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Bedarfsampel zur Überquerung der Atzelbergstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Anregung zur Einrichtung einer Bedarfsampel zur Überquerung der Atzelbergstraße wurde abgelehnt. Die Ablehnung basiert auf der Straßenverkehrsordnung, die in Tempo-30-Zonen keine Lichtsignalanlagen zulässt, sowie auf der hohen Verkehrssicherheit des Bereichs, in dem seit 2016 keine Unfälle mit Personenschäden registriert wurden.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Anregung wird nicht entsprochen. Laut § 45 Absatz 1c der Straßenverkehrsordnung dürfen in Tempo-30-Zonen seit dem

  1. November 2000 Lichtsignalanlagen nicht angeordnet werden, da hier an Kreuzungen grundsätzlich die Vorfahrtsregel "rechts vor links" gelten muss. Zudem ist der in Rede stehende Bereich objektiv in hohem Maße verkehrssicher: Von 2016 bis 2024 sind dort kein Unfälle mit Personenschäden und Fußgänger:innenbeteiligung polizeilich aufgenommen worden (dies gilt insgesamt für alle Verkehrsarten).

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Juni 2025OMOM 7089Bedarfsampel zur Überquerung der AtzelbergstraßeDirektanregung
  2. 6. Oktober 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 1695Bedarfsampel zur Überquerung der Atzelbergstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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