Überschwemmungen in Eckenheim
Zusammenfassung
Der Magistrat sieht punktuelle Starkregenereignisse nicht als Grundlage für die Starkregenvorsorge, sondern bezieht sich auf die Starkregengefahrenkarte. Es wird eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe gebildet, um umfassende städtische Maßnahmen zu entwickeln. Bürger können Beobachtungen melden, die jedoch nicht für punktuelle Maßnahmen genutzt werden.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1. bis 3.
Punktuelle Starkregenereignisse dienen dem Magistrat nicht als Planungsgrundlage für die Starkregenvorsorge. Vielmehr werden sie mit der Starkregengefahrenkarte abgeglichen.
Generell betrachtet der Magistrat die Starkregenvorsorge als Gemeinschaftsaufgabe, zu der private Dritte und städtische Ämter und Betriebe ihren Beitrag leisten müssen. Der Magistrat arbeitet daher in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe an dem Thema. Um städtische Maßnahmen auf Grundlage der Starkregengefahrenkarten zu identifizieren, sie in der Folge in konkrete Konzepte umzuwandeln und entsprechende Planungen zu erstellen, bedarf es erheblicher personeller und finanzieller Ressourcen. Isolierte Betrachtungen von Einzelmaßnahmen bergen, wie auch oben erwähnt, die Gefahr, ein Problem an einer Stelle zu lösen und es an anderer Stelle zu verschärfen. Eine ganzheitliche Betrachtung - beispielsweise von Projektgebieten - ist also notwendig. Um dies leisten zu können, werden derzeit die organisatorischen und personellen Voraussetzungen geschaffen.
Bürgerinnen und Bürger sowie der Ortsbeirat können Beobachtungen zu Starkregenereignissen - idealerweise mit Bildmaterial - auch an folgende E-Mail-Adresse melden: starkregen.amt66@stadt-frankfurt.de. Auch hier möchte der Magistrat allerdings darauf hinweisen, dass solche Meldungen hilfreich für den Abgleich mit der Starkregenkarte sind, aber nicht als Grundlage für punktuelle Maßnahmen dienen sollen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Mai 2024OFOF 829/10Überschwemmungen in EckenheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Juni 2024OMOM 5555Überschwemmungen in EckenheimDirektanregung
- 9. September 2024STST 1642Überschwemmungen in EckenheimStellungnahme
- 6. Oktober 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 72 WochenSTST 1694Überschwemmungen in EckenheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab