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Vergleich und Gutachten Europagarten

Vorlagentyp: OFCDU
1 SitzungAbgelehnt
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, eine Reihe von Fragen zum Vergleich und den Gutachten im Zusammenhang mit dem Europagarten zu beantworten. Gleichzeitig wird auf das öffentliche Interesse an Transparenz verwiesen, insbesondere aufgrund erheblicher Mängel und Mehrkosten für die Steuerzahler.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Europagarten — 21 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.

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Antrag

Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung zu stellen:

  1. Aus welchem Grund verweigert das Grünflächenamt die Veröffentlichung bzw. Weitergabe von Inhalten des im Gerichtsverfahren geschlossenen Vergleichs, obwohl dieser nachweislich keine Geheimhaltungsklausel enthält?
  2. Welche konkreten rechtlichen Gründe (z.B. Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen Dritter) stehen nach Auffassung des Magistrats einer vollständigen Offenlegung entgegen?
  3. Wird der Magistrat dem Ortsbeirat den vollständigen Vergleichstext zur Verfügung stellen und wenn nein, welche Passagen sollen geschwärzt werden und mit welcher Begründung?
  4. Welche Gutachten (Privatgutachten im Auftrag der Stadt, gerichtliche Sachverständigengutachten) liegen zum Europagarten vor? Bitte mit Datum und Verfasser auflisten.
  5. Welche Stellungnahmen oder Gegengutachten seitens der Stadtverwaltung oder externer Rechtsvertretung wurden dazu erstellt?
  6. Wird der Magistrat diese Gutachten sowie die zugehörigen Stellungnahmen dem Ortsbeirat in vollständiger Fassung zugänglich machen? Wenn nein, bitte detaillierte Begründung für jede Einschränkung.
  7. Warum wurden die Inhalte des Vergleichs und der Gutachten bislang nicht transparent gegenüber der Öffentlichkeit kommuniziert, obwohl erhebliche Mehrkosten für die Steuerzahler zu erwarten sind?
  8. Warum wurde im Vergleich ein vollständiger Ausschluss weiterer Mängelrechte vereinbart?
  9. Hat die Stadt vor Abschluss des Vergleichs geprüft, ob ein Verjährungsverzicht, eine Hemmung der Verjährung, eine verlängerte Gewährleistung oder eine Funktions-/Vitalitätsgarantie vereinbart werden könnte?
  10. Auf welcher rechtlichen Einschätzung beruhte die Annahme, eine bloße Nutzungsfreigabe des Europagartens für die Öffentlichkeit könne als Abnahmewille gewertet werden? Welche internen Aktenvermerke bzw. externen Rechtsgutachten liegen hierzu vor?
  11. Gab es eine externe juristische Beratung?

Begründung

Der Europagarten weist erhebliche Mängel auf, die nun zu einer vollständigen Nachbesserung und zu zusätzlichen Kosten in Höhe von mindestens 7 Mio. € führen. Es ist erneut mit eingeschränkter Nutzung zu rechnen. Im Zusammenhang mit dem gerichtlichen Verfahren und dem geschlossenen Vergleich besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an Transparenz. Da der Vergleich keine Geheimhaltungsklausel enthält, ist eine pauschale Verweigerung der Herausgabe nicht nachvollziehbar. Der Ortsbeirat macht daher sein Auskunftsrecht geltend und bittet um vollständige Offenlegung der relevanten Dokumente (Vergleich, Gutachten, Stellungnahmen). Die Stadt darf Inhalte nur zurückhalten, wenn sie nachweislich Geschäftsgeheimnisse betreffen - nicht lediglich, weil es "unangenehm" ist. Ein gerichtliches Sachverständigengutachten ist kein unanfechtbarer Endpunkt. Die Parteien können und müssen es überprüfen, wenn Zweifel bestehen. Die Stadt hätte, bevor sie einem Vergleich zustimmt, das Gutachten kritisch hinterfragen und ggf. angreifen müssen. Mögliche Angriffspunkte wären z.B. zu Bodenaufbau, Baumgruben oder DIN-Normen/Regelwerke gewesen. Die bloße Nutzungsfreigabe für die Öffentlichkeit begründet für sich genommen keine konkludente Abnahme. Dies gilt insbesondere, wenn der Auftraggeber die Abnahme unter Benennung der Mängel ausdrücklich verweigert oder nur unter ausdrücklichem Vorbehalt erklärt hat - die förmliche Abnahme bleibt vorbehalten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. Oktober 2025 brachte CDU im Ortsbeirat 1 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 21.10.2025 im OBR 1 abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 42 · 21.10.2025
TO I, TOP 49
Abgelehnt
Die Vorlage OF 1762/1 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPD
Ablehnung:
CDUFDPLinkeÖkoLinX-ARLBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme)

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Ortsbeiratssitzung