Barrierefreier ÖPNV für den Ortsbezirk hier: Endlich barrierefreie Straßenbahnhaltestellen für die Münchener Straße
Zusammenfassung
Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH plant, die Haltestellen Hauptbahnhof/Münchener Straße und Weser/Münchener Straße barrierefrei zu gestalten. Dies erfordert eine grundlegende Umgestaltung der Münchener Straße, um die notwendigen Änderungen der Gleislage und die Berücksichtigung der Grundstückszufahrten zu ermöglichen.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
- Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) plant im Bereich der Haltestellen Hauptbahnhof/Münchener Straße sowie Weser/Münchener Straße den Haltestellenbereich durch Fahrbahnmarkierung analog der Haltestelle Schweizer-/Gartenstraße zu verdeutlichen. An der Haltestelle Hauptbahnhof/Münchener Straße sind in Verlängerung des Längsparkstreifens bereits Poller montiert, welche das Parken im Haltestellenbereich unterbinden. Mit der Anordnung von Haltestellenkaps würde die resultierende Restfahrbahnbreite annähernd 5,50m betragen. Dies ist bei dem vorliegenden Begegnungsverkehr von LKW und Straßenbahnen nicht ausreichend. Jegliche Andienung durch Müllfahrzeuge oder andere Lieferfahrzeuge, die breiter als ein PKW sind, würde zur Blockade in Fahrtrichtung und in der Gegenrichtung führen. Des Weiteren verkehren in der Münchener Straße ebenfalls die Nachtbusse N4, N5, N11 sowie N12. Für diesen Begegnungsfall wäre die Fahrbahnbreite ebenfalls nicht ausreichend. Die Ausführung von Haltestellenkaps neben den vorhandenen Gleisen wird deshalb nicht befürwortet. Daher kann die Herstellung von Barrierefreiheit sinnvoll nur im Rahmen einer grundhaften Umgestaltung der Münchener Straße erfolgen. Denn nur hierbei kann auch die notwendige Änderung der Gleislage umgesetzt werden. Dabei müssen außerdem die zahlreichen Grundstückszufahrten berücksichtigt werden, in deren Bereichen kein barrierefreier Ein- und Ausstieg möglich ist. Deshalb muss es das Ziel sein, für diese Haltestellen eine Planung zu entwickeln, die alle diese vorher genannten Randbedingungen berücksichtigt. Dazu wird dann auch die größere Haltestellenlänge gehören, die durch den vorgesehenen Einsatz von 40 m langen Straßenbahnwagen notwendig sein wird. Die stadtinternen Abstimmungen hierzu laufen bereits, die Planung für die Haltestelle "Hauptbahnhof/Münchener Straße" soll zeitnah begonnen werden. Um Synergien im Bauablauf zu schaffen, soll die Haltestelle "Hauptbahnhof/Münchener Straße" nach Möglichkeit im Zuge des viergleisigen Ausbaus der Straßenbahnhaltestelle Hauptbahnhof barrierefrei ausgebaut werden.
- Temporeduzierungen stehen grundsätzlich im Zielkonflikt mit der Beschleunigung des ÖPNV, die zentrales Ziel des gültigen Nahverkehrsplans 2025+ sind. Für diese Beschleunigung wurden und werden erhebliche Mittel z. B. für Vorrangschaltungen an Lichtsignalanlagen eingesetzt. Temporeduzierungen sollten deshalb stets Einzelfälle sein und Einzelfallprüfungen unterliegen. Die Münchener Straße ist kein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich und verfügt über mehrere Lichtsignalanlagen, die das gesicherte Queren der Straße für zu Fuß Gehende ermöglichen. Eine Herabsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h in der ca. 530 m langen Münchener Straße hätte eine fahrplanmäßige Fahrzeitverlängerung von einer Minute je Richtung bei den Straßenbahnlinien 11, 12 und 14 zur Folge. Dazu kommt die unter Punkt 1 bereits beschriebene deutliche Verschlechterung der Betriebsqualität durch Lieferverkehre. Von dieser Verschlechterung sind über 26.000 Fahrgäste pro Tag betroffen. Aus Umlaufgründen würde auf der Linie 11 sogar ein Fahrzeugmehrbedarf entstehen.
- Grundsätzlich ist es möglich, in der Münchener Straße weitere Ladezonen einzurichten. Konkrete Anträge der Geschäftsinhaber liegen dem Straßenverkehrsamt aktuell nicht vor. Der Ortsbeirat wird daher um konkrete Vorschläge gebeten.
- Es wird auf B 288/2021 verwiesen. Demnach wurde bereits an geeigneten Standorten Ladezonen und Taxistellplätze eingerichtet. Stellplätze werden nicht im Vorfeld für die Außengastronomie umgewandelt, sondern unter bestimmten Voraussetzungen dann, wenn eine Gastronomin oder ein Gastronom beispielsweise einen Antrag für die Einrichtung einer Außengastronomie stellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. August 2021BB 288Verkehrsentwicklung Bahnhofsviertel IV: Straßenumgestaltung in der Münchener StraßeMagistratsbericht
- 23. August 2021OFOF 120/1Barrierefreier ÖPNV für den Ortsbezirk 1 hier: Endlich barrierefreie Straßenbahn-Haltestellen für die Münchener StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. September 2021OMOM 675Barrierefreier ÖPNV für den Ortsbezirk 1 hier: Endlich barrierefreie Straßenbahnhaltestellen für die Münchener StraßeDirektanregung
- 31. Januar 2022STST 237Barrierefreier ÖPNV für den Ortsbezirk 1 hier: Endlich barrierefreie Straßenbahnhaltestellen für die Münchener StraßeStellungnahme
- 6. Oktober 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 217 WochenSTST 1714Barrierefreier ÖPNV für den Ortsbezirk 1 hier: Endlich barrierefreie Straßenbahnhaltestellen für die Münchener StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab