Die Thudichumstraße soll kein FlixBus-Parkplatz sein!
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Problematik des Parkens von FlixBussen in der Thudichumstraße. Es wird festgestellt, dass ein absolutes Haltverbot nicht die Lösung des Problems darstellt und dass die Verkehrspolizei verstärkt Kontrollen durchführen wird, um die Situation zu verbessern.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Nach der Einmündung Winterstraße Richtung Nordosten in die Thudichumstraße ist kein absolutes Haltverbot (Verkehrszeichen (VZ) 283 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für die Fahrbahn angeordnet. Ein Einschreiten bei parkenden Fahrzeugen ist gemäß VZ 295 StVO (Fahrstreifenbegrenzung) möglich. Der abgebildete Flixbus auf dem beiliegenden Beweisbild hält/parkt teilweise widerrechtlich auf dem Gehweg und im absoluten Haltverbot, da er sich noch vor der Einmündung Winterstraße befindet. Ein absolutes Haltverbot (VZ 283 StVO) in der Thudichumstraße nach der Einmündung Winterstraße wird das Problem erfahrungsgemäß nicht lösen.
Die Thudichumstraße wird seitens der Städtischen Verkehrspolizei im Rahmen der Streife zu den Dienstzeiten (Montag bis Freitag zwischen 7:00 Uhr und 22:00 Uhr und Samstag zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr) überwacht. Die Anregung wird zum Anlass genommen, den Außendienst zu informieren, um im Rahmen personeller Möglichkeiten in nächster Zeit verstärkt Kontrollen durchzuführen. Zu den Geschäftszeiten ist es allerdings schwierig, auf Parkverstöße durch Anzeigen nachhaltig Einfluss nehmen zu können. Denn oftmals wird im Bereich des Rewe-Marktes nur kurz geparkt, um beispielsweise ein naheliegendes Geschäft aufzusuchen. Hier ist die Anzeigewahrscheinlichkeit für solche Parksünder:innen entsprechend gering.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2025OMOM 7098Die Thudichumstraße soll kein FlixBus-Parkplatz sein!Direktanregung
- 6. Oktober 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1698Die Thudichumstraße soll kein FlixBus-Parkplatz sein!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab