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- Park-and-Ride-Anlage Frankfurter Berg - Endstation U 5OMOB 1025.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7755 entstanden aus Vorlage: OF 1156/10 vom 10.11.2025 Betreff: Park-and-Ride-Anlage Frankfurter Berg - Endstation U 5 Vorgang: OM 4488/23 OBR 10; ST 161/24; M 134/25 Der Magistrat wird gebeten, die vom Ortsbeirat 10 sowie auch vom Dezernenten für Mobilität sogar als Zwei-Ebenen-Variante vorgeschlagene Park-and-Ride-Anlage östlich an die künftige der Stadtbahnlinie U 5 anliegende Endstation "Frankfurter Berg" wenigstens parallel umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4488 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 161 Vortrag des Magistrats vom 12.09.2025, M 134 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 05.05.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 10 am 09.06.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sanierung des Spielplatzes in der Karl-Kirchner-SiedlungOMOB 1025.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7756 entstanden aus Vorlage: OF 1157/10 vom 04.11.2025 Betreff: Sanierung des Spielplatzes in der Karl-Kirchner-Siedlung Der Magistrat wird gebeten, die schon seit Langem zugesagte Sanierung des Spielplatzes in der Karl-Kirchner-Siedlung voranzutreiben. Begründung: Die Sanierung des Spielplatzes ist schon seit zwei Jahren zugesagt, aber immer noch nicht umgesetzt. Die Bewohner zweifeln an dem Zeitplan. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 428 Aktenzeichen: 67-2
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Müllgaragen auf dem Gravensteiner-PlatzOMOB 1025.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7757 entstanden aus Vorlage: OF 1158/10 vom 04.11.2025 Betreff: Müllgaragen auf dem Gravensteiner-Platz Der Magistrat wird gebeten, eine oder mehrere Müllgaragen auf dem Gravensteiner-Platz zu installieren. Begründung: Bei dem Aufenthalt auf dem Platz entsteht sehr viel Müll, der auch in den neu aufgehängten Mülleimern nicht immer Platz hat. Dies ist insbesondere an Schultagen, Wochenmarkttagen und bei Sonderveranstaltungen wie Flohmärkten der Fall. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 471 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ernten oder Aufsammeln von Äpfeln auf städtischen Grundstücken in der Gemarkung BerkersheimOMOB 1025.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7758 entstanden aus Vorlage: OF 1165/10 vom 10.11.2025 Betreff: Ernten oder Aufsammeln von Äpfeln auf städtischen Grundstücken in der Gemarkung Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es in der Gemarkung Berkersheim städtische Grundstücke mit Apfelbäumen gibt, deren Früchte zum Beispiel von Kindergartenkindern aus der Umgebung in kleineren Mengen aufgesammelt oder geerntet werden könnten, um gemeinsam Saft oder Apfelmus herstellen zu können. Begründung: Spazieren Gehende haben darauf aufmerksam gemacht, dass es zwischen Preungesheim, Berkersheim und dem Heilsberg Apfelbäume gibt, die voller Äpfel hängen, die anscheinend nicht abgeerntet werden. Laut dem zuständigen Ortslandwirt gibt es neben vielen privaten Eigentümern auch Streuobstwiesen in städtischem Besitz. Es wäre schade, wenn dieses Obst ungenutzt verkommt. In Hessen gibt es bereits die Aktion "Gelbes Band", mit dem Besitzerinnen und Besitzer von Obstbäumen signalisieren können, dass das Obst für die Allgemeinheit zum Abernten freigegeben ist. Vielleicht wäre das auch an dieser Stelle eine Möglichkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 682 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sonnenschutz für die Berkersheimer Grundschule hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025 (ST 1745)OMOB 1025.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7759 entstanden aus Vorlage: OF 1166/10 vom 10.11.2025 Betreff: Sonnenschutz für die Berkersheimer Grundschule hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025 (ST 1745) Vorgang: OM 2243/22 OBR 10; OM 3068/22 OBR 10; ST 2710/22; ST 628/23; OM 7245/25 OBR 10; ST 1745/25 Mit Stellungnahme vom 20.10.2025, ST 1745, teilte der Magistrat dem Ortsbeirat 10 mit, dass das Außengelände der Berkersheimer Grundschule auf die Möglichkeit zusätzlicher Verschattungen geprüft wurde. Vor dem Haupteingang sei die Installation eines Sonnenschutzes nicht möglich, weil sich dort die Stellfläche für die Feuerwehr befindet. Es sei daher für die Fläche hinter dem Hauptgebäude die Bestellung eines Starkwindschirms mit Betonsockel in Auftrag gegeben worden. Der Stellungnahme gingen zwei Anregungen des Ortsbeirates 10 voraus, die erste aus dem Mai 2022, sowie eine Stellungnahme des Magistrats aus dem März 2023. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wieso er für die Beantwortung der Anregung knapp dreieinhalb Jahre braucht; 2. ob ihm nicht bereits deutlich früher bekannt war, wo sich die Stellfläche für die Feuerwehr befindet; 3. wenn nein, wieso dies dem Magistrat nicht bekannt war; 4. wenn ja, wieso diese Information nicht bereits deutlich früher dem Ortsbeirat 10 mitgeteilt wurde; 5. wie er dies vor dem Hintergrund des Brand- und Rettungsschutzes sowie der seit einem Jahr laufenden Schulbauoffensive Frankfurt am Main bewertet. Begründung: Der Ortsbeirat 10 zeigt sich erneut verwundert über die lange Bearbeitungszeit einer seiner Anregungen. Gerade weil der Brand- und Rettungsschutz dem Sonnenschutz vorausgeht, verwundert es, dass diese Anregung eine fast dreijährige Bearbeitung nach sich zog. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2243 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2022, OM 3068 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2710 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 628 Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7245 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025, ST 1745 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 358 Aktenzeichen: 40-1
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Aktueller Stand zum Fußgängerüberweg In den Gräben - vor der Berkersheimer SchuleOMOB 1025.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7760 entstanden aus Vorlage: OF 1167/10 vom 10.11.2025 Betreff: Aktueller Stand zum Fußgängerüberweg In den Gräben - vor der Berkersheimer Schule Vorgang: OM 2890/22 OBR 10; ST 172/23; V 1117/25 OBR 10; ST 985/25 In seiner Stellungnahme vom 23.06.2025, ST 985, erklärte der Magistrat, dass die Realisierbarkeit noch einer weiteren Prüfung unterliegt. Wenn die Prüfung positiv ausfällt, würde das notwendige Material - beispielsweise die Masten und Leuchten - bestellt und eingebaut werden. Es wurde mit einer Vorlaufzeit von mindestens fünf Monaten gerechnet. Im Anschluss an diese Arbeiten würde der Fußgängerüberweg markiert werden. Stand Anfang November 2025 sind nicht nur die Masten und Leuchten noch nicht vor Ort vorzufinden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann er nunmehr mit dem Abschluss der Vorarbeiten sowie der endgültigen Markierung rechnet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2890 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 172 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1117 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 985 Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 435 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Parken an der Straße Alt-Bonames/Ecke Homburger LandstraßeOMOB 1025.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7761 entstanden aus Vorlage: OF 1168/10 vom 10.11.2025 Betreff: Parken an der Straße Alt-Bonames/Ecke Homburger Landstraße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie das Parken an der Straße Alt-Bonames/Ecke Homburger Landstraße so sicher geregelt werden kann, dass künftig dort keine Fahrzeuge unkoordiniert oder wie auch immer störend auf dem Fahrbahnbereich abgestellt werden. Begründung: Dort ist weder ausreichend Parkraum noch ausreichende Beleuchtung vorhanden, sodass es derzeit dort leider sehr schnell zu gefährlichen Situationen im Kreuzungsbereich kommen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 468 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sitzbänke im Grünzug FeldscheidenstraßeOMOB 1025.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7762 entstanden aus Vorlage: OF 1169/10 vom 04.11.2025 Betreff: Sitzbänke im Grünzug Feldscheidenstraße Der Magistrat wird gebeten, zusätzlich noch mehrere normale Sitzbänke für ältere Personen im Grünzug Feldscheidenstraße aufzustellen. Begründung: Die dort installierten Betonbänke sind sicherlich passend zu dem neuen Bild des Grünzugs, werden aber von älteren Mitbürger*innen als unbequem empfunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 312 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Beschilderung der Theobald-Ziegler-Straße und Goldpeppingstraße mit dem Verkehrszeichen 314 und dem Zusatzzeichen 101058 „Personenkraftwagen“OMOB 1025.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7763 entstanden aus Vorlage: OF 1173/10 vom 04.11.2025 Betreff: Beschilderung der Theobald-Ziegler-Straße und Goldpeppingstraße mit dem Verkehrszeichen 314 und dem Zusatzzeichen 1010-58 "Personenkraftwagen" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man in der Theobald-Ziegler-Straße und der Goldpeppingstraße (Höhe Haltestelle "Alkmenestraße") die im Betreff genannten Verkehrszeichen anbringen kann. Begründung: In diesem Bereich werden die vorhandenen Parkplätze regelmäßig durch abgestellte Transporter und Anhänger belegt, die dort oftmals über längere Zeiträume, teilweise über Wochen und Monate, stehen und somit die ohnehin begrenzten Parkmöglichkeiten für Anwohnerinnen und Anwohner stark einschränken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 581 Aktenzeichen: 66-7
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Die Beleuchtung an Fahrrädern verstärkt kontrollierenOMOB 1025.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7764 entstanden aus Vorlage: OF 1175/10 vom 11.11.2025 Betreff: Die Beleuchtung an Fahrrädern verstärkt kontrollieren Der Magistrat wird gebeten, die Beleuchtung an den Fahrrädern in den Morgen- wie auch in den frühen Abendstunden verstärkt zu kontrollieren, und je nach Situation den Fahrer mit einer nicht funktionierenden Beleuchtung mit einer Verwarnung bzw. mit einer Ordnungswidrigkeit zu belegen. Begründung: Mit dieser Maßnahme werden die betroffenen Radfahrer geschützt bzw. sie gefährden dann andere Verkehrsteilnehmer nicht mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 470 Aktenzeichen: 32-4
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk 1 sicherstellenOMOB 125.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7765 entstanden aus Vorlage: OF 1773/1 vom 10.11.2025 Betreff: Kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk 1 sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) sowie weiteren relevanten Akteuren (z. B. Gesundheitsamt, Ärztekammer, Hochschuleinrichtungen) darauf hinzuwirken, eine ausreichende kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk 1 zu gewährleisten und somit die bestehende Versorgungslücke zu schließen. Begründung: Im gesamten Ortsbezirk beklagen Eltern den schlechten Zugang zu kinderärztlicher Versorgung. So gibt es derzeit in Innenstadt und Altstadt lediglich eine einzige Kinderarztpraxis. Aufgrund der vielen dort wohnenden Kinder sowie der zahlreichen Kindertagesstätten ist die Versorgung unzureichend. Die Kinderärzte in umliegenden Stadtteilen sind bereits stark ausgelastet und nehmen teilweise keine neuen Patienten mehr an. Gerade für Kinder ist eine wohnortnahe medizinische Versorgung mit kindgerechten Wartezeiten wichtig. Kinder erkranken häufig plötzlich, z. B. bei Fieberkrämpfen, Atemnot, allergischen Reaktionen oder Unfällen. Eine kurze Anfahrtszeit kann in solchen Fällen entscheidend sein, um rechtzeitig medizinische Hilfe zu erhalten und Komplikationen zu vermeiden. Ein fester, ortsnaher Kinderarzt ermöglicht eine kontinuierliche Begleitung von Geburt bis Jugendalter. Diese langjährige Beziehung schafft Vertrauen zwischen Arzt, Kind und Eltern. Es fördert ein genaues Wissen über die Krankengeschichte und familiären Hintergründe. Dies erlaubt eine bessere Früherkennung von Entwicklungsstörungen, chronischen Erkrankungen oder psychosozialen Problemen. Die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen (U1 - U11, J1, J2) erfordern eine verlässliche Anbindung an eine Praxis. Bei längeren Wegen sinkt nachweislich die Teilnahmequote an Vorsorge- und Impfprogrammen, was zu Versorgungslücken und erhöhtem Krankheitsrisiko führen kann. Gerade für berufstätige Eltern oder Alleinerziehende ist eine wohnortnahe Praxis logistisch wichtig. Wenn Kinderärzte gut erreichbar sind, reduziert sich die Zahl unnötiger Notaufnahmebesuche in Kliniken. Dies entlastet die stationären Strukturen und senkt die Gesundheitskosten insgesamt. Eine wohnortnahe pädiatrische Versorgung ist auch eine Frage der Daseinsvorsorge. Sie sichert gleiche Gesundheitschancen für Kinder in allen Stadtteilen und verhindert strukturelle Benachteiligungen, insbesondere in sozial schwächeren Gebieten. Kinderärzte sind oft die erste Schnittstelle zu weiteren Fachrichtungen (Logopädie, Ergotherapie, Kinderpsychiatrie, Sozialpädiatrie etc.). Eine wohnortnahe Praxis erleichtert die Koordination und Abstimmung innerhalb dieses Netzwerkes. Eine wohnortnahe kinderärztliche Versorgung ist unverzichtbar für Prävention, Früherkennung, Notfallversorgung und soziale Gerechtigkeit. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden kommunalen Gesundheitsinfrastruktur und trägt entscheidend zur gesunden Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 330 Aktenzeichen: 53-0
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Dominikanergasse: Durchgang für Fuß- und Radverkehr wieder öffnenOMOB 125.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7766 entstanden aus Vorlage: OF 1778/1 vom 10.11.2025 Betreff: Dominikanergasse: Durchgang für Fuß- und Radverkehr wieder öffnen Der Magistrat wird gebeten, den Durchgang entlang der Südseite des Dominikanerklosters durch die Dominikanergasse zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Fahrgasse unverzüglich wieder für den Fuß- und Radverkehr freizugeben. Für die Lagerung von Baumaterial und Maschinen ist eine alternative Fläche in der Dominikanergasse zu nutzen, an der ausreichend Platz zur Verfügung steht. Begründung: Die seit Monaten bestehende Sperrung des Durchgangs durch die Dominikanergasse verursacht für zu Fuß Gehende und Radfahrende lange und teils gefährliche Umwege. Die Sperrung ist in dieser Form nicht erforderlich, da an anderer Stelle in der Gasse ausreichend Raum für eine Baustelleneinrichtung vorhanden ist. Eine baldige Wiederöffnung verbessert die Erreichbarkeit der Wohnquartiere in der Altstadt, fördert die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel und stärkt die Aufenthaltsqualität im Stadtzentrum. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 554
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Botanische Führungen im Nizza sichtbar kommunizierenOMOB 125.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7767 entstanden aus Vorlage: OF 1779/1 vom 10.11.2025 Betreff: Botanische Führungen im Nizza sichtbar kommunizieren Der Magistrat wird gebeten, in den bestehenden Schaukästen oder in neuen, zusätzlichen Schaukästen das Angebot zu botanischen Führungen des Grünflächenamtes auszuhängen. Begründung: Das Nizza ist eine der größten mediterranen, öffentlichen Parkanlagen nördlich der Alpen. Das warme Mikroklima ermöglicht das Pflanzen winterharter, mediterraner und besonderer Bäume und Sträucher, wie beispielsweise den Mammutbaum oder Palmen. Das Grünflächenamt organisiert mehrmals im Jahr botanische Führungen im Nizza. Diese sollten rund um die Parkfläche den interessierten Besuchenden zur Information ausgehängt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 381 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Mehr Sitzbänke rund um das Nizza am MainOMOB 125.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7768 entstanden aus Vorlage: OF 1780/1 vom 10.11.2025 Betreff: Mehr Sitzbänke rund um das Nizza am Main Der Magistrat wird gebeten, rund um das Nizza, insbesondere auf der Ost-West-Wegeverbindung nördlich der Hafenbahn und südlich des Nizza zwischen den Bäumen in Blickrichtung auf das Nizza, mindestens sechs weitere Sitzbänke (Frankfurter Bank) zum Verweilen aufzustellen. Begründung: Unter der Baumreihe am Nizza fehlt es an Sitzmöglichkeiten, die gerade an heißen Tagen den Menschen schattige Orte zum Ausruhen bieten. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 382 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Landstrom statt Dieselgestank am MainkaiOMOB 125.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7769 entstanden aus Vorlage: OF 1781/1 vom 10.11.2025 Betreff: Landstrom statt Dieselgestank am Mainkai Vorgang: V 1103/25 OBR 1; ST 1458/25 Der Magistrat wird gebeten, in Bezug auf die Stellungnahme vom 05.09.2025, ST 1458, Folgendes umzusetzen: 1. Es sollen maximal drei Liegeplätze mit Landstromversorgung entlang des Mainufers vorgesehen werden. 2. Für logistische Tätigkeiten wie das Ein- und Ausladen sollen außerhalb des Erholungsbereichs am Mainufer andere Liegeplätze genutzt werden. 3. Zudem sollen beliebte Ausflugsziele am Mainufer wie beispielsweise das Main Nizza von Liegeplätzen verschont bleiben. 4. Es soll geprüft werden, ob die begehrten Liegeplätze am Mainufer höher bepreist werden können als Liegeplätze an anderen Orten im Stadtgebiet. Begründung: Die Stellungnahme vom 05.09.2025, ST 1458, zeigt, dass im Jahr 2024 nur an 15 Tagen im Jahr mehr als drei Flusskreuzfahrtschiffe/Hotelschiffe in Frankfurt geankert haben. Konzepte zum Landstrom in den letzten Jahren zeigten deutlich, dass eine Einrichtung von fünf Ladeplätzen erheblich mehr Kosten verursachen würden als eine reduzierte Variante. Da die Einnahmen aus den Liegeplätzen keine großen Investitionen rechtfertigen, soll der Magistrat eine möglichst günstige, robuste, effiziente und wirtschaftlich tragfähige Lösung für den Landstrom wählen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2025, V 1103 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1458 Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2026, ST 714 Beratung im Ortsbeirat: 1
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Mehr sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in der InnenstadtOMOB 125.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7770 entstanden aus Vorlage: OF 1782/1 vom 10.11.2025 Betreff: Mehr sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in der Innenstadt Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Fahrradinfrastruktur im Ortsbezirk 1 umzusetzen: 1. Konrad-Adenauer-Straße 17: Zwischen den Stützen sind zusätzliche Fahrradbügel anzubringen, um mehr sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu schaffen. 2. Bleichstraße 1: Die vorhandenen Rohrbügel sind zu entfernen. Stattdessen sind quer zur Fahrbahn auf dem schraffierten Bereich etwa acht bis zehn neue Fahrradbügel zu installieren. Begründung: In beiden Bereichen besteht ein hoher Bedarf an sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Die vorhandenen Plätze reichen bei Weitem nicht aus, um den wachsenden Radverkehr in der Innenstadt zu bewältigen. Zusätzliche, gut erreichbare Fahrradbügel fördern das umweltfreundliche Verkehrsmittel Fahrrad, entlasten den öffentlichen Raum und tragen zu mehr Ordnung und Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden bei. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 656
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Baumscheibe vor dem Dom bepflanzenOMOB 125.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7771 entstanden aus Vorlage: OF 1783/1 vom 08.11.2025 Betreff: Baumscheibe vor dem Dom bepflanzen Der Magistrat wird gebeten, die Baumscheibe des mittlerweile entfernten Baumes zwischen dem Dom und dem Haus "Goldene Waage" zu bepflanzen. Durch Frühblüher, Stauden und andere Pflanzen soll das Beet eine Aufwertung bekommen und dadurch die Aufenthaltsqualität im gesamten Platzbereich verbessern. Begründung: Die betreffende Baumscheibe in der Frankfurter Altstadt ist derzeit unbepflanzt; es ist lediglich blanke Erde sichtbar. Durch eine Bepflanzung mit Frühblühern könnte diese Fläche insbesondere im Frühjahr zu einer optischen Aufwertung des Umfelds beitragen. Darüber hinaus würde eine ergänzende Bepflanzung mit Stauden oder anderen blühenden Pflanzen das Erscheinungsbild dieses Bereichs dauerhaft verbessern und zur Attraktivität der Altstadt beitragen. Der Platz zwischen dem Dom und der "Goldenen Waage" wird täglich von zahlreichen Besucherinnen und Besuchern - sowohl Touristinnen und Touristen als auch Frankfurter Bürgerinnen und Bürgern - frequentiert und verdient daher eine gestalterische Aufwertung durch Begrünung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 639
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Betonpoller in der Innenstadt entfernenOMOB 125.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7772 entstanden aus Vorlage: OF 1784/1 vom 08.11.2025 Betreff: Betonpoller in der Innenstadt entfernen Der Magistrat wird gebeten, die Betonpoller in der Innenstadt, insbesondere an den Orten Hauptwache, Freßgass' und Opernplatz, zu entfernen und durch moderne Terrorsperren zu ersetzen, die ihre Funktion wieder erfüllen und sich gut in das Stadtbild einfügen. Begründung: Die bestehenden Betonpoller wurden vor vielen Jahren als Maßnahme zur Terrorabwehr installiert. Ihr Zweck besteht darin, das unbefugte Einfahren von Fahrzeugen in Fußgängerzonen zu verhindern und so die Sicherheit von Passantinnen und Passanten zu gewährleisten. In ihrer aktuellen Anordnung erfüllen die Poller diese Funktion jedoch nicht. Aufgrund der bestehenden Abstände und Positionierung ist es selbst größeren Fahrzeugen möglich, die Poller zu umfahren, wodurch der beabsichtigte Schutzeffekt weitgehend aufgehoben wird. Zudem entsprechen die vorhandenen Poller nicht mehr den geltenden Sicherheitsanforderungen für Terrorabwehrsperren. Darüber hinaus beeinträchtigen die massiven, grauen Betonblöcke das Stadtbild erheblich. Sie tragen zu einer Verringerung der Aufenthaltsqualität und der gestalterischen Attraktivität der Frankfurter Innenstadt bei. Bei der Installation von modernen Terrorabwehrsperren ist in Zukunft darauf zu achten, dass sie sich in das Stadtbild einfügen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 801 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Radwegeverbindung Karlstraße auch während Baustellen sichernOMOB 125.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7773 entstanden aus Vorlage: OF 1787/1 vom 10.11.2025 Betreff: Radwegeverbindung Karlstraße auch während Baustellen sichern Der Magistrat wird gebeten, die durchgehende Radverkehrsverbindung von der Moselstraße über Karlsplatz und Karlstraße in Richtung Westend und Gallus dauerhaft sicherzustellen - auch während der Bauarbeiten in der Karlstraße, auf dem Karlsplatz und im Umfeld des Hauptbahnhofs. Baustelleneinrichtungen dürfen die Befahrbarkeit der Strecke für den Radverkehr nicht einschränken. Gegebenenfalls sind sichere provisorische Verkehrsführungen einzurichten. Begründung: Die Verbindung Moselstraße - Karlsplatz - Karlstraße ist eine zentrale und stark frequentierte Route des innerstädtischen Radverkehrs. Sie verbindet Sachsenhausen mit dem Bahnhofsviertel und den Stadtteilen Westend und Gallus und ist für viele Berufspendelnde unverzichtbar. Eine Sperrung oder Zweckentfremdung der Radwege als Lagerfläche führt zu gefährlichen Situationen und unzumutbaren Umwegen. Negatives Beispiel ist die Sperrung des Geh- und Radwegs an der Dominikanergasse, die bereits zu erheblichen Behinderungen geführt hat. Eine verlässliche Radverkehrsführung während Bauphasen ist unerlässlich, um die Verkehrswende glaubwürdig zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 548
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Tempo 30 am Internationalen Kinderhaus in der WilhelmLeuschnerStraße/Ecke WiesenhüttenstraßeOMOB 125.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7774 entstanden aus Vorlage: OF 1790/1 vom 10.11.2025 Betreff: Tempo 30 am Internationalen Kinderhaus in der Wilhelm-Leuschner-Straße/Ecke Wiesenhüttenstraße Der Magistrat wird gebeten, eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf maximal Tempo 30 am Internationalen Kinderhaus, Wiesenhüttenstraße 15, zum besseren Schutz der Kinder einzurichten, beginnend in der Wilhelm-Leuschner-Straße in Höhe der Hausnummern 69 bis 77 (DGB Haus) bis zur Einmündung in die Wiesenhüttenstraße und links abbiegend im weiteren Verlauf bis zur Einmündung in die Gutleutstraße. Begründung: Das Internationale Kinderhaus (Träger: Evangelischer Verein für Jugendsozialarbeit) ist die einzige offene Freizeit- und Bildungseinrichtung für Kinder im Frankfurter Bahnhofsviertel. Es richtet sich an Mädchen und Jungen im Alter von sechs bis dreizehn Jahren. Das Haus ist als Kindereinrichtung von außen nicht als solche unmittelbar erkennbar, weil es etwas zurückgesetzt liegt und von einem Zaun umgeben ist. Die Autofahrer*innen, die vom Baseler Platz in Richtung Innenstadt fahren, benutzen die Wilhelm-Leuschner-Straße häufig als Rennstrecke, um noch bei Grün über die Kreuzung Wiesenhüttenstraße zu gelangen. In gleicher Weise versuchen die Autofahrer*innen, die vom Untermainkai in die Wiesenhüttenstraße in Richtung Gutleutstraße einbiegen, Rotphasen zu vermeiden. Somit sind Kinder, die vielleicht nicht immer Grünphasen abwarten, um die Wilhelm-Leuschner-Straße bzw. zur anderen Seite die Wiesenhüttenstraße zu überqueren, stark gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 547
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ein Kleinstsupermarkt für das Gutleutviertel?OMOB 125.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7775 entstanden aus Vorlage: OF 1811/1 vom 24.11.2025 Betreff: Ein Kleinstsupermarkt für das Gutleutviertel? Vorgang: NR 1394/25 FDP Mit dem Antrag vom 07.10.2025, NR 1394, hatte sich die Stadtverordnetenversammlung dafür ausgesprochen, dass der Magistrat sich für die Ansiedlung von "digitalen Kleinstsupermärkten" einsetzen soll. Dies vorangeschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. inwiefern ein Kleinstsupermarkt im Gutleutviertel im Umfeld der Gutleutstraße zwischen Camberger Brücke und Erntestraße umsetzbar wäre; 2. ob ein solcher Kleinstsupermarkt beispielsweise auf der Fläche der zukünftigen Interimspielstätte für das Schauspielhaus eingerichtet werden kann; 3. ob gewährleistet werden kann, dass beim Anbieter keine Sonntagsarbeit entsteht. Begründung: Die Nahversorgung ist im westlichen Gutleutviertel noch einige Zeit unzufriedenstellend. Auf der Gutleutstraße sind mit den Hausnummern 285 bis 291 einige neue Gebäude entstanden und der Bedarf an Nahversorgung ist damit weiter gestiegen. Mit der Ansiedlung der Interimspielstätte für das Schauspiel wird zudem zukünftig einige Laufkundschaft im Viertel erwartet. In Hessen bietet u. a. teo (Smart Retail Solutions GmbH) aus Fulda derartige digitale Kleinstsupermärkte an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 07.10.2025, NR 1394 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 764 Beratung im Ortsbeirat: 1
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Winterdienst für Bahnwege im GallusOMOB 125.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7776 entstanden aus Vorlage: OF 1793/1 vom 10.11.2025 Betreff: Winterdienst für Bahnwege im Gallus Der Magistrat wird gebeten, die Wege auf beiden Seiten des Homburger Damms im Gallus bei Schneefall durchgehend zu räumen und in den Winterdienstplan aufzunehmen. Insbesondere sollen folgende Wege geräumt werden: - Denisweg zwischen Frankenallee und Nied; - Schwarzer Weg zwischen Schmidtstraße und Anspacher Straße. Begründung: Die Wege auf beiden Seiten des Bahndamms der Frankfurt-Königsteiner-Bahn werden von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden stark genutzt. Bei Schnee und Eis müssen vor allem ältere Menschen weite Umwege in Kauf nehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 440
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Container Stephensonstraße sinnvoll weiternutzen II/Zwischennutzung durch das Kinderhaus und JugendhausOMOB 125.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7777 entstanden aus Vorlage: OF 1794/1 vom 09.11.2025 Betreff: Container Stephensonstraße sinnvoll weiternutzen II/Zwischennutzung durch das Kinderhaus und Jugendhaus Der Magistrat wird gebeten, Institutionen des Bildungscampus Gallus, wie dem Kinderhaus und Jugendhaus, die o. g. Containeranlage umgehend zur Zwischennutzung zur Verfügung zu stellen sowie alles Erforderliche hierfür zu veranlassen, damit die geplanten Bauarbeiten am Bildungscampus Gallus schnellstmöglich beginnen können. Begründung: Die Grundschule ist inzwischen ausgezogen und die Containeranlage steht seit Juli dieses Jahres noch immer ungenutzt herum, ohne dass die Grünfläche seitdem planmäßig wiederhergestellt wurde. Daher könnte die Containeranlage auch sinnvoll weitergenutzt werden. Institutionen des Bildungscampus Gallus wie das Kinderhaus und Jugendhaus benötigen dringend eine Auslagerungsstätte, damit die Bauarbeiten endlich beginnen können. Das Kinderhaus und Jugendhaus wäre sehr daran interessiert, die Containeranlage zu nutzen. In der letzten Sitzung der AG Bildungslandschaft Gallus äußerte der Vertreter des ABI, dass die Nutzung der Containeranlage eine Option sei, der Planungsdezernent jedoch zustimmen müsse. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 384 Aktenzeichen: 51
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Dauerproblem Falschparker in der Hufnagelstraße endlich lösenOMOB 125.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7778 entstanden aus Vorlage: OF 1795/1 vom 09.11.2025 Betreff: Dauerproblem Falschparker in der Hufnagelstraße endlich lösen Vorgang: OM 4056/23 OBR 1; ST 2009/23 Der Magistrat wird gebeten, sich nochmals verstärkt um die Falschparker in der Hufnagelstraße zu kümmern und dabei ggf. auch bauliche Maßnahmen oder verkehrsrechtliche Anordnungen zu prüfen und nach Möglichkeit umzusetzen, da sich die Situation nicht gebessert, sondern verschlimmert hat. Ebenso ist die in der Stellungnahme vom 02.10.2023, ST 2009, erwähnte Fußstreife nochmals zu sensibilisieren. Begründung: Anwohner werden beim Ausfahren aus ihren Grundstücken behindert, da beidseits falsch geparkt wird. Der Linienbus muss häufig eine große Kurve fahren, um in die Straße zu gelangen, da im Einmündungsbereich falsch geparkt wird. Busse müssen häufig Schritttempo fahren, da sie aufgrund der Falschparker nicht aneinander vorbeikommen. Wenn ein Krankenwagen auf der Straße steht, behindern Falschparker die Weiterfahrt des Linienbusses. Selbst Pkws mussten gewendet werden. Aufnahme vom 25.10.2025, Linienbus kommt wegen Falschparker nicht an Krankenwagen vorbei und steht Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4056 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2009 Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 553
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fahrradcodieraktion im EuropaviertelOMOB 125.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7779 entstanden aus Vorlage: OF 1803/1 vom 08.11.2025 Betreff: Fahrradcodieraktion im Europaviertel Der Magistrat wird gebeten, auf die Landespolizei zuzugehen, um auch im Europaviertel eine Fahrradcodieraktion durchzuführen und den Ortsbeirat über den Termin zu informieren. Der Regionalrat Gallus ist in die Maßnahme miteinzubeziehen. Begründung: Im Europaviertel wurde bisher keine Fahrradcodieraktion durchgeführt, obwohl hier zahlreiche Fahrräder gestohlen werden. Der Tel-Aviv-Platz wäre ein geeigneter Ort, da er über eine große Fläche verfügt, zentral ist und stark frequentiert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 328 Aktenzeichen: 32-4
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Windschutzkonzept für die Außengastronomie prüfenOMOB 125.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7780 entstanden aus Vorlage: OF 1804/1 vom 10.11.2025 Betreff: Windschutzkonzept für die Außengastronomie prüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit ein Windschutzkonzept für die Außengastronomie ermöglicht werden kann und wie die Vorschriften anzupassen wären, um dieses allgemein rechtssicher und unfallsicher auch auf öffentlicher Verkehrsfläche umsetzen zu können. Ausreichende Gehwegbreiten sollen stets berücksichtigt werden. Begründung: Die Außengastronomie im Sommer ist eine existenznotwendige Einnahmequelle für viele Gastronomen. Durch den Klimawandel ändern sich die wetterbedingten Voraussetzungen, indem beispielsweise auch die Windstärken zunehmen. Derzeit sind Windschutzeinrichtungen in der Regel untersagt. In Zeiten des Klimawandels stellt sich die Frage, inwieweit Regeln sich ändernden Ausgangsbedingungen anpassen sollten. Gastronomen sollten ihre gemieteten Flächen wetterfester gestalten können. So wäre unter Anderem zu prüfen, inwieweit Windschutzeinrichtungen an einzelnen Seiten, beispielsweise in Hauptwindrichtung West, angebracht werden können, ohne dass sich eine "Verhüttelung" bildet. Ziel muss es sein, möglichst verlässliche Bedingungen zu schaffen, von denen die Stadt wiederum steuerlich durch den Geschäftserfolg der Gastronomie finanziell profitiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Gutleutstraße - Baseler PlatzOMOB 125.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7781 entstanden aus Vorlage: OF 1812/1 vom 20.11.2025 Betreff: Gutleutstraße - Baseler Platz Vorgang: M 186/25 Der Magistrat wird gebeten, in seinen Vortrag M 186 Folgendes aufzunehmen und umzusetzen: 1. Die im Bereich des Baseler Platzes entstehenden Verkehrsinseln sollen, wenn möglich, begrünt werden. 2. Bei der Planung des Verkehrs am Baseler Platz ist ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass die Fußgängerquerung der Baseler Straße (auf Höhe der Esslinger Straße) zum Schulweg von Grundschülern gehört. Hier sollte die Ampelschaltung so programmiert werden, dass es zu keinen Rückstaus kommt und Autos auf dem Fußgängerüberweg stehen bleiben, während die Fußgänger grün haben. Ggf. sind Rotlichtblitzer aufzustellen. 3. In der Esslinger Straße werden alle Baumscheiben so umgestaltet, dass Autos wieder in Fahrtrichtung parken können. Die Baumscheiben sollten dabei vor dem Befahren durch Pkws durch einen niedrigen Zaun geschützt werden. Evtl. sind auch die Radbügel an den Baumscheiben umzusetzen, damit sie nutzbar bleiben. 4. Die Hermann-Herzog-Schule und die Schule am Sommerhoffpark liegen direkt an der Gutleutstraße. Schülerinnen und Schüler dieser Schulen haben besondere Ansprüche an ihre Umgebung, da sie Einschränkungen beim Hören und Sehen haben. Die Planung der Straßenbahnhaltestellen westlich und östlich der Camberger Brücke, sowie die gesamte Planung dieses Straßenbereichs bedarf der besonderen Sorgfalt und Berücksichtigung der Bedarfe. Die Schulleitungen sollen deshalb in die Planungen mit einbezogen und regelmäßig über den Planungsstand informiert werden. Anregungen der Schulleitungen sind unbedingt zu berücksichtigen, z. B. ein Leitsystem von den Haltestellen zur Hermann-Herzog-Schule. 5. Während der Bauarbeiten ist darauf zu achten, dass den Schülerinnen und Schülern ein sicherer Schulweg zur Verfügung steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 186 Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 552
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Höchst und Sossenheim: Nidda-Uferweg ertüchtigenVOB 625.11.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1311 entstanden aus Vorlage: OF 1356/6 vom 09.11.2025 Betreff: Höchst und Sossenheim: Nidda-Uferweg ertüchtigen Zwischen Sossenheim und Höchst verbindet der Uferweg entlang der Nidda die Straßen Im Mittleren Sand und Am Strandbad Höchst. Obwohl dieser Weg auch eine wichtige Verbindung zu den Stadtteilen auf der südlichen Nidda-Seite darstellt, die z. B. als Schulweg mit dem Rad zur IGS 15, IGS West oder Helene-Lange-Schule genutzt wird, ist er in einem beklagenswerten Zustand. Die Breite reicht nicht für die gemeinsame Nutzung durch Radfahrende und zu Fuß Gehende. Durch die wassergebundene Dreckschicht kann Regenwasser nicht versickern und bildet Pfützen, die teilweise die ganze Wegesbreite einnehmen. Vor der Niddabrücke sind Auswaschungen entstanden, welche die Sturzgefahr erhöhen. In der Kurve um das Vereinsgelände des Höchster Schwimmvereins herum besteht durch die geringe Breite Unfallgefahr. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu überprüfen, ob das genannte Wegstück durch partielle Verbreiterung und/oder einen anderen Belag ertüchtigt werden kann, insbesondere in der Kurve um das Vereinsgelände. . . . . Quelle: Privat . Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.07.2026, ST 1077 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 05.05.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
VOB 6AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Nied: Planungsstand und weiterer Zeitplan der baulichen Maßnahmen an der Niddaschule (Turnhalle und Erweiterungsbau)VOB 625.11.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1312 entstanden aus Vorlage: OF 1358/6 vom 09.11.2025 Betreff: Nied: Planungsstand und weiterer Zeitplan der baulichen Maßnahmen an der Niddaschule (Turnhalle und Erweiterungsbau) Vorgang: B 121/20; V 704/23 OBR 6; ST 1008/24 Der Magistrat wird gebeten, über den aktuellen Stand der Planungen zu den baulichen Maßnahmen an der Niddaschule in Nied zu berichten und folgende Fragen zu beantworten: 1. Planungsfortschritt: a) Wurde die im Jahr 2024 angekündigte Machbarkeitsstudie zum Abriss und Neubau der Turnhalle sowie zur Erweiterung der Schule inzwischen abgeschlossen? b) Falls ja: Welche Ergebnisse und Empfehlungen liegen daraus vor? c) Falls nein: Wann ist mit dem Abschluss der Studie zu rechnen? 2. Zeitplan: a) Wann ist mit einer Entscheidung über das weitere Vorgehen zu rechnen (z. B. Beginn der Planung, Mittelbereitstellung, Bauausführung)? b) Welche zeitlichen Eckpunkte (Planung, Ausschreibung, Baubeginn, Fertigstellung) sind derzeit vorgesehen? 3. Umfang der Maßnahme: Wird weiterhin der kombinierte Neubau der Turnhalle inklusive Erweiterungsbau mit Betreuung und Mensa verfolgt, oder hat sich der Planungsumfang geändert? 4. Kosten und Haushaltslage: a) Liegen aktualisierte Kostenschätzungen oder Haushaltsanmeldungen vor? b) Wenn ja: In welcher Höhe und für welche Haushaltsjahre? Begründung: Die baulichen Planungen an der Niddaschule ziehen sich mittlerweile seit über einem Jahrzehnt hin. Bereits im März 2020 (B 121) berichtete der Magistrat, dass Planungsmittel in Höhe von 461.000 Euro bereitstünden und die Umsetzung ab 2020/2021 beginnen könne. Bis heute wurde keine Baumaßnahme realisiert. Auch die 2023 erneut beantragten Haushaltsmittel für den Erweiterungsbau und den Neubau der Turnhalle wurden bislang nicht berücksichtigt. Im Mai 2024 teilte der Magistrat mit, dass eine Machbarkeitsstudie zum Abriss und Neubau der Turnhalle inklusive Erweiterung durchgeführt werde und bis Ende des zweiten Quartals 2024 Ergebnisse vorliegen sollen. Diese liegen bislang offenbar nicht öffentlich vor, und auch die Schulgemeinde erhielt keine Informationen über den weiteren Zeitplan. Da die Niddaschule ab dem Schuljahr 2026/2027 von der gesetzlichen Ganztagsbetreuung betroffen ist, besteht dringender Handlungsbedarf, um die baulichen Voraussetzungen für eine angemessene Betreuung (Mensa, Betreuungsräume, moderne Turnhalle) rechtzeitig zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.03.2020, B 121 Auskunftsersuchen vom 04.07.2023, V 704 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1008 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2026, ST 1056 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 05.05.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-2
VOB 6AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Nieder Loch und Kaiserlei - Offene Fragen zur Wohnraumplanung der ABGVOB 625.11.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1313 entstanden aus Vorlage: OF 1359/6 vom 09.11.2025 Betreff: Nieder Loch und Kaiserlei - Offene Fragen zur Wohnraumplanung der ABG Vorgang: V 953/24 OBR 6; ST 1466/24; V 1162/25 OBR 6 Mit großem Interesse verfolgt der Ortsbeirat 6 die geplanten Wohnbauprojekte der ABG Frankfurt Holding (ABG) (Frankfurts städtische Wohnungsbaugesellschaft) im Stadtgebiet, insbesondere im Frankfurter Westen. Die ABG plant außerhalb des Frankfurter Stadtgebiets den Kauf des Offenbacher Kaiserlei-Areals (ehemalige Siemens-/KWU-Bürotürme) zur Entwicklung eines Wohnquartiers mit 1.179 Mietwohnungen. Das Investitionsvolumen beträgt über 500 Millionen Euro (inkl. Grundstück). Der Bezug der ersten Wohnungen ist für 2029 vorgesehen. "Das ist unser Kerngeschäft", so ABG-Chef Frank Junker. Sieben Stadtteile im Frankfurter Westen zählen zu den Gebieten mit der geringsten Wohnfläche pro Person in Frankfurt. Das aktuelle Städteranking der Universität Freiburg zeigt, dass geringe Wohnflächen zu einer erhöhten Unzufriedenheit der Bevölkerung führen. 16,1 Prozent der Frankfurter*innen sind mit ihrem Leben deutlich unzufriedener, als es objektiv zu erwarten wäre. In den sieben Stadtteilen, auf die dieses Szenario zutrifft, erhält die politische Extreme hohe Zustimmung. Vor diesem Hintergrund ist die Schaffung von ausreichendem und bezahlbarem Wohnraum von besonderer Bedeutung. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und mit Verweis auf die Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (§ 4 Absatz 10, Satz 4) zu berichten: 1. Kaiserlei: Die ABG führt auf ihrer Homepage Folgendes aus: "Als Wirtschaftsunternehmen mit sozialem Auftrag leben wir unser Versprechen ‚Wohnen für alle', indem wir für eine wachsende Stadtbevölkerung Wohnungen zu fairen Mieten anbieten und sozial ausgewogene Quartiere fördern." Daher die Frage: Ist es die Kernaufgabe der ABG, außerhalb des Frankfurter Stadtgebiets in diesem Umfang am Kaiserlei zu agieren, und die erkennbaren Probleme im Frankfurter Stadtgebiet nicht zeitnah anzugehen? 2. Auskunftsersuchen V 1162: Das vom Ortsbeirat 6 am 31.03.2025 gestellte Auskunftsersuchen blieb bisher unter Missachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte unbeantwortet. Folgende Fragen sind offen: a) Wie viele Wohneinheiten plant die ABG nach Stadtteilen aufgegliedert im Ortsbezirk 6 zu bauen? b) Mit welcher kalkulierten Wohnfläche pro Bewohner*in wird in den geplanten Projekten gerechnet? 3. Grundstückstausch und Bauprojekt Nieder Loch: In der Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1466, wurde für den zweiten Bauabschnitt am Nieder Loch ein erforderlicher Grundstückstausch genannt, der zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollzogen war. Der Baubeginn war für 2025 angekündigt, erfolgte bisher jedoch nicht. Dazu zwei Fragen: a) Ist der Grundstückstausch inzwischen erfolgt? b) Wann ist mit dem Baubeginn des zweiten Bauabschnitts zu rechnen, der ursprünglich für 2025 angekündigt wurde? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.05.2024, V 953 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1466 Auskunftsersuchen vom 22.04.2025, V 1162 Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 163 Aktenzeichen: 92-40
VOB 6AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Was war los am KobeltZoo?VOB 625.11.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1314 entstanden aus Vorlage: OF 1364/6 vom 06.11.2025 Betreff: Was war los am Kobelt-Zoo? Dem Ortsbeirat ist von Bürger:innen berichtet worden, dass das Grünflächenamt gegen die Halloweenfeier im Kobelt-Zoo vorgegangen ist. Die Halloweenfeier wird mit großem ehrenamtlichen Engagement von den Freund:innen des Kobelt-Zoos vorbereitet und begleitet. Die Stadt Frankfurt sollte bemüht sein, dieses bürgerschaftliche Engagement zu unterstützen. Das behördliche Einschreiten kurzfristig vor Beginn der Halloweenfeier hat zu einer erheblichen Belastung der Personen geführt, die sich für den Kobelt-Zoo und die Halloweenfeier engagiert haben und hinterlässt eine erhebliche Verunsicherung. Den Bürger:innen ist insbesondere unverständlich, dass gegen den Kobelt-Zoo vorgegangen wird, während bei anderen und viel massiveren Verstößen bei der Nutzung des Grillplatzes häufig ein behördliches Einschreiten ganz unterbleibt oder es jedenfalls an Nachhaltigkeit vermissen lässt. Ein solches ungleiches Vorgehen mindert die Akzeptanz behördlichen Handelns. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu berichten, 1. ob und warum es zu einem Einschreiten gegen die beabsichtigte Halloweenfeier 2025 im Kobel-Zoo gekommen ist; 2. welche Beanstandungen es konkret gegeben hat; 3. wie zu rechtfertigen ist, dass gegen massive und offensichtliche ordnungsrechtliche Verstöße im Zusammenhang mit der Nutzung des Grillplatzes nicht oder nur zurückhaltend vorgegangen wird, während gegenüber dem Kobelt-Zoo mit einer Untersagungsverfügung gedroht wird; 4. ob diese Beanstandungen nicht im Vorfeld im gegenseitigen Einvernehmen hätten gelöst werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 710 Aktenzeichen: 67-0
VOB 6AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Sindlinger Bahnstraße ertüchtigen - Klimamaßnahmen berücksichtigenVOB 625.11.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1315 entstanden aus Vorlage: OF 1366/6 vom 08.11.2025 Betreff: Sindlinger Bahnstraße ertüchtigen - Klimamaßnahmen berücksichtigen Der Straßenabschnitt der Sindlinger Bahnstraße südlich des Kreisels befindet sich in einem baulich sehr schlechten Zustand. Der Fahrbahnbelag ist uneben, stark beschädigt und weist zahlreiche Schlaglöcher auf, die insbesondere für Auto- und Radfahrende eine Gefährdung darstellen. Zudem bietet der Abschnitt keinen Schutz bei Hitzeperioden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Zustand der Fahrbahn der Sindlinger Bahnstraße im Bereich südlich des Sindlinger Kreisels zu überprüfen und Auskunft zu einer Sanierung des Straßenbelags zu geben. Dabei sollen insbesondere folgende Fragen beantwortet werden: 1. Ist der aktuelle Zustand verkehrssicher? 2. In welchem Umfang muss die Fahrbahndecke aufgrund von Unebenheiten, Rissen und Schlaglöchern instand gesetzt oder erneuert werden? 3. Welche Maßnahmen zur Klimaanpassung, wie eine teilweise Entsiegelung oder ökologische Aufwertung (z. B. wasserdurchlässige Beläge, Grünstreifen), können im Zuge einer Sanierung umgesetzt werden, um zur Aufenthaltsqualität und Klimaanpassung beizutragen? 4. Sind derzeit Maßnahme in bestehende oder geplante Sanierungsprogramme des Amts für Straßenbau und Erschließung (ASE) geplant, in die eine Ertüchtigung der Straße integriert werden kann? Begründung: Der Wunsch nach einer sicheren und komfortablen Fahrbahn sowie eine bessere Klimaanpassung wurde von Sindlinger Bürgern mehrfach geäußert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 537 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
VOB 6AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Baumbestand der Streuobstwiesen auf Vitalität prüfenVOB 1025.11.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1316 entstanden aus Vorlage: OF 1162/10 vom 11.11.2025 Betreff: Baumbestand der Streuobstwiesen auf Vitalität prüfen Der Magistrat wird gebeten, hinsichtlich des Baumbestands auf beiden Seiten der Linie 18 zwischen den Haltestellen "Alkmenestraße" und "Walter-Kolb-Straße" die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Wie schätzt der Magistrat den Allgemeinzustand des dortigen Streuobstwiesen-Baumbestandes ein? 2. Welche Maßnahmen erwägt der Magistrat, um den Allgemeinzustand des dortigen Baumbestands zu verbessern? 3. Ist eine intensivere Baumpflege zum Erhalt des Baumbestands angezeigt? 4. Sind in der anstehenden Baumpflanzzeit Nachpflanzungen geplant? 5. Ist es angezeigt, abgehende Bäume durch eine resilientere Bepflanzung zu ersetzen? Begründung: Die Bäume in dem vorbezeichneten Bereich scheinen seit einiger Zeit in einem schlechten Allgemeinzustand zu sein. Teilweise sind sie bereits abgestorben oder absterbend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 313 Aktenzeichen: 67-0
VOB 10AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Evaluation Pilotprojekt Safer Spaces für queere MenschenVOB 125.11.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1317 entstanden aus Vorlage: OF 1777/1 vom 10.11.2025 Betreff: Evaluation Pilotprojekt Safer Spaces für queere Menschen Vorgang: OM 4807/23 OBR 1; ST 352/24 Der Magistrat wird gebeten, zu der in der Stellungnahme vom 09.02.2024, ST 352, für Ende 2024 angekündigten Evaluation der Pilotphase zur Schaffung von "Safer Spaces for Queer People" in der Innenstadt folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Betriebe nehmen an dem Pilotprojekt teil? 2. Wie viele Mitarbeitende wurden bisher geschult? 3. Wo kann man das Verzeichnis der teilnehmenden Betriebe einsehen? 4. Wurde in diesem Rahmen eine App oder anderweitige, digitale Plattform eingeführt? 5. Wie viele Menschen haben bisher Schutz gesucht? 6. Welche Erkenntnisse hat man für eine Ausweitung des Projektes gewonnen? 7. Welche Erkenntnisse könnten wegweisend sein für eine ähnlich gelagerte Aktion zur Schaffung von Safer Spaces für Frauen, die bereits mit der Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4807, gefordert wurden? Begründung: Immer noch wird darüber berichtet, dass Menschen sich des Nachts in der Innenstadt, vor allem auf der Zeil zwischen Haupt- und Konstablerwache, bedroht fühlen, weil sie sexuell belästigt werden oder sich vor körperlicher Gewalt fürchten müssen und deshalb diesen Bereich meiden. Es ist nicht länger hinnehmbar, dass es in der Frankfurter City "No-Go-Areas" für Frauen und queere Menschen gibt. Sichere Zufluchtsorte und positive Veränderungen sind notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4807 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 352 Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 445 Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1414
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Baumbestand Kurt-Schumacher-Straße und Konrad-Adenauer-StraßeVOB 125.11.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1318 entstanden aus Vorlage: OF 1786/1 vom 17.10.2025 Betreff: Baumbestand Kurt-Schumacher-Straße und Konrad-Adenauer-Straße Der Magistrat wird gebeten, hinsichtlich des Baumbestands auf beiden Seiten der Kurt-Schumacher-Straße und der Konrad-Adenauer-Straße, zwischen dem Friedberger Tor und der Kreuzung Battonstraße, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Wie schätzt der Magistrat den Allgemeinzustand des dortigen Baumbestands ein? 2. Welche Maßnahmen erwägt der Magistrat, den Allgemeinzustand des dortigen Baumbestands zu verbessern? 3. Ist eine intensivere Baumpflege zum Erhalt des Baumbestands angezeigt? 4. Sind in der anstehenden Baumpflanzzeit Nachpflanzungen geplant? 5. Ist es angezeigt, abgehende Bäume durch eine resilientere Bepflanzung zu ersetzen? Begründung: Die Bäume in dem vorbezeichneten Bereich scheinen seit einiger Zeit in einem schlechten Allgemeinzustand zu sein. Teilweise sind sie bereits abgestorben oder absterbend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 363 Aktenzeichen: 67-0
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Bahnhofsgebiet I: Verdrängung der Drogenszene in umliegende Stadtteile?VOB 125.11.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1319 entstanden aus Vorlage: OF 1788/1 vom 10.11.2025 Betreff: Bahnhofsgebiet I: Verdrängung der Drogenszene in umliegende Stadtteile? Der Magistrat wird gebeten, folgende Frage zu beantworten: Stellt der Magistrat eine Verlagerung des Straßenhandels mit Drogen und des Straßenkonsums von Drogen aus dem Bahnhofsgebiet in umliegende Stadtteile fest? Wenn ja, wohin? Begründung: Bürger*innen berichten immer wieder, dass Drogengeschäfte immer öfter an öffentlichen Orten außerhalb des Bahnhofsgebiets (so wird das Bahnhofsumfeld gemäß Polizeistatistik genannt) durchgeführt werden. Einerseits mag der Drogenhandel aufgrund der stärkeren Polizeipräsenz zunehmend in geschlossenen Räumen oder per Autokurier stattfinden. Andererseits wird auch am nördlichen Mainufer, rund um die "Galluswarte", im Metzlerpark und im südlichen Westend immer häufiger von Drogengeschäften berichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 367 Aktenzeichen: 32-4
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Bahnhofsgebiet II: KokainkonsumVOB 125.11.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1320 entstanden aus Vorlage: OF 1789/1 vom 10.11.2025 Betreff: Bahnhofsgebiet II: Kokainkonsum Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welchen Anteil hat Kokain am gesamten Konsum illegaler Drogen in Frankfurt? 2. Wie sieht das Verhältnis von Straßenhandel im Bahnhofsgebiet zum insgesamt gehandelten Volumen von Drogen aus? 3. Wie beurteilt der Magistrat die Anstrengungen der Landesregierung und der Landespolizei gegen den massiven Kokainkonsum? Begründung: Die Razzien im Bahnhofsgebiet (so wird das Bahnhofsumfeld gemäß Polizeistatistik genannt) durch die Landespolizei konzentrieren sich hauptsächlich auf Straßenhandel und Straßenkonsum. Kokain spielt dort eine untergeordnete Rolle. Der Handel mit Kokain findet dagegen eher in geschlossenen Räumen und durch sogenannte "Kokaintaxis" statt. Die Berliner Polizei bekennt beispielsweise, dass sie gegen den Drogenhandel durch Kokaintaxis machtlos sei. Nach einer Veröffentlichung der Barmer Krankenkasse ist die Stadt Frankfurt weiterhin eine Kokainhochburg. In Frankfurt gehen viermal so viele Menschen wegen Kokainproblemen zum Arzt wie im Bundesdurchschnitt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2026, ST 412 Aktenzeichen: 53-6
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Fragen zur Inbetriebnahme der U5-Verlängerung ins EuropaviertelVOB 125.11.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1321 entstanden aus Vorlage: OF 1800/1 vom 08.11.2025 Betreff: Fragen zur Inbetriebnahme der U5-Verlängerung ins Europaviertel Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Ursprünglich wurde an der einstigen Endhaltestelle Europaviertel West eine Wendeanlage geplant. Entfällt diese Wendeanlage mit der Verlängerung zum Römerhof? 2. Kann die U5 bis Europaviertel West unabhängig von der Verlängerung zum Römerhof in Betrieb gehen? Begründung: Nachdem die U5 in das Europaviertel inzwischen bis zum Römerhof verlängert werden soll, fragen sich viele Anwohner, ob sich durch die Verlängerung zum Römerhof neue Verspätungsrisiken für die Eröffnung der Strecke ins Europaviertel ergeben und die Strecke bis ins Europaviertel notfalls auch unabhängig von der Verlängerung bis Römerhof in Betrieb gehen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 549
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Schallschutz im Lotte-Specht-ParkVOB 125.11.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1322 entstanden aus Vorlage: OF 1801/1 vom 10.11.2025 Betreff: Schallschutz im Lotte-Specht-Park Vorgang: OM 7313/25 OBR 1 In Ergänzung zu der Anregung an den Magistrat OM 7313 wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welche weiteren Möglichkeiten zur Schallreduktion, abgesehen von reinen Bepflanzungen, sieht der Magistrat rund um den Lotte-Specht-Park? 2. Sieht der Magistrat die Möglichkeit, konkrete Schallschutzmaßnahmen mittels Rankpflanzen, beispielsweise an der Ostseite, einzurichten? Begründung: Zur Befriedung der Diskussion rund um die Hundeauslauffläche im Lotte-Specht-Park möge der Magistrat alle budgetmäßig sinnvollen Möglichkeiten prüfen, die zu einer Schallreduktion führen können. Hierbei sollen auch Schallschutzmaßnahmen mittels Rankpflanzen geprüft werden, die in Bezug auf die Hauptwindrichtung den Schall dämmen und nach oben wegzuleiten könnten. So wäre im Osten des Parks ein beranktes Dämmsystem vorstellbar, das möglichst ganzjährig den Schall schluckt und ablenkt. Dieses hätte zudem einen kühlenden und schattenspendenden Effekt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7313 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 366 Aktenzeichen: 67-0
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Schutzräume im Ortsbezirk 1 - Bestand, Kapazitäten und AusbauVOB 125.11.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1323 entstanden aus Vorlage: OF 1805/1 vom 10.11.2025 Betreff: Schutzräume im Ortsbezirk 1 - Bestand, Kapazitäten und Ausbau Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Bestand: Welche Schutzräume stehen der Bevölkerung im Ortsbezirk 1 für den Katastrophen- und Kriegsfall zur Verfügung (Standorte, Eigentum/Trägerschaft, Art der Anlage)? 2. Schutzprofil: Gegen welche Gefahren schützen diese Räume jeweils (z. B. Luftangriffe, Trümmerlast, Druckwellen, chemische/biologische Gefahren, Strom-/Wasser-/Kommunikationsausfall/Umwelt- und Naturkatastrophen)? 3. Kapazität: Für wie viele Menschen bieten die einzelnen Schutzräume Schutz (Nennkapazität je Standort sowie Summe)? 4. Zugang/Organisation: Wie ist der Zutritt im Katastrophen- und Kriegsfall geregelt (Zugangswege, Öffnung, Schlüssel-/Zugangssysteme, verantwortliche Stellen, Priorisierungen)? 5. Abdeckung: Welcher Anteil der Bevölkerung im Ortsbezirk 1 kann nach aktuellem Stand in diesen Schutzräumen Schutz finden (in Prozent, bitte Datengrundlage angeben)? 6. Bewertung: Betrachtet der Magistrat Anzahl, Lage, Zustand und Art der vorhandenen Schutzräume im Ortsbezirk 1 als ausreichend? Wenn nein, wo bestehen Lücken (räumlich/funktional)? 7. Maßnahmen: Welche konkreten Schritte unternimmt der Magistrat - ggf. mit Unterstützung von Bund und Land - um a) die Zahl der Schutzräume im Ortsbezirk 1 zu erhöhen, b) bestehende Anlagen zu ertüchtigen (z. B. Filter, Notstrom, Sanitär, Barrierefreiheit, Kommunikationsmittel) und c) die Bevölkerung über Standorte, Regeln und Verhalten im Ernstfall zu informieren? 8. Zeit- und Finanzplanung: Welche Zeitpläne, Zuständigkeiten und Finanzmittel (einschl. Förderprogramme) sind für die in Frage 7 genannten Maßnahmen vorgesehen? Begründung: Eine realistische Gefahrenvorsorge umfasst neben Warnsystemen, Einsatzkräften und Resilienz kritischer Infrastruktur auch belastbare Rückzugs- und Schutzmöglichkeiten für die Bevölkerung. Transparenz über Bestand, Leistungsfähigkeit und Zugang der Schutzräume ist Voraussetzung für eine sachgerechte Bewertung der Abdeckung im Ortsbezirk 1 und für priorisierte Investitionen. Zudem braucht es klare Informationen für alle Bürgerinnen und Bürger, damit Verhalten und Zugang im Ernstfall funktionieren. Der Antrag zielt auf eine belastbare Datengrundlage und einen konkreten Fahrplan zur Verbesserung der Zivilschutzfähigkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 291
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Fragen zu aggressivem und organisiertem BettelnVOB 125.11.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1324 entstanden aus Vorlage: OF 1806/1 vom 05.10.2025 Betreff: Fragen zu aggressivem und organisiertem Betteln Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Sieht der Magistrat Probleme in Verbindung mit aggressivem, bedrängendem, bandenmäßig organisiertem Betteln oder Täuschungsbettelei (Vortäuschen einer Notlage) im Ortsbezirk 1? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen haben Ordnungsamt, Stadtpolizei, Landespolizei und Bundespolizei seit dem 01.01.2022 ergriffen? 2. In welchem Umfang wurden seitdem a) Kontrollen durchgeführt, b) Verwarnungen oder Bußgeldverfahren eingeleitet, c) Tatmittel eingezogen und d) Fälle an Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen Verdachts der Ausbeutung oder Zwangsbettelei abgegeben? 3. Wie viele Polizeieinsätze bzw. ordnungswidrige/strafbare Vorfälle wurden in den Jahren 2022 bis 2024 sowie 2025 bis dato erfasst, die den unter 1. genannten Phänomen des Bettelns zugeordnet werden? 4. Welche Schwerpunktbereiche sind derzeit bekannt und wie bewertet der Magistrat die Entwicklung der Lage (z. B. vor Ladengeschäften Mainzer Landstraße, Parkhäuser Goetheplatz und Dom/Römer, Fußgängerzonen an "Hauptwache", Zeil und "Konstabler Wache", Ampeln an Mainzer Landstraße, "Platz der Republik" und Große Gallusstraße, ÖPNV-Haltestellen wie z. B. "Römer"/"Paulskirche")? 5. Welche sozialfachlichen Angebote (Streetwork, aufsuchende Beratung, Schutzwege für potenziell ausgebeutete Personen, insbesondere Minderjährige, Aufklärung, Öffentlichkeitsarbeit, Vermittlung an Hilfsorganisationen, Vermittlung von Job-Angeboten und Qualifizierungsmaßnahmen, niedrigschwellige Hilfen) werden eingebunden? 6. Erfolgt diesbezüglich eine Zusammenarbeit zwischen Ordnungsamt, Polizei, Sozialamt und Jugendamt und wenn ja, in welcher Form? 7. Sind städtebauliche (z. B. Beleuchtung, Sichtachsen zur sozialen Kontrolle, bessere Belebung, Entschärfung von Nischen) oder organisatorische Anpassungen geplant? 8. Werden offizielle Spendenstellen besser beworben, um direkte Bargeldvergabe an Straßenakteure zu minimieren? 9. Ist es geplant, die Gefahrenabwehrverordnung fortzuschreiben und wenn ja, in welcher Form (z. B. um besser gegen Schock-Betteln, Täuschung oder Nötigung im Straßenverkehr vorgehen zu können)? 10. Welche weiteren Maßnahmen plant der Magistrat? Begründung: Gemäß § 7 Abs. 3 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt ist aggressives, aufdringliches und bedrängendes Betteln, insbesondere in behindernder Form oder durch nachdrückliches oder hartnäckiges Ansprechen von Personen zum Zwecke der Bettelei sowie das Betteln von, mit oder mittels Minderjährigen verboten. Aggressives oder organisiertes Betteln führt zu Belästigungen im öffentlichen Raum und kann zugleich das allgemeine Sicherheitsempfinden mindern. Es kann Ausdruck von Ausbeutung sein. Beim Betteln während Rotphasen wird die Fahrbahn häufig nicht rechtzeitig geräumt, während Fahrzeuge bereits anfahren, womit die Personen sich und andere gefährden. Deutschland verfügt über ein dichtes soziales Netz. Niemand darf nach § 1 SGB XII gezwungen sein, seinen Lebensunterhalt durch Betteln zu bestreiten. Freiwilliges Betteln bleibt zulässig, ist jedoch Ausdruck des Versagens sozialer Strukturen, nicht eines individuellen Versagens. Nicht zulässig sind Zwangsbettler (Ausbeutung) oder betrügerische Bettler (Täuschung). In letzteren Fällen handelt es sich oftmals um organisierte Gruppen, die Betroffene zum Betteln zwingen oder wirtschaftlich ausbeuten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2026, ST 413 Aktenzeichen: 32-3
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Kosten für SoftwarelizenzenA24.11.2025 · AfD
S A C H S T A N D : Anfrage vom 24.11.2025, A 383 Betreff: Kosten für Softwarelizenzen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 11.02.2026 Die politischen Ebenen des Bundes sowie der Länder, Städte, Gemeinden und Landkreise leisten teils erhebliche Ausgaben für die Softwarelizenzen ihrer IT-Systeme. Diese sind oft ein bedeutender Teil des IT-Budgets. Sie umfassen Kosten unter anderem für Betriebssysteme und Office-Anwendungen, welche für Dienstleistungen und die Verwaltung der jeweiligen Kommune benötigt werden. Die Ausgaben variieren je nach Umfang der Digitalisierung und den gewählten Softwarelösungen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wie hoch waren die Kosten für sämtliche Softwarelizenzen für die Stadt Frankfurt seit dem Jahr 2020 jeweils? 2. Wie werden sich diese Kosten voraussichtlich in den nächsten fünf Jahren entwickeln? 3. Wie verteilen sich diese Kosten auf die einzelnen Dezernate? 4. Welches sind die zehn Hauptposten bei den Kosten der Softwarelizenzen hinsichtlich der Art der Anwendung? 5. Welches sind hinsichtlich der Kosten für die Stadt Frankfurt die fünf größten Anbieter von Softwarelizenzen und welchen Anteil haben diese jeweils an den Gesamtkosten? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. John Csapo Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 26.11.2025
AAnfrage StadtverordnetenversammlungSchriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von 3 Monaten. - Bezahlkarte für Asylbewerber in Frankfurt am MainA24.11.2025 · AfD
S A C H S T A N D : Anfrage vom 24.11.2025, A 384 Betreff: Bezahlkarte für Asylbewerber in Frankfurt am Main Seit Mitte Dezember 2024 wird die Bezahlkarte für Flüchtlinge an neu ankommende Flüchtlinge in den hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen ausgegeben. Mit Weisung des Hessisches Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales vom 20. Dezember 2024 ordnete das Land Hessen eine möglichst flächendeckende Einführung der Bezahlkarte bis zum 31. März 2025 an. Eine Fristverlängerung konnte beantragt werden, wovon auch zahlreich Gebrauch gemacht wurde. In einigen Kommunen wurde die Bezahlkarte ausgegeben, auch ohne die technische "Schnittstellenanbindung" zu haben. Mit der Ausgabe der Bezahlkarte wurde in der Stadt Frankfurt bisher noch nicht begonnen. Grund für die Verzögerungen seien technische Schwierigkeiten. Ein Sprecher der Stadt Frankfurt wurde hierzu am 28.09.2025 in einem Hessenschau.de-Artikel mit den Worten zitiert: "Wir gehen davon aus, dass die Stadt die Bezahlkarte noch in diesem Jahr einführen kann". Derzeit würden die letzten technischen Hürden beseitigt. Dann sollten die digitalen Schnittstellen zwischen dem städtischen Softwaresystem und dem Zahlungsdienstleister des Landes reibungslos funktionieren. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen wurde mit der Ausgabe der Bezahlkarte in der Stadt Frankfurt noch nicht begonnen? 2. Steht bereits ein Termin fest, wann mit der Ausgabe der Bezahlkarten begonnen werden kann? 3. Warum wurde bisher nicht mit der Ausgabe der Bezahlkarte auch ohne "Schnittstellenanbindung" begonnen? 4. Welcher zeitliche, finanzielle und organisatorische Aufwand wäre nötig, um eine Bezahlkarte auch ohne die Schnittstellenanbindung auszustellen? 5. Wie viele Asylbewerber, geduldete Ausländer und Empfänger von Analogleistungen nach SGB XII halten sich derzeit im Zuständigkeitsbereich der Stadt Frankfurt jeweils auf? 6. Sobald die Bezahlkarte eingeführt wird, ist dann beabsichtigt, diese auch für die Bestandsfälle und die Empfänger von Analogleistungen nach SGB XII auszustellen? 7. Zu Frage Nr. 6: Sofern die Bezahlkarte für Bestandsfälle und Analogleistungsempfänger nicht ausgegeben werden soll, aus welchen Gründen? 8. Werden die bei der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen ausgegebenen Bezahlkarten nach der Zuweisung in die Stadt Hessen eingezogen? 9. Wie viele Asylbewerber und Flüchtlinge wurden in den Jahren 2024 und 2025 der Stadt Frankfurt jeweils zugewiesen? 10. Trifft es zu, dass die Personen, die vor einer zukünftigen Einführung der Bezahlkarte der Stadt Frankfurt zugewiesen werden, dann als Bestandsfälle behandelt werden? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. John Csapo Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.02.2026, B 70 Versandpaket: 26.11.2025 Aktenzeichen: 51
AAnfrage StadtverordnetenversammlungSchriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von 3 Monaten. - Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer StraßeB24.11.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 24.11.2025, B 415 Betreff: Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6454 - EA 57/23 OBR 7, B 257/25 - Es ist weiterhin vorgesehen, die mit dem Ortsbeirat abgestimmte Plangrundlage für eine Vorplanung vorzubereiten, um die weiteren Planungsschritte einzuleiten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 25.04.2023, EA 57 Bericht des Magistrats vom 14.07.2025, B 257 Bericht des Magistrats vom 29.05.2026, B 183 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 26.11.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: a) Die Vorlage B 415 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 68 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 415 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7208, 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 24.02.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Stromanschlüsse am MainkaiB24.11.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 24.11.2025, B 416 Betreff: Stromanschlüsse am Mainkai Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6532 - NR 937/19 FRAKTION, B 141/24 - Zwischenbericht: Aufgrund technischer Schwierigkeiten, die sich im Verlauf des Projekts der Landstromversorgung an fünf Liegeplätzen für Flusskreuzfahrt- und Hotelschiffe offenbart hatten und durch die damit im Zusammenhang stehenden stark gestiegenen Kostenschätzungen, wurde zu Beginn des Jahres 2024 in Abstimmung mit den beteiligten Ämtern und Dezernaten geprüft, ob eine oberirdische Bauweise ganz oder in Teilen möglich sein könnte. Dies würde die Umsetzung beschleunigen und die Kosten senken. Hierbei offenbarten sich grundlegende Zweifel einiger Beteiligter an der langfristigen Verortung der Liegeplätze an ihrem angestammten Platz am nördlichen Mainufer. Es folgten Abstimmungen auf politischer Ebene, die zu einem neuen Ansatz führten: Es sollen zunächst weniger Liegeplätze elektrifiziert werden, diese allerdings oberirdisch, um hierbei Erfahrungen zu sammeln und Akzeptanz für die oberirdischen Anlagen zu schaffen. Es folgten Abstimmungen mit den beteiligten Ämtern und Dezernaten sowie im August 2025 ein Ortstermin, bei dem sich darauf verständigt wurde, dass zunächst die drei westlichen Liegeplätze durch oberirdische Anschlussterminals mit Strom versorgt werden sollen. Der erforderliche Strom soll durch den Bau einer oberirdischen Umspannanlage am Mainufer installiert werden. Die Planung der Elektranten sowie der Umspannanlage wird weiterhin durch die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt koordiniert und ist seither in Abstimmung. Für die Planung der Umspannanlage sowie des Trassenverlaufs können die vorhandenen Grundlagen der Planung unterirdischer Anlagen nicht auf die oberirdischen Gegebenheiten übertragen werden können. Die Trassenplanung ändert sich grundlegend, da die neue Umspannanlage ca. 100 Meter weiter westlich errichtet wird. Die Kubatur inkl. Lüftungskonzept der Umspannanlage, sowie der Anschluss an das bestehende Leitungsnetz der NRM Netzdienste Rhein-Main muss ebenfalls an die neue Lage angepasst werden. Die neue Planung beinhaltet Abstimmungen mit der NRM, mit dem Denkmalamt, sowie mit der Stadtplanung, mit dem Grünflächenamt sowie der Unteren Naturschutzbehörde. Nach Abschluss der Planung muss ein Bauantrag gestellt und genehmigt werden, bevor die Baumaßnahme beginnen kann. Ziel ist, dass Anfang des Jahres 2026 ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung vorliegt. Vom Fördermittelgeber wurde in Aussicht gestellt, dass der Umsetzungszeitraum für das Projekt der Landstromversorgung von Schiffsliegeplätzen nochmals über den 31.12.2025 hinaus verlängert werden könnte. Es besteht somit weiterhin die Chance, dass die HFM die bereits erhaltenen Fördergelder in Höhe von 378.488,18 Euro nicht zurückzahlen muss. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.08.2019, NR 937 Bericht des Magistrats vom 15.04.2024, B 141 Bericht des Magistrats vom 14.08.2026, B 250 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 26.11.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage B 416 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und fraktionslos gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 83 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 416 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 91 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 416 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.02.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 416 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Kenntnis) ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 7209, 42. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 24.02.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Altersgerechte Beleuchtung für öffentliche städtische GebäudeB24.11.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 24.11.2025, B 417 Betreff: Altersgerechte Beleuchtung für öffentliche städtische Gebäude Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6520 - NR 1072/24 CDU - Die stadtweite Entwicklung eines Konzeptes für die Anpassung einer angemessenen und altersgerechten Beleuchtung in öffentlichen Gebäuden kann eine hilfreiche Möglichkeit zur Optimierung der Beleuchtung in städtischen Gebäuden darstellen. Im Sinne der Betreiberverantwortung und der Verkehrssicherungspflicht in den jeweiligen Liegenschaften liegt eine geeignete und funktionierende Beleuchtung für ältere Bedienstete und Besuchende im allgemeinen Interesse des Magistrats. Dazu gehört der Betrieb einer adäquaten und jahreszeitlich angepassten Beleuchtung sowohl in Dienstzentren als auch in den für die Öffentlichkeit zugänglichen Objekten. Es werden sukzessive energieeffiziente LED-Lösungen in städtischen Objekten nachinstalliert und dabei die Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren mitgedacht. Als Beispiel sei an dieser Stelle das Rathaus für Senioren in der Hansaallee 150 genannt. Im Zuge von Neubau- und Umbaumaßnahmen werden unterschiedliche Nutzergruppen wie z. B. Seniorinnen und Senioren bei der Lichtplanung berücksichtigt. Die energetische Sanierung von Beleuchtungssystemen in öffentlichen Gebäuden ist förderfähig. Diese Maßnahme zählt zu den investiven Klimaschutzmaßnahmen. Mit der Kommunalrichtlinie (KRL), die seit dem Jahr 2008 besteht, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) Kommunen und kommunale Akteure dabei, ihre Emissionen nachhaltig zu senken. Der Magistrat greift bei entsprechenden Sanierungsmaßnahmen auf Förderprogramme des Bundes zurück. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.12.2024, NR 1072 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 26.11.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 15.01.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 417 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.01.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 417 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7039, 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 20.01.2026 Aktenzeichen: 61-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - „Blühendes Band“ zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in der InnenstadtB24.11.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 24.11.2025, B 418 Betreff: "Blühendes Band" zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6443 - NR 873/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 234/25 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 18.05.2026 Zwischenbericht: Die Absprachen mit den städtischen Ämtern und der Feuerwehr zur Aufstellung der Kübel in der Fahrgasse sind erfolgt. Zusätzlich fanden Gespräche mit Gewerbetreibenden vor Ort statt, Leitungsträger wurden eingebunden. Insgesamt sollen 21 Pflanzkübel aufgestellt und bepflanzt werden. Die Aufstellung wird voraussichtlich im ersten Quartal 2026 erfolgen. Am Fischerplätzchen kann ein zusätzlicher Baum gepflanzt werden, hierzu werden die erforderlichen Flächen entsiegelt. Grundsätzlich werden baugleiche Pflanzkübel wie im Oeder Weg verwendet, die sich dort bewährt haben. Damit ist ein einheitliches Erscheinungsbild in der Ausstattung des städtischen Freiraums gewährleistet. Die Bepflanzung wird in ähnlicher Weise wie im Oeder Weg erfolgen. Zur Aufstellung von Pflanzkübeln in der Braubachstraße fanden erste, stadtinterne Abstimmungen statt. Weitere Abstimmungen mit Gewerbetreibenden und der VGF aufgrund der Fahrstrommasten sind erforderlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.02.2024, NR 873 Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 234 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 26.11.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage B 418 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 84 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 418 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 92 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 418 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) 1. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Frauen am 17.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 418 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI; AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 7210, 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 19.02.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Bildungs- und Erziehungsbericht für Frankfurt erstellenB24.11.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 24.11.2025, B 419 Betreff: Bildungs- und Erziehungsbericht für Frankfurt erstellen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6311 - NR 216/06 Linke, l. B 179/25 - Seit 2012 informiert der Bildungsbericht anhand von Kennzahlen und Indikatoren über die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote in Frankfurt mit Fokus auf den Zuständigkeitsbereich des Bildungsdezernats. Neben den Rahmenbedingungen wie Bevölkerungssituation, soziale Ausdifferenzierung und wirtschaftlicher Infrastruktur wurden Daten zur frühkindlichen Bildung, Betreuung, Schulen, sonderpädagogischer Förderung und Weiterbildung in den Blick genommen. Der letzte Bericht für 2014 - 2019 erschien 2021. Neuausrichtung des Bildungsberichts (Maßnahme 0206 aus iSEP 2015-2019): Die Ergebnisse der Frankfurter Beteiligungsprozesse zur Bildungsplanung (iSEP 2015-2019 und Integrierte Bildungsplanung 2020-2029), insbesondere das auf dieser Grundlage eingeführte Organisationsmodell der Regionalisierung, machen eine Neuausrichtung des Bildungsberichts erforderlich. Die Gestaltungsfelder des iSEP 2015-19 und der Integrierten Bildungsplanung 2020-29 werden als Berichtspunkte festgelegt. Künftig werden die steuerungsrelevanten Informationen zu Rahmenbedingungen, Prozessen und Ergebnissen von Bildung auf Grundlage einer sozialräumlich differenzierten Datenbasis zur Verfügung gestellt sowie Bildungs- und Sozialdaten stärker miteinander verknüpft. Eine zentrale Perspektive richtet sich auf den Zusammenhang von sozialer Herkunft und Bildungserfolg mit dem Ziel, mehr Bildungsgerechtigkeit zu ermöglichen. Um aktuelle Herausforderungen für die kommunale Bildungsplanung genauer in den Blick nehmen zu können, enthält der Bildungsbericht künftig einen Betrachtungsschwerpunkt, der in jeder Auflage wechselt. Für den kommenden Bericht wird dies der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter sein. In Übereinstimmung mit dem Betrachtungsschwerpunkt wird der Berichtsfokus auf Bildungsprozessen von Kindern im Grundschulalter liegen. Angebot und Inanspruchnahme ganztägiger Bildung werden auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Daten ausgewertet. Fachliche Expertise und geeignete Daten für die Stadt Frankfurt am Main werden im Rahmen einer ämterübergreifenden Redaktionsgruppe einbezogen. Es wurden zur bisherigen Berichterstattung Anregungen für die weitere Berichterstattung formuliert. Hierzu zählt insbesondere, weitere Lernorte im Sinne eines erweiterten und ganzheitlichen Bildungsbegriffs in die Berichterstattung aufzunehmen und die Bedeutung erzieherischer Jugendhilfeangebote für Bildungsprozesse zu berücksichtigen. Die Anregungen finden im Rahmen der Redaktionsgruppe Berücksichtigung. Der neue Bildungsbericht wird im 2. Quartal 2026 vorliegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 23.11.2006, NR 216 Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 179 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 26.11.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.01.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 419 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7040, 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 19.01.2026 Aktenzeichen: 40-1
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Erhalt der Kleingartenanlage „Am Graben“B24.11.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 24.11.2025, B 420 Betreff: Erhalt der Kleingartenanlage "Am Graben" Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5466 - OA 235/22 OBR 4, B 387/24 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 12.05.2026 Zwischenbericht: Die Prüfungen und Beratungen zur Verortung eines Neubaus der Europäischen Schule Frankfurt dauern an. Die beauftragten Gutachten liegen mittlerweile vor und wurden im Planungsausschuss vorgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 06.09.2022, OA 235 Bericht des Magistrats vom 11.10.2024, B 387 Bericht des Magistrats vom 15.06.2026, B 197 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 26.11.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 420 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, CDU und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, Linke, FDP, dFfm und fraktionslos (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 67 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 420 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 69 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 420 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 7211, 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 23.02.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Geothermie in BockenheimB24.11.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 24.11.2025, B 421 Betreff: Geothermie in Bockenheim Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6408 - NR 1333/25 Linke - Zu 1.: Nach dem Hessischen Energiegesetz (§ 13) und dem im November 2023 im Bundestag verabschiedeten und am 01.01.2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetz (WPG) muss der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main einen unverbindlichen Wärmeplan bis zum 30.06.2026 verabschieden. Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist ein fortlaufender Prozess und gibt eine grobe Orientierung, wie und wo der Ausbau der Wärmenetze erfolgen kann (Wärmeausbaupotentialgebiete). Im Ergebnis erhält man erstmalig einen Überblick über die derzeitige Wärmeversorgung und die Potenziale für eine dekarbonisierte Wärmeversorgung. Die KWP zeigt Zielszenarien auf, wie die Wärmeversorgung der Stadt Frankfurt am Main zukünftig aussehen könnte. Somit handelt es sich bei der kommunalen Wärmeplanung um ein strategisches Planungsinstrument. Der daraus hervorgehende Wärmeplan ist zunächst nicht festgeschrieben und kann entsprechend geändert werden. Erst wenn es, basierend auf der kommunalen Wärmeplanung, später in die konkrete Umsetzung von Maßnahmen geht, können hierzu entsprechende Beschlüsse folgen. Geothermie wird als ein Baustein der Versorgung mit erneuerbaren Wärme in der Potenzialanalyse der KWP aufgeführt (siehe https://klimaschutz-frankfurt.de/wp-content/uploads/2025/09/Praesentation_2025_0 9_29_KWP-FFM_Potenzialanalyse_Ergebnisse.pdf S. 29-36) und das Thema wird sich auch in der Liste zu Maßnahmenvorschlägen der KWP wiederfinden. Allerdings werden detaillierte Konzepte für die Nutzung bestimmter Energieträger (z. B. Geothermie) in der KWP nicht beschrieben. Zu 2.: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat ehrgeizige Klimaschutzziele. Um diese zu erreichen, müssen auch die Strom- und Wärmeversorgung unabhängig von fossiler Energie sein. Aufgrund dieses umfassenden Transformationsprozesses werden über das Klimareferat, parallel zur Erstellung der KWP, Konzepte und Machbarkeitsstudien begleitet, die Möglichkeiten aufzeigen, wie erneuerbare Energien sowie Abwärme genutzt und ausgebaut werden können und welchen Beitrag diese bei der Transformation der zukünftigen Wärmeversorgung leisten können. So wird z. B. gemeinsam mit der SEF im Rahmen einer Machbarkeitsstudie untersucht, wie die Abwärme des geklärten Abwassers an der Abwasseraufbereitungsanlage in Niederrad erschlossen werden kann. Darüber hinaus könnte auch Geothermie eine wichtige Rolle spielen. Mit der Forschungsbohrung am Rebstockbad wurden erste Erkenntnisse hinsichtlich des geothermischen Potenzials in Frankfurt gewonnen. Leider gibt es derzeit neben dieser Bohrung, sowie daraus berechneten Schlussfolgerungen durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG), keine weiteren detaillierten geothermischen Untersuchungen für das Stadtgebiet Frankfurts. Daher beteiligt sich der Magistrat der Stadt Frankfurt an dem Forschungsvorhaben zur geologischen Erkundung des hessischen Teils des Oberrheingrabens im Rahmen einer großflächige Flugvermessung. Die Maßnahme dient der Schaffung einer belastbaren Datengrundlage, um die Nutzung geothermischer Wärmequellen technisch und wirtschaftlich bewerten und priorisieren zu können. Im Rahmen der sogenannten "Überfliegung" werden bestehende geologische, hydrogeologische und seismische Daten systematisch zusammengeführt, analysiert und kartiert. Die Ergebnisse, in Form eines hochaufgelösten, geophysikalisch fundierten 3D-Untergrundmodels, ermöglichen eine erste Abschätzung der potenziellen Nutzungsmöglichkeiten tiefengeothermischer Ressourcen im Stadtgebiet und Umland. Auf diesen Daten aufbauend, können anschließend vertiefte Machbarkeitsstudien in ausgewählten Gebieten durch die jeweiligen Projektentwickler:innen durchgeführt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.08.2025, NR 1333 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 26.11.2025 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 421 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 85 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 421 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 70 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 421 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7212, 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 19.02.2026 Aktenzeichen: 61-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung.