Satzungsänderung für die Frankfurter Museen
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt eine Satzungsänderung für die Frankfurter Museen vor, um den Museumszweck um die Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung zu erweitern. Dies soll die Finanzierung von Projekten durch zusätzliche Fördertöpfe ermöglichen.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenBeschlussvorschlag
- In den aktuell gültigen Satzungen der städtischen Museen ist der Museumszweck auf die Förderung von Kunst und Kultur beschränkt.
- Der Erweiterung des Satzungszwecks um die Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung in § 1
- a),
- b)und
- c)für
das Archäologische Museum
das Historische Museum
das Museum für Angewandte Kunst
das Museum der Weltkulturen
das Architekturmuseum
das Museum für Moderne Kunst
das Jüdische Museum und
das Caricatura Museum
wird zugestimmt.
- Alle bislang gültigen Satzungen der vorgenannten städtischen Museen werden aufgehoben.
- Das Dezernat VII wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen, insbesondere im Hinblick auf die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main.
Begründung
A. Zielsetzung
In den aktuell gültigen Satzungen der städtischen Museen ist der Museumszweck auf die Förderung von Kunst und Kultur beschränkt. Da die Museen darüber hinaus in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung agieren, wird der Satzungszweck um diese Bereiche erweitert. Dies ist verbunden mit der Zielsetzung, mehr Möglichkeiten der Finanzierung von Projekten über zusätzliche Fördertöpfe zu schaffen.
B. Alternativen
Keine
C. Lösung
Die Satzungen der betroffenen Museen werden um den Passus ergänzt, der die Zwecke des Museums um die Bereiche Wissenschaft, Forschung und Bildung erweitert. Diese Erweiterung schafft für die städtischen Museen die Voraussetzung, entsprechende Fördermittel zu beantragen. Die Satzungsentwürfe sind mit dem Finanzamt vorabgestimmt.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Keine
Anlage _Satzungsentwuerfe (ca. 83 KB) Anlage _Synopse (ca. 127 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. März 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 08.05.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf; Gartenpartei (= Enthaltung)