Grempstraße/Ecke Konrad-Broßwitz-Straße: Sicherheit und Aufenthaltsqualität erhöhen
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Der Einbau von Fahrbahnschwellen wird aufgrund der davon ausgehenden, vermeidbaren Lärmbelästigungen und Sicherheitsrisiken für motorisierte und unmotorisierte Zweiradfahrzeuge abgelehnt. Zu 2.: Die Mittel der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) durch Beschilderung und Markierung sind in dem genannten Bereich vollumfänglich vorhanden. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite im Einmündungsbereich ist eine weitere Verkleinerung mittels Markierung einer Sperrfläche oder ähnlichem nicht möglich. Zu 3.: Die Gehwege der Kurvenbereiche sind durch Poller, Radbügel beziehungsweise ein gut platziertes Straßennamensschild bereits gegen illegales Parken abgesichert. Das vorhandene Verkehrszeichen (VZ) 283 StVO "Absolutes Haltverbot" vor dem Café Butter wird gegen ein VZ 283-21 StVO "Absolutes Haltverbot - Anfang - Aufstellung links" ausgetauscht, um rechtssicheres Einschreiten der Städtischen Verkehrspolizei zu verbessern.