Bedarfsampel zur Überquerung der Atzelbergstraße
Zusammenfassung
Die Anregung zur Einrichtung einer Bedarfsampel zur Überquerung der Atzelbergstraße wurde abgelehnt. Die Ablehnung basiert auf der Straßenverkehrsordnung, die in Tempo-30-Zonen keine Lichtsignalanlagen zulässt, sowie auf der hohen Verkehrssicherheit des Bereichs, in dem seit 2016 keine Unfälle mit Personenschäden registriert wurden.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird nicht entsprochen. Laut § 45 Absatz 1c der Straßenverkehrsordnung dürfen in Tempo-30-Zonen seit dem
- November 2000 Lichtsignalanlagen nicht angeordnet werden, da hier an Kreuzungen grundsätzlich die Vorfahrtsregel "rechts vor links" gelten muss. Zudem ist der in Rede stehende Bereich objektiv in hohem Maße verkehrssicher: Von 2016 bis 2024 sind dort kein Unfälle mit Personenschäden und Fußgänger:innenbeteiligung polizeilich aufgenommen worden (dies gilt insgesamt für alle Verkehrsarten).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Juni 2025OMOM 7089Bedarfsampel zur Überquerung der AtzelbergstraßeDirektanregung
- 6. Oktober 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1695Bedarfsampel zur Überquerung der AtzelbergstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab