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Erweiterungsflächen des Markuskrankenhauses nur für den Klinikbetrieb, Wohnungen für Beschäftigte und direkt mit dem Krankenhausbetrieb verbundene Dienstleistungen nutzen

Vorlagentyp: B
190 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat berichtet über den aktuellen Stand der Erweiterungsflächen des Markuskrankenhauses, die ausschließlich für den Klinikbetrieb sowie für Wohnungen von Beschäftigten und damit verbundene Dienstleistungen genutzt werden sollen. Aufgrund von Änderungen bei den Projektbeteiligten und sich ändernden gesetzlichen Bestimmungen wird eine Anpassung des Planungsrechts angestrebt.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Bericht

Zwischenbescheid des Magistrats vom 25.09.2024

Der Beschluss ist derzeit noch nicht umgesetzt, da der Vertragsentwurf weiterhin mit dem Vertragspartner abgestimmt wird.

Parallel zu den andauernden Vertragsverhandlungen haben sich in Bezug auf die Projektbeteiligten Änderungen ergeben.

Der involvierte Projektentwickler und Investor ist nun nicht mehr Teil des Projektes, da er seine Teilflächen an AGAPLESION verkauft hat. Damit liegen alle künftigen Klinikflächen in einer Hand.

Nicht zuletzt wegen sich ändernder gesetzlicher Bestimmungen strebt das Markuskrankenhaus eine Anpassung des Planungsrechts über die Gesamtflächen zur "Kliniknutzung" an.

Dies wird voraussichtlich auch eine Fortschreibung des M-Vortrags vom 26.09.2022, M 157, notwendig machen. Hierzu führt der Magistrat die notwendigen Klärungen herbei und erarbeitet die Grundlagen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. September 2022MM 157Grundstückstausch: Markuskrankenhaus, Ginnheimer Landstraße Gemarkung Bockenheim, Ginnheimer Landstraße, Flur 22, Flurstück 124/1, 127/1 Gemarkung Bockenheim, Ginnheimer Landstraße, Flur 22, Flurstück 131/1, 138/4, 138/5 Teilfl.Magistratsvortrag
  2. 2. Dezember 2022NRNR 544Erweiterungsflächen des Markuskrankenhauses nur für den Klinikbetrieb, Wohnungen für Beschäftigte und direkt mit dem Krankenhausbetrieb verbundene Dienstleistungen nutzenSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  3. 26. April 2024Sie sind hier
    BB 160Erweiterungsflächen des Markuskrankenhauses nur für den Klinikbetrieb, Wohnungen für Beschäftigte und direkt mit dem Krankenhausbetrieb verbundene Dienstleistungen nutzen
    Magistratsbericht
  4. 6. Januar 2025BB 4Erweiterungsflächen des Markuskrankenhauses nur für den Klinikbetrieb, Wohnungen für Beschäftigte und direkt mit dem Krankenhausbetrieb verbundene Dienstleistungen nutzenMagistratsbericht
  5. 28. März 2025BB 132Erweiterungsflächen des Markuskrankenhauses nur für den Klinikbetrieb, Wohnungen für Beschäftigte und direkt mit dem Krankenhausbetrieb verbundene Dienstleistungen nutzenMagistratsbericht
  6. 18. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 190 WochenBB 171Erweiterungsflächen des Markuskrankenhauses nur für den Klinikbetrieb, Wohnungen für Beschäftigte und direkt mit dem Krankenhausbetrieb verbundene Dienstleistungen nutzenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 2
Sitzung 31 · 27.05.2024
TO II, TOP 36
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 160 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 28 · 02.07.2024
TO I, TOP 88
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 160 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Sonstige:
AfD (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)Gartenpartei (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 31 · 09.07.2024
TO II, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 160 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 30 · 05.11.2024
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 160 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
CDULinkeÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat); AfD (= Enthaltung)

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