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Ein Grundschulstandort für den Industriehof wird dringlich

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

  1. Eine Grundstücksbevorratung für den Industriehof ist nach bisherigem Kenntnisstand nicht gegeben. Am Standort der Kerschensteinerschule wurde bereits 2023 durch die Stadt eine Erweiterungsfläche im Wege des Tauschs erworben. Darüber hinaus befindet sich der Magistrat nach schwierigen Verhandlungen in Endabstimmung zum Erwerb einer Fläche, auf der die Schule für die Dauer der Bauarbeiten am festen Standort ausgelagert werden soll. 2-
  2. Bisher waren die vorgehaltenen Schulplatzkapazitäten für die Kerschensteinerschule auskömmlich. Gemäß den Daten des Bürgeramts Statistik und Wahlen ist nach aktuellem Stand in den kommenden vier Schuljahren eine leicht sinkende Tendenz der zukünftig schulpflichtig werdenden Kinder im Schulbezirk der Kerschensteinerschule zu erkennen. Die Daten umfassen die derzeit im Schulbezirk gemeldeten Kinder im Alter von bis zu 6 Jahren. Auch nach Fertigstellung von zusätzlichen 155 Wohneinheiten im Schulbezirk und dem damit verbundenen Zuzug von weiteren schulpflichtigen Kindern sollten nach aktuellem Kenntnisstand die Schulplatzkapazitäten der Kerschensteinerschule in den kommenden vier Schuljahren ausreichen. Im Monitoring des Stadtschulamtes wird die Schülerzahlenentwicklung im Grundschulbezirk der Kerschensteinerschule auch weiterhin beobachtet werden.
  3. Wenn die Bedarfe an Grundschulplätzen im Schulbezirk der Kerschensteinerschule nicht mehr gedeckt werden können, werden im integrierten Schulentwicklungsplan (iSEP) der Stadt Frankfurt kapazitätserweiternde Maßnahmen geprüft und bei einer Bedarfsfeststellung in den integrierten Schulentwicklungsplan aufgenommen. Dieser muss dann von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und vom Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen genehmigt werden. Die geplanten Vorhaben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben liegen im Zuständigkeitsbereich der Bauaufsicht und bewegen sich im Rahmen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 679, so dass in diesem Fall keine Abfrage zur Sozial- und Bildungsinfrastruktur durch das Nachverdichtungsmanagement im Stadtplanungsamt erfolgte, wie dies bei größeren Nachverdichtungsvorhaben in Siedlungen regelhaft der Fall ist.