Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Stadtteil der Quartiere" für die Flächen westlich der BAB 5 zurücknehmen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert die Rücknahme der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme für die Flächen westlich der BAB 5. Dies geschieht aufgrund der aktuellen Planungsvariante, die eine Bebauung nur östlich der Autobahn vorsieht. Die Rücknahme soll den betroffenen Landwirten und Gemeinden Sicherheit geben und Vertrauen zurückgewinnen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) "Stadtteil der Quartiere" für die Flächen westlich der BAB 5 zurückzunehmen.
Begründung
Die in der Sitzung des Ortsbeirates 8 am 26. Juni 2025 vom Planungsdezernenten vorgestellte Planungsvariante für den Stadtteil der Quartiere sieht eine Bebauung ausschließlich östlich der Bundesautobahn A5 vor. Auch im Antrag der Stadt Frankfurt am Main auf Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan ist nur eine Bebauung östlich der Bundesautobahn A5 vorgesehen. Darüber hinaus hat die Regionalversammlung Südhessen einer Zielabweichung vom Regionalplan nur "unter Verzicht auf die westlich der BAB 5 gelegenen Sportfläche/Gaststätte" sowie weiteren Planungshinweisen zugestimmt. Vor dem Hintergrund der vorgestellte Planungsvariante und der Zustimmung der Regionalversammlung im Zielabweichungsverfahren ist zweifelhaft, ob die Voraussetzungen für eine Stadtentwicklungsmaßnahme für die Bereiche westlich der Bundesautobahn A5 noch erfüllt sind (oder je erfüllt waren). Eine Rücknahme der SEM für diese Bereiche würde den betroffenen Landwirten und den umliegenden Gemeinden Sicherheit geben und verlorenes Vertrauen in die Stadt Frankfurt am Main zurückgewinnen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Oktober 2025Sie sind hierOFOF 621/8Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Stadtteil der Quartiere“ für die Flächen westlich der BAB 5 zurücknehmenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. Oktober 2025OMOM 7631Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Stadtteil der Quartiere“ für die Flächen westlich der BAB 5 zurücknehmenDirektanregung
- 5. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 42Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Stadtteil der Quartiere“ für die Flächen westlich der BAB5 zurücknehmenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, Linke, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNE und SPD (= Ablehnung); 3 GRÜNE (= Enthaltung)