Der Urselbach - besser keine Badestelle
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat spricht sich gegen die Nutzung des Urselbachs als Badestelle aus, da die hygienische Gewässerqualität durch zahlreiche Einleitungen gefährdet ist. Anstatt Schilder aufzustellen, wird auf die Aufklärung über Gesundheitsrisiken gesetzt, um die Bürger nachhaltig zu informieren.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Am Urselbach — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.
- Gefahrenschutz und lückenlose Aufklärung bei der Lagerung und Entsorgung von kontaminiertem Erdaushub am Urselbach20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Überflutungsvorsorge in Frankfurt am Main – Statusbericht und Ausblick (2026)14.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Flutmulde vor der Krebsmühle03.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Am Urselbach per E-MailStellungnahme des Magistrats
Baden oder Abkühlen in natürlichen Gewässern kann mit gesundheitlichen Risiken verbunden sein. Insbesondere Fließgewässer unterliegen einer Vielzahl an Nutzungen und sind unterschiedlichen Veränderungen ausgesetzt, die das Auftreten von Krankheitserregern beeinflussen können. Nicht nur am Urselbach beeinflussen zahlreiche Einleitungen aus Kläranlagen, Mischwasserentlastungen und Niederschlagsentwässerungen sowie Abschwemmungen von landwirtschaftlichen Flächen die hygienische Gewässerqualität. Bei geringer Wasserführung während der warmen Sommermonate erhöht sich der Anteil an gereinigtem Abwasser und damit die Keimbelastung noch weiter durch den abnehmenden Verdünnungseffekt. Der Urselbach ist gemäß der Europäischen Badegewässerrichtlinie 2006/7/EG nicht als Badegewässer eingestuft bzw. ausgewiesen. Mangels rechtlicher Einstufung des Urselbachs als offizielle Badestelle besteht daher weder eine Verpflichtung zur Überwachung noch zu einer besonderen Kennzeichnung. Aus Sicht des Magistrats stellt das Aufstellen von Schildern an ausgesuchten Stellen auch kein probates Mittel zur Kenntlichmachung einer möglichen Gefahr dar. Zum einen müssten die Schilder konsequenterweise auf alle städtischen Fließgewässer ausgeweitet werden, was einem Schilderwald entlang der Stadtgewässer gleichkäme und das Landschaftsbild erheblich beeinflussen würde. Zum anderen kann der Eindruck entstehen, dass es an anderen Orten ohne Beschilderung unbedenklich ist zu baden. Weiterhin haben Erfahrungen gezeigt, dass Schilder bereits nach kurzer Zeit aufgrund von Vandalismus nicht mehr lesbar sind oder sogar aus der Verankerung gerissen und ins Gewässer geworfen wurden. Aus Sicht des Magistrats ist die Aufklärung über mögliche Gesundheitsgefahren beim Verschlucken von keimbelastetem Wasser aus Fließgewässern und die empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen beim Kontakt mit oberirdischen Gewässern zielführender und nachhaltiger. Zuletzt hat der Magistrat mehrfach bei sommerlichen Niedrigwassersituationen mit Entnahmeverboten auf die erhöhten Abwasseranteile in einigen Gewässern hingewiesen. Weitergehende Informationen sind auf der Internetseite des Gesundheitsamtes Frankfurt am Main zu finden: https://frankfurt.de/themen/gesundheit/wasser/oberflaechengewaesser/spielen-am-b ach und https://frankfurt.de/themen/gesundheit/wasser/oberflaechengewaesser/baden-und-sc hwimmen-in-main-und-nidda
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Oktober 2025OFOF 618/8Der Urselbach - besser keine BadestelleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Oktober 2025OMOM 7629Der Urselbach - besser keine BadestelleDirektanregung
- 5. Januar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 49Der Urselbach - besser keine BadestelleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab