Reduzierung der Leuchtwerte im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (HeNatG)
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt eine maßvolle Reduzierung der Straßenbeleuchtung im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark vor, um den aktuellen energiepolitischen und ökologischen Anforderungen gerecht zu werden. Dies soll insbesondere dem Schutz nachtaktiver Tierarten und der Reduzierung übermäßiger Lichtemissionen dienen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main ist eine funktionstüchtige und ausreichend ausgebaute Straßenbeleuchtung ein zentrales Anliegen. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit sowie des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger - insbesondere im Straßenverkehr und in den Abend- und Nachtstunden.
Als Trägerin der Straßenbaulast ist die Stadt Frankfurt gemäß § 823 BGB verpflichtet, ihrer Verkehrssicherungspflicht auf allen öffentlichen Straßen und Wegen nachzukommen. Die Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen obliegt der Mainova AG, die diese Aufgabe über ihre 100%ige Tochtergesellschaft, die SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM), im Auftrag der Stadt erfüllt.
Vor dem Hintergrund aktueller energiepolitischer und ökologischer Anforderungen erscheint eine maßvolle Reduzierung der Straßenbeleuchtung grundsätzlich umsetzbar. Technische Maßnahmen wie die Anpassung von Leuchtstärken und Lichtfarben oder der gezielte Einsatz zeitlich gesteuerter Dimmfunktionen bieten hierbei praktikable Ansätze. Gleichzeitig sind denkmalpflegerische Gesichtspunkte zu berücksichtigen, insbesondere in historisch bedeutsamen Stadtteilen.
Auch dem Schutz nachtaktiver Tierarten wird zunehmend Rechnung getragen. Gemäß § 35 des Hessischen Naturschutzgesetzes (HeNatG) ist jede vermeidbare künstliche Beleuchtung im Außenbereich zu unterlassen - insbesondere dort, wo kein erkennbarer Zweck vorliegt oder die Lichtemissionen deutlich über das notwendige Maß hinausgehen. Dies dient vor allem dem Schutz von Insekten und anderen lichtsensiblen Tierarten, deren Lebensräume durch übermäßige Beleuchtung beeinträchtigt werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 3. März 2025OFOF 839/3Reduzierung der Leuchtwerte im AdolphvonHolzhausenPark und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. April 2025OMOM 6820Reduzierung der Leuchtwerte im AdolphvonHolzhausenPark und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (HeNatG)Direktanregung
- 6. Oktober 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 1717Reduzierung der Leuchtwerte im AdolphvonHolzhausenPark und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (HeNatG)Stellungnahme
- 16. Oktober 2025OFOF 943/3Nachfrage zur ST 1717/25: Reduzierung der Leuchtwerte im Adolph-von-Holzhausen-Park und GünthersburgparkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Dezember 2025OAOA 587Nachfrage zur Reduzierung der Leuchtwerte im Adolph-von-Holzhausen-Park und GünthersburgparkAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab