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Umgestaltung der Düsseldorfer Straße inklusive der Haltestelle "Platz der Republik" hier: Genehmigung der Vorplanung und Freigabe von Planungsmitteln der Lph. 3 bis 5

Vorlagentyp: M
43 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren5 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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Zusammenfassung

Mit der Umgestaltung der Düsseldorfer Straße inklusive der Haltestelle Platz der Republik wird eine interne Vorplanung zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs und der Verkehrsinfrastruktur vorgestellt. Das Ziel ist eine Steigerung der Kapazität und Attraktivität der Haltestelle zur Bewältigung der steigenden Fahrgastnachfrage. Es wird eine Gesamtkostenanalyse vorgelegt, um die finanziellen Mittel und Fördermöglichkeiten festzustellen.

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Düsseldorfer Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.04.2026.

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Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass a) diese Vorplanung an die beschlossene Vorplanung "4-gleisiger Ausbau der Straßenbahnhaltestelle ‚Hauptbahnhof' und Umbau des Verkehrsraums am Hauptbahnhofsvorplatz" (§ 4567 vom 21.03.2024) anknüpft, b) diese Vorlage den an die Planungen am Hauptbahnhof angrenzenden nördlichen Anschlussraum in der Düsseldorfer Straße bis einschließlich Platz der Republik betrachtet, c) diese Vorlage die unmittelbaren Anschlussbereiche in Richtung Karlstraße, Poststraße und Richtung Straßenbahnhaltestelle anpasst.
  2. Der in der Anlage vorgelegten Vorplanung für die Umgestaltung der Düsseldorfer Straße inklusive der Haltestelle Platz der Republik wird zugestimmt.
  3. Der Magistrat wird beauftragt, a) das Projekt auf Basis der Vorplanung mit Priorität baureif weiterzuentwickeln, die erforderlichen Finanzmittel in künftigen Haushalten im Rahmen der Eckwerte zu berücksichtigen und zügig eine Bau- und Finanzierungsvorlage zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen, b) die verkehrlichen Anpassungsnotwendigkeiten der durch die Umgestaltung des Planungsraum erforderlichen Verkehrsveränderungen und -verlagerungen im quartiersübergreifenden Verkehrsnetz zu untersuchen, um negative Auswirkungen zu antizipieren und diesen entsprechend gegenwirken zu können.
  4. Es ist beabsichtigt, dass a) die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) Vorhabenträgerin im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) für das Projekt "Umgestaltung der Düsseldorfer Straße inklusive der Haltestelle Platz der Republik" werden soll, b) sowie ergänzend neben der Durchführung des Bauprojektes "Umgestaltung der Düsseldorfer Straße inklusive der Haltestelle Platz der Republik" den Umbau des Verkehrsraums in der Düsseldorfer Straße nordwestlich anschließend an den Hauptbahnhofsvorplatz, einschließlich Platz der Republik, übernehmen soll, um eine Ausführung des Gesamtkonzeptes aus einer Hand zu ermöglichen. Der VGF wird daher die Befugnis eingeräumt, die für die Erstellung der baureifen Planung erforderliche Bestandserfassung auszuführen. Die Planung umfasst neben den Anlagen und Bauwerken der Straßenbahn auch die erforderlichen Planungen für die Verkehrsanlagen, die durch den Ausbau der Straßenbahnanlage bedingt sind, sowie die damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben aus Projektleitung, Koordination und Abstimmung der Verkehrsplanung mit den Fachämtern und Organisationen der Stadt Frankfurt am Main.
  5. Der Magistrat wird deshalb beauftragt, die VGF mit einer Planungsvereinbarung für das Projekt "Umgestaltung der Düsseldorfer Straße inklusive der Haltestelle Platz der Republik" mit folgenden wesentlichen Eckpunkten zu beauftragen und soweit erforderlich zu bevollmächtigen: a) in Abstimmung mit den städtischen Fachstellen eine baureife Planung für die Straßenbahnanlagen auf Grundlage der hier vorgelegten Vorplanung mit den zugehörigen Plänen und Kostenanschlägen und damit zusammenhängende Aufgaben im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu erstellen, b) die Genehmigungsunterlagen aufzustellen und das Verfahren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzuleiten, c) die baureife Planung mit den zugehörigen Plänen und Kostenanschlägen und damit zusammenhängende Aufgaben für die in Verbindung mit der Straßenbahntrasse in der Düsseldorfer Straße und im Knotenpunkt Platz der Republik sowie der Straßenbahnhaltestelle Platz der Republik stehenden Straßenverkehrsanlagen im Namen und Auftrag der Stadt zu erstellen, d) im Rahmen der mit der DB AG vereinbarten Projektstruktur die Projektleitung des Projekts inkl. der Straßenverkehrsanlagen sowie die Koordination und Abstimmung der Verkehrsplanung mit den Fachämtern und Organisationen der Stadt Frankfurt am Main zu erbringen und zu gegebener Zeit der Stadtverordnetenversammlung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss vorzulegen, e) zu prüfen, ob die Maßnahme mit Bundes- oder Landesmitteln förderfähig ist (GVFG /FAG/MobiFöG), entsprechende Förderanträge zu stellen und die notwendige Nutzen-Kosten-Untersuchung durchzuführen.
  6. Es werden Mittel in Höhe von 860 T€ bewilligt und freigegeben. Die Verteilung der Baunebenkosten auf die am Bau Beteiligten erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt auf Grundlage der noch abzuschließenden Planungsvereinbarung.
  7. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass a) sich die Gesamtkosten des Projektes "Umgestaltung der Düsseldorfer Straße inklusive der Haltestelle Platz der Republik" (Stadt und VGF) auf voraussichtlich rund 33,6 Mio.€ belaufen und davon der städtische Anteil voraussichtlich rund 9,8 Mio.€ (brutto) beträgt; b) für die beiden Projekte zum Ausbau der Straßenbahnkapazitäten am Hauptbahnhof, 4-gleisiger Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" und Umgestaltung der Düsseldorfer Straße inklusive der Haltestelle "Platz der Republik", die geschätzten Gesamtkosten auf 73,8 Mio.€ belaufen und davon der städtische Anteil voraussichtlich rund 22,9 Mio.€ (brutto) beträgt. Es wird angestrebt, beide Projekte in einem Planfeststellungsverfahren zusammenzuführen; c) für das Projekt "Umgestaltung der Düsseldorfer Straße inklusive der Haltestelle Platz der Republik", in der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.010891 Umbau Düsseldorfer Straße, noch Planungsmittel in Höhe von 695 T€ zur Verfügung stehen; d) eine Deckung der darüber hinaus erforderlichen Mittel i. H. v. 165 T€ über die Projektdefinition 5.007005 Radverkehr, Produktgruppe 16.03, erfolgt; e) für die im Auftrag der traffiQ durchgeführten Planungsphasen 1 und 2 Kosten i. H. v. 165 T€ angefallen und über den konsumtiven städtischen Zuschuss an die traffiQ größtenteils bereits ausgezahlt sind.

Begründung

A. Zielsetzung

Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2024, § 4567 (M 17), wurde die Vorplanung des 4-gleisigen Ausbaus der Straßenbahnhaltestelle Hauptbahnhof und der Umbau des Verkehrsraums am Hauptbahnhofsvorplatz beschlossen. Diese Maßnahme zielt auf eine zur Bewältigung der steigenden Fahrgastnachfrage erforderlichen Kapazitätserhöhung und Angebotserweiterung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ab. Im Zuge dieses viergleisigen Ausbaus der Straßenbahnhaltestelle am Hauptbahnhofsvorplatz entstehen auch neue Rahmenbedingungen für das Umfeld des Planungsbereiches. Durch eine Umgestaltung des nördlichen Anschlussraumes des Hauptbahnhofs soll die Ausschöpfung des vollen Potentials, welches durch die 4-gleisige Haltestelle am Hauptbahnhof entsteht, ermöglicht werden. Gleichzeitig wird die Attraktivität der Haltestelle Platz der Republik für Quell- und Zielverkehr durch verbesserte Aufenthaltsqualität und Anbindung für Fuß- und Radverkehr erhöht. Dies entspricht dem Ziel aus dem beschlossenen Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ (§ 7285 vom 04.03.2021), den Öffentlichen Personennahverkehr als gemessen an der Verkehrsleistung wichtigsten Bestandteil des Umweltverbundes weiter zu einem zuverlässigeren, leistungsfähigeren Rückgrat des städtischen Mobilitätssystems zu entwickeln. Die Zielsetzung, die Kapazitäten des ÖPNVs zu erhöhen und auch bei erhöhtem Fahrgastaufkommen und Fahrtenanzahl die betrieblichen Abläufe durch entsprechend leistungsfähige ÖV-Infrastruktur möglichst störungsfrei zu halten, erhält durch das anhaltende Wachstum der Stadt besondere Relevanz.

Weiterhin ergeben sich durch die mit dem 4-gleisigen Ausbau am Hauptbahnhofsvorplatz bereits beschlossenen Änderungen an der Verkehrsführung im Bereich der Taunusstraße Anpassungsbedarfe für den Linienbusverkehr.

Neu zu schaffen ist die Möglichkeit des Linksabbiegens für Linienbusse von der Mainzer Landstraße in Richtung Hauptbahnhof. Durch diese veränderten Rahmenbedingungen entstehen Notwendigkeiten für die Anpassung des gesamten Straßenraumes.

Die Deutsche Bahn AG plant und realisiert derzeit zahlreiche Projekte im Umfeld des Frankfurter Hauptbahnhofs (u.a. Umbau der B-Ebene, Gleis 25, Fernbahntunnel). Der Magistrat ist daran im Rahmen einer mit der DB AG vereinbarten Gesamtprojektstruktur beteiligt. In diesem Zusammenhang wurde erkannt, dass die engen Zeitpläne der DB AG zur Verwirklichung der verschiedenen Vorhaben und dem voraussichtlichen Baubeginn des Fernbahntunnels den Zeitrahmen für den Bau der Straßenbahnhaltestelle bestimmen. Aufgrund der für Bau-und Zwischenzustände erforderlichen Flächen rund um den Hauptbahnhof bleibt für den Bau der Straßenbahnhaltestelle also nur ein Zeitfenster bis zum Jahr 2029. Das Erreichen dieses Zeitfensters ist ein ambitioniertes, aber mit Anstrengung aller Beteiligten noch erreichbares Ziel.

B. Alternativen

Es sind verschiedene Varianten der Trassenführung, der Haltestellengestaltung, der Führung des Kraftfahrzeugverkehrs und des Radverkehrs untersucht worden.

Auch für die Verbindungsstrecke zwischen den beiden Haltestellen Hauptbahnhof und Platz der Republik wurden mehrere Varianten, insbesondere eine zweigleisige als auch eine dreigleisige Trassenführung, untersucht. Eine durchgängige Führung mit drei Gleisen zwischen den beiden Haltestellen soll aufgrund von fehlendem Mehrwert für den Betriebsablauf und der beengten Platzverhältnisse in der Düsseldorfer Straße nicht weiterverfolgt werden. Das geplante Betriebskonzept sieht stattdessen die Sortierung der Straßenbahnen zwischen den beiden Einmündungen Poststraße und Niddastraße vor. Durch eine platzoptimierte Planung mit einer zweigleisigen Verbindungsstrecke können auch zukünftig zusätzliche Flächen für den Motorisierten Individualverkehr (MIV), Fuß- und Radverkehr zur Verfügung gestellt werden.

Um der Erhöhung der Straßenbahnfahrten am Hauptbahnhof auch an der Haltestelle Platz der Republik Rechnung zu tragen, wurden für diese Haltestelle mehrere Ausgestaltungsvarianten untersucht. Dabei hat sich schon zu einem frühen Zeitpunkt herausgestellt, dass eine dreigleisige Haltestelle notwendig sein wird, um die Vorteile der viergleisigen Haltestelle am Hauptbahnhof voll nutzen zu können. In diesem Zusammenhang wurden an der Haltestelle Platz der Republik Seiten- und Mittelbahnsteige in unterschiedlicher Anzahl und Lage geprüft. Dabei hat sich die Anzahl von zwei Bahnsteigkanten für Straßenbahnen in Fahrtrichtung Norden und einer Bahnsteigkante in Fahrtrichtung Süden als zielführend herausgestellt. Prägend in der Entscheidungsfindung waren insbesondere die Optimierung der Platzbedarfe und die Ermöglichung von Durchfahrten und Anleitern durch Feuerwehrfahrzeuge bei gleichzeitiger Optimierung der Umsteigebeziehungen für Nutzende des ÖV. Durch die Anordnung des Mittelbahnsteigs zwischen dem Gleis in Fahrtrichtung Hauptbahnhof und dem Gleis in Fahrtrichtung Gallus wird eine direkte Umsteigemöglichkeit auf der Relation Messe - Gallus geschaffen.

Alternative Führungen des Kraftfahrzeugverkehrs in Richtung Norden wurden ebenfalls geprüft. Bei einem Erhalt der heutigen Situation mit einem Kfz-Fahrstreifen in Richtung Norden ist der Ausbau der Haltestelle Platz der Republik nicht anforderungsgerecht möglich und es ergeben sich Nachteile für die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes. Durch den dreigleisigen Ausbau der Haltestelle Platz der Republik kann ein Ausfahren der Straßenbahnen in Richtung Messe und in Richtung Gallus in einer gemeinsamen Signalphase ermöglicht werden. Der Kraftfahrzeugverkehr in Richtung Norden und Westen wird zukünftig über die Karlstraße zur Mainzer Landstraße geführt.

In der Radverkehrsführung wurden unter Beachtung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019, § 4424, zur Fahrradstadt Frankfurt am Main für den Radverkehr verschiedene Ausgestaltungen entworfen und geprüft. Dabei wurden die jeweiligen individuellen Rahmenbedingungen im Verkehrsraum hinsichtlich Sicherheit und Attraktivität der Radverkehrsverbindung und Anforderungen der Mitbenutzung durch Rettungsdienste betrachtet, weshalb unterschiedliche Lösungen im Planungsraum vorgesehen sind.

Mit dem Ausbau der Haltestelle Platz der Republik können die Chancen, welche durch die Planung der Haltestelle am Hauptbahnhof entstehen, noch deutlich erweitert werden. Kapazitätsengpässe im Öffentlichen Verkehr (ÖV) an der Haltestelle Platz der Republik können mit der Maßnahme vermieden werden. Ein attraktives Straßenbahnnetz kann zu einem Bedeutungszuwachs des ÖPNV führen und damit potentiell einer weiteren Überforderung des Straßennetzes entgegenwirken.

C. Lösung

Die verkehrliche Vorplanung wurde in der Koordinierungsgruppe Verkehr (KGV) durch die städtischen Fachstellen intensiv diskutiert und als Basis der vertiefenden Planung beschlossen. Folgende Ansätze liegen der verkehrlichen Vorplanung zugrunde und sind in der baureifen Planung weiterzuentwickeln.

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV):

Die verkehrliche Planung schließt an die beschlossene Vorplanung des 4-gleisigen Ausbaus der Straßenbahnhaltestelle Hauptbahnhof an. Die vier Gleise der Straßenbahnhaltestelle Hauptbahnhof werden in der Düsseldorfer Straße in zwei Gleise zusammengeführt. Das östliche Gleis wird in Fahrtrichtung Norden befahren und das westliche Gleis in Fahrtrichtung Süden. Vor dem Haltestellenbereich verzweigt sich das östliche Gleis auf zwei Gleise.

Die Haltestelle Platz der Republik besteht aus einem Seitenbahnsteig mit Ausstieg auf einen angehobenen Radweg (signalgeregelt) sowie einem Mittelbahnsteig. Die Bahnsteigkanten besitzen eine Länge von jeweils 80 m, sodass an diesen jeweils zwei T40- Straßenbahnwagen gleichzeitig hintereinander halten können. Die östliche Bahnsteigkante (Gleis

4) kann sowohl von Straßenbahnen als auch von Linienbussen angefahren werden.

Die Straßenbahnlinien in Fahrtrichtung Norden halten an der östlichen Bahnsteigkante (Gleis 4), die Straßenbahnlinien in Fahrtrichtung Westen halten an der mittleren Bahnsteigkante (Gleis 3) und die Straßenbahnlinien in Fahrtrichtung Süden halten an der westlichen Bahnsteigkante (Gleis 1/2). Die Buslinien in Fahrtrichtung Süden halten an einer Fahrbahnrandhaltestelle mit einer Länge von 18 m.

Buslinien in Fahrtrichtung Osten können vom Gleis 4 in die östliche Mainzer Landstraße abbiegen. Für die Fahrtbeziehung in Gegenrichtung wurde ein gesonderter Linksabbiegestreifen für die Busführung aus der östlichen Mainzer Landstraße in die Düsseldorfer Straße geschaffen, da diese die bisherige Strecke über die Taunusstraße nicht mehr nutzen können. Die Linienbusse in Fahrtrichtung Süden fahren zwischen der Niddastraße und der Poststraße auf die Kombitrasse auf. Um den Verkehrsfluss des MIV an dieser Stelle nicht zu beeinträchtigen, wurde für den Bus vor der Auffahrt auf die Kombitrasse eine Aufstellfläche mit einem zusätzlichen Signal eingeplant.

Rad- und Fußverkehr:

Der Radverkehr wird im Planungsraum überwiegend baulich getrennt vom MIV geführt. Dies trägt zur Erhöhung der Sicherheit bei und beugt illegalem Halten und Parken vor. Weiterhin wurden für den Radverkehr am Knotenpunkt Platz der Republik neue Relationen in Form von Linksabbiegetaschen zum indirekten Linksabbiegen in Richtung Norden, Osten und Westen geschaffen. Die Nord-Süd-Achse wird als durchgängige Radverkehrsverbindung ausgestaltet.

Durch eine neu geplante Fußgängerquerung über die Düsseldorfer Straße nördlich der Poststraße wird die Anbindung für den Fußverkehr verbessert und die Trennungswirkung der Düsseldorfer Straße verringert. Die Querung nördlich der Niddastraße wurde in die Flucht der Niddastraße gelegt, sodass sich die Verbindung auch hier verbessert.

Motorisierter Individualverkehr (MIV):

Die Fahrtbeziehung für den MIV in der Düsseldorfer Straße in Richtung Norden entfällt. Der aus Süden vom Hauptbahnhof kommende MIV wird über die Karlstraße zur Mainzer Landstraße geführt. Der Linksabbieger in die Poststraße dient dagegen hauptsächlich der Anbindung und Erschließung des Hauptbahnhofs. Diese Änderung ist eingebettet in die quartiersübergreifende Gestaltung des Kfz-Verkehrs im Umfeld des Hauptbahnhofs, welche auf eine zukunftsfähige Bündelung und Abwicklung der Kfz-Verkehre abzielt.

Mit dem beschlossenen Umbau des Verkehrsraums am Hauptbahnhofsvorplatz (§ 4567 vom 21.03.2024) wurde aufgrund der erforderlichen Verlängerung der Straßenbahnhaltestelle am Hauptbahnhof sowie aus Leistungsfähigkeitsgründen für den Kraftfahrzeugverkehr festgelegt, die Taunusstraße nicht weiter an den Hauptbahnhofsvorplatz anzubinden. Aus diesem Grund werden die bisher aus der Taunusstraße kommenden und in die Düsseldorfer Straße abbiegenden Kfz-Verkehre bereits im Vorfeld andere Relationen nutzen müssen. Für die aus Süden in Richtung Düsseldorfer Straße kommenden Verkehre werden jedoch neue Wege notwendig. Hierbei ist zu erwarten, dass alternative Routen und insbesondere Knotenpunkte sowohl im näheren als auch im weiteren Umfeld des Planungsraums stärker belastet werden. Aus diesem Grund werden verkehrliche Untersuchungen und Simulationen notwendig, die die Auswirkungen der Änderungen aufzeigen und zielgerichtet den Entwurf von Maßnahmen zur Abschwächung negativer Auswirkungen ermöglichen sollen. Diese Untersuchungen haben bereits begonnen und werden gebündelt mit den Analysebedarfen aus der Hauptbahnhofsvorplanung durchgeführt, um eine Gesamtaussage zu den Auswirkungen aller Änderungen treffen zu können.

Die Andienung der gewerblichen Nutzungen in der Düsseldorfer Straße erfolgt zukünftig über die Niddastraße sowie die Mainzer Landstraße. Hierzu werden Lieferverkehrsflächen ausgewiesen.

Die Fahrstreifen des MIV in Fahrtrichtung Hauptbahnhof wurden bereits in der Friedrich-Ebert-Anlage auf den Knotenpunkt Platz der Republik zufließend von zwei auf einen Fahrstreifen reduziert, um entsprechend an die beschlossene Planung des Hauptbahnhofsvorplatzes (§ 4567 vom 21.03.2024) anzuschließen. In den weiteren Untersuchungen ist ein besonderes Augenmerk auf erforderliche Maßnahmen zur Leistungsfähigkeit an diesem und anderen relevanten Knotenpunkten zu legen.

Verkehrsuntersuchungen:

Erste Verkehrsuntersuchungen, welche im Rahmen der Planung zur Umgestaltung des Hauptbahnhofsvorplatzes beauftragt wurden, errechneten veränderte MIV-Verkehrsmengen im Umfeld des Hauptbahnhofs. Insbesondere ist absehbar, dass sich die Verkehrsmengen in Fahrtrichtung Norden durch das Abbinden der Taunusstraße deutlich verringern.

Neben großräumigen Verkehrsverlagerungen werden Verlagerungen sowohl in den Hafentunnel als auch in die Taunusanlage (in Richtung Mainzer Landstraße und in Richtung Gutleutstraße) erwartet. Die geplante Kreuzungsgestaltung soll einen optimierten Betriebsablauf im ÖV durch einen parallelen Abfluss von Straßenbahnen in Richtung Messe und in Richtung Gallus ermöglichen. Dabei wird der Eingriff in den Verkehrsablauf des MIV auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt. Gleichwohl wird die Kapazität für den MIV spürbar reduziert. Ohne die Umsetzung weiterer begleitender Maßnahmen zur Abschwächung negativer Auswirkungen wird für den Knotenpunkt Platz der Republik ein Leistungsfähigkeitsdefizit prognostiziert.

Die Auswirkungen der Verkehrsverlagerungen sowie Strategien im Umgang mit den veränderten Verkehrsmengen werden untersucht. Der Untersuchungsumfang beinhaltet eine mikroskopische und makroskopische Betrachtung des Kfz-Verkehrs sowie eine Betriebssimulation des ÖPNV.

Rettungsdienste:

In Abstimmung mit der Branddirektion sind in der Planung die erforderlichen Aufstellflächen der Löschfahrzeuge an den Liegenschaften im Zusammenhang mit dem zweiten Rettungsweg sowie die Anforderungen an die Verkehrsführung berücksichtigt. Der Radweg in der Düsseldorfer Straße in Fahrtrichtung Norden wird für Rettungsfahrzeuge freigegeben. Die Einfahrt auf den Radweg erfolgt in Höhe der Einmündung Karlstraße. Gleisflächen und Borde werden - soweit sinnvoll - so gestaltet, dass eine Überfahrbarkeit durch Rettungsdienste gegeben ist.

Begrünung:

Die Aufwertung und der Ausbau von Grünflächen und Baumstandorten wurde im Rahmen der Planung geprüft. Im Zuge dessen sollen vorhandene Baumstandorte soweit sinnvoll erweitert werden sowie acht neue Baumstandorte für den Knotenpunkt Platz der Republik entstehen. Zusätzlich sollen zwei neue Bäume in Höhe der Hausnummer 1 der Düsseldorfer Straße vorgesehen werden. Im Bereich des Knotenpunkts Platz der Republik sollen Teile der Verkehrsinseln entsiegelt und begrünt werden.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Geschätzte Gesamtkosten

Die Gesamtkosten aus Bau- und Baunebenkosten für den Aus- und Umbau der Straßenbahn und der Verkehrsanlagen (VGF und Stadt Frankfurt am Main) werden sich nach derzeitigem Planungsstand auf voraussichtlich rund 33,6 Mio.€ belaufen und davon der städtische Anteil voraussichtlich rund 9,8 Mio.€ (brutto) beträgt.

Die Kosten der Planung werden nach einem in der weiterführenden Planung noch genauer festzulegenden Kostenteilungsschlüssel zwischen dem Haushalt der Stadt Frankfurt am Main und dem der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) aufgeteilt. Derzeit wird der städtische Kostenanteil mit 26 %, der VGF-Kostenanteil mit 74 % geschätzt.

Hinweis: Die Beauftragung der Lph. 1 und Lph. 2 erfolgte durch die traffiQ. Verausgabt wurden bisher (Stand: 05.12.2024) insgesamt 165.043 €.

Finanzierungsbedarfszeitraum der Planungsmittel mit Angabe der Jahresraten:

2025:240.000 €
2026:120.000 €
2027:220.000 €
2028:280.000 €

Anlage _Lageplan (ca. 2 MB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. März 2025Sie sind hier
    MM 59Umgestaltung der Düsseldorfer Straße inklusive der Haltestelle „Platz der Republik“ hier: Genehmigung der Vorplanung und Freigabe von Planungsmitteln der Lph. 3 bis 5
    Magistratsvortrag
  2. 8. April 2025NRNR 1199Ein leistungsfähiges Umfahrungskonzept für das BahnhofsviertelSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  3. 11. August 2025BB 285Ein leistungsfähiges Umfahrungskonzept für das BahnhofsviertelMagistratsbericht
  4. 23. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 43 WochenBB 31Ein leistungsfähiges Umfahrungskonzept für das BahnhofsviertelMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 35 · 28.04.2025
TO I, TOP 21
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 59 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 59 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1211 wird im Rahmen der Vorlage NR 1199 abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1211) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1211) sowie BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); FRAKTION (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme) sowie Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 35 · 29.04.2025
TO I, TOP 21
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 59 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 59 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1211 wird im Rahmen der Vorlage NR 1199 abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDU
Sonstige:
BFF-BIG (M 59 und NR 1199 = Ablehnung)Gartenpartei (M 59 = Ablehnung, NR 1199 und NR 1211 = Prüfung und Berichterstattung)Stadtv. Yilmaz (M 59, NR 1199 und NR 1211 = Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1211) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1211) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); FRAKTION (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (M 59 und NR 1199 = Ablehnung) Gartenpartei (M 59 = Ablehnung, NR 1199 und NR 1211 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 59, NR 1199 und NR 1211 = Annahme)

OBR 1
Sitzung 38 · 29.04.2025
TO I, TOP 45
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 59 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 1199 zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 59 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 1199 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1199 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage NR 1211 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeÖkoLinX-ARLDie Partei
Ablehnung:
1 FDP
Enthaltung:
1 FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); 1 FDP und Linke (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Kenntnis)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 38 · 06.05.2025
TO I, TOP 20
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 59 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 59 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1211 wird im Rahmen der Vorlage NR 1199 abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUBFF-BIGÖkoLinX-ELF
Sonstige:
Gartenpartei (M 59 und NR 1199 = Enthaltung, NR 1211 = Prüfung und Berichterstattung)Stadtv. Yilmaz (M 59 = Annahme, NR 1199 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1211 = Ablehnung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1211) sowie BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1211) sowie BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); FRAKTION (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme) sowie Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 59 und NR 1199 = Enthaltung, NR 1211 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 59 = Annahme, NR 1199 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1211 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 40 · 08.05.2025
TO II, TOP 43
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 59 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 59 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1211 wird im Rahmen der Vorlage NR 1199 abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTIONStadtv. Yilmaz
Ablehnung:
CDUBFF-BIGÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1211) sowie BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1211), BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung); FRAKTION und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme) sowie Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung ohne Zusatz) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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