Wieder verschärft sich das Parkplatzproblem in Hausen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit dem zunehmenden Parkplatzproblem in Hausen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kontrolle der Parkverstöße aufgrund des hohen Parkdrucks und der damit verbundenen vorsätzlichen Verstöße nur eingeschränkt möglich ist. Ziel ist es, die Situation durch Information und Selbsthilfe zu verbessern.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Grundsätzlich werden alle Stadtteile im Rahmen der Streife kontrolliert; lediglich Bereiche mit höherem Verkehrsaufkommen (bspw. Innenstadt) genießen aufgrund der erhöhten Gefahrenlage eine höhere Kontrolldichte.
Die Bereiche Alt-Hausen und Praunheimer Weg werden ebenfalls im Rahmen der Streifen-Fahrten überwacht. Häufig handelt sich aufgrund hohen Parkdrucks vornehmlich um vorsätzliche Parkverstöße, bei denen eine Sanktion oft billigend in Kauf genommen wird. Parkverstöße lassen sich daher nur eindämmen. Der Außendienst wird über die Beschwerdelage informiert.
Zum Parken vor Einfahrten wird Folgendes zur Kenntnis gegeben: Vor Grundstücksein- und -ausfahrten darf grundsätzlich nach § 12 Absatz 3 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht geparkt werden. Allerdings handelt es sich dabei um ein Schutzgesetz, weshalb nach ständiger Rechtsprechung zur Ein-/Ausfahrt Berechtigte davor parken dürfen, sofern kein Absolutes / Eingeschränktes Haltverbot (Verkehrszeichen (VZ) 283 bzw. 286 StVO) dies untersagt. Kontrollen werden daher seitens der Städtischen Verkehrspolizei nicht durchgeführt. Es besteht hier gemäß § 859 BGB jedoch grundsätzlich Möglichkeiten zur Selbsthilfe.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2025OMOM 7097Wieder verschärft sich das Parkplatzproblem in HausenDirektanregung
- 6. Oktober 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1697Wieder verschärft sich das Parkplatzproblem in HausenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab