Verkauf des unbebauten Grundstücks Gemarkung Gutleutviertel, Flur 208, Nr. 16/112 Adam-Riese-Straße an die DB Regio zur künftigen Erweiterung der S-Bahn-Wartungshalle
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Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, das unbebaute Grundstück in Gutleutviertel an die DB Regio zu verkaufen, um eine Erweiterung der Wartungshalle für S-Bahn-Züge zu realisieren. Dieser Schritt ist notwendig, um die geplanten Maßnahmen des öffentlichen Nahverkehrs in Frankfurt zu unterstützen und die Fläche vorab für DB-Mitarbeiterparkplätze zu nutzen.
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Adam-Riese-Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.07.2026.
- Erweiterung Günthersburgpark, 2. Bauabschnitt Parkerweiterung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage27.07.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Durchwegung Adam-Riese-Straße sicherstellen15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Seit Jahren fördert die Stadt Frankfurt Mietervereine und Mietinitiativen, um die Mieterberatung zu stärken. Angesichts30.10.2025 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Adam-Riese-Straße per E-MailBeschlussvorschlag
Die Satzung für den Betrieb "Kita Frankfurt" wird wie folgt geändert:
- Die Präambel wird dahingehend geändert, dass es
- anstelle "Artikel 6 des Gesetzes vom 21.06.2018 (GVBl. S. 291)" nunmehr heißt: "Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90,93)";
- anstelle "Artikel 6 des Gesetzes vom 14. Juli 2016 (GVBl. S. 121)" nunmehr heißt: "Artikel 1 des Gesetzes vom 17.09.2024 (GVBl. 2024, Nr. 52)";
- im letzten Halbsatz nach "§ 3767" ergänzt wird: "sowie am 03.04.2025".
- § 5 Absatz 1 wird um Satz 2 ergänzt:
"Die Betriebsleitung besteht aus einer Betriebsleiterin / einem Betriebsleiter oder aus mehreren Betriebsleiterinnen / Betriebsleitern. Bei Bestellung mehrerer Betriebsleiterinnen / Betriebsleiter wird eine Betriebsleiterin / ein Betriebsleiter zur ersten Betriebsleiterin / zum ersten Betriebsleiter bestellt."
- § 5 Absatz 4 enthält die folgende Fassung:
"Sofern eine Geschäftsordnung für die Betriebsleitung durch den Magistrat erlassen wurde, sind auch deren Festlegungen zu beachten.
Dieser Absatz wird gestrichen und als neue Fassung eingefügt:
"Besteht die Betriebsleitung aus mehreren Betriebsleiterinnen / Betriebsleitern, regelt der Magistrat mit Zustimmung der Betriebskommission die Geschäftsverteilung durch eine Geschäftsordnung. Die Festlegungen der Geschäftsordnung sind zwingend zu beachten.
- In § 14 Absatz 1 werden nach Satz 1 die Sätze 2 und 3 eingefügt:
"Bei einer aus mehreren Betriebsleiterinnen / Betriebsleitern bestehenden Betriebsleitung vertritt die erste Betriebsleiterin / der erste Betriebsleiter in Angelegenheiten des Eigenbetriebes allein und wird im Falle ihrer / seiner tatsächlichen oder rechtlichen Verhinderung von der zweiten Betriebsleiterin / dem zweiten Betriebsleiter vollumfänglich vertreten. Besteht die Betriebsleitung aus einer Betriebsleiterin / einem Betriebsleiter ist es dem Magistrat vorbehalten, eine stellvertretende Betriebsleiterin / einen stellvertretenden Betriebsleiter für den Fall der tatsächlichen oder rechtlichen Verhinderung der alleinigen Betriebsleiterin / des alleinigen Betriebsleiters zu bestellen."
Der vormalige § 14 Absatz Satz 2, der nunmehrige Satz 4, wird geändert und lautet nun
"Die Betriebsleitung unterzeichnet unter dem Namen des Eigenbetriebs mit ihrem Nachnamen und der Angabe der Funktionsbezeichnung."
- In § 22 Satz 2 wird das Datum 20.02.2018 durch das Datum "29.05.2019" ersetzt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission in ihrer Sitzung vom 27.08.2024 der Umsetzung zugestimmt hat.
- Die Änderungssatzung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung In Kraft.
Begründung
A. Zielsetzung
Seit Gründung des städtischen Eigenbetriebes Kita Frankfurt 2008 leitet eine Betriebsleitung diesen großen und wichtigen städtischen Betrieb mit rd. 3.300 Mitarbeitenden und derzeit 148 Einrichtungen im gesamten Stadtgebiet. Der Eigenbetrieb Kita Frankfurt hat sich seit Gründung stark entwickelt und wird sich in den nächsten Jahren den zunehmenden Herausforderungen stellen müssen.
Die derzeitige Betriebsleitung verfügt derzeit nur über Abwesenheitsvertretungen durch die Leitung Pädagogik - 48.2 - und Leitung zentraler Service - 48.1 -. Beide Funktionsinhaber: innen sind allerdings selbst stark in ihren wichtigen und großen Arbeitsbereichen gefordert und sollen zukünftig bezüglich ihrer Stellvertretungsfunktion für die Betriebsleitung ebenfalls entlastet werden.
Viele Ämter und ein Betrieb der Stadt verfügen bereits erfolgreich über eine Doppelspitze (Amts- oder Betriebsleitung und eine ständige stellvertretende A/B.-Leitung), um den steigenden Herausforderungen und dem Wachstum der jeweiligen Organisation zu entsprechen.
Als wichtiger Dienstleister der Daseinsfürsorge für einen großen Teil der Bürger: innen von Frankfurt, muss Kita Frankfurt für die Zukunft gut aufgestellt sein und Innovationen in Verwaltung und Pädagogik optimal und beispielhaft umsetzen. Für eine gute Steuerung der größten Organisationseinheit der Stadt und um die maximalen Herausforderungen in den Themen Bildung und Pädagogik, Personalentwicklung und Ausbildung, Digitalisierung und Haushalt sicher zu bewältigen, ist eine zweite Betriebsleitung dringend erforderlich.
Um Führungsaufgaben aufzuteilen, sollen beide Betriebsleitungen zukünftig für den gesamten Aufgabenbereich handlungsfähig sein, allerdings sollen außerdem auch wesentliche Arbeitsbereiche im Betrieb zwischen erster und zweiter Betriebsleitung aufgeteilt werden. Das Nähere wird in einer neu erstellten und vom Magistrat der Stadt Frankfurt zu beschließenden Geschäftsordnung der Betriebsleitung geregelt. Die zweite Betriebsleitung soll die erste Betriebsleitung vollumfänglich vertreten. Es wird vereinbart, dass im Falle, wenn die Betriebsleitung und die zweite Betriebsleitung abwesend sind, Leitung Pädagogik und Leitung zentraler Service, insbesondere bei Belangen der jeweiligen Schwerpunktbereiche, weiterhin als Stellvertretungen zur Verfügung stehen.
B. Alternativen
keine
C. Lösung
Verkauf der Fläche an die o.g. Käuferin.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Satzungsänderung verursacht ca. 300,00 € Notarkosten für die Eintragung im Handelsregister.
Die zukünftigen Gehälter für die Betriebsleitung und die zweite Betriebsleitung wurden mit dem Personal- und Organisationsamt im Vorfeld abgestimmt und bewegen sich im bei der Stadtverwaltung für AT-Verträge unter Berücksichtigung von Verantwortlichkeiten und Betriebsgröße üblichen Rahmen.
Wie die Stelle der ersten Betriebsleitung ist auch ist die Stelle der zweiten Betriebsleitung bereits im Stellenplan des Eigenbetriebs berücksichtigt - es ist insofern keine Stellenneuschaffung erforderlich. Für letztgenannte wird lediglich entsprechend der Aufgabenstellung eine Bewertungsanpassung erfolgen. Damit belaufen sich die zusätzlichen Kosten in 2025 auf insgesamt rund 31.000,00 € (vorbehaltlich des nächsten Tarifabschlusses).
Diese Kosten sind im Haushalt 2025 ff. eingeplant.
Anlage 1_Satzung_Betrieb_Kita_Frankfurt (ca. 27 KB) Anlage 2_Synopse (ca. 23 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. März 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 08.05.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Gartenpartei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)