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Erweiterungsflächen des Markuskrankenhauses nur für den Klinikbetrieb, Wohnungen für Beschäftigte und direkt mit dem Krankenhausbetrieb verbundene Dienstleistungen nutzen

Vorlagentyp: B
190 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat hat den Tauschvertrag mit AGAPLESION final verhandelt, um städtische Flächen für Klinikbetrieb und Beschäftigtenwohnungen langfristig zu sichern. Durch eine Dienstbarkeit wird die Nutzung klar geregelt und rechtlich gesichert. Das Ziel ist die notarielle Beurkundung im 1. Quartal 2025.

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Bericht

Der Beschluss ist weiter in Umsetzung. Der Tauschvertrag mit der AGAPLESION Frankfurt Diakonie Kliniken gemeinnützige GmbH ist nun final verhandelt und bereit zur notariellen Beurkundung. Die Tauschfläche für die Stadt soll in die bereits bestehenden Erbbaurechte auf dem Klinikgelände aufgenommen werden. Im Zuge dieser Neuaufnahme werden die bestehenden Erbbauverträge aktualisiert und die vielen Nachträge konsolidiert zu einem einheitlichen Vertragswerk. Diese Anpassungen finden aktuell noch statt und bedürfen der finalen Prüfung und Freigabe. Das Ziel der Parteien ist nun zeitnah, sowohl den Tauschvertrag als auch die Konsolidierung der Erbbaurechts-Bestandsverträge, in einem gemeinsamen Notartermin zu beurkunden. Die Sicherung der städtischen Tauschfläche für ausschließlich klinikaffine Nutzungen (Ergänzungsbeschluss der Stadtverordneten) wird über eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit abgesichert und damit rechtssicher umgesetzt. Die Parteien planen im

  1. Quartal 2025 die notarielle Beurkundung abzuschließen. Die Tauschpartner haben den Tauschvertrag endverhandelt und wollen den Vertrag nun beurkunden. Der gemeinsame Ergänzungsbeschluss NR 544 zur ausschließlichen Verwendung des städtischen Grundstücks für Klinikbetrieb bzw. Beschäftigtenwohnen wurde entsprechend vertraglich umgesetzt und über eine Dienstbarkeit zusätzlich abgesichert. Im Zuge dieser Festlegung der einheitlichen "Kliniknutzung" der Tauschflächen (auch über das laufende B-Plan-Verfahren) ist die ursprünglich von der städtischen Wertermittlungsstelle höherwertige Einstufung der städtischen Fläche als "eventuelle Seniorenresidenz" hinfällig. Die ursprünglich im Gutachten und in der Magistratsvorlage errechnete Wertdifferenz der Tauschflächen besteht somit nicht mehr. Im Vergleich zu der genehmigten Magistratsvorlage besteht damit kein Herauszahlungsanspruch zu Gunsten der Stadt mehr (151.840,- €), da die Tauschflächen nun alle gleichwertigen Nutzungen (Klinik) unterliegen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. September 2022MM 157Grundstückstausch: Markuskrankenhaus, Ginnheimer Landstraße Gemarkung Bockenheim, Ginnheimer Landstraße, Flur 22, Flurstück 124/1, 127/1 Gemarkung Bockenheim, Ginnheimer Landstraße, Flur 22, Flurstück 131/1, 138/4, 138/5 Teilfl.Magistratsvortrag
  2. 2. Dezember 2022NRNR 544Erweiterungsflächen des Markuskrankenhauses nur für den Klinikbetrieb, Wohnungen für Beschäftigte und direkt mit dem Krankenhausbetrieb verbundene Dienstleistungen nutzenSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  3. 26. April 2024BB 160Erweiterungsflächen des Markuskrankenhauses nur für den Klinikbetrieb, Wohnungen für Beschäftigte und direkt mit dem Krankenhausbetrieb verbundene Dienstleistungen nutzenMagistratsbericht
  4. 6. Januar 2025BB 4Erweiterungsflächen des Markuskrankenhauses nur für den Klinikbetrieb, Wohnungen für Beschäftigte und direkt mit dem Krankenhausbetrieb verbundene Dienstleistungen nutzenMagistratsbericht
  5. 28. März 2025Sie sind hier
    BB 132Erweiterungsflächen des Markuskrankenhauses nur für den Klinikbetrieb, Wohnungen für Beschäftigte und direkt mit dem Krankenhausbetrieb verbundene Dienstleistungen nutzen
    Magistratsbericht
  6. 18. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 190 WochenBB 171Erweiterungsflächen des Markuskrankenhauses nur für den Klinikbetrieb, Wohnungen für Beschäftigte und direkt mit dem Krankenhausbetrieb verbundene Dienstleistungen nutzenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 2
Sitzung 39 · 28.04.2025
TO II, TOP 33
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 132 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 36 · 27.05.2025
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 132 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDUAfDÖkoLinX-ELF
Sonstige:
Linke (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)Stadtv. Yilmaz (Kenntnis)Gartenpartei (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 39 · 03.06.2025
TO II, TOP 17
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 132 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeBFF-BIGAfDÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 39 · 28.10.2025
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 132 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDVolt
Ablehnung:
CDULinkeFDPBFF-BIGAfDÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 42 · 24.02.2026
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 132 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPVolt
Ablehnung:
AfDÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat)

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