Umgestaltung der Düsseldorfer Straße inklusive der Haltestelle „Platz der Republik“ hier: Genehmigung der Vorplanung und Freigabe von Planungsmitteln der Lph. 3 bis 5
Stadtverordnetenversammlung
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8. Mai 2025
8. Mai 2025
Zusammenfassung
Der Magistrat beantragt die Genehmigung zur Umgestaltung der Düsseldorfer Straße und zur Anpassung der Haltestelle Platz der Republik. Diese Maßnahme soll die Verkehrsanbindung verbessern und die Attraktivität des Öffentlichen Personennahverkehrs erhöhen. Erwartet wird eine Unterstützung der gestiegenen Fahrgastnachfrage.
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Beschluss
I. Der Vorlage M 59 wird unter Berücksichtigung folgender Maßgaben zugestimmt: Der Magistrat wird aufgefordert, die wichtigen Umfahrungsrouten des Kfz-Verkehrs für das Bahnhofsviertel und den Bahnhof zu stärken und abzusichern. Durch die Sicherstellung von leistungsfähigen Umfahrungsstraßen zwischen Taunusanlage, Gutleutstraße/Wilhelm‐Leuschner-Straße, Hafenstraße (Hafentunnel) und Mainzer Landstraße kann die Verringerung der Straßenkapazitäten, die durch den bereits beschlossenen Umbau des Bahnhofvorplatzes entstehen, abgefedert werden. Deshalb wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie die Erreichbarkeit der Parkhäuser nördlich und südlich des Hauptbahnhofs gewährleistet wird. 2. Welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Kapazitäten der Taunusanlage zu erhöhen, vor allem auch die Kreuzungen zur Mainzer Landstraße und zur Gutleutstraße, zum Beispiel durch optimierte Ampelschaltungen und bauliche Anpassungen. 3. Welche Maßnahmen erforderlich sind, um ausreichend Kapazitäten in der Mainzer Landstraße sowie der Gutleutstraße und der Wilhelm-Leuschner-Straße zwischen Taunusanlage und Hafentunnel, inklusive der Kreuzungen und Querungen sicherzustellen und wo sinnvoll möglich zu erhöhen zum Beispiel durch optimierte Ampelschaltungen oder bauliche Anpassungen. 4. Welche Auswirkungen eine solche Verkehrsführung auf den Ausweichverkehr und die Aufenthaltsqualität im Bahnhofsviertel hätte. (NR 1199) II. Die Vorlage NR 1211 wird im Rahmen der Vorlage NR 1199 abgelehnt.