Reduzierung der Leuchtwerte im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (HeNatG)
Stellungnahme des Magistrats
Dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main ist eine funktionstüchtige und ausreichend ausgebaute Straßenbeleuchtung ein zentrales Anliegen. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit sowie des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger - insbesondere im Straßenverkehr und in den Abend- und Nachtstunden. Als Trägerin der Straßenbaulast ist die Stadt Frankfurt gemäß § 823 BGB verpflichtet, ihrer Verkehrssicherungspflicht auf allen öffentlichen Straßen und Wegen nachzukommen. Die Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen obliegt der Mainova AG, die diese Aufgabe über ihre 100%ige Tochtergesellschaft, die SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM), im Auftrag der Stadt erfüllt. Vor dem Hintergrund aktueller energiepolitischer und ökologischer Anforderungen erscheint eine maßvolle Reduzierung der Straßenbeleuchtung grundsätzlich umsetzbar. Technische Maßnahmen wie die Anpassung von Leuchtstärken und Lichtfarben oder der gezielte Einsatz zeitlich gesteuerter Dimmfunktionen bieten hierbei praktikable Ansätze. Gleichzeitig sind denkmalpflegerische Gesichtspunkte zu berücksichtigen, insbesondere in historisch bedeutsamen Stadtteilen. Auch dem Schutz nachtaktiver Tierarten wird zunehmend Rechnung getragen. Gemäß § 35 des Hessischen Naturschutzgesetzes (HeNatG) ist jede vermeidbare künstliche Beleuchtung im Außenbereich zu unterlassen - insbesondere dort, wo kein erkennbarer Zweck vorliegt oder die Lichtemissionen deutlich über das notwendige Maß hinausgehen. Dies dient vor allem dem Schutz von Insekten und anderen lichtsensiblen Tierarten, deren Lebensräume durch übermäßige Beleuchtung beeinträchtigt werden können.