Erweiterungsflächen des Markuskrankenhauses nur für den Klinikbetrieb, Wohnungen für Beschäftigte und direkt mit dem Krankenhausbetrieb verbundene Dienstleistungen nutzen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat den Tauschvertrag mit AGAPLESION final verhandelt, um städtische Flächen für Klinikbetrieb und Beschäftigtenwohnungen langfristig zu sichern. Durch eine Dienstbarkeit wird die Nutzung klar geregelt und rechtlich gesichert. Das Ziel ist die notarielle Beurkundung im 1. Quartal 2025.
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E-Mail-Abo einrichtenBericht
Der Beschluss ist weiter in Umsetzung. Der Tauschvertrag mit der AGAPLESION Frankfurt Diakonie Kliniken gemeinnützige GmbH ist nun final verhandelt und bereit zur notariellen Beurkundung. Die Tauschfläche für die Stadt soll in die bereits bestehenden Erbbaurechte auf dem Klinikgelände aufgenommen werden. Im Zuge dieser Neuaufnahme werden die bestehenden Erbbauverträge aktualisiert und die vielen Nachträge konsolidiert zu einem einheitlichen Vertragswerk. Diese Anpassungen finden aktuell noch statt und bedürfen der finalen Prüfung und Freigabe. Das Ziel der Parteien ist nun zeitnah, sowohl den Tauschvertrag als auch die Konsolidierung der Erbbaurechts-Bestandsverträge, in einem gemeinsamen Notartermin zu beurkunden. Die Sicherung der städtischen Tauschfläche für ausschließlich klinikaffine Nutzungen (Ergänzungsbeschluss der Stadtverordneten) wird über eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit abgesichert und damit rechtssicher umgesetzt. Die Parteien planen im
- Quartal 2025 die notarielle Beurkundung abzuschließen. Die Tauschpartner haben den Tauschvertrag endverhandelt und wollen den Vertrag nun beurkunden. Der gemeinsame Ergänzungsbeschluss NR 544 zur ausschließlichen Verwendung des städtischen Grundstücks für Klinikbetrieb bzw. Beschäftigtenwohnen wurde entsprechend vertraglich umgesetzt und über eine Dienstbarkeit zusätzlich abgesichert. Im Zuge dieser Festlegung der einheitlichen "Kliniknutzung" der Tauschflächen (auch über das laufende B-Plan-Verfahren) ist die ursprünglich von der städtischen Wertermittlungsstelle höherwertige Einstufung der städtischen Fläche als "eventuelle Seniorenresidenz" hinfällig. Die ursprünglich im Gutachten und in der Magistratsvorlage errechnete Wertdifferenz der Tauschflächen besteht somit nicht mehr. Im Vergleich zu der genehmigten Magistratsvorlage besteht damit kein Herauszahlungsanspruch zu Gunsten der Stadt mehr (151.840,- €), da die Tauschflächen nun alle gleichwertigen Nutzungen (Klinik) unterliegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. September 2022MM 157Grundstückstausch: Markuskrankenhaus, Ginnheimer Landstraße Gemarkung Bockenheim, Ginnheimer Landstraße, Flur 22, Flurstück 124/1, 127/1 Gemarkung Bockenheim, Ginnheimer Landstraße, Flur 22, Flurstück 131/1, 138/4, 138/5 Teilfl.Magistratsvortrag
- 2. Dezember 2022NRNR 544Erweiterungsflächen des Markuskrankenhauses nur für den Klinikbetrieb, Wohnungen für Beschäftigte und direkt mit dem Krankenhausbetrieb verbundene Dienstleistungen nutzenSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 26. April 2024BB 160Erweiterungsflächen des Markuskrankenhauses nur für den Klinikbetrieb, Wohnungen für Beschäftigte und direkt mit dem Krankenhausbetrieb verbundene Dienstleistungen nutzenMagistratsbericht
- 6. Januar 2025BB 4Erweiterungsflächen des Markuskrankenhauses nur für den Klinikbetrieb, Wohnungen für Beschäftigte und direkt mit dem Krankenhausbetrieb verbundene Dienstleistungen nutzenMagistratsbericht
- 28. März 2025Sie sind hierBB 132Erweiterungsflächen des Markuskrankenhauses nur für den Klinikbetrieb, Wohnungen für Beschäftigte und direkt mit dem Krankenhausbetrieb verbundene Dienstleistungen nutzenMagistratsbericht
- 18. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 190 WochenBB 171Erweiterungsflächen des Markuskrankenhauses nur für den Klinikbetrieb, Wohnungen für Beschäftigte und direkt mit dem Krankenhausbetrieb verbundene Dienstleistungen nutzenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat)