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- Größere Abfalleimer für BockenheimOFOB 206.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 1239/2 Betreff: Größere Abfalleimer für Bockenheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Stabsstelle Sauberes Frankfurt an verschiedenen Standorten im Stadtteil Bockenheim größere Mülleimer zu installieren. Diese sollen insbesondere in der Lage sein, Pizzakartons und großformatigen Plastikmüll (leider!) aufzunehmen. Der Antrag ergänzt die in der ST 1697 vom 23.9.2024 bereits zugesagten zusätzlichen Mülleimer-Aufstellungen. Zusätzliche wichtige Standorte wären u.a. die östliche Seite Jordanstraße/ Ecke Homburger Straße sowie die westliche Seite Homburger Straße/ Adalbertstraße. Begründung: Die Vermüllung im Stadtteil Bockenheim nimmt derzeit leider wieder stark zu, insbesondere aus dem Grund, dass Mülleimer unzureichende Kapazitäten haben, um (insbesondere an den Wochenenden) den großvolumigen Müll aufzunehmen. Die Folge sind gestapelte Pizzakartons unter den Mülleimern, die dann z.B. bei Wind und Regen in alle Richtungen verteilt werden. Der Ortsbeirat begrüßt die Anstrengungen der Stadt und der FES, die Stadtteile sauberer zu halten und häufigere Reinigungsintervalle einzuführen. Letzteres findet an Wochenenden aber nicht statt. Die Aufstellung größerer Behälter hat sich mancherorts bereits bewährt, z.B. an der Ecke Homburger Straße/ Robert-Mayer-Straße (Pinto 100 l). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7656 2025 Die Vorlage OF 1239/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sichere Wege zur Kita Weltensegler in der KuhwaldsiedlungOFOB 206.10.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 1263/2 Betreff: Sichere Wege zur Kita Weltensegler in der Kuhwaldsiedlung Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, durch bauliche Maßnahmen das illegale Parken auf dem Seitenstreifen vor dem Gebäude sowie vor dem Spielplatz der Kita "Weltensegler", Am Dammgraben 101 in der Kuhwaldsiedlung, wirksam zu unterbinden. Hierzu sollen die derzeit an beiden Abschnitten nach hinten versetzten Poller an die Gehwegkante versetzt werden, um eine eindeutige räumliche Abgrenzung zwischen Fahrbahn und Gehweg zu schaffen und das Parken auf dem Gehweg dauerhaft zu verhindern. Begründung: Bürger*innen der Kuhwaldsiedlung meldeten dem Ortsbeirat gefährliche Situationen vor der Kita "Weltensegler", weil Autos unerlaubt auf dem Seitenstreifen parken und die Sicht behindern. Besonders Kinder sind durch diese Engstellen gefährdet. Laut Straßenverkehrsamt ist das Parken dort verboten, doch Kontrollen zeigen wenig Wirkung, da (nicht zuletzt durch die Messe) immer wieder neue Fahrzeuge betroffen sind. Deshalb empfehlen sich bauliche Maßnahmen wie an die Gehwegkante versetzte Poller, um das Problem dauerhaft zu lösen. Im besagten Bereich gibt es auf dem Seitenstreifen keinen markierten Fahrradweg und die Straße liegt in einer Tempo-30-Zone. Eltern können daher kurzzeitig auf dieser Seite der Fahrbahn halten, um ihre Kinder auf dem dann freien Seitenstreifen abzusetzen. Es dient zur Kenntnis, dass das Parken auf dem Seitenstreifen erst im weiteren Verlauf durch Verkehrszeichen 314-10 mit Zusatzzeichen 1010-58 freigegeben ist. Anlage: (Quelle: Eigene Aufnahmen des Antragsstellers) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 1263/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1263/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8005 2026 Die Vorlage OF 1263/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der letzte Satz des dritten Absatzes ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Parkplatz an der Stadthalle Zeilsheim sanierenOFOB 606.10.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 1290/6 Betreff: Parkplatz an der Stadthalle Zeilsheim sanieren Anlässlich eines Ortstermins zur Umgestaltung des Platzes vor der Stadthalle Zeilsheim am 30.9.2025 konnten die Teilnehmer den außerordentlich schlechten Zustand des öffentlichen Parkplatzes vor dem REWE-Markt feststellen. Besonders zu beanstanden ist der Belag mit fehlenden Platten, provisorisch verschlossenen Lücken, hochstehenden Platten mit Stolpergefahr und zahlreichen Schlaglöchern. Der Platz ist durch die Besucher der Stadthalle, der umliegenden Geschäfte und der örtlichen Gastronomie rund um die Uhr stark frequentiert. Der Ortsbeirat möge deshalb beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Parkplatz vor der Stadthalle Zeilsheim (neben REWE-Markt) zeitnah zu sanieren, die Schadstellen zu beseitigen und damit seiner Verantwortung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.05.2025, OF 1226/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 428 2025 Anregung an den Magistrat OM 7497 2025 1. Die Vorlage OF 1226/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1290/6 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 1291/6 wird als gemeinsamer Antrag von CDU und SPD in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1292/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Gestaltung des Kunstraumes im Break 14OFOB 506.10.2025 · CDU, GRÜNE, SPD, Linke, BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 1549/5 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Gestaltung des Kunstraumes im Break 14 Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, das Break 14 bei der Gestaltung des Kunstraumes im Break 14, Bruchfeldstraße 15, 60528 Frankfurt am Main finanziell zu unterstützen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.000,00 Euro. Begründung: Im 1. Quartal 2026 soll der Kunstraum des Break 14 gestaltet werden. Dies soll gemeinsam mit den Jugendlichen erfolgen. Auf diese Weise werden die Jugendlichen aktiv in den Prozess einbezogen, übernehmen Verantwortung und können ihre eigenen Ideen einbringen. Für die Ausstattung werden unter anderem Tische und Stühle für Gruppenarbeiten, Staffeleien, Regale für Materialien, sowie Basismaterialien (Farben, Pinsel, Papier, Werkzeuge) benötigt. Ebenso ist eine Ausstellungsfläche, die es ermöglicht die Kunstwerke der Jugendlichen unkompliziert auszustellen und in regelmäßigen Abständen neu zu bestücken. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 437 2025 Die Vorlage OF 1549/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Aufstellung weiterer Bänke auf dem Alten Friedhof OberradOFOB 506.10.2025 · CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 1554/5 Betreff: Aufstellung weiterer Bänke auf dem Alten Friedhof Oberrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf dem Alten Friedhof Oberrad zusätzliche Bänke aufstellen zu lassen. Begründung: Ein Besuch am Grab ist für viele Angehörige wichtig, da es einen Ort für Trauerbewältigung, das Zulassen von Erinnerungen und das Gefühl der Nähe zum Verstorbenen bietet. Nicht selten sind die Angehörigen in fortgeschrittenem Alter, so dass u.a. das Gehen mitunter schwer fällt. Hier ist das Aufstellen weiterer Bänke auf dem Alten Friedhof Oberrad eine Erleichterung. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7608 2025 Die Vorlage OF 1554/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Beseitigung der Stolperfallen auf dem BuchrainplatzOFOB 506.10.2025 · CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 1555/5 Betreff: Beseitigung der Stolperfallen auf dem Buchrainplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die "Stolperfallen" auf dem Buchrainplatz zeitnah beseitigen zu lassen. Begründung: Auf dem Buchrainplatz haben sich einige Steine des Bodenbelages abgesenkt, teilweise fehlen sogar schon Steine. Gerade für mobilitätseingeschränkte Mitbürgerinnen und Mitbürger bergen diese "Stolperfallen" ein erhöhtes Risiko zu stürzen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7609 2025 Die Vorlage OF 1555/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Kontrolle von Sperrmüllablagerungen hier: Offenbacher Landstraße 559 bis 561OFOB 506.10.2025 · CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 1556/5 Betreff: Kontrolle von Sperrmüllablagerungen hier: Offenbacher Landstraße 559 bis 561 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. den vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 559 - 561 regelmäßig und in größeren Mengen abgestellten Sperrmüll zeitnah entfernen zu lassen und 2. im Sperrmüll nach auf die Verursacherin oder den Verursacher hinweisende Informationen zu suchen. Begründung: Vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 559 - 561 wird regelmäßig in größeren Mengen Sperrmüll abgestellt. Dies lädt dazu ein, noch weiteren Unrat dort abzustellen. Dies ist weder einem positiven Stadtbild zuträglich und lockt zudem Ratten und andere Tiere an. Hier ist zum einen zeitnah Abhilfe zu schaffen und zum anderen sind die Verursacherinnen und Verursacher zu ermitteln und zur Rechenschaft zu ziehen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7610 2025 Die Vorlage OF 1556/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Einrichtung einer direkten ÖPNV-Verbindung an Spieltagen zum Deutsche Bank ParkOFOB 506.10.2025 · CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 1560/5 Betreff: Einrichtung einer direkten ÖPNV-Verbindung an Spieltagen zum Deutsche Bank Park Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an Spieltagen 1. der Bundesliga und 2. der UEFA Champions League eine direkte ÖPNV-Verbindung vom Stadtteil Oberrad über Sachsenhausen zum "Deutsche Bank Park" einzurichten. Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils Niederrad beklagen das enorme Verkehrsaufkommen und den damit erhöhten Parkdruck im Stadtteil Niederrad u.a. während der Fußballspiele im "Deutsche Bank Park". Auf der anderen Seite bleibt vielen Bürgerinnen und Bürgern gar nichts anderes übrig, als mit dem PkW anzureisen, da die ÖPNV-Verbindungen teilweise suboptimal sind. Abhilfe würde hier die Einrichtung einer direkten ÖPNV-Verbindung an Spieltagen zum "Deutsche Bank Park" schaffen Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7614 2025 Die Vorlage OF 1560/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wohnbebauung in Nieder-Erlenbach priorisierenOFOB 806.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 216/13 Betreff: Wohnbebauung in Nieder-Erlenbach priorisieren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem zum Verkauf stehenden Grundstück in der Niedererlenbacher Straße 14 anstelle von Gewerbe neuer Wohnungsbau möglich und sinnvoll ist. Begründung: In der Stadt Frankfurt mangelt es an Flächen für Gewerbe als auch für Wohnungen. Das zum Verkauf stehende Grundstück liegt in einem Mischgebiet, welches rundherum durch Wohnbebauung geprägt ist. Aufgrund seiner bescheidenen Größe von circa 15000 qm ist die Neuansiedlung eines Gewerbebetriebes womöglich schwieriger als eine geeignete Wohnbebauung, die helfen könnte, den Wohnungsmarkt in Frankfurt zu entlasten. Falls notwendig, sollte der Bebauungsplan für die Fläche geändert werden, um eine Wohnbebauung herbeizuführen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 13 am 28.10.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 216/13 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 CDU und BFF gegen SPD (= Annahme); 1 CDU und GRÜNE (= Enthaltung)
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Anleihnpflicht in Nieder-Erlenbach kommunizierenOFOB 706.10.2025 · die farbechten-Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 217/13 Betreff: Anleihnpflicht in Nieder-Erlenbach kommunizieren Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Wildtiere in den Feldrandlagen Richtung Bad Vilbel besser zu schützen und Hundebesitzer durch geeignete Schilder auf die Anleihnpflicht für Hunde in den Feldrandlagen des Stadtteils hinzuweisen. Begründung: In der Stadt Frankfurt gilt mit Ausnahme von Hundeplätzen eine allgemeine Anleihnpflicht für Hunde. Leider halten sich insbesondere in den weitläufigen Randbezirken der Stadt einige Hundebesitzer nicht an diese Regel und lassen ihre vierbeinigen Freunde ohne Rücksicht auf Wildtiere freilaufen. Als Ergebnis werden Rehe, Feldhasen und Karnickel von den Hunden bejagt und teilweise verletzt oder gerissen. Die Stadt möge Hundebesitzer an ihre Pflicht zur Kontrolle ihrer Tiere erinnern damit auch Wildtiere eine Chance bekommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 13 am 28.10.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 217/13 wurde zurückgezogen.
OFOB 7Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Begrünung des Vorplatzes REWE-City in PraunheimOFOB 1106.10.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 545/7 Betreff: Begrünung des Vorplatzes REWE-City in Praunheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Bearbeitung des Antrags "Klimaoase Praunheim" aus dem Ideen Forum "Frankfurt fragt mich ID 3276". Begründung: Der Vorplatz des REWE-City an der Ludwig-Landmann-Str. 81 in Praunheim auf Höhe der U-Bahn Station Heerstraße ist ein komplett versiegelter Platz, der dem Klimawandel nicht gewachsen ist. Aktuell ist der Platz eine leblose, im Sommer überhitzte Fläche, ohne jegliche Beschattung. Hier ist es erforderlich eine Teilbegrünung der Fläche durchzuführen, um den Klimaveränderungen heute und in der Zukunft gerecht zu werden und den Mitbürgern ein Mehrwert mit einem Ort der Begegnung und des Verweilens zu bieten. Hinweis: der obengenannte Antrag hat innerhalb des Forums das erforderlich Quorum an Zustimmung erreicht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7521 2025 Die Vorlage OF 545/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und FDP gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Rechtswidriges Halten und Parken von Pkw in der HeidestraßeOFOB 1106.10.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 558/4 Betreff: Rechtswidriges Halten und Parken von Pkw in der Heidestraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, wie die durch falsches Halten und Parken verursachten Verkehrssituationen in der Heidestraße zwischen Eskişehirplatz und Bornheimer Fünffingerplätzchen entschärft werden können. Vorstellbar wären bspw. regelmäßige polizeiliche Kontrollen und die Einrichtung von Anlieferungsparkflächen. Begründung: Anwohnende berichten, dass durch den Anlieferverkehr der vielen Geschäfte und gastronomischen Betriebe, Paketboten, aber auch durch zahlreiche Falschparkende auf diesem Straßenteilstück der fließende Verkehr beeinträchtigt wird. Zusätzlich entstehen Lärm und gefährliche Situationen für Personen, die die Straße überqueren möchten. Dieses massive Phänomen ist tagsüber, aber auch in den Abendstunden zu beobachten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 4 am 28.10.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7618 2025 Die Vorlage OF 558/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke und FDP gegen fraktionslos (= Ablehnung)
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Finanzierung Spielmobil für WesthausenOFOB 1106.10.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 562/7 Betreff: Finanzierung Spielmobil für Westhausen Der Magistrat wird gebeten, beim Kinderfest im Westring (Westhausen) am 16.08.2026 ein Spielmobil aufzustellen. Dafür stellt der Ortsbeirat 600 € aus seinem Budget zur Verfügung. Begründung: Der Ortsbeirat übernimmt die Kosten für das Spielmobil, welches zu diesem Zweck von der Kinderbeauftragten für vier Stunden gebucht wird. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 430 2025 Die Vorlage OF 562/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Zuschuss Rödelheimer MühleOFOB 1106.10.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 563/7 Betreff: Zuschuss Rödelheimer Mühle Der Ortsbeirat unterstützt das Projekt des Rödelheimer Heimat- und Geschichtsvereins "Verschönern des Gedenkplatzes Rödelheimer Mühle" in Höhe von 2.500 EUR. Begründung: Die Rödelheimer Mühle mit ihrem charakteristischem Mahlgebäude mit dem gotischen Stufengiebel war zwischen 791 und 1944 n. Chr. ein Wahrzeichen Rödelheims. Momentan machen nur drei Mühlsteine darauf aufmerksam. Durch das Projekt des Heimat- und Geschichtsvereins soll die Verbundenheit mit der Geschichte des Stadtteils gefördert und sichtbar gemacht werden. Die Pläne beinhalten eine Neustrukturierung des Platzes. Die Sandsteintafel aus dem Jahre 1787 soll als Replik hergestellt und in eine noch zu erstellende Ziegelmauer auf der mühlbachwärts bestehenden Sandsteinmauer integriert werden. Weiter soll eine Informationstafel wie auch ein noch zu erstellendes Bronzemodell, wie beim Rödelheimer Schloss, der Mühle diese Erinnerungsfläche visuell und informell ergänzen. Die wassergebundene Decke soll barrierefrei an die Gehwegkante angebunden werden. Zu prüfen ist die Erstellung einer Sitzgelegenheit, entweder als Bank oder als Sitzrundbank um den Baum. Die neue Platzgestaltung soll auch als süd-westliche Verbindung zwischen Solmspark und Brentanopark ergänzend dienen und den dortigen öffentlichen Grünbereich aufwerten. Sowohl das Grünflächenamt als auch das Denkmalamt sind bereits involviert und begrüßen die Pläne für eine geeignete Aufwertung des Platzes. Obwohl nicht gesichert ist, dass es sich tatsächlich um die Mühlsteine der Rödelheimer Mühle handelt, ist der Sandstein ohne Zweifel original und von Bedeutung. Zudem ist die Inschrift aus dem 18. Jahrhundert derzeit nicht von der Witterung geschützt. Die Gesamtplanung sei grundsätzlich genehmigungsfähig. Insgesamt kostet das Projekt ca. 30.000 €. In den letzten zehn Jahren hat der Rödelheimer Heimat- und Geschichtsverein 20.000 gesammelt. Auch mit den Mitteln, die der Ortsbeirat zur Verfügung stellt, bleibt ein Fehlbetrag, der ggf. aus dem Investitionsprogramm "Grüne Räume" gedeckt werden kann. Ein konkreter Umsetzungszeitpunkt kann allerdings nicht genannt werden. Anhängend befindet sich eine Skizze der Planung des Rödelheimer Heimat- und Geschichtsvereins. Quelle: Planungsentwurf des Rödelheimer Heimat- und Geschichtsvereins Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 431 2025 Die Vorlage OF 563/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung farbechte/Linke
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Einführung des „e-Risikomanagement Starkregenfrühalarmsystems“ für den Ortsbezirk 8OFOB 806.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 617/8 Betreff: Einführung des "e-Risikomanagement Starkregenfrühalarmsystems" für den Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob, wie und wann das e-Risikomanagement Starkregenfrühalarmsystem im Ortsbezirk 8 eingeführt werden kann. Begründung: Um Kommunen frühzeitig zu warnen und besser auf Extremwetterereignisse vorbereitet zu sein, wurde 2021 das innovative Pilotprojekt "e-Risikomanagement Starkregenfrühalarmsystem" im Landkreis Fulda aus Mitteln des Programms "Starke Heimat Hessen" gefördert und ist dort inzwischen flächendeckend in Betrieb und praxiserprobt. Das System misst in Echtzeit Niederschlag, Pegelstände und Abflussverhalten und kombiniert diese Daten mit den Werten des Deutschen Wetterdienstes. Im Bedarfsfall löst das System in Sekundenschnelle einen Alarm bei Bürgerinnen und Bürgern, Rettungskräften und Verwaltung aus. Die Bevölkerung muss dazu eine kostenlose App installieren, die dann per Push-Nachricht und Push-Anruf warnt. Für Rettungskräfte und Verwaltung gibt es einen zusätzlichen Alarmweg per SMS und VoiceCall. Angesichts der zunehmenden Häufigkeit und Intensität von Starkregenereignissen und Hochwasser ist es dringend geboten, auch in Frankfurt am Main - insbesondere in besonders gefährdeten Stadtbezirken - moderne Frühwarnsysteme zu implementieren. Der Ortbezirk 8 ist regelmäßig von Starkregen und Hochwasserereignissen betroffen, die erhebliche Schäden an privatem und öffentlichem Eigentum verursachen. Ein effektives Frühwarnsystem kann dazu beitragen, die Folgen solcher Extremwetterereignisse deutlich zu mindern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7628 2025 Die Vorlage OF 617/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ausweitung der Europäischen Schule am Standort Praunheimer WegOFOB 806.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 620/8 Betreff: Ausweitung der Europäischen Schule am Standort Praunheimer Weg Vorgang: V 935/24 OBR 8 Anlässlich der Eröffnung der neuen Container der Euro-Kids am Praunheimer Weg 107 ist bekannt geworden, dass die Stadt Frankfurt plant, die Fläche der Europäischen Schule Frankfurt (ESF) noch weiter auf das benachbarte Feldland südlich des Gerhart-Hauptmann-Rings auszudehnen. Die anwesende Präsidentin der Europäischen Zentralbank (EZB), Christine Lagarde, soll mit scharfer Kritik an der Stadt Frankfurt in Gegenwart der Frankfurter Bildungsdezernentin Sylvia Weber (SPD) gesagt haben: "We can't move from container to container to potato field." Bisher ist aus Verlautbarungen des Magistrats im Bildungsausschuss und in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung bekannt gewesen, dass bis 2026 ein angeblich "hochwertiges" Holzmodulgebäude dauerhaft auf dem Sportplatz der Schule durch das Amt für Bau und Immobilien aufgestellt werden und Ersatzsportflächen auf der anderen Straßenseite des Praunheimer Weges entstehen sollen. Eine diesbezügliche Anfrage des Ortsbeirates ist seit einem Jahr zur Beantwortung überfällig. Den Zeitungsberichten vom 18.09.2025 zufolge wird jetzt anscheinend der Blick auf das weite Feldland vor den Wohngebäuden am Paul-Kornfeld-Weg und am Gerhart-Hauptmann-Ring gerichtet, um die Schulanlage deutlich zu erweitern. Bei dem Termin mit Präsidentin Lagarde haben sich Vertreterinnen und Vertreter von Elternschaft und Schule der ESF und der EU-Behörden erneut über die seit Jahren strapazierte Aufnahmekapazität der Schule beklagt. Christian Linder von der Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit der Europäischen Kommission wird so zitiert: "Wir müssen attraktiv für Familien in dem Bereich Finanzen bleiben. Diese Schule ist nicht nur für uns wichtig, sondern sogar für die gesamte EU sowie die Institution EZB und alle ihre Mitarbeiter." Die Schule am Praunheimer Weg ist für lediglich 900 Schüler ausgelegt, hat derzeit etwa 1.650 und soll bis 2032 auf etwa 2.250 steigen. Im Umfeld der Schule entsteht an Schultagen für das Holen und Bringen der Kinder und Jugendlichen immer ein hohes Verkehrsaufkommen, das insbesondere das Wohngebiet "Oberfeldstraße/Praunheim-Nord" belastet. Die Raumsituation der Schule ist für alle Beteiligten derzeit unbefriedigend. Bis zu einer finalen Entscheidung über den zukünftigen Standort der Schule sollte der Magistrat ggf. provisorische Entlastungen für Schule und Stadtteilumfeld dringend umsetzen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. mitzuteilen, ob es zutrifft, dass die ESF auf das Feld mithin das Flurstück 86/86 ausgeweitet werden soll und wenn ja, in welchem Umfang und mit welchen Schulanlagen; 2. mitzuteilen, ob die Stadt bereits Eigentümer des Flurstücks 86/86 ist und falls nein, ob sich der Besitz in privater oder Stiftungshand befindet und zu welchen Kosten und Konditionen (wie z.B. Ausgleichsflächen) die Fläche der Stadt für Zwecke der ESF zur Verfügung steht; 3. die Kosten für die neuen, im September 2025 eröffneten Container der Euro Kids und die für die ESF geplanten weiteren Container und die Holzmodulanlage auf dem Sportfeld zu benennen und mitzuteilen, wer diese Kosten trägt; 4. zu prüfen und zu berichten, ob zur räumlichen Entlastung des Sekundarbereichs der ESF eine Verlegung der Euro Kids und des Primarbereichs in eine für die Eltern passende und gut erreichbare Schuleinrichtung in der Nähe der EZB möglich ist; 5. die Frage V 935 vom 18.04.2024, für die seit über einem Jahr die Frist abgelaufen ist, zu beantworten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.04.2024, V 935 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7630 2025 Die Vorlage OF 620/8 wird als gemeinsamer Antrag von CDU und GRÜNE in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Stadtteil der Quartiere“ für die Flächen westlich der BAB 5 zurücknehmenOFOB 806.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 621/8 Betreff: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Stadtteil der Quartiere" für die Flächen westlich der BAB 5 zurücknehmen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) "Stadtteil der Quartiere" für die Flächen westlich der BAB 5 zurückzunehmen. Begründung: Die in der Sitzung des Ortsbeirates 8 am 26. Juni 2025 vom Planungsdezernenten vorgestellte Planungsvariante für den Stadtteil der Quartiere sieht eine Bebauung ausschließlich östlich der Bundesautobahn A5 vor. Auch im Antrag der Stadt Frankfurt am Main auf Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan ist nur eine Bebauung östlich der Bundesautobahn A5 vorgesehen. Darüber hinaus hat die Regionalversammlung Südhessen einer Zielabweichung vom Regionalplan nur "unter Verzicht auf die westlich der BAB 5 gelegenen Sportfläche/Gaststätte" sowie weiteren Planungshinweisen zugestimmt. Vor dem Hintergrund der vorgestellte Planungsvariante und der Zustimmung der Regionalversammlung im Zielabweichungsverfahren ist zweifelhaft, ob die Voraussetzungen für eine Stadtentwicklungsmaßnahme für die Bereiche westlich der Bundesautobahn A5 noch erfüllt sind (oder je erfüllt waren). Eine Rücknahme der SEM für diese Bereiche würde den betroffenen Landwirten und den umliegenden Gemeinden Sicherheit geben und verlorenes Vertrauen in die Stadt Frankfurt am Main zurückgewinnen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7631 2025 Die Vorlage OF 621/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, Linke, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNE und SPD (= Ablehnung); 3 GRÜNE (= Enthaltung)
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Kosten der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Stadtteil der Quartiere“OFOB 306.10.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 622/8 Betreff: Kosten der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Stadtteil der Quartiere" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Finanzierung der städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) "Stadtteil der Quartiere" für die aktuelle Planungsvariante, die eine Bebauung ausschließlich östlich der Bundesautobahn A5 vorsieht, offenzulegen. Begründung: Das Stadtplanungsamt führt auf seiner Homepage (Abruf am 28.9.2025) hinsichtlich einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme aus, dass die "zügige Durchführung der Maßnahme muss ebenso gesichert sein, wie der kommunale Grundstückszwischenerwerb und die Finanzierung. Die Maßnahme finanziert sich aus der Differenz der Wertsteigerung der Grundstücke: - die Gemeinde kauft die Grundstücke des zu entwickelnden Gebiets zum entwicklungsunbeeinflussten Wert (Anfangswert) und - verkauft die Grundstücke nach Neuordnung des Gebiets zum Preis von erschlossenen Baugrundstücken (Endwert). Aus der Differenz zwischen Anfangs- und Endwert wird alles finanziert, was durch die Maßnahme ausgelöst wird". Dabei dürfte die geänderte Planung dürfte einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Finanzierung haben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7632 2025 Die Vorlage OF 622/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, Linke, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Nida: Römisches Kulturerbe in Heddernheim sichern - aktueller SachstandOFOB 806.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 623/8 Betreff: Nida: Römisches Kulturerbe in Heddernheim sichern - aktueller Sachstand Vorgang: M 112/24; Beschl. d. Stv.-V., § 5166/24 Mit Beschluss zur M 112-24 hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat beauftragt, zur Sicherung des römischen Kulturerbes in Heddernheim an der Straße In der Römerstadt 126-134 (Baufeld sog. "Ausgrabungsgelände") eine Dependance des Archäologischen Museums Frankfurt zum Erhalt und zur Präsentation von Funden und Befunden nach internationalen Standards und im Einklang mit der geplanten Wohnbebauung einzurichten. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wie ist der Sachstand bei dem Projekt und wann rechnet der Magistrat mit dem Abschluss einer Bau- und Finanzierungsvorlage? 2. Ist die Planungs- bzw. Bau- und Ausführungsvereinbarung mit der ABG Frankfurt Holding GmbH bereits getroffen und wie sieht die konkrete Planung im Hinblick auf die museale Fläche und den Erhalt "in situ" des sog. "Kultkellers", des Töpferofens unter Schutzbau 3 und der drei zuletzt entdeckten Töpferöfen aus? 3. Wie weit ist die digitale Erfassung der Befunde unter den Schutzbauten 1 und 2, ist deren Bergung bereits geplant und hat die Aufarbeitung des ebenfalls zur Präsentation vorgesehen Holzkellers begonnen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 112 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1300 2025 Die Vorlage OF 623/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wappenstein als Zeugnis der Heddernheimer Geschichte erhaltenOFOB 806.10.2025 · CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 624/8 Betreff: Wappenstein als Zeugnis der Heddernheimer Geschichte erhalten Vorgang: B 27/25 Der Ortsbeirat möge beschließen, Für das heimatgeschichtlich wichtige Projekt einer steinmetztechnischen Instandsetzung des Naturstein-Wappens an der äußeren Chorwand der denkmalgeschützten Kirche St. Peter und Paul, Oranienstraße 16 c, werden dem Heddernheimer Ortsausschuss der kath. Pfarrei St. Katharina von Siena aus Mitteln des Ortsbeiratsbudgets 3.500,- EUR zugewendet. Begründung: Das an der äußeren Chorwand der früheren Pfarrkirche angebrachte Allianzwappen der Familien von Riedt und Knebel von Katzenelnbogen ist ein steinernes Zeugnis der Heddernheimer Geschichte. Die Familie von Riedt hatte im 17. und 18. Jahrhundert die Lehnsherrschaft über den Ort. Insbesondere unter Philipp Wilhelm Freiherr von Riedt nahm das im Dreißigjährigen Krieg weitgehend zerstörte Dorf einen wichtigen Aufschwung in den Bereichen Wirtschaft, Infrastruktur, Bildung und Religion. Zusammen mit seiner Ehefrau Eleonore geborene Freiin Knebel von Katzenelnbogen erbaute von Riedt 1740 das Heddernheimer Schloss (Alt-Heddernheim 30). Ursprünglich über dem Eingang zu der nicht mehr existierenden Kapelle seines herrschaftlichen Hauses angebracht, ist der Zierstein mit den Familienwappen 1840 bei der im wesentlichen von Geldmitteln der Familie von Breidbach-Bürresheim gen. Riedt errichteten neuen katholischen Kirche auf dem Grundstück Alt-Heddernheim 40 über deren Eingangsportal gut sichtbar verbaut worden. Als diese erste Kirche St. Peter und Paul 1891 einem Brand zum Opfer fiel, konnte der Wappenstein offenbar geborgen und an der anschließend errichteten neugotischen Kirche auf dem benachbarten Grundstück Oranienstraße 16 c angebracht werden. Die schwarzen Brandspuren an dem Naturstein sind immer noch zu sehen. Der Wappenstein mit seinem Fundament ("Plinthe") ist in einem schlechten Zustand (Risse, Ausbrüche) und muss für die Zukunft dringend gesichert werden. Der Ortsausschuss der Pfarrei kann die Sanierung nicht vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren. Im Kontext der angestrebten Aufwertung des Schlosses als markantes Gebäude der Heddernheimer Geschichte (Magistratsbericht B 27/2025) liegt die Instandsetzung des Wappensteins im öffentlichen Interesse. Ein Kostenangebot ist dem Antrag beigefügt. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.01.2025, B 27 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 440 2025 Die Vorlage OF 624/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung)
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Zustand der Grabelandflächen im Bereich der Straße Im Burgfeld (Siedlung Römerstadt)OFOB 806.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 625/8 Betreff: Zustand der Grabelandflächen im Bereich der Straße Im Burgfeld (Siedlung Römerstadt) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Anwohner Im Burgfeld 145 - 167 beklagen den Zustand der Grabelandflächen auf dem Flurstück 534/93, die der Siedlung Römerstadt in diesem Bereich direkt vorgelagert sind und die sich in städtischem Eigentum befinden. Sie stellen brachgefallene Flächen sowie eine zunehmende Verwahrlosung mehrerer der früher häufiger kleingärtnerisch genutzten Parzellen fest und beklagen Nutzungen, die erhebliche Gefahren für Umwelt, Sicherheit und Ordnung bergen. Diese Missstände sind dem Umweltamt der Stadt von den Anwohnern mit Email vom 01.09.2025 mitgeteilt worden. Die geschilderten Verhältnisse und solcher Mißbrauch städtischen Eigentums sind befremdlich und müssen geändert werden, zumal viele Kleingartenvereine in Frankfurt Anfragen für Parzellen wegen Flächenmangel abweisen müssen. Hier könnten mit einer neuen "Policy" für diese Flächen dauerhaft attraktive, gepflegte Gärten hinzugewonnen werden. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Sind dem Magistrat die geschilderten Umstände bekannt? 2. Ggf.: Was hat der Magistrat dort bisher konkret unternommen gegen a) missbräuchliche Nutzungen der Flächen als Toilette oder zur wilden Entsorgung von Gartenabfällen; b) illegale Feuerstellen und Brandgefahr: Es werden nach Auskunft der Anwohner regelmäßig offene Feuer entzündet unter Verwendung von lackiertem Holz oder Abfällen; dazu werden Gasflaschen im Freien gelagert; c) Verwilderung einzelner Parzellen, die ohne erkennbaren Eingang mittlerweile als "Großkomposthaufen" für andere Nutzer dienen; d) Gefährdungen durch Müll und Scherben, ausgehend insbesondere vom ersten Garten durch dessen illegale Nutzung bis in den Bereich der angrenzenden Grünfläche (Fritz-Lennig-Anlage); e) Störungen der Nachtruhe durch lautstarke Feiern mit Musik in einzelnen Parzellen bis nach Mitternacht 3. Sind die Flächen in den Pachtverträgen ausdrücklich für eine kleingärtnerische Nutzung überlassen und müssen entsprechend bewirtschaftet werden oder unterliegen sie den Regelungen des Bundeskleingartengesetzes nicht? 4. Welche Sanktionsmöglichkeiten hat und nutzt der Magistrat gegenüber den Pächterinnen und Pächtern bei Regelverstößen wie oben geschildert? 5. Wieviele Flächen sind aktuell zur Nutzung vergeben, wieviele sind ungenutzt (ohne Vertragspartner)? 6. Hat der Magistrat schon einmal erwogen, freie und frei werdende Flächen umliegenden Kleingartenvereinen zur Pacht anzubieten? Wenn ja, mit welchem Erfolg, wenn nein, warum nicht? 7. Welches Amt ist für die Vergabe von Parzellen verantwortlich und wie werden freie Flächen "beworben"? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1301 2025 Die Vorlage OF 625/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Müllstandplatz in der Straße An der Ringmauer vor weiteren Bränden schützenOFOB 806.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 626/8 Betreff: Müllstandplatz in der Straße An der Ringmauer vor weiteren Bränden schützen Vorgang: OM 6936/25 OBR 8; ST 1238/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt die vorgesehenen Maßnahmen der ABG Frankfurt Holding GmbH zur Sicherung des Müllstandplatzes An der Ringmauer 62-64 und fordert vom Magistrat, gegenüber der Gesellschaft auf die Installation einer tatsächlichen Kameraüberwachung zu drängen und diese nach zwei Jahren zu evaluieren. Begründung: Nach der brandbedingt nötigen Fassadensanierung sollte präventiv veranlasst werden, den Müllstandplatz auch tatsächlich zur Abschreckung videozuüberwachen. Laut Stellungnahme 1238 vom 28.7.2025 sollen anscheinend nur Hinweisschilder auf eine Kameraüberwachung angebracht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6936 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1238 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7633 2025 Die Vorlage OF 626/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNE und Linke (= Ablehnung); 3 GRÜNE (= Enthaltung)
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Müllablagerungsplatz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 20OFOB 806.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 627/8 Betreff: Müllablagerungsplatz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, erneut mit der ABG Frankfurt Holding GmbH über eine Einhausung des Müllstandplatzes Hadrianstraße 20 zu verhandeln und nachdrücklich auf die Gefahren und die Haftung der ABG hinzuweisen, wenn es erneut zu einem Brandvorfall auf dem direkt unter der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße befindlichen Müllplatz kommt. Begründung: Vor kurzem ist es zu einem Brandvorfall auf dem Müllstandplatz gekommen (siehe Fotos in der Anlage), der sogar die Hausfassade beschädigt hat. Wieviele Warnhinweise soll es noch geben, bis die ABG Frankfurt Holding GmbH ihr Budget für nötige abschließbare Einhausungen von größeren Müllstandplätzen in ihren Siedlungen erweitert und die seit langem vom Ortsbeirat geforderte Maßnahme endlich umsetzt. Im konkreten Fall geht es nicht nur um Sauberkeit in der international nicht nur von einem Fachpublikum beachteten und geschätzten Römerstadtsiedlung, sondern auch um einen Standort unter einer für die Infrastruktur der Stadt wichtigen Hochstraße. (Quelle: eigene Aufnahme) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7634 2025 Die Vorlage OF 627/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Umbau/Abriss der Gebäude im Oberurseler Weg 19OFOB 806.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 630/8 Betreff: Umbau/Abriss der Gebäude im Oberurseler Weg 19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Dem Ortsbeirat wurde bekannt, dass im Objekt Oberurseler Weg 19 Mietern gekündigt wurde bzw. diese gekündigt haben. Hintergrund hierfür sei der Abriss und Neubau der Gebäude. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Auskunft darüber gebeten, 1. was insgesamt dort geplant ist/wird; 2. was gemäß dortigem Bebauungsplan möglich ist; 3. in welchem Zeitrahmen sich eventuelle (Um-)Baumaßnahmen ereignen; 4. wie die Andienung der Baustelle geplant ist. Begründung: Wie zu vernehmen ist, hat der Eigentümer der Wohn- und Geschäftshäuser Oberurseler Weg 19 Pläne, die Gebäude durch einen Neubau zu ersetzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1302 2025 Die Vorlage OF 630/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Weiteren Betrieb des Schülerladens Dachsburg jetzt sicherstellenSTOB 406.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1692 Betreff: Weiteren Betrieb des Schülerladens Dachsburg jetzt sicherstellen Die Grundschule Berkersheim setzt bereits seit dem Schuljahr 2018/19 als eine der ersten Grundschulen in Frankfurt den Pakt für den Ganztag um. Der Schulneubau wurde als Ganztagschule errichtet und im Sommer 2019 bezogen. Seither stehen ausreichend Räume zur ganztägigen Versorgung aller Grundschulkinder zur Verfügung. Die Angebote im Ganztag an der Schule sind bei den Familien sehr beliebt, und werden im Schulbezirk vorrangig angewählt. Dies hat zu einer rückläufigen Nachfrage nach Hortplätzen in mehreren Horten im Schulbezirk geführt. Im Kindernet Frankfurt wurden für den Schülerladen Dachsburg bis Ende Juni 2025 keine Vormerkungen durch Eltern getroffen. In einem Trägergespräch am 30.06.2025 wurden die eingesandten Betriebserlaubnis-Unterlagen des Trägers 55 sowie gesetzliche Anforderungen, die bauliche Situation der Einrichtung als auch die Versorgungslage im Grundschulbezirk besprochen. Insgesamt ist die Versorgungslage in Berkersheim sehr gut. Aus Sicht des Tägers 55 sind aufwendige Umbau- und Ertüchtigungsmaßnahmen notwendig, die der Träger 55 auch mithilfe der städtischen Investitionsförderung nicht stemmen könnte. Eine Ertüchtigung der Räume sowie damit verbundene Bindungsfristen stellen insofern für den Träger 55 ein wirtschaftliches Risiko dar. Aufgrund der sehr Versorgungslage im Schulbezirk in allen Altersgruppen, die eine Unterbelegung auch in Zukunft wahrscheinlich macht und der damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken hat sich der Träger 55 gegen eine Übernahme des Schülerladens Dachsburg entschieden. Im Schulbezirk der Berkersheimer Grundschule stehen demzufolge ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung, um alle Bedarfe zu erfüllen. Neben dem Ganztagsangebot der Schule bieten drei weitere Einrichtungen Hortplätze an. Dementsprechend erhalten alle Kinder ab dem Schuljahr 2025/26 über das kindernet Frankfurt einen Betreuungsplatz (im schulischen Ganztag oder in einem Hort). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7114
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Abriss und Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule - Vertreter der Stadt Frankfurt zum aktuellen Stand in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen entsendenSTOB 306.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1693 Betreff: Abriss und Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule - Vertreter der Stadt Frankfurt zum aktuellen Stand in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen entsenden Die zuständige Stadträtin hat bereits dem Ortsvorsteher und dem Schriftführer des Ortsbeirats 15 ihr Kommen für die Sitzung im Januar 2026 zum Thema Otto-Hahn-Schule zugesagt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7350
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Überschwemmungen in EckenheimSTOB 306.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1694 Betreff: Überschwemmungen in Eckenheim Zu 1. bis 3. Punktuelle Starkregenereignisse dienen dem Magistrat nicht als Planungsgrundlage für die Starkregenvorsorge. Vielmehr werden sie mit der Starkregengefahrenkarte abgeglichen. Generell betrachtet der Magistrat die Starkregenvorsorge als Gemeinschaftsaufgabe, zu der private Dritte und städtische Ämter und Betriebe ihren Beitrag leisten müssen. Der Magistrat arbeitet daher in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe an dem Thema. Um städtische Maßnahmen auf Grundlage der Starkregengefahrenkarten zu identifizieren, sie in der Folge in konkrete Konzepte umzuwandeln und entsprechende Planungen zu erstellen, bedarf es erheblicher personeller und finanzieller Ressourcen. Isolierte Betrachtungen von Einzelmaßnahmen bergen, wie auch oben erwähnt, die Gefahr, ein Problem an einer Stelle zu lösen und es an anderer Stelle zu verschärfen. Eine ganzheitliche Betrachtung - beispielsweise von Projektgebieten - ist also notwendig. Um dies leisten zu können, werden derzeit die organisatorischen und personellen Voraussetzungen geschaffen. Bürgerinnen und Bürger sowie der Ortsbeirat können Beobachtungen zu Starkregenereignissen - idealerweise mit Bildmaterial - auch an folgende E-Mail-Adresse melden: starkregen.amt66@stadt-frankfurt.de. Auch hier möchte der Magistrat allerdings darauf hinweisen, dass solche Meldungen hilfreich für den Abgleich mit der Starkregenkarte sind, aber nicht als Grundlage für punktuelle Maßnahmen dienen sollen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5555
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bedarfsampel zur Überquerung der AtzelbergstraßeSTOB 606.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1695 Betreff: Bedarfsampel zur Überquerung der Atzelbergstraße Der Anregung wird nicht entsprochen. Laut § 45 Absatz 1c der Straßenverkehrsordnung dürfen in Tempo-30-Zonen seit dem 1. November 2000 Lichtsignalanlagen nicht angeordnet werden, da hier an Kreuzungen grundsätzlich die Vorfahrtsregel "rechts vor links" gelten muss. Zudem ist der in Rede stehende Bereich objektiv in hohem Maße verkehrssicher: Von 2016 bis 2024 sind dort kein Unfälle mit Personenschäden und Fußgänger:innenbeteiligung polizeilich aufgenommen worden (dies gilt insgesamt für alle Verkehrsarten). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7089
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Vorbereitungen zu einer Museumsdependance in Heddernheim Informationstafeln zur Frankfurter SilberinschriftSTOB 606.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1696 Betreff: Vorbereitungen zu einer Museumsdependance in Heddernheim Informationstafeln zur Frankfurter Silberinschrift Die in der Anfrage des Ortsbeirats formulierten Fragen beziehen sich ausschließlich auf das historisch-archäologische Umfeld der "Frankfurter Silberinschrift" und des Kultbezirkes von Nida (Frankfurt am Main-Heddernheim). Ein direkter Bezug zu den laufenden Planungen der Dependance des Archäologischen Museums Frankfurt (AMF) in Heddernheim ist dabei nicht ersichtlich. Eine Präsentation der Frankfurter Silberinschrift aus dem 3. Jahrhundert n. Chr. in den zukünftigen Ausstellungsräumen "In der Römerstadt 126-134" ist aus sicherheitstechnischen, konservatorischen und konzeptionellen Gründen nicht möglich. Für die Präsentation der Silberinschrift sind die Räume des AMF in der Karmeliterkirche vorgesehen. Dort wird dieses für die frühe Geschichte des Christentums weltweit bedeutende Objekt im zeitlichen, kulturellen Kontext seiner Auffindung gezeigt. Dafür wird derzeit eigens eine hochwertige Ausstellungsvitrine produziert, die nach Beratung durch die Polizei höchsten Sicherheitsstandards entspricht und auch die konservatorischen Voraussetzungen erfüllt. Der Bau und die Anschaffung dieser Vitrine wurde durch eine Spende der Dr. Marschner Stiftung Frankfurt a. M. in Höhe von € 33.000 ermöglicht. Die Präsentation im Hauptgebäude des Archäologischen Museums Frankfurt., im Chor der ehemaligen Klosterkirche der Karmeliter in der Frankfurter Innenstadt, wird der herausragenden Bedeutung der Frankfurter Silberinschrift gerecht, zumal sie von Dienstag bis Sonntag der Öffentlichkeit zugänglich ist, wohingegen die in Heddernheim entstehende Dependance des AMF nur nach Anmeldung oder zu besonderen Anlässen für die Öffentlichkeit zugängig sein wird. Die wissenschaftliche Bearbeitung der Befunde und Funde des Gräberfeldes Praunheim-"Heilmannstraße", dem Fundort der frühchristlichen Silberinschrift, erfolgt in Zusammenarbeit des Archäologischen Museums Frankfurt mit Fachkolleginnen und -kollegen des Denkmalamtes, der Universitäten Frankfurt, Tübingen, Bonn und Regensburg sowie des Leibniz-Zentrums für Archäologie (LEIZA) in Mainz. Eine umfassende Publikation der Ergebnisse wird im AMF vorbereitet und im kommenden Jahr in der Schriftenreihe des Museums erscheinen. Für die Aufarbeitung der Grabungen im Kultbezirk von Nida, der in den Jahren 2016-2018 und 2022 vom Denkmalamt der Stadt Frankfurt im Rahmen des Neubaus der "Römerstadtschule" freigelegt wurde, bewilligten die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Schweizer Nationalfonds (SNF) Ende Mai 2025 für drei Jahre eine Fördersumme von rund 1,1 Millionen Euro. Die Koordination des Projektes "Der zentrale Kultbezirk von Nida (Frankfurt a. M.-Heddernheim): interdisziplinäre Studien zu Raumgestaltung und Deponierungen" liegt in den Händen des Archäologischen Museums Frankfurt; beteiligt sind darüber hinaus Kolleginnen und Kollegen des Instituts für Archäologische Wissenschaften der Goethe-Universität Frankfurt und der Universität Basel. Als Kooperationspartner wirken das Denkmalamt der Stadt Frankfurt sowie die Römisch-Germanische Kommission (RGK) des Deutschen Archäologischen Institutes (DAI) an dem Projekt mit. Die fachliche Kompetenz für die wissenschaftliche Auswertung und die publikumswirksame Präsentation der Ergebnisse der beiden Forschungsvorhaben liegt in Händen des Archäologischen Museums Frankfurt. Die Öffentlichkeit wurde in den vergangenen Jahren im Rahmen von Vorberichten in Fach- und populärwissenschaftlichen Zeitschriften sowie von Vorträgen informiert. Zur "Frankfurter Silberinschrift" existiert zudem seit der Präsentation im Dezember 2024 eine umfassende Berichterstattung in verschiedenen Medien, die heute noch zugänglich ist. Das Grab mit der Silberinschrift wird seit 18. Dezember 2024 im AMF ausgestellt; es gibt dazu von Seiten des Museums ein umfangreiches Angebot an Führungen und Workshops. Zu den einzelnen Fragen: 1. Nein. Erläuterung: Diese Frage ist nicht seriös zu beantworten. Derzeit laufen noch naturwissenschaftliche Untersuchungen, um die Herkunft des mit der Silberinschrift bestatteten Mannes einzugrenzen. Jedoch vermögen selbst diese Strontium-Analysen im besten Falle eine regionale(!) Herkunft anzuzeigen; eine weitergehende Differenzierung ist wissenschaftlich nicht möglich. Die übrigen Beigaben der Körperbestattung zeigen keinerlei Auffälligkeiten; sie spiegeln weitestgehend den in dieser Zeit in weiten Teilen der römischen Nordprovinzen üblichen Bestattungsritus wider. Selbst eine geochemische Analyse der beiden im Grab enthaltenen Keramikgefäße könnte bestenfalls deren Produktionsort näher eingrenzen, nicht aber die Herkunft der bestatteten Person. 2. Die Frage kann nur eingeschränkt beantwortet werden. Im Gräberfeld "Heilmannstraße" fand sich in einem der Körpergräber ein Silberring mit der eingravierten Inschrift "MIN", was wahrscheinlich zu "Minerva" ergänzt werden kann. Damit ist ein Bezug zur gleichnamigen römischen Göttin wahrscheinlich. Darüber hinaus enthalten einige Beigabenensembles der Körpergräber Objekte, deren Funktion im Zusammenhang mit dem Totenkult derzeit kaum zu beantworten ist. Möglicherweise müssen einige davon dem kultisch-magischen Bereich zugeordnet werden. Weitere "christlich" zu konnotierende Funde sind nicht vorhanden. 3. Nein. Erläuterung: Für die Christenverfolgung des Traianus Decius (Kaiser 249-251 n. Chr.) existieren keine Schriftquellen zur Situation in den gallischen und germanischen Provinzen. Diese waren zu diesem Zeitpunkt teilweise bereits rund 250 Jahre Teile des Römischen Reiches und können damals keineswegs als "militärisch unsicher" gelten. Schriftliche Quellen zu den Verhältnissen an den Grenzregionen des Römischen Reiches sind grundsätzlich selten; meist sind diese Gebiete für antike Autoren nur im Fall kriegerischer Auseinandersetzungen von Interesse. Die archäologische Datierung des Grabes mit der Silberinschrift in den Zeithorizont 230-260 n. Chr. erlaubt es zudem nicht, eine direkte Verbindung mit den Ereignissen des Jahres 250 n. Chr. herzustellen. Diese ist denkbar, aber keineswegs wahrscheinlich. 4. Nein. Erläuterung: Grundsätzlich gilt wie unter 3. ausgeführt, dass wir außerhalb kriegerischer Ereignisse wenige schriftliche Quellen zur Situation in den Grenzprovinzen haben. Konflikte unter den Anhängern unterschiedlicher Religionen sind zudem im Römischen Reich absolute Ausnahmen; es herrschte vielmehr weitgehende religiöse Toleranz. Ein wesentlicher Grund dafür war der Umstand, dass man frei war, sich mehreren Kulten anzuschließen. So finden sich u. a. in den Mithras-Heiligtümern in Nida auch Bilddarstellungen sowie Weihungen an andere Gottheiten wie Epona, Minerva, Fortuna oder Merkur. Ein Alleinvertretungsanspruch einer religiösen Strömung war bei den paganen (heidnischen), zumeist polytheistischen Kulten nicht bekannt. Dies war hingegen eine Eigenheit der beiden in römischer Zeit relevanten monotheistischen Religionen, des Judentums und des Christentums. Allein mit Anhängern dieser Religionen kam es im Lauf des 1. - 3. Jahrhunderts n. Chr. mehrfach zu Konflikten, die auch in gezielten Verfolgungen gipfelten. 5. Die Aufarbeitung der Befunde und Funde aus dem zentralen Kultbezirk von Nida erfolgt zurzeit im Rahmen des erwähnten DFG-Projekts. Bei den Grabungen wurden etwa 70 Schächte und zehn Gruben für (rituelle) Deponierungen untersucht. Die Schächte ("Kultgruben") entsprechen sich weitgehend in ihrer Grundform (rechteckig bis nahezu quadratisch), den Maßen und den Verfüllungsmerkmalen. Außerhalb des Kultbezirkes sind vergleichbare Strukturen bislang nicht nachgewiesen. Die Einfüllungen der Schächte enthielten neben zahlreichen Keramikgefäßen große Mengen an tierischen Überresten, darunter auch von Fischen und Vögeln. Diese organischen und anorganischen Objekte werden derzeit als Reste kultischer Mahlzeiten und Opferhandlungen für die Götter interpretiert. Davon zu unterscheiden sind zehn zumeist amorphen Gruben, die aus der Spätzeit des Kultbezirkes in der 2. Hälfte des 3. Jahrhunderts n. Chr. stammen. Sie sind sehr fundreich, wobei sich das Material aus den Einfüllungen kaum von dem zeitgleicher "Abfallgruben" außerhalb des Kultbezirkes unterscheidet. Es ist derzeit nicht eindeutig zu entscheiden, in wieweit die unterschiedlichen Deponierungsarten auf Veränderungen in Kult oder Ritual oder zumindest mit diesen in Zusammenhang stehenden Praktiken schließen lassen. Insbesondere die Ähnlichkeit des Inhalts einiger Schächte und vor allem der Gruben mit "gewöhnlichen" Mülldeponierungen wird dabei kritisch zu bewerten sein. Die große Anzahl von teils kleinteiligem Bauschutt in vielen dieser Befunde wie auch der aus einem Mauerausbruch eines großen Steinbaus geborgene Wandputz könnte Umbauten im Kultbezirk oder gar eine finale rituelle Einplanierung (clausura) oder Mülldeponierung im bereits aufgegebenen Kultbezirk belegen. In den erwähnten Gruben und Schächten gab es keinen Skelettfund. Innerhalb des Kultbezirks wurden jedoch drei menschliche Skelette dokumentiert: Zwei davon lagen parallel zu Mauerzügen von Steinbauten innerhalb des Areals. Für beide liegt die AMS-14C-Datierung der Knochen im 1σ-Bereich cal. AD 83-127. Derzeit wird erwogen, sie als eine Art "Bauopfer" aus der Zeit der Errichtung des Kultbezirkes anzusprechen. Vergleichbare Befunde sind jedoch im Limesgebiet und den angrenzenden Regionen nicht bekannt; dieser Umstand bedarf weiterer Untersuchungen. Ein drittes Skelett stammt aus einer Brunnenverfüllung (Stelle 1711), in der sich neben Bauschutt und Keramik eine bronzene Statuette der Göttin Diana und der bronzene Sockel einer inschriftlich auf den 9. September des Jahres 246 n. Chr. datierten Weihung für den Gott Mercurius Alatheus fanden. Nach Ausweis einer ebenfalls in der Einfüllung gefundenen Münze des Traianus Decius kann die Verfüllung des Brunnens nicht vor 249 n. Chr. erfolgt sein. Möglicherweise entsorgte man in dem offenen Brunnenschacht in der Spätzeit des Kultbezirkes Schutt, die Götterbilder und den menschlichen Leichnam. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1234
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wieder verschärft sich das Parkplatzproblem in HausenSTOB 506.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1697 Betreff: Wieder verschärft sich das Parkplatzproblem in Hausen Grundsätzlich werden alle Stadtteile im Rahmen der Streife kontrolliert; lediglich Bereiche mit höherem Verkehrsaufkommen (bspw. Innenstadt) genießen aufgrund der erhöhten Gefahrenlage eine höhere Kontrolldichte. Die Bereiche Alt-Hausen und Praunheimer Weg werden ebenfalls im Rahmen der Streifen-Fahrten überwacht. Häufig handelt sich aufgrund hohen Parkdrucks vornehmlich um vorsätzliche Parkverstöße, bei denen eine Sanktion oft billigend in Kauf genommen wird. Parkverstöße lassen sich daher nur eindämmen. Der Außendienst wird über die Beschwerdelage informiert. Zum Parken vor Einfahrten wird Folgendes zur Kenntnis gegeben: Vor Grundstücksein- und -ausfahrten darf grundsätzlich nach § 12 Absatz 3 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht geparkt werden. Allerdings handelt es sich dabei um ein Schutzgesetz, weshalb nach ständiger Rechtsprechung zur Ein-/Ausfahrt Berechtigte davor parken dürfen, sofern kein Absolutes / Eingeschränktes Haltverbot (Verkehrszeichen (VZ) 283 bzw. 286 StVO) dies untersagt. Kontrollen werden daher seitens der Städtischen Verkehrspolizei nicht durchgeführt. Es besteht hier gemäß § 859 BGB jedoch grundsätzlich Möglichkeiten zur Selbsthilfe. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7097
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Die Thudichumstraße soll kein FlixBus-Parkplatz sein!STOB 506.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1698 Betreff: Die Thudichumstraße soll kein FlixBus-Parkplatz sein! Nach der Einmündung Winterstraße Richtung Nordosten in die Thudichumstraße ist kein absolutes Haltverbot (Verkehrszeichen (VZ) 283 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für die Fahrbahn angeordnet. Ein Einschreiten bei parkenden Fahrzeugen ist gemäß VZ 295 StVO (Fahrstreifenbegrenzung) möglich. Der abgebildete Flixbus auf dem beiliegenden Beweisbild hält/parkt teilweise widerrechtlich auf dem Gehweg und im absoluten Haltverbot, da er sich noch vor der Einmündung Winterstraße befindet. Ein absolutes Haltverbot (VZ 283 StVO) in der Thudichumstraße nach der Einmündung Winterstraße wird das Problem erfahrungsgemäß nicht lösen. Die Thudichumstraße wird seitens der Städtischen Verkehrspolizei im Rahmen der Streife zu den Dienstzeiten (Montag bis Freitag zwischen 7:00 Uhr und 22:00 Uhr und Samstag zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr) überwacht. Die Anregung wird zum Anlass genommen, den Außendienst zu informieren, um im Rahmen personeller Möglichkeiten in nächster Zeit verstärkt Kontrollen durchzuführen. Zu den Geschäftszeiten ist es allerdings schwierig, auf Parkverstöße durch Anzeigen nachhaltig Einfluss nehmen zu können. Denn oftmals wird im Bereich des Rewe-Marktes nur kurz geparkt, um beispielsweise ein naheliegendes Geschäft aufzusuchen. Hier ist die Anzeigewahrscheinlichkeit für solche Parksünder:innen entsprechend gering. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7098
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fußgängerüberweg HeerstraßeSTOB 506.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1699 Betreff: Fußgängerüberweg Heerstraße Die geforderte Querungsmöglichkeit durch einen Fußgängerüberweg befindet sich in ca. 120 Meter Entfernung zu einer bestehenden Fußgängerschutzanlage (Heerstraße/Ecke Eberstadtstraße). Eine weitere sichere Querungsmöglichkeit für Fußgänger:innen befindet sich etwa 200 Meter weiter in westlicher Richtung an der Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße/Ecke Heerstraße. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Heerstraße in der 1-Jahreskarte und in der 3-Jahreskarte derzeit nicht die Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle aufweist und somit nicht von der Unfallkommission behandelt wird. Insbesondere im Bereich der Hausnummer 197 wurde von 2016-2024 kein Unfall mit Personenschaden und Fußgänger:innenbeteiligung polizeilich aufgenommen. Somit besteht auch keine zwingende Notwendigkeit aufgrund besonderer Umstände, die nach § 45 Absatz 9 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung immer (Mindest-)Grundlage straßenverkehrsbehördlichen Handelns sein muss. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2025, V 1205
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ein Grundschulstandort für den Industriehof wird dringlichSTOB 506.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1700 Betreff: Ein Grundschulstandort für den Industriehof wird dringlich 1. Eine Grundstücksbevorratung für den Industriehof ist nach bisherigem Kenntnisstand nicht gegeben. Am Standort der Kerschensteinerschule wurde bereits 2023 durch die Stadt eine Erweiterungsfläche im Wege des Tauschs erworben. Darüber hinaus befindet sich der Magistrat nach schwierigen Verhandlungen in Endabstimmung zum Erwerb einer Fläche, auf der die Schule für die Dauer der Bauarbeiten am festen Standort ausgelagert werden soll. 2-4. Bisher waren die vorgehaltenen Schulplatzkapazitäten für die Kerschensteinerschule auskömmlich. Gemäß den Daten des Bürgeramts Statistik und Wahlen ist nach aktuellem Stand in den kommenden vier Schuljahren eine leicht sinkende Tendenz der zukünftig schulpflichtig werdenden Kinder im Schulbezirk der Kerschensteinerschule zu erkennen. Die Daten umfassen die derzeit im Schulbezirk gemeldeten Kinder im Alter von bis zu 6 Jahren. Auch nach Fertigstellung von zusätzlichen 155 Wohneinheiten im Schulbezirk und dem damit verbundenen Zuzug von weiteren schulpflichtigen Kindern sollten nach aktuellem Kenntnisstand die Schulplatzkapazitäten der Kerschensteinerschule in den kommenden vier Schuljahren ausreichen. Im Monitoring des Stadtschulamtes wird die Schülerzahlenentwicklung im Grundschulbezirk der Kerschensteinerschule auch weiterhin beobachtet werden. 5. Wenn die Bedarfe an Grundschulplätzen im Schulbezirk der Kerschensteinerschule nicht mehr gedeckt werden können, werden im integrierten Schulentwicklungsplan (iSEP) der Stadt Frankfurt kapazitätserweiternde Maßnahmen geprüft und bei einer Bedarfsfeststellung in den integrierten Schulentwicklungsplan aufgenommen. Dieser muss dann von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und vom Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen genehmigt werden. Die geplanten Vorhaben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben liegen im Zuständigkeitsbereich der Bauaufsicht und bewegen sich im Rahmen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 679, so dass in diesem Fall keine Abfrage zur Sozial- und Bildungsinfrastruktur durch das Nachverdichtungsmanagement im Stadtplanungsamt erfolgte, wie dies bei größeren Nachverdichtungsvorhaben in Siedlungen regelhaft der Fall ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.10.2024, V 1036
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kinder- und Jugendarmut im Ortsbezirk bekämpfenSTOB 506.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1701 Betreff: Kinder- und Jugendarmut im Ortsbezirk bekämpfen Zu Frage 1: Ja, die Koordinierungsstelle ist seit dem 01.04.2025 durch Frau Laura Fahlbusch im Jugend- und Sozialamt besetzt. Zu Frage 2: Der langfristig ausgelegte Prozess des Bündnisses gegen Kinderarmut verfolgt mehrere Stränge, neben dem sozialräumlichen Arbeiten in Stadtteilen gibt es auch ein übergreifendes strategisches Arbeiten. Die sozialräumliche Arbeit im Rahmen des Bündnisses gegen Kinder- und Jugendarmut findet zunächst in vier Modellstadtteilen statt. Diese sind, orientiert an dem Index für Kinder- und Jugendarmut sowie besonderen Gefährdungslagen, Fechenheim, Zeilsheim, Griesheim und das Bahnhofsviertel. Die Erkenntnisse und Ergebnisse aus den Modellstadtteilen werden später auf ihre Übertragbarkeit auf weitere Stadtteile hin überprüft. Übergeordnete Ziele betreffen und zeigen Wirkung innerhalb des gesamten Stadtgebiets; ein Beispiel wäre die Ausweitung der Adressat:innengruppe für den Frankfurt Pass, der Teilhabe und Zugänge insbesondere für benachteiligte Personen vereinfacht. Gleichwohl sollte an dieser Stelle herausgestellt werden, dass es jenseits des Bündnisprozesses eine Vielzahl von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe gibt, die grundlegend zum Ziel haben, Benachteiligungen abzubauen und ihnen entgegenzuwirken. Diese Angebote finden fortwährend auch im Ortsbezirk 8 statt. Konkrete sozialräumliche Arbeitsschritte, die sich aus dem Bündnis gegen Kinderarmut ergeben und ausschließlich auf den Ortsbezirk 8 beziehen, gibt es somit zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Zu Frage 3: Das Quartiersmanagement in der Nordweststadt setzt regelmäßig Projekte um, die Kindern und Jugendlichen aus armutsbetroffenen oder -bedrohten Familien zugutekommen, darunter Aktionen wie den kostenlosen Streichelzoo, Spielmobil-Einsätze, das Junge Museum unterwegs, ein großes Kinderfest im Rahmen der Kinderrechte und kostenlose Malaktionen im Nordwestzentrum (NWZ). Außerdem wird seit 2019, gemeinsam mit der Volkshochschule Frankfurt (VHS) und dem Jugendbüro, eine Bildungsmesse im Stadtteil organisiert, die großen Zuspruch bei Jugendlichen erfährt. Zudem gibt es einige Angebote im Stadtteil, die für armutsbedrohte oder -betroffene Kinder und Jugendliche zugänglich gemacht wurden und z.T. kostenfrei nutzbar sind, darunter: - Sommercamp der Skyliner Frankfurt, welches für einkommensschwache Familien gedacht ist und für diese kostenlos angeboten wird. - Der YouthClub der EuroKids öffnet seine Türen für Kinder und Jugendliche aus dem Stadtteil, auch kostenlos. - Kostenlose oder niedrigschwellige Nachhilfeangebote (z.B. TUN e.V./ Attassamuh Moschee, Kinderclub Cantate Domino). - Offene Angebote für Kinder und Familien im Stadtteil, z.B. die Schilasmühle, die Freizeitpädagogik für Kinder und Jugendliche anbieten. - Angebote des Schultheaterstudios. - Stadtteilbücherei im NWZ. - Aufbau des Tumo Lernzentrums im NWZ. Daneben finanziert die Stadt Frankfurt am Main diverse sozialpädagogische Angebote und Jugendhilfe-Angebote an allen Schulformen in Frankfurt am Main. Diese Angebote kommen allen Schüler:innen zugute, bieten jedoch insbesondere strukturell benachteiligten Kindern und Jugendlichen viele Teilhabemöglichkeiten. Die Ausrichtung ist inklusiv und partizipativ und sie sind für die Schüler:innen kostenfrei. Die Mitarbeitenden der Jugendhilfeangebote in Schulen und der Sozialpädagogischen Förderung sind professionelle Ansprechpartner:innen für Schüler:innen, Lehrkräfte und Eltern, beraten bei schulischen und privaten Herausforderungen und können an geeignete Bildungs- und Beratungsstellen vermitteln. Außerdem führen sie umfangreiche Angebote zu verschiedenen Themen wie z.B. Soziales Lernen, Klassenrat, Gewaltprävention, Medienkompetenz, Berufsorientierung, etc. durch. In allen Förderprogrammen gibt es kostenfreie Angebote / Projekte in den Ferien in Kooperation mit kulturellen Einrichtungen, Vereinen und anderen Institutionen in Frankfurt. Angebote wie die oben genannten, erhöhen die sozialen und kulturellen Teilhabechancen der betroffenen Kinder und Jugendlichen und leisten somit einen Beitrag soziale Ungleichheiten auszugleichen. Zu Frage 4: Den Frankfurter Nordwesten hat das Jugend- und Sozialamt als Ortsbezirk mit einer hohen Benachteiligung im Hinblick auf Kinder- und Jugendarmut stets im Blick. Wichtig ist zu betonen, dass wir auf gute Zusammenarbeit und Engagement der Akteur:innen vor Ort angewiesen sind, um wirksam Projekte umsetzen zu können. Unter diesen Voraussetzungen wird der Frankfurter Nordwesten mittel- und langfristig auch vom Bündnis gegen Kinder- und Jugendarmut profitieren, da die in den Modellstadtteilen erprobten Projekte auf ihre Übertragbarkeit hin überprüft und auf andere Stadtteile ausgeweitet werden sollen. Zugleich werden sich stadtweit relevante Strategien und Maßnahmen, die das Bündnis für verschiedene Lebenslagen wie z.B. Arbeit, Gesundheit und Bildung entwickelt, auch in den jeweiligen Stadtteilen zugunsten von armutsbetroffenen Kindern und Jugendlichen niederschlagen. Schon jetzt werden an einer Vielzahl von Schulen im Ortsbezirk 8 Förderprogramme der Jugendhilfe und der Sozialpädagogischen Förderung vom Stadtschulamt finanziert. Im genannten Bezirk werden an den folgenden Schulstandorten Förderprogramme umgesetzt: - Jugendhilfe in der Grundschule: Heinrich-Kromer-Schule, Ebelfeldschule, Erich-Kästner-Schule, Robert-Schumann-Schule und Römerstadtschule Jugendhilfe in der Schule: Ernst-Reuter-Schule und Geschwister-Scholl-Schule, - Jugendhilfe in der Förderschule: Mosaikschule und Hermann-Luppe-Schule, - Durch die Förderung von bedarfsgerechten, zusätzlichen, sozialpädagogischen Angeboten (2. Säule) werden seit einigen Jahren auch an Gymnasien erste Jugendhilfeangebote umgesetzt, z.B. am Gymnasium Nord. Darüber hinaus werden im Frankfurter Ausbildungsprojekt Schüler:innen in den Abschlussklassen der Schulen des Ortsbezirks 8 mit den Bildungsgängen Haupt- und Realschule beim Übergang in eine Ausbildung unterstützt. Explizit an benachteiligte Kinder richtet sich das bundesweite Programm TalentCAMPus. In Kooperation mit dem Stadtschulamt können Träger die Finanzierung von Ferien-Workshops im Bereich kulturelle Bildung bei der VHS beantragen. Längerfristig ist es das Ziel der Stadt Frankfurt am Main für alle Grundschulen das kommunale Gesamtkonzept Ganztag in Verbindung mit dem Pakt für den Ganztag umzusetzen. Hierüber erhalten alle Kinder einen Zugang zu Bildungsangeboten, unabhängig ihrer persönlichen Lebensumstände. Schulen im Pakt für den Ganztag beinhalten eine Betreuungsgarantie für alle Kinder der jeweiligen Schule. Die Betreuungsgarantie wird an fünf Tagen der Woche von 07:30 bis 17:00 Uhr über die jeweilige Schule und die Horte im dazugehörigen Schulbezirk sichergestellt. Dies beinhaltet auch eine Betreuung innerhalb der Ferien, bei 25 (20 ab Schuljahr 2026/27) Schließtagen. Während der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung ab dem Schuljahr 2026/27 für die ersten Klassen startet, wird die Betreuungsgarantie in Frankfurt am Main über den Pakt für den Ganztag direkt für die Kinder aller Jahrgänge der jeweiligen Schule umgesetzt. Zu Frage 5: Die Kooperationen im Stadtteil sind durch einen regelmäßig stattfindenden Sozialen Arbeitskreis gekennzeichnet. Zu Frage 6: Im Zusammenhang mit Kinderschutz und der Abwendung von Kindeswohlgefährdungen ist die Einbindung aller Institutionen relevant, die für das Kind oder die Familie von besonderer Bedeutung sind - je nach Einzelfall. Im Kontext Schule bildet das Stadtschulamt der Stadt Frankfurt am Main als Jugendhilfeträger im Bereich Kita und Schule seit 2012 eine Kooperationsgemeinschaft (Kooperation Kinderschutz) mit weiteren kommunalen Ämtern und dem Land Hessen, vertreten durch das Staatliche Schulamt. Mit einer Fortschreibung der Kooperationsvereinbarung im Jahr 2024 ist das etablierte Kinderschutzkonzept - das sogenannte Frankfurter Modell - stadtweit nun verpflichtend an allen Schulen umzusetzen. Demnach und grundlegend haben alle Fachkräfte die Aufgabe Kinder und Jugendliche zu schützen. Nach dem "Frankfurter Modell zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Schule" soll es an jeder Schule multiprofessionelle Kinderschutzteams geben, die beratend tätig sind. Alle Fachkräfte sind dazu angehalten nach dem Konzept zu arbeiten, es gibt regelhaft Fortbildungsangebote. Außerdem gehören dazu Handreichungen und Leitfäden, wie Lehr- und Fachkräfte mit Hinweisen auf Gefahren für das Wohl von Kindern umgehen sollen. Auch in außerschulischen Bildungseinrichtungen, die in städtischer Förderung stehen, sind Schutzkonzepte verpflichtend. Kinderschutz ist zudem eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, dafür gibt es in Frankfurt unter anderem das Kinder- und Jugendschutztelefon, als kostenlose Beratungshotline und Möglichkeit Gefährdungen zu melden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7224
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Unterer Sandweg zwischen Friedberger Anlage und BaumwegSTOB 506.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1702 Betreff: Unterer Sandweg zwischen Friedberger Anlage und Baumweg Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Die vorgeschlagenen Änderungen im unteren Sandweg stehen im Zusammenhang mit den weiteren Abschnitten des Sandwegs sowie der Berger Straße. Aus diesem Grund sind umfangreiche Prüfungen und Abstimmungen erforderlich. Eine abschließende Stellungnahme kann frühestens im 2. Quartal 2026 abgegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7137
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Matthäuskirche retten, Bausubstanz erhaltenSTOB 606.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1703 Betreff: Matthäuskirche retten, Bausubstanz erhalten Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat seine Beratungen noch nicht abgeschlossen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7161
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verkehrssicherungsmaßnahme Barbarossastraße/LaurentiusstraßeSTOB 606.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1704 Betreff: Verkehrssicherungsmaßnahme Barbarossastraße/Laurentiusstraße Der Anregung wird seitens der Straßenverkehrsbehörde nicht entsprochen, für eine Änderung der Vorfahrtregelung gibt es keine zwingende Notwendigkeit. Insbesondere eine objektive Gefahrenlage ist nicht erkennbar, von 2016-2024 wurde im Einmündungsbereich kein einziger Verkehrsunfall mit Personenschaden polizeilich aufgenommen. Hinzu treten die Belange des öffentlichen Nahverkehrs. Die Buslinien 42 und 551 verkehren auf dem Abschnitt in dichter Fahrtfolge. Fahrzeitauswertungen zeigen, dass die Fahrzeuge auf dem Abschnitt sehr konstant und im Mittel mit max. 26 km/h fahren. Eine Änderung der Vorfahrtsregelung hätte nachteilige Auswirkungen auf den Verkehrsfluss, was sich negativ auf die Fahrzeit und somit auf die Betriebsqualität auswirken würde. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6026
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Flexiblere Nutzung der elektronischen Mainziel-Anzeiger im westlichen StraßenraumSTOB 606.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1705 Betreff: Flexiblere Nutzung der elektronischen Mainziel-Anzeiger im westlichen Straßenraum Die bestehenden Mainziel-Verkehrsinformationstafeln werden im Rahmen des Verkehrsleit- und -informationssystems (VLIS) erneuert. In diesem Zusammenhang wird auf den Vortrag des Magistrats M 120 vom 22.07.2022 verwiesen. Nach Umsetzung wird es möglich sein, Informationen auf diesen Tafeln deutlich besser als heute darzustellen. Allerdings wird das System auch in Zukunft ausschließlich Verkehrsinformationen, Informationen mit Bezug zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie dem Bevölkerungsschutz ausspielen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2025, V 1210
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Unterliederbach: Parksituation in der NahestraßeSTOB 606.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1706 Betreff: Unterliederbach: Parksituation in der Nahestraße In Bereich Nahestraße an Ecke Pfälzer Straße befanden sich früher Sperrflächen, Verkehrszeichen 298 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die offensichtlich nach Bauarbeiten nicht wieder angebracht wurden. Informationen zufolge fehlen diese Sperrflächen schon seit Oktober 2021. Weiterhin befinden sich in der Nahestraße 11 und 19 Grenzmarkierungen VZ 299 StVO. Diese sind stellenweise abgefahren und nicht mehr gut sichtbar. In der Nahestraße ist weiterhin bereits einseitig (Hausnummer 2 bis 10) durchgehend ein absolutes Haltverbot VZ 283 ff. StVO eingerichtet. Die nicht mehr vorhandenen und schlecht sichtbaren Markierungen werden erneuert, um Klarheit über die Parkordnung herzustellen. Es besteht der Wunsch, die Einmündungen darüber hinaus mit Fahrradbügeln gegen Falschparken zu sichern. Diesem Wunsch wird in dieser spezifischen Lage aus folgenden Gründen nicht entsprochen: Eine weitergehende bauliche Absicherung ist aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht möglich, da diese ein Abbiegen größerer Fahrzeuge dauerhaft erschweren oder verhindern würde. Anwohnende haben die Möglichkeit, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge zu melden. Neben dem direkten Kontakt zur Verkehrspolizei lassen sich falsch abgestellte Fahrzeuge anzeigen via https://www.frankfurt.de/anzeige-ruhender-verkehr. Im Rahmen der Streife führt der Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei im Stadtteil Unterliederbach Kontrollen des ruhenden Verkehrs durch und bringt die festgestellten Verstöße zur Anzeige. Er wurde über die aktuelle Beschwerdelage informiert und gebeten, die Kontrollen im Rahmen der personellen Möglichkeiten zu intensivieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6627 Antrag vom 04.07.2026, OF 92/6 Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 331
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Radweg in der Wittelsbacherallee stadteinwärts mindestens bis zur Waldschmidtstraße weiterführenSTOB 506.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1707 Betreff: Radweg in der Wittelsbacherallee stadteinwärts mindestens bis zur Waldschmidtstraße weiterführen Der Magistrat begrüßt die Anregung des Ortsbeirats und teilt die beschriebene Konfliktsituation beim Übergang des Radfahrstreifens in den Mischverkehr. Die Umsetzbarkeit muss nun planerisch und signaltechnisch geprüft, sowie mit der VGF abgestimmt werden. Nach Prüfung der Umsetzbarkeit wird der Ortsbeirat über das Ergebnis in Kenntnis gesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7136
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Überquerung der Berger Straße zwischen Uhrtürmchen und Eichwaldstraße ermöglichenSTOB 506.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1708 Betreff: Überquerung der Berger Straße zwischen Uhrtürmchen und Eichwaldstraße ermöglichen Aktuell befindet sich im Abschnitt der Berger Straße, zwischen Habsburger Allee und Hausnummern 174, voraussichtlich bis Ende des Jahres eine Baustelle. Während dieser Zeit sind die Querungsmöglichkeiten und die Zugänglichkeit des Briefkastens eingeschränkt. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird sich diese Situation voraussichtlich wieder entspannen. Bezüglich der Nutzung des öffentlichen Raums durch Außengastronomie und Blumenkübel in betroffenen Abschnitt - insbesondere im Bereich Berger Straße 152 / Ecke Eichwaldstraße (Pizzeria Maestro) - schränken augenscheinlich die derzeitige Aufstellung der Sommergärten und Blumenkübeln die Querungsmöglichkeiten und die Barrierefreiheit ein. Die Stadtpolizei kontrolliert, ob die Sondernutzungen im Einklang mit der gültigen Regelung stehen. Vorgesehene Querungsmöglichkeiten befinden sich an der Eichwaldstraße und an der Wiesenstraße. Im Verlauf der Berger Straße befinden sich auf beiden Seiten Einfahrten. Weil dort keine Fahrzeuge abgestellt werden dürfen, lässt sich die Fahrbahn an dieser Stelle überqueren. Für die Dauer der laufenden Baustellentätigkeit prüft der Magistrat die Entfernung der beiden Blumenkübel vor der Berger Straße 152. Damit ließen sich die Querungsmöglichkeiten sowie der Zugang zum Briefkasten temporär verbessern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7131
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Mehr Fahrradparkplätze vor der Schloßstraße 119STOB 506.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1709 Betreff: Mehr Fahrradparkplätze vor der Schloßstraße 119 Zu 1. und 2.: Der Anregung wird entsprechend der beigefügten Planung entsprochen. Die bereits installierten Radbügel verengen den Gehweg jedoch so stark, dass die notwendige Restgehwegbreite von 2,20 Metern deutlich unterschritten würde. Daher kann diese Art der Anordnung nicht fortgesetzt werden. Es wird daher eine Reihe von vier längs platzierten Radbügeln ergänzt. Zu 3: Die Planung zur Fahrradstraße Robert-Mayer-Straße zeigt, dass im vorgesehenen Bereich Fahrradabstellbügel vorgesehen sind. Diese werden in Kürze montiert. Die betreffenden Standorte sind auf dem untenstehenden Bild grün markiert. Das Geoportal-Bild (Stand: 08.05.2025) zeigt, dass die vorgesehene Fläche derzeit noch keine Fahrradabstellbügel enthält. Anlage 1 (ca. 98 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7143
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schulweg Franz-Rücker-Allee/Ecke Bernusstraße absichernSTOB 606.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1710 Betreff: Schulweg Franz-Rücker-Allee/Ecke Bernusstraße absichern Die Problematik wurde dem Magistrat im Mai 2025 durch Bürger:innen per E-Mail zugetragen. Am 04.06.2025 fand eine Ortsbesichtigung statt. Diese hat zum Ergebnis, dass ein Parkplatz entfernt wird und der Gehweg durch Poller gesichert wird. Eine zusätzliche Sperrfläche wurde vor Ort als derzeit nicht notwendig gesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7141
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verkehrsberuhigung und Parkdruckreduktion in der Sebastian-Rinz-StraßeSTOB 206.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1711 Betreff: Verkehrsberuhigung und Parkdruckreduktion in der Sebastian-Rinz-Straße Die Kontrolle des ruhenden Verkehrs liegt in der Zuständigkeit der Städtischen Verkehrspolizei, nicht der (im Ordnungsamt angesiedelten) Stadtpolizei. Außerhalb der Dienstzeiten übernimmt die Landespolizei im Rahmen der personellen Möglichkeiten die Kontrolle des ruhenden Verkehrs. Kontrollen können Parkverstöße teilweise begrenzen, jedoch nicht verhindern, da es sich im Regelfall um vorsätzliches Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer:innen handelt. Dass hier die Sanktionshöhe einen Einfluss auf die Regeleinhaltung hat und von Verkehrsteilnehmenden das Verwarngeld zumeist billigend in Kauf genommen wird, ist der Städtischen Verkehrspolizei bewusst. Auf kommunaler Ebene ist dies jedoch nicht zu ändern, da es sich um Bundesrecht handelt. Die Städtische Verkehrspolizei kontrolliert die 41 Bewohnerparkgebiete abwechselnd während der Reservierungszeiten in unterschiedlichen Straßenzügen. Die Bewohnerparkgebiete, auch das Bewohnerparkgebiet 30, werden im Schnitt mehrmals wöchentlich vom Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei überwacht. Die Gebühren für das Ausstellen der Bewohnerparkausweise sind gemäß § 4 Absatz 1 der Bewohnerparkausweisgebührenverordnung der Stadt Frankfurt am Main bemessen. Bei der Höhe der Gebühr für die Bewohnerparkausweise ist nicht nur der Verwaltungsaufwand für die Ausstellung berücksichtigt, sondern auch der wirtschaftliche Wert bzw. der mittlere Unterhaltungsaufwand der Fläche. Hieraus ergibt sich jedoch ausdrücklich kein Rechtsanspruch auf einen situativ stets vorhandenen, "eigenen" Parkplatz. Nach den bislang vorliegenden Erfahrungswerten tritt nach Umwandlung bestehender Bewohnerparkgebiete in Parkraumbewirtschaftungszonen (gebührenpflichtig mit Parkscheinregelung bei Freistellung der Inhaber:innen eines Bewohnerparkausweises) eine Besserung der Situation ein. Die Umstellung des bestehenden Bewohnerparkgebiets 30 auf eine vollbewirtschaftete Parkraumbewirtschaftungszone ist daher grundsätzlich weiterhin beabsichtigt, wird jedoch frühestens mittelfristig erfolgen, da die über den Luftreinhalteplan festgelegte Reihenfolge der Umstellung sich nach dem durch Reduzierung des Zielverkehrs erwartbaren Minderungsbeitrag zur Stickoxydbelastung richtet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7149
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Zufahrt zum Niddapark unterbindenSTOB 206.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1712 Betreff: Zufahrt zum Niddapark unterbinden Zu 1.: Der Anregung wird entsprochen. Das gewünschte Verkehrszeichen (VZ) 260 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wurde bereits seit längerer Zeit verkehrsrechtlich angeordnet. Die Umsetzung konnte jedoch bislang noch nicht erfolgen. Der Bockenheimer Wiesenweg befindet sich zu ca. 75 % in privatem Eigentum und ist nicht Teil der öffentlichen Grünanlage. Insofern lässt sich dort kein Grünanlagenschild anbringen. Zu 2.: Der Anregung wird entsprochen. An der betroffenen Stelle stehen Poller. Eine Zufahrt ist somit physisch bereits unterbunden. Die Poller werden im Rahmen der Unterhaltung wieder aufgestellt. Die bestehenden Grünanlagen-Schilder der Grünanlage "An der Schwanenwiese" werden nochmals auf Ihre Positionierung überprüft sowie großzügig von Bewuchs freigeschnitten. Zu 3.: Das vorhandene VZ 260 StVO ist gut sichtbar aufgestellt. Wer dieses Schild vorsätzlich "übersehen" will, wird auch ein weiteres VZ 260 StVO ebenso vorsätzlich ignorieren. Die geforderte Maßnahme ist nicht geeignet, derlei individuelles Fehlverhalten wirksam zu unterbinden, weshalb der Anregung deshalb nichtentsprochen wird. Nach der vorgenannten Beschilderung an der Zufahrt über die Ginnheimer Landstraße beginnt die Grünanlage. Hier wird ein zusätzliches Grünanlagen-Schild ergänzt. Eine weitere Beschilderung wird nicht als zielführend angesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7151
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Grempstraße/Ecke Konrad-Broßwitz-Straße: Sicherheit und Aufenthaltsqualität erhöhenSTOB 206.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1713 Betreff: Grempstraße/Ecke Konrad-Broßwitz-Straße: Sicherheit und Aufenthaltsqualität erhöhen Zu 1.: Der Einbau von Fahrbahnschwellen wird aufgrund der davon ausgehenden, vermeidbaren Lärmbelästigungen und Sicherheitsrisiken für motorisierte und unmotorisierte Zweiradfahrzeuge abgelehnt. Zu 2.: Die Mittel der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) durch Beschilderung und Markierung sind in dem genannten Bereich vollumfänglich vorhanden. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite im Einmündungsbereich ist eine weitere Verkleinerung mittels Markierung einer Sperrfläche oder ähnlichem nicht möglich. Zu 3.: Die Gehwege der Kurvenbereiche sind durch Poller, Radbügel beziehungsweise ein gut platziertes Straßennamensschild bereits gegen illegales Parken abgesichert. Das vorhandene Verkehrszeichen (VZ) 283 StVO "Absolutes Haltverbot" vor dem Café Butter wird gegen ein VZ 283-21 StVO "Absolutes Haltverbot - Anfang - Aufstellung links" ausgetauscht, um rechtssicheres Einschreiten der Städtischen Verkehrspolizei zu verbessern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7061
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Barrierefreier ÖPNV für den Ortsbezirk 1 hier: Endlich barrierefreie Straßenbahnhaltestellen für die Münchener StraßeSTOB 106.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1714 Betreff: Barrierefreier ÖPNV für den Ortsbezirk 1 hier: Endlich barrierefreie Straßenbahnhaltestellen für die Münchener Straße Zu 1. Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) plant im Bereich der Haltestellen Hauptbahnhof/Münchener Straße sowie Weser/Münchener Straße den Haltestellenbereich durch Fahrbahnmarkierung analog der Haltestelle Schweizer-/Gartenstraße zu verdeutlichen. An der Haltestelle Hauptbahnhof/Münchener Straße sind in Verlängerung des Längsparkstreifens bereits Poller montiert, welche das Parken im Haltestellenbereich unterbinden. Mit der Anordnung von Haltestellenkaps würde die resultierende Restfahrbahnbreite annähernd 5,50m betragen. Dies ist bei dem vorliegenden Begegnungsverkehr von LKW und Straßenbahnen nicht ausreichend. Jegliche Andienung durch Müllfahrzeuge oder andere Lieferfahrzeuge, die breiter als ein PKW sind, würde zur Blockade in Fahrtrichtung und in der Gegenrichtung führen. Des Weiteren verkehren in der Münchener Straße ebenfalls die Nachtbusse N4, N5, N11 sowie N12. Für diesen Begegnungsfall wäre die Fahrbahnbreite ebenfalls nicht ausreichend. Die Ausführung von Haltestellenkaps neben den vorhandenen Gleisen wird deshalb nicht befürwortet. Daher kann die Herstellung von Barrierefreiheit sinnvoll nur im Rahmen einer grundhaften Umgestaltung der Münchener Straße erfolgen. Denn nur hierbei kann auch die notwendige Änderung der Gleislage umgesetzt werden. Dabei müssen außerdem die zahlreichen Grundstückszufahrten berücksichtigt werden, in deren Bereichen kein barrierefreier Ein- und Ausstieg möglich ist. Deshalb muss es das Ziel sein, für diese Haltestellen eine Planung zu entwickeln, die alle diese vorher genannten Randbedingungen berücksichtigt. Dazu wird dann auch die größere Haltestellenlänge gehören, die durch den vorgesehenen Einsatz von 40 m langen Straßenbahnwagen notwendig sein wird. Die stadtinternen Abstimmungen hierzu laufen bereits, die Planung für die Haltestelle "Hauptbahnhof/Münchener Straße" soll zeitnah begonnen werden. Um Synergien im Bauablauf zu schaffen, soll die Haltestelle "Hauptbahnhof/Münchener Straße" nach Möglichkeit im Zuge des viergleisigen Ausbaus der Straßenbahnhaltestelle Hauptbahnhof barrierefrei ausgebaut werden. Zu 2. Temporeduzierungen stehen grundsätzlich im Zielkonflikt mit der Beschleunigung des ÖPNV, die zentrales Ziel des gültigen Nahverkehrsplans 2025+ sind. Für diese Beschleunigung wurden und werden erhebliche Mittel z. B. für Vorrangschaltungen an Lichtsignalanlagen eingesetzt. Temporeduzierungen sollten deshalb stets Einzelfälle sein und Einzelfallprüfungen unterliegen. Die Münchener Straße ist kein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich und verfügt über mehrere Lichtsignalanlagen, die das gesicherte Queren der Straße für zu Fuß Gehende ermöglichen. Eine Herabsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h in der ca. 530 m langen Münchener Straße hätte eine fahrplanmäßige Fahrzeitverlängerung von einer Minute je Richtung bei den Straßenbahnlinien 11, 12 und 14 zur Folge. Dazu kommt die unter Punkt 1 bereits beschriebene deutliche Verschlechterung der Betriebsqualität durch Lieferverkehre. Von dieser Verschlechterung sind über 26.000 Fahrgäste pro Tag betroffen. Aus Umlaufgründen würde auf der Linie 11 sogar ein Fahrzeugmehrbedarf entstehen. Zu 3. Grundsätzlich ist es möglich, in der Münchener Straße weitere Ladezonen einzurichten. Konkrete Anträge der Geschäftsinhaber liegen dem Straßenverkehrsamt aktuell nicht vor. Der Ortsbeirat wird daher um konkrete Vorschläge gebeten. Zu 4. Es wird auf B 288/2021 verwiesen. Demnach wurde bereits an geeigneten Standorten Ladezonen und Taxistellplätze eingerichtet. Stellplätze werden nicht im Vorfeld für die Außengastronomie umgewandelt, sondern unter bestimmten Voraussetzungen dann, wenn eine Gastronomin oder ein Gastronom beispielsweise einen Antrag für die Einrichtung einer Außengastronomie stellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 675
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Endlich Klarheit bei den KinderzahlenSTOB 106.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1715 Betreff: Endlich Klarheit bei den Kinderzahlen Zu den veröffentlichten Zahlen im STATISTIK.PORTAL Im STATISTIK.PORTAL sind die Ergebnisse der Bevölkerungsvorausberechnung dargestellt. Diese basiert auf dem Bevölkerungsbestand 31.12.2021 und schreibt die Entwicklung der Vergangenheit, heißt in einem zugrunde gelegten Stützzeitraum, für die Zukunft fort. Der als Grundlage für die aktuelle Vorausberechnung genutzte Stützzeitraum umfasst die Jahre von 2005 bis 2020. Diese lange Zeitspanne wurde gewählt, um den Entwicklungstrends der Vergangenheit Rechnung zu tragen und gleichzeitig werden die enormen Bevölkerungsdynamiken in der zweiten Hälfte der vergangenen Dekade im Modell abgemildert. Darüber hinaus fließen in die Berechnung die Wohnbaulandentwicklungsgebiete und damit die zu erwartende Bautätigkeit ein. Dabei wurden diejenigen Gebiete, die sich noch im Genehmigungsverfahren befanden, nicht berücksichtigt und sind nicht Teil der Vorausberechnung. Mit Beginn der Corona-Pandemie und dem damit einhergehenden Erliegen des starken Zuzugs sowie einem zugleich sehr hohen Wegzugsgeschehen aus der Stadt trafen die Annahmen nicht mehr die Realität. In Folge weichen die tatsächlichen Bevölkerungszahlen von den vorausberechneten ab, was zur angesprochenen Unstimmigkeit führt. Insofern sind die im STATISTIK.PORTAL veröffentlichten Zahlen nicht falsch, sondern zeigen lediglich die methodischen Grenzen des Verfahrens der Bevölkerungsvorausberechnung auf. Z.B. können globale oder wirtschaftliche Krisen sowie Fluchtbewegungen durch Kriege nicht vorhergesagt und somit im Berechnungsmodell auch nicht berücksichtigt werden. Um solche unerwarteten Vorkommnisse entsprechend berücksichtigen zu können, strebt die Kommunale Statistikstelle an, alle fünf Jahre eine neue Bevölkerungsvorausberechnung zu erstellen. In der kommenden werden dann die Auswirkungen der Corona-Pandemie berücksichtigt sein. Zur Situation der Kita St. Michael Die Kita St. Michael (Münzenberger Straße 1) im Nordend weist erhebliche Mängel am Gebäude auf. Ein Statik Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass der wirtschaftliche Erhalt des Gebäudes nicht mehr vertretbar ist. Aus diesem Grund befinden sich das Stadtschulamt und der Kita-Träger in Gesprächen zum Fortbestand der Einrichtung. Ein möglicher Abriss sowie Neubau des Gebäudes als auch ein mögliches Ersatzgebäude werden im Kontext der Versorgung im Schulbezirk geprüft. Hierbei werden die Bedarfe aller Altersgruppen im Planungsbezirk Nordend berücksichtigt. Die Kita St. Michael liegt im Schulbezirk der Comeniusschule, im Kita-Planungsbezirk Nordend und liegt direkt an der Grenze zum Valentin-Senger-Schulbezirk aus dem Planungsbezirk Bornheim. Im gesamten Planungsbezirk Nordend ist die Versorgungssituation in den Altersgruppen Kindergarten und unter Dreijährigen sehr gut. Nach allen Umbaumaßnahmen liegt die Altersgruppe der unter Dreijährigen mit 49% Versorgungssituation nur knapp unter dem städtisch beschlossenen Versorgungsziel (50% U3) Die Altersgruppe der Kindergartenkinder sind mit 106% Versorgungsquote über dem städtisch beschlossenen Versorgungsziel (100% Ü3). Im Comeniusschulbezirk, in dem die Kita St. Michael verortet ist, gibt es einen großen Bedarf an Betreuungsplätzen für Schulkinder. Auf Grund von baulichen Besonderheiten kann die Comeniusschule keine Betreuungsplätze im schulischen Ganztag anbieten. Um den kommenden Rechtsanspruch für Schulkinder zu gewährleisten werden deshalb weitere Hortplätze benötigt. Die Kita St. Michael wird Kindergarten- und U3 Plätze sukzessive in Hortplätze umwandeln und nach dem Umzug in das "Oratorium" insgesamt 60 Hortplätze anbieten können. Im Schulbezirk Comeniusschule wird auch nach Umwandlung der U3- und Kindergartenplätze in Hortplätze in der Kita St. Michael die Versorgungssituation dieser Altersgruppen sehr gut sein (Ü3: 119% Versorgungsquote; U3: 43% Versorgungsquote. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1224
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Parkplatzauslastung am Frankfurter FlughafenSTOB 106.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1716 Betreff: Parkplatzauslastung am Frankfurter Flughafen Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat mit der Fraport AG Kontakt aufgenommen und kann nachfolgende Stellungnahme übermitteln: Zur Frage 1: 2 Tiefgaragen sowie 2 Parkhäuser Zur Frage 2: Folgende Parkhauskapazitäten stehen an den jeweiligen Terminals zur Verfügung: Terminal 1: 9.237 Stellplätze Terminal 2: 3.283 Stellplätze Terminal 3: 2.050 Stellplätze (ausschließlich Vorausbuchung) Zur Frage 3: Die Kapazitätsauslastung liegt grundsätzlich konstant auf einem sehr hohen Niveau. Durch dynamische Preise bei der Onlinebuchung werden die Kapazitäten jederzeit nahezu 100 % ausgesteuert. Auslastungen der einzelnen Parkhäuser: Terminal 1: bis zu 95%, durchschnittliche Auslastung 2025 bei 91% Terminal 2: bis zu 98%, durchschnittliche Auslastung 2025 bei 88% Terminal 3: bis auf wenige Tage 100%-ige Auslastung Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.06.2025, V 1228
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Reduzierung der Leuchtwerte im AdolphvonHolzhausenPark und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (HeNatG)STOB 406.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1717 Betreff: Reduzierung der Leuchtwerte im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (HeNatG) Dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main ist eine funktionstüchtige und ausreichend ausgebaute Straßenbeleuchtung ein zentrales Anliegen. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit sowie des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger - insbesondere im Straßenverkehr und in den Abend- und Nachtstunden. Als Trägerin der Straßenbaulast ist die Stadt Frankfurt gemäß § 823 BGB verpflichtet, ihrer Verkehrssicherungspflicht auf allen öffentlichen Straßen und Wegen nachzukommen. Die Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen obliegt der Mainova AG, die diese Aufgabe über ihre 100%ige Tochtergesellschaft, die SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM), im Auftrag der Stadt erfüllt. Vor dem Hintergrund aktueller energiepolitischer und ökologischer Anforderungen erscheint eine maßvolle Reduzierung der Straßenbeleuchtung grundsätzlich umsetzbar. Technische Maßnahmen wie die Anpassung von Leuchtstärken und Lichtfarben oder der gezielte Einsatz zeitlich gesteuerter Dimmfunktionen bieten hierbei praktikable Ansätze. Gleichzeitig sind denkmalpflegerische Gesichtspunkte zu berücksichtigen, insbesondere in historisch bedeutsamen Stadtteilen. Auch dem Schutz nachtaktiver Tierarten wird zunehmend Rechnung getragen. Gemäß § 35 des Hessischen Naturschutzgesetzes (HeNatG) ist jede vermeidbare künstliche Beleuchtung im Außenbereich zu unterlassen - insbesondere dort, wo kein erkennbarer Zweck vorliegt oder die Lichtemissionen deutlich über das notwendige Maß hinausgehen. Dies dient vor allem dem Schutz von Insekten und anderen lichtsensiblen Tierarten, deren Lebensräume durch übermäßige Beleuchtung beeinträchtigt werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6820 Antrag vom 16.10.2025, OF 943/3 Anregung vom 04.12.2025, OA 587
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder.