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Frankfurt-Zuschlag für alle städtischen Bediensteten

Vorlagentyp: B
14 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Bericht behandelt die Möglichkeit der Gewährung eines "Frankfurt-Zuschlags" für städtische Bedienstete. Aufgrund der tariflichen Bindungen und fehlenden gesetzlichen Regelungen ist eine pauschale Gewährung nicht möglich. Es wird jedoch die Prüfung einer Arbeitsmarktzulage für pädagogisches Fachpersonal in Betracht gezogen.

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Bericht

Die Stadt Frankfurt am Main ist als Arbeitgeberin an den Tarifvertrag TVöD/VKA gebunden. Dieser enthält keine Regelung, die die Gewährung eines "Frankfurt-Zuschlags" an alle städtischen Tarifbeschäftigten ermöglicht. Ein "Frankfurt-Zuschlag" wäre somit eine übertarifliche Leistung. Die Stadt Frankfurt am Main ist jedoch aufgrund der Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) Hessen zur Tariftreue verpflichtet.

Mit Beschluss der Mitgliederversammlung der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) vom 21.11.2008 wurde erstmalig den Mitgliedsverbänden befristet freigestellt, eine Arbeitsmarktzulage als übertarifliche Leistung in Einzelfällen zu gewähren, soweit es zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften im Einzelfall erforderlich ist. Diese Freigabe wurde zuletzt mit Beschlussfassung des Präsidiums des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Hessen vom 02.07.2024 bis 31.12.2028 verlängert und dahingehend modifiziert, dass ein solcher Einzelfall auch für Gruppen von Beschäftigten gegeben sein kann, sofern es sich um

- vom Konkurrenzdruck wegen starker Nachfragen und fehlendem Arbeitskräfteangebot auf dem Arbeitsmarkt betroffene Beschäftigtengruppen oder

- um ein gegenüber dem privaten lokalen Arbeitsmarkt erheblich nachteiliges Entgeltniveau handelt.

Derzeit wird die Umsetzung der Gewährung einer Arbeitsmarktzulage an pädagogisches Fachpersonal geprüft.

Die pauschale Gewährung eines "Frankfurt-Zuschlags" an alle städtischen Beamt:innen ist wegen der fehlenden gesetzlichen Regelung im Hessischen Beamtengesetz (HBesG) nach § 56 HBesG ebenfalls nicht möglich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Dezember 2024NRNR 1084„Frankfurt-Zuschlag“ für alle städtischen BeschäftigtenSTVV-Antrag · Linke
  2. 28. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    BB 128„Frankfurt-Zuschlag“ für alle städtischen Bediensteten
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
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Sitzung 35 · 05.05.2025
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Zurückweisung)Stadtv. Bäppler-Wolf (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis)

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