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- Standort für EXPERIMINTANR07.10.2025 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2025, NR 1403 Betreff: Standort für EXPERIMINTA Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, umgehend in Gespräche mit dem Land Hessen sowie der Leitung der Experiminta einzutreten, mit dem Ziel, den Fortbestand dieses für Frankfurt und die gesamte Region bedeutsamen Bildungs- und Kulturangebots zu sichern. 2. Der Magistrat wird zudem gebeten, die Experiminta aktiv bei der Suche nach einer geeigneten neuen Liegenschaft zu unterstützen und dabei rasch konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Hierbei soll insbesondere: - das städtische Liegenschaftsportfolio systematisch auf geeignete Immobilien überprüft werden, - mögliche leerstehende und geeignete Gebäude im Bahnhofsviertel und Umgebung in die Prüfung einbezogen werden sowie - die eigene Flächen- und Standortnutzung der Stadtverwaltung kritisch überprüft werden, mit dem Ziel, sich ggf. auf weniger Standorte mit weniger Quadratmetern zu konzentrieren. Durch eine solche Konsolidierung könnten zusätzliche geeignete Objekte für eine Weiter- oder Neunutzung freiwerden. 3. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, im Rahmen der Planungen zum Kulturcampus zu prüfen, inwiefern eine räumliche oder inhaltliche Integration der Experiminta dort möglich ist. Begründung: Die Experiminta ist seit vielen Jahren eine für Frankfurt am Main und die Region wertvolle Einrichtung, die Wissenschaft, Technik und Bildung in der Bevölkerung - insbesondere bei Kindern und Jugendlichen - fördert und erlebbar macht. Die Kündigung des Mietvertrages durch das Land Hessen ohne gleichzeitiges Unterbreiten von Alternativen gefährdet die Zukunft dieser Institution erheblich. Es liegt im großen Interesse der Stadtgesellschaft, das erfolgreiche Konzept der Experiminta dauerhaft in Frankfurt zu halten und weiterzuentwickeln. Der Magistrat soll daher alle Möglichkeiten prüfen, um die Experiminta zu unterstützen, deren Fortbestand zu sichern und über eine mögliche Einbindung in die Planungen zum Kulturcampus Synergien und Zukunftsperspektiven zu eröffnen. Besondere Bedeutung erhält hierbei die systematische Prüfung städtischer Immobilienbestände und möglicher leerstehender Gebäude, insbesondere im Bahnhofsviertel. Zusätzlich eröffnet eine Reduzierung und Bündelung der eigenen Verwaltungsflächen die Chance, geeignete Objekte freizusetzen und damit eine nachhaltige Nutzung zugunsten der Experiminta zu ermöglichen. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2 Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 66 Beschluss: Die Vorlage NR 1403 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE (= Zurückweisung) 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 61 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1403 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 27.10.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1403 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, FDP und AfD gegen Linke (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1369) 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1403 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU (unter Hinweis auf NR 1376), FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF gegen Linke (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1369); GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 30.10.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1403 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, FDP und AfD gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1369); GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Ziffer 1. und Ziffer 2. = Annahme, Ziffer 3. = Ablehnung) FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1403 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme), BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1369) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (Ziffern 1. und 2. = Prüfung und Berichterstattung, Ziffer 3. = Ablehnung) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage NR 1403 wird abgelehnt. Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme), BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1369) sowie ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, FDP, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme), BFF BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1369) sowie FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage NR 1403 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6822, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 41-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Umgestaltung der Wallanlage im Zuge des HochhausentwicklungsplansNR07.10.2025 · IBF
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2025, NR 1404 Betreff: Umgestaltung der Wallanlage im Zuge des Hochhausentwicklungsplans Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird in Abstimmung mit dem Denkmalschutz gebeten, im Zuge des Hochhausentwicklungsplans eine Neugestaltung der Wallanlage zwischen Willy-Brandt-Platz und Mainer Landstraße vorzusehen und dabei folgende Punkte umzusetzen, um dem Konzept eines "Frankfurter Central Parks" gerecht zu werden: - Es ist darauf zu achten, dass klimagerechte und heimische Pflanzen gesetzt werden. In diesem Zusammenhang ist durch das Grünflächenamt für den gesamten Park ein möglichst effizienter Plan zur Bewässerung zu erarbeiten. - Es sollte geprüft werden, ob das Anlegen eines Teichs möglich ist. Dies würde insbesondere in den Sommermonaten für ein besseres Mikroklima sorgen und die Aufenthaltsqualität deutlich erhöhen. - Sitzgelegenheiten sollten nicht nur in Form von einfachen Bänken angeboten werden. Projekte, wie z. B. an der Frankfurt University of Applied Sciences zeigen, dass es durchaus ansprechendere Möglichkeiten gibt, Sitz- und Liegemöglichkeiten im öffentlichen Raum zu schaffen. Eine Zusammenarbeit mit der Hochschule oder ein Ideenwettbewerb für Bürgerinnen und Bürger wäre hierbei denkbar. Gleichzeitig sollte die Gestaltung dafür sorgen, dass diese Sitzgelegenheiten in der exponierten Lage an dieser Stelle, dauerhaft und gut überprüfbar eine hohe Aufenthaltsqualität bieten. - Zudem sollte eine insektenfreundliche Beleuchtung bis in die Abendstunden gewährleistet sein, insbesondere um das Sicherheitsgefühl zu erhöhen. - Um sicherzustellen, dass der Park auch nach seiner Umgestaltung ansprechend bleibt, sollten bedarfsgerechte Reinigungen durch die FES eingeplant, budgetiert und nach Fertigstellung kontinuierlich durchgeführt werden. - Sobald die Arbeiten am neuen Schauspiel abgeschlossen sind, sollte die Gestaltung der Wallanlage bis zum Main entsprechend den oben genannten Punkten fortgeführt werden. - Die Erdgeschossflächen der neuen Hochhäuser sollen nach der neuen Planung weitgehend der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Hier bietet es sich an, diese Flächen unter anderem für Hinweise auf die Kulturmeile oder auch für kulturelle Möglichkeiten wie zum Beispiel Ausstellungen der Museen oder freier Künstler, Leseräume, Cafés, Bars oder auch Räume für den Hitzeschutz in den Sommermonaten zu nutzen. Dieses Konzept bietet sich auch für den Park an - zum Beispiel mit einem Gartenlokal oder der Schaffung von grünen Oasen mit Bänken und Brunnen/Wasserspielen, die zum Verweilen einladen Gleichzeitig ist konzeptionell ein intensiver Austausch zwischen diesen Flächen und den öffentlichen Grünflächen sicherzustellen, um eine Nutzung beider Flächen durch die breite Öffentlichkeit jederzeit sicherzustellen. - Es soll geprüft werden, ob die Wallanlage - inklusive der Erdgeschossflächen der Hochhäuser - ebenfalls mit einem Skulpturenparcours ausgestattet werden kann. Dazu soll ein Konzept erarbeitet werden, das bereits bestehende Kunstwerke/Skulpturen in der Wallanlage aufgreift, sie präsenter in Szene setzt und neue ergänzt. Dafür soll geprüft werden, ob Kunstobjekte/Großskulpturen etc. aus dem Depot des Archäologischen Museums oder den Archiven weiterer kultureller Einrichtungen geeignet sind und verwendet werden können. Des Weiteren soll geprüft werden, ob solch ein Skulpturenparcours thematisch und organisatorisch in den Archäologischen Rundweg oder vergleichbare touristisch interessante Routen integriert werden könnte. - Die Begrünungskonzepte der angrenzenden Bebauung und der Parkanlage sind zu so kombinieren, dass ein auch klimatisch optimales Ergebnis entsteht. - Um einen Verlust des Sicherheitsgefühls für die breite Öffentlichkeit in den neu gestalteten Parkanlagen zu vermeiden und den Skulpturenparcours zu schützen, ist ein umfassendes Sicherheitskonzepts vorzulegen, das Spannungen in den Anlagen vermeidet. Begründung: Das Bankenviertel liegt im Herzen der Stadt und zieht daher neben vielen Beschäftigten auch Besucher an, etwa durch die Aussichtsplattformen. Die Wallanlage bildet hierbei einen Grünzug, der das Viertel mit dem Main und den ebenfalls wichtigen Einrichtungen wie Schauspielhaus und Museumsufer verbindet und für die Aufenthaltsqualität der vielfältigen Beschäftigten und der Besucher von entscheidender Bedeutung ist. Gleichzeitig ist sie mit ihren Abkühlungsflächen von entscheidender Bedeutung für das Innenstadtklima, was aber zukünftig ein ausgeklügeltes Bewässerungskonzept benötigen wird. Der neue Hochhausrahmenplan soll dies noch dadurch verstärken, dass er für diesen Grünzug das Konzept eines "Frankfurter Central Parks" verfolgt. Hierzu müssen die Konzepte aber vernetzt werden und durch eine entsprechende Neugestaltung des Parks kann sein bisheriges, teilweise eher trostloses Dasein aufgefrischt werden, um ihn so zu einem integrierten Naherholungsgebiet für alle Besucher und eine wichtige Schutzzone für das Innenstadtklima zu machen. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 67 Beschluss: Die Vorlage NR 1404 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Kenntnis) 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.10.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1404 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1404 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 30.10.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1404 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, BFF-BIG und Volt gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage NR 1404 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6823, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 65-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Jetzt unverzüglich umsteuern - Existenzvernichtung am Grüneburgweg stoppen!NR07.10.2025 · IBF
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2025, NR 1405 Betreff: Jetzt unverzüglich umsteuern - Existenzvernichtung am Grüneburgweg stoppen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird damit beauftragt, 1. den unverzüglichen Rückbau sämtlicher am Grüneburgweg erfolgten Umbaumaßnahmen zur "Fahrradstraße", einschließlich aller errichteten Zufahrtssperren für Kraftfahrzeuge, zu veranlassen und 2. nach Herstellung des ursprünglichen Zustands unter Einbeziehung aller betroffenen Bürger (einschließlich der Bewohner der umliegenden Stadtviertel) ein zukunftsfähiges und ganzheitliches Verkehrskonzept für den Grüneburgweg sowie die angrenzenden Quartiere zu entwickeln, das die Bedürfnisse von Anwohnern, Gewerbetreibenden sowie allen Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, Fahrrad-, Autofahrer, ÖPNV-Nutzer) und des Wirtschafts- und Lieferverkehrs ausgewogen berücksichtigt. Begründung: Eine am 2. Oktober 2025 veröffentlichte Erhebung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main belegt jetzt auch mit empirischen Daten, wovor die betroffenen Geschäftsleute - genauso wie kritische Stimmen aus der Opposition im Ortsbeirat 2 und in der Stadtverordnetenversammlung - bereits bei Bekanntwerden der Planungen des grün-rot-gelb-violetten Magistrats zum Umbau des Grüneburgwegs zur Fahrradstraße gewarnt hatten. Demnach haben die Hälfte der dort ansässigen und befragten Unternehmen mit teils erheblichen Umsatzeinbrüchen zu kämpfen. "Das Minus reicht von fünf bis 35 Prozent.", vermeldet die IHK, wobei zwei Drittel der betroffenen Unternehmen dies unmittelbar auf die Umgestaltung des Straßenraums zurückführen. In Folge dessen mussten bereits mehrere Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit einstellen, weitere sechs der jetzt befragten Betriebe planen dies derzeit als Konsequenz aus den Umgestaltungsmaßnahmen bzw. haben vor, den Standort Grüneburgweg zu verlassen. Geschäftsschließungen bedeuten nicht nur für die betroffenen Gewerbetreibenden die dramatische Vernichtung ihrer Existenzen. Zudem haben sie für unzählige Anwohner eine schlechtere Lebensqualität zur Folge - einschließlich der Notwendigkeit, bislang im Nahbereich zu erledigende Einkäufe auf zum Teil mit weiten Wegen verbundene Einkaufsquellen zu verlagern, was wiederum bislang unnötige Autofahrten verursacht. Um weiteren Schaden für die am Grüneburgweg ansässigen Unternehmen abzuwenden und den endgültigen Niedergang der einstmals lebendigen Einkaufsstraße zu verhindern, muss der ursprüngliche Zustand der Straße zügig wiederhergestellt werden. Anschließend sollte - unter Einbeziehung aller Betroffenen - ein zukunftsfähiges und ganzheitliches Verkehrskonzept entwickelt werden, das die Bedürfnisse von Anwohnern, Gewerbetreibenden sowie allen Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, Fahrradfahrer, Autofahrer, ÖPNV-Nutzer) und des Wirtschafts- und Lieferverkehrs ausgewogen berücksichtigt. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.10.2025, NR 1418 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 21.10.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1405 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Annahme); CDU (= Votum im Ausschuss für Mobilität uns Smart-City); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1405 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), BFF-BIG und AfD (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 62 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1405 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1405 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1418 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1418) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1405); CDU und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (NR 1405, NR 1418 und NR 1410 = Ablehnung) 42. Sitzung des Ältestenausschusses am 06.11.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1405 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1418 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1418) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1405) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (NR 1405 und NR 1418 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1405 = Ablehnung, NR 1418 = Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1405 wird abgelehnt. 2. a) Die Vorlage NR 1418 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Schulz und Ritter dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1418) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 1405) 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage NR 1405 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6782, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 66-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Lärmproblematik in der Sonnentaustraße zwischen Kaiserkronenweg und MalvenwegOFOB 207.10.2025 · GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2025, OF 1111/10 Betreff: Lärmproblematik in der Sonnentaustraße zwischen Kaiserkronenweg und Malvenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das zuständige Amt aufzufordern, zu Prüfen und zu Berichten wie weit die gesammelten Hinweise auf eine Lärmbelästigung in der Sonnentaustraße zwischen Kaiserkronenweg und Malvenweg beseitigt werden können. Ich empfehle eine Ortsbesichtigung bzw. eine Kontaktaufnahme mit dem Beschwerdeführer. Begründung: Die Kontaktaufnahme des Beschwerdeführers mit den Urhebern und auch eine Vorsprache beim Schutzmann vor Ort hat die Situation nicht verändert. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1111/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen FDP und AfD (= Annahme); CDU (= Enthaltung)
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Einrichtung eines zentralen Abstellplatzes für E-ScooterOFOB 1007.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2025, OF 1117/10 Betreff: Einrichtung eines zentralen Abstellplatzes für E-Scooter Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das zuständige Amt anzuweisen, zu Prüfen und zu Berichten, ob es möglich ist auf der PKW-Parkfläche gegenüber der Neuen Apotheke und neben der Einfahrt zum NETTO in der Weilbrunnstraße einen zentralen Abstellplatz für E-Scooter einzurichten. Begründung: Die Nutzung der E-Scooter nimmt in diesen Teil von Preungesheim verstärkt zu und erhöht somit auch das unkontrollierte und gefährdende Abstellen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.11.2025, OF 1145/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1117/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7743 2025 1. Die Vorlage OF 1117/10 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1145/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wöchentliche Reinigung des ParkandRidePlatzes an der Endhaltestalle der U5 und Am Dachsberg (gegenüber REWE)OFOB 1007.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2025, OF 1118/10 Betreff: Wöchentliche Reinigung des Park-and-Ride-Platzes an der Endhaltestalle der U5 und Am Dachsberg (gegenüber REWE) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das zuständige Amt anzuweisen, Die Intervalle der Reinigung auf dem Park- & Ride-Platz an der Endhaltestelle der U5 und Am Dachsberg (gegenüber REWE) auf mindestens 1x in der Woche zu erhöhen. 1. Den Taubenkot auf der Parkfläche zu beseitigen. 2. Die Ablagerungen im direkten und erweiterten Umfeld der Kleider- und Glascontainer zu entfernen. 3. Halterabfrage und Entfernung von monatelang abgestellten und verdreckten Autos. Begründung: Saubere P&R Plätze werden von PKW-Fahrern sehr gerne angefahren. Auch sind diese ein Aushängeschild für den entsprechenden Stadtteil. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7545 2025 Die Vorlage OF 1118/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Benennung des Verbindungsweges Homburger Landstraße Richtung MarianneBeuchertPlatzOFOB 1007.10.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2025, OF 1119/10 Betreff: Benennung des Verbindungsweges Homburger Landstraße Richtung Marianne-Beuchert-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das zuständige Amt anzuweisen und zu Prüfen und zu Berichten, ob die Möglichkeit besteht den Verbindungsweg zwischen Homburger Landstraße und mit dem Namen -Blütenweg- zu benennen. (s. Foto) Begründung: Die Bürger in diesem Quartier haben diesen Wunsch geäußert. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7536 2025 Die Vorlage OF 1119/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Benennung des Verbindungsweges zwischen der Homburger Landstraße und dem Marianne-Beuchert-Platz (siehe Foto) seitens des Ortsbeirates möglich ist." Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Pflege der Park-/Streuobstwiesenanlage Am Borsdorfer nicht weiter vernachlässigenOFOB 1007.10.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2025, OF 1120/10 Betreff: Pflege der Park-/Streuobstwiesenanlage Am Borsdorfer nicht weiter vernachlässigen Vorgang: OM 6783/25 OBR 10; ST 1201/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das zuständige Amt anzuweisen, die seinerzeit in Aussicht gestellte weitere Wegesanierung in der Park-/Streuobstwiesenanlage -Am Borsdorfer- nun endlich durchzuführen. Auch lässt die Pflege der Streuobstwiesenbäume sehr zu wünschen übrig. 1. Wegesanierung von Osten nach Westen, OF 1028/10, ST 1201 (s. Foto) 2. Streuobstwiesenbäume sanieren am Beispiel -Speierlingsbaum- (s. Foto) Begründung: Diese Anlage ist für viele Bürger im Frankfurter Bogen eine willkommene Freizeit- und Ausgehfläche. Die nächste Starkregenzeit kündigt sich jahreszeitlich bedingt an. Deshalb ist die Sanierung dringend gegeben, um weitere Schäden abzuwenden. Fotos:privat Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6783 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1201 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7546 2025 Die Vorlage OF 1120/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Hinweisschilder für erhöhtes Bußgeld bei illegaler AbfallentsorgungOFOB 1007.10.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2025, OF 1141/10 Betreff: Hinweisschilder für erhöhtes Bußgeld bei illegaler Abfallentsorgung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das zuständige Amt zu bitten, Prüfen und zu Berichten, ob das Anbringen von Hinweisschildern über die Erhöhung der Bußgelder für illegale Abfallentsorgung auch im Ortsbezirk 10 möglich ist. Die Nennung der Standorte würde dann vom Ortsbeirat erfolgen. Begründung: Auch im Ortsbezirk 10 ist an bestimmten Stellen ein erhöhtes Aufkommen an illegaler Abfallentsorgung festzustellen. Die Maßnahme, die zur Zeit nur in der Innenstadt vollzogen wird, könnte auch in unserem Ortsbezirk angewandt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7539 2025 Die Vorlage OF 1141/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 2 zu berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 67 geplant sind. Er soll darauf dringen, dass der Durchgang zwischen Leipziger Straße und OttoLoeweStraße erhalten bleibt.OFOB 607.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2025, OF 1231/2 Betreff: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 2 zu berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 67 geplant sind. Er soll darauf dringen, dass der Durchgang zwischen Leipziger Straße und Otto-Loewe-Straße erhalten bleibt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1.Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände der Leipziger Str. 67 geplant sind 2.Er soll dafür Sorge tragen, daß der Durchgang zwischen Leipziger Str. und Otto-Löwe-Str. erhalten bleibt 3.Der ab 22.00 Uhr geschlossene Durchgang soll wieder 24 Stunden geöffnet bleiben. Begründung: Laut Presseberichten plant die Aldi-Süd GmbH auf dem Gelände Leipziger Str. 67 Baumaßnahmen. Da bereits nehrfach berichtet wurde, das die Rewe GmbH Ihre zwei Geschäfte auf dem Grundstück zusammen legen wollte, besteht die Angst, das der Durchgang zwischen Leipziger Str. und Otto-Löwe-Str. geschlossen werden soll. Wir sind der Ansicht, der Durchgang müsse erhalten bleiben, da er für die dort lebende Bevölkerung eine wichtiger direkter Zugang zur Einkaufsstraße Leipziger Str. sei. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der CDU wird über die Vorlage OF 1231/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7651 2025 Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OF 1231/2 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Ziffer 3. der Vorlage OF 1231/2 wird abgelehnt. Abstimmung: Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, Linke und BFF gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, FDP und BFF gegen SPD und Linke (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung)
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Kiezhausmeister*innen für die Bestände der ABG in Bockenheim - gegen weitere Vermüllung!OFOB 607.10.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2025, OF 1238/2 Betreff: Kiezhausmeister*innen für die Bestände der ABG in Bockenheim - gegen weitere Vermüllung! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. mit der ABG dahingehend zu verhandeln, dass diese innerhalb ihrer Bestände aber auch im umgebenden Außenraum Dienstleiter einsetzt, die sich als Kümmerer (Kiezhausmeister*innen) u.a. für mehr Sauberkeit, rasche Sperrmüllbeseitigung und entsprechende Kontrolle einsetzen; 2. hierbei insbesondere die Bestände zwischen Adalbertstraße und Jordanstraße (Jordanischer Park, Sackgasse Jordanstraße 45-47) in den Fokus zu nehmen; 3. dabei auch den Mieterinnen und Mietern in regelmäßigen Sprechstunden zur Verfügung zu stehen. 4. Der Magistrat wird des Weiteren aufgefordert, auch mit anderen Wohnungsbaugesellschaften, die im Stadtteil Bockenheim Bestände verwalten (u.a. entlang Große Seestraße und Schlossstraße - GWH und NH) dementsprechend über mehr Verantwortungsübernahme hinsichtlich Sauberkeit der eigenen und umliegenden öffentlichen Räume zu verhandeln. Begründung: Der Stadtteil Bockenheim vermüllt zusehends. Müll und Sperrmüll sammeln sich insbesondere (natürlich nicht nur) im Umkreis von Siedlungsbeständen der Wohnungsbaugesellschaften. Regelmäßig und besonders auffallend stellt sich die Situation im westlichen Bereich der Jordanstraße (siehe Fotos anbei) dar. Hier werden immer wieder Sperrmüllablagerungen beobachtet, aber nicht gemeldet. Zudem werden die Hausdurchgänge zur Adalbertstraße und Schloßstraße nicht sauber gehalten. Falschparker*innen, Graffitis, Schmierereien auf Schaltkästen und überquellende Altkleidercontainer kommen hinzu. Der Ortsbeirat begrüßt die Neubau- und Energiepolitik der ABG (FR vom 26.09.25) ebenso wie die angeblich mehr als 145 Mio. Euro, die die ABG im Jahr 2024 in bauliche Instandhaltungsmaßnahmen investiert hat. In die Pflege der Bestände und insbesondere ihrer Quartiersumgebung wird jedoch zu wenig investiert. Hier braucht es Kümmerer und Ansprechpersonen, die auch die räumliche Umgebung der Bestände im Blick haben und damit auch zu einem besseren Image beitragen können. Regelmäßige Sperrmüllprobleme stellen sich auch in und vor den Siedlungsbeständen (Große Seestraße und Schloßstraße) und der Vonovia (Schloßstraße/ Friesengasse). Der Ortsbeirat verweist auf gute Erfahrungen, sowohl in Berliner Stadtteilen (Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg) als auch z.B. in Köln-Kalk hin. Kiezhausmeister*innen haben einen explizit weiteren Handlungsraum als klassische Hausmeisterinnen und Hausmeister. Die Berliner Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE setzt Kiezhausmeister*innen explizit mit dem Ziel ein, auch die öffentlichen und halböffentlichen Flächen im Quartier zu überwachen und Vermüllung sofort zu melden. Siehe auch: https://www.gag-zuhause.de/veedel/veedelshausmeister-k alk https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/poli tik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/oeffentlicher-raum/kiezh ausmeister-in-friedrichshain-kreuzberg-1512591.php Anlage: (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.11.2025, OF 1316/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1238/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 127 2025 1. Die Vorlage OF 1238/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1316/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1316/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, 3 CDU, SPD, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); FDP und 1 Linke (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Museumsufer - mehr Sicherheit für den Fußverkehr am SchaumainkaiOFOB 507.10.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2025, OF 1544/5 Betreff: Museumsufer - mehr Sicherheit für den Fußverkehr am Schaumainkai Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie am Museumsufer - einer der bedeutendsten Kultur- und Erholungszonen Frankfurts - sichere und barrierefreie Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr über den Schaumainkai geschaffen werden können und mit welchen Maßnahmen die Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen wirksam sichergestellt werden kann. Der Schaumainkai gilt als Unfallschwerpunkt. Insbesondere wird der Magistrat gebeten zu prüfen: 1. Eiserner Steg / südliche Seite: Wie können Ampelschaltung und Fußgängerüberweg so gestaltet werden, dass Sicherheit, Barrierefreiheit und Nutzerfreundlichkeit - auch für mobilitätseingeschränkte Personen - gewährleistet sind? 2. Maßnahmen zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung: Welche Maßnahmen eignen sich zur konsequenten Durchsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung, z. B. bauliche Verkehrsberuhigungen, stationäre oder mobile Geschwindigkeitskontrollen, deutliche Bodenmarkierungen (Piktogramme) oder zusätzliche Beschilderungen? Begründung: Der Schaumainkai ist eine stark befahrene Bundesstraße, deren gerade Streckenführung zu überhöhter Geschwindigkeit verleitet. Zugleich durchschneidet die Straße das international bekannte Museumsufer, das sowohl touristisch von großer Bedeutung ist als auch von vielen Frankfurterinnen und Frankfurtern als Naherholungsgebiet genutzt wird. Täglich überqueren zahlreiche Menschen, auch Familien mit Kindern, ältere sowie mobilitätseingeschränkte Personen die Straße, um zwischen den Museen und dem Mainufer zu wechseln. Querungsmöglichkeiten bestehen derzeit fast ausschließlich an den Brückenampeln, was für viele Menschen beschwerliche Umwege bedeutet. Daher überqueren zahlreiche Passantinnen und Passanten die Straße, dort wo es für sie sinnvoll ist - oftmals unter hohem Risiko. Vor einigen Monaten kam es zu einem tödlichen Unfall, als ein älterer Mann beim Überqueren des Schaumainkais von einem Fahrzeug erfasst wurde. Um die Sicherheit am Museumsufer nachhaltig zu verbessern und den besonderen Belangen von Fußgängerinnen und Fußgängern gerecht zu werden, sind sichere Querungsmöglichkeiten, sowie wirksame Maßnahmen zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung dringend erforderlich. Fotos: privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7603 2025 Die Vorlage OF 1544/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, BFF und FDP gegen AfD (= Ablehnung)
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Brücke zwischen Reifenberger Straße und WesthausenOFOB 1107.10.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2025, OF 547/7 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Brücke zwischen Reifenberger Straße und Westhausen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Brücke zwischen der Reifenberger Straße und dem Stadtteil Westhausen, die als wichtiger Schulweg genutzt wird, insbesondere in der dunklen Jahreszeit und bei winterlichen Witterungsverhältnissen besser gesichert wird. Konkret soll geprüft und umgesetzt werden: 1. eine deutlich verbesserte Beleuchtung der Brücke, um die Sicherheit in den frühen Morgen- und Abendstunden zu gewährleisten, 2. die regelmäßige und zuverlässige Räumung von Schnee sowie das Streuen bei Glätte im Winter. Begründung: Die Brücke stellt eine zentrale Verbindung zwischen Hausen und Westhausen dar und wird von zahlreichen Schülerinnen und Schülern genutzt. Drei weiterführende Schulen sowie weitere Bildungseinrichtungen sind über diesen Weg erreichbar. Aktuell ist die Brücke in den Wintermonaten und in den dunklen Tageszeiten nur unzureichend beleuchtet. Dies führt zu unsicheren Situationen für Kinder und Jugendliche. Hinzu kommt, dass Schnee und Glätte auf der Brücke oftmals nicht geräumt oder gestreut werden, was eine erhebliche Rutsch- und Unfallgefahr darstellt. Zusätzlich ist die Brücke nicht nur Fuß- und Radweg, sondern wird auch regelmäßig von Autos und anderen Fahrzeugen befahren. Dadurch steigt die Gefährdung für die Schülerinnen und Schüler erheblich, insbesondere bei Dunkelheit, Schnee oder Eis. Eine bessere Beleuchtung sowie eine konsequente Winterwartung sind daher dringend erforderlich, um die Sicherheit aller Nutzerinnen und Nutzer der Brücke nachhaltig zu gewährleisten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7523 2025 Die Vorlage OF 547/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bezahlbares Wohnen in der Alexanderstraße 37OFOB 1107.10.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2025, OF 548/7 Betreff: Bezahlbares Wohnen in der Alexanderstraße 37 Seitdem den Beschlüssen des Kirchenvorstands der Ev. Cyriakusgemeinde im Jahr 2016 zum Umbau des Kirchengebäudes und zur Aufstellung eines neuen Gebäudekonzepts ohne das ehemalige Gemeindehaus stellt sich die Frage nach der zukünftigen Nutzung. Es soll in Erbpacht vergeben werden und den Umbau der Kirche Auf der Insel finanzieren. Nun wurde bekannt, dass das Vermarktungsverfahren abgeschlossen ist und der Evangelische Regionalverband sich in Vertragsverhandlungen mit einem Investor befindet. Auf der Fläche des aufgegebenen Gemeindehauses soll neuer Wohnraum entstehen. Weitere hochpreisige Eigentumswohnungen sind nicht im Sinne Rödelheims. Vielmehr bezahlbarer Wohnraum oder Räumlichkeiten, die als Nachbarschaftstreffpunkte dienen, benötigt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Hat der Magistrat für die Stadt Frankfurt Interesse an der Immobilie angemeldet? Wurden Möglichkeiten geprüft, dass die ABG oder die NH in das Verfahren einsteigen? 2. Um welchen Investor handelt es sich und welche Art von Wohnungen sollen zu welchen Preisen entstehen? Wie hoch ist der Anteil von Miet- und Sozialwohnungen? 3. Wie wird der Erhaltungssatzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart E 34 Rechnung getragen? 4. Wie wird mit dem Bestandsgebäude umgegangen? 5. Sind in dem Konzept soziale Gemeinschaftsräume für den Stadtteil vorgesehen? Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, dass die Pläne für die Liegenschaft so bald wie möglich in einer Ortsbeiratssitzung zusammen mit dem Evangelischen Regionalverband und dem Investor vorgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1290 2025 Die Vorlage OF 548/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz der Vorlage, beginnend mit den Worten "der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf", ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Pavillon im BrentanoparkOFOB 1107.10.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2025, OF 549/7 Betreff: Pavillon im Brentanopark Der Magistrat wird gebeten, die verunstaltenden Bemalungen am Pavillon im Brentano-Park zu entfernen und die entsprechende Pflege auch in Zukunft regelmäßig durch Anbringung einer Schutzschicht zu gewährleisten. Begründung: Der Vortrag der Vorsitzenden des Heimat- und Geschichtsvereins Rödelheim (HGV) in der letzten Ortsbeiratssitzung war eindrücklich: sie verwies auf die vielen Beschwerden, die sie wegen der Bemalungen an den Wänden des Pavillons seit zwei Jahren gegenüber der Stadt schriftlich und mündlich geäußert habe, ohne dass es zu einer Reinigung gekommen sei. Dies ist umso unverständlicher, als die Stadt mit großer Presse das Jubiläum "100 Jahre Neues Frankfurt" feiert; der Pavillon, der als ehemaliges Schulungsgebäude für den Schulgarten im Brentano-Park im Rahmen dieses Projekts erbaut wurde, wird jedoch nicht in Ordnung gehalten. Der HGV ist als Verein Pächter und Nutzer der Räumlichkeiten des Pavillons. Eine Eigeninitiative des HGV verbietet sich aufgrund des bestehenden Denkmalschutzes. Daher ist die Initiative der Stadt gefordert. Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7524 2025 Die Vorlage OF 549/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sanierungsmaßnahmen an der Kindertagesstätte im Biedenkopfer WegOFOB 1107.10.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2025, OF 553/7 Betreff: Sanierungsmaßnahmen an der Kindertagesstätte im Biedenkopfer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, 1. wie der aktuelle Planungsstand der seit längerer Zeit angekündigten Sanierungen an der Kindertagesstätte im Biedenkopfer Weg ist, 2. wann mit dem Beginn der Bauarbeiten zu rechnen ist, 3. wie lange die Bauzeit voraussichtlich dauern wird, 4. welche Übergangslösungen für die Betreuung der Kinder während der Bauphase vorgesehen sind, 5. ob die vorgesehenen Mittel im städtischen Haushalt bereits bereitgestellt wurden. Begründung: Die Kindertagesstätte im Biedenkopfer Weg ist eine wichtige Einrichtung für Familien in Rödelheim. Seit längerer Zeit wird von anstehenden Sanierungsmaßnahmen gesprochen, konkrete Informationen über den Stand der Planung und die zeitliche Umsetzung liegen dem Ortsbeirat jedoch nicht vor. Gerade für die betroffenen Kinder und Eltern ist es von hoher Bedeutung, frühzeitig Klarheit über den Zeitplan der Sanierung sowie über mögliche Ausweichlösungen zu erhalten. Auch der Ortsbeirat ist auf diese Informationen angewiesen, um seine Arbeit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen zu können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 553/7 wurde zurückgezogen.
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Nutzung öffentlicher Parkflächen durch Betreiber eines Flughafen-Shuttles mit Parkservice in der Eschborner LandstraßeOFOB 1107.10.2025 · GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2025, OF 554/7 Betreff: Nutzung öffentlicher Parkflächen durch Betreiber eines Flughafen-Shuttles mit Parkservice in der Eschborner Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob der Betreiber des in der Eschborner Landstraße ansässigen Flughafen-Shuttle-Services (Diamond Valet) mit Parkservice für den Betrieb eine Genehmigung im Sinne der Gewerbe- und Straßenverkehrsordnung benötigt und ob diese ordnungsgemäß vorliegt, 2. in welchem Umfang der Betreiber öffentliche Parkplätze in der Eschborner Landstraße für seine gewerblichen Zwecke nutzt, 3. welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, die zweckwidrige Nutzung öffentlicher Parkplätze durch den Betreiber zu unterbinden, um die Parkflächen wieder den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie den Kundinnen und Kunden der umliegenden Gewerbebetriebe zur Verfügung zu stellen, 4. ob durch verstärkte Kontrollen des ruhenden Verkehrs und ggf. durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden kann, 5. ob eine Kennzeichnung bzw. Sondernutzung öffentlicher Parkflächen durch den Betreiber nachweislich beantragt oder genehmigt wurde. Begründung: Seit mindestens zwei Jahren betreibt ein Anbieter für Flughafen-Shuttle und Parkservice in der Eschborner Landstraße sein Geschäft. Auf der Internetpräsenz des Unternehmens wird der Eindruck vermittelt, dass ausschließlich firmeneigene Stellplätze genutzt werden. Tatsächlich belegen jedoch die Fahrzeuge des Anbieters regelmäßig öffentliche Parkplätze in der Eschborner Landstraße. Dies führt zu einer erheblichen Belastung für die Anwohnerschaft, Gewerbetreibende sowie deren Kundinnen und Kunden, da reguläre Parkflächen nicht mehr in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Problematisch ist insbesondere, dass der Verkehr für die anliegende Schule zu einer Zumutung wird. Der Schulweg für die Schülerinnen und Schüler wird problematisch. Zudem hat die Schule Schwierigkeiten, ausreichend Lehrpersonal zu finden, da die ÖPNV - Anbindung schlecht und das Parken kaum noch möglich ist. Die öffentliche Infrastruktur wird somit für gewerbliche Zwecke zweckentfremdet, ohne dass hierfür eine Genehmigung bekannt wäre. Der Ortsbeirat sieht hierin eine nicht hinnehmbare Einschränkung der Lebensqualität und der gewerblichen Entwicklung im Stadtteil. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 19 Es besteht Einvernehmen, ziffernweise über die Vorlage OF 554/7 abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7528 2025 1. Die Ziffern 1. bis 4. der Vorlage OF 554/7 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Ziffer 5. der Vorlage OF 554/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: Ziffern 1. bis 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD und BFF gegen farbechte/Linke (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2.: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und FDP gegen CDU und BFF (= Annahme)
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Trinkbrunnen im Ortsbezirk 7OFOB 1107.10.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2025, OF 559/7 Betreff: Trinkbrunnen im Ortsbezirk 7 Vorgang: OM 4352/23 OBR 7; ST 71/24 Zu der Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023 (OM 4352) liegt seit dem 08.01.2024 die Stellungnahme des Magistrats (ST 71) vor, in der die vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Standorte in die bereits bestehende Liste aufgenommen und zu gegebener Zeit geprüft werden und darüber entschieden wird. Die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise besteht nach wie vor. Trinkbrunnen werden vom Magistrat gemäß Klimawandelaktionsplan (S. 13) auch als geeignete Maßnahme zur Anpassung an die Klimakrise gesehen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: 1. Nach mehr als 1,5 Jahren fragt der Ortsbeirat den Magistrat nun nach dem Ergebnis der angekündigten Prüfung aus der ST 71/24 und ob schon über das weitere Prozedere für die Standorte (Arthur-Stern Platz/Baruch-Baschwitz-Platz, Alt-Praunheim vor dem Seniorenheim, Alt-Hausen) entschieden worden ist. 2. Darüber hinaus fordert der Ortsbeirat, auch die Schulen (auf den Schulhöfen oder im Schulumfeld) in unserem Ortsbezirk mit Trinkbrunnen auszustatten, die diese noch nicht haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4352 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 71 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 24 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die beiden Ziffern der Vorlage OF 559/7 getrennt abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1291 2025 a) Ziffer 1. der Vorlage OF 559/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 2. der Vorlage OF 559/7 wird abgelehnt. Abstimmung: a) GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung) b) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und farbechte/Linke (= Annahme)
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Benennung der Zahl der unbegleiteten und begleiteten minderjährigen Geflüchteten im Ortsbezirk 7 sowie Prognosezahlen für Grundschulen und KindertagesstättenOFOB 1107.10.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2025, OF 560/7 Betreff: Benennung der Zahl der unbegleiteten und begleiteten minderjährigen Geflüchteten im Ortsbezirk 7 sowie Prognosezahlen für Grundschulen und Kindertagesstätten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, 1. wie viele unbegleitete und begleitete minderjährige Geflüchtete im Ortsbezirk 7 leben, 2. wie sich die Zahlen in den vergangenen drei Jahren entwickelt haben, 3. welche Prognosezahlen für die Belegung der Grundschulen sowie der Kindertagesstätten bis zum Jahr 2029 vorliegen. Begründung: Die Zahl der unbegleiteten und begleiteten minderjährigen Geflüchteten ist für die Arbeit des Ortsbeirates von erheblicher Bedeutung. Insbesondere für den Ortsbezirk 7 ist es wichtig zu wissen, wie viele dieser Jugendlichen in den dortigen Flüchtlingsheimen leben. Nur auf Grundlage einer belastbaren Datengrundlage lassen sich Fragen der Betreuung, schulischen Integration, Freizeitangebote und Sicherheitsaspekte sachgerecht diskutieren und bewerten. Darüber hinaus ist es für die Stadtplanung sowie für die Bildungs- und Sozialinfrastruktur des Stadtteils entscheidend, die Entwicklung bei den Grundschulen und Kindertagesstätten frühzeitig einschätzen zu können. Verlässliche Prognosezahlen bis 2029 ermöglichen es, Bedarfe bei Personal, Räumlichkeiten und Betreuungskapazitäten realistisch zu planen und rechtzeitig Maßnahmen einzuleiten. Der Ortsbeirat bittet daher um eine transparente Darstellung der aktuellen Situation und der zu erwartenden Entwicklungen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 560/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Heddernheimer Steg - Und wieder ist der Aufzug kaputtOFOB 807.10.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2025, OF 633/8 Betreff: Heddernheimer Steg - Und wieder ist der Aufzug kaputt Der Ortsbeirat möge beschließen: Es steht nach dem Neubau weiterhin nur ein Fahrstuhl zur Verfügung, obwohl der Ortsbeirat mehrfach mit Anträgen darauf hingewiesen hat, dass nur ein Aufzug bei dieser hohen Besucherfrequenz nicht ausreichend ist. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Auskunft zu folgenden Fragen: 1. Ist dem Magistrat bekannt, dass der Aufzug bereits seit 4 Wochen nicht mehr nutzbar ist? Die Türen sind geschlossen, aber das Licht brennt. 2. Wie wird künftig sichergestellt, dass die Reparaturzeiten deutlich kürzer sind? 3. Angesichts der Tatsache, dass der Aufzug erst 2025 in Betrieb genommen wurde, ist es absolut unverständlich, dass der Aufzug bereits wieder kaputt ist. Wir fordern den Magistrat auf, ggfls. Regressansprüche geltend zu machen. 4. Aufgrund der aktuellen als auch der künftig zu erwartenden Störanfälligkeit bitten wir den Magistrat erneut zu prüfen, ob eine zweite Aufzugsanlage nicht doch sinnvoll ist, um die Ausfälle kompensieren zu können. Begründung: Ergibt sich aus dem Antragtext. Es ist allerding anzumerken, dass der demografische Faktor auch in Heddernheim zunehmend wichtiger wird und die Menschen immer mehr auf eine funktionierende Infrastruktur angewiesen sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7639 2025 Die Vorlage OF 633/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Anzeigenportal zu Falschparker*innenB06.10.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.10.2025, B 383 Betreff: Anzeigenportal zu Falschparker*innen Vorgang: A 363/25 Linke Zu 1.: Seit Einführung des Anzeigen-Portals wurden bis 31.07.2025 insgesamt 76.896 Anzeigen eingereicht. Zu 2.: Die Verwertbarkeit der Anzeigen ist qualitativ hoch. Nur selten stimmen eingereichte Bilder nicht mit dem Tatfahrzeug überein. Durch die Pflichtangaben im Online-Portal sind alle benötigten Angaben im Verfahren enthalten. Zu 3.: Die Bußgeldstelle ändert lediglich in der gleichen Kategorie einen Tatbestand ab. Beispielsweise vom Parken zum Halten, wenn die Zeitangabe nicht korrekt ist. Eine andere Kategorie würde die Angaben und somit die Aussage des Anzeigeerstatters komplett verändern (z. B.: Parken Taxistand zu Feuerwehrzufahrt). Zu 4.: Eine Auswertung ist technisch nicht möglich. Bei der hohen Anzahl an Anzeigeneingängen sehen wir von einer händischen Auswertung aus Gründen der Effizienz ab. Zu 5a.: Ja, da die eingehenden Anzeigen von den Mitarbeitenden auf Plausibilität und nach rechtlichen Aspekten geprüft werden. Insofern trifft die Bezeichnung "bearbeitet" zu. Zu 5b.: Entfällt Zu 6.: Per E-Mail wurden insgesamt seit Einführung 14.008 Verfahren sowie 1.378 per Brief registriert. Bearbeitet werden nur E-Maileingänge, deren Tatvorwurf nicht im Online-Portal auswählbar ist. Auf diese Vorgehensweise wird in der Eingangsbestätigung hingewiesen. Aufgrund des vorhandenen Online-Portals der Stadt Frankfurt werden Anzeigen von privaten Portalen nicht bearbeitet. Insgesamt 10.134 Owi-Verfahren wurden eingeleitet. Zu 7.: Die Auswahl des Tatbestandes bleibt dem Anzeigenerstatter überlassen. Der Stadt Frankfurt geht es nicht um die Einnahmen eines höherwertigen Verstoßes, wichtiger ist die Sensibilisierung der Falschparkenden und deren künftiges Verhalten im Straßenverkehr. Zu 8.: Die Anordnung von Fahrtenbüchern bei Halt- und Parkverstößen kommt nicht zum Tragen. Eine Anordnung eines Fahrtenbuches nach § 31 a StVZO kommt in der Regel bei nicht eintragungspflichtigen Verkehrsverstößen nicht in Betracht (vgl. Kommentierung Straßenverkehrsrecht Hentschel/König/Dauer Rn. 21 zu § 31a StVZO). Sofern bei einem Halt- und Parkverstoß der Fahrzeugführer nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden kann, werden dem Halter des Verfahrens die Kosten mittels Halterkostenbescheid auferlegt. In 2024 war dies 2.648 Mal der Fall. Zu 9.: Bei Anzeigeneingängen mit c/o-Adressen werden keine Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Akzeptanz einer c/o-Adresse des Zeugen basiert auf § 68 der Strafprozessordnung (StPO), welcher dem Grunde nach auch auf das Ordnungswidrigkeitenverfahren anzuwenden ist. Dieser befasst sich mit der Vernehmung zur Person, Beschränkung von Angaben und dem Zeugenschutz. Demnach beginnt eine Vernehmung damit, dass der Zeuge über Vornamen, Nachnamen, Geburtsnamen, Alter, Beruf und vollständige Anschrift befragt wird. In richterlichen Vernehmungen in Anwesenheit des Beschuldigten und in der Hauptverhandlung wird außer bei Zweifeln über die Identität des Zeugen nicht die vollständige Anschrift, sondern nur dessen Wohn- oder Aufenthaltsort abgefragt. Ferner kann einem Zeugen gemäß § 68 Absatz 2 Satz 1 StPO gestattet werden, seinen Geschäfts- oder Dienstort oder eine andere ladungsfähige Adresse anzugeben, wenn ein begründeter Anlass zur Besorgnis besteht, dass durch die Angabe des Wohnorts Rechtsgüter des Zeugen oder einer anderen Person gefährdet werden. Diese Ausnahmeregelung ist im Kontext der Verfolgung von Straftaten zu betrachten, die einem wesentlich gesteigerten Aufklärungsdruck unterliegen als Ordnungswidrigkeiten. Ahndungshinweise von Bürgern dürfen nach Bewertung des Ordnungsamtes nicht dazu führen, dass der Anzeigenerstatter in irgendeiner Weise bedroht oder genötigt wird. Ahndungshinweise von Bürgern sind lobenswert, finden aber bei Erreichen einer persönlichen Bedrohungslage ihre Grenzen. Die zusätzliche Option des Zeugenschutzes, -ladungsfähige Firmenanschrift- erscheint daher grundsätzlich nicht angezeigt. Zu 10.: Mit dem bestehenden Civento-Prozess wird ein effizientes und einwandfrei laufendes Verfahren bereitgestellt, das sich in der Praxis bewährt hat. Es ist auch nicht Aufgabe der öffentlichen Verwaltung, privatwirtschaftlich organisierte Prozesse in die amtlichen Verfahren zu integrieren. Zu 11.: Es erfolgt keine Auswertung von Tatortschwerpunkten. Zu 12.: Die Angaben werden manuell als Freitext durch den Anzeigeerstatter eingetragen und können somit nicht einheitlich abgerufen werden. Die Städtische Verkehrspolizei verfügt über ein internes Beschwerdemanagement. Sämtliche eingehende Beschwerden werden erfasst, be- und ausgewertet und dementsprechend Arbeitsaufträge an den Außendienst erteilt. Hieraus lassen sich klare Häufungspunkte erkennen. Bislang erfolgte kein Rückgriff auf Datenbestände der weg.li-Website. Durch das Ordnungsamt werden keine "Hotspots" über erfolgte Privatanzeigen gemeldet. Zusammenfassung: Im Allgemeinen verfügt die Stadt Frankfurt über ein sehr gut funktionierendes Online-Portal. Jede eingehende Anzeige wird auf Plausibilität durch den Sachbearbeitenden geprüft. Die Gründe, warum ein Verfahren nicht eingeleitet wird, sind größtenteils Mehrfachanzeigen. Beispielsweise soll ein Fahrzeughalter die Gelegenheit bekommen eine Verwarnung/Anhörung zu erhalten, ehe er am nächsten Tag zum gleichen Tatvorwurf erneut angezeigt wird. Eine Mehrfachahndung eines ununterbrochen andauernden Verstoßes durch kumulierte Verwarnungen ist rechtlich unzulässig. Ein weiterer Punkt sind Anzeigen zu e-Scootern. Der Gesetzgeber hat in der Elektrokleinstfahrzeugverordnung geregelt, dass e-Scooter analog der Fahrräder behandelt werden. Sie auf dem Gehweg platzsparend an Hauswänden abzustellen, ist für Fahrräder und daher auch für den gleichgestellten e-Scooter nicht verboten. Sofern der Roller nicht quer auf dem Gehweg abgestellt ist und man dadurch auf die Fahrbahn ausweichen muss, ist keine Ordnungswidrigkeit gegeben. Des Weiteren können nur bedingt Halterdaten von ausländischen Kennzeichen automatisiert abgefragt werden. Dies sieht das EU-weite Abkommen (Enforcement-Richtlinie) zwar grundsätzlich vor, jedoch nicht für Parkverstöße, die zu den geringwertigen Verstößen gerechnet werden. Diese können somit nur geahndet werden für die Länder Österreich, Schweiz und Niederlande, weil Deutschland mit diesen Staaten spezielle gegenseitige Abkommen, die alle Verkehrsverstöße umfassen, geschlossen hat. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 17.07.2025, A 363 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 03.11.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 383 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6720, 39. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 03.11.2025 Aktenzeichen: 32-3
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Paradieshof - Kosten und PlanungsstandB06.10.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.10.2025, B 384 Betreff: Paradieshof - Kosten und Planungsstand Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6326 - A 324/24 AfD - Zu Frage 1.: Die Liegenschaft wurde 2010 zunächst durch die KEG für die Stadt Frankfurt erworben; der Kaufpreis lag bei 1.292.500,- EUR. Dies war dem Umstand geschuldet, dass noch kein Stadtverordnetenbeschluss vorlag, um die Liegenschaft für eine Entwicklung im Sinne der Ziele des in Alt-Sachsenhausen betriebenen Stadterneuerungsverfahrens zu sichern. Im Dezember 2010 wurde ein Architekturwettbewerb ausgelobt. Die Kosten hierfür lagen bei ca. 146.000,- EUR. Eine Umsetzung der "Theaterplanung" scheiterte am notwendigen Budgetrahmen. In 2015/2016 wurde ein offenes Nutzerauswahlverfahren in Form einer Konzeptvergabe ausgelobt. Die Kosten für das Verfahren beliefen sich auf ca. 56.000,- EUR. Eine Umsetzung des Siegerentwurfs "European School of Design" (ESoD) scheiterte an den notwendigen Finanzmitteln für die Sanierung der Liegenschaft. Für den Betrieb bzw. Unterhalt der Liegenschaft wurden in den Jahren 2020-2024 70.229,62 EUR verausgabt. Zu den Fragen 2. und 3.: Die nun neu auszuschreibende Konzeptvergabe soll mit einem verlorenem Baukostenzuschuss in Höhe von max. 4.500.000,- € (ca. 61% der Gesamtkosten) und rund 30 % Eigenkapitalanteil beantragt werden unter der Maßgabe eine sozial verträgliche Kaltmiete im Bereich von ca. 12,- bis 14,- €/m² für die Hauptnutzflächen zu ermöglichen. Zu Frage 4.: Die Einbringung der Vorlage für den Baukostenzuschuss ist noch für Herbst 2025 vorgesehen. Zu Frage 5.: Nach Freigabe des Baukostenzuschusses kann das Konzeptvergabeverfahren gestartet werden, mit der Auslobung wurde die Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung (BSMF) beauftragt. Hier sind bereits die Vorarbeiten erfolgt. Die Verfahrensdauer des geplanten zweistufigen Verfahrens beträgt ca. 6-8 Monate bis zur Vergabe. Danach erhält das "Siegerteam" die Liegenschaft exklusiv anhand für ca. ein Jahr für die Ausarbeitung der Bauanfrage. Zu Frage 6.: Sollten die Bemühungen wider Erwarten scheitern, könnte die Vergabe im Erbbaurecht erfolgen, ohne weitere Ausschreibung, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Stadtverordnetenversammlung. Zu Frage 7.: Vorläufig 32.113,- € jährlich; die Berechnung resultiert aus einer unterstellten späteren Nutzung von 33% gewerblich (hier 6 % Ansatz auf den Bodenwert) und 67% wohnwirtschaftlicher Nutzung (hier 2,5 % Ansatz auf den Bodenwert) aus dem Bodenwert von 878.600,- € (Wertansatz 1.713,- €/m²). Je nach dem finalen Nutzungskonzept und dem darin vorgesehenen Nutzungsmix wird die Berechnung dann nach Vergabe entsprechend angepasst. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 13.11.2024, A 324 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 78 Beschluss: Die Vorlage B 384 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 384 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6907, 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 02.12.2025 Aktenzeichen: 23-2
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Fastnachtszug Klaa Paris: Kostenabrechnung für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen umstellenB06.10.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.10.2025, B 385 Betreff: Fastnachtszug Klaa Paris: Kostenabrechnung für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen umstellen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6551 - OA 534/25 OBR 8 - Der Magistrat ist sich der großen Bedeutung traditioneller Feste und Veranstaltungen, wie dem Fastnachtszug "Klaa Paris", bewusst. Diese Ereignisse prägen nicht nur die kulturelle Identität Frankfurts, sondern haben auch überregionale Strahlkraft und sind weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt. Sie stärken den Tourismus, fördern das Gemeinschaftsgefühl in den Stadtteilen und tragen wesentlich zur positiven Wahrnehmung Frankfurts als lebendige, vielfältige und attraktive Metropole bei. Gleichzeitig führen die aktuelle Bedrohungslage und die damit verbundenen steigenden Sicherheitsanforderungen zu einer spürbaren Erhöhung der Auflagen für Volksfeste und Veranstaltungen. Für die meist ehrenamtlich organisierten Veranstalter und Vereine bedeutet dies wachsende finanzielle und organisatorische Herausforderungen, die zunehmend schwer zu bewältigen sind. Angesichts der aktuellen Sicherheitslage und der damit verbundenen gestiegenen Anforderungen steigen jedoch die Auflagen für Volksfeste und Veranstaltungen zunehmend. Für viele Veranstalter - insbesondere ehrenamtlich tätige Vereine und Initiativen - wird es dadurch immer schwieriger, die Veranstaltungen finanziell und organisatorisch zu realisieren. Diese Entwicklung stellt eine ernstzunehmende Herausforderung für den Erhalt dieser wichtigen kulturellen Traditionen dar. Seit Inkrafttreten des Doppelhaushalts 2024/2025 und der damit verbundenen temporären Bereitstellung eines entsprechenden Budgets für das Dezernat IV durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024 zur E 217/2024 werden Anträge auf Kostenübernahme oder Kostenerstattung von der Stabsstelle Stadtmarketing zügig geprüft und in der Regel positiv beschieden. Anträge können nur bearbeitet werden, wenn sie vollständig eingereicht werden - das heißt mit allen erforderlichen Angaben sowie Angeboten oder Rechnungen. Hintergrund ist, dass in Zusammenarbeit mit dem SCV geprüft wird, ob eine Kostenübernahme möglich ist. Eine Übernahme von Kosten im Vorfeld der Veranstaltung ist hierbei ebenfalls möglich und wird von vielen Veranstaltenden in Anspruch genommen. Die Zuggemeinschaft Klaa Paris e.V. hatte trotz mehrmaliger Nachfragen auch nach Abschluss des Fastnachtszuges keine Belege für die Veranstaltung im Jahr 2025 eingereicht, so dass eine Überprüfung und Bescheidung seitens der Stabsstelle Stadtmarketing bis in den Sommer dieses Jahres hinein nicht möglich waren. Mit Datum vom 18.07.2025 konnte schließlich ein entsprechender Zuwendungsbescheid erstellt werden, der die Basis für die Auszahlung bildet. Die kompletten Sicherheitskosten werden demnach von der Stadt Frankfurt am Main übernommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.02.2025, OA 534 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 04.12.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 40. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 08.12.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6922, 40. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 08.12.2025 Aktenzeichen: 41
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Das Dach der gemeinsamen Werte (Grüne Lunge erhalten)NR06.10.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, NR 1384 Betreff: Das Dach der gemeinsamen Werte (Grüne Lunge erhalten) Oberbürgermeister Josef verlieh kürzlich an 16 besonders engagierte Ehrenamtliche den Bürgerpreis. Darunter war Folkhard Funk von der Bürgerinitiative Grüne Lunge. Josef sagte, wir haben eine gemeinsame politische Vergangenheit. Josef hätte nicht gedacht, dass er einmal im Kaisersaal stehen dürfte und Herrn Funk auszeichnen darf, für seinen Engagement für den Erhalt der Grünen Lunge voller Bäume und Büsche, die zur Kühlung der Stadtteile stark beitragen. Josef war als Planungsdezernent einst eiserener Verfechter der Bebauung des Biotops, nun aber bezeichnet Josef diesen Preis als ein Dach der gemeinsamen demokratischen Werte. Dies vorrausgeschickt möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Das Dach der Gemeinsamen Werte wird ernst genommen und keine neuen Flächen versiegelt in der Grünen Lunge. 2. In der Grünen Lunge wird der Flächenfraß für immer als beendet erklärt. 3. Eine Entsiegelung in der Grünen Lunge wird angestrebt, da der Flächenfraß ja leider weiter geht z.B. Hilgenfeld, Josefsstadt, Riedsteg, Multifunktionshalle, Europäische Schule ect. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.10.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1384 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1384 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG und AfD gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage NR 1384 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); SPD (= Enthaltung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage NR 1384 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG und AfD, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6806, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 79-3
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Anwohner raus aus Alt-Sachsenhausen!NR06.10.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, NR 1385 Betreff: Anwohner raus aus Alt-Sachsenhausen! Die Stadt Frankfurt übernimmt Verantwortung für die Situation im Frankfurter Ausgeh- und Vergnügungsviertel Alt-Sachsenhausen. Das Viertel fungiert als Auffangbecken für Junggesellenabschiede aus dem Odenwald und Vordertaunus, da sie gesellschaftlich in den anderen Vierteln der Stadt nicht erwünscht sind. In diesem unwirtlichen Umfeld konnte sich trotz Angeboten wie "1 Meter Ficken - 10 Euro" eine bedeutende Subkultur aus Clubs, Bars und Diskotheken ansiedeln, die eine Vielzahl bedeutender Kulturveranstaltungen ausrichten. Der Erhalt dieser Kulturorte muss langfristig gesichert werden. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: 1. Die Anwohner:innen des Ausgehviertels Alt-Sachsenhausen müssen ihre Wohnungen verlassen, um regelmäßige Streitigkeiten mit Gastronomie und Kulturbetrieben zu reduzieren. 2. Die Stadt Frankfurt bietet den Anwohner:innen als Ersatz gleichwertige Wohnungen in attraktiven Wohnlagen (z. B. Europaviertel, Rödelheim, Nieder-Erlenbach) an. 3. In Alt-Sachsenhausen weiterhin wohnen dürfen Personen, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Gastronomiegewerbe nachgehen. Begründung: Zu laut, dreckig, zu unsicher - immer wieder beschweren sich Anwohner:innen über die Auswirkungen langer Partynächte im Ausgehviertel Alt-Sachsenhausen. Dass dort überhaupt Menschen wohnen, sorgt bei sehr vielen Beobachter:innen der Situation für große Verwunderung. Dabei steht das Wohnen den rechtlichen Bedingungen eines Vergnügungsviertels (im Sinne eines Gewerbeviertels) entgegen (ausgenommen Künstlerwohnungen und Wohnungen für das Personal der gastronomischen Betriebe). Doch gerade wegen der Anwohner:innen kommt es im traditionsreichen Ausgehviertel vermehrt immer wieder zu Reibungen, weshalb die etablierten Tanz- und Vergnügungslokale mit teils absurd anmutenden Rechtsvorschriften zu kämpfen haben: Beispielsweise sollen Partys mit DJs ebenso geächtet werden wie nächtlicher Lärm durch feiernde Junggesellenabscheide aus dem Umland. Gastronomiebetriebe müssen aufgrund von Vorschriften teils vor der Sperrstunde und dauerhaft schließen. Es steht zu befürchten, dass Frankfurt deshalb mittelfristig ein Stück seiner Kultur und Identität verloren geht. Handelt es sich um ein Vergnügungslokal oder um ein Tanzlokal? Rechtliche Haarspalterei und Diskussionen, die sich um Definitionen aus dem letzten Jahrtausend drehen, werden gegen die Gastronomie in "Alt-Sax" ins Feld geführt werden. Dies zeugt durchaus nicht von Weitsicht der zuständigen Ämter. Vielmehr wird hier eine schützenswerte Lebensrealität, die zu einer urbanen Großstadt wie Frankfurt dazugehört, von Amtswegen verkannt. Deshalb muss nun Schluss mit diesem "Wohnen" im Vergnügungsviertel sein. Für Gewerbegebiete gibt es bereits rechtliche Rahmenbedingungen, die dies regeln. Für Alt-Sachsenhausen muss dies ebenso dringend eingeführt werden. Frankfurt braucht auch in Zukunft ein Viertel zum Vergnügen. Antragsteller: FRAKTION Antragstellende Person(en): Stadtv. Nico Wehnemann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 21.10.2025, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1385 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage NR 1385 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1385 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 30.10.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1385 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage NR 1385 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen FRAKTION (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6807, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 61-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Frankfurt gegen Änderung des KommunalwahlgesetzesNR06.10.2025 · FRAKTION
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, NR 1386 Betreff: Frankfurt gegen Änderung des Kommunalwahlgesetzes Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main spricht sich gegen die Änderung des hessischen Kommunalwahlgesetzes aus, da diese insbesondere durch die Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens einen massiven und undemokratischen Eingriff in die plurale kommunalpolitische Landschaft der Stadt Frankfurt am Main darstellt. Begründung: Am 15. März 2026 steht nach fünf Jahren wieder die Kommunalwahl in Hessen an. Es werden 21 Kreistage, 421 Gemeindevertretungen und zahlreiche Ortsbeiräte gewählt. Der Hessische Landtag hat am 27. März 2025 Änderungen im Kommunalwahlrecht beschlossen, die u. a. das Sitzzuteilungsverfahren - also die Formel zu Umrechnung von Wähler:innenstimmen in Sitze - betreffen. Bislang kam das Sitzzuteilungsverfahren nach Hare/Niemeyer zum Einsatz, das weder kleine, mittlere noch große Parteien bevorzugt oder benachteiligt. Infolge der Wahlrechtsreform wird das Sitzzuteilungsverfahren nach D'Hondt zum Einsatz kommen, welches größere Parteien zu Lasten kleinerer Parteien bevorzugt. Für kleine Parteien entscheidet der Verlust einzelner Mandate oft über den Einzug in die Vertretungskörperschaft; in kommunalen Gremien ist dieser Effekt wegen der geringen Mandatszahlen besonders gravierend. Dieser Effekt kommt in seiner Wirkung einer faktischen Sperrklausel von etwa ein bis drei Prozent gleich. Konkret bedeutet die Änderung des Gesetzes den Übergang von einem Quoten- zu einem Divisorverfahren. Obwohl Quotenverfahren wie Hare/Niemeyer für Paradoxien bekannt sind, war die politische Motivation eine andere: In der Gesetzesbegründung wird hervorgehoben, dass Hare/Niemeyer auch sehr kleinen Parteien den Einzug in die Parlamente ermöglicht und dadurch eine zunehmende Zersplitterung der Kommunalvertretungen begünstigt habe. Dies - so die Begründung - verlangsame die Entscheidungsprozesse, erschwere die Arbeit der Gremien und Verwaltungen über Gebühr und verschaffe kleinen Gruppen die Rolle des "Züngleins an der Waage". Mit der Umstellung auf das D'Hondt'sche Sitzzuteilungsverfahren solle die Handlungs- und Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften gestärkt und die Bildung stabiler Mehrheiten erleichtert werden. In der Gesetzesbegründung wird zwar auch eine "Harmonisierung mit Bundes- und Landeswahlrecht" als Ziel formuliert. Diese Begründung ist jedoch mit Blick auf das Sitzzuteilungsverfahren gleich doppelt irreführend und bezieht sich auf die anderen Änderungen im Wahlgesetz (Mindestwohnsitzdauer für aktives und passives Wahlrecht, Nennung Doktorgrad auf Stimmzettel, Digitale Sitzungen etc.). Zum einen wurde auf Landesebene das Quotenverfahren Hare/Niemeyer angewandt. Auf Bundesebene wurde dieses 2005 zwar abgeschafft, dabei allerdings durch das unverzerrte Divisorverfahren nach Sainte/Laguë-Schepers ersetzt. Die Rückkehr zum Divisorverfahren nach D'Hondt, welches bereits seit 1963 auf hessischer Landes- sowie 1967 auf Bundesebene keine Anwendung mehr findet, erscheint vor dem Hintergrund einer "Harmonisierung mit Bundes- und Landesrecht" kontraintuitiv. Zum anderen kommt hinzu, dass das Kommunalwahlrecht in seiner Grundstruktur einem gänzlich anderen Schema folgt: Es gibt keine Sperrklausel und keine Unterscheidung in Erst- und Zweitstimme, sondern die Wählerinnen und Wähler verfügen über so viele Stimmen wie Sitze zu vergeben sind und können diese kumulieren und panaschieren. Auch die Gestaltung der Stimmzettel unterscheidet sich grundlegend. Im Gegensatz zu Bundestags- oder Landtagswahlen, wo der Stimmzettel auf eine Seite passt, benötigt es für den Stimmzettel bei Kommunalwahl einen großen Küchentisch, um ihn vollständig ausbreiten zu können. Auf das Ergebnis der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main aus dem Jahr 2021 angewandt, würden sich nach dem D'Hondt'schen Divisorverfahren folgende Änderungen in der Zusammensetzung der Gemeindevertretung ergeben: Partei/Liste Hare/Niemeyer D'Hondt CDU 20 23 Die GRÜNEN 23 26 SPD 16 17 AfD 4 4 FDP 7 8 DIE LINKE 7 8 PIRATEN 1 0 FREIE WÄHLER 1 0 Die PARTEI 2 1 BIG 1 0 Volt 4 3 BFF 2 2 ÖkoLinX-ARL 2 1 ELF 1 1 Gartenpartei Ffm 1 0 IBF 1 0 Es wird deutlich, dass durch das D'Hondt'sche Divisorverfahren fünf Parteien/Listen nicht in der Stadtverordnetenversammlung vertreten gewesen wären und drei weitere in ihrer Repräsentation eingeschränkt würden, während fünf größere Parteien/Listen einen Zuwachs an Stadtverordneten von bis zu 15% erfahren würden. Mit Blick auf die Stadtverordnetenversammlung Frankfurt ist nicht ersichtlich, wie Handlungs- und Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaft durch die Änderung des Kommunalwahlgesetzes gefördert werden sollte. Und das, obwohl hessenweit in Frankfurt am Main die meisten kleinen Parteien/Listen von der Umstellung des Zählverfahrens betroffen wären. Die nach der vergangenen Kommunalwahl vollzogene Koalitionsbildung hätte in gleicher Weise durchgeführt werden können. Der Bruch des Bündnisses stand indes in ursächlichem Zusammenhang mit einer Partei/Liste, die von der oben auf die Wahlergebnisse von 2021 fiktiv angewandten Änderung des Zählverfahrens profitiert hätte. Darüber hinaus hat die politische Praxis gezeigt, dass sich auch abseits von niedergeschriebenen Bündnissen richtungsweisende Beschlüsse (à beispielsweise Beschluss zum Suchthilfezentrum in der Plenarsitzung vom 3. Juli 2025) fassen lassen. Dies steht in deutlichem Widerspruch zur These der schwarz-roten hessischen Landesregierung von einer "Stärkung der Handlungs- und Funktionsfähigkeit". Den Änderungen des Kommunalwahlgesetzes scheint vielmehr ein gewisser Koalitionsfetisch zugrunde zu liegen. Dabei ist die Bildung von Koalitionen innerhalb von Gemeindevertretungen in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) formal nicht vorgesehen ist. Mit dem ganz konkreten Blick auf die Gemeindevertretung in Frankfurt am Main ist deshalb auch nicht ersichtlich, weshalb in diesem Zusammenhang eine Mehrheitsbildung "erleichtert" werden müsste. Offensichtlich funktioniert das Zusammenspiel von Magistrat, beratenden Fachausschüssen und beschlussfassender Stadtverordnetenversammlung auch ohne Koalitionsbündnis in einer Stadtverordnetenversammlung, die laut Gesetzgeberin "zersplittert" und deshalb in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sei. Hätte die Landesregierung die Änderung des Kommunalwahlgesetzes genutzt, um gleichzeitig auch die Möglichkeit der Koalitionsbildung in der HGO zu verankern, würde das Argument der Mehrheitsbildung Sinn ergeben. Dies ist aber nicht der Fall und daher bleibt die Sinnhaftigkeit des Vorstoß der Landesregierung an diesem Punkt mindestens schleierhaft. Die vom Hessischen Landtag am 01. April 2025 beschlossenen Wahlrechtsreformen sollen auf Kommunalebene nun erstmals zu den hessischen Kommunalwahlen 2026 angewendet werden. Durch die Umstellung vom Quotenverfahren werden in diesem Zusammenhang aber kleinere Parteien bei der Sitzverteilung in absoluten und relativen Zahlen gegenüber größeren Parteien benachteiligt. Berechnungen samt fiktiver Anwendung auf Wahlergebnisse von 2016 und 2021 zeigen: Wendet man die Umstellung auf das D'Hondt-Verfahren gleichermaßen auf Gemeinde- wie auch Kreisebene an, werden größere Parteien zu Lasten kleinerer Parteien begünstigt. Zudem wird deutlich, dass der relative Sitzverlust umso stärker ausfällt, je geringer die Fraktions- bzw. Gruppengröße einer Partei/Liste ist. Exemplarisch wird dies am Beispiel der Partei DIE LINKE deutlich, welche in den Gemeindewahlen 2016 und 2021 mit 15 verlorenen Mandaten zwischen 15% (2021) und 19% (2016) ihrer gesamten "legislativen" Repräsentation auf Gemeindeebene verliert, wohingegen CDU und SPD mit über 70 zusätzlichen Mandaten rund 2% Repräsentation hinzugewinnen. In der Konsequenz bedeutet dies, dass die Umstellung auf das D'Hondt-Verfahren neben der absoluten Sitzverschiebung vor allem zu einer relativen Ungleichbehandlung der Parteien führt. Am deutlichsten wird dies bei den Kleinstparteien, welche im Zuge der Umstellung z. T. einen vollständigen Verlust ihrer Mandate erleiden würden. Faktisch käme dies also der Einführung einer effektiven Sperrklausel zwischen 1% bis 5% in Abhängigkeit vom Wahlkreis sowie der kommunalen Ebene gleich. Die fiktive Anwendung des Verfahrens zeigt, dass in 8 Wahlkreisen die implizite Hürde 5 % oder höher beträgt, in 4 Wahlkreisen 4%, in 12 Wahlkreisen 3%, in 7 Wahlkreisen 2% und in 6 Wahlkreisen 1%. Damit wird deutlich, dass D'Hondt kleinere Parteien systematisch benachteiligt, indem es in einem beträchtlichen Teil der 422 Wahlkreise eine effektive Sperrklausel für den Einzug in die Gemeindevertretungen schafft. In der Konsequenz wird die Fraktionsbildung v.a. für kleinere und Kleinstparteien erschwert. Schaut man über Frankfurt hinaus, wird dies ist im Rahmen der Abschaffung der Ein-Personen-Fraktionen im Jahr 2025 besonders offensichtlich. Von diesem Effekt sind alle Parteien betroffen, wenn auch nicht in identischem Ausmaß. In der Regel werden mandatsschwächere Parteien wie FDP, AfD und DIE LINKE häufiger benachteiligt, aber auch für Kleinstparteien wie Die PARTEI oder Volt kann die Umstellung auf das D'Hondt-Verfahren eine Fraktionsbildung unmöglich machen, die nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren noch möglich gewesen wäre. Zwar bestätigt sich damit ein zentrales Reformargument - Hare/Niemeyer begünstige eine stärkere Zersplitterung der Gemeindevertretungen - doch ist der Preis einer Umstellung auf das D'Hondt-Verfahren die proportional ungleiche Benachteiligung kleinerer Parteien. Während CDU und SPD in weniger als einem Prozent der Gemeinden betroffen sind, handelt es sich bei FDP, AfD und DIE LINKE um 5 bis 10% und für Kleinstparteien kann es den Verlust der Hälfte oder sogar aller Fraktionen auf Kommunalebene bedeuten. So denn die Wahlrechtsreform eine Fragmentierung der Fraktionen auf kommunaler Ebene verhindern möchte, erscheint die Einführung einer Mindestfraktionsgröße nach § 36a (1) HGO als weitreichend genug. Die Umstellung auf das D'Hondt-Verfahren stellt in diesem Zusammenhang nur eine zusätzliche Hürde dar, welche vorrangig Kleinstparteien benachteiligt. Weiterhin zeigen die Berechnungen, dass das Divisorverfahren nach D'Hondt gegenüber dem Quotenverfahren nach Hare/Niemeyer in Bezug auf die Erfolgswertgleichheit der Wähler:innenstimmen unterlegen ist. Der Gesetzentwurf der hessischen Landesregierung vom 12.11.2024 stützt sich in seiner Problemanalyse auf die "Zersplitterung der Kommunalparlamente" und formuliert wie bereits oben erwähnt als Lösungsansatz die "Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit" sowie die "Harmonisierung mit Bundes- und Landeswahlrecht". Bezugnehmend auf das erste Argument der Zersplitterung ist durchaus festzustellen, dass die Umstellung auf das D'Hondt'sche Sitzzuteilungsverfahren zu fraktionstechnisch kleineren Kommunalparlamenten beitragen wird und dies (erwartungsgemäß) die Handlungseffizienz der verbleibenden Fraktionen stärken soll. Aus repräsentationstheoretischer Perspektive ist allerdings fraglich, inwieweit die dargestellten Mängel (Benachteiligung kleinerer Parteien bei der Sitzverteilung und Fraktionsbildung sowie Einführung einer effektiven Sperrklausel) - gerade vor dem Hintergrund einer überproportionalen Betroffenheit kleinerer bzw. Kleinstparteien - den erhofften Vorteil einer Effizienzsteigerung rechtfertigen. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass "Effizienz" hier ausschließlich im formalen Prozess verstanden wird (bspw. beim Finden von Mehrheiten und Beschließen von Vorlagen), nicht jedoch im Kontext von politischer Repräsentation und Responsivität. Aus dieser Perspektive entspricht ein parteispezifisch breit aufgestelltes Parlament der gesellschaftlichen Meinungsvielfalt und stärkt die politische Partizipation, wohingegen effektive Sperrklauseln nachteilig auf die Responsivitätswahrnehmung wirken können. Das zweite Argument der Harmonisierung mit Bundes- und Landeswahlrecht wirkt in Bezug auf das Divisorverfahren nach D'Hondt gänzlich irritierend. Wie bereits dargestellt, wurde das D'Hondt'sche Sitzzuteilungsverfahren bereits 1963 auf Landesebene in Hessen und 1967 auf Bundesebene durch das Quotenverfahren nach Hare/Niemeyer ersetzt. Mit Blick auf die Erfolgswertgleichheit der Wähler:innenstimmen sowie die Ungleichbehandlung der Parteien im Zuge der Sitzverteilung ist es wenig überraschend, dass das Verfahren nach D'Hondt auch im föderalen Vergleich kaum noch Anwendung findet. Die Rückkehr zu einem mathematisch und repräsentationstheoretisch unterlegenen Sitzzuteilungsverfahren bei der anstehenden Kommunalwahl in Hessen scheint daher v.a. im Interesse der aktuellen Landesregierung aus CDU und SPD zu sein, welche die gegenwärtige Kommunalwahlrechtsreform initiiert haben und von dieser perspektivisch auch am stärksten profitieren würden. Antragsteller: FRAKTION Antragstellende Person(en): Stadtv. Herbert Förster Stadtv. Pearl Hahn Stadtv. Nico Wehnemann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1386 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und AfD gegen BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); Linke (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 42. Sitzung des Ältestenausschusses am 06.11.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1386 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und AfD gegen Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage NR 1386 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und AfD gegen Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6808, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 00-10-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Zickzack-Bodenmarkierung Verkehrszeichen 299 erneuernOFOB 1006.10.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 1108/10 Betreff: Zickzack-Bodenmarkierung Verkehrszeichen 299 erneuern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Zickzack-Bodenmarkierungen VZ. 299 in der Engelthaler Straße Höhe Hausnummer 27 erneuern zu lassen. Begründung: Durch die Bauarbeiten zur Errichtung der Eigentumswohnungen in der Engelthaler Straße, gegenüber Haus Nr. 27, wurden die Zickzack-Bodenmarkierungen, VZ.299, sehr stark abgenutzt und werden nicht mehr als Parkverbotszone wahrgenommen. Das Haus Nr. 27 wird zur Zeit entkernt und nach energetischen Gesichtspunkten renoviert. Hier fahren deshalb häufig Lkw vom Grundstück Nr. 27 in die Engelthaler und werden durch dort auf den Zickzack-Bodenmarkierungen parkende Fahrzeuge an der Ausfahrt stark behindert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7541 2025 Die Vorlage OF 1108/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Standort des Verkehrszeichens 222 auf der Sperrfläche Sigmund-Freud-Straße/Einmündung Niederbornstraße überdenkenOFOB 1006.10.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 1109/10 Betreff: Standort des Verkehrszeichens 222 auf der Sperrfläche Sigmund-Freud-Straße/Einmündung Niederbornstraße überdenken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die jetzige Situation mit dem VZ 222-vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts vorbei- auf der Sperrfläche im Einmündungsbereich der Sigmund-Freud-Str. in Fahrtrichtung Niederbornstraße zu überdenken, ob nicht eine nachhaltigere Lösung möglich wäre. Zur Zeit wird dieses Schild leider sehr häufig an- oder umgefahren, vermutlich von Lkws. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7542 2025 Die Vorlage OF 1109/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bebauung im Hilgenfeld umsetzenOFOB 1006.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 1110/10 Betreff: Bebauung im Hilgenfeld umsetzen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, 1. die bisher ausstehende Bebauung des Hilgenfelds im Niddatal im Bereich Bonameser Straße und Homburger Landstraße nunmehr ohne weitere Verzögerungen zu realisieren, 2. auf die erforderliche Infrastruktur zu achten und diese zeitgleich mit sämtlichen neuen Wohnungen insgesamt entsprechend den Bedarfen jeweils rechtzeitig anzupassen. Begründung: Die seit Jahren ausstehende Wohnbebauung weist sehr deutlich auf die Schwächen im Wohnungsbau - insbesondere in den Stadtteilen im Ortsbezirk 10 - hin. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7543 2025 Die Vorlage OF 1110/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Zukunftsorientiertes Angebot für Lebensmittelhandel in und um PreungesheimOFOB 1006.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 1112/10 Betreff: Zukunftsorientiertes Angebot für Lebensmittelhandel in und um Preungesheim Vorgang: OM 6952/25 OBR 10; ST 1334/25 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob er weiterhin und ernsthaft langfristig für das Gewerbegebiet August-Schanz-Straße eine Umwandlung von Lebensmitteleinzelhandelflächen in Gewerbeflächen vorsieht (siehe hierzu die Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025 (ST 1334). Diesbezüglich möge der Magistrat bitte folgendes darlegen: 1. Wo das Angebot von entsprechenden - zusätzlichen - Vollsortimentern und Discountern in und um Preungesheim (das heißt also außerhalb von Gewerbeflächen) sicher gestellt werden soll, 2. ob er sich nicht besser - zumindest in und für Preungesheim - von den bisherigen Zielen des Gewerbeflächenentwicklungsprogrammes maßvoll und realitätsbezogen verabschieden sollte, 3. wo er in Preungesheim alternative Flächen als realisierbar erkannt und identifiziert hat, um Lebensmittelhandel statt in der August-Schanz-Straße künftig an anderen Stellen im Stadtteil zu realisieren, 4. wie und wann er solche entsprechend geeigneten Flächen ganzheitlich rechtzeitig zu sichern gedenkt, 5. ob es nicht bereits jetzt an zu vielen Flächen in und um Preungesheim Probleme gibt, den Lebensmittelhandel zu modernisieren, zu erweitern beziehungsweise teils sogar lediglich in der Fläche zu erhalten. Begründung: Außerhalb der Gewerbegebiete dürfte es leider nur sehr sehr schwer bis kaum möglich sein, nennenswerte, ausreichend große Alternativen für zum Lebensmittelhandel geeignete Flächen zu finden, die auch final und zukunftsorientiert zu akzeptablen Lebensmittel-Angeboten führen. Die politische Einflussnahme auf wirtschaftliche Belange erscheint insofern für die Menschen eher risikobehaftet zu sein, dies zumindest soweit es Preungesheim betrifft. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6952 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1334 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7534 2025 Die Vorlage OF 1112/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sperrmüllsammlungen im Frankfurter Bogen besser organisierenOFOB 1006.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 1113/10 Betreff: Sperrmüllsammlungen im Frankfurter Bogen besser organisieren Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. Wo, wie und ab wann unter anderem in Teilen des Frankfurter Bogen die Sperrmüllsammlungen besser organisiert werden können, 2. welche Schwierigkeiten dabei bisher erkennbar bestehen, 3. welche Voraussetzungen wo und ab wann noch zu schaffen sind, 4. wo eine Systemänderung - beispielsweise zu vorgegebenen Terminen gemäß der Sammlung in Siedlungen - zunächst ausprobiert oder dauerhaft umgesetzt werden kann. Begründung: Seit geraumer Zeit steigen die Hinweise auf Probleme mit Sperrmüll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7535 2025 Die Vorlage OF 1113/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und fraktionslos gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung)
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Stadttauben in PreungesheimOFOB 1006.10.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 1114/10 Betreff: Stadttauben in Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie und ab wann der weiter steigenden Anzahl der Stadttauben in Preungesheim begegnet werden soll? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1114/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1114/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1114/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8113 2026 Die Vorlage OF 1114/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE und Herr Can
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Budgetmittel für den Verein Mutter-Kind-Heim Preungesheim e. V.OFOB 1006.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 1115/10 Betreff: Budgetmittel für den Verein Mutter-Kind-Heim Preungesheim e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Verein Mutter-Kind-Heim Preungesheim e.V., der seit über 50 Jahren besteht, soll wie folgt unterstützt werden: Der Ortsbeirat 10 lässt dem Verein Mutter-Kind-Heim Preungesheim e.V. für die Anschaffung eines E-Lastenfahrrads einen Zuschuss aus dem Ortsbeiratsbudget bis maximal insgesamt 1.000 Euro zukommen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Verein Mutter-Kind-Heim Preungesheim e.V. wurde vor mehr als 50 Jahren gegründet, um die von Frau Prof. Dr. Helga Einsele eingerichtete gemeinsame Unterbringung inhaftierter Mütter mit ihren kleinen Kindern im Frauengefängnis der JVA III in Frankfurt am Main - Preungesheim zu unterstützen. Einige Kinder werden von Mitarbeiterinnen der JVA in eine KiTa gebracht; zurzeit noch mit privatem Pkw. Nun will dazu der Verein das E-Lastenfahrrad "Cargobike Long John F900E Family taupe" von Decathlon zum Preis von 4.999 Euro anschaffen. Diese hilfreiche und umweltfreundliche Anschaffung wollen wir unterstützen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 11 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 433 2025 Die Vorlage OF 1115/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Gleisquerung U5/Ronneburgstraße nivellierenOFOB 1006.10.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 1116/10 Betreff: Gleisquerung U5/Ronneburgstraße nivellieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Gleisquerung der U5 / Ronneburgstraße nivellieren zu lassen. Begründung: Die Gleisquerung der U5 / Ronneburgstraße ist extrem uneben und weist deutliche Höhenunterschiede zwischen den Gleisen und der Fahrbahn auf. Es stellt für behinderte Personen mit Seniorenmobilen und ähnlichen Fahrzeugen sowie für Zweiradfahrer usw. eine erhebliche Gefahrenstelle dar. Das Überqueren der Schienen ist selbst für weitere Fahrzeugführer sehr unangenehm, da die Insassen selbst bei Schrittgeschwindigkeit stark durchgerüttelt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7544 2025 Die Vorlage OF 1116/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Schutz der Berkersheimer Felder und WegeOFOB 1006.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 1122/10 Betreff: Schutz der Berkersheimer Felder und Wege Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie er künftig den wichtigen Schutz der Felder und Wege in Berkersheim besser als bisher sicherstellen wird. Dazu gehören unter anderem das Verhindern von Abfallablagerungen sowie das verbotene Befahren der Feldwege, vorrangig als Durchgangsverkehr im Berufsverkehr. Von Interesse dabei ist, ob, und wenn ja ab wann die zuständigen Stellen sich endlich auch für Berkersheimer Belange einsetzen werden, also beispielsweise auch bei etwaigem Personalmangel rechtzeitig technische Lösungen gefunden und ermöglicht werden. Sollten zur Eindämmung des Durchgangsverkehrs auf Feldwegen Schranken notwendig werden, wäre ein gemeinsamer Vor-Ort-Termin mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7548 2025 Die Vorlage OF 1122/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fehlender Rückschnitt entlang der ehemaligen Trasse der Straßenbahnlinie 13 im Berkersheimer FeldOFOB 1006.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 1123/10 Betreff: Fehlender Rückschnitt entlang der ehemaligen Trasse der Straßenbahnlinie 13 im Berkersheimer Feld Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann und durch wen der bisher fehlende Rückschnitt entlang der ehemaligen Trasse der Straßenbahnlinie 13 im Berkersheimer Feld künftig erfolgen wird. Begründung: Auch der Feldweg ist im Rahmen der erforderlichen Verkehrssicherheit von der Stadt Frankfurt frei von überhängenden Ästen oder überbreiten Büschen zu halten. Entsprechende Regelungen sind so zu veranlassen, dass es zu keiner Zeit zu Problemen vor Ort führt. Dies ist so zum Beispiel auch für Naherholungssuchende oder sportlich aktive Menschen von Bedeutung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 1123/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7744 2025 Die Vorlage OF 1123/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bevölkerungsschutz bleibt deutlich zu verbessernOFOB 1006.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 1124/10 Betreff: Bevölkerungsschutz bleibt deutlich zu verbessern Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wie er schnellstens den Bevölkerungsschutz a) in Berkersheim b) den weiteren Stadtteilen des Ortsbezirks 10 deutlich verbessern wird, 2. wie sichergestellt werden kann, wenn bei einem (stadtweiten) Blackout oder auch bei (stadtteilbezogenen) Brownout kein Storm mehr fließt, Funk und Fernsehen fraglich erscheinen und die Akkus der Handys leer sind, vor Gefahren gewarnt werden soll. Begründung: Der bundesweite Warntag hat den Menschen in Berkersheim sowie in den weiteren Stadtteilen des Ortsbezirks 10 verdeutlicht, dass die Stadt Frankfurt vor Ort in Sachen Bevölkerungsschutz deutlich nachbessern muss, dies jedoch bisher noch nicht geschieht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7537 2025 Die Vorlage OF 1124/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Berkersheimer EhrenmalOFOB 206.10.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 1125/10 Betreff: Berkersheimer Ehrenmal Vorgang: OM 6788/25 OBR 10; ST 1648/25 Die Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1648 führt unter anderem aus: ,,Die Grünanlage "Im Klingenfeld Kriegerdenkmal" gehört zum einen der Stadt Frankfurt (westlicher Bereich mit Stützmauer) und zum anderen der Evangelischen Michaelisgemeinde Frankfurt a.M.-Berkersheim (östlicher Bereich mit Ehrenmal). Der gesamte Bereich wird gärtnerisch vom zuständigen Fachamt unterhalten, einschließlich der Baumkontrolle und Reinigung. Eine Zuständigkeit für das Denkmal ist nicht gegeben. Eine präventiv durchgeführte Überprüfung des Ehrenmals ergab keine Auffälligkeiten. Weitere Schritte müssen durch die Eigentümerin-Kirchengemeinde durchgeführt werden." Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 10 beschließen: Der Magistrat gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, die weitere diesbezügliche Vorgehensweise mit dem evangelischen Regionalverband abzustimmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6788 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1648 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7538 2025 Die Vorlage OF 1125/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und AfD
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Tödlicher Unfall eines E-Scooterfahrers an der U-BahnStation „BonamesMitte“OFOB 1006.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 1127/10 Betreff: Tödlicher Unfall eines E-Scooterfahrers an der U-Bahn-Station "Bonames-Mitte" Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche Erkenntnisse aktuell zu dem Unfall eines jungen Manns mit einem gemieteten E-Scooter und der U-Bahn in Bonames bekannt sind, 2. welche Maßnahmen zum Schutz der Menschen ergriffen werden, damit künftig gefährliche Fahrten insbesondere mit gemieteten E-Scootern in Zusammenarbeit mit den Betreibern sicherer werden, Zu klären bleibt in diesem Zusammenhang auch, ob an bestimmten Stellen die gefährliche oder gefährdende Nutzung von Miet-Scooter seitens der Betreiber oder der Stadt eingeschränkt oder gar unterbunden werden kann. Begründung: Der Unfall ereignete sich an der U-Bahnstation Bonames-Mitte. Die Menschen vor Ort hat auch dieser Unfall sehr bewegt. Im Nachgang ergaben sich Hinweise, die eine schlechte, da unvollständige Beleuchtung vermuten lassen. Mindestens eine zentrale Laterne ging auch Tage nach dem Unfall an besagter Unfallstelle nicht. Zudem hat ein doppelter Kasten (der Telekom o.ä.) auf der nördlichen Seite der U-Bahn einen so ungünstigen Platz parallel zur U-Bahntrasse, dass die Sicht im Bereich des U-Bahnübergangs für U-Bahnfahrer und Passanten eingeschränkt wird. Im Übrigen sind Bäume und Sträucher dort dicht bepflanzt und führen so zu dunklen Stellen sowie zusätzlich eingeschränkten Sichtverhältnissen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 1127/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen 3 CDU und AfD (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fehlende Sicherheit am U-Bahnübergang am Oberen Kalbacher Weg in BonamesOFOB 206.10.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 1128/10 Betreff: Fehlende Sicherheit am U-Bahnübergang am Oberen Kalbacher Weg in Bonames Vorgang: OM 785/16 OBR 10; ST 245/17; ST 1125/17; OM 5380/24 OBR 10; ST 1548/24 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Auf die seit April 2024 nicht beantwortete Anregung des Ortsbeirates 10 OM 5380 wird verwiesen. Im Übrigen wird auf die bisher nicht wirklich beantwortete Anregung des Ortsbeirates 10 OM 785 verwiesen. Auch dieser Unfall hat die Menschen sehr bewegt. Seit dem tödlichen Unfall eines Mädchens an dieser Stelle vor jetzt bereits mehr als neun Jahren wurde leider augenscheinlich nichts zur Verbesserung der Sicherheit vor Ort unternommen beziehungsweise umgesetzt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie und bis wann endlich die fehlende Sicherheit am U-Bahnübergang am Oberen Kalbacher Weg in Bonames deutlich erhöht wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 785 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 245 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1125 Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5380 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1548 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1128/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU, AfD und fraktionslos (= Annahme)
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Hydrant im Berkersheimer NiddatalOFOB 1006.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 1129/10 Betreff: Hydrant im Berkersheimer Niddatal Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen, insbesondere der Mainova, gebeten, mit Blick auf das Erfordernis der zeitnahen Realisierung des bisher fehlenden Hydranten im Berkersheimer Niddatal in Höhe der Eisenbahnüberführung ,,Am Wiesengarten" folgende Aspekte zu berücksichtigen: 1. Die öffentliche Sicherheit, 2. Veranstaltungen der Berkersheimer Vereine in deren ,,Wohnzimmer im Niddatal", 3. Vermeidung von Kostenumlegungen auf die Vereine. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.10.2025, OF 1143/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1129/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1143/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7745 2025 Anregung an den Magistrat OM 7746 2025 1. Die Vorlage OF 1129/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1143/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Hydranten in der Straße Im Brandhöfchen frei haltenOFOB 1006.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 1130/10 Betreff: Hydranten in der Straße Im Brandhöfchen frei halten Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, die zwei einzigen Hydranten in der Straße ,,Im Brandhöfchen" in Bonames durch Pfosten freihalten zu lassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7550 2025 Die Vorlage OF 1130/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Änderung zu Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/FleckenbühlstraßeOFOB 1006.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 1131/10 Betreff: Änderung zu Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/Fleckenbühlstraße Vorgang: OM 6217/24 OBR 10; ST 608/25; OM 7123/25 OBR 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zusätzlich zum rotmarkierten Schutzstreifen (s. OM 7123) den verschwundenen Flexipoller durch sicherlich robustere Klemmfixe zu ersetzen. Begründung: Nachdem der vom Magistrat angebrachte Flexipoller bereits seit Anfang Juni 2025 herausge-rissen und mittlerweile spurlos verschwunden ist, bedarf es einer nachhaltigeren Lösung (z.B. analog zur Obermainanlage, s. Bild). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6217 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 608 Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7123 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7551 2025 Die Vorlage OF 1131/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Schlaglochbeseitigung auf dem ParkandRide-Parkplatz KalbachOFOB 1006.10.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 1132/10 Betreff: Schlaglochbeseitigung auf dem Park-and-Ride-Parkplatz Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die vielfach vorhandenen Schlaglöcher auf dem Park & Ride Parkplatz Kalbach zu beseitigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7552 2025 Die Vorlage OF 1132/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Baumrückschnitt am Treppenaufgang Friedrichsdorfer StraßeOFOB 1006.10.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 1133/10 Betreff: Baumrückschnitt am Treppenaufgang Friedrichsdorfer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die Bäume an den beiden Laternen am Treppenaufgang der Friedrichsdorfer Straße zur Friedrich-Fauldrath-Anlage adäquat zurückgeschnitten werden. Begründung: Das Geäst sowie das zugehörige Blattwerk beeinträchtigt die Leuchtleistung zwischenzeitlich so stark, dass insbesondere das Sicherheitsgefühl von Bürgerinnen sehr stark darunter leidet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7553 2025 Die Vorlage OF 1133/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Amt für Straßenbau und Erschließung hier: Regelmäßige Teilnahme eines Vertreters oder einer Vertreterin an Sitzungen des Ortsbeirates 10OFOB 1006.10.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 1136/10 Betreff: Amt für Straßenbau und Erschließung hier: Regelmäßige Teilnahme eines Vertreters oder einer Vertreterin an Sitzungen des Ortsbeirates 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, eine Vertreterin oder einen Vertreter des Amtes für Straßenbau und Erschließung wie früher üblich regelmäßig, zumindest zweimal im Jahr, an einer Sitzung des Ortsbeirates 10 teilnehmen zu lassen, um Anliegen der Mitglieder des Ortsbeirates 10 auf dem kleinen Dienstweg vorab besprechen und so möglichst einer einfachen, guten Regelung zuführen zu können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7554 2025 Die Vorlage OF 1136/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - SchulwegkommissionOFOB 1006.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 1137/10 Betreff: Schulwegkommission Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, gemäß der hessischen Gemeindeordnung (HGO) auch den Ortsbeirat 10 zu allen wichtigen Belangen zu beteiligen. Dies muss auch das Recht des Ortsbeirates 10 auf Antragstellung bezüglich einer Begehung der Schulweg-Kommission beinhalten, so wie dies auch früher üblich war. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1137/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7749 2025 Die Vorlage OF 1137/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wiederholungsantrag: Verlängerung der Stadtbahnlinie U5 bis zur S-Bahn-Station „Frankfurter Berg“OFOB 206.10.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 1138/10 Betreff: Wiederholungsantrag: Verlängerung der Stadtbahnlinie U5 bis zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" Vorgang: OM 4623/23 OBR 10; ST 1151/25 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, im Zusammenhang mit der vorgesehenen U 5-Linienverlängerung bis zur S-Bahn-Station ,,Frankfurter Berg" um Prüfung und Berichterstattung bezüglich der folgenden Fragen gebeten: 1. Wie hoch ist der Bedarf an zusätzlichen öffentlichen Flächen in Quadratmetern gemäß den bisherigen Erkenntnissen, 2. warum sind die jeweiligen von Preungesheim bis zum Frankfurter Berg reichenden Grundstücksenteignungen und die Beendigung von Pachtverhältnissen alternativlos, 3. wann wird den betroffenen Eigentümern oder Nutzern Hilfe entgegengebracht, 4. welche Planvarianten wurden geprüft, die keinen Bedarf an zusätzlichen öffentlichen Flächen in Anspruch nehmen würden (um Vorlage der jeweiligen Planskizzen zu 4. wird ausdrücklich und erneut gebeten), 5. wie hoch sind geschätzt die Grundstückszahlen in Quadratmetern a) bezüglich der bisherigen und der künftigen versiegelten Flächen, b) bezüglich der bisherigen und künftigen unversiegelten Flächen, 6. wie viele Stellplätze insgesamt sollen Stand jetzt entfallen? Begründung: Die Stellungnahme 1151 vom 14.07.2025 - erstattet nach fast zwei Jahren statt der planmäßigen 3 Monaten - enthält leider zu viele ausweichende Antworten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4623 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1151 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1138/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1138/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, AfD und fraktionslos (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Mängel an städtischen Gebäuden hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1620OFOB 206.10.2025 · GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 1139/10 Betreff: Mängel an städtischen Gebäuden hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1620 Vorgang: OM 5382/24 OBR 10; ST 1620/25 Mit Stellungnahme vom 22.09.2025 (ST 1620) berichtete der Magistrat mittels einer Tabelle über Mängel an städtischen Gebäuden im Ortsbezirk 10. Die Stellungnahme ging auf eine Anfrage des Ortsbeirates 10 vom 08.04.2024 (OF 807/10) zurück und umfasste Angaben zu 26 Gebäuden, darunter zahlreiche Schulen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. Wieso die Erstellung dieser grundlegenden Übersicht, die beispielsweise Angaben zu Eigentumsverhältnissen und Mängelbeschreibungen enthält, eine Bearbeitungszeit von eineinhalb Jahren benötigte, 2. wie der Magistrat dies vor dem Hintergrund der seit einem Jahr laufenden Schulbauoffensive Frankfurt am Main beurteilt, 3. wieso die Übersicht Angaben zu Liegenschaften in Kalbach und Eschersheim enthalten, also Stadtteilen, die gar nicht im Ortsbezirk 10 liegen, 4. wenn dies dem Umstand geschuldet ist, dass der Magistrat auch über Liegenschaften in unmittelbarer Umgebung des Ortsbezirks 10 informieren wollte: wieso die Übersicht dann keine Angaben zu anderen benachbarten Stadtteilen enthält. Begründung: Der Ortsbeirat 10 ist verwundert über die lange Bearbeitungszeit dieser grundlegenden Anfrage. Gerade vor dem Hintergrund der Schulbauoffensive sollten die entsprechenden Informationen dem Magistrat schneller vorliegen und dem Ortsbeirat 10 schneller mitgeteilt werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5382 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1620 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7555 2025 Die Vorlage OF 1139/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Solarbänke zum Aufladen von Mobilfunkgeräten im Ortsbezirk 10 errichtenOFOB 1006.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 1140/10 Betreff: Solarbänke zum Aufladen von Mobilfunkgeräten im Ortsbezirk 10 errichten Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Verbindung mit den zuständigen Stellen, insbesondere der Mainova, gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Ortsbezirk 10 Solarbänke errichtet werden können. Diese bieten neben Sitzmöglichkeiten die Funktion, klimafreundlich beispielsweise sein Mobiltelefon aufladen zu können. Begründung: Solche Bänke werden in anderen Kommunen bereits verwendet, beispielsweise in Kelsterbach am Mainufer. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7556 2025 Die Vorlage OF 1140/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg.