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- Altlast-Thematik auf dem Gelände des ehemaligen Industrieparks GriesheimSTOB 406.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1718 Betreff: Altlast-Thematik auf dem Gelände des ehemaligen Industrieparks Griesheim Der Magistrat hat zur Beantwortung der Anfrage das Regierungspräsidium Darmstadt (RP Darmstadt) als zuständige Bodenschutz-/Altlastenbehörde beteiligt. Zu Frage 1 Auf den Flächen des ehemaligen Industrieparks Griesheim (IPG) sowie des Fritz-Klatte-Quartiers (FKQ) werden aktuell verschiedene Abbruch- und Neubauverfahren, u. a. zur Erstellung von Rechenzentren und Infrastrukturen durch unterschiedliche Betreiber:innen und Antragsteller:innen durchgeführt. Diese Maßnahmen, die Abbruch, Entsiegelung, Bodenaushub und Bodensanierungen sowie Wiederbebauung und Neuversiegelung umfassen, werden von verschiedenen Behörden für die jeweiligen Belange überwacht. Für die Maßnahmen sind folgende Behörden mit den entsprechenden Aufgaben zuständig: 1) Bauaufsicht der Stadt Frankfurt: Die Bauaufsicht ist zuständig für die Überwachung der Bauverfahren gemäß Baugenehmigung (u. a. durch Baukontrollen). Es wurden mehrere Bau- bzw. Abbruchvorhaben genehmigt. Zu vorhandenen Altlasten wird das RP Darmstadt regelmäßig im Baugenehmigungsverfahren beteiligt und nimmt zu Sachverhalten Stellung. Vom RP Darmstadt ggf. formulierte Auflagen werden als Nebenbestimmungen in die Abbruchgenehmigung aufgenommen. Soweit Auflagen nicht erfüllt werden sollten, informiert das RP Darmstadt die Bauaufsicht, welche dann ggf. erforderliches bauaufsichtliches Einschreiten prüft. 2) RP Darmstadt Abteilung VI / Dezernat 67 Arbeitsschutz: Die staatliche bzw. behördliche Überwachung erfolgt stichprobenartig durch die Inspektion für Arbeitsschutz beim Bauen (IFAB). Besichtigungstermine vor Ort finden auch im Zusammenwirken mit den Aufsichtspersonen der gesetzlichen Unfallversicherung - hier der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BG Bau Frankfurt - statt. Im Rahmen der Planung der Baumaßnahmen wird ein Arbeitsschutz- und Sicherheitsplan erstellt, der detailliert die relevanten Schutzmaßnahmen festlegt. Dieser wird bei den Maßnahmen umgesetzt. 3) RP Darmstadt Abteilung IV Umwelt Frankfurt mit den Dezernaten: a) Dez. 41.5 Bodenschutz: Die Überwachung erfolgt hinsichtlich der Baumaßnahmen und Bodeneingriffe vor, während und nach diesen durch Prüfung der Untersuchungen, sowie durch Bestimmung, Genehmigung und Begleitung der Umsetzung von Untersuchungs- und Sanierungskonzepten einschl. Abschlussdokumentationen. Darüber hinaus ist die Bodenschutzbehörde in engem Kontakt mit den Verantwortlichen und vor Ort tätigen Sachverständigen. Die Arbeiten werden bei regelmäßigen und anlassbezogenen Ortsterminen in Abstimmung mit anderen Behörden und den Sachverständigen überwacht. In den Konzepten und Plänen erfolgt die Festlegung umfassender Schutzmaßnahmen hinsichtlich möglicher Schadstoffbelange bzw. Gefährdungen von Mensch und Umwelt, die bei den Baumaßnahmen detailliert umgesetzt werden. b) Dez. 42.2 Abfall West: Die abfallrechtliche Überwachung hat das Ziel die rechtskonforme Entsorgung der anfallenden Abfälle sicherzustellen. Dies erfolgt auch hinsichtlich nicht baugenehmigungsbedürftiger Arbeiten im Zuge des elektronischen Abfallnachweisverfahrens, durch einen engen Austausch mit den Verantwortlichen und den von diesen beauftragten Ingenieurbüros sowie durch Vor-Ort-Termine und Besprechungen. c) Dez. 43.1 Immissionsschutz: Überwachung der Sanierungsbereiche für die Belange des Immissionsschutzes sowie der genehmigungsbedürftigen Anlagen, ansonsten erfolgt die Überwachung durch die Bauaufsicht Frankfurt. Zu Frage 2 Für die Baumaßnahmen und die Umwandlung des ehemaligen Industriepark Griesheim und des Fritz-Klatte-Quartiers in Gewerbegebieten erfolgen Abbruch, Entsiegelung und Aushub des Untergrundes im Rahmen des bautechnisch und umwelthygienisch notwendigen Umfangs. Es werden insbesondere Baugründe für Rechenzentren vorbereitet, Infrastrukturtrassen ausgehoben und Abbruchgebäude mit teilw. Unterkellerungen für die Neunutzung rückgebaut. Der Belastungsgrad des Baugrundes ist dabei sehr unterschiedlich. Im Vorfeld werden umfassende Untergrunduntersuchungen durchgeführt, um die Belastungen mit Schadstoffen festzustellen und bei den Baumaßnahmen zu berücksichtigen. Das zeitweise Freilegen und Ausheben von belastetem Material ist dabei aufgrund der flächenhaften Belastungen und der Werksgeschichte unvermeidbar. Bodeneingriffe finden aktuell bis in ca. 5-6 m Tiefe statt. Die Eingriffe werden durch Umsetzung eines umfassenden Arbeitsschutz- und Sicherheitsplans sowie durch verschiedene andere Sicherheitsmaßnahmen begleitet, die Gefährdungen für Mensch und Umwelt unterbinden. Die Arbeiten werden von unabhängigen Sachverständigen begleitet, die für die Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen sorgen. Dabei erfolgt eine ständige Abstimmung der Beteiligten mit Anpassungen der notwendigen Regelungen. Das ausgehobene Material wird einer umfassenden Untersuchung unterzogen und je nach Belastungsgrad entweder abfalltechnisch entsorgt oder bei entsprechender Eignung wiederverwertet. Die Wiederverwertung von geeignetem Aushub- und Abbruchmaterial spart Ressourcen für Deponien und Energie und vermeidet Immissionen durch den Transport. Folgende Maßnahmen für den Schutz von Mensch und Umwelt im Zuge der Eingriffe in besonders belastete Aushubbereiche können für die verschiedenen Arbeitsebenen beispielhaft genannt werden: - Permanente fachgutachterliche Aushubüberwachung und begleitende Messungen von leichtflüchtigen Schadstoffen - Bereitstellen von Bodenaushub auf versiegelten, mit Drainagen angelegten Flächen - Arbeitstägliches Abplanen von belasteten Haufwerken und offenen Aushubflächen - Auffangen und Abreinigen von Tagwasser von Bereitstellungsflächen und von abgeplanten Aushubflächen - Niederschlagen von Staub mit Bewetterungsanlagen - Nassreinigen von Fahrwegen mit Kehrmaschinen (Regenwasser und Ableiten von Wasser über Wasseraufbereitungsanlage) - Reinigen von Fahrzeugen mit Reifenwaschanlagen (Reinigen und Ableiten von Wasser über Wasseraufbereitungsanlage) Zu Frage 3 Das Konzept zur Sicherung der Altlasten enthält die bereits bewährten Elemente und wird unter Aufsicht des RP Darmstadt wie folgt umgesetzt: - Grundwassersanierung und -sicherung: Um zu verhindern, dass das belastete Grundwasser den Main oder andere Grundwasserbereiche kontaminiert, wird das gesamte Grundwasser des IPG und FKQ durch eine Brunnengalerie erfasst. Das Grundwasser wird über eine Leitung zum Industriepark Höchst geführt und in der Kläranlage abgereinigt. Anschließend wird es dort dem Main als gereinigtes Wasser zugeführt. - Bodenbelastungen und Versiegelung: Aufgrund der flächenhaften Bodenbelastungen ist eine Versiegelung des Gesamtgeländes durch Bebauung, Verkehrswege und andere versiegelte Flächen zeitnah und dauerhaft wieder herzustellen. Bei den baulichen Veränderungen sind sanierungsbedürftige Bodenbereiche zu sanieren (Sicherung oder Dekontamination). Das Schadstoffinventar wird dabei insgesamt vermindert. Durch die Versiegelung werden die Gefährdungspfade Boden-Mensch und Boden-Grundwasser gemäß den Regelungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes wirksam unterbunden. Langfristige Entsiegelungen sind nicht vorgesehen. Größere Freiflächen werden durch eine deponietechnische Abdichtung gesichert. Die geplanten Grünflächen und Baumquartiere berücksichtigen die jeweiligen Untergrundbelastungen und werden so errichtet, dass eine Auswaschung der Schadstoffe und eine Durchwurzelung der Belastungsbereiche verhindert wird. - Stroofstraße und Fritz-Klatte-Straße: Die beiden Straßen sind in den Belastungsbereichen (Straßendamm aus Deponat) bereits seit ca. 2005 bzw.1989 deponietechnisch gesichert. Die Sicherungseinrichtungen werden weiter überwacht, gewartet und verbessert. - Griesheimer Alpen bzw. Berg: Die Ablagerungen sind deponietechnisch gesichert. Die Sicherung wird gewährleistet durch Überwachung und Pflege sowie ggf. durch notwendige Reparaturmaßnahmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.05.2025, V 1190
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Obdachlosigkeit an der Bockenheimer Warte - Nachfragen zur Stellungnahme ST 2196STOB 306.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1719 Betreff: Obdachlosigkeit an der Bockenheimer Warte - Nachfragen zur Stellungnahme ST 2196 Die Situation im Bereich der Bockenheimer Warte wird durch die Stadtpolizei regelmäßig überwacht, sodass die Beschwerdelage aktuell als überschaubar zu werten ist. Jedoch werden wiederholt Matratzenlager und abgestellte Gegenstände im Umfeld festgestellt, die im Rahmen der Gefahrenabwehr umgehend durch die FES entfernt werden. Lagernde Personen, die angetroffen werden, erhalten Platzverweise und werden zur Räumung ihrer Habseligkeiten aufgefordert. In dem Zuge werden sie über das bestehende Übernachtungsangebot am Eschenheimer Tor informiert. Parallel hierzu ist die aufsuchende Sozialarbeit regelmäßig im Umfeld der Bockenheimer Warte präsent. Betroffene Personen werden aktiv angesprochen und über Übernachtungs- und Unterstützungsangebote informiert. Im Rahmen der aufsuchenden Tätigkeit erfolgt zudem eine Vermittlung an Notunterkünfte, medizinische Hilfen sowie Tagesaufenthalte. In Hitzeperioden verkehrt als zusätzlich Hilfe der Hitzebus. In unmittelbarer Nähe zur Station Bockenheimer Warte steht eine öffentliche Toilettenanlage zur Verfügung, die sich in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand befindet. Für ordnungswidrige Nutzungen des öffentlichen Raumes trägt das Amt für Bau und Immobilien (ABI) keine Verantwortung. Werden derartige Ordnungswidrigkeiten von Seiten der Stadtpolizei festgestellt, werden diese entsprechend geahndet. Ein bestehender flächendeckender Rattenbefall kann von Seiten der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) nicht bestätigt werden. Die Station Bockenheimer Warte wird nicht als besonderer Brennpunkt gewertet, sie ist eine von vielen stark frequentierten Stationen im Stadtgebiet. Insgesamt zeigt sich, dass die Situation an der Bockenheimer Warte kontinuierlich beobachtet wird und sowohl ordnungsbehördliche Maßnahmen (Kontrollen, Platzverweise, Räumung von Lagern) als auch soziale Hilfsangebote ineinandergreifen. Eine vollständige Vermeidung von Aufenthalten obdachloser Personen im öffentlichen Raum ist nicht möglich, gleichwohl werden die Maßnahmen fortlaufend fortgeführt, um sowohl das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung als auch die Hilfen für Bedürftige sicherzustellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7144
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sossenheim: Straßensanierung Alt-Sossenheim im Bereich Lindenscheidstraße bis Michaelstraße endlich umsetzenOFOB 605.10.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2025, OF 1294/6 Betreff: Sossenheim: Straßensanierung Alt-Sossenheim im Bereich Lindenscheidstraße bis Michaelstraße endlich umsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, - die Sanierung des maroden Straßenabschnitts Alt-Sossenheim, Ecke Lindenscheidstraße bis Ecke Michaelstraße, zu veranlassen, - hierbei nicht nur die Asphaltschicht, sondern auch die unteren Tragschichten aufgrund der vorhandenen Bodenwellen instand zu setzen, - bei der Planung die seinerzeit entwickelte Idee einer leichten Fahrbahnverschwenkung in Richtung Wiesenfeldstraße zu berücksichtigen, um beidseitig nutzbare Gehwege zu ermöglichen und den Gebäudebestand der Anwohner zu schützen. Begründung: Im Zuge mehrerer Teilabschnitte wurde vor einigen Jahren die Hauptverkehrsstraße (Alt-Sossenheim / Westerbachstraße) saniert. Der Abschnitt zwischen Lindenscheidstraße und Michaelstraße blieb dabei unberücksichtigt, unter anderem wegen der zunächst zurückgestellten Brückensanierung über dem Sulzbach. Bereits damals wurden in Gesprächen mit dem zuständigen Fachamt erste Ideen entwickelt, die eine leichte Fahrbahnverschwenkung Richtung Wiesenfeldstraße vorsahen, um beidseitig Gehwege in der gesetzlich vorgeschriebenen Breite zu ermöglichen. Derzeit ist der Gehweg bspw. mit Kinderwagen oder Rollator kaum begehbar. Da die Sanierung bislang nicht erfolgte, hat sich der Straßenzustand stark verschlechtert. Tiefe Spurrillen und Unebenheiten führen dazu, dass der zunehmende Schwerverkehr (Busse und Lkw) erhebliche Erschütterungen verursacht, die bereits zu Schäden an den angrenzenden Gebäuden führen. Eine zeitnahe Umsetzung ist erforderlich, um die Maßnahme noch vor der geplanten Neugestaltung der Ortsmitte zu realisieren. Andernfalls könnten durch eine Umgestaltung des Parkplatzes Wiesenfeldstraße geänderte Rahmenbedingungen entstehen, die die vorgesehene Fahrbahnverschwenkung nicht mehr ermöglichen würden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7500 2025 Die Vorlage OF 1294/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sossenheim: Straßensanierung Alt-Sossenheim (Abschnitt Lindenscheidstraße - Michaelstraße); Rückfragen zu ST 1306OFOB 605.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2025, OF 1295/6 Betreff: Sossenheim: Straßensanierung Alt-Sossenheim (Abschnitt Lindenscheidstraße - Michaelstraße); Rückfragen zu ST 1306 Vorgang: OM 6808/25 OBR 6; ST 1306/25 Mit der Anregung des Ortsbeirats OM 6808 vom 22. April 2025 hat der Ortsbeirat die Sanierung des Straßenabschnitts Alt-Sossenheim zwischen Lindenscheidstraße und Michaelstraße beantragt. Die Notwendigkeit ergibt sich aus den detaillierten Schilderungen der Anwohner sowie dem erkennbar schlechten Gesamtzustand der Fahrbahn, der bereits zu Spurrillen und Erschütterungen geführt hat. In der Stellungnahme des Magistrats ST 1306 vom 04. August 2025 teilt der Magistrat den Eindruck "nicht gänzlich". Zur Klärung dieser Bewertung bestehen seitens des Ortsbeirats entsprechende Rückfragen. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. In der Stellungnahme des Magistrats 1306 vom 04. August 2025 führt der Magistrat aus, dass der im Antrag OM 6808 geschilderte Eindruck "nicht gänzlich geteilt" wird. Welche Einschätzungen werden konkret seitens des Magistrats geteilt? 2. Ist dem Magistrat bekannt, dass nach Angaben der Anwohnerschaft die Erschütterungen in den angrenzenden Häusern zunehmen (durch schwerere Busse und Lkw) und bereits Veränderungen an der Bausubstanz festgestellt wurden? 3. Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um die Erschütterungen entsprechend einzudämmen? 4. Wurden in die Entscheidungsfindung zur ST 1306 die Eindrücke und Beobachtungen der Anwohnerschaft einbezogen? Gegebenenfalls erscheint ein bilateraler Austausch zwischen Fachamt und Anwohnerschaft sinnvoll, dessen Ergebnisse in die Beantwortung der oben genannten Fragen einfließen sollten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6808 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1306 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1285 2025 Die Vorlage OF 1295/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sossenheim: Leerstand der Gastronomie am Sossenheimer Kirchberg - Sicherung sozialer Treffpunkte und VereinsnutzungOFOB 605.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2025, OF 1296/6 Betreff: Sossenheim: Leerstand der Gastronomie am Sossenheimer Kirchberg - Sicherung sozialer Treffpunkte und Vereinsnutzung Seit mehreren Monaten besteht am Sossenheimer Kirchberg ein Leerstand des ehemaligen Eiscafés, das zuvor als Stadtteiltreffpunkt und wichtiger sozialer Bezugspunkt - insbesondere für Senioren und Familien - diente. Darüber hinaus wurde die rechte Räumlichkeit (neben der Gaststube im Obergeschoss) von Sossenheimer Vereinen als Treffpunkt und Lagerort genutzt, insbesondere bei Veranstaltungen auf dem Sossenheimer Kirchberg zur Zwischenlagerung. Auch die Sanitäranlagen wurden im Rahmen von Veranstaltungen wie dem Musiksommer oder dem Sossenheimer Weihnachtsmarkt gemeinschaftlich genutzt. Seit der Schließung fehlt dieser zentrale Stadtteiltreff, was von vielen Bürgerinnen und Bürgern bedauert wird. Zudem besteht bei den örtlichen Vereinen Unsicherheit, wie bei künftigen Veranstaltungen eine adäquate Sanitärversorgung gewährleistet werden kann. Eine zeitnahe Klärung der Situation wäre daher im Sinne der Stadtteilgemeinschaft dringend wünschenswert. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Wie ist der aktuelle Planungsstand hinsichtlich der Fortführung des Gastronomiebetriebs am Sossenheimer Kirchberg? - Gibt es bereits einen Nachfolgerbetrieb oder ein entsprechendes Nutzungskonzept? - Angeblich soll in den Räumlichkeiten ein Wasserschaden vorliegen, der die Nutzung der Sanitäranlagen verhindert. Kann seitens des zuständigen Fachamts die Reparatur des Schadens vorgezogen bzw. beschleunigt werden, um die Anlagen den Sossenheimer Vereinen rechtzeitig zur Veranstaltung des Sossenheimer Weihnachtsmarkts wieder bereitzustellen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1286 2025 Die Vorlage OF 1296/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verkehrskonzept Griesheim - Bereich südlich der BahnlinieOFOB 605.10.2025 · CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2025, OF 1305/6 Betreff: Verkehrskonzept Griesheim - Bereich südlich der Bahnlinie Der Ortsbeirat wolle beschließen: In der Informationsveranstaltung des Verkehrsdezernats vom 24.09.2025 in Griesheim wurden neben den anstehenden Bauvorhaben auch eine wesentliche Veränderung der Verkehrsführung im Bereich südlich der Bahnlinie vorgestellt, die das Ziel habe, die Belastungen und das verkehrswidrige Verhalten der Autofahrer zu unterbinden. Schon auf der Veranstaltung wurde kritisiert, dass die ins Auge gefasste Änderungen lediglich zu einer Verlagerung des Rückstaus von derzeit Richtung Mainzer Landstraße in Richtung Stroofstraße/Alt Griesheim führe und ein weiterer Rückstau Autogenstraße zu erwarten sei. Die Straße Alt-Griesheim, über die nun alle Anwohner und Anwohnerinnen der Hartmannsweiler-, Link- und Fabriciusstraße zusätzlich fahren müssten, verursachen einen zusätzlichen Verkehr auf der Straße Alt-Griesheim, da diese bereits ein hohes Aufkommen u.a. auch durch LKWs der Firmen im Griesheimer Stadtweg oder den öffentlichen Nahverkehr aufweist. Auch hier wäre daher mit Rückstaus zu rechnen. Auch für die Straße Auf der Beun ist eine erhebliche Zunahme des Verkehrs zu erwarten. Sicherlich ist der Wegfall der Omega-Brücke durch kein Verkehrskonzept auch nur annähernd zu kompensieren. Aber es muss sichergestellt sein, dass ein Verkehrskonzept, das die über Jahrzehnte entstandenen Verkehrswege grundlegend verändert, auch tatsächlich eine Verbesserung darstellen wird. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat aufgefordert: - eine Stellplatzbilanz und eine Engpassanalyse für die Straße "Auf der Beun" und die übrigen Straßen mit veränderter Verkehrsführung zu erstellen und vorzulegen; - eine Simulation/Abschätzung der zusätzlichen Verkehre am Knoten Alt-Griesheim/Elektronstraße/Stroofstraße sowie Kreuzung Autogenstraße/Elektronstraße vor und nach der Änderung zu erstellen und darüber zu berichten; - eine Testphase mit Monitoring (8-12 Wochen) und klaren Kriterien: Rückstau, Zufahrtszeiten, Stellplatzdruck, Beschwerden durchzuführen, das Ergebnis umgehend dem Ortsbeirat vorzustellen und notwendige Korrekturen sofort vorzunehmen; - eine frühzeitige Information der Anwohnerinnen und Anwohner vorzunehmen und transparent sicherzustellen, dass Anregungen der Bevölkerung bei der weiteren Planung berücksichtigt werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7507 2025 Die Vorlage OF 1305/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Griesheim: Informationen über Baustellen im StraßenverkehrOFOB 605.10.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2025, OF 1306/6 Betreff: Griesheim: Informationen über Baustellen im Straßenverkehr der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Baustellen im Straßenbereich 1. rechtzeitig den Bürgern und Bürgerinnen bekanntgegeben werden; 2. rechtzeitig dem Ortsbeirat mitgeteilt werden, 3. bei Veröffentlichungen auf mainziel.de mit den tatsächlichen Baustellen in Einklang sind und die Anführung der Baustellen nach Stadtteilen sortiert abrufbar und die Informationen auch zu Umleitungen, die dadurch entstehen, dort klar dargestellt sind, 4. die Bautrupps verpflichtet werden, angekündigte Baustellen entsprechend der Ankündigung zu bearbeiten und zeitnah abzuschließen, 5. die Bautrupps/Baufirmen aufgefordert werden, bei Nichteinhaltung des Starttermins der angekündigten Bautätigkeiten im öffentlichen Straßenraum umgehend das zuständige Amt darüber in Kenntnis setzen, damit die Bürger entsprechend informiert werden können. Begründung: Zur Zeit finden sehr viele Bauvorhaben im öffentlichen Straßenraum statt, die aufgrund von Sanierungen oder neuen Rohren und Leitungen notwendig sind und deren Planungen bei vielen Bauvorhaben auch lange Zeit in Anspruch nehmen, bis sie endlich umgesetzt werden können. Diese notwendigen Sanierungen, neuen Verlegungen von Leitungen und Rohren etc. als auch die akuten Baustellen treffen gerade aufeinander. Ständig neue oder wechselnde Baustellen erschweren das alltägliche Leben. Über viele Baustellen gibt es Informationen, sei es dass die Planungen dem Ortsbeirat vorgestellt werden oder eine entsprechende Bürgerinformation stattfindet. Jedoch erleben die Bürger gerade in Griesheim, dass Baustellen donnerstags oder in der Wochenendausgabe der Tageszeitungen kurzfristig bekanntgegeben werden jedoch auf Mainziel.de nicht oder unzureichend zu finden sind. Baustellen zwar angekündigt, aber dann nicht beginnen. Oder Baustellen plötzlich ohne ausreichende und rechtzeitige Information an die Bürger und Bürgerinnen eingerichtet werden und mit den Bauarbeiten auch umgehend begonnen wird. Über Umleitungsmaßnahmen wird nicht oder nur unzureichend berichtet. Es könnten hier noch viele weitere Baustellen genannt werden, die gerade in Griesheim-Nord anstehen und und und. Beispielhaft kann hier genannt zu werden 1. die Einrichtung der Baustelle Elektronstraße zwischen Autogen- und Fabriciusstraße. Kurzfristig in der Zeitung angekündigt für Montag, 22.09.2025. Bis heute nicht begonnen. 2 2. Baustelle Zum Linnegraben eingerichtet und vollzogen, jedoch überhaupt keine Information an die Bevölkerung. 3. Griesheim. Vollsperrung Mainzer Landstraße zw. Ackermann- und Rebstöckerstraße und die Umleitung ab. 06.10.2025-08.10.2025 im Höchster Kreisblatt vom 04.10.2025 Auf meinziel.de keine Information, was mit dem Straßenbahnverkehr auf der Strecke ist. Zu finden auf meinziel.de unter "Mainzer Landstraße 409" Gallus. Um eine Akzeptanz der vielen Einschränkungen zu erreichen, muss man die Menschen mitnehmen. Dazu zählt eine gute und korrekte Information. Dazu zählt auch eine gut gepflegte mainziel.de-Seite, übersichtlich und verständlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7508 2025 Die Vorlage OF 1306/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen Linke (= Ablehnung)
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Höchst: Wandverkleidung der Unterführung im Höchster BahnhofOFOB 605.10.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2025, OF 1314/6 Betreff: Höchst: Wandverkleidung der Unterführung im Höchster Bahnhof Seit April dieses Jahres fehlen in der Unterführung des Höchster Bahnhofs Wandabdeckun-gen, sodass die Montagevorrichtung und die dahinterliegende Wand frei sichtbar sind. Vor Ort und im Internet finden sich keine Hinweise auf Ursachen, geplante Dauer oder weitere Maßnahmen hinsichtlich dieser offensichtlichen Baustelle. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Bahn folgende Infor-mationen einzuholen: 1. Welche Maßnahmen sind bezüglich der Wandverkleidung in der Unterführung des Höchster Bahnhofs geplant? 2. Wann ist mit dem Abschluss der Arbeiten zu rechnen? 3. Gibt es Überlegungen, Bahnreisende und Bürger*innen vor Ort und online zukünftig (niederschwellig) über derartige Maßnahmen zu informieren? Sollte ein Zusammenhang bestehen zwischen den aktuellen Arbeiten und z. B. den Bauarbeiten an der Regionaltangente West oder den seit Monaten laufenden Gleisbaustellen im Bereich Höchst, wird auch hierzu um eine entsprechende Information gebeten. Begründung: Da die Unterführung nicht nur von Bahnreisenden, sondern auch stark von Bürger*innen genutzt wird, besteht der Wunsch nach Information und der Wiederherstellung eines normalen Zustands. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7513 2025 Die Vorlage OF 1314/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer im HafentunnelOFOB 105.10.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2025, OF 1728/1 Betreff: Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer im Hafentunnel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Situation für Fußgänger und Radfahrer im Hafentunnel verbessert werden kann, indem auf der gesamten Länge die offenen Fächer in den Brückenpfeilern dauerhaft verschlossen werden, um deren Nutzung als Lagerflächen zu unterbinden. Begründung: Der Hafentunnel ist derzeit durch Verschmutzungen und die Nutzung der Brückenpfeiler als Aufenthalts- und Lagerflächen in seiner Verkehrsfunktion für Fußgänger und Radfahrer erheblich. Es entsteht dadurch ein unsicheres und unattraktives Umfeld. Einzelne Fußgänger nutzen stattdessen den schmalen Gehwegstreifen auf der gegenüberliegenden Straßenseite direkt neben der Fahrbahn. Durch das Schließen der Fächer in den Brückenpfeilern können das Nächtigen und der Aufenthalt reduziert sowie damit einhergehende Verschmutzungen vermieden werden. Somit könnte die Sicherheit in diesem Bereich deutlich gesteigert und der Durchlauf für Fußgänger erleichtert werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1728/1 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: 6 GRÜNE, Linke und BFF gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme); bei Abwesenheit 1 GRÜNE
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Kinderärztliche Versorgung Innenstadt/Altstadt sicherstellenOFOB 105.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2025, OF 1736/1 Betreff: Kinderärztliche Versorgung Innenstadt/Altstadt sicherstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) sowie weiteren relevanten Akteuren (z.B. Gesundheitsamt, Ärztekammer, Hochschuleinrichtungen) darauf hinzuwirken, eine ausreichende kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk 1 zu gewährleisten, insbesondere in der Innenstadt und Altstadt sowie die Versorgungslücke zu schließen. Der Magistrat könnte insbesondere dabei unterstützen, städtische Räumlichkeiten für kommunale oder gemeinnützige Medizinische Versorgungszentren (MVZ) bereitzustellen, Mietkostenzuschüsse oder Förderprämien für Praxisübernahmen in unterversorgten Stadtteilen wie Innenstadt und Altstadt einzuführen sowie mit Hochschulen und Lehrpraxen zur Nachwuchsgewinnung kooperieren, gezielte Öffentlichkeitsarbeit leisten und Informationsangebote für angehende Mediziner bereitstellen. Begründung: Für die Innenstadt und Altstadt gibt es derzeit lediglich einen einzigen Kinderarzt. Aufgrund der vielen dort wohnenden Kinder sowie der zahlreichen Kindertagesstätten ist die Versorgung unzureichend. Die Kinderärzte in umliegenden Stadtteilen sind bereits stark ausgelastet und nehmen teilweise keine neuen Patienten mehr an. Gerade für Kinder ist eine wohnortnahe medizinische Versorgung mit kindgerechten Wartezeiten wichtig. Kinder erkranken häufig plötzlich, z.B. bei Fieberkrämpfen, Atemnot, allergischen Reaktionen oder Unfällen. Eine kurze Anfahrtszeit kann in solchen Fällen entscheidend sein, um rechtzeitig medizinische Hilfe zu erhalten und Komplikationen zu vermeiden. Ein fester, ortsnaher Kinderarzt ermöglicht eine kontinuierliche Begleitung von Geburt bis Jugendalter. Diese langjährige Beziehung schafft Vertrauen zwischen Arzt, Kind und Eltern. Es fördert ein genaues Wissen über die Krankengeschichte und familiären Hintergründe. Dies erlaubt eine bessere Früherkennung von Entwicklungsstörungen, chronischen Erkrankungen oder psychosozialen Problemen. Die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen (U1-U11, J1, J2) erfordern eine verlässliche Anbindung an eine Praxis. Bei längeren Wegen sinkt nachweislich die Teilnahmequote an Vorsorge- und Impfprogrammen, was zu Versorgungslücken und erhöhtem Krankheitsrisiko führen kann. Gerade für berufstätige Eltern oder Alleinerziehende ist eine wohnortnahe Praxis logistisch wichtig. Wenn Kinderärzte gut erreichbar sind, reduziert sich die Zahl unnötiger Notaufnahmebesuche in Kliniken. Dies entlastet die stationären Strukturen und senkt die Gesundheitskosten insgesamt. Eine wohnortnahe pädiatrische Versorgung ist auch eine Frage der Daseinsvorsorge. Sie sichert gleiche Gesundheitschancen für Kinder in allen Stadtteilen und verhindert strukturelle Benachteiligungen, insbesondere in sozial schwächeren Gebieten. Kinderärzte sind oft die erste Schnittstelle zu weiteren Fachrichtungen (Logopädie, Ergotherapie, Kinderpsychiatrie, Sozialpädiatrie etc.). Eine wohnortnahe Praxis erleichtert die Koordination und Abstimmung innerhalb dieses Netzwerkes. Eine wohnortnahe kinderärztliche Versorgung ist unverzichtbar für Prävention, Früherkennung, Notfallversorgung und soziale Gerechtigkeit. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden kommunalen Gesundheitsinfrastruktur und trägt entscheidend zur gesunden Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bei. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1736/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1736/1 wurde zurückgezogen.
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Gehweg Roßmarkt 14 ordnungsgemäß wiederherstellenOFOB 105.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2025, OF 1740/1 Betreff: Gehweg Roßmarkt 14 ordnungsgemäß wiederherstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Gehweg vor Roßmarkt 14 wieder ordnungsgemäß herstellen zu lassen, sodass die Bodenplatten nicht mehr schief, wackelig oder uneben sind. Es stellt sich die Frage, ob es bereits eine Abnahme gegeben hat und dabei Mängel gerügt wurden. Begründung: Im Zuge von Baumaßnahmen im Untergrund wurde an o.g. Stelle der Gehweg aufgerissen (evtl. Glasfaserarbeiten). Anschließend wurde der Bodenbelag nicht wieder ordnungsgemäß hergestellt. Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7567 2025 Die Vorlage OF 1740/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Cannabis auf dem Frankfurter WeihnachtsmarktOFOB 105.10.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2025, OF 1741/1 Betreff: Cannabis auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Mitteilung gebeten, ob nach seiner Rechtsauffassung das Mitführen von Cannabis und Cannabisprodukten auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt erlaubt oder verboten ist. Sollte der Magistrat der Rechtsauffassung sein, dass das Mitführen von Cannabis und Cannabisprodukten auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt verboten ist, so wird um Mitteilung der insoweit einschlägigen Rechtsgrundlage gebeten. Sollte der Magistrat der Rechtsauffassung sein, dass das Mitführen von Cannabis und Cannabisprodukten auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt nach geltender Rechtslage erlaubt ist, so wird darum gebeten, dass dieser Erlaubnis widersprechende Verlautbarungen im Einflussbereich des Magistrats, insbesondere auch auf der von der Tourismus + Congress GmbH betriebenen Webseite www.visitfrankfurt.travel, entfernt werden und in Zukunft unterbleiben. Begründung: Die Tourismus + Congress GmbH, die den Frankfurter Weihnachtsmarkt ausrichtet, führt auf ihrer Webseite https://www.visitfrankfurt.travel/erleben/feste-und-veranstaltungen/frankfurter- weihnachtsmarkt unter der Rubrik "Welche Gegenstände sind auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt verboten?" unter anderem "Cannabis, Cannabisprodukte auf". § 3 Abs. 1 KCanG erlaubt Erwachsenen den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Eine Rechtsgrundlage für das ein Verbot des Mitführens von Cannabis auf dem Cannabisprodukte auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt ist nicht erkennbar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1292 2025 Die Vorlage OF 1741/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Maßnahmen gegen aggressives und organisiertes BettelnOFOB 105.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2025, OF 1744/1 Betreff: Maßnahmen gegen aggressives und organisiertes Betteln Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche konkreten Maßnahmen haben Ordnungsamt und Stadtpolizei seit dem 01.01.2022 gegen aggressives, bedrängendes oder bandenmäßig organisiertes Betteln im Ortsbezirk 1 ergriffen? 2. In welchem Umfang wurden seitdem a) Kontrollen durchgeführt, b) Verwarnungen oder Bußgeldverfahren eingeleitet, c) Tatmittel eingezogen und d) Fälle an Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen Verdachts der Ausbeutung oder Zwangsbettelei abgegeben? 3. Wie viele Polizei-Einsätze oder ordnungswidrige/strafbare Vorfälle wurden in den Jahren 2022, 2023 und 2024 (sowie 2025 bis dato) erfasst, die dem Phänomen des aggressiven oder organisierten Bettelns zugeordnet werden? 4. Welche Schwerpunktbereiche oder Hotspots sind derzeit bekannt, und wie bewertet der Magistrat die Entwicklung der Lage (z.B. vor Ladengeschäften Mainzer Landstraße, Parkhäuser Goetheplatz und Dom/Römer, Fußgängerzonen an Hauptwache, Zeil und Konstabler Wache, Ampeln an Mainzer Landstraße, Platz der Republik und Große Gallusstraße, ÖPNV-Haltestellen wie z.B. Römer/Paulskirche)? 5. Welche sozialfachlichen Angebote (Streetwork, aufsuchende Beratung, Schutzwege für potenziell ausgebeutete Personen, insbesondere Minderjährige) werden im Einsatzkonzept systematisch eingebunden? Begründung: Aggressives oder organisiertes Betteln führt zu Belästigungen im öffentlichen Raum und kann zugleich das allgemeine Sicherheitsempfinden mindern. Es kann Ausdruck von Ausbeutung sein. Zur Bewertung der Situation und Prüfung möglicher weiterer Schritte werden aktuelle Informationen über Umfang, Entwicklung und Maßnahmenlage benötigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1744/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Falschparker Einmündung Hufnagelstraße/Idsteiner Straße II - ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen IVOFOB 105.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2025, OF 1751/1 Betreff: Falschparker Einmündung Hufnagelstraße/Idsteiner Straße II - ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen IV Vorgang: OM 1361/22 OBR 1; ST 988/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das widerrechtliche Parken im Einmündungsbereich der Hufnagelstraße und Idsteiner Straße baulich zu unterbinden, indem eine Sperrfläche markiert wird und der Bereich zusätzlich mit Radbügeln abgesichert wird (präventives Vorgehen). Begründung: Verkehrsteilnehmer, die von der Hufnagelstraße kommend in die Idsteiner Straße links einbiegen möchten, haben es außergewöhnlich schwer, die Verkehrslage richtig einzuschätzen, da die Sicht durch Falschparker im Kreuzungsbereich versperrt wird. Sofern man sich in die Idsteiner Straße hineintastet, ragt das eigene Fahrzeug bereits so weit in die Idsteiner Straße hinein, bis man etwas sieht, dass es selbst zum Hindernis wird. Teilweise handelt es sich bei den falschparkenden Fahrzeugen um Kastenwagen und Transporter, was die Situation zusätzlich erschwert. Fahrradfahrer haben es ähnlich schwer und diese sind noch mehr gefährdet als Autofahrer, weil sie schnell übersehen werden. Es handelt sich darüber hinaus um einen Schulweg und schlechte Sicht gefährdet Kinder auf ihrem Schulweg. Gelegentliche Kontrollen reichen in dieser Situation nicht aus (rein reaktiv). Daher ist eine dauerhafte Barriere notwendig. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben sich bereits über diese gefährliche Situation beschwert und der Ortsbeirat darf bisher immer nur erklären, warum aus Sicht des Magistrats etwas nicht geht. Fahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger müssen den Querverkehr frühzeitig erkennen können. Abgestellte Fahrzeuge blockieren häufig die Sichtdreiecke, insbesondere bei Kindern und Personen mit eingeschränktem Blickfeld. Frühzeitiges Erkennen von Verkehrsteilnehmern senkt das Unfallrisiko deutlich. In der Praxis wird das gesetzliche Parkverbot häufig ignoriert, weil die 5-Meter-Abstände weder markiert noch räumlich spürbar sind. Bauliche Elemente können hier präventiv und dauerhaft Sicherheit herstellen, statt nachträglich zu ahnden. Durch Pflanzinseln, Fahrradbügel oder Sitzpoller erreicht man einen gestalterischen Zugewinn. Gerade in innerstädtischen Quartieren wie dem Gallus, wo Straßenräume stark verdichtet sind, sollte die Stadt systematisch prüfen, an welchen Kreuzungen Sichtdreiecke durch Falschparker eingeschränkt sind, bauliche Eckausrundungen oder Pollerreihen anlegen und ggf. Bepflanzungen oder Radabstellanlagen als natürliche Barrieren integrieren. ... Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1361 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 988 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7573 2025 Die Vorlage OF 1751/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Erhöhung des Reinigungsintervalls der Altkleidersammelbehälter auf der Frankenallee/Ecke Rebstöcker StraßeOFOB 105.10.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2025, OF 1753/1 Betreff: Erhöhung des Reinigungsintervalls der Altkleidersammelbehälter auf der Frankenallee/Ecke Rebstöcker Straße Erhöhung des Reinigungsintervalls der Altkleidersammelbehälter auf der Frankenallee Ecke Rebstöcker Straße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob eine häufigere Leerung der drei Altkleidersammelbehälter des Deutschen Roten Kreuzes an der Kreuzung Frankenallee / Rebstöcker Straße veranlasst werden kann, um die regelmäßige Überfüllung zu verhindern; 2. ob alternativ oder ergänzend die Aufstellung eines weiteren Altkleidersammelbehälters an dieser Stelle möglich ist. Begründung: Die Altkleidersammelbehälter an der Kreuzung Frankenallee / Rebstöcker Straße sind regelmäßig überfüllt. Dadurch quillt Kleidung über und es kommt zu Vermüllung und Verunreinigungen im unmittelbaren Umfeld. Dies beeinträchtigt nicht nur das Stadtbild, sondern führt auch zu hygienischen Problemen. Eine häufigere Leerung oder die Aufstellung eines weiteren Sammelbehälters würde zur Sauberkeit und Ordnung an diesem Standort beitragen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7575 2025 Die Vorlage OF 1753/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Halteverbot östliche Kurve Pariser Straße ergänzen IIOFOB 105.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2025, OF 1758/1 Betreff: Halteverbot östliche Kurve Pariser Straße ergänzen II Vorgang: OM 6931/25 OBR 1; ST 1577/25 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Haltverbot wie vom Ortsbeirat gefordert auszuweisen, da gemäß § 12 StVO Abs. 1 Punkt 2. das Halten ausschließlich in "scharfen" Kurven verboten ist. Bei der in Rede stehenden Stelle handelt es sich jedoch nicht um eine solche "scharfe" Kurve, bei welcher das Halten bereits verboten wäre, sondern um einen Außenbogen mit ausreichender Sicht und breiter Fahrbahn. Da eine entsprechende Beschilderung für Sanktionen erforderlich ist, kann nicht darauf verzichtet werden. Begründung: Wie in der Karte ersichtlich, handelt es sich nicht um eine "scharfe" Kurve im Sinne der StVO. Es wird bereits weit davor direkt am Ende des rot markierten Radweges geparkt. Teilweise handelt es sich um Besucher der Pariser Straße 1. Der störungsfreie Busverkehr muss dauerhaft gewährleistet sein (präventiv). Ebenso dürfen Fahrradfahrer nicht behindert werden. Gelegentliche Kontrollen helfen hierbei nicht (rein reaktiv). Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6931 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1577 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 1758/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU und BFF (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Straße der Nationen in Umweltzone einbeziehenOFOB 105.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2025, OF 1759/1 Betreff: Straße der Nationen in Umweltzone einbeziehen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Straße der Nationen in die bestehende Frankfurter Umweltzone aufzunehmen. Begründung: Die Frankfurter Umweltzone wurde am 1. Oktober 2008 eingerichtet, um die Luftqualität im Stadtgebiet nachhaltig zu verbessern. Seit dem 1. Januar 2012 dürfen innerhalb dieser Zone nur noch Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette verkehren. Damit besteht die Umweltzone seit über 15 Jahren, und insbesondere der Messe- und Lieferverkehr hatte in dieser Zeit mehr als ausreichend Gelegenheit, die jeweiligen Fahrzeugflotten an moderne Umweltstandards anzupassen. Die Straße der Nationen bildet eine bedeutende Verkehrsachse und verläuft zwischen Messegelände, Europaviertel, Rebstockviertel und Kuhwaldsiedlung. Während der Einrichtung der Umweltzone existierte entlang dieses Abschnitts noch keine nennenswerte Wohnbebauung. Heute hat sich die Situation grundlegend verändert. Das Europaviertel ist nahezu vollständig bebaut und zahlreiche Wohnhäuser und öffentliche Einrichtungen liegen in unmittelbarer Nähe zur Straße der Nationen, darunter eine Grundschule, Sportplätze sowie Kindergärten. Dadurch ist eine deutlich höhere Zahl an Bewohnerinnen und Bewohnern, insbesondere an Kindern, dauerhaft den Emissionen des dortigen Verkehrs ausgesetzt. Gerade im Bereich des Messe- und Lieferverkehrs kommt es regelmäßig zu erhöhten Stickstoffdioxid- und Feinstaubkonzentrationen, die die Luftqualität im Umfeld erheblich beeinträchtigen. Die bisherige Ausklammerung dieser Straße aus der Umweltzone führt daher zu einer sachlich nicht mehr gerechtfertigten Ungleichbehandlung gegenüber den angrenzenden Straßenzügen, die bereits den strengeren Regelungen unterliegen. Mit Inkrafttreten der neuen EU-Richtlinie (EU) 2024/2881 zur Verbesserung der Luftqualität im Dezember 2024 werden die zulässigen Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid in der Europäischen Union nochmals deutlich verschärft. Diese neuen Grenzwerte müssen ab dem 1. Januar 2030 eingehalten werden. Um die künftigen Vorgaben erfüllen und mögliche EU-Vertragsverletzungsverfahren vermeiden zu können, ist eine frühzeitige Anpassung und Erweiterung der Frankfurter Umweltzone erforderlich. Die Einbeziehung der Straße der Nationen trägt somit wesentlich zur Verbesserung der Luftqualität, zur Gesundheitsvorsorge für Anwohnerinnen und Anwohner sowie zur Erreichung der Klimaneutralität der Stadt Frankfurt bis 2035 bei. Sie entspricht zudem den Zielen des Masterplans Mobilität Frankfurt 2030+ und des Luftreinhalteplans Hessen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 46 Die FDP-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag sich mit der Vorlage OF 1759/1 nicht zu befassen. Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage OF 1759/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Befassung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Beleuchtung Gehweg Europaviertel instand setzenOFOB 105.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2025, OF 1760/1 Betreff: Beleuchtung Gehweg Europaviertel instand setzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Beleuchtung des gemeinsamen Geh- und Radweges zwischen Straße der Nationen, Römischer Ring und Pariser Straße instand setzen zu lassen. Begründung: Die defekte Beleuchtung wurde bereits mehrfach gemeldet, ohne dass sie innerhalb der letzten sechs Monate instand gesetzt wurde. Die Stadt ist als Trägerin der Straßenbaulast verpflichtet, die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Die Stadt unterliegt einer gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht, die auch die regelmäßige Kontrolle und Instandsetzung der Straßenbeleuchtung umfasst, um Gefährdungen auf Gehwegen vorzubeugen. Gut ausgeleuchtete Wege mindern das Gefühl von Unsicherheit und Angst, insbesondere bei Frauen, Jugendlichen und Seniorinnen bzw. Senioren. Sie fördern die soziale Kontrolle im öffentlichen Raum, da Personen und Situationen besser wahrgenommen werden. In dunklen Bereichen hingegen entstehen häufig Angsträume, die das Sicherheitsgefühl massiv beeinträchtigen und zu Meidungsverhalten führen. Defekte Laternen wirken verwahrlost und vermitteln einen Eindruck mangelnder Pflege öffentlicher Räume. Eine regelmäßige Wartung signalisiert dagegen Funktionsfähigkeit der Verwaltung, Respekt vor öffentlichen Räumen und Verantwortungsbewusstsein gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. Gerade in urban verdichteten Quartieren wie dem Europaviertel ist eine gepflegte und funktionsfähige Straßenbeleuchtung ein wesentlicher Bestandteil städtischer Lebensqualität. Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7577 2025 Die Vorlage OF 1760/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bürgerbeteiligung EuropagartenOFOB 105.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2025, OF 1761/1 Betreff: Bürgerbeteiligung Europagarten Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Aus welchen Gründen wurden bei der Bürgerbeteiligung zur Neugestaltung des Europagartens die Qualitätsstandards der städtischen Richtlinie (insbesondere Offenheit/Zugänglichkeit, Inklusivität, Frühzeitigkeit, Information/Kommunikation, klare Beteiligungsspielräume, Ergebnissicherung) nicht vollständig eingehalten? 2. Welche interne Abwägung und Dokumentation lag der Auswahl von Ort, Verfahren und Zielgruppenansprache zugrunde? Bitte Entscheidungsvermerke, Beteiligungskonzept und Freigaben benennen. 3. Warum erfolgte keine aktive Ansprache der direkt betroffenen Anwohner (z.B. über Brief/Haushaltswurf, Aushänge im direkten Wohnumfeld, Einbindung der Hausverwaltungen/Wohnungseigentümergemeinschaften als Multiplikatoren), obwohl diese dem Projekt räumlich am nächsten stehen? 4. Aus welchen Gründen wurde als externer Veranstaltungs-/Anspracheort das Mehrgenerationenhaus im Gallus gewählt? Welche Alternativen wurden geprüft (z.B. neutrale Quartiersorte nahe am Europagarten wie der Kindergarten am Tel-Aviv-Platz mit Blick auf den Europagarten) und aus welchen Gründen verworfen? 5. Wie wurde sichergestellt, dass die Beteiligung allen Bevölkerungsgruppen gleichermaßen zugänglich war? 6. Wurde die städtische Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung eingebunden und wenn nein, warum nicht? Begründung: Nach Kenntnis des Ortsbeirats wurden bei der Bürgerbeteiligung zur Neugestaltung des Europagartens direkt betroffene Anwohner nicht aktiv angesprochen, während ausgewählte Gruppen gezielt adressiert wurden. Dies steht dem Geist und den Qualitätsstandards der städtischen Richtlinie für Öffentlichkeitsbeteiligung entgegen, wonach Beteiligungen offen, inklusiv, barrierearm und nachvollziehbar zu gestalten sind und die Ergebnissicherung sowie Rückmeldung an die Öffentlichkeit sicherzustellen ist. Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches öffentliches Informationsinteresse an der vollständigen Aufarbeitung und an Maßnahmen zur künftigen Verfahrenssicherung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 1761/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Vergleich und Gutachten EuropagartenOFOB 105.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2025, OF 1762/1 Betreff: Vergleich und Gutachten Europagarten Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung zu stellen: 1. Aus welchem Grund verweigert das Grünflächenamt die Veröffentlichung bzw. Weitergabe von Inhalten des im Gerichtsverfahren geschlossenen Vergleichs, obwohl dieser nachweislich keine Geheimhaltungsklausel enthält? 2. Welche konkreten rechtlichen Gründe (z.B. Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen Dritter) stehen nach Auffassung des Magistrats einer vollständigen Offenlegung entgegen? 3. Wird der Magistrat dem Ortsbeirat den vollständigen Vergleichstext zur Verfügung stellen und wenn nein, welche Passagen sollen geschwärzt werden und mit welcher Begründung? 4. Welche Gutachten (Privatgutachten im Auftrag der Stadt, gerichtliche Sachverständigengutachten) liegen zum Europagarten vor? Bitte mit Datum und Verfasser auflisten. 5. Welche Stellungnahmen oder Gegengutachten seitens der Stadtverwaltung oder externer Rechtsvertretung wurden dazu erstellt? 6. Wird der Magistrat diese Gutachten sowie die zugehörigen Stellungnahmen dem Ortsbeirat in vollständiger Fassung zugänglich machen? Wenn nein, bitte detaillierte Begründung für jede Einschränkung. 7. Warum wurden die Inhalte des Vergleichs und der Gutachten bislang nicht transparent gegenüber der Öffentlichkeit kommuniziert, obwohl erhebliche Mehrkosten für die Steuerzahler zu erwarten sind? 8. Warum wurde im Vergleich ein vollständiger Ausschluss weiterer Mängelrechte vereinbart? 9. Hat die Stadt vor Abschluss des Vergleichs geprüft, ob ein Verjährungsverzicht, eine Hemmung der Verjährung, eine verlängerte Gewährleistung oder eine Funktions-/Vitalitätsgarantie vereinbart werden könnte? 10. Auf welcher rechtlichen Einschätzung beruhte die Annahme, eine bloße Nutzungsfreigabe des Europagartens für die Öffentlichkeit könne als Abnahmewille gewertet werden? Welche internen Aktenvermerke bzw. externen Rechtsgutachten liegen hierzu vor? 11. Gab es eine externe juristische Beratung? Begründung: Der Europagarten weist erhebliche Mängel auf, die nun zu einer vollständigen Nachbesserung und zu zusätzlichen Kosten in Höhe von mindestens 7 Mio. € führen. Es ist erneut mit eingeschränkter Nutzung zu rechnen. Im Zusammenhang mit dem gerichtlichen Verfahren und dem geschlossenen Vergleich besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an Transparenz. Da der Vergleich keine Geheimhaltungsklausel enthält, ist eine pauschale Verweigerung der Herausgabe nicht nachvollziehbar. Der Ortsbeirat macht daher sein Auskunftsrecht geltend und bittet um vollständige Offenlegung der relevanten Dokumente (Vergleich, Gutachten, Stellungnahmen). Die Stadt darf Inhalte nur zurückhalten, wenn sie nachweislich Geschäftsgeheimnisse betreffen - nicht lediglich, weil es "unangenehm" ist. Ein gerichtliches Sachverständigengutachten ist kein unanfechtbarer Endpunkt. Die Parteien können und müssen es überprüfen, wenn Zweifel bestehen. Die Stadt hätte, bevor sie einem Vergleich zustimmt, das Gutachten kritisch hinterfragen und ggf. angreifen müssen. Mögliche Angriffspunkte wären z.B. zu Bodenaufbau, Baumgruben oder DIN-Normen/Regelwerke gewesen. Die bloße Nutzungsfreigabe für die Öffentlichkeit begründet für sich genommen keine konkludente Abnahme. Dies gilt insbesondere, wenn der Auftraggeber die Abnahme unter Benennung der Mängel ausdrücklich verweigert oder nur unter ausdrücklichem Vorbehalt erklärt hat - die förmliche Abnahme bleibt vorbehalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 1762/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Tel-Aviv-Platz begrünen und entsiegelnOFOB 105.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2025, OF 1763/1 Betreff: Tel-Aviv-Platz begrünen und entsiegeln Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Planung vorzubereiten, den Tel-Aviv-Platz zu entsiegeln und stärker zu begrünen und dem Ortsbeirat vorzustellen. Dies könnte als flankierende Maßnahme bei der Neugestaltung des Europagartens umgesetzt werden. Begründung: Der Tel-Aviv-Platz heizt sich im Sommer extrem auf. Daher sind eine Entsiegelung sowie stärkere Begrünung dringend erforderlich. Die mobilen "Grünen Zimmer" helfen hierbei nicht. Der Platz wird aktuell zum Rasen mit E-Scootern missbraucht. Als positives Beispiel kann der Rathausvorplatz von Paris dienen, auf dem ein Stadtwald errichtet wurde. Dies wirkt sich nicht nur positiv auf das Klima aus, sondern lädt auch zum Flanieren kann. Quelle: sortiraparis.com Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OF 1763/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fragen zu aggressivem und organisiertem BettelnOFOB 105.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2025, OF 1806/1 Betreff: Fragen zu aggressivem und organisiertem Betteln Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Sieht der Magistrat Probleme in Verbindung mit aggressivem, bedrängendem, bandenmäßig organisiertem Betteln oder Täuschungsbettelei (Vortäuschen einer Notlage) im Ortsbezirk 1? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen haben Ordnungsamt, Stadtpolizei, Landespolizei und Bundespolizei seit dem 01.01.2022 ergriffen? 2. In welchem Umfang wurden seitdem a) Kontrollen durchgeführt, b) Verwarnungen oder Bußgeldverfahren eingeleitet, c) Tatmittel eingezogen und d) Fälle an Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen Verdachts der Ausbeutung oder Zwangsbettelei abgegeben? 3. Wie viele Polizeieinsätze bzw. ordnungswidrige/strafbare Vorfälle wurden in den Jahren 2022-2024 sowie 2025 bis dato erfasst, die den unter 1. genannten Phänomen des Bettelns zugeordnet werden? 4. Welche Schwerpunktbereiche sind derzeit bekannt und wie bewertet der Magistrat die Entwicklung der Lage (z.B. vor Ladengeschäften Mainzer Landstraße, Parkhäuser Goetheplatz und Dom/Römer, Fußgängerzonen an Hauptwache, Zeil und Konstabler Wache, Ampeln an Mainzer Landstraße, Platz der Republik und Große Gallusstraße, ÖPNV-Haltestellen wie z.B. Römer/Paulskirche)? 5. Welche sozialfachlichen Angebote (Streetwork, aufsuchende Beratung, Schutzwege für potenziell ausgebeutete Personen, insbesondere Minderjährige, Aufklärung, Öffentlichkeitsarbeit, Vermittlung an Hilfsorganisationen, Vermittlung von Job-Angeboten und Qualifizierungsmaßnahmen, niedrigschwellige Hilfen) werden eingebunden? 6. Erfolgt diesbezüglich eine Zusammenarbeit zwischen Ordnungsamt, Polizei, Sozialamt und Jugendamt und wenn ja, in welcher Form? 7. Sind städtebauliche (z.B. Beleuchtung, Sichtachsen zur sozialen Kontrolle, bessere Belebung, Entschärfung von Nischen) oder organisatorische Anpassungen geplant? 8. Werden offizielle Spendenstellen besser beworben, um direkte Bargeldvergabe an Straßenakteure zu minimieren? 9. Ist es geplant, die Gefahrenabwehrverordnung fortzuschreiben und wenn ja, in welcher Form (z.B. um besser gegen Schock-Betteln, Täuschung oder Nötigung im Straßenverkehr vorgehen zu können)? 10. Welche weiteren Maßnahmen plant der Magistrat? Begründung: Gemäß § 7 Abs. 3 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt ist aggressives, aufdringliches und bedrängendes Betteln, insbesondere in behindernder Form oder durch nachdrückliches oder hartnäckiges Ansprechen von Personen zum Zwecke der Bettelei sowie das Betteln von, mit oder mittels Minderjährigen verboten. Aggressives oder organisiertes Betteln führt zu Belästigungen im öffentlichen Raum und kann zugleich das allgemeine Sicherheitsempfinden mindern. Es kann Ausdruck von Ausbeutung sein. Beim Betteln während Rotphasen wird die Fahrbahn häufig nicht rechtzeitig geräumt, während Fahrzeuge bereits anfahren, womit die Personen sich und andere gefährden. Deutschland verfügt über ein dichtes soziales Netz. Niemand darf nach § 1 SGB XII gezwungen sein, seinen Lebensunterhalt durch Betteln zu bestreiten. Freiwilliges Betteln bleibt zulässig, ist jedoch Ausdruck des Versagens sozialer Strukturen, nicht eines individuellen Versagens. Nicht zulässig sind Zwangsbettler (Ausbeutung) oder betrügerische Bettler (Täuschung). In letzteren Fällen handelt es sich oftmals um organisierte Gruppen, die Betroffene zum Betteln zwingen oder wirtschaftlich ausbeuten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1324 2025 Die Vorlage OF 1806/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sanierung der Wegeverbindung zwischen Praunheim, Hausen und Bockenheim durch den Volkspark NiddatalOFOB 1105.10.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2025, OF 546/7 Betreff: Sanierung der Wegeverbindung zwischen Praunheim, Hausen und Bockenheim durch den Volkspark Niddatal Vorgang: OA 563/20; B 600/20 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den auf einem kleinen Damm verlaufenden Abschnitt der zentralen Wegeverbindung zwischen Praunheim/ Hausen und Bockenheim baldmöglichst wieder in einen für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen gut zu nutzenden Zustand zu versetzen. Begründung: Mit der OA 563 aus 2020 hat der Ortsbeirat den Ausbau der zentralen Wegeverbindung zwischen Praunheim/Hausen und Bockenheim durch den Volkspark Niddatal zum Allwetter-Radweg beantragt. In der B 600 aus 2020 wurde dieses Ansinnen aus natur- und landschaftsschutz-rechtlichen Gründen abgelehnt. Der Ortsbeirat akzeptiert diese Entscheidung. Gleichwohl wird dieser Weg natürlich weiterhin in erheblichem Maße von Radfahrenden und Fußgänger:innen genutzt, was auch absolut sinnvoll ist, da es sich um die kürzeste Verbindung nach Bockenheim handelt. Leider wurde bei der letzten Sanierung ein Teil des Weges nicht sach- und fachgerecht durchgeführt, so dass weite Teile des Weges nur noch aus recht grobem Schotter bestehen. Der Weg hebt sich negativ von den meisten anderen Wegen im Park ab. Dieser Zustand ist für alle Nutzergruppen ein Ärgernis. Aus diesem Grund sollte der wassergebundene Belag baldmöglichst fachgerecht repariert bzw. saniert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 27.05.2020, OA 563 Bericht des Magistrats vom 13.11.2020, B 600 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7522 2025 Die Vorlage OF 546/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bessere Kenntlichmachung der Tempo-30-Zone in der BreitlacherstraßeOFOB 1105.10.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2025, OF 551/7 Betreff: Bessere Kenntlichmachung der Tempo-30-Zone in der Breitlacherstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat: 1. Die bestehende Tempo-30-Zone in der Beitlacher Straße durch eine andere Anbringung des vorhandenen Hinweisschildes und Markierungen auf der Straße besser kenntlich zu machen. 2. Zu prüfen ob eine zusätzliche Absicherung der Fahrbahnseite ohne Parkmöglichkeiten möglich ist. Begründung: Anwohner:innen monieren, dass die Tempo-30-Zone in der Breitlacher Straße schlecht zu erkennen ist. Gerade Verkehrsteilnehmer:innen ohne Ortskenntnisse ignorieren daher oft die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Maßnahme würde auch positive Auswirkungen auf angrenzende Bereiche haben, die als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen sind. Der Wegfall von Parkplätzen in der Breitlacher Straße war weder vom Ortsbeirat beantragt noch gewünscht, sondern ist das Resultat von Beschwerden, die eine weitere Duldung nicht mehr möglich gemacht haben, Diese Maßnahme hat neben negativen auch positive Aspekte, allerdings sollte zum Schutz der Fußgänger:innen der sehr niedrige Gehweg z.B. durch Poller begrenzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7526 2025 Die Vorlage OF 551/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fußwegeverbindung zwischen Westbahnhof und SchönhofviertelOFOB 705.10.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2025, OF 555/7 Betreff: Fußwegeverbindung zwischen Westbahnhof und Schönhofviertel Vorgang: OM 7269/25 OBR 7 Der Magistrat wird ergänzend zur OM 7269 des Ortsbeirats 7 gebeten, auch folgende Möglichkeit für eine bessere Fuß- und Radwegeverbindung vom Schönhofviertel zum Westbahnhof zu prüfen: Bau einer Gleisüberführung zwischen Brigitte-Frauendorf-Straße und dem Kreuzungspunkt der Verlängerungen von Solms- und Galvanistraße auf Höhe der Adresse Solmsstraße 8. Begründung: Es herrscht Einigkeit, dass die Anbindung für Fußgänger zwischen dem neuen Quartier Schönhofviertel und dem Westbahnhof verbessert werden muss. Die OM 7269 regt die dauerhafte Öffnung einer bestehenden Verbindung an, die ursprünglich für Mitarbeitende der Bahn und der Firma Siemens gedacht war. Zwar wäre die Öffnung dieses Weges für die Allgemeinheit die kostengünstigste Variante für eine Fußwegeverbindung, gleichwohl scheint dieser Vorschlag aufgrund rechtlicher und versicherungstechnischer Probleme wenig realistisch. Ebenfalls vergleichsweise kostengünstig könnte eine Gleisüberführung von der Brigitte-Frauendorf-Straße zur Verlängerung von Solms- und Galvanistraße realisiert werden. Während die Verlängerung der Galvanistraße aktuell nicht öffentlich nutzbar ist, ist die Verlängerung der Solmstraße (bis Solmsstraße 8) aktuell nutzbar und befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt. In der Solmsstraße können die Nutzer:innen eine bestehende Unterführung zum Westbahnhof nutzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7269 Antrag vom 22.09.2026, NR 68 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7529 2025 Die Vorlage OF 555/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 7Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Mehr Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk 7OFOB 1105.10.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2025, OF 558/7 Betreff: Mehr Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk 7 Vorgang: OM 6650/25 OBR 7; ST 1290/25 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat sukzessive und angepasst an die personellen Möglichkeiten, folgende Streckenabschnitte erneut bzw. erstmals auf die Möglichkeit zu prüfen hier eine Tempo 30-Zone einzurichten: 1. Straße "Am Industriehof" zwischen der Einmündung der Straße Am Fischstein bis hinter der Ausfahrt des Hausener Schwimmbades - OM 5791/2024 2. Valentina-Archipova-Straße - OM 2556/2022 3. Heerstraße zwischen Einmündung Ludwig-Landmann-Straße und S-Bahn-Linie - OM 5029/2019 4. Buchbornstraße - OM 1417/2017 5. "Alt-Praunheim"- 1418/2017 und OM 116/2011 6. Seegewann und Schultheißenweg - OM 980/2016 7. Haingrabenstraße - V 1130/2014 8. Praunheimer Landstraße zwischen Tempo-30-Zone "U-Bahn und Bushaltestelle Hausen" und Tempo 30-Zone "Praunheimer Brücke" - Lückenschluss mit einer Kirchengemeinde und einem großen Kinderspielplatz. Begründung: Der Ortsbeirat freut sich, dass der Magistrat die Anregung OM 6650 begrüßt und akzeptiert, dass die personelle Situation und gesetzlichen Pflichtaufgaben eine sofortige Überprüfung aller in der OM 6650 genannten Abschnitte nicht zulässt. Die Schlussfolgerung des Magistrats, aus diesem Grund dauerhaft keine der genannten Abschnitte zu überprüfen ist allerdings nicht akzeptabel. Angepasst an die personellen Möglichkeiten sollten sukzessive die genannten Abschnitte überprüft werden und ggf. Tempo 30 eingeführt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6650 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1290 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 23 Auf Wunsch der FDP wird über die Ziffern 1. und 8. getrennt vom Rest der Vorlage OF 559/7 abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7531 2025 Die Vorlage OF 558/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. und 8.: GRÜNE, SPD, und farbechte/Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Rest der Vorlage: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ströer-Werbefläche am Merianplatz zugunsten von Baumpflanzungen entfernenOFOB 305.10.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2025, OF 934/3 Betreff: Ströer-Werbefläche am Merianplatz zugunsten von Baumpflanzungen entfernen Vorgang: OM 5368/19 OBR 3; ST 630/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird daran erinnert, dass im Zuge der Vergabe der neuen Werberechtsverträge das Votum des Ortsbeirats bezüglich der Werbefläche auf dem Merianplatz Beachtung findet. Demnach soll nach einstimmigem Beschluss von 2019 die Werbefläche vom bestehenden Ort entfernt werden, da sie enorm in den fußläufigen Verkehr und die Sichtbeziehungen eingreift. Begründung: Die besondere Dringlichkeit des Antrags beruht auf der geplanten Neupflanzung von Bäumen, die an alter Stelle nicht mehr stattfinden kann, die aber eine hohe Priorität hat. Die bestehende Werbefläche würde, neben ihres allgemeinen Störfaktors, zusätzlich die Standortsuche erschweren und den Verkehrsfluss behindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5368 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 630 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7707 2025 Die Vorlage OF 934/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Zeilsheim: Neuerschließung eines Fahrradweges ausgehend von Hohe Kanzel über das Feld zum Parkplatz der Ballsporthalle auf der SilostraßeOFOB 604.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2025, OF 1300/6 Betreff: Zeilsheim: Neuerschließung eines Fahrradweges ausgehend von Hohe Kanzel über das Feld zum Parkplatz der Ballsporthalle auf der Silostraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) zu beauftragen, einen sicheren Fahrradweg an dem bereits vorhandenen Weg (ab "Hohe Kanzel") anzuschließen und diesen über das Feld bis zum Parkplatz der Ballsporthalle in der Silostraße zu erweitern Begründung: Um die schwierige und gefährliche Verkehrs- und Bausituation auf der Pfaffenwiese für alle Rad- und AutofahrerInnen zu entlasten, ist es sinnvoll einen neuen Radweg nach Höchst zu erschließen. Da ab der Straße "Hohe Kanzel" bereits Wege existieren die bis auf das Zeilsheimer Feld führen, bietet es sich an, von dort aus einen neuen Radweg bis zum Parkplatz der Ballsporthalle zu bauen. Das wäre endlich ein sicherer und naturnaher Radweg, der direkt zum Silobad und weitergehend nach Höchst führen würde, Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7503 2025 Die Vorlage OF 1300/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Magistrat lediglich gebeten wird, die Angelegenheit zu prüfen und darüber zu berichten. Abstimmung: SPD, GRÜNE, Linke, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Goldstein: E-Ladesäulen für Goldstein am Bürgerhaus und am Parkabschnitt Straßburger StraßeOFOB 604.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2025, OF 1302/6 Betreff: Goldstein: E-Ladesäulen für Goldstein am Bürgerhaus und am Parkabschnitt Straßburger Straße Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, einen bedarfsgerechten Ausbau der Ladeinfrastruktur zu erreichen. Im Jahr 2023 bat der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main die Ortsbeiräte darum, mögliche Stellplätze für E-Ladesäulen zu melden. Für Goldstein mit über 10.000 Einwohnern steht derzeit nur eine einzige E-Ladesäule zur Verfügung. Diese Unterversorgung stellt eine erhebliche Lücke in der Ladeinfrastruktur dar, insbesondere für Anwohner*innen die auf Elektromobilität wechseln möchten. Auch im Hinblick auf regelmäßig stattfindende Sportveranstaltungen an der Carl-von-Weinberg-Schule sowie der beiden Vereine Sportclub Goldstein 1951 e.V. und FC Heisenrath Goldstein e.V. ist die Versorgung nicht ausreichend. Bei diesen Veranstaltungen kommen oft viel Autos aus den umliegenden Stadtteilen, sodass zusätzliche Ladesäulen dringend erforderlich sind. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 6 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit privaten Anbietern zu prüfen, wo im öffentlichen Bereich je zwei Ladesäulen errichtet werden können: 1. an der Carl-von-Weinberg-Schule (Straßburger Straße/Zur Waldau, ohne Hausnummer) in Verbindung mit den Vereinen Sportclub Goldstein 1951 e.V., dem FC Heisenrath Goldstein und dem Kleingartenverein KGV Schwarzbach e.V. 2. sowie auf dem Parkplatz des Bürgerhauses Goldsteinstraße 314 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7505 2025 Die Vorlage OF 1302/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Griesheim: Mehr Radbügel für Alte Falterstraße und Waldschulstraße - sichere Abstellplätze für nachhaltige Mobilität im QuartierOFOB 604.10.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2025, OF 1307/6 Betreff: Griesheim: Mehr Radbügel für Alte Falterstraße und Waldschulstraße - sichere Abstellplätze für nachhaltige Mobilität im Quartier Aus der Bürger*innenschaft, der lokalen Gastronomie und dem Einzelhandel wird der dringende Wunsch geäußert, die Fahrradabstellmöglichkeiten im Quartier zu verbessern. Der Anteil der Radfahrenden ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen, was die Notwendigkeit sicherer und ausreichender Abstellplätze unterstreicht. Gute Fahrradabstellmöglichkeiten sind ein zentraler Bestandteil einer modernen und nachhaltigen Stadtentwicklung. Sie fördern den Umstieg auf den umweltfreundlichen Individualverkehr, entlasten den motorisierten Verkehr und stärken die Attraktivität des Stadtteils - insbesondere für Gastronomie und Einzelhandel. Konkrete Standorte für zusätzliche Radbügel: 1. Alte Falterstraße, Höhe Hausnummer 16 - Platz vorhanden vor dem DRK-Kleiderladen "Kreuz & Quer" - Bitte 3 Radbügel (siehe Bild 1) 2. Waldschulstraße, Höhe Hausnummer 43a - Platz vorhanden vor der Ahorn-Apotheke - Bitte 2 Radbügel (siehe Bild 2) Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 6 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an den genannten Standorten in der Alten Falterstraße (Höhe Hausnummer 16) und Waldschulstraße (Höhe Hausnummer 43a) zusätzliche Radbügel zu montieren, um den gestiegenen Bedarf zu decken und die Fahrradfreund-lichkeit des Quartiers nachhaltig zu verbessern. Begründung: Bild 1 (Alte Falterstraße, Höhe Hausnummer 16 vor dem DRK-Kleiderladen "Kreuz & Quer") Bild 2 (Waldschulstraße, Höhe Hausnummer 43a vor der Ahorn-Apotheke) Quelle der Fotos: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7509 2025 Die Vorlage OF 1307/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Griesheim: Klimaneutraler Gewerbepark Griesheim als Leuchtturmprojekt - für nachhaltige Wirtschaft und aktiven KlimaschutzOFOB 604.10.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2025, OF 1309/6 Betreff: Griesheim: Klimaneutraler Gewerbepark Griesheim als Leuchtturmprojekt - für nachhaltige Wirtschaft und aktiven Klimaschutz Die Stadt Frankfurt hat sich als "Green City" positioniert und mit dem "Masterplan 100% Klima-schutz" sowie der Anpassungsstrategie an den Klimawandel verpflichtet, bis 2035 klimaneutral zu werden. Der Industriepark Griesheim sollte deshalb zu einem Leuchtturmprojekt für nachhaltige Gewerbegebiete werden und die Stadt Frankfurt/M als Kommune Vorbild sein. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 6 beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Bebauungsplan 944 für den ehemaligen Industriepark Griesheim in der Planung und Umsetzung folgende Punkte zu berücksichtigen und deren Umsetzung eng zu begleiten: 1. Der Gewerbepark soll insgesamt CO2-neutral sein und nur mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen betrieben werden 2. Zur Kühlung der Rechenzentren darf nur Wasserkühlung zur Anwendung kommen, damit die Abwärme als Heizenergie und ggf. auch zur Stromerzeugung genutzt werden kann. Der "Green IT"-Gedanke ist entsprechend umzusetzen 3. PV-Anlagen auf den Gebäudedächern sind obligatorisch vorzusehen 4. Dachflächen, die aus technisch Gründen nicht für PV-Anlagen genutzt werden können, werden obligatorisch begrünt 5. Die Gebäudehülle der Rechenzentren und auch ansonsten architektonisch anspruchslosen Gebäuden, sind auf größeren fensterlosen Flächen obligatorisch mit einer Fassadenbegrünung zu versehen (Dach- und Fassadenbegrünungen im Rahmen des Bebauungsplans für den IP Griesheim können vorgegeben werden, auch wenn die Stadt Frankfurt /M dafür keine allgemeingültige Satzung vorhält) 6. Ein durchgehender Radweg im Bereich des Mainufers (nicht nur die Stroofstraße begleitend) ist als Bestandteil der Radwegverbindung zwischen Gutleut und Höchst sicherzustellen 7. Der Fortbestand der Eventlocation "Westcoast" ist sicherzustellen. Zukünftige Gastronomieflächen (z.B. Orange Beach) sind mitzudenken 8. Flächen zum Mainufer hin und direkt am Mainufer sind zu entsiegeln und landschaftsarchitektonisch aufzuwerten, wo dies dem Bespielen der bestehenden Eventfläche nicht im Wege steht. Insgesamt soll mehr Grünfläche als im heutigen Bestand entstehen Begründung: Begrünung und Entsiegelung als Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen Der Klimawandel führt zu einer Zunahme von Hitzetagen, Starkregenereignissen und einer Verschärfung des urbanen Hitzeinseleffekts. Studien des Deutschen Wetterdienstes und des Umweltbundesamtes zeigen, dass begrünte Dächer und Fassaden sowie entsiegelte Flächen messbar zur Kühlung des Mikroklimas beitragen, die Luftqualität verbessern und die Biodiversität fördern. In Frankfurt am Main stieg die Anzahl der Hitzetage (Tage mit Temperaturen über 30°C) seit den 1950er Jahren von durchschnittlich 5 auf über 20 pro Jahr - mit weiter steigender Tendenz. Begrünte Flächen wirken wie natürliche Klimaanlagen: Sie verdunsten Wasser, filtern Feinstaub und binden CO₂ . Die Entsiegelung von Flächen am Mainufer reduziert zudem das Risiko von Überschwemmungen, da versiegelte Böden kein Regenwasser aufnehmen können und so die Kanalisation überlasten. Ökostrom und CO₂-Neutralität als aktiver Klimaschutz Der Ausbau erneuerbarer Energien ist entscheidend, um die Treibhausgasemissionen zu senken und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Rechenzentren und Gewerbebetriebe gehören zu den größten Stromverbrauchern - ihr Betrieb mit Ökostrom vermeidet tonnenweise CO₂-Emissionen jährlich. Die Nutzung von Abwärme aus Rechenzentren für Heizung und Stromerzeugung steigert die Energieeffizienz und reduziert den Bedarf an fossilen Energieträgern. Dies ist nicht nur ein Beitrag zum globalen Klimaschutz, sondern auch eine Investition in die Zukunftsfähigkeit des Standortes in Griesheim. Unternehmen und Mieter*innen suchen zunehmend nach nachhaltigen Standorten, um ihre eigenen Klimaziele zu erreichen. Synergien für Gesundheit, Wirtschaft und Lebensqualität Nachhaltige Stadtentwicklung ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit: Begrünte Gebäude und entsiegelte Uferbereiche steigern die Attraktivität des Gebiets, fördern die Naherholung und stärken die lokale Wirtschaft - etwa durch die Ansiedlung zukunftsorientierter Unternehmen und die Sicherung von Event- und Gastronomiestandorten. Gleichzeitig sinken langfristig die Kosten für Klimafolgenanpassung (z.B. Hitzeaktionspläne, Hochwasserschutz). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1309/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und Linke (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Griesheim/Schwanheim: Aufgänge An der Staustufe GriesheimOFOB 604.10.2025 · CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2025, OF 1310/6 Betreff: Griesheim/Schwanheim: Aufgänge An der Staustufe Griesheim Vorgang: OM 1093/21 OBR 6; ST 621/22 Die Staustufe Griesheim stellt eine wichtige Verbindung für den Fuß- und Radverkehr über den Main zwischen Griesheim und Schwanheim/Goldstein dar. Leider ist der eine von zwei Aufgängen auf Griesheimer Seite schon seit Jahren gesperrt. In seiner Stellungnahme ST 621 von 2022 kündigte der Magistrat an, Kontakt mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) aufzunehmen, um über einen besseren, möglichst barrierefreien Zugang zum Überweg zu verhandeln. Die gesamte Schleusenanlage liegt in der Zuständigkeit des WSA. Der Ortsbeirat 6 fragt deshalb den Magistrat: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Gespräche mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt? 2. Wann ist mit einer Reparatur des gesperrten Aufgangs zu rechnen? Begründung: Bei Ergibt sich aus der hohen Bedeutung der Schleuse als Verbindungsweg über den Main. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.11.2025, OF 1346/6 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1093 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 621 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1310/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7719 2025 1. Die Vorlage OF 1310/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1346/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1346/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Höchst: Schulwegsicherung Robert-Blum-SchuleOFOB 604.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2025, OF 1313/6 Betreff: Höchst: Schulwegsicherung Robert-Blum-Schule Die Schulleitung und Eltern der Robert-Blum-Schule haben sich bereits in der Vergangenheit an den Ortsbeirat und die zuständigen Behörden gewandt und um Unterstützung zur Verbesserung der Sicherheit und zur Gestaltung eines sichereren Schulwegs gebeten. Trotz dieser Bitten wurden auch nach einem Ortstermin im November 2024 bislang keine baulichen Veränderungen oder zusätzlichen Schutzmaßnahmen wie Zebrastreifen oder Poller vor der Schule umgesetzt. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge zeitnah und mit Nachdruck die gefährliche Situation vor der Robert-Blum-Schule und auf dem Schulweg entschärfen. Dabei sollen die Ergebnisse des Ortstermins vom November 2024 berücksichtigt werden wie die Anbringung eines Zebrastreifens oder das Aufstellen von Pollern an dem betroffenen Ausgangstor in der Gerlachstraße. Ausreichende Markierungen und eine effektive Kontrolle des ruhenden Verkehrs sollten in die Maßnahmen mit einbezogen werden. Begründung: Nachdem es Ende September vor der Robert-Blum-Schule zu einem Unfall gekommen ist, sollen weitere Unfälle vermieden werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7512 2025 Die Vorlage OF 1313/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Höchst: Versetzung einer Informationsstele zur Gewinnung von BarrierefreiheitOFOB 604.10.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2025, OF 1316/6 Betreff: Höchst: Versetzung einer Informationsstele zur Gewinnung von Barrierefreiheit An der Ecke Antoniterstraße/Melchiorstraße steht direkt neben dem Fahrradstellplatz auf dem Gehweg eine städtische Informationsstele. Unmittelbar daneben ist ein Pfosten auf dem Gehweg angebracht. (siehe Foto). Beide Hindernisse verengen den Gehweg so stark, dass die vorgeschriebenen Mindestbreiten für eine sichere und barrierefreie Nutzung nicht eingehalten werden. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO § 45 (9)), den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) sowie der DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen) gelten folgende Mindestbreiten für Gehwege: - Allgemeine Mindestbreite: 1,50 Meter (für Fußgänger*innen ohne besondere Anforderungen). - Für Rollstuhlfahrer*innen und barrierefreie Nutzung: 1,80 Meter (damit Rollstuhlfahrer*innen, Personen mit Gehhilfen oder Kinderwagen sicher passieren können). - Bei starkem Fußgängeraufkommen oder gemischter Nutzung: 2,00 Meter oder mehr (empfohlen, um Begegnungsverkehr zu ermöglichen). Dies ist an der Stelle realistisch gegenwärtig nicht umsetzbar. Die aktuellen Hindernisse (Informationsstele und Pfosten) führen dazu, dass der Gehweg an dieser Stelle keiner einzigen Anforderungen entspricht. Dies stellt eine Einschränkung für Rollstuhlfahrer*innen, Eltern mit Kinderwagen und mobilitätseingeschränkte Personen, dar. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 6 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Informationsstele so umzusetzen, dass die vorgeschriebene Mindestbreite des Gehwegs von 1,80 Meter für eine barrierefreie Nutzung gewährleistet ist. Begründung: Bild: Frank Rusko Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7515 2025 Die Vorlage OF 1316/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Schwanheim: Rückbau der Parkbuchten am Schwanheimer Ufer zu Grünfläche - gegen Verunreinigung und Fehlnutzung durch Junkfood- und Drogenkonsum im AutoOFOB 604.10.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2025, OF 1323/6 Betreff: Schwanheim: Rückbau der Parkbuchten am Schwanheimer Ufer zu Grünfläche - gegen Verunreinigung und Fehlnutzung durch Junkfood- und Drogenkonsum im Auto Am Ende des Schwanheimer Ufers im Übergang zum Höchster Weg werden die vorhandenen Parkbuchten wiederholt und gezielt zu späterer Stunde für den Verzehr von Fast Food im Fahrzeug genutzt. Dabei kommt es zu massiven Verunreinigungen durch unsachgemäß entsorgte Verpackungen der Systemgastronomie, Getränkebehältnisse, Zigarettenreste sowie illegal entsorgte Lachgasflaschen (Drogenutensilien). Die Verschmutzung hat ein Ausmaß erreicht, das eine tägliche Reinigung erfordern würde - was personell und finanziell nicht leistbar ist. Die aktuelle Situation führt zu einer erheblichen Belastung des öffentlichen Raums, einer Beeinträchtigung des Stadtbilds und einer Zunahme von Umweltverschmutzung. Zudem besteht die Gefahr, dass die Parkbuchten durch die beschriebene Fehlnutzung langfristig als Müllabladeplatz wahrgenommen werden, was weitere Verschmutzung begünstigt. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 6 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die regelmäßige Fehlnutzung der Parkbuchten zu unterbinden, indem die Flächen rückgebaut und in Grünflächen umgewandelt werden. Dies soll die Attraktivität der Parkbuchten für die beschriebene Nutzung nachhaltig reduzieren und gleichzeitig eine Aufwertung des öffentlichen Raums bewirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 1323/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1323/6 wurde zurückgezogen.
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Parkraum für Bewohnerinnen und Bewohner erhalten - Dauerparken unterbindenOFOB 504.10.2025 · CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2025, OF 1561/5 Betreff: Parkraum für Bewohnerinnen und Bewohner erhalten - Dauerparken unterbinden Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, inwieweit Maßnahmen eingeleitet werden können, um das Dauerparken von Fluggästen auf öffentlichen Parkplätzen im Ortsbezirk 5 einzuschränken. Begründung: Seit Jahren wird das Parken im Ortsbezirk 5, insbesondere im Stadtteil Niederrad, immer schwieriger. Wiederholt haben Bürgerinnen und Bürger beobachtet, dass Parkplatzvermieter vom Flughafen Autos ihrer Kunden auf öffentlichen Parkplätzen abstellen. In der Goldsteinstraße 235k (bei den Kleingärten) auf dem Schotterparkplatz sind beispielsweise alle abgestellten KFZ nicht aus dem Einzugsgebiet. Tagelang bzw. wochenlang werden sie nicht bewegt, was dafür spricht, dass die Fahrzeuge dort für die Dauer eines Urlaubs untergestellt werden. Nicht nur im oben genannten Abschnitt nehmen die Fluggäste den Bewohnerinnen und Bewohnern die Parkplätze weg, sondern im ganzen Lyoner Quartier. Auch in Oberrad und Sachsenhausen ist diese Vorgehensweise festzustellen. Hier gibt es Handlungsbedarf, um das Parken den Bewohnerinnen und Bewohnern wohnortnah zu ermöglichen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7615 2025 Die Vorlage OF 1561/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Hundewiese Lotte-Specht-Park verlegenOFOB 104.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2025, OF 1726/1 Betreff: Hundewiese Lotte-Specht-Park verlegen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen alternativen artgerechten Standort für die derzeitige Hundeauslauffläche im Lotte-Specht-Park zu finden und einzurichten. Die gemäß § 30 Abs. 1 BauGB unzulässige Nutzungsänderung im Lotte-Specht-Park ist aufzuheben und die Fläche wieder ihrer ursprünglich vorgesehen Nutzung zuzuführen. Begründung: Seit die Hundeauslauffläche ohne Bürgerbeteiligung im Lotte-Specht-Park eingerichtet wurde, häufen sich die Lärmbeschwerden. Das laute Gebell der Hunde ist eine tägliche und kontinuierliche Belastung für zahlreiche Anwohner. Es hat sich herausgestellt, dass sich die abgegrenzte nordöstliche Ecke des Lotte-Specht-Parks nicht als Hundeauslauffläche eignet. Die Fläche ist durch nahe Wohnbebauung umgeben. Außerdem wurden durch die Einrichtung der Hundeauslauffläche andere Nutzer verdrängt, die diese Fläche zuvor zum Spielen genutzt haben. Gemäß Bebauungsplan B826 wurde der Lotte-Specht-Park als "öffentliche Grünfläche - Parkanlage" ausgewiesen. Zulässig sind dort typischerweise Nutzungen, die der Erholung und dem Aufenthalt der Allgemeinheit dienen sowie ggf. Spielplätze und sportlich-freizeitliche Nutzungen von untergeordneter Bedeutung. Nicht zulässig sind Nutzungen, die zu Lärmbelästigungen, Gefährdungen oder hygienischen Problemen, oder einer funktionalen Umwidmung der Parkfläche führen. Eine Hundewiese, insbesondere, wenn sie eingezäunt ist oder ausschließlich Hundebesitzern vorbehalten wird, gilt als Zweckänderung der Grünfläche. Damit fällt sie nicht mehr automatisch unter die Zweckbestimmung "Parkanlage", sondern erfordert eine planungsrechtliche Entscheidung. Gemäß § 30 Abs. 1 BauGB darf im Geltungsbereich eines Bebauungsplans nur entsprechend der festgesetzten Art der baulichen Nutzung gebaut oder genutzt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass die betreffende Fläche von ihrer Größe her nicht geeignet ist, allen Hunderassen einen artgerechten Auslauf zu ermöglichen. Insbesondere bei gleichzeitiger Nutzung durch mehrere Hundebesitzer entsteht ein erheblicher Nutzungsdruck, der zu Konflikten führt und die Lärmproblematik verschärft. Damit die Erholungsfunktion der Parkanlage wiederhergestellt werden kann und Hundebesitzer dennoch eine Möglichkeit erhalten, ihren Hunden Auslauf zu gewähren, ist eine Verlegung der Hundeauslauffläche dringend notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1726/1 wurde zurückgezogen.
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ein Bücherschrank vor dem LiteraturhausOFOB 104.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2025, OF 1737/1 Betreff: Ein Bücherschrank vor dem Literaturhaus Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten vor dem Literaturhaus einen Bücherschrank aufstellen zu lassen. Die Mittel sollen bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro aus dem Budget des Ortsbeirats zur Verfügung gestellt werden. Die Patenschaft für den Bücherschrank übernimmt das Literaturhaus. Neben dem Bücherschrank soll eine Sitzbank aufgestellt werden. Begründung: Wenn nicht vor dem Literaturhaus, wo sonst würde ein offener Bücherschrank Sinn machen. Literatur frei zugänglich für alle Bürgerinnen und Bürger. Das Literaturhaus möchte die Patenschaft dafür sehr gerne und dauerhaft übernehmen. So ist selbst bei einem Mitarbeiterwechsel eine kontinuierliche Betreuung gewährleistet. Der Standort soll westliche des Hauses an der Ecke Lange Straße / Schöne Aussicht sein. Die Kreuzung ist sehr belebt und das Mainufer in unmittelbarer Nähe, so dass der Bücherschrank sicherlich gut genutzt werden wird. Eine Sitzbank soll zum Verweilen einladen, während man sich in Bücher einlesen kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1737/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 445 2025 Die Vorlage OF 1737/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Taubenhaus am Allerheiligentor installierenOFOB 104.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2025, OF 1738/1 Betreff: Taubenhaus am Allerheiligentor installieren Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert südlich der Straße Allerheiligentor in der Grünanlage (Anlagenring) ein Taubenhaus aufstellen zu lassen. Das Taubenhaus soll ein Taubenturm - kein Container - sein. Begründung: Seitdem die Taubenhäuser in der Innenstadt abgebaut wurden hat die Population im Allerheiligenviertel stark zugenommen. Tauben nisten auf Fensterbänken, in Regenrinnen oder anderen Vorsprüngen, selbst wenn Spikes angebracht sind. Entsprechend hoch ist die Verschmutzung durch Taubenkot. Ein Taubenhaus in unmittelbarer Nähe kann hier eine Entlastung für die Bewohner bewirken. Gleichzeitig finden Tauben eine Möglichkeit zu nisten und zu brüten und bekommen gute Nahrung. Durch den Austausch der Eier kann eine gewisse Kontrolle über die Population erreicht werden. Anwohner des Allerheiligenviertels haben sich bereit erklärt die Betreuung des Taubenhauses zu übernehmen. Bild: https://www.augsburg.de/umwelt-soziales/umwelt/umweltstadt-augsburg/stadttaubenk onzept Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7565 2025 Die Vorlage OF 1738/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Weißadlergasse/Karl-Heinrich-Ulrichs-Platz aufwertenOFOB 104.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2025, OF 1739/1 Betreff: Weißadlergasse/Karl-Heinrich-Ulrichs-Platz aufwerten Vorgang: OM 4810/19 OBR 1; ST 1941/19; ST 979/20 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die ehemalige Stichstraße der Weißadlergasse, welche an den Karl-Heinrich-Ulrichs-Platz angrenzt mit folgenden Maßnahmen aufzuwerten: 1. Kurzfristige Maßnahmen: a) Entfernen aller unnötigen Poller. b) Aufstellen von zwei Sitzbänken am südlichen Ende der Stichstraße (An der Stelle an dem das Fahrrad auf dem Bild zu sehen ist - siehe Bild.) 2. Langfristige Maßnahmen: a) Die Stichstraße wird dem Karl-Heinrich-Ulrichs-Platz zugeordnet, so dass ein einheitlicher Platz entsteht. b) Die geteerte Straßenfläche wird durch bauliche Maßnahmen in einen echten Platz umstrukturiert. Unnötige Bordsteine werden entfernt. Dabei soll teilweise entsiegelt werden und Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Begründung: Bereits im Jahr 2019 hat der Ortsbeirat einen Antrag zu diesem Thema gestellt (18.06.2019, OM 4810). In Teilen wurden die Forderungen des Ortsbeirates umgesetzt. Jedoch gibt es noch erheblichen Verbesserungsbedarf an dieser Stelle. Beispielsweise wurden die geforderten Sitzbänke nicht installiert. Gerade im innerstädtischen Bereich, wo täglich unzählige Besucher vorbeikommen oder sich in eine Gastronomie begeben ist eine hohe Aufenthaltsqualität sehr wichtig. Das kleine Stück Straße liegt momentan lieblos brach, lädt weder zum Verweilen ein noch hat es einen positiven Effekt auf die Umgebung. Eine einheitliche Struktur des Platzes und mehr Begrünung würden den gesamten Bereich attraktiver machen. (Bildquelle: privat) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4810 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST 1941 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 979 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7566 2025 Die Vorlage OF 1739/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verkehrschaos in der nördlichen Niddastraße beendenOFOB 104.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2025, OF 1742/1 Betreff: Verkehrschaos in der nördlichen Niddastraße beenden Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das tägliche Verkehrschaos in der Niddastraße zwischen Elbestraße und Weserstraße unverzüglich durch geeignete Maßnahmen zu beenden. Das Parken von PKWs im absoluten Halteverbot auf der nördlichen Seite muss unverzüglich beendet werden. Begründung: Die Niddastraße hat zwischen Elbestraße und Weserstraße einen Zwei-Richtungs-Verkehr. Auf beiden Seiten der Straße existiert absolutes Halteverbot. Jedoch parken täglich PKWs auf der nördlichen Seite der Straße. Der Straßenraum wird dabei so weit verengt, dass die Straße faktisch nur noch als Einbahnstraße nutzbar ist. Es fahren jedoch aus beiden Richtungen PKWs und LKWs in die Niddastraße, diese begegnen sich dann frontal in der Mitte der Straße. Durch Rangieren und Rückwärtsfahren wird versucht die Situation zu lösen. Insbesondere im Bereich der Weserstraße führt das zu erheblichen Verkehrsproblemen und Rückstaus. Außerdem sind die Zufahrten zu den Gebäuden Niddastraße 32 und zur momentanen Baustellenfläche oft blockiert. Auf den Bildern (Quelle: privat) ist deutlich zu sehen, wie Autos auf die Gegenspur fahren müssen, weil sie sonst an den falsch geparkten Autos nicht vorbei kommen. Es besteht in diesem Bereich dringender Handlungsbedarf, damit das tägliche Verkehrschaos nicht noch zu größeren Unfällen führt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1742/1 wurde zurückgezogen.
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Haushalt 2026 - Etatanregung: Taubenabwehr GalluswarteOFOB 104.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2025, OF 1747/1 Betreff: Haushalt 2026 - Etatanregung: Taubenabwehr Galluswarte Der Ortsbeirat möge folgende Etatanregung an die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Im Haushalt 2026 Euro werden 500.000 Euro eingestellt, um ein Taubenabwehrgitter unter der Eisenbahnbrücke an der Galluswarte am Ausgang Frankenallee anzubringen. Begründung: Die Unterführung an der Frankenallee / Galluswarte ist seit Jahren durch Taubenkot verschmutzt. Das Problem ist vom Ortsbeirat mehrfach in Anträgen angesprochen worden, Lösungsansätze wurden erarbeitet, jedoch nicht umgesetzt bzw. abgelehnt. Der zeitweise aufgestellte Taubencontainer hat nicht funktioniert, so dass dieser wieder abgebaut wurde. Weiterhin findet eine tägliche extreme Verunreinigung durch Taubenkot statt. Menschen, die auf den Bus warten müssen immer befürchten, dass etwas von oben herabfällt. Die einzige dauerhafte Lösung ist das Anbringen eines Gitters unter der Brücke. Die Zwischenräume müssen verschlossen werden, so dass Tauben sich dort nicht mehr nieder lassen können. An der Unterführung Mainzer Landstraße / Galluswarte hat dies zu einer deutlichen Verbesserung geführt. Bei der Anbringung muss darauf geachtet werden, dass das Gitter die Unterseite der Brücke komplett verschließt und Tauben sich dort nicht verfangen können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.11.2025, OF 1813/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 1747/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 56 2025 1. Die Vorlage OF 1747/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1813/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1813/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Schmidtstraße begrünenOFOB 104.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2025, OF 1752/1 Betreff: Schmidtstraße begrünen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Schmidtstraße im Seitenbereich (Bürgersteig) mehr zu begrünen. Dazu sollen die Flächen zwischen den Bäumen bzw. Baumscheiben entsiegelt und mit Pflanzen begrünt werden. Der Fußgängerverkehr ist entsprechend zu berücksichtigen Begründung: Beim Ortstermin des Ortsbeirats mit städtischen Vertretern wurden die aktuellen Planungen bezüglich des Radverkehrs in der Schmidtstraße vorgestellt. Demnach wird der Radverkehr auf die Straße verlegt werden. Der Fußverkehr wird somit mehr Platz bekommen, vorausgesetzt, dass keine Autos illegal auf dem Bürgersteig parken. Um dies zu verhindern und um das Mikroklima zu verbessern, sollten die Flächen zwischen den Bäumen entsiegelt werden. Auf der westlichen Seite ist dies teilweise schon umgesetzt (siehe Bild 2). Dies sollte in allen möglichen Bereichen der Schmidstraße umgesetzt werden (siehe Bild 1). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7574 2025 Die Vorlage OF 1752/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, nach der geplanten Einrichtung der Radschutzstreifen in der Schmidtstraße die dortigen Seitenräume mehr zu begrünen. Dazu sollen die Flächen zwischen den Bäumen bzw. Baumscheiben entsiegelt und mit Pflanzen begrünt werden. Für den Fußverkehr sollen mindestens 2,10 Meter zusammenhängende Gehwegbreite verbleiben. Die Gehwege sind, wo nötig, gegen das ordnungswidrige Parken zu sichern." Abstimmung: 6 GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); bei Abwesenheit 1 GRÜNE und 1 FDP
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Gefahrlose Nutzung der Rollschuhbahn an der Heinrich-BeckerStraße in Nieder-EschbachOFOB 1504.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2025, OF 385/15 Betreff: Gefahrlose Nutzung der Rollschuhbahn an der Heinrich-Becker-Straße in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, umgehend für eine Überprüfung und Sicherung der Rollschuhbahn an der Heinrich-Becker-Straße in Nieder-Eschbach zu sorgen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Bahn frei von Reisnägeln und anderen gefährlichen Gegenständen genutzt werden kann. Eine gefahrlose Nutzung der Sport- und Freizeitflächen ist im Interesse der gesamten Bevölkerung und insbesondere der Kinder und Jugendlichen, die die Rollschuhbahn aufsuchen. Begründung: Im Bereich der städtischen Rollschuhbahn wurde ein privates Schild angebracht, das auf die mögliche Anwesenheit von Reisnägeln hinweist. Dies stellt eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer dar. Neben dem Risiko von Stürzen können insbesondere Verletzungen an den Füßen und Infektionen entstehen. Foto: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 15 am 24.10.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7581 2025 Die Vorlage OF 385/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 15Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verkehrssicherheit auf dem Fahrradweg zwischen Nieder-Erlenbach und NiederEschbachOFOB 1504.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2025, OF 386/15 Betreff: Verkehrssicherheit auf dem Fahrradweg zwischen Nieder-Erlenbach und Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem neu geschaffenen Radweg aus Nieder-Erlenbach kommend Richtung Nieder-Eschbach geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer einzuleiten, die von dem Radweg auf die schnell befahrene Nidererlenbacher Straße geführt werden. Dazu können beispielsweise gehören: - Prüfung einer alternativen, sichereren Radwegeführung abseits der Hauptverkehrsstraße, - Einrichtung zusätzlicher Schutzmaßnahmen (z. B. baulich abgetrennter Radstreifen, Geschwindigkeitsreduzierung, Zebrastreifen oder Ampelanlagen), - klare und sichere Beschilderung für alle Verkehrsteilnehmer. Ziel ist es, die Sicherheit aller Radfahrenden - insbesondere der Kinder auf ihrem Schulweg - nachhaltig zu gewährleisten und eine attraktive, gefahrenarme Nutzung des Radweges sicherzustellen. Begründung: Die neu geschaffene Radwegeführung entlang der Niedererlenbacher Straße führt derzeit Radfahrerinnen und Radfahrer, die aus Nieder-Erlenbach kommen und Richtung Nieder-Eschbach fahren, darunter auch viele Schulkinder, unmittelbar auf die schnell befahrene Straße, die auch noch abschüssig ist. Dies stellt ein erhebliches Gefahrenpotenzial dar, insbesondere auf dem täglichen Schulweg. Foto: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 15 am 24.10.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7582 2025 Die Vorlage OF 386/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 15Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verkürzung der Leerungsintervalle am Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße auf Höhe der Kirche St. StephanusOFOB 1504.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2025, OF 387/15 Betreff: Verkürzung der Leerungsintervalle am Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße auf Höhe der Kirche St. Stephanus Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu Sorge zu tragen, dass die Leerungsintervalle des Abfalleimers an der Bushaltestelle vor der Kirche St. Stephanus verkürzt werden. Begründung: Der dort aufgestellte Abfalleimer ist häufig überfüllt, sodass sich der Müll auf dem Boden verteilt. Dies führt nicht nur zu einem unschönen Erscheinungsbild vor der Kirche, sondern auch zu einer erhöhten Verschmutzung der Umgebung. Durch eine häufigere Leerung könnte das Problem wirksam behoben werden. Foto: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 15 am 24.10.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7583 2025 Die Vorlage OF 387/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 15Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Der Urselbach - besser keine BadestelleOFOB 804.10.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2025, OF 618/8 Betreff: Der Urselbach - besser keine Badestelle Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, ob an zugänglichen Stellen des Urselbaches, insbesondere im Mertonviertel, ein Schild/Schilder aufgestellt werden können, die vor der Benutzung zur Abkühlung an heißen Tagen warnen. Der Ortsbeirat bittet um Benachrichtigung nach der Prüfung, ob dies mit den Grünanlagen vereinbar ist. Begründung: Anwohnende berichten von Kindern, Jugendlichen und insbesondere von Familiengruppen, die an Sommertagen gut zugängliche Stellen des Urselbaches als Abkühlungs-/Badestellen aufsuchen. Da in der Kläranlage in Oberursel aber eine 4. Reinigungsstufe fehlt und bei Starkregen auch ungeklärte Abwässer in den Urselbach und seine Sedimente abfließen und sich dort festsetzen, besteht eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit. Fließende Gewässer im Siedlungsbereich sind eine Attraktion für Spiele und Entspannung. In anderen europäischen und deutschen Städten wird die Reinheit der kleinen Oberflächengewässer streng beachtet, damit sie als Erfrischungszelle für Klein und Groß keine Gesundheitsgefahren bergen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7629 2025 Die Vorlage OF 618/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an zugänglichen Stellen des Urselbaches, insbesondere im Mertonviertel und in Niederursel, Schilder aufgestellt werden können, die vor der Benutzung zur Abkühlung an heißen Tagen warnen und ob dies mit den Grünanlagen vereinbar ist." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 SPD
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Weniger Kippen-Müll im öffentlichen RaumOFOB 804.10.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2025, OF 628/8 Betreff: Weniger Kippen-Müll im öffentlichen Raum Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird beauftragt, die quadratischen Stahl-Müllbehälter im Ortsbezirk 8 mit einem kleinen signalfarbenen Aufsatz auszustatten, möglichst genau an der Stelle, wo sich der Füllstutzen für die eingelassene Kippen-/Aschenbecherbox befindet. Die blauen und gelben Plastik-Müllbehälter sollen ebenfalls farbige Aufsätze am Aschenbecher- bzw. Kippengehäuse erhalten, das im schrägen Deckel über den Fülllöchern eingelassen ist und wenig sichtbar ist. Begründung: Leider werden Bushaltestellen, Bahnsteige und andere öffentliche Aufenthaltsräume im OBZ immer wieder stark verschmutzt durch weggeworfene Zigarettenreste, die auch wasserschädlich sind. Diese Verunreinigung könnte durch Manschetten, die unübersehbar farbig gestaltet sind, vermindert und längerfristig sogar vermieden werden. In Niedersachsen ist man sogar dazu übergegangen, eine separate "Kippenbox" neben dem Müllbehälter zu montieren (siehe Foto). Quelle: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7635 2025 Die Vorlage OF 628/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ladestationen für E-AutosOFOB 804.10.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2025, OF 631/8 Betreff: Ladestationen für E-Autos Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird gebeten mit der ABG und der Parkhausbetreiber-Gesellschaft in Kontakt zu treten, damit das Parkhaus im Nordwestzentrum mit einer Anzahl Ladestationen für E-Autos und E-Roller ausgestattet wird. Begründung: Da die Anzahl zugelassener E-Autos steigt und die Kund:innenschaft mit E-Autos auch das Parkhaus im Nordwestzentrum nutzt, kann das Angebot von Ladestationen eine Attraktion für die Nachfrage und ein Gewinn für den Anbieter sein. Zudem würde sich der CO 2 Gehalt in der Luft im Parkhaus und in der NWStadt reduzieren und ein Beitrag gegen den Klimawandel geleistet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7637 2025 Die Vorlage OF 631/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, mit dem neuen Parkhausbetreiber in Kontakt zu treten, damit das Parkhaus im Nordwestzentrum mit einer Anzahl an Ladestationen für E-Autos und E-Roller ausgestattet wird." Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Gehweg entlang Ernst-Kahn-StraßeOFOB 304.10.2025 · ÖkoLinX-ARL
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2025, OF 634/8 Betreff: Gehweg entlang Ernst-Kahn-Straße Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird gebeten die Verbreiterung und Ausbesserung des Gehwegs in der Ernst Kahn Straße ab dem Eckhaus In der Römerstadt 118 in Richtung Erich Ollenhauer Ring (bis Steg) in seine Prioritätenliste aufzunehmen. Der etwa 30 bis 40 cm breite Grasstreifen, der sich zwischen Asphaltschicht und Gehweg-Randstein befindet, soll mit einer wasserdurchlässigen Aufpflasterung befestigt werden (z.B. Knochenpflaster mit Zwischenraum, s. Polizeigebäude Marie-Curie-Str.). Die Asphaltschicht soll ausgebessert und begradigt werden. Der Gehweg soll insgesamt an Breite gewinnen. Begründung: Beschwerden über den Zustand des Gehwegs gab es u.a. von Rollstuhl abhängigen Personen, die die Bushaltestelle und die Apotheke an der Ecke Ernst Kahn Straße/In der Römerstadt benutzen und Begegnungen mit Kinderwagen oder Gruppen als belastend empfinden. Da am Straßenrand dicht geparkt wird und der Grasstreifen tiefer als die Asphaltschicht ist, ist ein Ausweichen für Rollstühle und auch Kinderwagen fast unmöglich. Dieser Gehweg wird zunehmend als Fußweg aus Richtung Hadrianstraße zum Nordwestzentrum genutzt, deshalb sollte er so bald wie möglich Fußgänger:innen-freundlich verbessert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7640 2025 Die Vorlage OF 634/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg.