TSG 51 Frankfurt e. V. - Erhöhung der Fußballgitter südliche Seite
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Erhöhung der Fußballgitter an der südlichen Seite der Sportanlage. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Erhöhung des Zaunes von einem Statiker geprüft werden muss und eine neue Genehmigung erforderlich ist. Ziel ist es, die Sicherheit und die gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Anlage wurde erst im Juni 2021 fertiggestellt. Alle geplanten und durchgeführten Maßnahmen entsprachen den herkömmlichen Maßen und Ansprüchen auf Sportanlagen, insbesondere nach den gesetzlichen Erfordernissen und Vorgaben der beteiligten Behörden.
Der Ballfangzaun hinter den Toren an der Sportanlage Niedwiesenstraße hat eine Höhe von 5 Meter und diesbezüglich sind auch die Fundamente bemessen. Die Möglichkeit einer Erhöhung müsste von einem Statiker geprüft werden.
Die Anlage befindet sich im LSG 1 und deshalb war eine landschaftsschutzrechtliche Genehmigung notwendig. Für eine Erhöhung des Zaunes muss eine neue Genehmigung durch das Sportamt angefragt und durch das Umweltamt geprüft werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2024OFOF 878/9TSG 51 Frankfurt e. V. - Erhöhung der Fußballgitter südliche SeiteOrtsbeiratsantrag · BFF
- 5. Dezember 2024OMOM 6284TSG 51 Frankfurt e. V. - Erhöhung der Fußballgitter südliche SeiteDirektanregung
- 28. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 477TSG 51 Frankfurt e. V. - Erhöhung der Fußballgitter südliche SeiteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab