Der Urselbach - besser keine Badestelle
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Möglichkeit zu prüfen, Warnschilder an den Zugängen zum Urselbach aufzustellen, um vor der Nutzung als Badestelle zu warnen. Dies geschieht aufgrund von Gesundheitsbedenken, da ungeklärte Abwässer in den Urselbach gelangen können.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, ob an zugänglichen Stellen des Urselbaches, insbesondere im Mertonviertel, ein Schild/Schilder aufgestellt werden können, die vor der Benutzung zur Abkühlung an heißen Tagen warnen.
Der Ortsbeirat bittet um Benachrichtigung nach der Prüfung, ob dies mit den Grünanlagen vereinbar ist.
Begründung
Anwohnende berichten von Kindern, Jugendlichen und insbesondere von Familiengruppen, die an Sommertagen gut zugängliche Stellen des Urselbaches als Abkühlungs-/Badestellen aufsuchen. Da in der Kläranlage in Oberursel aber eine 4. Reinigungsstufe fehlt und bei Starkregen auch ungeklärte Abwässer in den Urselbach und seine Sedimente abfließen und sich dort festsetzen, besteht eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit. Fließende Gewässer im Siedlungsbereich sind eine Attraktion für Spiele und Entspannung. In anderen europäischen und deutschen Städten wird die Reinheit der kleinen Oberflächengewässer streng beachtet, damit sie als Erfrischungszelle für Klein und Groß keine Gesundheitsgefahren bergen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Oktober 2025Sie sind hierOFOF 618/8Der Urselbach - besser keine BadestelleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Oktober 2025OMOM 7629Der Urselbach - besser keine BadestelleDirektanregung
- 5. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 49Der Urselbach - besser keine BadestelleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 SPD