen im Umfang von zwei Vollzeitkräften aus der aktuell gültigen Stellenreserve bereit, deren Verrechnung aus dem Budget des Dezernats V erfolgt. 6. Der Vordruck für M-Vorträge für die Stadtverordnetenversammlung wird um den Zusatz `Öffentlichkeitsbeteiligung´ erweitert. 7. Der Magistrat wird bevollmächtigt Änderungen und Ergänzungen lediglich aus organisatorischen oder rechtlichen Gründen vorzunehmen. Er berichtet darüber der Stadtverordnetenversammlung. 8. Der Magistrat wird beauftragt, parallel zur Einführung der Richtlinie und deren Evaluation, mit der Erarbeitung eines Entwurfs einer Satzung Öffentlichkeitsbeteiligung zu beginnen. Dieser ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 9. Die Finanzierung der Einführungsphase der Richtlinie Öffentlichkeitsarbeit erfolgt aus vorhandenen Mitteln der Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung (Produktgruppe 35.02) sowie der Fachdezernate. Begründung: A. Zielsetzung Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main möchte die Beteiligung der Öffentlichkeit an Vorhaben und Projekten der Stadtverwaltung systematisch regeln und somit die Transparenz politischer Entscheidungen erhöhen und für tragfähigere Lösungen sorgen. Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 (E71, Entwicklung von Leitlinien für eine Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern beginnen) wurde federführend durch das Dezernat V/Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung der Prozess zur Erarbeitung einer Leitlinie durchgeführt. Das Ergebnis ist eine Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main, die in einem partizipativen Prozess, auch unter Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet wurde. Das Ziel der Richtlinie ist es, die aktive Beteiligungskultur in der Stadt Frankfurt am Main auszubauen. Durch den Beschluss der Richtlinie soll bzw. sollen: - das Vertrauen der Menschen in Entscheidungen der Politik und Verwaltung erhöht werden, - die Transparenz von Beteiligungsprozessen der Stadt Frankfurt erhöht werden, - politische Entscheidungen auf Grundlage einer Vielfalt von Perspektiven getroffen werden können, - bei Interessenkonflikten frühzeitig tragfähige Lösungen entwickelt, und dadurch Projekte effektiv durchgeführt werden können, - Gremien der Stadt Frankfurt am Main in ihrer Arbeit gestärkt werden, die Bürger:innen eine Teilhabe ermöglichen, wie zum Beispiel die Ortsbeiräte oder die Kommunale Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV). In Frankfurt am Main findet bereits Bürger:innenbeteiligung bei städtischen Vorhaben statt. Jährlich werden im Schnitt circa 115 Bürger:innenbeteiligungsprozesse durchgeführt. Es geht mit der Einführung der Richtlinie nicht darum, dass zukünftig deutlich mehr Bürger:innenbeteiligung angeboten wird. Durch die Richtlinie sollen aber eine einheitliche Qualität der Beteiligungsprozesse gewährleistet und verlässliche Maßnahmen sowie Prozesse für die Umsetzung der Bürger:innenbeteiligung etabliert werden. Mit der Einführung der Richtlinie und der darin benannten Qualitätskriterien und Maßnahmen wird die Arbeit der Verwaltung der Stadt Frankfurt am Main bei deren Beteiligungsprojekten unterstützt, indem z. B. eine zentrale Übersicht (Vorhabenliste) der Beteiligungsprojekte auf der Beteiligungswebseite `frankfurt fragt mich´ erstellt wird. Hierdurch werden die Fachämter entlastet, weil keine jährlichen Abfragen/Berichte zu Bürger:innenbeteiligung erstellt werden müssen, zudem entsteht für jedes Fachamt Klarheit über Prozesse und Qualitätskriterien, die für eine gelungene Bürger:innenbeteiligung von hoher Bedeutung sind. Hierfür werden Checklisten und weitere Unterlagen durch die Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung erstellt und beispielsweise auch Evaluationsbögen zur Verfügung gestellt. Bei der Einführung der Richtlinie werden die bestehenden Prozesse genutzt, und nur die Beschlussvorlagen des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung um das Thema Öffentlichkeitsbeteiligung erweitert, um das Ziel der Transparenz so effektiv wie möglich zu erreichen. Die Richtlinie adressiert zum einen Politik und Verwaltung, die die Planung und Umsetzung von Beteiligungsprozessen verbindlich an der Richtlinie ausrichten soll. Zum anderen adressiert sie die Zivilgesellschaft und Öffentlichkeit, die sich auf Qualitätsstandards bei Beteiligungsprozessen berufen kann. B. Alternativen Keine C. Lösung Einführung der Richtlinie Damit die Organisationseinheiten gut auf die Einführung der Richtlinie vorbereitet sind und alle benötigten Informationen erhalten, wird nach Beschlussfassung über die Richtlinie eine Einführungsphase von einem Jahr eingeführt. Innerhalb dieses Zeitraums wird die Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung beauftragt mit den Dezernaten/Ämtern/Betrieben/Organisationseinheiten Einführungs- und Informationsgespräche zu führen. Nach dem jeweiligen Gespräch kann, spätestens aber nach einem Jahr, soll die Richtlinie angewendet werden. Zum 08.05.2026 gilt die verbindliche Anwendung der Richtlinie. Erreichen einer höheren Transparenz der Beteiligungsprojekte der Stadt Frankfurt am Main (Anwendung Erweiterung Vorlage M-Vortrag zu Öffentlichkeitsbeteiligung) Mit dem Ziel eine höhere Transparenz und besser zugängliche Informationen der Beteiligungsprojekte der Stadt Frankfurt am Main zu erreichen, führt die Stadt Frankfurt am Main eine Vorhabenliste ein. Um diesen Prozess für alle Beteiligten so effektiv wie möglich zu gestalten, wird die Vorlage M-Vortrag um den Zusatz Öffentlichkeitsbeteiligung erweitert. Die Beschlussvorlage bietet somit eine Grundlage für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Folgende erweiterte Vorlage ist ab zustimmender Beschlussfassung der Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung abrufbar: Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung (M) Die Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung aktualisiert auf `frankfurt fragt mich´ nach laufender Beschlussfassung. Evaluation der Richtlinie Bestandteil der Richtlinie ist eine Evaluierung der Richtlinie und ihrer Anwendung im dritten Jahr nach der Einführung. Innerhalb der Evaluation der Richtlinie werden unter anderem die Qualität der Umsetzung, die Prozesse und Schnittstellen und die Ressourcen (finanziell und personell) der Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung und der Fachämter/Organisationseinheiten betrachtet. D. Kosten Die Umsetzung und Finanzierung folgender Maßnahmen erfolgt im Rahmen der vorhandenen Mitteln der Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung in der Produktgruppe 35.02: - Vorhabenliste, - Steckbrief Öffentlichkeitsbeteiligung, - Evaluation der Richtlinie und der Beteiligungsprozesse und - Beirat für Öffentlichkeitsbeteiligung Dafür sind 80 T€ im Haushalt 2024/2025 in der Produktgruppe 35.02 vorgesehen. Die Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung ist die zentrale Einheit zum Thema Öffentlichkeitsbeteiligung für alle Ämter und Organisationseinheiten der Stadtverwaltung. Um sicherzustellen, dass die Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main umfassend umgesetzt wird, ist die konzeptionelle und methodische Beratung der Ämter und Organisationseinheiten zu den städtischen Beteiligungsprozessen essentiell. Des Weiteren ist in der Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung die Implementierung der in der Richtlinie festgehaltenen Maßnahmen verortet. Dies begründet den Stellenbedarf von 2 VZÄ der EG 12 ab 2025. Die Personalkosten hierfür betragen nach den mittleren Jahreswerten ca. 204.000 EUR p.a., die Verrechnung erfolgt aus dem Budget des Dezernats V. Vorbehaltlich einer abschließenden Stellenbewertung des Personal- und Organisationsamts. Alle in den Fachdezernaten/-ämtern anfallenden Kosten für Prozesse der Öffentlichkeitsbeteiligung sind aus den vorhandenen Budgets der Fachämter zu finanzieren. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass vor allem aufgrund größerer Beteiligungsvorhaben gegebenenfalls zusätzliche Mittel im Rahmen der Zielwerte zukünftiger Haushaltsplanaufstellungen zu berücksichtigen sind. Die Erkenntnisse aus der Einführungsphase können hierfür eine Grundlage bieten. Anlage 1_Richtlinie_Oeffentlichkeitsbeteiligung (ca. 344 KB) Anlage 2_Vordruck_M-Vortrag_Anpassung (ca. 30 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.04.2025, NR 1213 Antrag vom 05.05.2025, NR 1227 Antrag vom 22.05.2025, OF 1031/9 Antrag vom 28.04.2025, OF 1611/1 Antrag vom 30.04.2025, OF 1614/1 Antrag vom 30.04.2025, OF 1615/1 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 62 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen farbechte/Linke und fraktionslos (= Ablehnung); CDU, BFF und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO II, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage M 62 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 4 am 22.04.2025, TO II, TOP 16 Beschluss: a) Die Vorlage M 62 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 62 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen Linke (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage M 62 wird auf Wunsch der CDU-Fraktion bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 62 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FREIE WÄHLER gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO II, TOP 8 Beschluss: a) Die Vorlage M 62 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 62 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt und Linke gegen BFF (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Der Vorlage M 62 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 15 am 25.04.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 62 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 62 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO II, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 62 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 28.04.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage M 62 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 16 am 29.04.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 62 wird zugestimmt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen BFF (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 46 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 62 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 1611/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 13 am 29.04.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 62 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Ablehnung) 35. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 05.05.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 62 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1213 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa die Beratung der Vorlage NR 1227 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1172 und mit der Maßgabe, dass auch Kammern, Unternehmen und Verbände gehört werden), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1227) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (M 62 = Annahme, NR 1213 = Ablehnung) 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 62 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1213 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung die Beratung der Vorlage NR 1227 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1172 und mit der Maßgabe, dass auch Kammern, Unternehmen und Verbände gehört werden), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1227), BFF-BIG (= Ablehnung) und AfD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1213) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 62 und NR 1213 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 62 = Enthaltung und NR 1213 = Prüfung und Berichterstattung) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 62 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1213 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1227 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1172 und mit der Maßgabe, dass auch Kammern, Unternehmen und Verbände gehört werden), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1227), BFF-BIG (= Ablehnung) sowie AfD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1213) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 62, NR 1213 und NR 1227 = Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (M 62 und NR 1227 = Annahme, NR 1213 = Ablehnung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 62 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1213 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage NR 1227 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Akmadza, Huber, Yildiz, Dr. Rosenbaum, Kunze, Yilmaz, Christann, Schwichtenberg und Schnitzler sowie von Stadträtin O´Sullivan dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1172 und mit der Maßgabe, dass auch Kammern, Unternehmen und Verbände gehört werden), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1227), BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie AfD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1213) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und Gartenpartei gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage M 62 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1031/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme); Linke (= Enthaltung) 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 62 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und Linke (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 12 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag sich mit den Vorlagen M 62, OF 1611/1, OF 1614/1 und OF 1615/1 nicht zu befassen. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordungsantrag, sich mit der Vorlage M 62 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 2. Dem Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage OF 1611/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 3. Dem Antrag, sich mit der Vorlage OF 1614/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 4. Dem Antrag, sich mit der Vorlage OF 1615/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. 5 GRÜNE, SPD und 1 Linke gegen CDU, FDP, 1 Linke, BFF und Die Partei (= Befassung mit der Vorlage); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. 5 GRÜNE, SPD und 1 Linke gegen CDU, FDP, 1 Linke, BFF und Die Partei (= Befassung mit der Vorlage); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 3. 5 GRÜNE, SPD und 1 Linke gegen CDU, FDP, 1 Linke, BFF und Die Partei (= Befassung mit der Vorlage); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 4. 5 GRÜNE, SPD und 1 Linke gegen CDU, FDP, 1 Linke, BFF und Die Partei (= Befassung mit der Vorlage); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 39. Sitzung des OBR 4 am 27.05.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: Der Vorlage M 62 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6092, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 32-0

  • Klimaangepasste Neugestaltung des Riedbergplatzes hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
    M
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 63 Betreff: Klimaangepasste Neugestaltung des Riedbergplatzes hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.06.2022, § 1832 (M 29) I. Der vorgelegten Entwurfsplanung zur klimaangepassten Neugestaltung des Riedbergplatzes wird zugestimmt. II. a) Es dient zur Kenntnis, dass für die Maßnahme voraussichtlich Gesamtkosten in Höhe von 3.086 T€ anfallen werden. b) Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass für die Maßnahme "Klimaangepasste Neugestaltung des Riedbergplatzes" unter der Produktgruppe 22.04 "Klimaschutz und Klimaanpassung" (Projektdefinition 5.010848 und unter der Produktgruppe 22.09 "Grün- und Freiflächen" Projektdefinition 5.009367 "Klimaangepasste Stadträume" insgesamt 3.086 T€ zur Verfügung stehen. Die Maßnahme soll in der Produktgruppe 22.09, Projektdefinition 5.009367 dargestellt bzw. gebucht werden, daher sind die erforderlichen Mittel aus der Produktgruppe 22.04, Projektdefinition 5.010848 "Klimawandelanpassung Infrastruktur" in Höhe von 3.068 T€ per Sollveränderung zu transferieren." c) Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass auf Fördermittel im Rahmen des Bundesprogramms "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" zum Projekt "Riedberg - klimagerechte Umgestaltung des Riedbergplatzes in Frankfurt am Main" bei positivem Förderbescheid zur Entlastung des Haushalts zurückgegriffen werden kann. Der Zuwendungsbescheid unter Vorbehalt befindet sich noch in einem laufenden Verfahren, sodass noch keine feste Zusage hierzu getroffen wurde. Die maximale Bundeszuwendung beträgt 1.088 T€. Die Eigenbeteiligung beträgt dann bis zu 65 %. Dies entspricht 1.998 T€ der Gesamtsumme von 3.086 T€ bezogen auf den förderfähigen Zeitraum 2024 - 2027. d) Die erforderlichen Mittel für die Gesamtmaßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 3.086 T€ werden freigegeben. III. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Umsetzung der Maßnahme jährliche Folgekosten in Höhe von 253.109 € entstehen werden. Hierbei entfallen auf die Produktgruppe 22.09 - Grün- und Freiflächen auf Abschreibung 205.528 € auf kalk. Verzinsung (2,25 %) 22.478 € Sachkosten 25.103 € Darin enthaltene Sachkosten in Höhe von 7.750 € für die Unterhaltung der baulichen Schattendächer und Zisternen sind in zukünftigen Haushalten einem Produktbereich zuzuordnen. Dem stehen aus der Auflösung der Sonderposten (Fördermittel) Jahreserträge in Höhe von 72.533 € entgegen. Die Deckung der vorgenannten Folgekosten ist innerhalb der zur Verfügung gestellten Dezernatsbudgets sicherzustellen. Stellenplanmäßige Auswirkungen ergeben sich nicht. IV. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass der Beschluss des Ortsbeirates 12 zur vorgestellten Planung für die Umgestaltung des Riedbergplatzes gemäß Niederschrift vom 26.11.2021 vorliegt. Weiterhin bildet die OM 5506/19 Grundlage der Planung, welche eine Beteiligung von Bürger: innen forderte. V. Es dient unter Bezugnahme auf die Stellungnahme des Revisionsamtes vom 20.03.2025 zur Kenntnis, dass die Ausgestaltung der Schattendächer im Rahmen der weiteren Planung optimiert wird. Begründung: A Zielsetzung Der Klimawandel und die hieraus resultierenden Herausforderungen beschäftigen den Magistrat in den letzten Jahren durch die stärker werdenden Trocken- und Hitzeperioden sowie zunehmende Starkregenereignisse immer intensiver. Der Fokus richtet sich auf nachhaltige und zukunftsfähige Baumstandorte sowie Grünflächen. Der Riedbergplatz stellt als stark versiegelter Stadtplatz im Stadtteil Riedberg eine Wärmeinsel mit wenig Aufenthaltsqualität dar, der den heutigen klimatischen Anforderungen nicht mehr gerecht wird. Die zunehmenden Extremwetterereignisse - insbesondere die vermehrt auftretenden Hitzesommer in Frankfurt am Main - haben gezeigt, dass die Anforderungen an den Platz aus dem Jahr 2006 (Planungswettbewerb) nun 19 Jahre später überholt sind. Ausgehend von Wünschen des Ortsbeirats und der Bürger: inneninitiative "Klima-Initiative Riedberg e.V." wurde seitens der Stadt Frankfurt ein Konzept zur klimatischen Aufwertung des Riedbergplatzes erarbeitet. Die großflächige Entsiegelung befestigter Flächen, maximale Anzahl an Baumneupflanzungen unter Berücksichtigung der Marktnutzung und Feuerwehrandienung, Erhöhung der Biodiversität und Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch zusätzliche Beschattungselemente sowie die Installation eines Trinkwasserbrunnens und einer Regenzisterne sind Kernelemente der klimaangepassten Platzneugestaltung. Diese Maßnahmen haben das Ziel, die Überhitzung zu reduzieren, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen und Gesundheitsrisiken für vulnerable Gruppen zu senken. Der Riedbergplatz als urbane Mitte des Stadtteils Riedberg ist ein stark versiegelter, überhitzter Platz. Die Platzfläche grenzt südlich des Riedbergzentrums an und wird östlich durch das Gesundheitszentrum flankiert. Der 2008 gestaltete Platz öffnet sich nach Süden und Westen hin. Über die nahgelegene U-Bahnhaltestelle "Uni Campus Riedberg" ist eine gute ÖPNV Anbindung gegeben. Samstags findet dort ein Wochenmarkt statt. Ziel der Maßnahme ist es, den stark versiegelten Platz wegen der hohen Wärmespeicherfähigkeit der Plattenbeläge um ca. 20 % zu entsiegeln und mehr Schatten zu schaffen. Der Platz soll sich im Sommer deutlich weniger aufheizen und einen attraktiven Aufenthaltsort im Quartier bilden. Der Riedbergplatz soll unter Berücksichtigung einer klimagerechten Stadtentwicklung mit Maßnahmen an den Klimawandel sowie zur Minderung klimatischer Belastungen gemäß den Vereinbarungen der Stadt Frankfurt zur Klimaallianz (Beschluss der Stadtv.-Vers. vom 12.12.2019, § 5019 (M 199/2019)), Beschluss der Stadtv.-Vers. vom 12.05.2022, § 1650 (NR 316/22) "Klimaneutrales Frankfurt 2035 Grundsatzbeschlüsse" und zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität überarbeitet werden. B Alternativen a) Der stark versiegelte, sich stark aufheizende Stadtplatz bleibt unverändert. Die 10 vorhandenen Bäume sollen weiterhin ohne Unterstützung der Überwärmungstendenz entgegenwirken. Der Platz wird wenig Aufenthaltsqualität in heißen Sommern bieten, da die Rahmenbedingungen für große, vitale Bäume, welche im Sommer Schatten spenden, nicht vorhanden sind. Der Spielbereich für Kinder wird weiterhin im sonnenexponierten Bereich liegen, da die umgebenden Bestandsmauern und der dunkle Fallschutzbelag den Aufheizungseffekt fördern. Durch fehlende Sitzangebote im lichten Schatten und Schatten bleibt die Aufenthaltsqualität in heißen Sommern unzureichend. b) Auf konstruktive Beschattungselemente wird verzichtet. Bereiche, die durch Baumkronen nicht beschattet werden können, heizen sich weiterhin auf. c) Es wurden Schattendächer aus kompletten Stahlkonstruktionen und einer semitransparenten Dachkonstruktion zur Verschattung als Variante untersucht. Die geschwungenen Dachformen mit Dachbegrünung sind baukonstruktiv in Metall nicht in filigraner Optik umsetzbar. Eine gestalterische Integration der Stahl-Schattendächer am Platz ist durch eine massiv, wirkende Bauweise nicht gegeben. Die robuste Bauweise als Betondach auf runden Stahlstützen ist langlebig und hat gegenüber Holzkonstruktionen geringe Unterhaltungskosten. C Lösung Der Stadtplatz erhält eine klimaangepasste Gestaltung mit mehr Aufenthaltsqualität. Dabei bleibt die Grundstruktur des Platzes mit den einrahmenden Wandelementen und den Bestandsbäumen sowie der Sandspielbereich erhalten. Der Spielbereich mit dem Klettergerüst entfällt zugunsten neuer Vegetationsflächen und Baumstandorte, da in der Umgebung ausreichend Spielangebote bestehen. Knapp ein Viertel der Belagsflächen wird entsiegelt. Durch die Neuanlage von ca. 1000 m² Grünflächen, zusätzlichen Bäumen und drei begrünten Schattendächern wird durch die Verdunstung der Pflanzen das Mikroklima und somit die Aufenthaltsqualität verbessert. Die bestehende wassergebundene Fläche wird um ca. 290 m² vergrößert und dadurch der Aufheizungseffekt minimiert. Der Grünanteil wird um ca. 20 % erhöht werden. Die Evaporation am Platz wird durch zukunftsfähige Baumstandorte, Staudenflächen, Hecken, Rankpflanzen sowie begrünte Schattendächer verbessert. Die südliche Fassung des Platzes Richtung Riedbergallee erfolgt mit einer neuen Baumreihe und Staudenbeeten. Heckenelemente, die Beete flankierend, bieten mehr optische Abgrenzung zum Straßenraum und dienen gleichzeitig als Übertretungsschutz. Die bestehenden 10 Baumstandorte werden um weitere Bäume ergänzt, sodass die Baumstückzahl auf 39 Stück am Platz steigt. Anfallendes Regenwasser verbleibt vor Ort und kommt den Vegetationsflächen zu Gute. Das restliche Niederschlagswasser des Platzes wird in Regenzisternen zwischengespeichert und dient zur Baumbewässerung. Hierdurch wird das öffentliche Kanalnetz entlastet und gleichzeitig die wertvolle Ressource Wasser nachhaltig genutzt. Die Marktnutzung wird bei der Neuplanung berücksichtigt und entsprechende Flächen für den Wochenmarkt werden zugunsten neuer Baumstandorte optimiert. Der bestehende Plattenbelag wird im Gefälle zugunsten der Baumbeete angepasst und vorhandenes Material nach Möglichkeit wiederverwendet. Die bestehenden Betonmauern, welche die Spielbereiche von den flankierenden Straßen abgrenzen, bleiben grundsätzlich erhalten, um die unterschiedlichen Geländehöhen weiterhin abzufangen. Diese werden anteilig begrünt. Die den Sandspielbereich eingrenzende Mauer wird um ca. 30 cm auf Toreingangshöhe reduziert, um die abgebende Wärme der Betonmauern zu reduzieren und mehr Sichtbeziehung zu gewährleisten. Die verschiedenen Teilaspekte der Neugestaltung werden im Folgenden erläutert: Begrünung Es werden 29 neue Bäume und drei begrünte Schattendächer mit einer Gesamtfläche von ca. 195 m² über den Sitz- und Spielflächen so angeordnet, dass eine lichte Beschattung auch schon in der Entwicklungsphase der Bäume wirksam ist und die Aufenthaltsqualität - auch bei starker Wärmebelastung - wesentlich gesteigert wird. Alle drei Schattendächer erhalten eine insektenfreundliche, extensive Dachbegrünung. Die 10 Bestandsbäume werden in die neu geplanten, ca. 860 m² großen Staudenflächen integriert, sodass den Bäumen ein größeres Wurzelraumvolumen zur Erreichung großer Schatten spendender Baumkronen zur Verfügung steht. Entlang der nördlichen Platzkante werden 4 neue Baumbeete vorgesehen. Ausgewählt wurden Baumarten aus der Frankfurter Baumliste, von denen nach gegenwärtigen Erkenntnissen bei den klimatischen Bedingungen in Frankfurt eine gute Wuchsentwicklung zu erwarten ist. Im Gegensatz zu Pflanzungen mit nur einer oder zwei Arten wird durch eine breitgefächerte Baumauswahl die Gefahr minimiert, dass bei einer artspezifischen Erkrankung mit hohen Ausfällen zu rechnen ist. Das Konzept für die Bäume sieht gemeinsame, großzügige Baumbeete vor. Die neuen Vegetationsflächen umfassen ca. 860 m². Dies trägt zu einer besseren Entwicklung und Trockentoleranz bei, weil mehr Bodenvolumen pro Baumstandort gegenüber von Einzelstandorten zur Verfügung steht. Nur durch angemessen große Baumgruben mit Eintrag von Niederschlagswasser und ausreichend Porenvolumen im Boden kann das Ziel einer nachhaltigen Beschattung durch groß ausgebildete Baumkronen erreicht werden. Die Baumgrubenbauweise wird durch gewonnene Erfahrung bei Baumstandorten am Riedberg weiterentwickelt und sieht Maßnahmen für eine optimierte Bodenbelüftung und Wasserretention vor. Es werden trockenheitsverträgliche Stauden und Gräser sowie Bodendecker gepflanzt. Pflanzbeete vor den Mauern mit insektenfreundlichen Kletterpflanzen verbessern das Mikroklima und geben dem Platz zusätzliche, attraktive Blüh- und Herbstaspekte. Entsiegelung Die bestehende Platzfläche umfasst 3.918 m² (Gemarkung 0499, Flur 012, Flurstück 605/4); davon sind ca. 2.190 m² Bearbeitungsfläche. Es entstehen ca. 794 m² neue Vegetationsflächen auf der Platzfläche. Dieses entspricht einem Entsieglungsanteil von ca. 20 %. Weiterhin werden südöstlich des Riedbergplatzes ca. 66 m² neue Vegetationsflächen geschaffen. Oberflächengestaltung Das Gefälle des Plattenbelages wird nur in Teilbereichen außerhalb der Marktfläche neu ausgerichtet, damit die Bäume eine optimierte Zufuhr an Niederschlagswasser erhalten. Durch die Teil- Entsiegelung des Platzes wird ein Großteil des vorhandenen Plattenbelags nicht mehr benötigt. Um ressourcenschonend und wirtschaftlich zu arbeiten, werden die Platten in größtmöglichem Umfang recycelt. Das ursprüngliche, charakteristische Streifenmuster des Platzes mit Bändern aus Natursteinpflaster wird beibehalten. Die geschwungenen Beetkanten werden durch Metallbänder oberflächenbündig eingefasst und durch kniehohe Rabattengeländer geschützt. Schattendächer und Möblierung Durch drei bauliche Schattendächer mit extensiver Dachbegrünung mit einer Gesamtdachfläche von 195 m² kann eine Beschattung der Spielbereiche für Kinder und der Sitzangebote bereits kurzfristig nach Fertigstellung des umgestalteten Platzes sichergestellt werden. Bis Jungbäume ein schattenspendendes Blätterdach entwickeln können, vergehen mindestens 10 Jahre. Der Sandspielbereich eignet sich zusätzlich nur bedingt zur Ergänzung von Baumstandorten, da der Fallschutzbereich vor Wurzelanhebungen freigehalten werden muss. Insbesondere gilt dies für den Spielbereich, der bisher der direkten Sonne ausgesetzt ist. Die drei Dachkonstruktionen bieten durch verteilte, bis zu 100 cm große, runde Dachaussparungen im Herbst und Frühjahr in den darunterliegenden Bereichen noch genügend Licht. Die extensive Dachbegrünung auf der in Summe ca. 195 m² großen Dachfläche vermindert den Aufheizungseffekt und bietet Insekten weiteren Lebens- und Nahrungsraum. Unter dem mittleren Dach werden zusätzliche Sitzmöglichkeiten angeboten, welche sich gestalterisch der bestehenden Materialität aus Betonquader mit Frankfurter Holzlattung als Sitzauflage, orientieren. Das östliche Schattendach erhält drei Hockerbänke. Die neuen Baumstandorte und Schattendächer wurden mit dem Schattenfall so ausgerichtet, dass Spiel- und Sitzbereiche ausreichend Schatten erhalten. Ein Trinkbrunnen wird in der Nähe zum bestehenden Wasserfontänenspiel verortet. Veranstaltungen und Nutzungsangebote Auch nach der Reduzierung der befestigten Flächen besteht noch ausreichend Platz, den Wochenmarkt mit den bestehenden Marktständen in leicht angepasster Standverortung in Abstimmung mit den Hafen- und Marktbetrieben durchzuführen. Der Bücherschrank bleibt erhalten. Die Weihnachtsbaumhülse wird an neuer Stelle eingebaut und eine verschließbare Bodensteckdose für die Weihnachtsbaumbeleuchtung vorgesehen. Die Außengastronomieflächen wurden bei der Planung der neuen Baumstandorte berücksichtigt. Die Andienung der Marktbetreiber während des Weihnachtsmarktes wird durch herausnehmbare Poller mit Feuerwehr-Schließung im Kurvenbereich Riedbergallee/Otto-Schott-Straße optimiert, damit die zusätzlichen Baumstandorte besser geschützt bleiben. Der Wochenmarkt kann während der Baumaßnahme weiterhin samstags stattfinden. Die Gebäude und öffentlichen Einrichtungen entlang des Platzes bleiben für Fußgänger: innen während des Baus weiterhin erreichbar. Entwässerung und Zisternen Die Entwässerung des Platzes wird zugunsten der Vegetationsflächen angepasst. Die Planung sieht vor, das Oberflächenwasser der befestigten Flächen, welches nicht über die Grünflächen entwässert werden kann, in Zisternen zur Zwischenspeicherung zu sammeln, damit es zum Bewässern der Bäume und Pflanzflächen in Trockenperioden zur Verfügung steht. Die Einleitmenge des Regenwassers in den Kanal wird sich durch die Entsiegelung der Fläche reduzieren und leistet so einen Beitrag, das bestehende Kanalnetz zu entlasten. Trassen Ver- und Entsorgungstrassen sind von der Baumaßnahme betroffen. Es wird innerhalb der Platzfläche ein Anschluss an den Übergabeschacht als Notüberlauf an den Kanal Richtung Riedbergallee durchgeführt werden. Die Straße wird bei dem Eingriff nicht betroffen sein. Für den Trinkbrunnen wird eine Stichleitung an der Haupttrinkwasserleitung nahe des Wasserspiels erforderlich werden. Die bauliche Umsetzung des Trinkbrunnens erfolgt über das Klimareferat. Die erforderlichen Anschlusspunkte werden im Zuge der Baumaßnahme vorbereitet. Die Hafen- und Marktbetriebe beabsichtigen einen dritten Unterflurelektranten im Zuge der Baumaßnahme nachzurüsten. Der potenzielle Standort wird mit Leerrohren im Zuge der Baumaßnahme vorbereitet und der Standort im Detail abgestimmt. Beleuchtung Die bestehende Beleuchtung am Platz mittels Mastleuchten wird im Bereich der Schattendächer angepasst. Die neuen Baumstandorte sowie die Schattendächer wurden mit ausreichenden Abstand zu den Mastleuchten verortet. Barrierefreiheit und Integration Die Barrierefreiheit wird nach städtischem Standard gemäß dem Arbeitsplan Barrierefreiheit der Stadt Frankfurt am Main und dem Leitfaden "Unbehinderte Mobilität" des Landes Hessen berücksichtigt. Damit soll die uneingeschränkte, barrierefreie Nutzung des Riedbergplatzes sowie die Querung für seh- und mobilitätseingeschränkte Menschen gewährleistet werden. Die bestehenden taktilen Blindenleitstreifen bleiben erhalten. Die Zugänge zum Platz bleiben unverändert erhalten. Durch die Aufwertung mit Pflanzflächen werden Angebote für die Sinne (Tasten, Riechen) verstärkt. Planungen auf privaten Flächen Die vorliegende Planung umfasst ein Gestaltungskonzept für den gesamten städtebaulichen Raum des Riedbergplatzes. Hierfür wurden keine privaten Flächen in die Planung einbezogen. Die ansässige Gastronomie kann weiterhin über Sondernutzungsrechte des Amtes für Straßenbau und Erschließung die städtische Fläche als Außengastronomiefläche nutzen. D Kosten 1. Investitionsbedarf/ Gesamt Brutto: 3.086.000 € Produktbereich 22 Umwelt Produktgruppe - 22.04 - Klimaschutz und Klimaanpassung Produktgruppe - 22.09 - Grün- und Freiflächen 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Jahr Ansatz IPG Verpflichtung Mittelabfluss Maximale Fördermittelbereitstellung 2022 - 56.170 € 56.170 € - 2023 3.086.000 € 34.660 € 34.660 € - 2024 - 260.000 € 250.000 € bis zu 190.531 € 2025 - 50.000 € 60.000 € bis zu 811.393 € 2026 - 2.685.170 € 2.550.000 € bis zu 53.982 € 2027 - - 30.000 € bis zu 32.094 € 2028 - - 30.000 € - 2029 - - 30.000 € - 2030 - - 15.000 € - 2031 - - 15.000 € - 2032 - - 15.170 € - Summe 3.086.000 € 3.086.000 € 3.086.000 € bis zu 1.088.000 € Deckung des IPG Ansatzes aus 22.04 - Klimaschutz und Klimaanpassung, Projektdefinition 5.010848 3.068.100 € 22.09 - Grün- und Freiflächen, Projektdefinition 5.009367 "Klimaangepasste Stadträume" 17.900 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: - keine - 4. Jahresfolgekosten: a) Personelle Ausgaben keine b) Sachkosten 1. Unterhaltungspflege der Bäume und Grünflächen nach der Herstellung und der Entwicklungspflege 16.944 € 2. Unterhaltungskosten für Ausstattungselemente, z.B. Sitzauflagen 409 € 3. Instandhaltung Schattendächer und Zisternen Wartung und Inspektion der drei begrünten Schattendächer (Herstellungskosten ohne Nebenkosten, ohne Pflegearbeiten) 1 % der Herstellkosten für Schattendächer 3.250 € 3 % der Herstellkosten für Zisternen 4.500 € Summe Sachkosten: 25.103 € c) Kapitalkosten (Investitionssumme abzüglich Fördermittelanteile) 1. Kalk. Verzinsung 2,25 % /2 von 1.998.000 € (Eigenanteil Stadt FFM) 22.478 € 2. Abschreibung (15 Jahre) 6,66 % von 3.086 T € 205.528 € Summe Kapitalkosten 228.006 € Jahresfolgekosten gesamt 253.109 € 5. Jahreserträge: - Auflösung von Sonderposten (Fördermittel) (1.088.000 € / 15 Jahre) 72.533,33 € 6. Leistungen Dritter: - Zuwendungsmittel unter Vorbehalt als Anteilsfinanzierung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung aus dem Bundesprogramm "Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel" bis zu 1.088 T€ 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - Keine - In Abhängigkeit von künftigen Klimaanpassungsmaßnahmen müssen entsprechende Personalkapazitäten bereitgestellt werden. 8. Sonstiges: - Entfällt Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 540 KB) Anlage 2 (ca. 1,7 MB) Anlage 3 (ca. 378 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.04.2025, NR 1212 Antrag vom 14.04.2025, NR 1215 Anregung vom 25.04.2025, OA 548 Antrag vom 09.04.2025, OF 607/12 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2022, M 29 Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 6999 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 63 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage NR 1212 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Die Vorlage NR 1215 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1212) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung der Delegation) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt; Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 63 = Annahme) ÖkoLinX-ELF (M 63 = Ablehnung) Gartenpartei (M 63 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1215) 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 22 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, über die Vorlage OF 607/12 abzustimmen und diese nicht zurückzustellen. Beschluss: Anregung OA 548 2025 1. Der Vorlage M 63 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 548 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1212 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1215 wird abgelehnt. 4. a) Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 607/12 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 63 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in der weiteren Planung die Betondächer durch eine Schatten spendende (Holz)Konstruktion ersetzt werden."; 2. der letzte Absatz und das Foto in der Begründung gestrichen werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 4 GRÜNE, SPD, FDP, Volt und Linke gegen CDU (= Annahme); 1 GRÜNE und BFF (= Enthaltung) zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. a) Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE b) Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 63 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1212 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1215 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 548 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 63 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1212 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage OA 548 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1215 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage OA 548 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1212) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie Linke (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1212) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 63 und NR 1212 = Annahme im Rahmen NR 1215, NR 1215 und OA 548 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 63, NR 1212 und OA 548 = Annahme, NR 1215 = Ablehnung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Der Vorlage M 63 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1212 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage OA 548 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1215 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage OA 548 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1212), ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie Gartenpartei (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1215) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme), Linke (= Ablehnung) sowie Gartenpartei (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1215) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1212) Beschlussausfertigung(en): § 6136, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 67-0

  • Satzungsänderung für die Frankfurter Museen
    M
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 64 Betreff: Satzungsänderung für die Frankfurter Museen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.09.2021, § 649 (M 112) 1. In den aktuell gültigen Satzungen der städtischen Museen ist der Museumszweck auf die Förderung von Kunst und Kultur beschränkt. 2. Der Erweiterung des Satzungszwecks um die Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung in § 1 a), b) und c) für das Archäologische Museum das Historische Museum das Museum für Angewandte Kunst das Museum der Weltkulturen das Architekturmuseum das Museum für Moderne Kunst das Jüdische Museum und das Caricatura Museum wird zugestimmt. 3. Alle bislang gültigen Satzungen der vorgenannten städtischen Museen werden aufgehoben. 4. Das Dezernat VII wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen, insbesondere im Hinblick auf die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main. Begründung: A. Zielsetzung In den aktuell gültigen Satzungen der städtischen Museen ist der Museumszweck auf die Förderung von Kunst und Kultur beschränkt. Da die Museen darüber hinaus in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung agieren, wird der Satzungszweck um diese Bereiche erweitert. Dies ist verbunden mit der Zielsetzung, mehr Möglichkeiten der Finanzierung von Projekten über zusätzliche Fördertöpfe zu schaffen. B. Alternativen Keine C. Lösung Die Satzungen der betroffenen Museen werden um den Passus ergänzt, der die Zwecke des Museums um die Bereiche Wissenschaft, Forschung und Bildung erweitert. Diese Erweiterung schafft für die städtischen Museen die Voraussetzung, entsprechende Fördermittel zu beantragen. Die Satzungsentwürfe sind mit dem Finanzamt vorabgestimmt. D. Kosten Keine Anlage _Satzungsentwuerfe (ca. 83 KB) Anlage _Synopse (ca. 127 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.07.2021, M 112 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 29.04.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 64 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO II, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 64 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 47 Beschluss: Der Vorlage M 64 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf; Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6137, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 14-0

  • Änderung der Satzung für den Eigenbetrieb Kita Frankfurt
    M
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 65 Betreff: Änderung der Satzung für den Eigenbetrieb Kita Frankfurt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 19.06.2008, § 4107 (M 85) Die Satzung für den Betrieb "Kita Frankfurt" wird wie folgt geändert: 1. Die Präambel wird dahingehend geändert, dass es - anstelle "Artikel 6 des Gesetzes vom 21.06.2018 (GVBl. S. 291)" nunmehr heißt: "Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90,93)"; - anstelle "Artikel 6 des Gesetzes vom 14.Juli 2016 (GVBl. S. 121)" nunmehr heißt: "Artikel 1 des Gesetzes vom 17.09.2024 (GVBl. 2024, Nr. 52)"; - im letzten Halbsatz nach "§ 3767" ergänzt wird: "sowie am 03.04.2025". 2. § 5 Absatz 1 wird um Satz 2 ergänzt: "Die Betriebsleitung besteht aus einer Betriebsleiterin / einem Betriebsleiter oder aus mehreren Betriebsleiterinnen / Betriebsleitern. Bei Bestellung mehrerer Betriebsleiterinnen / Betriebsleiter wird eine Betriebsleiterin / ein Betriebsleiter zur ersten Betriebsleiterin / zum ersten Betriebsleiter bestellt." - § 5 Absatz 4 enthält die folgende Fassung: "Sofern eine Geschäftsordnung für die Betriebsleitung durch den Magistrat erlassen wurde, sind auch deren Festlegungen zu beachten. Dieser Absatz wird gestrichen und als neue Fassung eingefügt: "Besteht die Betriebsleitung aus mehreren Betriebsleiterinnen / Betriebsleitern, regelt der Magistrat mit Zustimmung der Betriebskommission die Geschäftsverteilung durch eine Geschäftsordnung. Die Festlegungen der Geschäftsordnung sind zwingend zu beachten. - In § 14 Absatz 1 werden nach Satz 1 die Sätze 2 und 3 eingefügt: "Bei einer aus mehreren Betriebsleiterinnen / Betriebsleitern bestehenden Betriebsleitung vertritt die erste Betriebsleiterin / der erste Betriebsleiter in Angelegenheiten des Eigenbetriebes allein und wird im Falle ihrer / seiner tatsächlichen oder rechtlichen Verhinderung von der zweiten Betriebsleiterin / dem zweiten Betriebsleiter vollumfänglich vertreten. Besteht die Betriebsleitung aus einer Betriebsleiterin / einem Betriebsleiter ist es dem Magistrat vorbehalten, eine stellvertretende Betriebsleiterin / einen stellvertretenden Betriebsleiter für den Fall der tatsächlichen oder rechtlichen Verhinderung der alleinigen Betriebsleiterin / des alleinigen Betriebsleiters zu bestellen." Der vormalige § 14 Absatz Satz 2, der nunmehrige Satz 4, wird geändert und lautet nun "Die Betriebsleitung unterzeichnet unter dem Namen des Eigenbetriebs mit ihrem Nachnamen und der Angabe der Funktionsbezeichnung." - In § 22 Satz 2 wird das Datum 20.02.2018 durch das Datum "29.05.2019" ersetzt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission in ihrer Sitzung vom 27.08.2024 der Umsetzung zugestimmt hat. 4. Die Änderungssatzung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung In Kraft. Begründung: A. Zielsetzung Seit Gründung des städtischen Eigenbetriebes Kita Frankfurt 2008 leitet eine Betriebsleitung diesen großen und wichtigen städtischen Betrieb mit rd. 3.300 Mitarbeitenden und derzeit 148 Einrichtungen im gesamten Stadtgebiet. Der Eigenbetrieb Kita Frankfurt hat sich seit Gründung stark entwickelt und wird sich in den nächsten Jahren den zunehmenden Herausforderungen stellen müssen. Die derzeitige Betriebsleitung verfügt derzeit nur über Abwesenheitsvertretungen durch die Leitung Pädagogik - 48.2 - und Leitung zentraler Service - 48.1 -. Beide Funktionsinhaber: innen sind allerdings selbst stark in ihren wichtigen und großen Arbeitsbereichen gefordert und sollen zukünftig bezüglich ihrer Stellvertretungsfunktion für die Betriebsleitung ebenfalls entlastet werden. Viele Ämter und ein Betrieb der Stadt verfügen bereits erfolgreich über eine Doppelspitze (Amts- oder Betriebsleitung und eine ständige stellvertretende A/B.-Leitung), um den steigenden Herausforderungen und dem Wachstum der jeweiligen Organisation zu entsprechen. Als wichtiger Dienstleister der Daseinsfürsorge für einen großen Teil der Bürger: innen von Frankfurt, muss Kita Frankfurt für die Zukunft gut aufgestellt sein und Innovationen in Verwaltung und Pädagogik optimal und beispielhaft umsetzen. Für eine gute Steuerung der größten Organisationseinheit der Stadt und um die maximalen Herausforderungen in den Themen Bildung und Pädagogik, Personalentwicklung und Ausbildung, Digitalisierung und Haushalt sicher zu bewältigen, ist eine zweite Betriebsleitung dringend erforderlich. Um Führungsaufgaben aufzuteilen, sollen beide Betriebsleitungen zukünftig für den gesamten Aufgabenbereich handlungsfähig sein, allerdings sollen außerdem auch wesentliche Arbeitsbereiche im Betrieb zwischen erster und zweiter Betriebsleitung aufgeteilt werden. Das Nähere wird in einer neu erstellten und vom Magistrat der Stadt Frankfurt zu beschließenden Geschäftsordnung der Betriebsleitung geregelt. Die zweite Betriebsleitung soll die erste Betriebsleitung vollumfänglich vertreten. Es wird vereinbart, dass im Falle, wenn die Betriebsleitung und die zweite Betriebsleitung abwesend sind, Leitung Pädagogik und Leitung zentraler Service, insbesondere bei Belangen der jeweiligen Schwerpunktbereiche, weiterhin als Stellvertretungen zur Verfügung stehen. B. Alternativen keine C. Lösung Besetzung einer zweiten Betriebsleitung. D. Kosten Die Satzungsänderung verursacht ca. 300,00 € Notarkosten für die Eintragung im Handelsregister. Die zukünftigen Gehälter für die Betriebsleitung und die zweite Betriebsleitung wurden mit dem Personal- und Organisationsamt im Vorfeld abgestimmt und bewegen sich im bei der Stadtverwaltung für AT-Verträge unter Berücksichtigung von Verantwortlichkeiten und Betriebsgröße üblichen Rahmen. Wie die Stelle der ersten Betriebsleitung ist auch ist die Stelle der zweiten Betriebsleitung bereits im Stellenplan des Eigenbetriebs berücksichtigt - es ist insofern keine Stellenneuschaffung erforderlich. Für letztgenannte wird lediglich entsprechend der Aufgabenstellung eine Bewertungsanpassung erfolgen. Damit belaufen sich die zusätzlichen Kosten in 2025 auf insgesamt rund 31.000,00 € (vorbehaltlich des nächsten Tarifabschlusses). Diese Kosten sind im Haushalt 2025 ff. eingeplant. Anlage 1_Satzung_Betrieb_Kita_Frankfurt (ca. 27 KB) Anlage 2_Synopse (ca. 23 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.05.2008, M 85 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 28.04.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 65 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO II, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 65 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 48 Beschluss: Der Vorlage M 65 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Gartenpartei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6138, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 20-12

  • Panoramaschule (4388) Errichtung eines Vierklassen-Schulgebäudes in Holzbauweise
    M
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 66 Betreff: Panoramaschule (4388) Errichtung eines Vierklassen-Schulgebäudes in Holzbauweise 1. Für die Panoramaschule in der Werner-Bockelmann-Straße 3 werden Mittel zum Kauf einer Holzmodulanlage für 4 Unterrichtsräume in Höhe von 1.764.303,91 € brutto bewilligt. 2. Die Verausgabung der investiven Mittel in Höhe von 1.694.545,96 € brutto erfolgt auf der Projektdefinitionen 5.007742 im Geschäftsbereich 0400. Die Verausgabung der investiven Mittel für den BgA Turnhalle in Höhe von 69.757,95 EUR netto erfolgt auf der Projektdefinition 5.010921 im Geschäftsbereich 1041. 3. Die Deckung in Höhe von 1.764.303,91 € steht auf der Projektdefinition 5.007500 zur Verfügung. Begründung: A. Zielsetzung Errichtung eines Schulgebäudes in Holzbauweise mit 4 Unterrichtsräumen aufgrund des gestiegenen Bedarfs an Förderschulplätzen mit Schwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) am Standort. Bei einer längeren Standzeit, wie es hier abzusehen ist, ist ein Kauf wirtschaftlicher als eine dauerhafte Anmietung. Die neue Holzmodulanlage wird spiegelgleich, analog der bereits vorhandenen Anlage geplant, um eine schnelle Umsetzung voraussichtlich im Jahr 2025 realisieren zu können. B. Alternativen keine C. Lösung Herstellung eines zweigeschossigen Gebäudes in Holzmodulbauweise. In jedem Geschoss befinden sich zwei Klassenräume mit jeweils einer Küchenzeile und Waschtisch. Die Erschließung erfolgt über ein zentrales, innenliegendes Treppenhaus. D. Kosten Darstellung der finanziellen und haushaltsmäßigen Erfordernisse, bei Investitionen auch Jahresfolgekosten 1. Investitionsbedarf: 1.764.303,91 € brutto 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Jahr Verpflichtung in € brutto Mittelabfluss in € brutto bis 2024 40.000,00 13.732,26 2025 1.724.303,91 1.250.513,73 2026 0,00 500.057,92 Summe 1.764.303,91 1.764.303,91 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben keine b) Sachkosten 35.424,08 € c) Kapitalkosten 79.682,26 € 1. Kalkulatorische Verzinsung 1,75 % 30.875,32 € 2. Abschreibung 48.806,94 € 5. Jahreserträge: keine Gebühren, Entgelte und dgl. 6. Leistungen Dritter: keine Zuweisungen, Zuschüsse und dgl. 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: keine Anlage 1_Erlaeuterungsbericht (ca. 54 KB) Anlage 2_Kostendeckblaetter (nicht öffentlich - ca. 200 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.04.2026, OF 4/6 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage M 66 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 28.04.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 66 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO II, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 66 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage M 66 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6139, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 40-2

  • Fußgängerüberwege in der Nußgartenstraße und der Hofhausstraße anlegen
    OFOB 3
    28.03.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2025, OF 714/11 Betreff: Fußgängerüberwege in der Nußgartenstraße und der Hofhausstraße anlegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in der Nußgartenstraße und in der Hofhausstraße jeweils einen Fußgängerüberweg anzulegen. Begründung: Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens im Berufsverkehr ist eine Querung der beiden Straßen fast unmöglich. Es kommt im oben genannten Bereich immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgänger/innen und Autofahrern. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6893 2025 Die Vorlage OF 714/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Route der Buslinie 69 in der Straße Hinter den Ulmen pünktlich ermöglichen
    OFOB 9
    28.03.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2025, OF 977/9 Betreff: Route der Buslinie 69 in der Straße Hinter den Ulmen pünktlich ermöglichen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Linie 69 verbindet die verschiedenen Teile von Eschersheim. Leider werden in der Straße "Hinter den Ulmen" öfters die Parkmarkierungen ignoriert. Der Magistrat wird gebeten, durch entsprechende zusätzliche Markierungen und/oder Schilder dafür zu sorgen, dass die Busse jederzeit problemlos durch die Straße fahren können und so auch den Fahrplan einhalten können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6837 2025 Die Vorlage OF 977/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)

  • Mehr Sauberkeit in Kalbach-Riedberg
    OIOB 12
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Initiative vom 28.03.2025, OI 97 entstanden aus Vorlage: OF 594/12 vom 15.03.2025 Betreff: Mehr Sauberkeit in Kalbach-Riedberg Vorgang: E 201/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 201), gebeten, im Stadtteil Kalbach-Riedberg flächendeckend bis zu Gesamtkosten in Höhe von 5.000 Euro größere Mülleimer (Müllgaragen) insbesondere im Bereich der stark frequentierten Spielplätze, z. B. im topografischen Weg, im westlichen Bereich des Kätcheslachparks und auf dem Riedbergplatz, aufzustellen und gegebenenfalls die Reinigungsintervalle zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 201 Versandpaket: 02.04.2025

  • Blühstreifen im Bereich der Römischen Straße und/oder Zum Taubenzehnten
    OMOB 12
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2025, OM 6771 entstanden aus Vorlage: OF 592/12 vom 15.03.2025 Betreff: Blühstreifen im Bereich der Römischen Straße und/oder Zum Taubenzehnten Der Magistrat wird gebeten, in den Bereichen des Grünzuges Römischen Straße und/oder des Topographischen Weges/Zum Taubenzehnten Blühstreifen anzulegen. Begründung: Der große Nutzen von angelegten Blühstreifen liegt in einer hohen Biodiversität, die nicht nur Bienen, sondern auch Schmetterlingen und artverwandten Insekten Nahrung bietet. Eine einheimische standortgerechte Blühstreifenauswahl bietet den einheimischen Acker- und Wiesenpflanzen einen Standort, der ihre Existenz sichert. Der Topographische Weg weist im Bereich des Fitnessspielplatzes (parallel zum Stiftung-Waisenhaus-Weg) insektenfreundliche Wiesen aus, die evtl. hierbei einzubeziehen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 930 Aktenzeichen: 67-0

  • Ersatzpflanzung durch Hessen Mobil wegen Baumaßnahme entlang der L 3019
    OMOB 1
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2025, OM 6772 entstanden aus Vorlage: OF 593/12 vom 15.03.2025 Betreff: Ersatzpflanzung durch Hessen Mobil wegen Baumaßnahme entlang der L 3019 Der Magistrat wird gebeten, sich zeitnah mit Hessen Mobil in Verbindung zu setzen, um eine Ersatzpflanzung für die gefällten Bäume, unzähligen Sträucher und Hecken durch Hessen Mobil im Bereich der Straße Am Martinszehnten/L 3019 durch den Bau eines Radweges zu veranlassen. Begründung: Im Bereich des o. g. Straßenabschnittes wurden im Zuge des Baus der Umgehungsstraße diverse Bäume und Sträucher, die vor Jahrzehnten angepflanzt wurden, durch Hessen Mobil gefällt. Foto: privat Im Zuge der Errichtung eines Radweges wurden nun massive Betonbauarbeiten mit vorheriger Abholzung diverser Grünbestände auf einer Länge von ca. 60 Metern und einer Breite von ca. zehn Metern durchgeführt. Diese Grünfläche (evtl. neben dem neuen Radweg) ist durch Hessen Mobil wiederherzustellen oder eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1291 Aktenzeichen: 66-0

  • E-Mobilität durch Ausnahmegenehmigung fördern
    OMOB 1
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2025, OM 6773 entstanden aus Vorlage: OF 595/12 vom 10.03.2025 Betreff: E-Mobilität durch Ausnahmegenehmigung fördern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich die E-Mobilität in Kalbach-Riedberg dadurch fördern lässt, dass eine Sondernutzung von Gehwegen ermöglicht wird, bei der durch dafür taugliche Kabelbrücken zeitweise Ladekabel über einen öffentlichen Gehweg geführt werden dürfen. Nach der Nutzung wären Kabel und Kabelbrücken umgehend zu entfernen. Solche Genehmigungen könnten auf Antrag erfolgen, sofern definierte Anforderungen an die Kabelbrücken hinsichtlich Höhe, Breite, Rampenwinkel und Farbgestaltung erfüllt sind, die öffentlich bekannt zu machen sind. Begründung: Elektromobilität setzt ausreichend viele Lademöglichkeiten voraus. Im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg gibt es nur äußerst wenige öffentlich zugängliche Ladepunkte, sodass es umso sinnvoller ist, private Ladepunkte zu ermöglichen. Die Ausnahmegenehmigungen sollen nur bis zu dem angekündigten Ausbau der Ladeinfrastruktur erteilt werden. An zahlreichen Grundstücken (insbesondere Reihenhäusern) gibt es aber bislang keine Möglichkeit, ein Ladekabel vom Stromnetz des Hauses (ggf. mit Solardach!) zu einem Parkplatz zu führen, ohne öffentliche (Fuß-)Wege zu kreuzen. Individuelle Anträge für eine derartige Sondernutzung wurden bislang im Ermessen der Behörden abgelehnt. Eine Verordnung der Stadt Frankfurt könnte hier einen Kompromiss zwischen der Barrierefreiheit für Personen mit Rollstühlen, Rollatoren, Kinderwagen, Rollern, Kinderfahrrädern und ganz allgemein Fußgänger:innen mit und ohne Sehbeeinträchtigung einerseits und dem erstrebenswerten Ziel der (für die Stadt kostenneutralen) Förderung der E-Mobilität andererseits erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1287 Aktenzeichen: 66-0

  • Straße Am Ziehgraben sicherer und bespielbar machen
    STOB 3
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 475 Betreff: Straße Am Ziehgraben sicherer und bespielbar machen Ergänzend zur bisherigen Stellungnahme teilt der Magistrat mit, dass derzeit keine Pflanzkübel in der Straße Am Ziehgraben geplant sind. Eine Änderung der Parkordnung ist ebenfalls nicht geplant. Die Straße Am Ziehgraben befindet sich in einer Tempo 30-Zone, in der nahezu ausschließlich Anlieger:innen verkehren. Auch ist der Verlauf der Ziehgrabenstraße von 2016 bis 2023 vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Personenschaden. Die Bewohner:innen können selbst einen Beitrag zu einem im Sinne der Anregung verbesserten Straßenraum leisten, indem sie ihre Fahrzeuge konsequent auf die zahlreich zur Verfügung stehenden, bauaufsichtlich vorgegebenen und vorhandenen privaten Abstellflächen beziehungsweise in Garagen abstellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5389

  • Geeignete Maßnahmen zum Schutz des Zuparkens im absoluten Haltverbot im Bereich Große Nelkenstraße 26 bis 30
    STOB 5
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 476 Betreff: Geeignete Maßnahmen zum Schutz des Zuparkens im absoluten Haltverbot im Bereich Große Nelkenstraße 26 bis 30 In Höhe des Verkehrszeichens 283 Straßenverkehrs-Ordnung (Absolutes Haltverbot) wird ein Parkwinkel angeordnet, um das Ende der Parkordnung zu verdeutlichen. Weitere straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen gegen vorsätzliches Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen sind nicht möglich. Die Städtische Verkehrspolizei überwacht die Örtlichkeit im Rahmen der allgemeinen Streife. Zusätzlich wurde der Außendienst über die aktuelle Beschwerdelage informiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6177

  • TSG 51 Frankfurt e. V. - Erhöhung der Fußballgitter südliche Seite
    STOB 5
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 477 Betreff: TSG 51 Frankfurt e. V. - Erhöhung der Fußballgitter südliche Seite Die Anlage wurde erst im Juni 2021 fertiggestellt. Alle geplanten und durchgeführten Maßnahmen entsprachen den herkömmlichen Maßen und Ansprüchen auf Sportanlagen, insbesondere nach den gesetzlichen Erfordernissen und Vorgaben der beteiligten Behörden. Der Ballfangzaun hinter den Toren an der Sportanlage Niedwiesenstraße hat eine Höhe von 5 Meter und diesbezüglich sind auch die Fundamente bemessen. Die Möglichkeit einer Erhöhung müsste von einem Statiker geprüft werden. Die Anlage befindet sich im LSG 1 und deshalb war eine landschaftsschutzrechtliche Genehmigung notwendig. Für eine Erhöhung des Zaunes muss eine neue Genehmigung durch das Sportamt angefragt und durch das Umweltamt geprüft werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6284

  • Bericht über Geschwindigkeitsmessungen im Bereich des Ortsbezirks 1
    STOB 1
    28.03.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 478 Betreff: Bericht über Geschwindigkeitsmessungen im Bereich des Ortsbezirks 1 Nachfolgend die Übersicht über die im Jahr 2024 durchgeführten mobilen Geschwindigkeitskontrollen im Ortsbezirk 1 sowie die Vergleichszahlen für die Jahre 2017 bis 2023. Geschwindigkeitskontrollen Ortsbeirat 1, Tempo 30, 2024 Straße Anzahl Kontrollen Anzahl kontrollierter Fahrzeuge Anzahl Verwarnungen Übertretungs- quote Allerheiligenstraße 1 228 15 6,58% Berliner Straße 1 302 1 0,33% Bleichstraße 44 46.152 4.299 9,31% Frankenallee 5 918 57 6,21% Gutleutstraße 34 44.709 11.301 25,28% Idsteiner Straße 2 365 14 3,84% Kleyerstraße 20 8.730 1.059 12,13% Krifteler Straße 1 26 1 3,85% Lahnstraße 2 73 3 4,11% Lange Straße 11 10.208 1.709 16,74% Pariser Straße 1 69 5 7,25% Seilerstraße 4 2.278 144 6,32% Sondershausenstraße 1 141 3 2,13% Weilburger Straße 2 279 38 13,62% gesamt 129 114.478 18.649 16,29% Geschwindigkeitskontrollen Ortsbeirat 1, Tempo 40, 2024 Straße Anzahl Kontrollen Anzahl kontrollierter Fahrzeuge Anzahl Verwarnungen Übertretungs- quote Battonnstraße 1 395 19 4,81% Bleichstraße 3 8.743 506 5,79% Lange Straße 1 584 14 2,40% Mainkai 1 543 19 3,50% Neue Mainzer Straße 27 40.114 1.965 4,90% Seilerstraße 55 68.067 4.309 6,33% gesamt 88 118.446 6.832 5,77% Geschwindigkeitskontrollen Ortsbeirat 1, Tempo 50, 2024 Straße Anzahl Kontrollen Anzahl kontrollierter Fahrzeuge Anzahl Verwarnungen Übertretungs- quote Europa-Allee 5 3.001 57 1,90% Gutleutstraße 3 3.316 72 2,17% Kleyerstraße 1 245 8 3,27% Mainzer Landstraße 26 51.728 1.376 2,66% gesamt 35 58.290 1.513 2,60% Die Anzahl der durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen sank zum Vorjahr um ca. 17 % auf das Kontrollniveau vom Jahr 2022. Die Übertretungsquote von insgesamt 9,3 % ist im Verglich zum Vorjahr leicht gestiegen, was insbesondere auf eine deutliche Zunahme bei Tempo-30-Bereichen zurückzuführen ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1032 Antrag vom 09.12.2025, OF 1819/1 Antrag vom 01.01.2026, OF 1850/1 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7946 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7965

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