Neuwahl zur Schiedsperson für den Bezirk 16 (Bergen-Enkheim)
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Wahl von Herrn Rainer Lehmann als Schiedsperson für den Bezirk 16 vor. Der Vorschlag basiert auf der Empfehlung des Ortsbeirats 16 und erfüllt alle rechtlichen Voraussetzungen. Es wird eine Wahl für die Amtsdauer von fünf Jahren angestrebt.
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Thema Sicherheit verfolgenBeschlussvorschlag
- Der Umwandlung des Naturrasenkleinspielfeldes in ein Kunstrasenkleinspielfeld, zwei Soccer Courts und einem Teqballfeld auf der Sportanlage Frankfurter Berg wird entsprechend der vorliegenden Planung zugestimmt. Die erforderlichen Mittel für den Umbau, mit einem Investitionsbedarf von insgesamt 1.630.000,00 Mio. € (brutto), werden bewilligt und freigegeben. In den Investitionskosten ist ein Betrag von 20% für Unvorhergesehenes enthalten.
- Für den Anteil der entgeltlichen Überlassung (z.B. an Sportvereine) ist ein Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten möglich. Im Rahmen der nichtunternehmerischen Nutzung für den Schulsport ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Der Investitionsbedarf ist deshalb nicht nach den Nettokosten zu beziffern, sondern entsprechend der für die jeweilige Sportstätte festgelegten Vorsteuerabzugsquote für die einzelne Maßnahme innerhalb des Programms zu ermitteln. Eine Überschreitung der Investitionskosten infolge von Veränderungen in der Vorsteuerabzugsfähigkeit ist gegenwärtig nicht auszuschließen.
- Die Finanzierung von 1.630.000,00 Mio. € für die Maßnahme (Umwandlung des Naturrasenkleinspielfeldes in ein Kunstrasenkleinspielfeld, zwei Soccer Courts und ein Teqballfeld) stellen investive Kosten dar. Die Kosten werden aus vorhandenen Mitteln des Kunstrasenprogrammes (Projektdefinition 5.007474) finanziert.
- Es dient zur Kenntnis, dass sowohl mit einem jährlichen Sachaufwand für Abschreibung in Höhe von insgesamt 81.500,00 € als auch mit kalkulatorischen Zinsen in Höhe von insgesamt 14.262,50 € zu rechnen ist.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass mit der Maßnahme keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden sind.
Begründung
Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Der Ortsbeirat 16 hat die im Beschlusstext genannte Herr Rainer Lehmann als Schiedsperson vorgeschlagen. Die Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter.
A. Zielsetzung
Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt auf der Sportanlage Frankfurter Berg, das vorhandene Naturrasenkleinspielfeld in einen Kunststoffrasenplatz umbauen zu lassen. Gemäß Planungsauftrag des Sportamtes sollen auf der, östlich zum 2018 errichteten Kunstrasenspielfeld gelegene Naturrasenfläche, ein Kunstrasenkleinspielfeld, zwei Kunstrasenminispielfelder (Soccer Courts) und eine Teqballfläche mit Trainingsbeleuchtung entstehen, um so dringend benötigte weitere Trainings- und Spielflächen zu erhalten.
Das projektierte Rasenspielfeld sowie große Teile des Kunstrasengroßspielfeldes liegen nicht im LSG. Die Fläche ist planungsrechtlich als Sportplatz festgeschrieben. Ein Antrag auf landschaftsschutzrechtliche Genehmigung ist entbehrlich.
Voruntersuchungen hinsichtlich Vermessung, Baugrundgutachten, Kampfmittel und Leitungsauskunft wurden durchgeführt.
Laut dem KMRD Hessen besteht Kampfmittelverdacht. Eine Kampfmittelsondierung wurde durchgeführt und die Verdachtspunkte werden im Rahmen der Erdarbeiten überprüft.
Geplant sind ein Kunstrasenkleinspielfeld (75 x 44 m), zwei Kunstrasenminispielfelder (je 20x13 m). und ein Teqballfeld (16x8,1 m). Der Aufbau der Spielfelder ist wasserdurchlässig.
Des Weiteren wird ein Drainagesystem mit Sauger- und Sammlerleitungen eingebaut. Die Anschlüsse erfolgen an den vorhandenen Entwässerungseinrichtungen.
Für die Durchführung der Baumaßnahme ist ein zeitlicher Rahmen von ca. 5 Monaten angesetzt. Angestrebt wird ein Baubeginn ab 01.09.2025
B. Alternativen
Kunstrasenplätze haben sich seit Jahren bewährt und gewährleisten einen hohen Auslastungsgrad. Im Vergleich zu Rasenplätzen ist eine vielfach längere Nutzungszeit möglich. Die Bespielbarkeit der Kunstrasenplätze erlaubt darüber hinaus eine ganzjährige Nutzung. Dies ist mit anderen Belägen nicht möglich.
C. Lösung
Nach eingehender fachlicher Prüfung wurde festgestellt, dass ein entsprechender Neubau als Kunstrasenplatz erforderlich ist, um zukünftig den Vereinen optimale Spiel- und Trainingsbedingungen zu bieten.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- Investitionsbedarf: Der Investitionsbedarf umfasst 1.630.000,00 €
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:
Der bewilligte Gesamtbetrag in Höhe von rd. 1.630.000,00 Mio. € wird nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam.
3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine
4. Jahresfolgekosten:
a) Persönliche Ausgaben: keine:
b) Sachkosten
wie z. Bsp. Kosten für
- Reparaturen, Reinigung, Wartung und Pflege
- Verwaltungskosten
- Steuern, Abgaben und Versicherungen
- Betriebskosten für Abwasser, Wasser, Wärme und Kälte sowie Strom
- Bedienung, Wartung und Inspektion
- Verkehrs- u. Grünflächen
- Bauunterhaltungskosten für Bauwerke, Geräte u. Außenanlagen, ggf. auch für alternative Baumaterialien
c) Kapitalkosten
- Kalkulatorische Verzinsung:
Kosten für kalkulatorische Verzinsung (1,75% auf 1.630.000,00 € / 2) werden mit insgesamt 14.262,50 € erwartet.
2. Abschreibung:
Nach Abschluss der Baumaßnahme werden jährliche Aufwendungen für Abschreibung (20 Jahre = 5% auf 1.630.000,00 €) von 81.500,00 € erwartet
| 5. Jahreserträge: | |
| Gebühren, Entgelte und dgl. | keine |
| 6. Leistungen Dritter: | |
| Zuweisungen, Zuschüsse und dgl. | keine |
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: | keine
Anlage 1_Erleuterungsbericht (ca. 13,1 MB) Anlage 2_Kostenberechnung (nicht öffentlich - ca. 503 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. März 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 08.05.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)